Juniorstudium. Willkommen zum Juniorstudium

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1 Juniorstudium Willkommen zum Juniorstudium

2 Juniorstudium Überblick: 1. Einstieg 2. Gründe für ein Juniorstudium 3. Nominierung 4. Anmeldung zum Juniorstudium 5. Während des Semesters 6. Bewertung (Uni) 7. Juniorstudium und Schule 8. Stipendien

3 2. Gründe für ein Juniorstudium Warum ein Juniorstudium? Sonderinteressen mehr Informationen über einzelne Sachgebiete Austausch mit anderen über gemeinsame Interessen andere Arbeitsformen kennen lernen eigene (Wissens-)Grenzen austesten und ggf. erweitern eigenes Planungs- und Zeitmanagement ausbauen NICHT: schon mal studieren, Zeit gewinnen, Scheine sammeln,

4 2. Gründe für ein Juniorstudium Wann lohnt sich ein Juniorstudium? wenn Themen jenseits des Unterrichts gewählt werden wenn an der Uni Kontakte zu anderen Studierenden geknüpft werden wenn eigenständiges Arbeiten kein Fremdwort ist Wenn Begleitangebote (Uni, Lehrer) genutzt werden und Kontakt (Lehrer, Eltern) gesucht wird Wann lohnt sich ein Juniorstudium nicht? wenn die Uni zum Schulersatz wird wenn Motivation oder Arbeitsstrukturen im Laufe des Semesters gefunden werden sollen für Underachiever wenn Schule vernachlässigt wird Susanne Neufeldt - juniorstudium@ .uni-kiel.de Lena Lehmann-Willenbrock

5 2. Gründe für ein Juniorstudium SchülerInnen erfahren akademisches Lernen und Arbeiten SchülerInnen erfahren eine Fachkultur => Erleichterung des Übergangs zur Hochschule => Studienorientierung

6 3. Nominierung Interesse vom Schüler/ von der Schülerin Nominierung durch die Schule Begleitung durch die Eltern

7 3. Nominierung Dauer des Juniorstudiums Mindestens ein Semester Höchstens bis zum Abitur Zeitaufwand für ein Juniorstudium Vorlesung/ Seminar: 2 SWS (90 min), in Mathe & Naturwissenschaften mindestens 3-4 SWS Vor-/ Nachbereitungszeit: ca. 2 Stunden Fahrzeit zur Uni Nachholen des versäumten Unterrichts

8 3. Nominierung Kosten des Juniorstudiums gebührenfrei (kein Semesterbeitrag) Fahrtkosten zur Uni (kein Semesterticket möglich) Evtl. Bücherkosten, Kopierkosten

9 4. Anmeldung Studienfach finden Ist das gewünschte Fach möglich? Zulassungsbeschränkte Fächer i.d.r. nicht möglich! => Internetseite Nachfrage Koordinationsstelle Juniorstudium Wann kann man beginnen? => oft nur zum Wintersemester (z.b. Naturwissenschaften, Mathe) Susanne Neufeldt - juniorstudium@ .uni-kiel.de Lena Lehmann-Willenbrock

10 4. Anmeldung Information zu Studienfächern: Studieninformationsblätter: Schnupperstudium Hereinspaziert : Ask a student : => nächste Termine November 2015

11 4. Anmeldung Fächer: Philosophische Fakultät Soziologie Musikwissenschaft Anglistik Neuere Deutsche Literatur & Medien (nur Vorlesungen) Klassische Altertumskunde Skandinavistik, Frisistik Allgemeine Sprachwissenschaft Slavistik Geschichte Orientalistik Ur- und Frühgeschichte Philosophie Politikwissenschaft Susanne Neufeldt - juniorstudium@ .uni-kiel.de Lena Lehmann-Willenbrock

12 4. Anmeldung Fächer: Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Mathematik Physik Chemie Meereswissenschaften Pharmazie (keine Prüfungsleistung möglich)

13 4. Ameldung Welche Veranstaltungen sind offen? Vorlesungen können fast immer besucht werden Seminare und Übungen, wenn freie Plätze vorhanden sind Veranstaltungen höherer Fachsemester nur, wenn alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind Nur Veranstaltungen aus Bachelor-Studiengängen In zulassungsbeschränkten Fächern ist ein Juniorstudium nicht oder nur eingeschränkt möglich

