Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

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1 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Bürgerkurier Amtliches Mitteilungs- und Verkündungsblatt Freitag, 22. Dezember 2017 Nr Jahrgang/ Anzeige - Fr hliche ö Weihnachten! Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und Kunden frohe Weihnachten und ein glückliches und erfogreiches neues Jahr. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Ihre Wir machen den Weg frei. info@rbkalbe-bismark.de

2 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 2 Nr. 11/2017 Wenn wir in Liebe füreinander wieder Menschen werden, wird uns das wahre Licht der Weihnacht leuchten. Diana Denk (*1975), Autorin Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Jahr 2017 neigt sich dem Ende und wir genießen eine schöne und harmonische Adventszeit. Leider lässt uns manchmal jedoch die Hektik des Alltags noch nicht so recht zur Ruhe kommen. Wir sollten jedoch gerade jetzt die Zeit nutzen, um mit der Familie und Freunden besinnliche Stunden zu verbringen und das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen. Wir haben gemeinsam im Jahr 2017 viel erreicht. Baumaßnahmen wurden umgesetzt und neue Projekte in Angriff genommen. Nicht alles ist uns so gelungen, wie wir uns es vorgenommen haben. Auf das Erreichte sollten wir trotzdem stolz sein. Unser Leben in der Einheitsgemeinde wurde nicht nur von vielen Bau- und Sanierungsmaßnahmen geprägt, NEIN - Sie, die Bürger in den Vereinen haben es mit vielfältigen Aktivitäten und Feierlichkeiten belebt. Neben Jubiläen - wie u.a. 50 Jahre Grundschule Schinne, 60 Jahre Kleingartenverein Bismark und 750 Jahre Dobberkau - fanden eine Vielzahl von traditionellen Festen und Veranstaltungen in den 39 Ortsteilen unserer Einheitsgemeinde statt. Ein großes Dankeschön geht daher an alle Vereine, die mit ihrer Arbeit das kulturelle Leben in unserer Einheitsgemeinde wesentlich geprägt haben und die dörfliche Gemeinschaft stärken. Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle an die Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehren, die mit ihrem Einsatz dafür sorgen, dass wir uns sicher fühlen können. Ich danke den Erzieherinnen in unseren Einrichtungen und den Lehrern in unseren Schulen für ihre Arbeit. Durch zahlreiche Projekte haben Sie in diesem Jahr gezeigt, was unsere Kinder und Jugendlichen leisten. Ich möchte mich bei allen ehrenamtlich Tätigen im Stadtrat und den Ortschaftsräten sowie Ortsbürgermeistern für den konstruktiven Ideenaustausch und die Entscheidungsfindung zur weiteren Entwicklung unserer Einheitsgemeinde bedanken. Mein Dank geht an die Amtsleiter und Mitarbeiter in der Verwaltung. Nur mit einem starken und souveränen Team im Rücken können Projekte umgesetzt werden. Dabei möchte ich die Gemeindearbeiter und technischen Kräfte nicht vergessen. Liebe Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde, man kann hier gut leben und wohnen. In unserer Einheitsgemeinde mit ihren 39 Ortsteilen kann man sich wohl fühlen. Dabei steht außer Frage, dass für die Zukunft noch viel zu schaffen ist. Lassen Sie uns auch weiterhin gemeinsam das Geschaffene erhalten, neue Dinge angehen, geplante Ziele und Vorhaben umsetzen. Weihnachten - das Fest der Liebe und Besinnlichkeit. Auf diese Worte sollten wir uns besinnen - gerade in diesen Zeiten. Für mich das Fest der drei F - Familie - Freunde - Frieden. Ich wünsche Ihnen allen ein paar Tage der Besinnlichkeit und Ruhe. Zeit - Kraft zu tanken, Zeit - im Kreise der Lieben ohne Hektik und Streit, Zeit - für sich selbst. Ich wünsche uns allen das Wichtigste in dieser Zeit - FRIEDEN. Und für das kommende Jahr 2018 beste Gesundheit, immer den nötigen Optimismus und Zeit für alles Schöne. Ihre Irene Kersten in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet Am 30. November 2017 ging die langjährige Ordnungsamtsleiterin Irene Kersten in ihren wohlverdienten Ruhestand. Die Beratung der Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehren der Einheitsgemeinde am 17. November nahm sie zum Anlass, um sich bei allen Kameraden zu verabschieden, nicht jedoch ohne ihnen allen für das jahrelange gute Miteinander und die Zusammenarbeit zu danken. Am letzten Arbeitstag rückte die Drehleiter der Einheitsgemeinde zur großen Überraschung von Frau Kersten an und lud sie zu einem Rundblick über die Dächer von Bismark ein. Gemeinsam mit Einheitsgemeindebürgermeisterin Annegret Schwarz und Michael Schneider, Landkreis Stendal, stiegen sie in den Korb und genossen den Blick über Bismark. Nach 27 Jahren kommunaler Tätigkeit hat Frau Kersten nunmehr ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten. Mit ihrer ganz eigenen Art hat sie die Verwaltung, die Ortschaften und insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren geprägt. Wir wünschen ihr für den neuen Lebensabschnitt alles Gute, viel Gesundheit und persönliches Wohlergehen.

3 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Abschied in der Krippe Sonnenkäfer Bismark Letzte Stadtratssitzung der Einheitsgemeinde In der Krippe Sonnenkäfer Bismark wurde am die langjährige Leiterin Waltraud Franke in ihren wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Waltraud Franke hat Generationen von Kindern in den Weg des Erwachsenwerdens begleitet. Für sie war der Beruf Berufung. Die letzte Sitzung des Stadtrates der Einheitsgemeinde fand am 29. November im Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Bismark statt. Zahlreiche Kinder, alle Kitaleiterinnen sowie Mitarbeiter der Einheitsgemeinde und Eltern verabschiedeten sich an diesem Tag von Frau Franke und wünschten ihr für den neuen Lebensabschnitt alles Gute, viel Gesundheit, Ruhe, Entspannung und viel Zeit für Hobby und Erholung. Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Breite Str. 11, Bismark Tel.: /97610, Fax: / amtsblatt@stadt-bismark.de Internet: Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich. Der Bürgerkurier wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte ausgetragen. Herausgeber und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Verlag in Niedersachsen Poststraße 13, Winsen Tel.: / , Fax / Geschäftsführer Peter Imbsweiler Verlag und Satz: LINUS WITTICH Medien KG Waberner Str. 18, Fritzlar Tel.: 05622/80060, Fax: 05622/ Druck: Druckhaus WITTICH KG An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Tel.: /48 90 Stadt Bismark (Altmark), Bürgermeisterin Annegret Schwarz Verantwortlich für den Anzeigenteil: Peter Imbsweiler Im Bedarfsfall Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von 0,60 + Versandkosten. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpfl ichten uns zu keiner Ersatzleis tung.die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafi ken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Alle uns zur Veröffentlichung in der Printausgabe eingereichten Texte und Bilder werden zugleich auch über unsere Homepage de in der Onlineausgabe des Mitteilungsblattes veröffentlicht. Für Textveröffentlichungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Zu Beginn der Sitzung wurde Herr Ruben Engel vom Stadtratsvorsitzenden Andreas Cosmar als Stadtratsmitglied (Nachfolger für Eduard Stapel) berufen. Im weiteren Verlauf stand neben zahlreichen Beschlüssen aus den Fachämtern die Bestätigung der Wahl und die Vereidigung des Ortsbürgermeisters Schernikau auf der Tagesordnung. Der Ortschaftsrat Schernikau hat in seiner Sitzung am Herrn Reinhard Meier zum Ortsbürgermeister gewählt. Im Rahmen der Stadtratssitzung erfolgte die Berufung und Vereidigung für die Zeit vom bis Der Geschäftsführer vom Zweckverband Breitband Altmark, Herr Kluge, informierte die Stadträte und anwesenden Ortsbürgermeister ausführlich über den aktuellen Stand des Ausbaus des Glasfasernetzes zur Breitbanderschließung in der Altmark. Für die Einheitsgemeinde Bismark hat Herr Kluge angekündigt, dass der Ausbau im Jahr 2018/2019 erfolgen soll. Im Frühjahr 2018 wird eine ausführliche Bürgerinformation durch den Zweckverband Breitband Altmark gemeinsam mit der Einheitsgemeinde erfolgen. WERBUNG die ankommt Ihr persönlicher Ansprechpartner UWE FORKMANN Telefon: 0175/ Poststraße Winsen Telefon: ( ) Telefax: ( ) info@wittich-winsen.de Internet:

4 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 4 Nr. 11/2017 Aus dem Stadtrat In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bismark am 29. November 2017 sind folgende Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gefasst worden: Feststellung Amtsverzicht Ortsbürgermeister Schernikau Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) stellt gemäß 85 Abs. 7 KVG LSA fest, dass Herr Jürgen Nagel mit Ablauf des auf das Amt für den Ortsbürgermeister der Ortschaft Schernikau verzichtet. Bestätigung der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Schernikau und seines Stellvertreters Der Ortschaftsrat Schernikau hat gem. 85 Abs. 1 Satz 1 KVG LSA in seiner Sitzung am aus der Mitte des Ortschaftsrates für die Dauer der Wahlperiode Herrn Reinhard Meier zum Ortsbürgermeister der Ortschaft Schernikau gewählt. Der Ortschaftsrat Schernikau hat gem. 85 Abs. 1 Satz 1 KVG LSA in seiner Sitzung am aus der Mitte des Ortschaftsrates für die Dauer der Wahlperiode Herrn Jürgen Nagel zum Stellvertreter des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Schernikau im Verhinderungsfall gewählt. Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) bestätigt auf der Grundlage des 85 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA in der derzeit gültigen Fassung die Wahl des Ortsbürgermeisters Schernikau und seines Stellvertreters. 3. Änderungssatzung der Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Milde/Biese und Uchte Auf Grund des 56 des Wassergesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492) in der derzeit geltenden Fassung, der 2, 5, 8, 11, 36, 45 und 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung und der 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 in der derzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) die dem Beschluss beiliegende 3. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Milde/Biese und Uchte. Erhebung von Entgelten für die Schwimmbäder der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) - Schwimmbad Dobberkau und das Freibad Kolk in Bismark Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, folgende Entgelte für die Schwimmbäder der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) (Freibad Kolk in Bismark und Waldschwimmbad Dobberkau/Möllenbeck) zu erheben. Entgelte zur Nutzung der Schwimmbäder: - Tageskarte Erwachsene (ab 16 Jahre)... 2,50 EUR ab Uhr 1,50 EUR - Tageskarte Kinder (ab 3 Jahre)... 1,50 EUR ab Uhr 1,00 EUR - Zehnerkarte für Erwachsene...18,00 EUR - Zehnerkarte für Kinder...10,00 EUR Die Zehnerkarten für Erwachsene und Kinder sind bei Nichtausnutzung in das Folgejahr übertragbar. - Hortkinder der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) je Kind... 0,50 EUR - Nutzung an Werktagen außerhalb der Öffnungszeiten - vormittags 9.30 Uhr Uhr nach vorheriger Anmeldung - Gruppen bis 20 Personen pauschal...25,00 EUR - Gruppen ab 21 Personen entsprechend der Personenzahl gem. der Festlegung für die Tageskarte - Für Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehren der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) ist der Eintritt frei. - Für Schüler der Grundschulen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) während des Schulunterrichts ist der Eintritt frei. - Ausleihe von Geräten - Beschäftigungsmaterial (Bälle, Schläger etc.) je halbe Stunde...0,30 EUR Entgelte für Stellplatz im Freibad Kolk in Bismark: - pro Stellplatz für Reise- und Wohnmobile je angefangene 24 Stunden...12,00 EUR - Strom - pro 4 Std. Entnahme...1,00 EUR - Wasser - pro 8 Min. Entnahme...1,00 EUR Entgelte für besondere Angebote im Waldschwimmbad Dobberkau/Möllenbeck: Schwimmkurs für die Dauer von 14 Tagen, einschließlich Samstag und Sonntag, - Alter unbegrenzt; Abzeichen/Urkunde inbegriffen... 50,00 EUR Schwimmstufe (nur Prüfung, ohne Schwimmkurs) - Seepferdchen... 4,00 EUR - Bronze... 5,00 EUR - Silber... 5,00 EUR - Gold... 8,00 EUR - Schwimmstufe Erwachsene... 10,00 EUR - Schwimmabzeichen... 1,00 EUR - Aquagymnastik pro Kurs/pro Teilnehmer... 12,00 EUR - Standgebühr für Verpflegungswagen je Saison zzgl. Energieverbrauch ,00 EUR - Standgebühr für Eiswagen je halbe Stunde... 3,00 EUR - Ausleihe -Grill:... 5,00 EUR - Nachtbaden (Beginn: Uhr) - Verlängerungsgebühr - in Verbindung mit einer Tageskarte - für Erwachsene... 1,00 EUR - für Kinder... 0,20 EUR - Schwimmcamp (Dauer 5 Tage) - je Tag einschließlich Verpflegung, Übernachtung und Ausbildung... 7,50 EUR Der Beschluss BV 231 / 2017 vom Erhebung von Entgelten für die Schwimmbäder der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) - Freibad Kolk in Bismark und Waldschwimmbad Dobberkau/Möllenbeck - wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für wiederkehrende Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Bismark (Altmark) - Ortschaft Bismark (Beitragssatzsatzung) Aufgrund der 5, 8 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG-LSA) vom 01.Juli 2014 i. V. m. den 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. S. 405) jeweils in den zuletzt geänderten Fassungen sowie des 7 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Bismark vom beschließt der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) die dem Beschluss beiliegende Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für wiederkehrende Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Bismark (Altmark) - Ortschaft Bismark (Beitragssatzsatzung.) Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) (Verwaltungskostensatzung) Auf der Grundlage der 5, 8 und 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 266) und der 2 und 4 Kommunalabgabengesetz (KAG- LSA) vom 18. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 17. Juni 2016 (GVBl. LSA S. 202) beschließt der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) die dem Beschluss beiliegende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) (Verwaltungskostensatzung). Außerplanmäßige Auszahlung 2017 Der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) beschließt, die außerplanmäßige Auszahlung zur Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wasser für die Ortsfeuerwehr (OFW) Berkau nebst Beladung in Höhe von ,00 EUR.

5 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) - Anzeige - BVBB-Lohnsteuerhilfeverein e. V. Im Rahmen einer Mitgliedschaft bieten wir Ihnen ganzjährig Hilfe in Lohnsteuersachen nach dem Steuerberatungsgesetz. Beratungsstelle: Stefanie Paschke Bismarker Straße Kläden Telefon: / Letzte Ortsbürgermeisterberatung im Jahr 2017 Zur letzten Ortsbürgermeisterberatung 2017 lud Einheitsgemeindebürgermeisterin Annegret Schwarz am 5. Dezember nach Kläden in den Alten Schafstall ein. Gemeinsam mit ihrer Amtsleiterrunde und den Ortsbürgermeistern blickte sie auf das Jahr 2017 zurück. Sie berichtete über die Erfüllung der Arbeitsaufgaben des zurückliegenden Jahres. Die Amtsleiter gaben fachbereichsspezifisch einen Überblick über das Erreichte. Zweiter Wirtschaftsring in der Einheitsgemeinde Am Donnerstag, , fand der zweite Wirtschaftsring der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) statt. Bürgermeisterin Annegret Schwarz lud die Unternehmen der Einheitsgemeinde ein. Sie organisierte Vorträge der Industrie- und Handelskammer, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt sowie des Mittelstand 4.0. Sebastian Weyl, kommissarischer Geschäftsführer der IHK Geschäftsstelle Salzwedel, informierte die Unternehmer über die Arbeit und das Leistungsspektrum der Industrie- und Handelskammer. Diese letzte Beratung im Kreise der Ortsbürgermeister nutzte Ordnungsamtsleiterin a.d. Irene Kersten, um sich von allen herzlich zu verabschieden und ihren wohlverdienten Ruhestand anzutreten. Sie dankte allen für die jahrelange gute Zusammenarbeit und das konstruktive Miteinander. Anschließend ergriff Ines Pagels stellvertretend für alle Ortsbürgermeister das Wort und gab den Dank zur guten Zusammenarbeit mit einem Präsent gern zurück. Für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) kam Förderberater Sebastian Knabe und stellte die verschiedenen Zuschuss- und Darlehensprogramme der IB vor. Die IB ist die zentrale Beratungs-, Finanzierungs- und Förderbank Sachsen-Anhalts mit öffentlichem Auftrag. Abschließend sprach Herr Prof. Dr.-Ing. Thomas Leich, Leiter des Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0 vernetzt wachsen, zu digitalen Geschäftsmodellen. Neben Beispielen aus den in den Medien viel genannten großen Unternehmen brachte er auch Geschäftsmodelle von klein- und mittelständischen Unternehmen mit. Gerade in dieser Unternehmensgröße wurde deutlich, dass die Digitalisierung keine Reduzierung von Arbeitsplätzen nach sich ziehen muss, sondern neue Stellen geschaffen werden. Dabei merkte er deutlich an, dass es wichtig ist, dass die Mitarbeiter in die Digitalisierungspläne einbezogen werden müssen. Herr Prof. Dr. Leich sieht die Digitalisierung auch als Chance, die Arbeitsplätze attraktiver für Arbeitnehmer und Auszubildende zu gestalten und somit dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Zwischen den Referaten kam immer wieder der digitale Ausbau für die Einheitsgemeinde zur Sprache und der damit ausgedrückte Wunsch nach mehr Informationen zum Breitbandausbau in der Einheitsgemeinde. Einhergehend mit der Digitalisierung werden der Datenschutz und die damit verbundenen Gesetze immer wichtiger. Bürgermeisterin Annegret Schwarz schlug vor, für den nächsten Wirtschaftsring im Frühjahr die entsprechenden Gesprächspartner einzuladen. Steigern Sie Ihren Erfolg mit einer Zeitungsanzeige in unseren Mitteilungsblättern!

6 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 6 Nr. 11/2017 Raiffeisenbank Kalbe-Bismark spendet 4000 Euro für Vereine und Institutionen aus der Einheitsgemeinde Die Raiffeisenbank Kalbe-Bismark übergab Schecks in Höhe von 4000 Euro an 8 Vereine und Institutionen aus dem Bereich der Einheitsgemeinde Bismark. Bei dem Geld handelt es sich um die Reinerträge aus dem VR- GewinnSparen für den Geschäftsbereich Bismark. Vorstandsvorsitzender Dieter Schulze und Vorstandsmitglied Uli Jelinski freuten sich, dass die Raiffeisenbank auch in diesem Jahr Vorhaben der Vereine und Institutionen finanziell unterstützen kann. Wir wünschen all unseren Gästen und Freunden des Hauses Inh. Oliver Kaupp Breitenbachstraße Waldachtal- Lützenhardt Nördlicher Schwarzwald Tel / Fax / ein frohes Fest und ein 20 glückliches neues Jahr 2018 Folgende Vereine und Institutionen erhielten die Schecks: Förderverein e.v. Kindergarten Pusteblume Bismark: 400 EUR für Anschaffung Spielgerät (Element für Kletter- und Spielparcours) für Grasgarten Heimatverein Hennigs v. Treffenfeld e.v. Könnigde: 400 EUR für Anschaffung Sitzgruppe aus Holz für den Außenbereich Heimatverein Goldene Laus e.v. Bismark: 400 EUR für Anschaffung für Ausstellungen in der Heimatstube des Heimatvereins im Bürgerhaus Förderverein Kindertagesstätte Regenbogenland Berkau e.v.: 300 EUR für Anschaffung einer Tisch- und Bankgruppe Reit- und Fahrsportverein Bismark e.v.: EUR für Anschaffung Springhindernis TuS Schwarz-Weiß Bismark e.v.: 500 EUR für Anschaffung Fußbälle und Trainingsmaterialien für die Sektion Fußball TuS Schwarz-Weiß Bismark e.v.: 775 EUR für Anschaffung eines Wettkampftisches und 6 Spielfeldumrandungen für die Sektion Tischtennis Media Kulturkreis Kläden e.v.: 250 EUR für Anschaffung eines Kaffeeautomaten und Thermo- Kaffeekannen Der Einladung der Raiffeisenbank nach Kläden waren alle Vereine und Institutionen gern gefolgt. In geselliger Runde und mit Kaffee und Kuchen klang der schöne Nachmittag aus, verbunden mit vielen herzlichen Dankesworten. Für alle, die über die Feiertage arbeiten mussten Heilig-3-König-Pauschale 5. bis 7. Januar 18 2 Tage Halbpension,1x Kaffee und Kuchen, 1x Flasche Wein, 1x Obstteller, 1x Lichterwanderung p.p. ab 163,- 63 3, Unsere Pluspunkte: Unser gemütliches, familiengeführtes Hotel in absolut ruhiger Lage, zwischen 2 kleinen Seen in Waldnähe gelegen, bietet Ihnen täglich neben einem großen kalt-warmen Frühstücksbüfett abwechslungsreiche Speisen-Menüwahl aus 3 Gerichten sowie ein Salatbüfett mit frischen, knackigen Salaten aus der Region. Weitere Angebote finden Sie auf unserer Homepage oder fordern Sie unseren ausführlichen Hausprospekt an. Wir freuen uns auf Sie! Anzeigen nach Maß. Foto: Pixelio_TbirgitH

