Pflichtenheft Leiter Finanzen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Pflichtenheft Leiter Finanzen"

Transkript

1 Pflichtenheft Leiter Finanzen Änderungsindex Version Was Wer Wann V 0.1 Initialerstellung sz V 0.2 Mutationen gemäss Vorstandssitzung 6/ sz V 1.0 Verabschiedung gemäss Vorstandssitzung 7/ Vereinsleitung Seite 1 von 5

2 1. Ziel und Zweck des Dokuments Die Grundlagen der Pflichtenhefte bilden die gültigen Statuten und das aktuelle Vereinsleitbild. Die Pflichtenhefte umschreiben die Verantwortlichkeiten und die Aufgaben der jeweiligen Funktion. Die Umschreibungen sollen die Ausführung der Aufgaben erleichtern und Amtsübergaben vereinfachen. 2. Organisatorische Eingliederung / Stellvertretungen Die organisatorische Eingliederung ist aus dem Organigramm ersichtlich. Die Vereinsleitungsmitglieder (kurz: VL) sind der Hauptversammlung (kurz: HV) sowie dem Präsidenten des FC Dürrenast unterstellt (d.h. der Präsident steht den übrigen VL-Mitgliedern vor). Die nicht der VL angehörenden Personen sind dem jeweiligen Ressortchef unterstellt (vgl. entsprechende Ressort-Hinweise im Pflichtenheft). Stellvertretungsregelungen in der VL: - Der Präsident wird durch den Vizepräsident vertreten; - die übrigen Vertretungen werden jährlich nach der HV an der ersten VL-Sitzung auf Grund der Fähigkeiten/Präferenzen der einzelnen VL-Mitglieder festgelegt und gelten jeweils bis zur nächsten HV. Übrige Stellvertretungen: - Funktionäre werden durch den Ressortchef vertreten. 3. Nachfolgeregelungen/Vakanzen Die Inhaber der jeweiligen Funktion geben frühzeitig eine allfällige Demission auf die nächste HV bekannt. Die demissionierende Person bemüht sich mit Unterstützung der anderen VL-Mitglieder um die Nachfolgeregelung und zeichnet sich (zur Wahrung der Kontinuität) verantwortlich für eine sorgfältige Einarbeitung seines Nachfolgers, inklusive vollständiges Übergeben der Arbeiten und Unterlagen. Kann trotz intensiven Such-Bemühungen kein Nachfolger gefunden werden, regelt die VL intern die interimistische Leitung des vakanten Ressorts bzw. Funktion (und informiert an der HV die Vereinsmitglieder über den Status der Vakanz/ad Interim Lösung) 4. Entschädigung/Spesen Alle Tätigkeiten (VL und Funktionäre) sind grundsätzlich ehrenamtlich und werden finanziell nicht entschädigt. Ausnahmeregelegungen (u.a. Buchführungsstelle) werden im Pflichtenheft definiert. Spesen können im normalen Rahmen gegen entsprechende Belege mit dem Ressort Finanzen abgerechnet werden. Seite 2 von 5

3 5. Unterschriftenregelung Der Verein wird grundsätzlich durch Kollektivunterschrift zu zweien vertreten. Bei Verträgen und Vereinbarungen ist eine (der beiden) Unterschrift durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten zu leisten (mit Ablage im zentralen Archiv/Ressort Finanzen). 6. Finanzielle Kompetenzen Die VL hat grundsätzlich über alle Ausgaben zu befinden. Im Rahmen des an der HV genehmigten Budgets kann die VL innerhalb der Ressorts die Ausgabenkompetenz den Ressortchefs zuweisen. Bei im HV-Budget nicht enthaltenen Ausgaben (weil bspw. zum Budgetierungszeitpunkt nicht bekannt oder bei unplanmässigen kurzfristig entstehenden Renovationen/Investitionen etc.) und bei vorhersehbaren Budgetüberschreitungen im Laufe des Geschäftsjahres ist der entsprechende Ausgabenbeschluss durch die ganze VL festzulegen. 7. Delegation Der Präsident kann mit Ausnahme der Gesamtleitungs- und Überwachungsfunktionen seine Aufgaben an den Vizepräsidenten oder andere VL-Mitglieder delegieren. Delegation von Aufgaben der übrigen VL-Mitglieder kann bilateral/situativ erfolgen. Voraussetzung ist jedoch die Festlegung anlässlich einer VL-Sitzung mit gleichzeitigem Vermerk im entsprechenden VL-Protokoll. 8. Kontrolle/Verantwortung Die Verantwortung der korrekten Umsetzung und Einhaltung der im Pflichtenheft aufgeführten Aufgaben obliegt dem Ressortinhaber sowie den restlichen Mitgliedern der VL. 9. Aktualisierung Die Pflichtenhefte werden einmal jährlich während einer ordentlichen VL-Sitzung auf Aktualität und Korrektheit überprüft und wenn nötig angepasst. Weitere Aktualisierungen können jederzeit durch einen Beschluss an der VL-Sitzung angebracht werden. Die Aktualisierungen werden ausschliesslich durch den Ressortleiter Administration durchgeführt. 10. Ablage/Aufbewahrung Die Pflichtenhefte werden zentral beim Ressortleiter Administration elektronisch und physisch aufbewahrt. 11. Erklärung Die Punkte 1 bis und mit 10 sind für alle Pflichtenhefte identisch. Der Einfachheit halber wurde auf die weibliche Schreibweise verzichtet. Sämtliche Angaben gelten sowohl für weibliche wie männliche Ressortinhaber. Seite 3 von 5

