Juniorstudium. Willkommen zum Juniorstudium. Susanne Neufeldt -

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1 Juniorstudium Willkommen zum Juniorstudium 1

2 Juniorstudium Überblick: 1. Projekt Juniorstudium / Vorstellung 2. Rechtliche Grundlagen 3. Ziele und Möglichkeiten des Juniorstudiums 4. Rolle der Schule 5. Bewerbungs- und Anmeldeverfahren 6. Fächer und Veranstaltungen 7. Prüfungen und Leistungsnachweise 8. Juniorstudium beenden 9. Studienfachwahl 10. Betreuungskonzept 11. Stipendien 2

3 1. Projekt Juniorstudium Seit Herbst 2013 im Aufbau Ziele: Beratung und Information für SchülerInnen und Schulen Verbesserte Betreuung im Juniorstudium Beteiligte Fakultäten: Philosophische Fakultät Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Theologische Fakultät 3

4 2. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Hochschulgesetz 38 (5) Die Hochschule kann besonders begabten Schülerinnen oder Schülern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Modulen und Prüfungen gestatten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten den Status von Gaststudierenden. Die Studienzeiten und dabei erbrachten Prüfungsleistungen werden in einem späteren Studium auf Antrag anerkannt. 4

5 2. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Einschreibordnung der CAU: Juniorstudium für besonders begabte Schülerinnen und Schüler (1) Besonders begabte Schülerinnen und Schüler, die von der Schule vorgeschlagen werden und in der Regel die Oberstufe besuchen, können an bestimmten, von der jeweiligen Fakultät zu bezeichnenden Lehrveranstaltungen / Modulen und Prüfungen im Rahmen freier Kapazitäten teilnehmen (Juniorstudium). Die Teilnehmerzahl pro Studiengang ist im Regelfall auf bis zu drei Schülerinnen und Schüler beschränkt. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen des 26 Abs. 2. (2) Das Juniorstudium beginnt in der Regel in einem Wintersemester und dauert ein Jahr. Es kann in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Schule verlängert werden. (3) Anteilige einschlägige Studienzeiten und Prüfungsleistungen werden bei einem späteren Studium auf Antrag anerkannt. 5

6 2. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen Anerkennung von Studienzeiten ist nur möglich, wenn Anwesenheitspflicht herrscht und komplette Leistung erbracht wurde, z.b. Seminar+ Klausur Anerkennung von Leistungen muss aktiv beantragt werden, Leistungsbescheinigungen müssen unmittelbar nach Prüfungsleistung eigenständig eingeholt werden 6

7 2. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Versicherung und rechtlicher Status Juniorstudium gilt als Schulveranstaltung, wenn: Bezug zur schulischen Ausbildung vorliegt Schulleitung genehmigt SchülerInnen müssen informiert sein, dass sie nur versichert sind, wenn Wege und Handeln am Zielort dem Juniorstudium dienen. Unfallmeldung erfolgt über Schule 7

8 2. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Versicherung und rechtlicher Status Juniorstudierende = SchülerInnen Es gelten Gefahrstoffverordnung und Jugendarbeitsschutzgesetz für SchülerInnen Kann in Laboren der Universität überwiegend nicht sichergestellt werden, daher i.d.r. keine Teilnahme an Laborübungen etc. 8

9 2. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Zulassungsbeschränkungen der Universität Aufnahme von Juniorstudierenden nur im Rahmen freier Kapazitäten Aufnahmeentscheidung liegt in der Hand der Fächer/ Fakultät 9

10 3. Ziele & Möglichkeiten Ergänzt als Instrument der Begabtenförderung schulische Angebote, wie z.b. Enrichment-Kurse Individuelle Förderung besonderer Interessen & Fähigkeiten Fächerangebot auch außerhalb des schulischen Fächerkanons Größere fachliche Tiefe Manchmal auch: Überflieger erden KEIN Ausbildungsbeschleuniger 10