14 4. Anmeldung Bewerbungsformular Daten der Schüler Daten der Schule Betreuende Lehrkraft Empfehlung der Schule Unterschrift Schul-/ Stufenleitung Fristgerecht einreichen!!! Wintersemester: zum Sommersemester zum Susanne Neufeldt - juniorstudium@ .uni-kiel.de Lena Lehmann-Willenbrock

15 4. Anmeldung Studienfachberatung Studienfachberatung erhält Bewerbungsbogen SchülerIn erhält Kontaktdaten des Studienfachberaters! Selbständige Terminvereinbarung! Persönliches Gespräch - ohne Eltern! - Information über das Fach Überprüfung, ob ausreichend Vorkenntnisse vorhanden Studienberater entscheidet über Eignung! Identifikation geeigneter Lehrveranstaltungen Susanne Neufeldt - juniorstudium@ .uni-kiel.de Lena Lehmann-Willenbrock

16 4. Anmeldung Zulassung SchülerIn erhält vom Studienfachberater Zulassungsformular mit empfohlenen Lehrveranstaltungen SchülerIn legt Zulassungsformular der Schulleitung vor => Freistellung vom Unterricht SchülerIn schickt unterschriebendes Formular an Uni Uni lässt zu SchülerIn erhält Original Schule erhält Kopie Susanne Neufeldt - juniorstudium@ .uni-kiel.de Lena Lehmann-Willenbrock

17 5. Semester Termine Wintersemester 2015/16 Vorlesungszeit: (26.10.) (Herbstferien!!!) Anmeldung bis: Die meisten Fächer beginnen zum Wintersemester!

18 5. Semester Begleitendes Tutorium: Ziele: Orientierungswissen über die Universität vermitteln Erfahrungsaustausch mit anderen Juniorstudierenden Reflexionsprozesse anregen

19 5. Semester Begleitendes Tutorium: Ziele: Orientierungswissen über die Universität Erfahrungsaustausch mit anderen Juniorstudierenden Reflexionsprozesse anregen

20 5. Semester Tutoriumskonzept (Testphase) Tutorium: 1x vor Semesterstart, 1x im Semester, (1x am Ende) Online-Gruppe in Lernplattform (OLAT) Betreuung durch ausgebildete studentische TutorInnen

21 6. Leistungsbewertung (Uni) Müssen Prüfungen abgelegt werden? Prüfungen sind freiwillig! Prüfungen nur möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Anwesenheitspflichten, Übungsaufgaben im Semester etc. Prüfung sind nur möglich, wenn alle erforderlichen Veranstaltungen besucht wurden Erfolgreiche Prüfungen können fürs Studium anerkannt werden

22 6. Leistungsbewertung (Uni) Anerkennung für ein späteres Studium Grundsätzlich möglich, aber nicht vorgeschrieben Scheine & Leistungsnachweise müssen unmittelbar nach Semesterende abgeholt werden Verlorene Scheine können i.d.r. nicht ersetzt werden Anerkennung muss bei Studienbeginn selbständig beantragt werden andere Hochschulen: Anerkennung liegt im Ermessen der jeweiligen Hochschule, i.d.r. Einzelfallprüfung Hängt von den fachlichen Anforderungen im angestrebten Studiengang ab

23 7. Juniorstudium und Schule Wie passt das Studium zur Schule? auf den ersten Blick nicht: Konflikte mit Terminen, Inhalten und Personen möglich kann insgesamt Leistungsmotivation steigern kann sozial entlasten kann helfen, eigenen Zukunftsziele zu formulieren Susanne Neufeldt - juniorstudium@ .uni-kiel.de Lena Lehmann-Willenbrock

24 7. Juniorstudium und Schule Was ist in der Schule zu beachten? Ansprechpartner Schule Weg über Klassenkollegium und Schulleitung Klausuren dürfen nicht ausfallen Leistungen sind zu erbringen Susanne Neufeldt - juniorstudium@ .uni-kiel.de Lena Lehmann-Willenbrock

