Das Stufenmodell Integration
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- Horst Dresdner
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1 Das Stufenmodell Integration Stefanie Kurt, Museum Kleines Klingental, Basel-Stadt, 4. Juni 2018 Page 1
2 Inhalt Wie kam es zum aktuellen Stufenmodell Integration? Was bedeuten die heutigen Entwicklungen für die Integrationsarbeit? Einige kritische Bemerkungen Page 2
3 Wie kam es zum aktuellen Stufenmodell Integration? Page 3
4 Ausgangslage: Totalrevision des Bürgerrechts Das Einbürgerungsverfahren, welches als letzter Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Integration angesehen werden kann, muss diese Entwicklung berücksichtigen. So soll die Einbürgerung im ordentlichen Verfahren in Zukunft erst nach der Erteilung eines nachhaltigen Aufenthaltsrechts möglich sein. Dies bedingt, dass mit Blick auf die Integration von der einbürgerungswilligen Personen eine höhere Integrationsleistung verlangt wird, als das Ausländerrecht für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung vorsieht. Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht vom 4. März 2011, BBl , S Page 4
5 Totalrevision des Schweizer Bürgerrechts (BBl ). 2011: Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht vom 4. März 2011 (BBl ). März 2013 Juni 2014 : parlamentarische Debatten Schlussabstimmung: 20. Juni 2014; Referendumsfrist bis 9. Oktober 2014 Neue rechtliche Grundlagen auf Bundesebene seit 1. Januar 2018 Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG) Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung, BüV) Page 5
6 Die Änderungen Vereinfachung und Harmonierung der Einbürgerungsverfahren Voraussetzung: Besitz der Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) Neu 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Aufenthaltsdauer Anpassung Integrationskriterien (siehe AIG); Kantone können weitere Integrationskriterien vorsehen Page 6
7 Den Schweizer Pass zu bekommen sollte der letzte Akt einer längeren Phase der Integration sein, das sogenannte Tüpfelchen auf dem i. Um den roten Pass zu erlangen, sollte der Ausländer trainieren, sich bemühen, lernen, kämpfen, um alsdann einmal topintegriert - so wie der Sportler - die Ziellinie der Einbürgerung zu passieren. Symbolisch muss das Erlangen des Schweizer Passes der Marathon sein; es darf nicht die Kurzstrecke sein. Auch der Steeple-Lauf, mit den Hürden und dem Wassergraben, versinnbildlicht die Art, wie ich mir die Integration und das Erlangen des Schweizer Passes vorstelle. Ständerat Thomas Minder während den parlamentarischen Diskussionen; (Herbstsession 2013, 16. September 2013; AB 2013 S 739) Page 7
8 Page 8
9 Teilrevision des Ausländerinnen/Ausländergesetzes: Verankerung des Stufenmodell Integration Bei der Berücksichtigung der persönlichen Situation einer Ausländerin oder eines Ausländers sind die Anforderungen an die Integration umso höher zu setzen, je mehr Rechte mit dem angestrebten Rechtsstatus verliehen werden (Stufenmodell). Botschaft zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration) vom 8. März 2013, BBl , S Page 9
10 Page 10
11 Beispiel: Spracherfordernisse Vernehmlassung ( ): Die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) in der aktuellen Vernehmlassung präzisieren diese Integrationskriterien, unter anderem die Sprachkompetenzen, die durch den Bundesrat festgelegt werden (Art. 58a AIG) - noch nicht in Kraft. ) Page 11
12 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) Kapitel 8: Integration 1. Abschnitt: Integrationsförderung Art. 53 Grundsätze Art. 53a Zielgruppen Art. 54 Integrationsförderung in den Regelstrukturen Art. 55 Spezifische Integrationsförderung Art. 55a Massnahmen für Personen mit besonderem Integrationsbedarf Art. 56 Aufgabenteilung Art. 57 Information und Beratung Art. 58 Finanzielle Beiträge 2. Abschnitt: Integrationserfordernisse Art. 58a Integrationskriterien Art. 58b Integrationsvereinbarungen und Integrationsempfehlungen Page 12
13 Was bedeuten diese Entwicklungen für die Integrationsarbeit? Page 13
14 Auswirkungen auf den rechtlichen Integrationsverlauf einer ausländischen Person in der Schweiz Einsatz von Integrationsinstrumenten Erstinformation Integrationsvereinbarung Integrationsempfehlung Integrationskriterien / Integrationsinstrumente sind mit «Stabilisierung» / «Verbesserung» des rechtlichen Aufenthaltstitels verknüpft Integrationskriterien Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Respektierung der Werte der Bundesverfassung Sprachkompetenzen Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung Page 14
