mit den öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Rostock 1.Jahrgang 22. Februar 2013 Nummer 03

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1 Amtsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Rostock 1.Jahrgang 22. Februar 2013 Nummer 03 Inhalt 1. Änderung zur Hauptsatzung der Wildschadensausgleichskasse im Landkreis Rostock Änderung zur Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse LRO Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend am Einladung zur Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt am Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit am Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bundestagswahl am 22. September 2013 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 13 Ludwigslust-Parchim II Nordwestmecklenburg II Landkreis Rostock I Öffentliche Auslegung des Ersten Entwurfes zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mittleres Mecklenburg/Rostock Kapitel Energie einschließlich Windenergie Bekanntmachung des Wasser-und Bodenverbandes Hellbach - Conventer Niederung Impressum Herausgeber: Landkreis Rostock Redaktion: Pressestelle Landrat Thomas Leuchert Dr. Petra Zühlsdorf-Böhm Am Wall 3-5 Am Wall Güstrow Güstrow Telefon 03843/ Telefon 03843/ info@lkros.de petra.zuehlsdorf-boehm@lkros.de Das Amtsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen erscheint nach Bedarf im Internet unter Nächste Ausgabe: 08. März 2013 (Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 04. März 2013) Bezugsmöglichkeiten Druckexemplare des Amtsblattes liegen in der Kreisverwaltung in Güstrow, Am Wall 3-5, Güstrow und in der Nebenstelle in Bad Doberan, August-Bebel-Straße 3, Bad Doberan in der Poststelle/ Information, Haus I zur kostenlosen Mitnahme bereit. Nachfragen zu kostenpflichtigem Einzelbezug und Abonnement sowie elektronischem Abo über das Büro des Kreistages, Bärbel Töter, Am Wall 3-5, Güstrow, Tel.: 03843/ , baerbel.toeter@lkros.de

2 1. Änderung zur Hauptsatzung der Wildschadensausgleichskasse im Landkreis Rostock Seite 2

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10 1. Änderung zur Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse LRO Seite 10

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15 Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend am Kreistag Landkreis Rostock Güstrow, Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend Sehr geehrte Damen und Herren, ich lade Sie recht herzlich zur ordentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend am Donnerstag, um 16:00 Uhr im Landschulmuseum Göldenitz, Am See 7 Tagesordnung: 1. Führung durch das Landschulmuseum 2. Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Protokollkontrolle 5. Beschluss der Richtlinie zur Kulturförderung im Landkreis Rostock 6. Haushaltsplanung 2013 Bereich Schule und Kultur 7. Sonstiges Dittmar Brandt Ausschussvorsitzender Seite 15

16 Einladung zur Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am Kreistag Landkreis Rostock Güstrow, den Haushalts- und Finanzausschuss An alle Mitglieder des Ausschusses Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur nächsten öffentlichen Sitzung ein und bitte um Ihre Teilnahme. am Dienstag, den um 16:30 Uhr im Kleinen Saal der Kreisverwaltung in Bad Doberan Im Verhinderungsfall informieren Sie bitte direkt einen Stellvertreter. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom Entwurf Haushaltsplan Vom Kreistag an den Haushalts- und Finanzausschuss weitergeleitete Anträge 6. Sonstiges Mit freundlichen Grüßen Schulz Ausschussvorsitzender Seite 16

17 Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt am Kreistag Landkreis Rostock Güstrow den 20. Februar 2013 Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt An die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur nächsten öffentlichen Sitzung am 11. März 2013 um 17:30 Uhr in den Raum 3.111, Am Wall 3-5, Güstrow ein und bitte um Ihre Teilnahme. Im Verhinderungsfall informieren Sie bitte direkt Ihren Stellvertreter. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses am 06. August 2012 und 10. September Entwurf Haushaltplan 2013 des Landkreises Rostock Teilhaushalt (16) Bau und (17) Umwelt 5. Mitteilungen und Anfragen Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Jenjahn Ausschussvorsitzender Seite 17

