Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten 2014

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1 Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten 2014 Oktober 201

2 2 Inhaltsverzeichnis 1 Der Gewässerschutzbeauftragte (GSB) Allgemeines Aktivitäten des Gewässerschutzbeauftragten Stadtbetriebe Schwäbisch Hall - Abwasserbeseitigung Allgemeines... 3 Kanalbetrieb Allgemeines Aktivitäten im Bereich Kanal Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben Geruchsbelästigungen Stand des Abflußsteuersystems für Schmutz- und Regenwasser Kläranlagenbetrieb Allgemeines Wasserrechtliche Situation Kläranlage Vogelholz Kläranlage Sulzdorf Kläranlage Tüngental Teichkläranlage Hohenstadt Abgaberechtliche Situation Schmutzwasser/Kläranlagen Niederschlagswasser Kleineinleitungen Betrieb der Kläranlagen Kläranlage Vogelholz Kläranlage Sulzdorf Kläranlage Tüngental...14 Zusammenfassung und Ausblick...16

3 3 6 Anlagen Übersicht Kläranlage Vogelholz Betriebsbericht KA Vogelholz Labor Betriebsbericht KA Vogelholz Betriebstagebuch Betriebsbericht KA Vogelholz Schlammentwässerung Jahresprotokoll KA Sulzdorf Energiehaushalt KA Sulzdorf Jahresprotokoll KA Tüngental Energiehaushalt KA Tüngental Jahresschmutzwassermengen der einzelnen Kläranlagen Stichwortverzeichnis...28

4 4 1 Der Gewässerschutzbeauftragte (GSB) 1.1 Allgemeines Gemäß 64 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 70 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen. Für den in diesem Bericht betreffenden Zeitraum war Herr Ahmad Bahredar bestellter Gewässerschutzbeauftragter der Stadt Schwäbisch Hall. Der Verfasser hat diesen Bericht außerhalb seiner Zuständigkeit zu informellen Zwecken verfasst. 1.2 Aktivitäten des Gewässerschutzbeauftragten Gewässerschutzbeauftragte beraten den Gewässerbenutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können. Sie sind berechtigt und verpflichtet, a) die Einhaltung von Vorschriften, Nebenbestimmungen und Anordnungen im Interesse des Gewässerschutzes zu überwachen, insbesondere durch regelmäßige Kontrolle der Abwasseranlagen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit, den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Wartung, durch Messungen des Abwassers nach Menge und Eigenschaften, durch Aufzeichnungen der Kontroll- und Messergebnisse; sie haben dem Gewässerbenutzer festgestellte Mängel mitzuteilen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorzuschlagen; b) auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren einschließlich der Verfahren zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung entstehenden Reststoffe hinzuwirken; c) auf Entwicklung und Einführung von innerbetrieblichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls nach Art und Menge sowie umweltfreundliche Produktionen hinzuwirken; d) die Betriebsangehörigen über die in dem Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften aufzuklären. Gewässerschutzbeauftragte erstatten dem Gewässerbenutzer jährlich einen schriftlichen Bericht über die nach den oben genannten Punkten a) bis d) getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.

5 2 Stadtbetriebe Schwäbisch Hall - Abwasserbeseitigung 2.1 Allgemeines Die Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall wird auf Grund des Gemeinderatsbeschlußes vom seit dem in der Rechtsform eines Eigenbetriebes geführt. Seit September 2013 sind die drei Abwasserbeseitigung organisatorisch zu zusammengeführt. Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe den Stadtbetrieben Schwäbisch und Hall Bei der Abteilung Abwasserbeseitigung sind derzeit 16 Personen beschäftigt die, in den Bereichen Kanalunterhaltung, Kläranlagen und Planung arbeiten. Der kaufmännische Bereich wird durch die Kollegen der Abteilung Finanzen und Rechnungswesen abgedeckt. Hierunter fallen unter anderem die Bereiche Controlling, Finanzen, Rechnungs-, Beitrags- und Gebührenwesen.

