AXA Immoselect Ausschüttung 2009/2010
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- Henriette Walter
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1 Juli 2010 AXA Immoselect Ausschüttung 2009/ Tatsächliche Ausschüttung was kommt beim Anleger an? 2. Steuerliche Daten Wie setzen sich der steuerfreie und steuerpflichtige Anteil zusammen?
2 Ausschüttung Fondsgeschäftsjahr 2009/2010 pro Anteil im Privatvermögen Ausschüttungstermin 28. Juli 2010 Ausschüttung je Anteil 1,85 steuer- und KESt.- pflichtig (ZASt) rund 0,67 davon Abgeltungssteuer (25% KESt) rund - 0,17 somit Gutschrift auf Konto des Anlegers rund 1,68 Hinweis: Der Kunde bekommt somit nach Abzug der Abgeltungssteuer rund 1,68 Euro auf sein Konto ausgezahlt, das sind 90,1% vom Ausschüttungsbetrag! Anleger mit Freistellungsauftrag erhalten 1, ausgezahlt. (Differenz zu 1,85 ist der Einbehalt auf Fondsebene = 0, pro Anteil für Kapitalertragssteuer und Soli auf inländische Dividendenerträge) 2
3 Zusammensetzung der Steuerdaten für die Ausschüttung 2009/2010 Tatsächliche Ausschüttung nach Investmentrecht 1,85* Davon steuerrechtlich zu "untersuchen" 1,73* steuer- und KESt.- pflichtig (ZASt) 0,67 Steuerpflichtiger Anteil % 38,57** steuerfrei 1,06 Steuerfreier Anteil % 61,42** BVI-Performance zum Geschäftsjahresende % 1,39 *Die beiden Werte lassen sich wegen der grundsätzlich verschiedenen Ermittlungssystematik zwischen "Investmentrecht " und "Steuerrecht" nicht in Beziehung setzen. **Die Prozentdaten beziehen sich auf die tatsächlichen Beträge mit 4 Nachkommastellen 3
4 Rechtliche Hinweise Performanceergebnisse der Vergangenheit bieten keine Gewähr und sind kein Indikator für zukünftige Anlageergebnisse oder Entwicklungen eines Investmentfonds. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen und fallen und werden nicht garantiert. Anleger können gegebenenfalls weniger als das Investierte ausgezahlt bekommen und sogar einen Totalverlust erleiden. Auch Wechselkursschwankungen können den Wert Ihrer Anlage beeinflussen. Die Informationen dieses Fondsreports werden laufend geprüft und aktualisiert. Dennoch kann es zu unbeabsichtigten fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann damit nicht übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass der Fonds AXA Immoselect zurzeit nicht in der Schweiz zugelassen ist. Ein Kauf von Investmentanteilsscheinen erfolgt ausschließlich auf Basis des Verkaufsprospektes und den darin enthaltenen Informationen. Es ist nicht gestattet, von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Von solchen abweichenden Auskünften oder Erklärungen distanzieren wir uns inhaltlich hiermit ausdrücklich, insbesondere in Bezug auf abweichende Auskünfte und Erklärungen der von uns in diesem Fondsreport - einschließlich Disclaimer- genannten Vertriebspartnern und Informationsstellen. Die Verkaufsprospekte und Jahres- und Halbjahresberichte erhalten Sie kostenlos bei AXA Investment Managers Deutschland GmbH Frankfurt/Main oder unseren Vertriebspartnern sowie unter Informationen für die Anleger in Österreich: Unsere Investoren in Österreich erhalten den Verkaufsprospekt, die Fondsbestimmungen sowie Jahres- und Halbjahresberichte zu unseren Immobilienfonds AXA Immoselect und AXA Immosolutions kostenlos bei der Informations- und Zahlstelle: Bank Austria Creditanstalt AG, Am Hof 2, A-1010 Wien sowie unter Bei der Zahlstelle können auch sonstige Angaben und Unterlagen zu den Fonds eingesehen sowie Rücknahmeanträge eingereicht werden. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise sind ebenfalls bei der Bank Austria Creditanstalt AG sowie unter erhältlich. 4
