Text-Bebauungsplan Dorfbauernhof Motzen

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1 Text-Bebauungsplan Dorfbauernhof Motzen Stadt Mittenwalde Planfassung vom 3. April 2018 Vorlage zum Aufstellungs- und Auslegungsbeschluß Gemeinde: Stadt Mittenwalde Rathausstraße Mittenwalde Planverfasser: Planungsbüro Reinhard D. Schulz Landstraße 15 OT Bückchen Märkische Heide info@r-d-schulz.de

2 Text-Bebauungsplan Dorfbauernhof Motzen Seite 2 von 12 Inhaltsverzeichnis Stand 3. April 2018 A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 2. Art der baulichen Nutzung 3. Maß der baulichen Nutzung 4. Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche 5. Besonderer Nutzungszweck von Flächen 6. Nebenanlagen 7. Gestalterische Festsetzungen B BEGRÜNDUNG 1. Gegenstand der Planung 1.1. Veranlassung und Erforderlichkeit 1.2. Beschreibung des Plangebietes Räumlicher Geltungsbereich Bauliche Nutzung Verkehrserschließung Ver- und Entsorgung Eigentumsverhältnisse 1.3. Planerische Ausgangssituation Flächennutzungsplan Denkmalschutz Weitere Satzungen für den Ortsteil Motzen 2. Planinhalt 2.1. Planungsziele 2.2. Begründung der Festsetzungen Räumlicher Geltungsbereich Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche Höchstzulässige Zahl von Tieren 2.3. Gestalterische Festsetzungen 3. Auswirkungen 3.1. Eingriffsbewertung 3.2. Natur, Landschaft, Umwelt 3.3. Umweltverträglichkeitsprüfung 3.4. Altlastenverdachtsfläche

3 Text-Bebauungsplan Dorfbauernhof Motzen Seite 3 von Gemeinbedarfseinrichtungen 3.6. Kosten und Finanzierung 4. Verfahren 4.1. Aufstellungsbeschluss 4.2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 4.3. Frühzeitige Bürgerbeteiligung 4.4. Öffentliche Auslegung 4.5. Abwägungs- und Satzungsbeschluss C RECHTSGRUNDLAGEN ANLAGE A FESTSETZUNGEN 1. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Motzen in Flur 3 folgende Flurstücke: 16, 17, und 18. Der Ort Motzen gehört zur Gemeinde Mittenwalde im Landkreis Dahme Spreewald. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt. ( 9 Abs. 7 BauGB) 2. Art der baulichen Nutzung 2.1. Für die Flurstücke im räumlichen Geltungsbereich wird als Art der baulichen Nutzung Dorfgebiet festgesetzt. ( 9 Abs. 1. Nr. 1 BauGB) 2.2. Tankstellen sind nicht zulässig ( 9 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 1 Abs. 6 BauNVO und 5Abs 2 Nr. 9 BauNVO) 3. Maß der baulichen Nutzung ( 9(1)1. BauGB, 16 BauNVO) 3.1. Auf den Baugrundstücken beträgt die höchstzulässige Grundflächenzahl 0,5. Die Regelung zur Grundflächenüberschreitung gemäß 19 Abs. 4 BauNVO bleibt davon ausgenommen. ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 16 Abs. 2 Nr. 1 und 19 Abs. 1 und 4 BauNVO) 3.2. Für die an der Straße innerhalb des Hof-Ensembles gelegenen Gebäude sind höchstens zwei Vollgeschosse zulässig. Dabei ist das 2. Obergeschoss als Dachgeschoss auszubilden. ( 9 Abs. 1. Nr. 1 BauGB i.v.m. 16 Abs 2 Nr. 3 BauNVO)