6 6 3 Kanalbetrieb 3.1 Allgemeines Die Stadt Schwäbisch Hall unterhält ein Kanalnetz mit 326 km Länge, dieses unterteilt sich in 202 km Mischwasserkanal, 9 km Schmutzwasserkanal und 6 km Regenwasserkanal mit insgesamt Schachtbauwerken. Des weiteren befinden sich 28 Pumpwerke und 136 Sonderbauwerke (Regenüberlaufbecken, Regenklärbecken, Stauraumkanäle, etc.) in der städtischen Unterhaltspflicht. Die Unterhaltung der Anlagen wird zum Großteil durch eigenes Personal durchgeführt, für Kanalsanierungen, -befahrungen und -reinigung sind Fachfirmen beauftragt. 3.2 Aktivitäten im Bereich Kanal Sämtliche in der Zuständigkeit des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung liegenden Freispiegelkanäle sind, soweit es technisch möglich war, mit einer Kamera befahren. Im Jahr 2014 wurden Kanalhaltungen mit einer Gesamtlänge von 326 km auf ihren baulichen Zustand untersucht und die dabei gewonnenen Daten ausgewertet. Die Bewertungskriterien für die Einstufung in bestimmte Zustandsklassen sind dabei Dichtigkeit, Funktionsfähigkeit und Sicherheit. Der Anteil der sofort bzw. kurzfristig zu sanierenden Kanäle liegt hier unter 10 %, Kanäle die keinen bzw. mittelfristigem Handlungsbedarf haben liegen bei über 70 %. Ziel ist es, durch Sanierungen bzw. Auswechslungen das Kanalnetz so zu ertüchtigen, daß der Anteil der Schäden die sofort bzw. kurzfristig zu sanieren sind, geringer wird und sich das Gesamtnetz in einem guten Zustand befindet. Dadurch können Kosten für die Kanalunterhaltung reduziert und in die Renovierung bzw. Erneuerung investiert werden. 3.3 Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben Gemäß der Kleinkläranlagensatzung der Stadt Schwäbisch Hall betreibt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Abfuhr und Beseitigung des Schlamms aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. Der dort anfallende Schlamm wird zur weiteren Behandlung auf die Kläranlage Vogelholz transportiert. 3.4 Geruchsbelästigungen Im Stadtgebiet kann es, hauptsächlich in der trockenen und warmen Jahreszeit, immer wieder zu Geruchsbelästigungen aus dem Kanal kommen. Ursache hierfür sind vor allem Ablagerungen und biochemische Prozesse die Schwefelwasserstoff freisetzen. Diesem Problem wird durch regelmäßige Kanalreinigungen entgegengewirkt.

7 7 3. Stand des Abflußsteuersystems für Schmutz- und Regenwasser Um die Belastung der Gewässer bei Regenwetterereignissen weiter zu reduzieren soll in den nächsten Jahren ein Abflußsteuersystem aufgebaut werden. Ziel ist es, das bestehende und eventuell neu zu errichtende Rückhaltevolumen im Kanalnetz so zu steuern, daß möglichst geringe Schmutzfrachten in die Gewässer geleitet werden. Zur Grundlagenermittlung wurde bereits ein Ingenieurbüro beauftragt. Auf Grundlage des Untersuchungsergebnisses sollen dann an den Sonderbauwerken in den folgenden Jahren Messungen installiert und bauliche Änderungen vorgenommen werden.