7 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Modelleisenbahnausstellung und Rassekaninchenausstellung zum Adventsmarkt gut besucht Am 1. Advent zum Klädener Adventsmarkt waren die Modelleisenbahnausstellung im Alten Speicher und die Rassekaninchenausstellung in der Turnhalle gut besucht. Der Pokal der Einheitsgemeinde ging an Wilfried Hannemann aus Tangerhütte (Helle Groß-Silber). Einheitsgemeindebürgermeisterin Annegret Schwarz besuchte traditionell die Rassekaninchenzüchter gemeinsam mit Landrat Carsten Wulfänger. Dabei übergaben sie den Pokal des Landrates an Achim Utke aus Stendal (Weiße Hotot). Ein herzliches Dankschön allen Spendern von Tannengrün. Mit ihrer Unterstützung konnte die Turnhalle festlich geschmückt werden. Die Dekoration verwendeten wir weiter für den Bismarker Weihnachtsmarkt und in weiteren Ortsteilen der Einheitsgemeinde.

8 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 8 Nr. 11/2017 Margrit Beier und Angelika Fröhlich beenden ihre Praxistätigkeit Der Ruhestand bedeutet kein Stehenbleiben, sondern ein ruhiges Weitergehen. Ernst Reinhardt Kinder, die bis zum das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können angemeldet werden. Bei der Anmeldung werden aus der Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch die Personalien für das Kind vorgelegt. Darüber hinaus werden die Daten der Personensorgeberechtigten erhoben und im Schülerstammblatt erfasst. Die Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten erfolgt (ohne die Kinder) an folgenden Tagen: Montag, dem bis Donnerstag, dem , jeweils von 8.00 bis Uhr im Schulsekretariat in der Grundschule Bismark, 1. Etage, Raum Eine telefonische Anmeldung vorher ist nicht notwendig. H. Grimm Schulleiterin Grundschule Schinne Am Alten Bahnhof Schinne Tel / 347 Anmeldung zur Einschulung in der Grundschule Schinne Sehr geehrte Frau Beier, sehr geehrte Frau Fröhlich, für Ihre jahrzehntelange Tätigkeit in Bismark danke ich Ihnen ganz herzlich. Sie haben Generationen in der Einheitsgemeinde gesundheitlich begleitet. Nicht nur als Ärztinnen, auch im Rahmen Ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit haben Sie zur Entwicklung der Einheitsgemeinde außerordentlich beigetragen. Für Ihren neuen Lebensabschnitt wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute und viel Gesundheit. Uns allen in der Einheitsgemeinde wünsche ich, dass Sie uns weiterhin auf Ihre ganz eigene Art erhalten bleiben. Ihre Bürgermeisterin Annegret Schwarz Erreichbarkeit der Regionalbereichsbeamten im Rathaus Im September haben die Regionalbereichsbeamten ihre neuen Räume im Rathaus bezogen. Polizeioberkommissar Thomas Fenzl und Kriminaloberkommissar Reiner Schikora sind wie folgt zu erreichen: Telefon Rathaus: / Polizeioberkommissar Thomas Fenzl 0151 / Kriminaloberkommissar Reiner Schikora 0151 / rbb-bismark@polizei.sachsen-anhalt.de Anmeldung der im Schuljahr 2019/2020 erstmals schulpflichtig werdenden Kinder aus dem Einzugsbereich der Grundschule Bismark Alle Kinder, die bis zum eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zum eines Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Das heißt, dass alle Personensorgeberechtigten, die ihren Hauptwohnsitz in Bismark, Arensberg, Döllnitz, Poritz, Berkau, Wartenberg, Büste, Holzhausen, Könnigde, Kremkau, Meßdorf, Biesenthal, Schönebeck, Späningen, Dobberkau, Möllenbeck, Hohenwulsch, Beesewege, Friedrichsfleiß, Friedrichshof, Schorstedt, Grävenitz, haben und deren Kinder am 30. Juni 2019 das sechste Lebensjahr vollendet haben, ihre Kinder zum Schulbesuch in der Grundschule Bismark anzumelden haben. Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2019 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden zum Schuljahr 2019/2020 schulpflichtig. Kinder, die bis zum 30. Juni 2019 das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Anmeldung erfolgt für den Einzugsbereich der Grundschule Schinne, Beikau, Schemikau, Schönfeld, Damewitz, Steinfeld, Kläden, Badingen, Querstedt, Klinke, Scbäplitz, Grassau, Garlipp, Bülitz, Grünenwulsch am Dienstag, d und Mittwoch, d jeweils von Uhr Um vorherige Terminabsprache wird gebeten Telefon: /347 Bei der Anmeldung durch die Eltern ist das Kind vorzustellen und dessen Geburtsurkunde vorzulegen. M. Seider Schulleiterin Redaktionsschluss zum Bürgerkurier Februar 2018 Unterlagen bis 13. Februar abgeben. Die Einheitsgemeinde Stadt Bismark weist auf den Abgabetermin für die nächste Ausgabe des Bürgerkuriers hin. Die erste Ausgabe 2018 erscheint im Februar. Abgabeschluss für den Bürgerkurier ist der 13. Februar Ortschaften, Vereine, Gruppen und Organisationen, die ihre Veranstaltungen ankündigen oder Beiträge veröffentlichen lassen wollen, werden gebeten, ihre Unterlagen bis zu diesem Datum abzugeben. Informationen, Beiträge und Veröffentlichungen bitte an die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Breite Straße 11, Bismark - z.h. Frau Zorn, gern auch per Mail an amtsblatt@stadt-bismark.de senden.

9 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Nachruf Und immer sind da Spuren deines Lebens: Gedanken, Bilder, Augenblicke und Gefühle - sie werden uns immer an dich erinnern. Mit großer Betroffenheit vernahmen wir die Nachricht, dass Reiner Stute im Alter von 77 Jahren verstorben ist. Wir verlieren mit Reiner Stute einen von allen geschätzten und geachteten Menschen, der sich seit mehr als fünf Jahrzehnten bei der Ortsfeuerwehr Garlipp engagiert hat. Er wird uns mit seiner angenehmen und hilfsbereiten Art stets in dankbarer und guter Erinnerung bleiben. Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Mögen sie in dieser schweren Zeit Kraft und Zuversicht haben, den Verlust eines lieben Menschen anzunehmen. Annegret Schwarz Einheitsgemeindebürgermeisterin Frank Seeler Stadtwehrleiter Joachim Holtz Ortswehrleiter Garlipp Achtung: Erste Steuerrate 2018 wird fällig Am ist die erste Rate für Steuern und Beiträge fällig! Am ist die erste Steuerrate für das Jahr 2018 fällig! Niemand sollte es auf eine Mahnung und die anschließende Einleitung der Vollstreckung ankommen lassen. Dies bringt unnötige Gebühren mit sich, die der Steuerzahler zu tragen hat. Um der Kasse der Einheitsgemeinde die Zuordnung der Einzahlungen zu ermöglichen und Fehlbuchungen zu vermeiden, ist bitte unbedingt das Kassenzeichen anzugeben. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Möglichkeit einer Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren hingewiesen. Mit nachfolgend abgedruckter Vorlage kann der Kasse der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Die Kasse zieht dann zu den im Bescheid genannten Fälligkeiten die Steuern und Beiträge ein. Zusätzliche Gebühren entstehen dadurch nicht. Das Verfahren ist für die Steuerzahler einfach und bequem. Wer diese Vorteile nutzen möchte, schickt diesen ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck an die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Breite Straße 11 in Bismark. Einzugsermächtigung... Name... Vorname Anschrift des Steuerpflichtigen $ Kassenzeichen Wegesituation Friedhof in der Ortschaft Bismark Bezüglich der Situation auf dem Friedhof in der Ortschaft Bismark möchte ich zum Ausdruck bringen, dass mir die schlechten Wegeverhältnisse bekannt sind. Für jeden Angehörigen ist es gegenwärtig eine Zumutung, die Hauptwege des Friedhofes zu benutzen. Ich erkläre mein Einverständnis zur Abbuchung von )* zutreffendes bitte ankreuzen 0 Kita-/Hortbeiträgen 0 Bodenwasserbeiträgen 0 Grundsteuer A und B 0 Friedhofsgebühren 0 Hundesteuer 0 Ausbaubeiträgen 0 Mieten 0 Gewerbesteuer 0 Die Abbuchung soll von folgendem Konto, ab dem... zum jeweiligen Fälligkeitstag durchgeführt werden.... Kontoinhaber... Name der Bank... IBAN Es ist ein Problem, was seit Jahren alljährlich im Herbst und Winter auftritt. Ich nehme die gegenwärtige Situation sehr ernst. Im Rahmen eines Vororttermins mussten wir zu der Erkenntnis kommen, dass eine kurzfristige Beseitigung der Modderstellen nachhaltig nicht möglich ist. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2018/19 werde ich gemeinsam mit dem Stadtrat nach Lösungsansätzen suchen. Ich bitte um Ihr Verständnis.... BIC... Ort/ Datum... Unterschrift