4 12. Aufgaben/Pflichten Leiter Finanzen 12.1 Grundsatz Der Leiter Finanzen (Finanzchef) leitet das Ressort Finanzen als VL-Mitglied. Allfällige weitere Ressortmitglieder sind ihm unterstellt Aufgaben - Führung der Vereinsbuchhaltung mit Jahresabschluss und - sofern nötig Halbjahres- Zwischenabschluss - Sicherstellung und Begleitung der fristgerechten Revision der Jahresrechnung - Sicherstellung der Präsentation der Jahresrechnung anlässlich der HV - Präsentation des Jahresabschlusses vor der HV sowie des allfälligen Zwischenabschlusses an die VL - Führen der Mitgliederverwaltung (Eintritte/Austritte/Mutationen) - Erstellung/Versand Mitgliederrechnungen inkl. Mahnungen (Inkasso) und Meldung der Spieler für Boykotteingabe an den Vizepräsidenten. - Erstellung/Versand übrige (Sponsoren)Rechnungen (Inkasso) - Jährliches/periodisches Einverlangen von Drittbeiträgen/Subventionen (Städtische Fonds, J&S, Kanton, Sport-Toto, etc.) - Ausführung der Zahlungen der Vereinsrechnungen/Ausgabenseite - Erstellung/Einreichung der Steuererklärungen inkl. allfällige Rückforderung Verrechnungssteuer - Unterstützung im Inkasso beim Sponsorenlauf (Organisation Sponsorenlauf wird durch separates OK vollzogen, inkl. Fakturierung/Inkasso der Sponsorenlaufrechnungen) - Erstellung des jährlichen Budgets im Hinblick auf die HV. Hierzu sind die Inputs der Ressortchefs und des Präsidenten einzuholen. - Auszahlungen in die Ressorts gemäss Beschlüssen VL/Ressortchefs - Laufendes Reporting an den VL-Sitzungen (Liquidität, Kreditoren, Debitoren, Abgleich Ist/Budget, Diverses) - Erstellung der Lohnabrechnungen (Aktivtrainer) mit Abrechnung der notwendigen Sozialleistungen (AHV, Versicherungen) Information/Kommunikation - Regelmässiger Informationsaustausch mit den anderen Ressortverantwortlichen 12.4 Entschädigung Nebst der Spesenentschädigungsregelung (siehe vorstehend unter Kapitel 4) erhält der Finanzchef pauschal CHF pro Jahr. Seite 4 von 5

5 13. Zusätzliche Dokumente Dokumententitel Version Ausgabedatum Leitbild FC Dürrenast V Statuten Verhaltenskodex Spieler und Trainer V Seite 5 von 5

Statuten des Ehemaligen-Vereins des Blauring Ruswil

Statuten des Ehemaligen-Vereins des Blauring Ruswil Statuten des Ehemaligen-Vereins des Blauring Ruswil 1. Name und Sitz Art. 1 Der Heimweh Blauring ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB. Art. 2 Rechtsdomizil des Vereins ist die Gemeinde Ruswil.

Mehr

Pflichtenheft. VEREIN GLH Glaris lueget häne. Gewaltprävention im Glarnerland

Pflichtenheft. VEREIN GLH Glaris lueget häne. Gewaltprävention im Glarnerland Pflichtenheft VEREIN GLH Glaris lueget häne Gewaltprävention im Glarnerland PRÄSIDENT Der Präsident ist vorbehältlich anderer statutarischer Regelungen für die gesamte Vereins und die Vorstandstätigkeit

Mehr

Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) Bürgergemeinde Gunzgen

Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) Bürgergemeinde Gunzgen Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) Bürgergemeinde Gunzgen Dienst- und Gehaltsordnung Bürgergemeinde Gunzgen Die Bürgergemeindeversammlung - gestützt auf die 56 lit. a und 121 Gemeindegesetz vom 16. Februar

Mehr

Aktivriege BTV Schiers. Pflichtenheft. Vorstand

Aktivriege BTV Schiers. Pflichtenheft. Vorstand Aktivriege BTV Schiers Pflichtenheft Vorstand 1. Inhaltsverzeichnis Titelblatt 1. Inhaltsverzeichnis 1.1 Zweck 1.2 Gültigkeit 1.3 Version 2. Präsident 2.1 Allgemeine Aufgaben 2.2 Detaillierte Aufgaben

Mehr

SPITEX ZÜRICH SIHL STATUTEN

SPITEX ZÜRICH SIHL STATUTEN SPITEX ZÜRICH SIHL STATUTEN Name/Sitz Zweck I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Spitex Zürich Sihl besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell

Mehr

Pflichtenheft Kantonalkasse

Pflichtenheft Kantonalkasse Pflichtenheft Kantonalkasse Vorstandsamt Kantonalkasse Der Ressortverantwortliche ist zuständig für: Aufgaben Termin 1 Hauptaufgabe: Führung der Buchhaltung laufend 2 Betreuung Personaldossier Sekretariat

Mehr

Funktionsbeschreibungen Vorstand EMHV

Funktionsbeschreibungen Vorstand EMHV Funktionsbeschreibungen Vorstand EMHV 1 Inhaltsverzeichnis Funktionsbeschreibung Präsident EMHV 3 Funktionsbeschreibung Vize-Präsident EMHV 5 Funktionsbeschreibung Obmann EMHV 7 Funktionsbeschreibung Vize-Obmann

Mehr

Art. 1 Unter dem Namen Freunde des Wildpferdes besteht mit Sitz in CH-8135 Sihlwald ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB.

Art. 1 Unter dem Namen Freunde des Wildpferdes besteht mit Sitz in CH-8135 Sihlwald ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. Statuten Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Freunde des Wildpferdes besteht mit Sitz in CH-8135 Sihlwald ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. Zweck des Vereins ist die Wiederansiedlung des Ur-Pferdes

Mehr

Namens des Gemeinderates

Namens des Gemeinderates Gemeinde Villnachern Entschädigungsverordnung für Schulpflege, Kommissionen und Funktionäre Genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 0. Oktober 0 Namens des Gemeinderates Die Frau Vizeammann: Der Gemeindeschreiber:

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG des Präsidiums des Hamburger Sport-Verein e.v. in der Fassung vom 07.03.2015

GESCHÄFTSORDNUNG des Präsidiums des Hamburger Sport-Verein e.v. in der Fassung vom 07.03.2015 GESCHÄFTSORDNUNG des Präsidiums des Hamburger Sport-Verein e.v. in der Fassung vom 07.03.2015 Gemäß 18 Ziffer 1 der Satzung gibt sich das Präsidium des Hamburger Sport-Verein e.v. mit Zustimmung des Beirates