8 8 4 Kläranlagenbetrieb 4.1 Allgemeines Die Stadt Schwäbisch Hall betreibt vier Kläranlagen für die jeweils unterschiedliche Genehmigungen incl. diverser Nachträge vorliegen. Diese Genehmigungen beinhalten sowohl wasserrechtliche als auch abgaberechtliche Teile auf die in den folgenden Kapiteln 4.2 und 4.3 eingegangen wird. 4.2 Wasserrechtliche Situation Kläranlage Vogelholz Der Stadt Schwäbisch Hall wurde mit Urkunde des Regierungspräsidiums Nordwürttemberg im September 194 die Erlaubnis erteilt, die im ganzen Stadtbezirk anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer nach einer mechanischen und biologischen Reinigung in den Kocher einzuleiten. Diese Entscheidung wurde in den letzten Jahrzehnten mehrmals durch das Regierungspräsidium bzw. das Landratsamt Schwäbisch Hall angepaßt. Zuletzt mit der Nachtragsentscheidung Nr. 2 des Landratsamtes Schwäbisch Hall vom (AZ ). Die erlaubten Einleitungswassermengen sind aktuell auf m³/d, m³/h bzw. 280 l/s bei Trockenwetter sowie m³/h bzw. 0 l/s bei Regenwetter festgelegt. Die Ausbaugröße der Anlage beträgt EW (Einwohnerwerte). An der Einleitungsstelle in das Gewässer sind folgende Werte einzuhalten: CSB BSB NH4-N Nges Pges Ergänzend zu den oben Jahresmittelwert festgelegt: Pges 40 mg/l 20 mg/l mg/l 18 mg/l 1, mg/l genannten Grenzwerten wurde folgender Zielwert als 0, mg/l Die Einführung des Zielwertes für Phosphor geht auf einen Beschluß des Landtags BadenWürttemberg zurück in dem den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zugestimmt wurde. Darin sind auch ergänzende

9 9 Maßnahmen zur Beseitigung von Defiziten bei den Parametern Phytoplankton (Phosphat) und Saprobie im Neckareinzugsgebiet festgelegt. Deshalb soll die vorhandene Anlagentechnik soweit ausgenutzt werden, daß auch strengere Anforderungen als die in der Abwasserverordnung genannten Mindestanforderungen erfüllt werden können Kläranlage Sulzdorf Der damals eigenständigen Gemeinde Sulzdorf wurde mit Entscheidung des Landratsamts Schwäbisch Hall im Juni 1963 die Erlaubnis erteilt das in der Gemeinde anfallende häusliche und gewerbliche Abwasser ohne vorherige Reinigung an verschiedenen Stellen in den Schwarzenlachenbach einzuleiten. Diese Entscheidung wurde, nach dem Bau der Kläranlage Sulzdorf, in den letzten Jahrzehnten mehrmals durch das Landratsamt Schwäbisch Hall angepaßt. Zuletzt mit der Nachtragsentscheidung Nr. 3 des Landratsamtes Schwäbisch Hall vom (AZ ). Die erlaubten Einleitungswassermengen sind aktuell auf m³/d, 11 m³/h bzw. 42 l/s bei Trockenwetter sowie 241 m³/h bzw. 67 l/s bei Regenwetter festgelegt. Die Ausbaugröße der Anlage beträgt.800 EW (Einwohnerwerte). An der Einleitungsstelle in das Gewässer sind folgende Werte einzuhalten: CSB Nges Pges 40 mg/l 20 mg/l 4,0 mg/l Ergänzend zu den oben genannten Grenzwerten wurde folgende Zielwerte festgelegt: NH4-N NH4-N Pges < 3 mg/l < 6 mg/l 0,8 mg/l Mai-Okt; alternativ T > 12 C Nov-Apr; alternativ 12 C < T > 8 C Jahresmittelwert Die Einführung der Zielwerte für Ammoniumstickstoff (NH 4-N) durch das Landratsamt Schwäbisch Hall wird damit begründet, daß dieser hauptsächlich über Kläranlageneinleitungen und Mischwasserentlastungen in die Gewässer gelangt. Besonders kritisch an NH4-N ist zum einen die Tatsache, daß sich daraus für die Gewässerbiologie toxisch wirkendes Ammoniak (NH3) bilden kann, zum anderen, daß durch ablaufende Nitrifikationsvorgänge im Gewässer ein erheblicher Sauerstoffverbrauch zu verzeichnen ist. Die in der Abwasserverordnung genannten Mindestanforderungen reichen daher nicht aus, um kritische Verhältnisse im Gewässer zu verhindern. Die Einführung des Zielwertes für Phosphor geht auf einen Beschluß des Landtags BadenWürttemberg zurück in dem den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zugestimmt wurde. Darin sind auch ergänzende Maßnahmen zur Beseitigung von Defiziten bei den Parametern Phytoplankton (Phosphat) und