10 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 10 Nr. 11/2017 Hinweise und Informationen zum Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn am Die bisherigen Fahrzeiten bleiben im Wesentlichen für Steinfeld, Kläden und Hohenwulsch unverändert, teilweise leichte Verschiebungen im Minutenbereich. Der Haltepunkt Meßdorf wurde vom Aufgabenträger dem Land Sachsen Anhalt durch die NASA abbestellt. Bahnhof Hohenwulsch: Ab sofort fährt Freitag bis Sonntag um Uhr ein weiterer RE nach Uelzen und zurück. Ankunft Hohenwulsch um weiter nach Magdeburg. Sonntags fährt ein weiterer Zug um Uhr nach Uelzen und zurück. Ankunft Hohenwulsch um Uhr weiter nach Magdeburg. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Bahnsteigbelegung in Hohenwulsch. Ab sofort gilt: Alle Züge in Richtung (Osten) Stendal/Magdeburg fahren grundsätzlich planmäßig vom Bahnsteig 1 (Hausbahnsteig) ab. In der Gegenrichtung (nach Westen) Salzwedel/Uelzen fahren die Züge grundsätzlich planmäßig von Bahnsteig 2 (am Bahnübergang) ab. Weitere Infos unter : oder Stefan Heidelmann Fahrgastbeirat Frühstücksvorbereitung: Mama Jenni Schneider mit Moritz, Mama Maren Katzke mit Florentine und Mama Inga Pietz mit Damian Aus der Kita Wichtelhausen berichtet: 16 Schuhkartons wurden aus Wichtelhausen auf die Reise geschickt. Wir hoffen, dass die beschenkten Kinder Freude daran haben. Rio Bethge, Niklas Graf, Tobias Niebel, Malin Staffe, Marta Schultz, Angelina Dammsch und Jasmin Schramm Die Waldfüchse waren wieder unterwegs und haben gelernt, wie man Bäume bzw. Holz vermessen kann. Dazu benötigt man nämlich ganz besonderes Werkzeug. Herr Draheim wusste wieder viel Wissenswertes zu berichten und Papa Matthias Staffe, der den Transport der Kinder in den Wald übernahm, staunte, was die Kinder alles wissen und auch über vieles was Herr Draheim berichtete, denn einiges war auch für ihn neu. Im Rahmen des Projektes Gesunde Ernährung bereiten Kinder, Eltern, Großeltern und Erzieher ein gesundes Frühstück zu und haben es im Anschluss auch gemeinsam genossen. Unter Anleitung von Ulf Dähnrich aus der Vollwert- Kochschule in Stendal wurde ein Frischkornbrei und ein Brotaufstrich hergestellt. Die Kinder hatten gemeinsam mit ihrer Erzieherin Britta Nagel schon am Tag zuvor Schokoladenaufstrich, Sesambutter und Tomatenbutter zubereitet, dass, was es auch immer zum gesunden Frühstück freitags in der Kita gibt. Allen Beteiligten (25 Eltern und Großeltern, 26 Kinder und 5 Erzieher) hat es großen Spaß bereitet, den Vormittag gemeinsam zu verbringen. Vielen Dank an Herrn Dähnrich für die Unterstützung In der Vorweihnachtszeit ist es besonders gemütlich, wenn die Leseoma kommt. Die Kinder suchen sich Geschichten aus und Ulla Tramp erfüllt die Wünsche. Märchen stehen immer hoch im Kurs. Vielen Dank, liebe Leseoma, sagen die Kinder aus Wichtelhausen!

11 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

12 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 12 Nr. 11/2017 Aus der Bibliothek berichtet Annette Stüwe Theater im Klassenzimmer Die letzte Veranstaltung im Rahmen des Förderprogramms Schule - Bibliothek war das Theater im Klassenzimmer mit dem Theater Der Altmark Stendal Ende November. Vor Schülern der 9. Klassen wurde in je 2 Doppelstunden im Klassenzimmer das Stück Mein Sommer mit Mucks nach dem Buch von Stefanie Höfler aufgeführt. Dabei ging es um das Thema Gewalt in der Familie. Ein Theaterstück, welches von nur einer Schauspielerin so hervorragend gespielt wurde, dass jeder Zuhörer gleich fasziniert zuhörte. Vielleicht sogar angeregt wurde, noch einmal die gesamte Geschichte im Buch nachzulesen. In der 2. Unterrichtsstunde gab es mit der Schauspielerin eine Gesprächsrunde zum aufgeführten Stück, denn Gewalt in der Familie ist ein immer wiederkehrendes aktuelles Thema. Sprechzeiten der Verwaltung Dienstag Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Breite Straße 11, Bismark Tel / ; Fax / kontakt@stadt-bismark.de Internet: Verkauf von kommunalen Baulandflächen in den Ortschaften Bismark und Schinne Theater im Klassenzimmer eine ganz andere begeisternde Art, Geschriebenes vor Schülern so fabelhaft umzusetzen. Diana Kokot zu Gast bei den Drittklässlern der Grundschule Bismark Gefördert durch den Friedrich-Bödecker-Kreis e.v., konnte Bibliotheksleiterin Annette Stüwe für die 3. Klassen zwei Lesungen im November mit der Osterburger Autorin organisieren. Vorgelesen wurde die Geschichte von der Rübe Robert. Robert war nur weiß. Anders als die rot-weißen Zuckerrüben auf dem Feld. Aber für seine Mutter und für den Sohn des Bauern war er was besonderes. Robert wurde sogar Forschungsobjekt, da er ganz viel Zucker hatte. Als dann auch noch ein Fernsehteam auf Robert aufmerksam wurde, nahmen ihn die anderen Rüben auch mit in ihre Gemeinschaft auf. Schon war es mit der Einsamkeit vorbei. Ortschaft Bismark Zum Verkauf steht in der Ortschaft Bismark Süd noch eine freie Baulandfläche: Bismark, Lärchenweg 22 Flur 2, Flurstück 159/53 mit einer Größe von 568 qm Ortschaft Schinne: Zum Verkauf stehen in der Ortschaft Schinne Baulandflächen an der Friedensstraße. Gemarkung Schinne, Flur 1, Flurstück 285 Kaufpreis: 8,00 EUR/qm Baugrundstücke teilerschlossen Baulandflächen unvermessen Rückfragen an: Bauamtsleiter - Erik Dähne Breite Straße 11, Bismark Tel / Fax: / erik.daehne@stadt-bismark.de Für die Baulandflächen in Schinne ist ebenfalls Ansprechpartner Ortsbürgermeister Ralf Berlin. Tel. 0152/ Freude und Besinnlichkeit für die Festtage, Gesundheit, Glück und Erfolg fürs neue Jahr wünschen wir von Herzen allen unseren Kunden, Freunden und Bekannten. - Anzeige - Die Kinder haben gut erkannt, dass man besonders sein kann, auch wenn man anders ist. Bei allen beteiligten Partnern bedanke ich mich herzlich für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2017.

13 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Aus dem Landkreis Stendal Rückkehrertag Die JOBBÖRSE am im Stendaler Landratsamt Viele junge Menschen sind vor Jahren in andere Bundesländer abgewandert, um einen interessanten und gut bezahlten Job anzunehmen. Nun braucht die eigene Heimat qualifiziertes Personal in der Wirtschaft, um Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Davon, dass es auch im Landkreis Stendal attraktive Jobs gibt, können sich Interessierte am 27. Dezember im Stendaler Landratsamt überzeugen. Viele Firmen der Region stellen sich an diesem Tag vor, unterbreiten ihre Angebote, zeigen Karriereperspektiven auf und stehen als Diskussionspartner zur Verfügung. Eine gute Gelegenheit für alle, die beim Weihnachtsbesuch in der Heimat feststellen, dass es schön wäre, wieder hier zu leben. Für alle, die sich nach bezahlbarem Wohnraum, nach verfügbaren Kita- Plätzen und nach Kontakt zu Freunden und Verwandten sehnen. Die in der Enge der Ballungsräume immer mehr erkennen, dass zum Leben auch bodenständige Kultur und freie, unverbrauchte Natur gehören. All jene, die bisher auf diese Vorzüge ihrer Heimat verzichtet haben, weil es angeblich in der Altmark keine Arbeit gäbe, können sich am Tag nach dem Fest vom Gegenteil überzeugen lassen. Kommen Sie am 27. Dezember in s Landratsamt - hier können Sie sich ihren Arbeitgeber aussuchen! Detaillierte Informationen zum Rückkehrertag, Anmeldeformulare für Aussteller, eine Stellenbörse und vieles mehr findet sich auf der Projektwebsite:

14 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 14 Nr. 11/2017 Wo bleibt mein Geld! Halle, 20. November 2017 Das Statistische Landesamt sucht Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 Machen Sie mit! Wer hat nicht schon einmal die Erfahrung gemacht, dass die Geldbörse leer ist und man nicht weiß wo das Geld geblieben ist? Aufschreiben heißt die Zauberformel. Alle Einnahmen und Ausgaben notieren und der Überblick ist da. Wer dafür auch noch einen Zuschuss für die Haushaltskasse haben möchte, sollte an der bundesweiten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 (EVS2018) teilnehmen. Für die EVS2018, der größten freiwilligen Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland, sucht das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt rund Haushalte. Gefragt sind insbesondere - Selbstständige und Freiberufler aus der Wirtschaft, Selbstständige aus der Landwirtschaft - Beamte, Angestellte, Arbeiter und Nichterwerbstätige - Singles-Haushalt, Großfamilien-Haushalt - Haushalte mit sehr niedrigem bzw. hohem Haushaltsnettoeinkommen. Auf freiwilliger Basis sollen private Haushalte Auskünfte über ihre wirtschaftliche Situation, Verbrauchsgewohnheiten und Haushaltsausstattung geben. Neben den allgemeinen Angaben zu den Personen und zum Haushalt sowie zum Geld- und Sachvermögen wird für 3 Monate (ein Quartal) ein Haushaltsbuch geführt. Während der Erhebung werden die Haushalte vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt betreut. Die Ergebnisse der EVS bilden eine wichtige Basis für verschieden Berechnungen. Zum Beispiel wird der monatliche Preisindex für die Lebenshaltung auf der Grundlage eines Warenkorbes ermittelt, der aus den Verbrauchsergebnissen der EVS abgeleitet und alle fünf Jahre angepasst wird. Ebenso sind die Ergebnisse der EVS für Politik, Wirtschaft sowie auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine wertvolle und unverzichtbare Informationsquelle. Alle Angaben der Auskunft gebenden Haushalte unterliegen den Vorschriften des Datenschutzes. Sie werden anonym und streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke genutzt. Haushalte, die mitmachen, erhalten nach Abschluss der Erhebung eine finanzielle Anerkennung von 110 EUR. Hier geht es zum Teilnahmeformular www. statistik.sachsen-anhalt.de Weitere Informationen zur EVS2018 finden Sie unter: Interessierte Haushalte haben folgende Kontaktmöglichkeiten: Adresse: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Dezernat 21, Postfach Halle (Saale) wirtschaftsrechnungen@stala. mi.sachsen-anhalt.de Telefon: / (kostenlose Telefonnummer) Das Wetter im November - berichtet von Otto Herrmann aus Bismark Der November - der letzte meteorologische Herbstmonat - war bei unterdurchschnittlicher Sonnenscheindauer zu warm und zu nass. In dieser Form - warm, nass, trübe - zeigte sich das Wetter bereits neunmal, zuletzt Im Vorjahr gestaltete sich das Wetter gegensätzlich, wir erlebten nämlich einen kalten, trockenen und sonnigen November. Das Monatsmittel der Lufttemperatur betrug 6,2 (1. Dekade 7,8/+1,6, 2. Dekade 5,5/+1,1, 3. Dekade 5,4/+2,5) und wich damit um 1,7 vom langjährigen Mittel ab. Im Vorjahr notierten wir eine Durchschnittstemperatur von 3,3. Am kältesten war es 1993 mit einem Mittel von -0,5. Am wärmsten verlief dieser Monat 2009 (8,3 ). Nur 6 Tage fielen im vergangenen Monat zu kalt aus. Das Minimum verbuchten wir am 14. mit -1,5 wie schon viermal in den Vorjahren aber schon siebenmal am 30., im Vorjahr am 29. (-5,9). Das Maximum registrierten wir am 23. mit 14,5 wie auch 2003, aber schon siebenmal am 7., im Vorjahr am 22. mit ebenfalls 14,5. Die Extremwerte blieben bestehen. Das absolute Maximum notierten wir am 01.November 1968 und am 20. November 2015 mit je 20,0, das Minimum am 23.November 1963 (-19,8 ). Frosttage stellen sich im Durchschnitt 9 ein. Im Vorjahr registrierten wir 11, Im Vorjahr fror es nur an 3 Tagen, 2001 nur an einem Tag wie in diesem Jahr. Eistage können wir 1-2 erwarten. Im Vorjahr gab es einen, 1965 und 1993 sogar 11, in diesem Jahr keinen. Im Durchschnitt bleibt erst am 4. Dezember das Maximum unter hatten wir den ersten Eistag bereits am 2.November, 1974 erst im Februar 1975, 2003 erst im Januar Der Herbst (September - November) war 1,8 zu warm. An erster Stelle stehen diese Herbstmonate im Jahre 2006, sie waren 4 zu warm. Den kältesten Herbst erlebten wir 1993, er war 3 zu kalt. Die Niederschlagssumme betrug 55,6mm (1.Dekade 8,9 mm, 2. Dekade 14,0mm, 3. Dekade 32,7mm), das sind 128% vom langjährigen Mittel. Im Vorjahr notierten wir 36,2mm, 2015 nur 7,1 mm. An erster Stelle steht der November 2002 mit 105,2mm. Geregnet hat es an 19 Tagen, am meisten am 21. (8,4mm). Noch nie wurde an diesem Tage die höchste Menge gemessen, aber schon siebenmal am 3.November, im Vorjahr am 6. (8,1mm). Den Tagesrekord hält der 6.November 1966 mit 36,6mm. Mit Schneefall können wir an 1-2 Tagen rechnen, seit 1960 gab es in 20 Jahren keinen Schnee. Zuletzt schneite es Im Durchschnitt fällt der erste Schnee im Herbst am 26.November schneite es schon am 2. November, 2006 erst am 28.Dezember und 1993 hatten wir eine Schneedecke an 12 Tagen. Gewitter ist seit 1960 erst an 7 Tagen aufgetreten. Zuletzt blitzte und donnerte es 2005.

15 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Die Sonne erfüllte nicht ganz ihr Soll, es fehlten 8 Stunden, im Vorjahr machte sie 24 Überstunden. Im Durchschnitt bleibt die Sonne Tagen hinter den Wolken. In diesem Jahr schien sie an 9 Tagen nicht, wie im Vorjahr blieben wir an 14 Tagen ohne Sonnenschein, 1968 an 19 Tagen. Sonnescheinreiche Tage mit 7 Stunden sind 2 zu erwarten, die gab es auch in diesem Jahr. 2016, auch 1989 und 2011 verbuchten wir 6, in 15 Jahren keinen, zuletzt Die Winde wehten am häufigsten aus Südwest (47%) wie im Vorjahr, es gab keine Nordwinde, auch im Vorjahr standen sie an letzter Stelle. Der Luftdruck lag 1hPa unter der Norm, im Vorjahr 2hPa darüber. Eine Wetterregel: Wie der November, so der folgende Mai. Diese Regel hat sich bisher nur zu 20% bestätigt. Ärztlicher Notdienst Bereich Stendal Im Oktober 2014 ist eine neue Struktur des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Ärzte und Rettungsdienst haben ihre Aufgaben klarer eingeteilt. Unter der neuen Notrufnummer können die Patienten nun sofort selbst mit dem diensthabenden Arzt verbunden werden. Der Anruf wird direkt an ihn weitergeleitet. Diese Telefonnummer ersetzt nun das Suchen nach der Telefonnummer des diensthabenden Arztes. Die Erreichbarkeit des/der diensttuenden Arztes/Ärztin erfolgt generell über die bundesweit einheitliche Notrufnummer Der Notdienst wird als Fahrdienst durchgeführt: Montag, Dienstag, Donnerstag... von Uhr bis Uhr des Folgetages, Mittwoch, Freitag... von Uhr bis Uhr des Folgetages, Samstag, Sonntag, Feiertag... von Uhr bis Uhr des Folgetages. Diese Telefonnummer soll angerufen werden bei akuten gesundheitlichen Problemen oder Schmerzen. Die Bereitschaftsärzte sind jedoch nicht eine Beratung oder das Ausschreiben von Rezepten zuständig, wenn das auch am nächsten Tag erledigt werden kann. Lebensbedrohliche Zustände gehen nach wie vor an die Rettungsdienst-Nummer 112. Darüber hinaus gibt es im Johanniter-Krankenhaus Stendal, Wendstraße 31, Haus C, Ebene 1, Raum 002 einen Bereitschaftsdienst, der wie folgt zu erreichen ist: Mittwoch und Freitag... von Uhr bis Uhr Samstag, Sonntag,... von Uhr bis Uhr und Feiertag... von Uhr bis Uhr. Patienten, die noch mobil sind, wenden sich bitte an diese Praxis. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst für die Monate Januar und Februar 2018 Der zahnärztliche Notdienst gilt von Samstag, 8:00 Uhr bis Montag, 8:00 Uhr - an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des folgenden Tages. Sprechstunden sind samstags, sonntags und feiertags von 10:00 bis 11:00 Uhr. Datum Praxis Anschrift Tel. Januar ZAP Dr. Kummert Klötze, Mittelstraße / / ZAP DS Keller Gardelegen, Vor dem Salzwedler Tor / / MVZ Dr. Hirsch Gardelegen Ernst-von-Bergmann-Str / / ZAP DM Köppe Beetzendorf Marschweg 7a / / SAP DS Dahm Jävenitz Am Prinzendamm /91088 Februar 03./ ZAP Dr. Franke Gardelegen Bahnhofstraße / / ZAP DS Hempel Oebisfelde Bahnhofstraße 30a / / ZAP Dr. Friedrichs Mieste Friedrichstraße / / ZAP Dr. Plötz Gardelegen Am Rathausplatz / Notdienste Apotheken Januar und Februar 2018 Bitte beachten Sie: Vorwahl ist Stendal, Vorwahl ist Gardelegen, Vorwahl ist Bismark und Vorwahl ist Kalbe Januar apowida - Apotheke im Altmarkforum Dr.-K.-Schumacher-Straße Stendal... Tel.: 03931/ Altmark-Apotheke Bismark, Wartenberger Chaussee Bismark... Tel.: Adler-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Neue Löwenapotheke, Rathausplatz Gardelegen... Tel.: Altmark-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Apotheke am Stadtsee, Stadtseeallee Stendal... Tel.: 03931/ Rosenapotheke Gardelegen, Rosenweg Gardelegen... Tel.: Marien-Apotheke, Bruchstraße Stendal... Tel.: 03931/ Löwen-Apotheke, Markt Stendal...Tel.: Ratsapotheke Gardelegen, Ernst-Thälmann Straße GardelegenT... el.: Roland-Apotheke, Dr.-K.-Schumacher-Straße Stendal... Tel.: 03931/ Reutter Apotheke, Ernst- von-bergmann-str Gardelegen... Tel.: Schäfer-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Winckelmann-Apotheke, Wendstraße Stendal... Tel.: 03931/ La vie Apotheke, Buschhorstweg Gardelegen... Tel.:

16 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 16 Nr. 11/ Adler-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Altmark-Apotheke Bismark, Wartenberger Chaussee Bismark... Tel.: Altmark-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Ratsapotheke Gardelegen, Ernst-Thälmann Straße Gardelegen... Tel.: Winckelmann-Apotheke, Wendstraße Stendal... Tel.: 03931/ apowida - Apotheke im Altmarkforum Dr.-K.-Schumacher-Straße Stendal... Tel.: 03931/ Danneil-Apotheke Kalbe/Milde, Ernst-Thälmann Straße Kalbe/Milde... Tel.: Löwen-Apotheke, Markt Stendal...Tel.: Stadt-Apotheke Kalbe, Schulstr Kalbe / Milde... Tel.: Marien-Apotheke, Bruchstraße Stendal... Tel.: 03931/ Neue Löwenapotheke, Rathausplatz Gardelegen... Tel.: Roland-Apotheke, Dr.-K.-Schumacher-Straße Stendal... Tel.: 03931/ Schäfer-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Rosenapotheke Gardelegen, Rosenweg Gardelegen... Tel.: Winckelmann-Apotheke, Wendstraße Stendal... Tel.: 03931/ Adler-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Reutter Apotheke, Ernst- von-bergmann-str Gardelegen... Tel.: Altmark-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Apotheke am Stadtsee, Stadtseeallee Stendal... Tel.: 03931/ La vie Apotheke, Buschhorstweg Gardelegen... Tel.: apowida - Apotheke im Altmarkforum Dr.-K.-Schumacher-Straße Stendal... Tel.: 03931/ Altmark-Apotheke Bismark, Wartenberger Chaussee Bismark... Tel.: Löwen-Apotheke, Markt Stendal...Tel.: Ratsapotheke Gardelegen, Ernst-Thälmann Straße Gardelegen... Tel.: Marien-Apotheke, Bruchstraße Stendal... Tel.: 03931/ Danneil-Apotheke Kalbe/Milde, Ernst-Thälmann Straße Kalbe/Milde... Tel.: Roland-Apotheke, Dr.-K.-Schumacher-Straße Stendal... Tel.: 03931/ Schäfer-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Stadt-Apotheke Kalbe, Schulstr Kalbe / Milde... Tel.: Winckelmann-Apotheke, Wendstraße Stendal... Tel.: 03931/ Adler-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Altmark-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Rosenapotheke Gardelegen, Rosenweg Gardelegen... Tel.: Apotheke am Stadtsee, Stadtseeallee Stendal... Tel.: 03931/ apowida - Apotheke im Altmarkforum Dr.-K.-Schumacher-Straße Stendal... Tel.: 03931/ Reutter Apotheke, Ernst- von-bergmann-str Gardelegen... Tel.: Februar Löwen-Apotheke, Markt Stendal...Tel.: Marien-Apotheke, Bruchstraße Stendal... Tel.: 03931/ La vie Apotheke, Buschhorstweg Gardelegen... Tel.: Roland-Apotheke, Dr.-K.-Schumacher-Straße Stendal... Tel.: 03931/ Altmark-Apotheke Bismark, Wartenberger Chaussee Bismark... Tel.: Schäfer-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Winckelmann-Apotheke, Wendstraße Stendal... Tel.: 03931/ Ratsapotheke Gardelegen, Ernst-Thälmann Straße Gardelegen... Tel.: Adler-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Altmark-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Stadt-Apotheke Kalbe, Schulstr Kalbe / Milde... Tel.: Apotheke am Stadtsee, Stadtseeallee Stendal... Tel.: 03931/ Neue Löwenapotheke, Rathausplatz Gardelegen... Tel.: apowida - Apotheke im Altmarkforum Dr.-K.-Schumacher-Straße Stendal... Tel.: 03931/314812

17 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Löwen-Apotheke, Markt Stendal...Tel.: Rosenapotheke Gardelegen, Rosenweg Gardelegen... Tel.: Marien-Apotheke, Bruchstraße Stendal... Tel.: 03931/ Danneil-Apotheke Kalbe/Milde, Ernst-Thälmann Straße Kalbe/Milde... Tel.: Roland-Apotheke, Dr.-K.-Schumacher-Straße Stendal... Tel.: 03931/ Reutter Apotheke, Ernst- von-bergmann-str Gardelegen... Tel.: Schäfer-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Winckelmann-Apotheke, Wendstraße Stendal... Tel.: 03931/ La vie Apotheke, Buschhorstweg Gardelegen... Tel.: Adler-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Altmark-Apotheke Bismark, Wartenberger Chaussee Bismark... Tel.: Altmark-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Ratsapotheke Gardelegen, Ernst-Thälmann Straße Gardelegen... Tel.: Apotheke am Stadtsee, Stadtseeallee Stendal... Tel.: 03931/ Danneil-Apotheke Kalbe/Milde, Ernst-Thälmann Straße Kalbe/Milde... Tel.: apowida - Apotheke im Altmarkforum Dr.-K.-Schumacher-Straße Stendal... Tel.: 03931/ Löwen-Apotheke, Markt Stendal...Tel.: Stadt-Apotheke Kalbe, Schulstr Kalbe / Milde... Tel.: Marien-Apotheke, Bruchstraße Stendal... Tel.: 03931/ Neue Löwenapotheke, Rathausplatz Gardelegen... Tel.: Roland-Apotheke, Dr.-K.-Schumacher-Straße Stendal... Tel.: 03931/ Schäfer-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Rosenapotheke Gardelegen, Rosenweg Gardelegen... Tel.: Winckelmann-Apotheke, Wendstraße Stendal... Tel.: 03931/ Adler-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Reutter Apotheke, Ernst- von-bergmann-str Gardelegen... Tel.: Altmark-Apotheke, Breite Straße Stendal... Tel.: 03931/ Apotheke am Stadtsee, Stadtseeallee Stendal... Tel.: 03931/ La vie Apotheke, Buschhorstweg Gardelegen... Tel.: apowida - Apotheke im Altmarkforum Dr.-K.-Schumacher-Straße Stendal... Tel.: 03931/ Altmark-Apotheke Bismark, Wartenberger Chaussee Bismark... Tel.: Löwen-Apotheke, Markt Stendal...Tel.: Ratsapotheke Gardelegen, Ernst-Thälmann Straße Gardelegen... Tel.: Nützliche Nummern: Polizei Polizeistation Bismark... Tel / Notarzt / Feuerwehr Gas:... Tel. 0800/ Abfallentsorgung Landkreis Stendal (ALS) Kundenservice:...Tel / Altmärkischer Tierschutzverein Kreis Stendal e.v. Tierheim Edith Vogel Stendal-Borstel:... Tel / Landkreis Stendal - Straßenverkehrs- und Ordnungsamt - Öffentliche Ordnung und Sicherheit:... Tel / Agentur für Arbeit Stendal, Stadtseeallee 71:... Tel / Wasserverband Stendal-Osterburg:... Tel. 0171/ Wasserverband Gardelegen:... Tel. 0160/ Wasserverband Bismark:... Tel / Wohnungsverwaltung IBB/HVG Bismark... Tel / TopHaus Management Tangermünde... Tel / Giftnotruf (Leipzig):... Tel. 0341/ Telefonseelsorge:...Tel. 0800/ oder 0800/ Kinder- und Jugendtelefon:... Tel. 0800/ Suchmeldung per Radio beantragen:... Tel. 0180/ Opfernotruf (Weißer Ring):...Tel Sperrung von EC-Karten:... Tel / oder Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt Jacobikirchhof 2... Tel / Johanniter Krankenhaus der Altmark Genthin-Stendal ggmbh, Wendstraße 31:... Tel /660 Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Östliche Altmark e.v. Moltkestraße 33, Stendal... Tel / Web: info@drk-stendal.de

18 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 18 Nr. 11/2017 Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Geburtstage im Januar OT Biesenthal Frau Käte Müller...zum 80. Geburtstag OT Bismark Frau Elisabeth Dregewsky...zum 80. Geburtstag Frau Barbara Rast...zum 75. Geburtstag Frau Irmtraud Schwerin...zum 75. Geburtstag Frau Christa Dieterich...zum 80. Geburtstag Herr Wilhelm Hofmann...zum 70. Geburtstag Herr Erich Damke...zum 80. Geburtstag Herr Reinhold Thiel...zum 85. Geburtstag OT Büste Herr Günter Kirchner...zum 75. Geburtstag OT Grünenwulsch Herr Heinz Isakowski...zum 75. Geburtstag OT Hohenwulsch Frau Hannelore Welk...zum 70. Geburtstag OT Käthen Frau Erika Grobleben...zum 85. Geburtstag OT Kremkau Herr Günther Pälecke...zum 80. Geburtstag OT Meßdorf Herr Karl Olbert...zum 85. Geburtstag Frau Helga Sperk... zum 80. Geburtstag Frau Hannelore Warnke...zum 75. Geburtstag OT Schäplitz Herr Siegfried Ollesch...zum 80. Geburtstag OT Schorstedt Herr Utz Walowsky...zum 70. Geburtstag Frau Ilse-Dore Koralewski...zum 70. Geburtstag Geburtstage im Februar OT Arensberg Herr Klaus Gille...zum 70. Geburtstag OT Badingen Herr Karl Otto Schröder...zum 80. Geburtstag OT Berkau Frau Helga Otte... zum 80. Geburtstag OT Bismark Herr Klaus Meyer...zum 80. Geburtstag Frau Roswitha Schnuphase...zum 75. Geburtstag Herr Rolf Eitz...zum 80. Geburtstag Herr Manfred Kretschmer... zum 75. Geburtstag Herr Paul Zureck... zum 85. Geburtstag Herr Walter Ilski...zum 85. Geburtstag Herr Karl-Heinz Plüschke...zum 75. Geburtstag Frau Gisela Poggendorf...zum 95. Geburtstag Frau Ingrid Rohde...zum 75. Geburtstag OT Garlipp Herr Hans Bajura... zum 75. Geburtstag OT Grassau Herr Siegfried Nahrstedt... zum 80. Geburtstag Frau Hildegard Köhler... zum 75. Geburtstag OT Käthen Herr Hermann Behrens...zum 85. Geburtstag OT Schinne Frau Ursel Alt...zum 75. Geburtstag

