Regierungsrat des Kantons Schwyz

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 41/2014 Schwyz, 21. Januar 2014 / ju Kantonale Energiestrategie Bericht an den Kantonsrat 1. Ausgangslage 1.1 Postulate Energiestrategie Zur kantonalen Energiepolitik wurde am 18. März 2009 von Kantonsrat Michael Stähli und Mitunterzeichnenden das Postulat Energiepolitische Wegweiser für den Kanton Schwyz, am 31. März 2009 von den Kantonsräten Adrian Oberlin, Fritz Bruhin und Marcel Buchmann das Postulat Einnahmen im Stromwesen verwirklichen und am 26. September 2011 von Kantonsrat Michael Stähli das Postulat Geothermie-Potenzial und Realisierbarkeit für den Kanton Schwyz eingereicht. Der Regierungsrat stellte zu allen drei erheblich erklärten Postulaten eine kantonale Energiestrategie in Aussicht, welche aufzeigt, wie weiterhin eine sichere und wirtschaftlich vertretbare Energieversorgung im Kanton zur Gewährleistung eines nachhaltigen Wachstums von Wirtschaft und Bevölkerung sichergestellt werden kann. Vor dem Hintergrund der Naturereignisse in Japan und den damit verbundenen schweren Störungen in den Kernkraftwerken von Fukushima haben der Bundesrat und das eidgenössische Parlament mit dem Grundsatzentscheid für den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie eine langfristige und etappenweise Transformation der schweizerischen Energieversorgung beschlossen. 1.2 Energiestrategie des Bundes Im September 2013 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie In einem ersten Schritt sollen der Endenergie- und Stromverbrauch reduziert, der Anteil an erneuerbaren Energien erhöht und die energiebedingten CO 2-Emissionen gesenkt werden. Ds erste Massnahmenpaket enthält zahlreiche gesetzliche und freiwillige Massnahmen. Kernelement ist der Ausbau der bereits laufenden Förderung der erneuerbaren Energien sowie die Erhöhung der Energieeffizienz vor allem im Gebäudebereich. Die wichtigsten Massnahmen sind die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), Investitionshilfen

2 und Risikogarantien für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und die Erhöhung der CO 2-Abgabe mit der Verstärkung des Gebäudeprogramms. Die Bundesstrategie schafft auch neue Rahmenbedingungen für die kantonale Energiepolitik. Das erste Massnahmenpaket beinhaltet als zentrales Element eine Verschärfung der Vorschriften im Gebäudebereich, welche in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen. Die Grundlagen dazu werden in den revidierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) vorbereitet. 2. Energiestrategie 2.1 Strategieentwicklung Die kantonale Energiestrategie ist die Antwort des Regierungsrates auf drei erheblich erklärte Postulate zur kantonalen Energiepolitik. Im Vorfeld zur kantonalen Energiestrategie hat das Baudepartement zusätzlich in drei Berichten umfassende Grundlagen erarbeiten lassen: Grundlagen zur energiepolitischen Strategie des Kantons Schwyz; Teil Energiepolitik; Grundlagen zur energiepolitischen Strategie des Kantons Schwyz; Teil Strom (Produktion, Transport und Verteilung); Tiefengeothermie Kanton Schwyz; Datengrundlage und grobe Potenzialabschätzung. Einerseits zeigen diese Berichte Grundlagen zur energiepolitischen Standortbestimmung und zur Formulierung der kantonalen Energiestrategie auf, anderseits liefern sie Hintergrundinformationen zur Beantwortung der Postulate. Die Berichte wurden bereits vorgestellt, sie sind auf der Internetseite der Energiefachstelle einsehbar ( Die beiliegende Strategie zeigt zusammenfassend auf, wie der Kanton in seiner Energiepolitik auf die aktuellen Herausforderungen reagiert und die Energieversorgung in den nächsten Jahren nachhaltig, sicher und wirtschaftlich gestalten kann. 2.2 Ziele Die wesentlichsten energiepolitischen Ziele sind: Eine sichere, nachhaltige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Energieversorgung; eine Energieproduktion, die prioritär auf einheimischen bzw. inländischen Energieträgern beruht; die Energieeffizienz bei Gebäuden, Mobilität und Prozessen mit geeigneten Massnahmen zu erhöhen und den Primärenergieverbrauch zu reduzieren. 2.3 Massnahmen Folgende Massnahmen aus den Bereichen Haushalt, Industrie und Dienstleistungen sowie Mobilität mit grosser Wirkung stehen im Vordergrund: Revision des kantonalen Energiegesetzes; Erhöhung der Anforderungen an die Wärmedämmvorschriften bei Neubauten und bestehenden Gebäuden; Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien zur Deckung des Gebäudeenergieverbrauchs; Energieplanung und Sicherung der Energieverteilung durch Abstimmung der Trassen für die Energieversorgung mit der kantonalen Planung; Vorbildfunktion bei kantonseigenen Liegenschaften; Kommunikation und Bewusstseinsbildung