Mehr

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 21. November 2013

SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND. FINANZTAGUNG vom 21. November 2013 SOLOTHURNER FUSSBALLVERBAND FINANZTAGUNG vom 21. November 2013 Referent Thomas De Micheli dipl. Wirtschaftsprüfer Kassier 1998 bis 2008 vom FC Deitingen Direktwahl +41 (0)32 624 63 26 E-Mail: thomas.demicheli@bdo.ch

Mehr

ORGANISATIONS- REGLEMENT

ORGANISATIONS- REGLEMENT ORGANISATIONS- REGLEMENT STIFTUNG WOHNEN IM ALTER CHAM Stiftung Wohnen im Alter Cham - Organisationsreglement Seite 2 ORGANISATIONSREGLEMENT 1. Stiftungsrat Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung.

Mehr

Reglement über die Bewältigung im Falle von besonderen und ausserordentlichen

Reglement über die Bewältigung im Falle von besonderen und ausserordentlichen Reglement über die Bewältigung im Falle von besonderen und ausserordentlichen Lagen Die Urversammlungen von Ried-Brig und Termen Eingesehen Artikel 79 der Kantonsverfassung Eingesehen das Gesetz vom 15.

Mehr

Lenkung von Dokumenten

Lenkung von Dokumenten Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 1.8.2 Lenkung von Dokumenten Revision 0 erstellt am 11.02.2010 Seite 1 von 5 Ziel und Zweck: In den betrieblichen Vorgabedokumenten werden Handlungs- oder Verhaltensweisen

Mehr

GEMEINDERAT. REGLEMENT DER KINDERKRIPPE KILCHBERG gültig ab 1. Januar 2015 1 ALLGEMEINES... 2. Rechtsträgerschaft... 2 Zweck und Auftrag...

GEMEINDERAT. REGLEMENT DER KINDERKRIPPE KILCHBERG gültig ab 1. Januar 2015 1 ALLGEMEINES... 2. Rechtsträgerschaft... 2 Zweck und Auftrag... REGLEMENT DER KINDERKRIPPE gültig ab 1. Januar 2015 1 ALLGEMEINES... 2 Rechtsträgerschaft... 2 Zweck und Auftrag... 2 2 ORGANISATION... 2 Zuständigkeiten... 2 Krippenkommission... 2 Aufgaben und Kompetenzen

Mehr

1. Name, Sitz und Zweck

1. Name, Sitz und Zweck 1. Name, Sitz und Zweck Art. 1 1 Die Männerriege Ettingen (MRE), gegründet im Jahre 1945, ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Ettingen. Art. 2 1 Die

Mehr

Die Prinzipien der Ethik-Charta im Sport bilden die Grundlage für Aktivitäten der IG Sport Olten (siehe Anhänge 1 und 1.1).

Die Prinzipien der Ethik-Charta im Sport bilden die Grundlage für Aktivitäten der IG Sport Olten (siehe Anhänge 1 und 1.1). Gründungsexemplar 1 IG Sport Olten STATUTEN I Name, Sitz, Zweck Art. 1 Unter dem Namen "IG Sport Olten besteht ein am 08. November 2012 gegründeter Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB mit Rechtsdomizil

Mehr

Pflichtenheft Abteilung Finanzen. Stand 30. Mai 2011

Pflichtenheft Abteilung Finanzen. Stand 30. Mai 2011 Pflichtenheft Abteilung Finanzen Stand 30. Mai 2011 Abteilung Finanzen Pflichtenheft Stand: 20.05.2011 1. Auftrag Die Abteilung Finanzen führt die Buchhaltung des ZHSV und seiner Fonds, verwaltet das Vermögen,

Mehr

HOTELA Krankenkasse. Statuten

HOTELA Krankenkasse. Statuten 0.0 HOTELA Krankenkasse Statuten Gültig ab. Januar 0 Rue de la Gare 8, Case postale 5, 80 Montreux, Tél. 0 96 49 49, www.hotela.ch Seite I. Name, Sitz, Zweck Art. Name, Rechtsnatur, Sitz und Registrierung

Mehr

Organisationsreglement

Organisationsreglement Version vom 13.September 2007 Inhalt 1 Grundlagen... 3 2 Der Verwaltungsrat... 3 2.1 Funktion... 3 2.2 Konstituierung... 3 2.3 Sitzungen... 4 2.4 Beschlussfähigkeit... 4 2.5 Beschlussfassung... 5 2.6

Mehr

Protokoll der 2. ordentlichen Generalversammlung 2007

Protokoll der 2. ordentlichen Generalversammlung 2007 Protokoll der 2. ordentlichen Generalversammlung 2007 Datum: Freitag, 14. September 2007 Zeit: 20.15 Uhr Ort: Singsaal Schulhaus Hettlingen Traktanden: a) Appell b) Wahl der Stimmenzähler c) Abnahme des

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN G E M E I N D E Münster-Geschinen REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN Die Urversammlung von Münster- Geschinen Eingesehen das Gesetz vom 2. Oktober 1991

Mehr

Statuten Verein ICT-Berufsbildung Bern

Statuten Verein ICT-Berufsbildung Bern ICT Berufsbildung Statuten Verein ICT-Berufsbildung Dokument Autor(en) ICT-Berufsbildung Statuten-v4.O_20 1 40423docx Markus Nufer, Marianna Schwaar Version 4.0 Klassifikation genehmigt durch MV vom 23.04.2014

Mehr

Stiftungsreglement. des. Bildungsfonds des KV Schwyz

Stiftungsreglement. des. Bildungsfonds des KV Schwyz Stiftungsreglement des Gestützt auf Ziffer 2.14 des Stiftungsstatutes des erlässt der zuständige Stiftungsrat das nachfolgende Reglement für die Stiftung: 1. Organisation Art. 1 Aufgaben und Kompetenzen

Mehr

Art. 4 Personen und Institutionen kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

Art. 4 Personen und Institutionen kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Statuten Alumni Organisation Executive MBA Universität Zürich I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Alumni Organisation Executive MBA Universität Zürich" besteht ein Verein im Sinne von Art.