11 3. Ziele & Möglichkeiten SchülerInnen erfahren akademisches Lernen und Arbeiten SchülerInnen erfahren eine Fachkultur hautnah => Erleichterung des Übergangs zur Hochschule => Studienorienterung 11

12 4. Rolle der Schule Rolle der Schule Unterstützung der Schule ist ein wichtiger Erfolgsfaktor im Juniorstudium: Organisatorische Unterstützung (Stundenplangestaltung, Freistellung) Anerkennung und positive Begleitung wichtig Schule bemerkt Veränderungen in Leistung und Verhalten Schule stellt sicher, dass alle erforderlichen schulischen Leistungen & Aufgaben erbracht werden (Klausuren etc.) 12

13 5. Bewerbung & Anmeldung Teilnahmevoraussetzungen Bewerbung & Empfehlung der Schule Zustimmung der Uni Unterrichtsfreistellung durch Schule 13

14 5. Bewerbung & Anmeldung 4 Schritte zur Anmeldung: 1.Bewerbungsformular & Schulempfehlung 2.Fachstudienberatung 3.Lehrveranstaltung finden 4.Unterrichtsfreistellung der Schule => Neue Formulare in Arbeit, werden rechtzeitig zum Wintersemester bereit gestellt 14

15 5. Bewerbung & Anmeldung Empfehlung der Schule Schulempfehlung ist Voraussetzung Initiative des Schülers/ der Schülerin Vorschlag durch Lehrkräfte Betreuende Lehrkraft benennen Zustimmung der Schulleitung erforderlich 15

16 5. Bewerbung & Anmeldung Empfehlungsschreiben Verfasst durch Fachlehrkraft/ Betreuungslehrkraft Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft Selbständigkeit (allg. Verhalten/ Problemlösung) Interessen Motivation Selbstorganisation/ Selbstkompetenz Ausdauer/ Frustrationstoleranz Besonderes Engagement (schulisch/ außerschulisch) 16

17 5. Bewerbung & Anmeldung Fachstudienberatung Information über Inhalte und Anforderungen des Studiums Abfragen ggf. besonderer Interessen der SchülerInnen Abfragen des Kenntnisstandes im Fach (formlos) Identifikation geeigneter Lehrveranstaltungen Fachstudienberatung kann SchülerInnen ablehnen bzw. Ablehnung empfehlen 17

18 5. Bewerbung & Anmeldung Unterrichtsfreistellung Schulleitung spricht Unterrichtsfreistellung für konkrete Lehrveranstaltung(en) aus 18

19 5. Bewerbung & Anmeldung Termine Wintersemester 2014/15 Vorlesungszeit: Anmeldung bis Sommersemester 2015 Vorlesungszeit: Anmeldung bis Die meisten Studiengänge beginnen zum Wintersemester! 19

20 5. Bewerbung & Anmeldung Dauer des Juniorstudiums Mindestens ein Semester Höchstens bis zum Abitur Zeitaufwand für ein Juniorstudium Vorlesung/ Seminar: 90 Minuten Vor-/ Nachbereitungszeit: ca. 2 Stunden Fahrzeit zur Uni Nachholen des versäumten Unterrichts 20

21 5. Bewerbung & Anmeldung Kosten des Juniorstudiums gebührenfrei (kein Semesterbeitrag) Fahrtkosten zur Uni (kein Semesterticket möglich) Evtl. Bücherkosten, Kopierkosten 21

22 6. Fächer und Veranstaltungen Welche Veranstaltungen sind offen? Vorlesungen können fast immer besucht werden Seminare und Übungen, wenn freie Plätze vorhanden sind Veranstaltungen höherer Fachsemester nur, wenn alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind In zulassungsbeschränkten Fächern ist ein Juniorstudium nicht oder nur eingeschränkt möglich 22