10 10 Saprobie im Neckareinzugsgebiet festgelegt. Deshalb soll die vorhandene Anlagentechnik soweit ausgenutzt werden, daß auch strengere Anforderungen als die in der Abwasserverordnung genannten Mindestanforderungen erfüllt werden können Kläranlage Tüngental Der damals eigenständigen Gemeinde Tüngental wurde mit Entscheidung des Landratsamts Schwäbisch Hall im August 196 die Erlaubnis erteilt, das in der Gemeinde anfallende häusliche und gewerbliche Abwasser vorerst ohne vorherige Reinigung an verschiedenen Stellen in den Otterbach einzuleiten. Diese Entscheidung wurde, nach dem Bau der Kläranlage Tüngental, in den letzten Jahrzehnten mehrmals durch das Landratsamt Schwäbisch Hall angepaßt. Zuletzt mit der Nachtragsentscheidung Nr. 3 des Landratsamtes Schwäbisch Hall vom (AZ ). Die erlaubten Einleitungswassermengen sind aktuell auf 990 m³/d, bzw. 1 l/s bei Trockenwetter sowie 21 l/s bei Regenwetter festgelegt. Die Ausbaugröße der Anlage beträgt EW (Einwohnerwerte). An der Einleitungsstelle in das Gewässer sind folgende Werte einzuhalten: CSB BSB 40 mg/l 2 mg/l Teichkläranlage Hohenstadt Der Stadt Schwäbisch Hall wurde mit Entscheidung vom (AZ ) des Landratsamtes Schwäbisch Hall die Erlaubnis erteilt, die im Stadtteil Hohenstadt anfallenden häuslichen, teils in privaten Entschlammungsanlagen vorgereinigten, Abwässer nach mechanischer und biologischer Reinigung in einer Teichanlage flächenhaft über Felsterrassen in die Bühler einzuleiten. Die erlaubten Einleitungswassermengen sind aktuell auf 18 m³/d, 1,1 m³/h bzw. 0,3 l/s bei Trockenwetter sowie 1,6 m³/h bzw. 0,4 l/s bei Regenwetter festgelegt. An der Einleitungsstelle in das Gewässer sind folgende Werte einzuhalten: CSB BSB 180 mg/l 0 mg/l 4.3 Abgaberechtliche Situation Gemäß Abwasserabgabengesetz (AbwAG) ist jeder, der Abwasser in ein Gewässer einleitet, abgabepflichtig. Abwasser im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie des AbwAG ist

11 11 das durch den häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Abwasser (Schmutzwasser). das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). Das Abwasserabgabengesetz unterscheidet hier drei Einleitungsarten: Kläranlagen, Niederschlagswasser, Kleineinleiter. Die Abgabegebühr ermittelt sich aus der Schmutzwassermenge, Verschmutzungsgrad sowie dem Ausbaugrad und wird über festgelegte Schadeinheiten berechnet. Maßnahmen die der Verbesserung im Hinblick auf die drei oben genannten Parameter führen sind dabei unter bestimmten Voraussetzungen verrechnungsfähig, wodurch sich die zu entrichtende Abgabe verringert Schmutzwasser/Kläranlagen Für die von der Stadt Schwäbisch Hall betriebenen Kläranlagen wurde vom Landratsamt Schwäbisch Hall in den jeweiligen Bescheiden die Jahresschmutzwassermengen festgelegt. Dadurch bleibt die an das Land zu entrichtende Abgabe für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus den Kläranlagen konstant Niederschlagswasser Da der Ausbaugrad des Rückhaltevolumens im Kanalnetz über 90 % beträgt besteht hier für die Stadt Schwäbisch Hall Abgabefreiheit Kleineinleitungen Durch den hohen Anschlußgrad (über 99 % der Bevölkerung sind an eine Kläranlage angeschlossen) ist nur eine sehr geringe Abgabe zu entrichten. Diese wird sich in den nächsten Jahren noch durch den Anschluß verschiedener Einzelanwesen verringern. 4.4 Betrieb der Kläranlagen Im Jahr 2014 kam es zu keinen nennenswerten Vorfällen auf den Kläranlagen, Probleme aus den Vorjahren (Schaumbildung, Stoßbelastungen) wurden nicht festgestellt. In den folgenden drei Unterkapiteln sind einige Kenngrößen (Jahres- bzw. Jahresmittelwerte) gelistet.