4 Text-Bebauungsplan Dorfbauernhof Motzen Seite 4 von Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche 4.1. Für die Baugrundstücke wird eine offene Bauweise festgesetzt. Die Grenzbebauung ist beidseitig bis zur zulässigen Bebauungstiefe zulässig. ( 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB i.v.m. 22 Abs 1 und 4 BauNVO) 4.2. Als Bebauungstiefe werden 55 m festgesetzt. ( 9 Abs.1 Nr. 2 BauGB i.v.m. 23 Abs 1 und 4 BauNVO) 5. Besonderer Nutzungszweck von Flächen ( 9 Abs.1 Nr. 9 und 10 BauGB) 5.1. Die Flächen bis zur zulässigen Bebauungstiefe (Baugrenze) dienen dem Zweck einer Hofbebauung mit den Nutzungen Wohnen, Tierhaltung in Ställen, Lagergebäude, Garagen, Werkstatt, sonstige Betriebsgebäude Die Flächen hinter der zulässigen Bebauungstiefe (Baugrenze) dienen dem Zweck der Weidehaltung von Tieren. 6. Nebenanlagen ( 9 Abs.1 Nr. 4 BauGB i.v.m. 14 Abs. 1 BauNVO) 6.1. Innerhalb der Flächen für Weidetierhaltung ist die Errichtung von Nebenanlagen zur Tier- Haltung, -Versorgung und -Bewirtschaftung zulässig. Dies gilt insbesondere für die Errichtung einer Futtermittelhütte und Unterstellhütte für Tiere Innerhalb der Stallungen und auf der Weidefläche wird die höchstzulässige Zahl von Tieren wie folgt begrenzt: Großtiere, Pferde inkl. Pfohlen, zusammen Sonstige Nutztiere, wie Schafe, Ziegen, zusammen Kleintiere, Kaninchen, zusammen max. 6 Stück max. 10 Stück max. 30 Stück 7. Gestalterische Festsetzungen ( 9 Abs. 4 BauGB, 81 Abs. 2 BbgBO) 7.1. Dächer von Hauptanlagen sind als Walmdächer, Satteldächer, Krüppelwalmdächer o- der Mansarddächer auszubilden und müssen eine Dachneigung von mind. 25 Grad aufweisen Pultdächer, die nur einseitig geneigt sind sowie Flachdächer sind bei Hauptanlagen unzulässig. B BEGRÜNDUNG 1. Gegenstand der Planung 1.1. Veranlassung und Erforderlichkeit Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche innerhalb eines historischen Ortskerns ausgewiesen. Das im Jahr 1912 errichtete Hof-Ensemble wurde als klassischer Vierseitenhof zu Wohnzwecken und als landwirtschaftliche Betriebsstelle errichtet. Die gemischte Nutzung aus Wohnen und Tierhaltung hat sich ohne Unterbrechung bis in die Gegenwart fortgesetzt.

5 Text-Bebauungsplan Dorfbauernhof Motzen Seite 5 von 12 Die heute übliche Beurteilung nach 34 BauGB reicht zum Bestandserhalt und zur Weiterentwicklung der klassischen Nutzungsmischung nicht mehr aus. Gleichwohl wird der Erhalt eines ortstypischen Vierseitenhofes mit seiner traditionellen Mischnutzung städtebaulich gewünscht. Die hier vorhandene Mischnutzung ist ein lebendiges Denkmal innerhalb des historischen Dorfkerns. Nicht zuletzt steht auch das Wohnhaus selbst unter Denkmalschutz. Für den geringen Umfang des Planinhaltes ist die Aufstellung eines Text-Bebauungsplanes ausreichend Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt innerhalb des historischen Dorfangers von Motzen gegenüber der Kirche. Das Hofensemble aus Wohnhaus, Stall, Scheune und Remise grenzt an die Kirchstraße. Die Weidelandflächen hinter dem Hof reichen nach Westen bis zum Motzener See. Das Umfeld entspricht einer über Jahrhunderte gewachsenen Dorfbebauung mit eingeschossigen Gebäuden plus Dachgeschoss in offener Bauweise, wobei die Grenzbebauung durch Nebengebäude ebenfalls typisch ist Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich umfasst in Flur 3 folgende Flurstücke und Flächen: Flurstück 16 mit ca. Flurstück 17 mit ca. Flurstück 18 mit ca. Gesamtfläche ca qm 203 qm qm qm Davon ist straßenseitig das Flurstück 16 zu etwa einem Drittel mit dem Hofensemble bebaut. Die Flurstücke 17 und 18 dienen der landwirtschaftlichen Nutzung sowie der Lagerung von Futtermitteln und kleineren Gartengeräten Bauliche Nutzung Das Plangebiet weist einen typischen Dorfcharakter auf. Neben dem an der Straße gelegenen Wohngebäude befinden sich folgende landwirtschaftlich genutzten Betriebsbauten: Stallgebäude Carport Scheune mit angebautem Stallgebäude Futtermittelhütte Nebengebäude mit Abstellraum und Werkstatt Geräteschuppen Hinter dem Flurstück 18 schließt das zum See gehörende Flurstück 13 an. Dort befindet sich eine Anlegestelle. Die Flurstück 17 und 18 sowie der hintere Teil des Flurstücks 16 werden als Weidefläche für Pferde und Kleintiere genutzt. Zu deren Versorgung befinden sich auf diesen Flächen