18 Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit am Kreistag Landkreis Rostock Güstrow, Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit im Landkreis Rostock Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zu unserer nächsten Ausschusssitzung am ein. Montag, dem 04. März 2013, Beginn: Tagungsort: Uhr Landkreis Rostock Außenstelle Bad Doberan Kleiner Saal August-Bebel-Str Bad Doberan Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der fristgemäßen Ladung 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom Wahl der Mitglieder der Besuchskommission für psychisch Kranke 5. Beratung des Entwurfes Haushaltsplan 2013 für die Bereiche Gesundheitsamt, Sozialamt und Gleichstellungsbeauftragte 6. Anfragen, Mitteilungen, Verschiedenes Mit freundlichem Gruß gez. Dr. Mathias Wolschon Ausschussvorsitzender Seite 18

19 Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung Gemäß 108 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. 107 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 2004, GVOBI. M-V S. 106), geändert durch Gesetze vom 14. März 2005 (GVOBI. S. 98), vom 10. Juli 2006 (GVOBI. S. 527), vom 2. Dezember 2009 (GVOBI. S. 666) wird folgende Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung gegeben: Der an Herrn Jose Manuel Gomez, letzte bekannte Anschrift: Paeso Vilanova a, Cubelles/Barcelona gerichtete Bescheid vom des Landrates des Landkreises Rostock, Untere Bauaufsichtsbehörde, Aktenzeichen , kann zu den allgemeinen Sprechzeiten der Kreisverwaltung in Zimmer des Landkreises Rostock, Am Wall 3-5, Güstrow, eingesehen werden. Gemäß 108 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 3 VwVfG M-V kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn sie im Fall des 107 VwVfG M-V nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht. Der genannte Bescheid muss öffentlich zugestellt werden, um die Widerspruchsfrist des Bescheides gemäß 70 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwG0) in der derzeit gültigen Fassung in Gang zu setzen, nach deren Ablauf die Einlegung dieses Rechtsmittels nicht mehr möglich ist. Der Bescheid erlangt dann Bestandskraft. Der Bescheid gilt gemäß 108 Abs. 2 S. 6 des VwVfG M-V als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Im Auftrag Klawitter Bauamtsleiterin Seite 19

20 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bundestagswahl am 22. September 2013 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 13 Ludwigslust-Parchim II Nordwestmecklenburg II Landkreis Rostock I Gemäß 32 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2378) geändert worden ist, fordere ich die nach 18 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1501) geändert worden ist, vorschlagsberechtigten Parteien und Wahlberechtigten zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Kreiswahlvorschläge für den Bundestagswahlkreis 13 Ludwigslust-Parchim II Nordwestmecklenburg II Landkreis Rostock I auf. Nach 19 BWG sind Kreiswahlvorschläge beim zuständigen Kreiswahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl bis Uhr (15. Juli 2013) schriftlich einzureichen. Die Schriftform ist nur eingehalten, wenn die schriftlich einzureichenden Unterlagen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sind und im Original vorliegen; eine Übermittlung auf elektronischem Wege oder per Telefax ist nicht ausreichend ( 54 Absatz 2 BWG). Kreiswahlvorschläge können von Parteien und nach Maßgabe des 20 BWG auch von Wahlberechtigten (andere Kreiswahlvorschläge) eingereicht werden. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können nach 18 Absatz 2 BWG als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 97. Tag vor der Wahl dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der fristgerechte Zugang einer Beteiligungsanzeige ist gewahrt, wenn die einzureichenden Unterlagen spätestens am 17. Juni 2013 bei folgender Anschrift schriftlich vorliegen: Der Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden. Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren sowie andere Kreiswahlvorschläge müssen nach 20 Absatz 2 und 3 BWG von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner eines Kreiswahlvorschlages muss gemäß 20 Absatz 2 Satz 2 BWG im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen. Jeder Kreiswahlvorschlag darf gemäß 20 Absatz 1 BWG nur den Namen eines Bewerbers enthalten, der nach 34 Absatz 1 Nr. 1 BWO mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen ist. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Der Wahlkreisbewerber einer Partei kann gleichzeitig als Landeslistenbewerber dieser Partei aufgestellt sein. Als Bewerber einer Partei in einem Kreiswahlvorschlag kann nach 21 Absatz 1 BWG nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu in geheimer Abstimmung gewählt worden ist. Er muss seine schriftliche Zustimmung erteilt haben; die Zustimmung ist nach 20 Absatz 1 Satz 2 BWG unwiderruflich. Seite 20