19 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) OT Kläden Herr Klaus-Jürgen Knorre... zum 70. Geburtstag Herr Rudolf Mai...zum 75. Geburtstag Herr Walter Piastowski...zum 75. Geburtstag OT Klinke Frau Waltraud Hagedorn...zum 80. Geburtstag OT Schernikau Herr Johannes Wanzeck...zum 75. Geburtstag OT Schönebeck Frau Renate Karlstädt...zum 75. Geburtstag OT Späningen Frau Doris Labahn...zum 70. Geburtstag OT Steinfeld Frau Edeltraud Gagelmann...zum 70. Geburtstag Neujahrsempfang der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Das neue Jahr sieht mich freundlich an, und ich lasse das alte mit seinem Sonnenschein und Wolken ruhig hinter mir. Johann Wolfgang von Goethe ( ) Am Dienstag, dem 23. Januar 2018, um 19:00 Uhr findet in Bismark, in der Mehrzweckhalle, der Neujahrsempfang der Einheitsgemeinde statt. Gemeinsam mit Ihnen möchte Bürgermeisterin Annegret Schwarz Rückschau auf das vergangene Jahr halten. Mit einem Glas Sekt und musikalischer Umrahmung wird sie mit Ihnen auf das neue Jahr anstoßen. Volkssolidarität Begegnungsstätte Bismark Monatsplan Januar und Februar 2018 Januar Montag :00 Uhr Sitztanz Dienstag :00 Uhr soz. psych. Dienst 13:00 Uhr Rommè / Skat Mittwoch Außer-Haus Donnerstag :00 Uhr Rommè / Würfeln Montag :00 Uhr Vorruhe 13:00 Uhr SHG Leben Dienstag :00 Uhr soz. psych. Dienst 13:00 Uhr Rommè / Skat Mittwoch Außer-Haus Donnerstag :00 Uhr Rommè / Würfeln/Stricken Montag :00 Uhr Sitztanz Dienstag :00 Uhr soz. psych. Dienst 13:00 Uhr Rommè / Skat Mittwoch Außer-Haus Donnerstag :00 Uhr Rommè / Würfeln Montag :00 Uhr Vorruhe 13:00 Uhr SHG Leben Dienstag :00 Uhr soz. psych. Dienst 13:00 Uhr Rommè / Skat Mittwoch Außer-Haus Februar Donnerstag :00 Uhr Rommè / Stricken/Würfeln Montag :00 Uhr Sitztanz Dienstag :00 Uhr soz. psych. Dienst 13:00 Uhr Rommè / Skat Mittwoch :00 Uhr Fasching Donnerstag :00 Uhr Rommè / Würfeln Montag :00 Uhr Vorruhe 13:00 Uhr SHG Leben Dienstag :00 Uhr soz. psych. Dienst 13:00 Uhr Rommè / Skat Mittwoch Außer-Haus Donnerstag :00 Uhr Rommè / Stricken/Würfeln Montag :00 Uhr Sitztanz Dienstag :00 Uhr soz. psych. Dienst 13:00 Uhr Rommè / Skat Mittwoch Außer-Haus Donnerstag :00 Uhr Seniorenfrühstück 13:00 Uhr Rommè / Würfeln Montag :00 Uhr Vorruhe 13:00 Uhr SHG Leben Dienstag :00 Uhr soz. psych. Dienst 13:00 Uhr Rommè / Skat Mittwoch Außer-Haus Termine und Veranstaltungen in der Bauernschänke Hohenwulsch Am Samstag, d ab 14:00 Uhr lädt die Bauernschänke Hohenwulsch zum Rommè- und Skatturnier ein - als Gewinne winken Geldpreise. Anmeldungen und Informationen bitte unter Tel Bitte schon jetzt vormerken: Ü30-Party am Samstag, d ! Teil dieser Ausgabe liegt ein Prospekt vom Fahrservice Altmark bei. Hinweis!Einem Wir bitten um Beachtung! Beilagen- - Anzeige -

20 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 20 Nr. 11/2017 Einladung zur Winterwanderung Einfach toll, was sich die Rochauer Karnevalisten wieder einfallen lassen haben Foto: Archiv Am Donnerstag, dem organisiert der Natur- und Heimatverein Bismark/ Kläden erneut eine geführte Winterwanderung. In diesem Jahr begleiten wir Förster Bodo Storch durch die Gemarkung Wartenberg. Um Uhr wollen wir starten! Um zum Treffpunkt zu gelangen, bitte am Ortsschild Wartenberg, aus Richtung Bismark kommend, links abbiegen - und schon werden Sie uns sehen. Vor dem Start werden die beliebten Stendal/ Staffelder Jagdhornbläser in gewohnter Weise zum Aufbruch blasen. Unterwegs planen wir wieder ein erholsames Picknick mit heißen Speisen und Getränken für alle Wanderfreunde. Also auf! Gehen wir gemeinsam zwischen den Feiertagen auf eine unterhaltsame Wanderung und bringen unsere vom Festessen gestressten Körper wieder in Schwung! Bis es so weit ist, wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben ein friedliches, gesundes und erholsames Weihnachtsfest! Ihre Roswitha Schmalenberg Wer es nicht geschafft hat, zum Programm zu erscheinen, der kann es Anfang 2018 nachholen, wenn es dann wieder heißt: Rochau - es lacht. Ab sofort gibt es Karten für die Abendveranstaltungen der Rochauer Carnevalsgemeinschaft am 20. und 27. Januar, sowie am 03. Februar 2018, jeweils um Uhr. Kartenbestellungen telefonisch oder per WhatsApp bei Thomas Scheinert unter oder persönlich mittwochs von und sonntags Uhr bei ihm in Rochau; Poststraße 3. Der Kinderkarneval beginnt am um Uhr in der Rochauer Mehrzweckhalle. Eintrittskarten dafür gibt es direkt beim Einlass. Die Nachmittagsveranstaltung findet am um Uhr statt. Vorab gibt es ab Uhr Kaffee und Kuchen. Die Karten dafür können bei Ingrid Packebusch in Rochau unter bestellt werden. Weitere Informationen zum Rochauer Karneval finden Sie auch im Internet unter Kartenvorverkauf über alle Mitglieder des SCC oder ab bei Frau Arne Manecke (Tischlerei Manecke) Tel /300 Nur so lange der Vorrat reicht!!! Premiere mit Sektempfang Beginn: Uhr Abendveranstaltung Beginn: Uhr Nachmittagsveranstaltung Beginn: Uhr Abendveranstaltung Beginn: Uhr Abendveranstaltung Beginn: Uhr Kinderkarneval Beginn: Uhr Abendveranstaltung Beginn: Uhr

21 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Sonntag, :00 Uhr Natterheide 13:00 Uhr Holzhausen 14:00 Uhr Bismark - Gottesdienst mit Kindergottesdienst Sonntag, :00 Uhr Arensberg 10:00 Uhr Bismark 13:00 Uhr Flessau Seniorennachmittage: Montag, :00 Uhr Büste, Gemeinderaum - Wetterweisheiten Montag, :00 Uhr Büste, Gemeinderaum - Thema der Bibelwoche Mittwoch, :00 Uhr Bismark, Pfarrhaus - Thema der Bibelwoche Mittwoch, :00 Uhr Bismark, Pfarrhaus - Thema noch offen Neujahrskonzert am um 15:30 Uhr im Altenheim Bismark Bibelwoche in Bismark: Mittwoch, , Dienstag, und Mittwoch, jeweils 14:00 Uhr Musikalische Veranstaltungen: Im Pfarrhaus Bismark: Montags 19:00 Uhr Kirchenchor Freitags 15:00 Uhr Kinderchor 15:45 Uhr Flötenkurs für Anhänger 16:10 Uhr Flötengruppe Fortgeschrittene 16:30 Uhr Orchester aller Generationen Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen im Pfarrbereich Garlipp-Poritz Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen im Pfarrbereich Bismark Gottesdienste Montag, :00 Uhr Bismark - Neujahrsandacht in der Kirche mit Spaziergang zum Haus der Sinne Sonntag, :00 Uhr Natterheide 13:00 Uhr Storbeck Sonntag, :00 Uhr Bismark 13:00 Uhr Wollenrade 14:00 Uhr Büste Sonntag, :00 Uhr Bismark 13:00 Uhr Flessau 14:00 Uhr Rönnebeck Sonntag, :00 Uhr Arensberg 10:00 Uhr Bismark Sonntag, :00 Uhr Bismark Sonntag, :00 Uhr Bismark 13:00 Uhr Wollenrade Samstag, :00 Uhr Büste - Abendgottesdienst Gottesdienste: Montag, :30 Uhr Garlipp 10:00 Uhr Poritz Samstag, :00 Uhr Garlipp Sonntag, :00 Uhr Berkau - mit Lektorin Eva-Maria Maitre Sonntag, :00 Uhr Möllenbeck 09:00 Uhr Kremkau 09:00 Uhr Döllnitz 10:30 Uhr Könnigde Sonntag, :00 Uhr Garlipp 10:15 Uhr Poritz 14:00 Uhr Dobberkau Gottesdienst zu Epiphanias & Sektempfang für den Pfarrbereich am Samstag, d um 10:00 Uhr in Garlipp Im Anschluss an den Gottesdienst sind alle Gemeindemitglieder zu einem Glas Sekt oder Saft ins Pfarrhaus eingeladen, um gemeinsam auf das neue Jahr anzustoßen. Begleitet wird der Gottesdienst von Susanne Reischel an der Orgel. An die Gemeindekirchenräte: Der Ältestentag 2018 findet am von 09:00 bis 12:00 Uhr in Bismark im Altenpflegeheim Neue Heimat (Holzhausener Straße 22) statt. Gemeindenachmittage: Dienstag, :00 Uhr Berkau, in der Winterkirche Mittwoch, :30 Uhr Dobberkau, im Pfarrhaus