Mehr

FUNKTIONÄRSREGLEMENT des Schweizerischen Turnverbandes (STV)

FUNKTIONÄRSREGLEMENT des Schweizerischen Turnverbandes (STV) Schweizerischer Turnverband Fédération suisse de gymnastique Federazione svizzera di ginnastica FUNKTIONÄRSREGLEMENT des Schweizerischen Turnverbandes (STV) Genehmigt an der ZV-Sitzung vom 24. April 2015

Mehr

Pflichtenheft der MGB

Pflichtenheft der MGB Pflichtenheft der MGB Präsident o Personelle und organisatorische Leitung des Vereins o Kann Aufgaben delegieren o Vertritt den Verein nach aussen o Verantwortlich für sämtliche Anliegen der Vereinsmitglieder

Mehr

Finanzreglement FC Mutschellen

Finanzreglement FC Mutschellen Finanzreglement FC Mutschellen Version: 0.93 www.fcmutschellen.ch Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...2 Allgemeines...3 Zweck...3 Grundsätze Finanzpolitik...3 Finanzkompetenzen...3 Einnahmen/Ausgaben...3

Mehr

Gemeindeführungsstab (GFS) Gemeindereglement

Gemeindeführungsstab (GFS) Gemeindereglement Gemeindeführungsstab (GFS) Gemeindereglement Reglement Gemeindeführungsstab Baltschieder Seite - 1 von - 7 - Reglement über die Organisation im Falle von Katastrophen und ausserordentlichen Lagen Die Urversammlung

Mehr

Organisationsreglement der EMS-CHEMIE HOLDING AG

Organisationsreglement der EMS-CHEMIE HOLDING AG Organisationsreglement der EMS-CHEMIE HOLDING AG 1. Grundlagen Dieses Reglement wird vom Verwaltungsrat der EMS-CHEMIE HOLDING AG (GESELLSCHAFT) gestützt auf Art. 716b OR und auf Art. 14 der Statuten erlassen.

Mehr

Statuten 2014. Ersetzt die Statuten vom 15. Februar 1984 und Statutenänderung vom 9. Februar 1995. Statuten, 6. März 2014 1

Statuten 2014. Ersetzt die Statuten vom 15. Februar 1984 und Statutenänderung vom 9. Februar 1995. Statuten, 6. März 2014 1 Statuten 2014 Ersetzt die Statuten vom 15. Februar 1984 und Statutenänderung vom 9. Februar 1995 Statuten, 6. März 2014 1 Inhaltsverzeichnis 1. Name und Zweck... 3 2. Mitgliedschaft... 3, 4 3. Rechte,

Mehr

Statuten des MVCL Motor Veteranen Club Liechtenstein

Statuten des MVCL Motor Veteranen Club Liechtenstein Statuten des MVCL Motor Veteranen Club Liechtenstein 1. Name, Sitz und Zweck Artikel 1: Unter der Bezeichnung MVCL Motor-Veteranen-Club Liechtenstein eingetragener Verein besteht nach Massgabe von Artikel

Mehr

AGSV Aargauer Schiesssportverband Aufgabenumschreibung für die Abteilung Leistungssport

AGSV Aargauer Schiesssportverband Aufgabenumschreibung für die Abteilung Leistungssport AGSV Aargauer Schiesssportverband Aufgabenumschreibung für die Abteilung Leistungssport AGSV_Aufgabenumschreibung_LSPO_2013 Seite 1 / 10 1 Vorbemerkungen Betreffend Grundlagen, Rahmenauftrag usw. ist das

Mehr

Modul Faktura Produkteinfo August 2014

Modul Faktura Produkteinfo August 2014 Modul Faktura Produkteinfo August 2014 1 Einleitung Nachdem dieses Modul Ende Juli2012 eingeführt und mittels mehreren Releases seit längerem fehlerfrei benutzt werden kann, gehört das Modul Fakturierung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Allgemeines

Inhaltsverzeichnis. Allgemeines Inhaltsverzeichnis Allgemeines 2 I. Name und Sitz 3 II. Zweck des Vereins 3 III. Vereinsstruktur 3 IV. Mitgliedschaft und Ernennungen 4 V. Organe/Vorschlagsweg zu Ernennungen 5 VI. Verwaltung 9 VII. Finanzen

Mehr

Swiss CATIA User Association Statuten

Swiss CATIA User Association Statuten 1. Auftrag der SCUA SCUA ist eine Interessengemeinschaft von Kunden, die mit Systemen aus den PLM Solutions von Dassault Systèmes (DS) arbeiten. Das Ziel besteht darin, die Zufriedenheit der Kunden zu

Mehr

Combo Sage 50 und Sage Start Kombination Sage 50 Finanzbuchhaltung und Sage Start Fakturierung / Auftragsbearbeitung August 2013.

Combo Sage 50 und Sage Start Kombination Sage 50 Finanzbuchhaltung und Sage Start Fakturierung / Auftragsbearbeitung August 2013. Combo Sage 50 und Sage Start Kombination Sage 50 Finanzbuchhaltung und Sage Start Fakturierung / Auftragsbearbeitung August 2013 Anleitung Inhaltsverzeichnis 1.0 Einleitung 3 2.0 Kombination Sage 50 und

Mehr

Gemeinde Grengiols GEMEINDEREGLEMENT KOMMUNALER FÜHRUNGSSTAB GRENGIOLS

Gemeinde Grengiols GEMEINDEREGLEMENT KOMMUNALER FÜHRUNGSSTAB GRENGIOLS Gemeinde Grengiols GEMEINDEREGLEMENT KOMMUNALER FÜHRUNGSSTAB GRENGIOLS Reglement für den Gemeindeführungsstab Die Urversammlung der Gemeinde Grengiols Eingesehen das Gesetz vom 2. Oktober 1991 über die

Mehr

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Grundsätze Artikel 1 Unter dem Namen "Gönnervereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon, in der Folge "Vereinigung