21 Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen gemäß 20 Absatz 4 BWG den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten; andere Kreiswahlvorschläge sind mit einem Kennwort zu versehen. Der Kreiswahlvorschlag einer Partei muss nach 20 Absatz 2 BWG vom Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In jedem Kreiswahlvorschlag sollen gemäß 22 Absatz 1 BWG eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden. Für das Einreichen eines Kreiswahlvorschlags sind nach 34 BWO vorgegebene Formblätter nach den Mustern der Anlagen 13 bis 18 der Bundeswahlordnung zu verwenden. Die amtlichen Formblätter werden auf Anforderung vom zuständigen Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert. Eine Partei kann nach 18 Absatz 5 BWG in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen. Mit dem Kreiswahlvorschlag sind gemäß 34 Absatz 5 BWO folgende Unterlagen einzureichen: - die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 15, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerer gegeben hat, - eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nach dem Muster der Anlage 16, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist, - bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, im Falle eines Einspruchs nach 21 Absatz 4 BWG auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung, mit der nach 21 Absatz 6 Satz 2 BWG vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 17 gefertigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 18 abgegeben werden; - eine Versicherung an Eides statt des vorgeschlagenen Bewerbers gegenüber dem Kreiswahlleiter nach dem Muster der Anlage 15, dass er nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei ist, - die geforderte Anzahl von mindestens 200 gültigen Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge der in 18 Absatz 2 BWG genannten Parteien oder für andere nach 20 Absatz 3 BWG eingereichten Kreiswahlvorschläge. Für jeden Unterzeichner eines Wahlvorschlages ist die Bescheinigung des Wahlrechts beizubringen. Seine Wahlberechtigung muss in dem betreffenden Bundestagswahlkreis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. Kreiswahlvorschläge für den Bundestagswahlkreis 13 Ludwigslust-Parchim II Nordwestmecklenburg II Landkreis Rostock I sind beim Kreiswahlleiter des Bundestagswahlkreises 13 Ludwigslust- Parchim II Nordwestmecklenburg II Landkreis Rostock I, Putlitzer Straße Parchim einzureichen. Der fristgerechte Zugang eines Kreiswahlvorschlages gemäß 19 BWG ist gewahrt, wenn die nach 34 BWO einzureichenden Unterlagen spätestens am 15. Juli 2013 bis Uhr schriftlich vorliegen. Seite 21

22 Öffentliche Auslegung des Ersten Entwurfes zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mittleres Mecklenburg/Rostock Kapitel Energie einschließlich Windenergie Bekanntmachung des Planungsverbandes Region Rostock vom 11. Februar 2013 Zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Kapitel Energie einschließlich Windenergie hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes am beschlossen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen öffentlichen Stellen nach den 7 und 9 des Landesplanungsgesetzes M-V zu eröffnen. Der Erste Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes liegt in der Zeit vom 11. März bis 13. Mai 2013 öffentlich aus:.in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Region Rostock, Raum 1032, Erich- Schlesinger-Straße 35, Rostock, im Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Rostock, Raum 3.318, Am Wall 3-5, Güstrow, im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft der Hansestadt Rostock, Abteilung Stadtentwicklung und Wirtschaft (5. OG), Holbeinplatz 14, Rostock und in allen Amtsverwaltungen sowie den Verwaltungen der amtsfreien Städte und Gemeinden des Landkreises Rostock. Die Einsichtnahme ist zu den örtlichen Öffnungszeiten möglich. Während der Auslegungsfrist kann der Entwurf im Internet heruntergeladen bzw. eingesehen werden unter: sowie unter Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 13. Mai 2013 abgegeben werden: gez. Leuchert Vorsitzender schriftlich an den Planungsverband Region Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 35, Rostock, per an beteiligung@afrlrr.mv-regierung.de, per Online-Formular unter schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) überall dort, wo der Entwurf ausliegt. Seite 22

23 Bekanntmachung des Wasser-und Bodenverbandes Hellbach - Conventer Niederung In Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen zur Unterhaltung von offenen Vorflutern (Mäharbeiten und Instandsetzung), Rohrleitungen, Bauwerken und Schöpfwerken führt der Wasser-und Bodenverband in der Zeit vom bis die Gewässerschau an seinen Verbandsgewässern durch. Interessierte Bürger können an der Gewässerschau teilnehmen und sich an den Aushängen der Gemeinden und im Internet unter wbv-hellbach.de über die genauen Termine und Treffpunkte informieren. Kröpelin, Schreiber Geschäftsführer Seite 23

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