3 Diese und weitere Massnahmen werden in Kapitel 7 der Energiestrategie ausführlich beschrieben. 3. Energiestrategie im Kontext zu den parlamentarischen Vorstössen 3.1 Postulat P 5/09 "Energiepolitische Wegweiser" Ziele Die Ziele in der kantonalen Energiestrategie geben die generellen Stossrichtungen vor und definieren die Eckpunkte. Es wird eine Grundhaltung bezüglich Versorgung, Produktion und Klimaschutz definiert und bewusst auf die Festlegung weiterer quantitativer Ziele verzichtet. Dabei soll ein pragmatischer energiepolitischer Weg eingeschlagen werden, ohne ein visionäres Endziel (wie z.b Watt-Gesellschaft) festzulegen. Der Bund definiert in seiner Energiestrategie 2050 mittel- und langfristige Ziele für die ganze Schweiz. Die Endenergienachfrage soll eingebettet in eine international abgestimmte Klimaund Energiepolitik bis 2050 erheblich reduziert werden. Die kantonale Strategie unterstützt diese Entwicklung. Es besteht kein sachlich ausgewiesener Bedarf, zusätzlich kantonale Ziele festzulegen. Die Strategie Wirtschaft und Wohnen des Regierungsrates zielt auf ein nachhaltiges weiteres Wachstum der Bevölkerung und der Wirtschaft hin. Mit der Verfolgung dieses Ziels wird zwangsläufig eine Steigerung des Energieverbrauchs verbunden sein. Um diese Entwicklung abzufedern, wurde in der Energiestrategie das Ziel definiert, dass die Hälfte rund 80 GWh des prognostizierten zusätzlichen Bedarfs an elektrischer Energie vollumfänglich durch Effizienzgewinne und den Zubau von erneuerbarer Energie abgedeckt wird. Elektrizitätsverbrauch (Verbrauchszahlen der Elektrizitätswerke inklusive Verluste) Basis 2008 Prognose GWh 1056 GWh 161 GWh prognostizierter Mehrverbrauch Bei der Wärmeerzeugung soll der Anteil an erneuerbaren Energien bis 2020 auf 35% gesteigert werden. Wärmeverbrauch (Raumwärme, Warmwasser und Prozesse) Basis 2008 Anteil erneuerbare Energie 16% Substitutionsziel 2020 Anteil erneuerbare Energie 35% (Werte aus Studie: Grundlagen zur energiepolitischen Strategie des Kantons Schwyz; Teil Energiepolitik, econcept) Bei den Gebäuden verfolgt der Kanton eine Gesamtstrategie zur möglichst weitgehenden Ausschöpfung der Potenziale in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Abwärme. In erster Linie werden dazu die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) verschärft. Zusätzliche Verbrauchsreduktionen können bei bestehenden Gebäuden durch den Ausbau des nationalen Gebäudeprogramms erzielt werden