Mehr

Trainer Reglement. Version 1.3. Schwimmclub Meilen Postfach 207 CH-8706 Meilen schwimmen@scmeilen.ch

Trainer Reglement. Version 1.3. Schwimmclub Meilen Postfach 207 CH-8706 Meilen schwimmen@scmeilen.ch Version 1.3 Schwimmclub Meilen Postfach 207 CH-8706 Meilen schwimmen@scmeilen.ch Änderungsgeschichte: Version Datum Autor Beschreibung 0.1 29.12.09 R. Romagnoli Entwurf 0.2 01.01.10 R. Romagnoli Entwurf

Mehr

binderlaw Checkliste: Gründung AG 1. Firma (nach vorangehender Firmenabklärung) 2. Sitz (Politische Gemeinde) Ort: 3. Domizil

binderlaw Checkliste: Gründung AG 1. Firma (nach vorangehender Firmenabklärung) 2. Sitz (Politische Gemeinde) Ort: 3. Domizil 1. Firma (nach vorangehender Firmenabklärung) 1.1. Bezeichnung 1.2. Markenrechtlicher Schutz ja nein 1.3. Enseigne ja nein falls ja welche Bezeichnung: 2. Sitz (Politische Gemeinde) Ort: 3. Domizil 3.1.

Mehr

Vereinsstatuten. Hauptstrasse 57 6034 Inwil

Vereinsstatuten. Hauptstrasse 57 6034 Inwil Vereinsstatuten Hauptstrasse 57 6034 Inwil Inhalt 1. Name und Sitz... 2 2. Zweck... 2 3. Mitgliedschaft... 2 3.1 Eintritt... 2 3.2 Austritt... 2 4. Statuten des Vereins KiTa Spielburg Inwil... 2 4.1 Rechte

Mehr

Statuten EMBA Alumni UZH

Statuten EMBA Alumni UZH Statuten EMBA Alumni UZH I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen «EMBA Alumni UZH» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der Plattenstrasse 14 in 8032 Zürich. Art. 2 Der Verein

Mehr

WBG Warmbächli: Ausschreibung

WBG Warmbächli: Ausschreibung WBG Warmbächli: Ausschreibung Ab der Unterzeichnung der Reservations- und Planungsvereinbarung beginnt für die Wohnbaugenossenschaft Warmbächli die Planungs- und Bauphase (ca. 2015 bis 2020) eine intensive

Mehr

Statuten des. Vereins Cevi Jungschar Köniz-Liebefeld

Statuten des. Vereins Cevi Jungschar Köniz-Liebefeld Statuten des Vereins Cevi Jungschar Köniz-Liebefeld mit Sitz in Köniz I. Name, Grundlage Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Cevi Jungschar Köniz-Liebefeld besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von

Mehr

_...-... ICTSWITZERLAND Information & Communicorlon Technology

_...-... ICTSWITZERLAND Information & Communicorlon Technology _...-... Information & Communicorlon Technology Organisationsreglement des Vereins ICTswitzerland" 0 PRÄAMBEL 1 Der Verein ICTswitzerland (nachfolgend 11 ICTswitzerland") ist die Dachorganisation von ICT

Mehr

vom 25. November 2011 Die Aktivbürgerinnen und -bürger der Gemeinde Ennetmoos,

vom 25. November 2011 Die Aktivbürgerinnen und -bürger der Gemeinde Ennetmoos, Reglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen sowie für Arbeitsgruppen und Personen mit amtlichen Funktionen (Entschädigungsreglement) vom 25. November

Mehr

vom 18. Januar 2008 * (Stand 1. Februar 2008) II. Rechnungswesen, Planung und Budgetierung, interne Kontrolle

vom 18. Januar 2008 * (Stand 1. Februar 2008) II. Rechnungswesen, Planung und Budgetierung, interne Kontrolle Nr. 8c Finanzreglement der Luzerner Psychiatrie vom 8. Januar 008 * (Stand. Februar 008) Der Spitalrat der Luzerner Psychiatrie, gestützt auf 6 Absatz g des Spitalgesetzes vom. September 006, beschliesst:

Mehr

STATUTEN STV BIBERSTEIN

STATUTEN STV BIBERSTEIN STATUTEN STV BIBERSTEIN 1. Name und Sitz Art. 1 Grundsatz Die in diesen Statuten verwendeten Bezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. Art. 2 Name Der STV Biberstein ist ein Verein im Sinne von

Mehr

Gemeindeführungsstab Reglement

Gemeindeführungsstab Reglement Gemeindeführungsstab Reglement Gemeinde Visperterminen, CH-3932 Visperterminen Tel. +41(0)27 946 20 76, Fax +41(0)27 946 54 01, gemeinde@visperterminen.ch, www.heidadorf.ch Die Urversammlung von der Munizipalgemeinde

Mehr

Datum: 12. Juli 2011. Statuten YAAAY. Betreff: YAAAY c/o Divio GmbH Riedtlistrasse 23 8006 Zürich

Datum: 12. Juli 2011. Statuten YAAAY. Betreff: YAAAY c/o Divio GmbH Riedtlistrasse 23 8006 Zürich Datum: 12. Juli 2011 Betreff: Statuten YAAAY YAAAY c/o Divio GmbH Riedtlistrasse 23 8006 Zürich 1 Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen «YAAAY» («Yet another awesome association, YAAAY!» besteht ein Verein

Mehr

STV Bernhardzell S T A T U T E N

STV Bernhardzell S T A T U T E N S T A T U T E N ALLGEMEINES 1. Im Text verwendete Abkürzungen Schweizerischer Turnverband Sportversicherungskasse des STV STV Bernhardzell Hauptversammlung Vereinsvorstand Turnstand STV SVK-STV Verein

Mehr

Regl. 1. Reglement zum Aufnahmeverfahren über die Ausnahmeregelung (Statuten

Regl. 1. Reglement zum Aufnahmeverfahren über die Ausnahmeregelung (Statuten REGLEMENTE Vorbemerkung Der einfacheren Lesbarkeit wegen sind die Reglemente nur in der männlichen Form abgefasst, selbstverständlich sind damit auch die Frauen gemeint. Regl. 1. Reglement zum Aufnahmeverfahren