6 Text-Bebauungsplan Dorfbauernhof Motzen Seite 6 von 12 auch ein Geräteschuppen ein Futterlager. Geplant wird hier der Bau einer Futtermittelhütte und eine Unterstellhütte für landwirtschaftliche Geräte. Insoweit die im Plangebiet befindliche Weidefläche abgeweidet ist, werden die Pferde auf andere außerhalb des Hofs gelegene Weideflächen umgesetzt. Die landwirtschaftliche Hauptnutzung liegt in der Rinderhaltung und deren Zucht. Die Rinderhaltung findet jedoch nicht innerhalb des Plangebietes statt, sondern auf außerhalb des bebauten Orts befindlichen Weideflächen. Zur Betriebsführung sind jedoch innerhalb der Plangebietsfläche Futterlagerstätten und das Unterstellen von Landtechnik erforderlich Verkehrserschließung Das Plangebiet ist durch Straßen vollständig erschlossen. Von der Kirchstraße besteht eine Einfahrt mit Toranlage zum Hof. Von der vorhanden Nutzung innerhalb des Plangebietes geht keine zusätzliche Belastung des Straßenverkehrs aus Ver- und Entsorgung Abwasser, Frischwasser, Strom und Telefon liegen in der Straße an. Die vorhandenen Gebäude werden darüber ver- und entsorgt Eigentumsverhältnisse Alle drei Flurstücke des Plangebietes befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers. 1.3 Planerische Ausgangssituation Flächennutzungsplan Die Gemeinde hat einen Flächennutzungsplan aufgestellt, der am genehmigt wurde. Darin ist der Dorfkern als gemischte Baufläche nach 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO ausgewiesen. Darüber hinaus wurde der Dorfkern im Sinne der Stadterhaltung und des Denkmalschutzes als historischer Ortskern gekennzeichnet ( 5 Abs. 4 9 Abs. 6, 172 Abs. 1 BauGB) Der mit dem Hof-Ensemble bebaute Teil des Plangebiets liegt innerhalb des historischen Ortskerns. Gemäß der Begründung zum FNP wurden die gemischten Bauflächen bewusst ausgewiesen. Zitat: Sie haben nach 5 BauNVO den Charakter einer dörflichen Mischfläche mit den Nutzungen Wohnen, Landwirtschaft, Handwerk und nicht störendes Gewerbe. Die Darstellung der Flächen als gemischte Bauflächen ermöglicht eine offene, noch festzulegende Entwicklung in den nächsten Jahren. So kann die Entwicklung entweder in Richtung Dorfgebiet (MD) nach 5 BauNVO, bei Neuansiedlungen der Landwirtschaft, oder in Richtung Mischgebiet (MI) nach 6 BauNVO, bei ausschließlicher Wohn- und nicht störender Gewerbenutzung, verfestigt werden. Der FNP lässt somit ausdrücklich eine Entwicklung zum Dorfgebiet zu.

7 Text-Bebauungsplan Dorfbauernhof Motzen Seite 7 von Denkmalschutz Das an der Straße gelegene Wohnhaus wurde 1912 im Jugendstil errichtet. Das Gebäude wurde unter der Nr in die Liste der Baudenkmale aufgenommen Weitere Satzungen für den Ortsteil Motzen Für den gesamten Ortsteil Motzen wurden keine weiteren Satzungen wie z.b. eine Innenbereichs- und Abrundungssatzung oder eine Gestaltungssatzung aufgestellt. 2. Planinhalt 2.1 Planungsziele Mit dem Bebauungsplan sollen gemäß Aufstellungsbeschluss Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen rechtsverbindlich geregelt werden. Im Wesentlichen bestehen folgende Planungsziele: Festsetzung des Dorfgebietes mit der Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Nutzung. Begrenzung der Bebauung auf den vorderen Grundstücksteil Weidetierhaltung im hinteren Grundstücksteil Begrenzung der Grundflächen des Hof-Ensembles Begrenzung der Zahl der Vollgeschosse Bau und Betrieb eines Geräteschuppens und einer Futtermittelhütte Begrenzung der Pferde auf 6 Stück Begrenzung von Schafen und Ziegen auf 10 Stück Begrenzung von Kaninchen auf 30 Stück Der Geltungsbereich der Planung beschränkt sich auf die zusammen genutzten Flurstücke, die sich gliedern in: Überbaute Hoffläche und Weidefläche. 2.2 Begründung der Festsetzungen Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den vom Landwirtschaftsbetrieb genutzten Flächen. Diese sind das zur Straße gelegene Hof-Ensemble und die sich nach Westen bis zum See erstreckenden Weideflächen Art der baulichen Nutzung Im FNP wurde eine gemischte Baufläche ausgewiesen. In seiner Begründung wurde die partielle Entwicklung zum Dorfgebiet (MD) zur Neuansiedlung von Landwirtschaft ausdrücklich erwähnt. Die hier gewünschten Nutzungen sind Landwirtschaft und Wohnen. Insofern wird als Nutzungsart Dorfgebiet festgesetzt. ( 5 BauNVO) Die nach 5 BauNVO zulässige Errichtung einer Tankstelle ist an dieser Stelle unerwünscht. Eine Tankstelle innerhalb des historischen Dorfangers fügt sich gestalterisch nicht ein. Die Errichtung einer Tankstelle ist deshalb nicht zulässig. ( 9 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 1 Abs. 6 BauNVO und 5Abs 2 Nr. 9 BauNVO)