5 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung des AXA Immoselect zum Angaben je Anteil (EUR) 1. Investmentrechtliche Angaben für Anteilscheine im Privatvermögen für Anteilscheine im Betriebsvermögen einkommen-steuerpflichtiger Anleger für Anteilscheine im Betriebsvermögen körperschaftsteuerpflichtiger Anleger Ausschüttung (Barausschüttung) 1,8500 1,8500 1,8500 investmentrechtlicher Vortrag (Thesaurierung) 0,1712 0,1712 0, Steuerliche Angaben ausgeschüttete Erträge 1,5799 1,5799 1,5799 ausschüttungsgleiche Erträge (steuerliche Thesaurierung) 0,1529 0,1529 0,1529 steuerfreier Anteil 1,0643 1,1120 1,1836 a) ausgeschüttete Erträge nicht steuerbarer Anteil 0,0000 0,0000 0, davon aus davon aus steuerfreier Anteil 0,9732 1,0199 1, davon aus ausländischen Mieteinkünften 0,7968 0,7968 0, davon aus Veräußerungsgewinnen 0,1764 0,1764 0, davon aus inländischen Dividendenerträgen --- 0,0043 0, davon aus ausländischen Dividendenerträgen --- 0,0424 0, davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen steuerpflichtiger Anteil 0,6066 0,5599 0, davon aus inländischen Mieteinkünften 0,1985 0,1985 0, davon aus ausländischen Mieteinkünften 0,0840 0,0840 0, davon aus Zinserträgen 0,0743 0,0743 0, davon aus inländischen Dividendenerträgen 0,0108 0, davon aus ausländischen Dividendenerträgen 0,1059 0, davon aus Veräußerungsgewinnen 0,1331 0,1331 0,1331 b) ausschüttungsgleiche Erträge nicht steuerbarer Anteil 0,0000 0,0000 0, davon aus davon aus steuerfreier Anteil 0,0911 0,0921 0,0937* - davon aus ausländischen Mieteinkünften 0,0911 0,0911 0, davon aus Veräußerungsgewinnen davon aus inländischen Dividendenerträgen --- 0,0001 0, davon aus ausländischen Dividendenerträgen --- 0,0009 0, davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen steuerpflichtiger Anteil 0,0618* 0,0608* 0, davon aus inländischen Mieteinkünften 0,0385 0,0385 0, davon aus ausländischen Mieteinkünften 0,0104 0,0104 0, davon aus Zinserträgen 0,0103 0,0103 0, davon aus inländischen Dividendenerträgen 0,0003 0, davon aus ausländischen Dividendenerträgen 0,0022 0, davon aus Veräußerungsgewinnen c) Bemessungsgrundlage ZASt 0,6684 0,6684 0, % ZASt (Depotverwahrung) 0,1671** 0,1671** 0,1671** Hinweis: BG insgesamt angegeben, d.h. 7 Abs. 1 und Abs. 3 InvStG Nach 5 Abs. 1 Satz 1 InvStG hat die Kapitalanlagegesellschaft ihren Anlegern detaillierte steuerliche Angaben bekannt zu machen. Eine unkonsolidierte Darstellung der Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG ist in unserem Jahresbericht sowie im elektronischen Bundesanzeiger zu ersehen. Die genannten Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG wurden nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt und anschließend von einem zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugten Berufsträger im Sinne des 3 StBerG geprüft. Die Bescheinigung des Berufsträgers ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Dem Progressionsvorbehalt unterliegende steuerfreie Erträge je Anteil 0, Niederlande (Mieteinkünfte) 0, Österreich (Mieteinkünfte) 0, Belgien (Mieteinkünfte) 0, Frankreich (Mieteinkünfte) 0, Italien (Mieteinkünfte und Veräußerungsgewinn) * gerundet auf vier Nachkommastellen ** rechnerischer Wert, tatsächlicher Wert auf Basis der absoluten Zahlen EUR 0,1672
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