Mehr

PFLICHTENHEFT FÜR VORSTANDSMITGLIEDER UND VEREINSFUNKTIONEN. Präsident 2 Vizepräsident 2 Aktuar 3 Kassier 3 Zuchtwart 4 Beisitzer 5

PFLICHTENHEFT FÜR VORSTANDSMITGLIEDER UND VEREINSFUNKTIONEN. Präsident 2 Vizepräsident 2 Aktuar 3 Kassier 3 Zuchtwart 4 Beisitzer 5 - 1 - PFLICHTENHEFT FÜR VORSTANDSMITGLIEDER UND VEREINSFUNKTIONEN Vorstand Seite Präsident 2 Vizepräsident 2 Aktuar 3 Kassier 3 Zuchtwart 4 Beisitzer 5 Funktion Rechnungsrevisoren 5 Bulletin-Redaktor 5

Mehr

Südallee 2 5415 Nussbaumen AG 079 446 68 43 ms@ingsenn.ch Protokoll der Vorstandssitzung vom 23.09.2014, 01/14

Südallee 2 5415 Nussbaumen AG 079 446 68 43 ms@ingsenn.ch Protokoll der Vorstandssitzung vom 23.09.2014, 01/14 der Vorstandssitzung vom 23.09.2014, 01/14 Vorstandssitzung Datum / Zeit Ort Traktanden Vorsitz Anwesend 23.09.2014 / 19:30 22:20 Uhr SBS Romanshorn 1. Genehmigung der letzten Sitzung 2. Konstituierung

Mehr

Geschäftsreglement. Inhalt. Verabschiedet in der Vorstandssitzung vom 10.12.2015

Geschäftsreglement. Inhalt. Verabschiedet in der Vorstandssitzung vom 10.12.2015 Geschäftsreglement Verabschiedet in der Vorstandssitzung vom 10.12.2015 Inhalt 1 ufgaben, Verantwortung und Kompetenzen...2 1.1 ufgabenbeschrieb... 2 1.1.1 Mitgliederversammlung...2 1.1.2 Vorstand...2

Mehr

Statuten. Verein Swiss NPO-Code. Artikel 1. Name und Sitz

Statuten. Verein Swiss NPO-Code. Artikel 1. Name und Sitz Statuten Verein Swiss NPO-Code Artikel Name und Sitz Unter dem Namen Verein Swiss NPO-Code besteht auf unbestimmte Zeit ein Verein gemäss Artikel 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz

Mehr

Pro duale Berufsbildung Schweiz

Pro duale Berufsbildung Schweiz Pro duale Berufsbildung Schweiz Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1. Name und Sitz Unter der Bezeichnung Pro duale Berufsbildung Schweiz besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz wird durch

Mehr

Schweizerische Vereinigung der Katzenhaus-Freunde. Statuten

Schweizerische Vereinigung der Katzenhaus-Freunde. Statuten Schweizerische Vereinigung der Katzenhaus-Freunde Statuten 1. Name, Sitz und Zweck Art.1.1: Unter dem Namen "Schweizerische Vereinigung der Katzenhaus-Freunde", gegründet am 29. April 2007, besteht ein

Mehr

Reglement des Elternrates Ottenbach. Reglement. Elternrat. Ottenbach

Reglement des Elternrates Ottenbach. Reglement. Elternrat. Ottenbach Reglement Elternrat Ottenbach Reglement Elternrat Ottenbach_2011.doc 1 Erstelldatum 22.3.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 3 2 Ziel... 3 3 Abgrenzung... 3 4 Elterndelegierte... 3 5 Organisation...

Mehr

Statuten der Freisinnig-Demokratischen Partei Flawil

Statuten der Freisinnig-Demokratischen Partei Flawil Statuten der Freisinnig-Demokratischen Partei Flawil Allgemeine Bestimmungen Art.1 Unter dem Namen Freisinnig-Demokratische Partei Flawil oder FDP Flawil besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff Zivilgesetzbuch

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

Statuten der Genossenschaft Märit-Laden Wabern

Statuten der Genossenschaft Märit-Laden Wabern Statuten der Genossenschaft Märit-Laden Wabern Wo in diesen Statuten die männliche Sprachform verwendet wird, gilt diese sinngemäss auch für weibliche Personen. I Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Genossenschaft

Mehr

Statut. der Fachschaft der Theologischen Fakultät der Universität Basel

Statut. der Fachschaft der Theologischen Fakultät der Universität Basel Statut der Fachschaft der Theologischen Fakultät der Universität Basel Die Vollversammlung der Fachschaft Theologie der Universität Basel, gestützt auf 12 des Statuts der skuba und auf das Fachgruppenreglement

Mehr

S T A T U T E N. I. Name, Gründung und Sitz. II. Zweck. III. Organisation. Art. 1 / Name und Sitz. Art. 2 / Zweck. Art.

S T A T U T E N. I. Name, Gründung und Sitz. II. Zweck. III. Organisation. Art. 1 / Name und Sitz. Art. 2 / Zweck. Art. S T A T U T E N I. Name, Gründung und Sitz Art. 1 / Name und Sitz Unter dem Namen "2radOstschweiz" besteht ein Verein, welcher am 31.Dezember 1911 gegründet wurde. Als solche steht er unter Art. 60 ff

Mehr

Organisationsreglement der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK - Organisationsreglement)

Organisationsreglement der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK - Organisationsreglement) Organisationsreglement der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK - Organisationsreglement) vom 29. Oktober 2010 Die Plenar ve rs am ml u ng der Deutschschwe iz er Erziehungs di r ekto

Mehr

Reglement der Genossenschaft Wasserwirbelkraftwerke Schweiz

Reglement der Genossenschaft Wasserwirbelkraftwerke Schweiz Reglement der Genossenschaft Wasserwirbelkraftwerke Schweiz Status: In Kraft gesetzt am 26.06.2011 im Auftrag / Anschluss an die Genossenschaftsversammlung Inhaltsverzeichnis 1 Genossenschaftskapital...