8 Text-Bebauungsplan Dorfbauernhof Motzen Seite 8 von Maß der baulichen Nutzung Die höchstzulässige Grundflächenzahl wurde mit 0,5 festgesetzt. Gleichzeitig bleiben die Grundflächen von Zufahrten, gepflasterten Hofflächen und Nebenanlagen von der Ermittlung der Grundflächenzahl ausgenommen. Grund dieser Festsetzungen ist, dass das vorhandene Hof-Ensemble innerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche eine hohe bauliche Dichte aufweist. Es handelt sich um einen klassischen Vierseitenhof mit beidseitiger Grenzbebauung und einem gepflasterten Innenhof. Die Festsetzung von zwei Vollgeschossen mit dem Ausbau des Obergeschosses als Dachgeschoss, dient der einheitlichen Begrenzung der Gebäudehöhe und dem Erhalt des Ortsbildes. Die Nachbarbebauung entspricht der hiesigen Festsetzung Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche Es wird grundsätzlich eine offene Bauweise festgesetzt. Gleichzeitig wird beidseitig eine Grenzbebauung bis zur hinteren Baugrenze zugelassen. Diese Bauweise entspricht sowohl dem Bestand im Plangebiet, als auch der Bauweise in der Nachbarschaft. Sie ist ortstypisch. Die Bebauungstiefe wurde ebenfalls aus dem Bestand und der Nachbarschaft abgeleitet. Der dörfliche Charakter des Bestandes sowie der umliegenden Bebauung soll erhalten bleiben Höchstzulässige Zahl von Tieren Die Rinderhaltung erfolgt ganzjährig außerhalb des Hofes. Die Pferdehaltung erfolgt etwa halbjährlich abwechselnd auf dem Hof bzw. der hinteren Weidefläche sowie ebenfalls auf den außerhalb des Hofs gelegenen Weideflächen. Vor diesem Hintergrund kann die Haltung von Pferden auf dem Hof und seiner Weidefläche begrenzt werden. Die Haltung von mittelgroßen Nutztieren und Kleintieren dient der Eigenversorgung innerhalb der Familie. Somit kann auch deren Zahl begrenzt werden. 2.3 Gestalterische Festsetzungen Für die Hauptanlagen sind Dächer im Sinne einer gleichen Gestaltung auszubilden und müssen eine Dachneigung von mindestens 25 Grad aufweisen. Damit werden Flachdächer auf Hauptgebäuden ausgeschlossen. Pultdächer, die nur einseitige geneigt sind, sowie Flachdächer dürfen sich auf Nebenanlagen befinden. 3. Auswirkungen 3.1 Eingriffsbewertung Durch die Planung werden keine Nutzungen verändert, insofern gibt es keine Auswirkungen auf bereits ausgeübte Nutzungen. Die Planung schafft für die bestehenden Nutzungen Rechtssicherheit.