15 Art. 58b Abs. 3 AIG «Verlangen die zuständigen Behörden den Abschluss einer Integrationsvereinbarung, so wird die Aufenthaltsbewilligung erst nach Abschluss der Vereinbarung erteilt oder verlängert.» Art. 63 Abs. 1 let. f AIG «Die zuständige Behörde kann Bewilligungen, ausgenommen die Niederlassungsbewilligung, und andere Verfügungen nach diesem Gesetz widerrufen, wenn die Ausländerin oder der Ausländer: eine Integrationsvereinbarung ohne entschuldbaren Grund nicht einhält.» Art. 63 Abs. 2 AIG «Die Niederlassungsbewilligung kann widerrufen und durch eine Aufenthaltsbewilligung ersetzt werden, wenn die Integrationskriterien nach Art. 58a nicht erfüllt sind.» Art. 83 Abs. 10 AIG «Die kantonalen Behörden können mit vorläufig aufgenommenen Personen Integrationsvereinbarungen abschliessen, wenn ein besonderer Integrationsbedarf nach den Kriterien gemäss Art 58a besteht.» Page 15
16 Art. 12 BüG Im Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung In der Respektierung der Werte der Bundesverfassung In der Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landsprache zu verständigen In der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung In der Förderung und Unterstützung der Integration der Ehefrau oder des Ehemannes, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners oder der minderjährigen Kinder, über welche die elterliche Sorge ausgeübt wird Der Situation von Personen, welche die Integrationskriterien (Landessprache; wirtschaftliche Integration) aufgrund einer Behinderung oder Krankheit oder anderen gewichtigen persönlichen Umständen oder nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen können, ist angemessen Rechnung zu tragen. Art. 58a AIG Im Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Die Respektierung der Werte der Bundesverfassung Die Sprachkompetenzen Die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung Der Situation von Personen, welche die Integrationskriterien (Sprachkompetenzen; wirtschaftliche Integration) aufgrund einer Behinderung oder Krankheit oder anderen gewichtigen persönlichen Umständen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen können, ist angemessen Rechnung zu tragen. Der Bundesrat legt die Sprachkompetenzen fest, welche bei der Erteilung und der Verlängerung einer Bewilligung vorliegen müssen. Die Kantone können weitere Integrationskriterien vorsehen. Page 16
17 Mehrere Integrationsprüfungen im Aufenthaltsverlauf («Stabilisierung» / «Verbesserung» des rechtlichen Aufenthaltstitels) (Bspw. Spracherfordernisse) Ähnliche Integrationskriterien! Meldepflicht der Behörden? (Schule, KESB, EL, AL etc. an die Migrationsbehörden: E-VZAE) Page 17
18 Page 18 Einige kritische Bemerkungen
19 Einige kritische Bemerkungen Titel des neuen Gesetzes: Ausländerinnen und Ausländer und Integrationsgesetz? Auffassung des Integrationsprozesses? Integration und Schutz vor Diskriminierung Ausbau des Aspektes des Schutzes vor Diskriminierung im Integrationsbereich Das Stufenmodell bringt wichtige Änderungen in der Integration (für die anwendenden Behörden und für ausländische Personen) Einsatz von Integrationsinstrumenten, die an die Stabilisierung/Verbesserung des rechtlichen Aufenthaltes geknüpft sind Migrationsbehörden als «Integrationsexpertinnen und Integrationsexperten»? Stärkung einer «staatlichen Integrationskontrolle»? (Meldepflicht von Behörden?) Auswirkungen auf die betroffenen Personen durch «Integrationskontrolle»? Page 19
20 Nicht alle ausländische Personen werden die Integrationskriterien erfüllen können Unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten, um die Aufenthaltsbewilligung (B) zu erhalten Unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten, um die Niederlassungsbewilligung zu erhalten (Niederlassungsverträge) Spracherfordernisse? Schwächung der Niederlassungsbewilligung (Aufheben von Art. 63 Abs. 2 AuG -) neu Rückstufung zu einer Aufenthaltsbewilligung bei Nichterfüllung der Integrationskriterien (Art. 63 Abs. 2 AIG; Art. 58a AIG). Page 20
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