Mehr

Vereinbarung. zwischen

Vereinbarung. zwischen SDK Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz CDS Conférence des directeurs cantonaux des affaires sanitaires CDS Conferenza dei direttori cantonali della sanità Interverband für Rettungswesen IVR Interassociation

Mehr

Statuten Cevi Männedorf / Uetikon / Oetwil

Statuten Cevi Männedorf / Uetikon / Oetwil C E V I M Ä N N E D O R F / U E T I K O N / O E T W I L CHRISTLICHER VEREIN JUNGER MÄNNER UND FRAUEN $ Statuten Cevi Männedorf / Uetikon / Oetwil 8. März 2010 1. Name und Sitz Unter dem Namen Christlicher

Mehr

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3 Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen und der Arbeitsgruppen der Politischen Gemeinde Oberdorf (Entschädigungsreglement, EntschR) vom 21. Mai 2014 1 Die Gemeindeversammlung

Mehr

Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen

Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen 40.6 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen Vom 7. September 04 (Stand. Januar 05) Die Fachgruppe Übersetzungswesen (kurz: Fachgruppe), gestützt auf Absatz der Verordnung vom 7. Mai 0 ) über

Mehr

Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013

Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Stadt Stein am Rhein StR 172.102 Geschäftsordnung des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Änderung vom 27. Mai 2015 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Geschäftsordnung gelten - ungeachtet der

Mehr

BuK Club Obwalden. Statuten

BuK Club Obwalden. Statuten BuK Club Obwalden Statuten 1. NAME UND SITZ Unter dem Namen BuK-Club Obwalden besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz befindet sich am Wohnort des jeweils amtierenden Präsidenten. 2. ZWECK

Mehr

Produktdefinitionen BW2 Lizenzen und Dienstleistungen

Produktdefinitionen BW2 Lizenzen und Dienstleistungen / Produktdefinitionen BW2 Lizenzen und Dienstleistungen 8W2 competence center gmbh, Seepark, Seestrasse 97, 8942 Oberrieden bw2-competence-center.ch, info@bw2-cornpetence-centerch, +41 44722 6040 / bw2

Mehr

1. GELTUNGSBEREICH 2. 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2

1. GELTUNGSBEREICH 2. 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2 Preisliste Urkundspersonen Auskunft Terravis Inhalt 1. GELTUNGSBEREICH 2 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2 3. KANTONALE GEBÜHREN

Mehr

Die Finanzkontrolle der Stadt Zürich

Die Finanzkontrolle der Stadt Zürich Infoveranstaltung vom WFB vom 24. Januar 2011 1 Gemeinnützige Wohnbauförderung der Stadt ZH Die Finanzkontrolle der Stadt Zürich Franco Magistris, Direktor Aufgaben und Auftrag im Rahmen der Wohnbauförderung

Mehr

Planungsphase (1h30-30 Punkte)

Planungsphase (1h30-30 Punkte) Planungsphase (1h30-30 Punkte) 1/7 Kenntnisse der wichtigsten Kontrollen gemäß AMF Rahmenwerk Programmelement Verfahren Zeit Punkte Die Kenntnis der wesentlichen Kontrollen gemäß den Bezugsrahmen für die

Mehr

Statuten Alumni ZHAW MSc BA

Statuten Alumni ZHAW MSc BA I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni ZHAW MSc BA besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, der die ehemaligen Studierenden der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)

Mehr

Die männliche Form gilt auch für weibliche Personen. Stiftungsstatuten. Stiftung Alters- und Pflegeheim Stäglen

Die männliche Form gilt auch für weibliche Personen. Stiftungsstatuten. Stiftung Alters- und Pflegeheim Stäglen Die männliche Form gilt auch für weibliche Personen Stiftungsstatuten Stiftung Alters- und Pflegeheim Stäglen Art. 1 Name und Sitz Gemäss Stiftungsurkunde vom 15.10.1987/10.10.2003 besteht unter dem Namen

Mehr

Freiwilligenarbeit in der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Reinach

Freiwilligenarbeit in der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Reinach Freiwilligenarbeit in der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Reinach 1 Grundsätzliches zur Anerkennung und Würdigung der Freiwilligenarbeit 2 Arbeitsbedingungen 3 Einführung, Anleitung und Begleitung

Mehr

Das Schweizer Sportkonzept; die Situation des Schweizer Vereinssports, Vereinsanalyse, Leitbild; Leitbildprozess.

Das Schweizer Sportkonzept; die Situation des Schweizer Vereinssports, Vereinsanalyse, Leitbild; Leitbildprozess. VMA Modul 1 Der Sportverein und sein Umfeld Das Schweizer Sportkonzept steht auf vier Säulen. Partner im privatrechtlichen Bereich sind Swiss Olympic sowie die Sportverbände mit ihren Vereinen und Klubs.

Mehr

Statuten des Velo-Club Gippingen. KAPITEL I Name und Sitz

Statuten des Velo-Club Gippingen. KAPITEL I Name und Sitz KAPITEL I Name und Sitz Art. 1 Name und Sitz Der Velo-Club (VC) Gippingen (im nachfolgenden Verein genannt) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweiz. Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in 5316

Mehr

Swiss Communication and Marketing Association of Public Health Scaph

Swiss Communication and Marketing Association of Public Health Scaph Swiss Communication and Marketing Association of Public Health Scaph Statuten 1. Name und Zweck a) Im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB besteht auf unbestimmte Dauer die «Swiss Communication and Marketing Association

Mehr

STATUTEN DES TURNVEREIN STV WANGEN SZ

STATUTEN DES TURNVEREIN STV WANGEN SZ STATUTEN DES TURNVEREIN STV WANGEN SZ I. NAME UND SITZ Art. 1 Name Der Turnverein Wangen SZ ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB II. ZWECK DES VEREINS Art. 2 Zweck, Neutralität Der Verein pflegt

Mehr

Interkommunales Reglement über die Organisation im Falle von besonderen und ausserordentlichen Lagen