9 Text-Bebauungsplan Dorfbauernhof Motzen Seite 9 von 12 Durch den Bebauungsplan werden keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die über das gemäß 34 BauGB zulässige Maß hinaus gehen. Eine Eingriffsbewertung ist daher nicht erforderlich. Gemäß Runderlass Nr. 23/2/1997 des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr über die Anwendung und Erarbeitung von Text-Bebauungsplänen ist damit die Erarbeitung eines Grünordnungsplanes nicht erforderlich Natur, Landschaft, Umwelt Durch die Planung findet kein neuer Eingriff in die offene Landschaft statt. Die Nutzungsart der Flurstücke geht auf die Zeit vor 1900 zurück. Das genaue Jahr konnte nicht ermittelt werden. Von der Planung gehen keine Versiegelungsmaßnahmen aus, die durch Anpflanzgebote zu kompensieren wären Umweltverträglichkeitsprüfung Das BauGB ist durch Art. 12 des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950, 2013) geändert worden. Damit wird das Städtebaurecht des Bundes den Vorgaben an die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend der EU-Richtlinien 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 und 97/11/EG vom 3. März 1997 angepasst. Das Vorhaben ist gemäß 3 b Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 5. Sep (BGB. I S. 2350) und des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Richtlinie und der IVU-Richtlinie im Land Brandenburg vom 10. Juli 2002 (GVBl. I S. 62) nicht UVP-pflichtig Altlastenverdachtsfläche Es gibt keinerlei Hinweise auf Altlasten innerhalb des Plangebiets Gemeinbedarfseinrichtungen Es werden durch das Vorhaben keine zusätzlichen Kapazitäten in Einrichtungen für den Gemeinbedarf benötigt. Die Bewohner sind bereits vorhanden. Die Planung leistet vielmehr einen Beitrag zur Sicherung des historischen Ortsbildes inklusive klassischer dörflicher Nutzungsarten. Für Einheimische und Touristen wird ein lebendiges Beispiel dörflichen Lebens bewahrt Kosten und Finanzierung Die Kosten des Planverfahrens wurden in einem städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde gesichert. Danach werden sämtliche mit der Planbearbeitung verbunden Kosten vom Vorhabenträger übernommen. Die Gemeinde trägt ihre internen Verwaltungskosten selbst.

10 Text-Bebauungsplan Dorfbauernhof Motzen Seite 10 von Verfahren 4.1 Aufstellungsbeschluss Die Stadt Mittenwalde hat am die Aufstellung und Auslegung des Textbebauungsplan Dorfbauernhof Motzen beschlossen. 4.2 Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs.1 BauGB Mit Schreiben vom sind Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, sowie Nachbargemeinden an der Planung beteiligt worden. Für Stellungnahmen ist eine Frist bis zum gesetzt worden. Es sind Stellungnahmen eingegangen. 4.3 Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Der Vorentwurf des Text-Bebauungsplans "Dorfbauernhof Motzen" in der Fassung vom hat in der Zeit vom bis einschließlich im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung öffentlich ausgelegen. Von Bürgern ist / sind Stellungnahme(n) abgegeben worden Billigungs- und Auslegungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung hat am den überarbeiteten Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 4.3 Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Entwurf des Bebauungsplans mit Stand wurde vom bis zum öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. vom bekannt gemacht. Bis zum gingen Stellungnahmen mit Anregungen zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf bei der Gemeindeverwaltung ein 4.4 Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 2 BauGB Die Beteiligung der Behörden nach 4 Abs. 2 BauGB erfolgt zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom von der Planung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans mit Stand aufgefordert. Bis zum gingen Behördenstellungnahmen bei der Gemeinde ein. 4.5 Abwägungs- und Festsetzungsbeschluss Die Gemeindevertretung hat am die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und geprüft. Im Ergebnis der öffentlichen Auslegung ergaben sich keine Planänderungen. Das Ergebnis der Abwägung ist mit Schreiben vom mitgeteilt worden. Der Text-Bebauungsplan "Dorfbauernhof Motzen" in der Fassung vom ist am als Satzung beschlossen worden.

11 Text-Bebauungsplan Dorfbauernhof Motzen Seite 11 von Ausfertigung, öffentliche Bekanntmachung Der Bebauungsplan wurde am ausgefertigt und ist durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. vom in Kraft getreten. C RECHTSGRUNDLAGEN (Die Rechtsgrundlagen werden im Verlauf des Verfahrens aktualisiert) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20. Juli 2017, BGBl. I S. 2808, 2831 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 19. Mai 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 14] ANLAGE Räumlicher Geltungsbereich des Text-Bebauungsplans Dorfbauernhof Motzen Gemarkung Motzen, Flur 3, Flurstücke 16, 17 und 18 Liegenschaftskarte aus dem Brandenburg Viewer mit Eintrag des Plangebietes

12 Text-Bebauungsplan Dorfbauernhof Motzen Seite 12 von 12

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