4 3.1.2 Massnahmen Auf der Basis des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 des Bundes und der Gebäudestrategie der kantonalen Energiedirektoren wurden die in Kapitel 7 der kantonalen Strategie aufgeführten Massnahmen definiert. Die Massnahmen im Gebäudebereich sind voraussichtlich auch Bestandteil der neuen Mustervorschriften (MuKEn 2014) der Kantone und können weitgehend mit einer Revision des kantonalen Energiegesetzes umgesetzt werden. Weitere Massnahmen liegen vor allem im Handlungsbereich von Kanton und Gemeinden. 3.2 Postulat P 14/09 "Einnahmen im Stromwesen verwirklichen" Der Grundlagenbericht Teil Strom zeigt auf, dass sich der Handlungsansatz "Kantonswerk mit Stromproduktion und -verteilung" nur über einen freiwilligen Zusammenschluss der bisherigen im Kanton tätigen Endverteiler bewerkstelligen lässt. Eine zwangsweise Verpflichtung wäre soweit sie aus fiskalischen Überlegungen erfolgt rechtlich nicht zulässig, da sie gegen die Eigentumsgarantie verstösst. Bei einem freiwilligen Zusammenschluss stellt sich die Frage, ob Bezirke mit einem hohen Anteil an Eigenproduktion bereit sind, ihren Vorteil aus den günstigen Gestehungskosten mit allen anderen Gemeinden des Kantons zu teilen, was zu bezweifeln ist. Die Bereitschaft dazu könnte allenfalls erhöht werden, wenn die anderen Bezirke für das Einbringen der Produktionsanlagen eine Entschädigung entrichten würden. Wegen den schwierigen Bewertungs- und Verhandlungsprozessen werden jedoch die Chancen einer Kantonswerkgründung kaum wirklich verbessert. Der Kantonswerkgedanke wird deshalb in der kantonalen Energiestrategie nicht weiter verfolgt. Die Empfehlung des Berichts "Netzbetreiber zum gemeinsamen Netzbetrieb verpflichten zu können", um Kosteneinsparungen zugunsten der Netzbenutzer zu erzielen, wurde mit 4 Abs. 4 der kantonalen Verordnung zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (SRSZ ) umgesetzt. 3.3 Postulat P 9/11 "Geothermie" Geothermiekraftwerke sind stark abhängig vom Fündigkeits- und dem Bohrkostenrisiko. Die Bohrung in St. Gallen zeigt deutlich, mit welchen unberechenbaren Risiken, bis hin zu Erdbeben, solche Bohrungen verbunden sind. Die Investitionsrisiken werden teilweise durch die Risikogarantie des Bundes und der kostendeckenden Einspeisevergütung abgedeckt. Vertiefte geowissenschaftliche Grundlagen (geologischer Aufbau, Tiefenlage, Temperatur) und Probebohrungen können das Fündigkeits- und Erdbebenrisiko verringern, wobei die Datengrundlage über den tiefen Untergrund im Kanton Schwyz schlecht ist. Die finanziellen Aufwendungen für zusätzliche Investitionssicherheiten sind folglich sehr hoch und der Erfolg ungewiss. Ein Beitrag des Kantons an diese Kosten steht nicht zur Diskussion. Der Kanton kann die Rahmenbedingungen für interessierte Investoren jedoch verbessern, indem er diese bei den Arbeiten zu geologischen Abklärungen sowie bei Machbarkeitsabklärungen unterstützt. Im Vordergrund stehen dabei die Mitwirkung der kantonalen Amtsstellen bei den Richtplan-, Bewilligungs- und Konzessionsverfahren (vgl. Energiestrategie Massnahme 7.5.3). 4. Abschreibung von Vorstössen Mit der kantonalen Energiestrategie und den Grundlagenberichten können die Postulate P 5/09 Energiepolitische Wegweiser, P 14/09 Einnahmen im Stromwesen verwirklichen und P 9/11 Geothermie-Potenzial und Realisierbarkeit für den Kanton Schwyz gestützt auf 53 Abs. 3 der - 4 -

5 Geschäftsordnung für den Kantonsrat (GO-KR, SRSZ ) als erledigt abgeschrieben werden. 5. Behandlung im Kantonsrat Der vorliegende Beschluss hat für den Kanton keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Die Ausgabenbremse kommt deshalb nicht zur Anwendung. Für die Schlussabstimmung gilt das einfache Mehr gemäss 73 Abs. 1 GOKR. Ebenso unterliegt der Beschluss nicht dem Referendum. Beschluss des Regierungsrates 1. Dem Kantonsrat wird beantragt, die beiliegende kantonalen Energiestrategie zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Postulate P 5/09 Energiepolitische Wegweiser, P 14/09 Einnahmen im Stromwesen verwirklichen und P 9/11 Geothermie-Potenzial und Realisierbarkeit für den Kanton Schwyz werden nach 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kantonsrates als erledigt abgeschrieben. 3. Zustellung: Mitglieder des Kantons- und Regierungsrates (unter Beilage der kantonalen Energiestrategie ); Staatskanzlei; Baudepartement; Hochbauamt (unter Rückgabe der Akten); Sekretariat des Kantonsrates. Im Namen des Regierungsrates: Walter Stählin, Landammann Dr. Mathias E. Brun, Staatsschreiber - 5 -

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