Interkommunales Reglement über die Organisation im Falle von besonderen und ausserordentlichen Lagen Gemeinde Steg-Hohtenn Gemeinde Gampel-Bratsch 1 Gemeinde Steg-Hohtenn Gemeinde Gampel-Bratsch Interkommunales Reglement über die Organisation im Falle von besonderen und ausserordentlichen Gemeinde Steg-Hohtenn

Mehr

Statuten des Aargauer Bäcker-Confiseurmeister-Verband (ABCV)

Statuten des Aargauer Bäcker-Confiseurmeister-Verband (ABCV) Statuten des Aargauer Bäcker-Confiseurmeister-Verband (ABCV) I. Name, Sitz, Zweck, Haftung Art. 1 Unter dem Namen Aargauer Bäcker-Confiseurmeister-Verband, nachstehend ABCV genannt, besteht ein Verein

Mehr

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins Statuten A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins B Mitgliedschaft Mitglieder Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Mitgliederbeiträge C Vorstand Stellung Zusammensetzung Aufgaben D Generalversammlung

Mehr

Redaktionsstatut für das Internetportal www.ed.bs.ch

Redaktionsstatut für das Internetportal www.ed.bs.ch Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Redaktionsstatut für das Internetportal www.ed.bs.ch 1. Präambel Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt betreibt den Internetauftritt www.ed.bs.ch

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS REGULATORY BOARD. Geschäftsordnung

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS REGULATORY BOARD. Geschäftsordnung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS REGULATORY BOARD Geschäftsordnung Zulassung von Effekten SIX Exchange Regulation 06/4 Geschäftsordnung Inhaltsverzeichnis. KONSTITUIERUNG.... Vizepräsident.... Ausschüsse....3

Mehr

Update RSA3000 / 2014

Update RSA3000 / 2014 Bertschikerstrasse 17 CH-8625 Gossau ZH Tel. 079 404 1 404 Fax: 086 079 404 1 404 informatik@rsa3000.ch www.rsa3000.ch Update RSA3000 / 2014 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde Auch dieses Jahr orientieren

Mehr

Statuten. Scharfschützen Bern

Statuten. Scharfschützen Bern Statuten der Scharfschützen Bern I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Der Schützenverein Scharfschützen Bern, gegründet im Jahre 1870 mit Sitz in Bern, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

Protokoll der 8. Generalversammlung der Swiss Young Pharmacists Group (swissypg)

Protokoll der 8. Generalversammlung der Swiss Young Pharmacists Group (swissypg) Protokoll der 8. Generalversammlung der Swiss Young Pharmacists Group (swissypg) Datum/Zeit Ort Leitung Protokoll Verteiler Donnerstag, 6. Februar 2014, 19.00 20.00 Uhr pharmasuisse, Stationsstrasse 12,

Mehr

SPORTAMT BASELLAND. 6. Ausbildungskurs VEREINS- MANAGEMENT

SPORTAMT BASELLAND. 6. Ausbildungskurs VEREINS- MANAGEMENT SPORTAMT BASELLAND 2015 6. Ausbildungskurs Start im Januar 2015 bis Juni 2015 VEREINS- MANAGEMENT Ausbildungsinhalte Die Sportmanagement-Ausbildung ist praxisnah. Sie orientiert sich an den konkreten Führungsaufgaben

Mehr

binderlaw Checkliste Gründung GmbH 1. Firma (nach vorangehender Firmenabklärung) 2. Sitz (Politische Gemeinde) Ort: 3. Domizil

binderlaw Checkliste Gründung GmbH 1. Firma (nach vorangehender Firmenabklärung) 2. Sitz (Politische Gemeinde) Ort: 3. Domizil 1. Firma (nach vorangehender Firmenabklärung) 1.1. Bezeichnung 1.2. Markenrechtlicher Schutz ja nein 1.3. Enseigne ja nein falls ja welche Bezeichnung: 2. Sitz (Politische Gemeinde) Ort: 3. Domizil 3.1.

Mehr

Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege

Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege Handelsregisteramt Kanton Zürich Merkblatt Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege Kleinen und mittleren Unternehmen gewährt das Schweizerische Obligationenrecht seit 2008 die

Mehr

FINANZEN HÜRLIMANN I N F O R M A T I K AG DIE MODERNE FINANZBUCHHALTUNG HIGHLIGHTS

FINANZEN HÜRLIMANN I N F O R M A T I K AG DIE MODERNE FINANZBUCHHALTUNG HIGHLIGHTS DIE MODERNE FINANZBUCHHALTUNG In HISoft Finanzen stehen Ihnen sämtliche benötigten Funktionen wie Kontoplan verwalten, Budget erfassen, Buchen, Auswertungen, usw. zur Verfügung. Eine klar strukturierte,

Mehr

Dealer Management Systeme. Jahresendearbeiten. FILAKS.PLUS finance (Simultan / Sage 200)

Dealer Management Systeme. Jahresendearbeiten. FILAKS.PLUS finance (Simultan / Sage 200) Jahresendearbeiten FILAKS.PLUS finance (Simultan / Sage 200) Inhaltsübersicht 1 Übersicht Jahresabschluss 3 2 Eröffnung eines neuen Geschäftsjahres 4 2.1 Anlegen eines neuen Geschäftsjahres 4 2.2 Periodendefinitionen

Mehr

S T A T U T E N. Name, Sitz und Zweck. Mitgliedschaft. Vereinsorgane

S T A T U T E N. Name, Sitz und Zweck. Mitgliedschaft. Vereinsorgane S T A T U T E N I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz 1.1 Unter dem Namen Frauenverein Münsingen besteht ein politisch unabhängiger und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit

Mehr

Statuten des Badminton Club Arbon

Statuten des Badminton Club Arbon Statuten des Badminton Club Arbon I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Badminton Club Arbon, auch BCA oder BC Arbon, besteht mit Sitz in Arbon ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.

Mehr

Reglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona

Reglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona SRRJ 411.002 Reglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 3 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (sgs 151.2) sowie Art. 38 der Gemeindeordnung (SRRJ

Mehr