23 6. Fächer und Veranstaltungen Philosophische Fakultät - Fächer Soziologie Anglistik Neuere Deutsche Literatur & Medien Klassische Altertumskunde Skandinavistik, Frisistik Allgemeine Sprachwissenschaft Slavistik Geschichte Orientalistik Ur- und Frühgeschichte Philosophie 23

24 6. Fächer und Veranstaltungen Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät- Fächer Mathematik Physik Chemie Biologie (im Rahmen freier Kapazitäten) Meereswissenschaften Pharmazie (keine Prüfungsleistung möglich) 24

25 6. Fächer und Veranstaltungen Theologische Fakultät Susanne Neufeldt Technische Fakultät: Informatik PD Dr. Frank Huch Agrarwissenschaftliche Fakultät Prof. Dr. Ulrich Orth 25

26 6. Fächer und Veranstaltungen Fachwechsel im Juniorstudium Fachwechsel ist jeweils zum Beginn eines neues Semesters möglich Voraussetzung ist, dass das Zielfach zum betreffenden Semester aufnehmen kann 26

27 7. Prüfungsteilnahme Müssen Prüfungen abgelegt werden? Nein, ein Zwang besteht nicht Juniorstudierende dürfen Prüfungen ablegen, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen (Anwesenheit, Übungsaufgaben im Semester etc.) In manchen Fächern kann keine Prüfung abgelegt werden, weil nicht alle hierfür erforderlichen Veranstaltungen für Juniorstudierende offen sind Erfolgreiche Prüfungen können fürs Studium anerkannt werden 27

28 7. Prüfungen & Leistungsnachweise Anerkennung von Leistungen im Studium Grundsätzlich möglich, aber nicht vorgeschrieben Scheine & Leistungsnachweise müssen unmittelbar nach Semesterende abgeholt werden Verlorene Scheine können i.d.r. nicht ersetzt werden Anerkennung muss bei Studienbeginn selbständig beantragt werden andere Hochschulen: Anerkennung liegt im Ermessen der jeweiligen Hochschule, i.d.r. Einzelfallprüfung Hängt von den fachlichen Anforderungen im angestrebten Studiengang ab 28

29 8. Juniorstudium beenden Endet automatisch mit Ablauf des Semesters, wenn keine erneute Anmeldung erfolgt. Vorzeitiges Ende im laufenden Semester ohne Begründung möglich, es entstehen keine Nachteile für späteres Studium. Universität merkt im Zweifel nicht, wenn jemand nicht mehr kommt => Aufgabe der Schule! 29

30 9. Studienfachwahl Allgemeine Informationsmöglichkeiten: Studieninformationsblätter: Schnupperstudium Hereinspaziert : Ask a student : 30

31 10. Betreuungskonzept Konzept des Projekts Juniorstudium Beratung und Information: Veranstaltungen Informationsmaterial Einzelberatung Einheitliches Verfahren Organisatorische Fragen: Zugang zu Online-Systemen der Uni ( , OLAT) Zugang zur Universitätsbibliothek 31

32 10. Betreuungskonzept Tutoriumskonzept (im Aufbau) Ziele: Unterstützung zur Selbständigkeit Einführung in akademische Arbeitsweisen Orientierungswissen über die Universität vermitteln Erfahrungsaustausch mit anderen Juniorstudierenden Reflexionsprozesse anregen 32

33 10. Betreuungskonzept Tutoriumskonzept (im Aufbau) Formate: Tutorium: 1x vor Semesterstart, 1x im Semester Online-Gruppe in Lernplattform (OLAT) Betreuung durch ausgebildete studentische TutorInnen 33

34 11. Stipendien Stipendienprogramm (im Aufbau) Ermöglicht durch: Deutsche Telekom-Stiftung (MINT-Fächer) Stipendienfonds der CAU Fahrtkostenstipendien Ggf. Bücherstipendien Vergabebedingungen und Formulare in Konzeption, ab Herbst verfügbar 34

35 Weitere Information und Anmeldeverfahren Kontakt und Erstberatung Susanne Neufeldt 35

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