12 Kläranlage Vogelholz Ablaufwerte im Jahresmittel Jahr CSB BSB NH4-N Nanorg. P ,10 0,0 1,70 2,00 0,34 0,14 0,1 8,1 8,0 7,8 8,6 6,7 6, 6,8 0, 0,4 0,4 0,4 0,4 0,3 0,3

13 13 Jahresabwassermengen, Stromverbrauch und Gasanfall Jahr Abwassermenge Stromerzeugung Strombezug Stromverbrauch Gasanfall [m³/a] [kwh/a] [kwh/a] [kwh/a] [m³/a] Kläranlage Sulzdorf Ablaufwerte im Jahresmittel Jahr CSB BSB NH4-N Nanorg. P ,20 0,60 1,70 2,10 0,40 0,30 0,11 11, 8,2 9,6 10,4 7,7 6,1 6,6 2,0 1,9 1,8 2,3 2,2 0,6 0,3

14 14 Inbetriebnahme Phosphorelimination Anmerkung: Mit Inbetriebnahme der Phosphorelimination wurde der Zielwert für Phosphor mit 0,8 mg/l eingeführt. Jahresabwassermengen und Stromverbrauch Jahr Abwassermenge Strombezug/Verbrauch [m³/a] [kwh/a] Kläranlage Tüngental Ablaufwerte im Jahresmittel Jahr CSB BSB NH4-N Nanorg. P ,70 1,00 2,00 2,10 0,40 0,4 0,32 4,3 2,9 6,9 6,8 8,6 7, 8,9 2,3 1,9 1,8 2,8 2, 1,8 2,1

15 1 Jahresabwassermengen und Stromverbrauch Jahr Abwassermenge Strombezug/Verbrauch [m³/a] [kwh/a]

16 16 Zusammenfassung und Ausblick Im Berichtszeitraum wurde neben verschiedenen kleineren Instandsetzungsarbeiten auf der Kläranlage Vogelholz ein Hochwasserpumpwerk errichtet. Dieses gewährleistet im Hochwasserfall ein rückstaufreies Ableiten des Kläranlagenauslaufs. Die vorgegebenen Grenz- bzw. Zielwerte wurden auf allen Anlagen eingehalten. Im Kanalnetz wurde die Kanalsanierung nach der Eigenkontrollverordnung (EKVO) weitergeführt. Ziel ist es hier das Gesamtnetz soweit zu ertüchtigen, daß es sich in einem guten Zustand befindet. In den folgenden Jahren soll neben dem Sanierungsaufwand auf der Kläranlage Vogelholz auch die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung bzw. eines Umbaus der Kläranlage Tüngental ermittelt sowie ein Konzept für die Kanalnetzbewirtschaftung erarbeitet werden. Des weiteren ist die langfristige Entsorgung des Klärschlamms sicher zu stellen. Aufgestellt: Gesehen: Stadtbetriebe Schwäbisch Hall, den 27. Oktober 201 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Martin Brözel Rolf Wellinger Betriebsleitung

17 17 6 Anlagen 6.1 Übersicht Kläranlage Vogelholz

18 Betriebsbericht KA Vogelholz Labor 2014

19 19

20 Betriebsbericht KA Vogelholz Betriebstagebuch 2014

21 21

22 Betriebsbericht KA Vogelholz Schlammentwässerung 2014

23 23 6. Jahresprotokoll KA Sulzdorf 2014

24 Energiehaushalt KA Sulzdorf 2014

25 2 6.7 Jahresprotokoll KA Tüngental 2014

26 Energiehaushalt KA Tüngental 2014

27 Jahresschmutzwassermengen der einzelnen Kläranlagen 2014

28 28 7 Stichwortverzeichnis AbwAG Abwasserabgabengesetz BSB Chemischer Sauerstoffbedarf CSB Biochemischer Sauerstoffbedarf EKVO Eigenkontrollverordnung EW Einwohnerwerte GSB Gewässerschutzbeauftragter KA Kläranlage Nanorg Anorganischer Stickstoff Nges Gesamtstickstoff NH4-N Ammoniumstickstoff Pges Gesamtphosphor WHG Wasserhaushaltsgesetz

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