25 7. Juniorstudium und Schule Universitäre Leistung Einblick erhalten ggf. Anwesenheit dokumentieren Rückführung in den Unterricht? Schulische Leistung keine Beurlaubung ( 15 SchulG) Fachleistungen ( Kursplanung) Dokumentation des Nacharbeitens Ersatzleistungen Leistungsnachweise ( Zeitmanagement)

26 7. Juniorstudium und Schulprogramm 6 OAPVO (8) Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler erhalten im Rahmen der Förderung ihrer Fähigkeiten die Gelegenheit, nach den Möglichkeiten der Schule auch an einem Frühstudiengang einer Hochschule gemäß 38 Abs. 5 Hochschulgesetz teilzunehmen. Mo Di Mi Do Fr 1. Deu Eng Mu Eng Ma 2. Deu Eng Ku Geo Ma 3. Sp Deu Ku Geo Re 4. Sp Deu Deu Mu Eng 5. Bio Ma Ma Deu Eng 6. Bio Ge Ma Re Sp

27 8. Stipendien Stipendienprogramm Ermöglicht durch: Deutsche Telekom-Stiftung (MINT-Fächer) Stipendienfonds der CAU Fahrtkostenstipendien

28 Weitere Information und Anmeldeverfahren Kontakt und Erstberatung Susanne Neufeldt

29 Exkurs: Rechtliche Grundlagen Hochschulgesetz 38 (5) Die Hochschule kann besonders begabten Schülerinnen oder Schülern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Modulen und Prüfungen gestatten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten den Status von Gaststudierenden. Die Studienzeiten und dabei erbrachten Prüfungsleistungen werden in einem späteren Studium auf Antrag anerkannt.

30 Exkurs: Rechtliche Grundlagen Einschreibordnung der CAU: Juniorstudium für besonders begabte Schülerinnen und Schüler (1) Besonders begabte Schülerinnen und Schüler, die von der Schule vorgeschlagen werden und in der Regel die Oberstufe besuchen, können an bestimmten, von der jeweiligen Fakultät zu bezeichnenden Lehrveranstaltungen / Modulen und Prüfungen im Rahmen freier Kapazitäten teilnehmen (Juniorstudium). Die Teilnehmerzahl pro Studiengang ist im Regelfall auf bis zu drei Schülerinnen und Schüler beschränkt. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen des 26 Abs. 2. (2) Das Juniorstudium beginnt in der Regel in einem Wintersemester und dauert ein Jahr. Es kann in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Schule verlängert werden. (3) Anteilige einschlägige Studienzeiten und Prüfungsleistungen werden bei einem späteren Studium auf Antrag anerkannt.

31 Exkurs: Rechtliche Grundlagen Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen Anerkennung von Studienzeiten ist nur möglich, wenn Anwesenheitspflicht herrscht und komplette Leistung erbracht wurde, z.b. Seminar+ Klausur Anerkennung von Leistungen muss aktiv beantragt werden, Leistungsbescheinigungen müssen unmittelbar nach Prüfungsleistung eigenständig eingeholt werden

32 Exkurs: Rechtliche Grundlagen Versicherung und rechtlicher Status Juniorstudium gilt als Schulveranstaltung, wenn: Bezug zur schulischen Ausbildung vorliegt Schulleitung genehmigt SchülerInnen müssen informiert sein, dass sie nur versichert sind, wenn Wege und Handeln am Zielort dem Juniorstudium dienen. Unfallmeldung erfolgt über Schule

33 Exkurs: Rechtliche Grundlagen Versicherung und rechtlicher Status Juniorstudierende = SchülerInnen Es gelten Gefahrstoffverordnung und Jugendarbeitsschutzgesetz für SchülerInnen Kann in Laboren der Universität überwiegend nicht sichergestellt werden, daher i.d.r. keine Teilnahme an Laborübungen etc.

34 Exkurs: Rechtliche Grundlagen Zulassungsbeschränkungen der Universität Aufnahme von Juniorstudierenden nur im Rahmen freier Kapazitäten Aufnahmeentscheidung liegt in der Hand der Fächer/ Fakultät

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