22 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 22 Nr. 11/2017 Donnerstag, :00 Uhr Kremkau, im Dorfgemeinschaftshaus Freitag, :00 Uhr Poritz, im Pfarrhaus Dienstag, :30 Uhr Garlipp, im Pfarrhaus Bibelgesprächsabend am ab 19:30 Uhr in Garlipp Kinderkirche: in Garlipp am und jeweils um 15:00 Uhr in Kremkau am um 15:30 Uhr in Kremkau Junge Gemeinde: ab 18:00 Uhr in Garlipp Weihnachtsbastelwerkstatt im Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Bismark wieder voller Erfolg Am Sonnabend vor dem 1. Advent hatten die Mitarbeiterinnen des JFZ schon traditionell zur Weihnachtsbastelwerkstatt eingeladen. Obwohl der offizielle Beginn erst um Uhr war, kamen die ersten Kinder mit ihren Eltern und Großeltern schon lange vorher. Besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen, den Vorstands- und Vereinsmitgliedern sowie allen ehrenamtlichen Helfern für die Vorbereitung, Durchführung und Unterstützung der zahlreichen Aktivitäten und Veranstaltungen. Das Mitarbeiterteam des JFZ wünscht allen Kindern, Jugendlichen und deren Familien besinnliche Feiertage und ein frohes, gesundes neues Jahr. Das Kinder- und Jugendfreizeitzentrum bleibt vom bis geschlossen! Kreativworkshops im Januar/Februar 2018 Beginn jeweils Uhr Mittwoch, Jahreskalender gestalten (Fotos sind mitzubringen) Mittwoch, Jahreskalender gestalten (Fotos sind mitzubringen) Mittwoch, Gestalten von Vogelfuttertöpfchen Mittwoch, Schlemmernachmittag (Crepes backen) Mittwoch, Restebasteln Freitag, Tischtennisturnier und gemeinsames Kochen Mittwoch, Töpferworkshop Mittwoch, Winterdekoration gestalten Mittwoch, Töpferworkshop 9. Bismarker Fanmasters in der Mehrzweckhalle Es ist wieder soweit! Die Türen für ein in der Region einmaliges Turnier öffnen sich. Am Freitag, dem beginnen die Stammtischhelden um Uhr. Es folgen am Samstag ab 8:00 Uhr die Kinder- und Jugendturniere, ehe ab Uhr das Hauptturnier startet. Die vier verschiedenen Bastelangebote fanden bei Groß und Klein wieder sehr großen Anklang. Eltern und Großeltern bastelten gemeinsam mit ihrem Nachwuchs und unterstützten sich gegenseitig. Wer nicht selbst Hand anlegen wollte, konnte auf dem Verkaufsbasar Keramik, Sperrholzarbeiten und andere schöne Handarbeiten käuflich erwerben. Neben den Bastelarbeiten war wieder bestens für das leibliche Wohl gesorgt. Es gab für jeden Geschmack etwas: angefangen von leckerem selbstgebackenem Kuchen und frischen Waffeln sowie Kaffee und anderen warmen Getränken. Diese generationsübergreifenden Veranstaltungen sind bei den Besuchern immer wieder sehr beliebt und nicht nur für die Bismarker interessant. Auch aus den umliegenden Ortschaften kamen zahlreiche Gäste. Der Weihnachtsmann hatte Zeit gefunden vorbeizuschauen und für jedes Kind eine kleine Überraschung mitgebracht. Große, strahlende Kinderaugen, manchmal auch ein ängstlicher Blick, waren der Lohn. Anja Dräger, Leiterin des JFZ, möchte sich in diesem Zusammenhang bei der Einheitsgemeinde Bismark, der Ortschaft Bismark, dem Landkreis Stendal und bei allen Sponsoren für die finanzielle Unterstützung im Vereinsjahr 2017 bedanken. Die Fans des Hamburger SV versuchen, den Titel zu verteidigen. Foto: Veranstalter Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenwulsch findet am Freitag, dem in der Bauernschänke in Hohenwulsch statt. Beginn Uhr. Die Tagesordnung wird Anfang Februar 2018 veröffentlicht und ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde Hohenwulsch ausgehangen. Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand spätestens 1 Woche vor der Vorstandsitzung mitzuteilen. Der Vorstand Jagdgenossenschaft Hohenwulsch

23 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) - Anzeige - - Anzeige - Wir wünschen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes Jahr Elektro Balfanz GmbH, Bismarker Str. 2, Kläden info@elektro-balfanz.de Aus der Ortschaft Garlipp Garlipps Ortsbürgermeister beendet zum 31. Dezember 2017 seine Amtszeit Garlipps Ortsbürgermeister Waldemar Schreiber hatte zum 24. November zu einer Einwohnerversammlung eingeladen. Die Einwohner und die Mitglieder des Ortschaftsrates folgten dieser Einladung gern. Zu den Gästen zählte Bismarks Einheitsgemeindebürgermeisterin Annegret Schwarz, sowie die Kämmerin der Einheitsgemeinde Stadt Bismark, Sylvia Schwiertz, die sehr gerne die Einladung angenommen haben. Auf dem Grassauer Dorfstein steht vom Prediger Salomon eine zeitlose Wahrheit geschrieben. Et hätt allens sin Tiet. - Es hat alles seine Zeit So begann Waldemar Schreiber seine Begrüßungsrede. Das ist ebenso! Und genau darum habe ich Sie / euch alle hier und heute eingeladen, um euch mit großer Dankbarkeit für die letzten 27 Jahre als euer Bürgermeister wissen zu lassen, dass diese, meine Amtszeit, nun mit meinem 77. Lebensjahr ihre Zeit gehabt hat. Kurz: Ich möchte mein Amt hier in Garlipp als Bürgermeister zum 31. Dezember niederlegen. Ich habe meine Arbeit gern und gut gemacht und habe mich immer als Diener der Gemeinde gesehen. Ich lege mein Amt aus freier Entscheidung - und nicht durch außen gedrängt - nieder. Zusammen mit den Gemeinderäten haben wir beherzt gehandelt und haben somit, zum Wohl unserer Bürger, wesentliche Veränderungen in unserem Dorf vornehmen können. Dadurch ist es uns gelungen, Menschen wieder in unser Dorf zurück zu holen, welche zuvor weggezogen waren. Zudem konnten wir neue Einwohner, die sich hier in Garlipp ein neues Haus gebaut haben, gewinnen. Nachdem der Orts-Chef seine Entscheidung öffentlich gemacht hat, richtete die Einheitsgemeindechefin, sichtlich ergriffen, einige Dankesworte an Waldemar Schreiber und die anwesenden Einwohner: Fast 28 Jahre war Waldemar Schreiber Ortsbürgermeister von Garlipp. Was Waldemar in den letzten 28 Jahren geleistet hat, kann nicht einfach mal so in fünf Minuten erzählt werden. Dazu braucht es Tage, sagte Schwarz. Er habe sich als Gestalter mit Sachverstand und Weitblick erwiesen, dessen Handschrift überall zu sehen sei, führte Bismarks Bürgermeisterin fort. Auch wenn er ihn manchmal verfluchte, so hat er ihn doch geliebt - den Beruf mit der Berufung zum Bürgermeister. Sichtlich angetan, zählte sie noch einige - der für die Entwicklung der Ortschaft wichtigen - durch Schreiber erreichten - Projekte auf. Als Dankeschön überreichte sie ihm ein Blumengesteck in Form eines Schiffes. Mit dem Schiff wollte sie zum Ausdruck bringen, dass jeder einmal in seinem Hafen der Ruhe ankommt. Und mit der heutigen Entscheidung hat Waldemar Schreiber den Kurs in den Hafen gesetzt. Sie überreichte zudem eine Abhandlung der Ereignisse aus den letzten 28 Jahren der Ortschaft Garlipp. Im Namen des Ortschaftsrates bedankte sich Dr. Albrecht Palm für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Er betonte, dass der Ortschaftsrat Schreiber nicht ganz aus der Verantwortung nehmen wird. Wir werden dich um Rat fragen, ob es dir gefällt oder nicht. Von den Mitgliedern des Ortschaftsrates gab es eine hochwertige Heckenschere, damit für ihn in seinem Unruhestand keine Langeweile aufkommt, und einen riesigen Blumenstrauß dazu. Wer den Ortsbürgermeisterposten künftig übernehmen wird, ist noch nicht bekannt. Bis zum 31. Dezember 2017 wird es keine Veränderung geben. Im Januar 2018 wird sich der Ortschaftsrat Garlipp zusammenfinden und aus seiner Mitte einen neuen Ortsbürgermeister wählen. Dieser wird im Rahmen der ersten Stadtratssitzung 2018 berufen und ernannt.

24 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 24 Nr. 11/2017 Unsere Kinderseite Fehlerbild Finde die Veränderungen! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch acht Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? bilderrätsel scherzfrage Warum springt der Frosch bei Regen in den Teich? Bilder-Kreuzwort-Rätsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein. Lösung: 1. Weste, 2. Seeloewe/Sechzehn, 3. Ente, 4. Ofen, 5. Moewe/Muetze, 6. Eichel, 7. Eichhoernchen, 8. Rohr, 9. Cent, 10. Null, 11. Ziege, 12. Gen., 13. Hantel, 14. Lehrer Auflösung: Auflösung: Damit er nicht nass wird.

25 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) PROMPTE LIEFERUNG - Anzeige - WIR LASSEN SIE NICHT WARTEN Ihr zuverlässiger und preiswerter Partner für Sie vor Ort! ENERGIE-SERVICE ALTMARK / Anzeige Anzeige -

26 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 26 Nr. 11/2017 Aus der Ortschaft Meßdorf Grüße und Wünsche zum bevorstehenden Weihnachtsfest und zum Neujahr Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! In guter Tradition möchte ich die letzte Ausgabe des Bürgerkuriers für das Jahr 2017 nutzen, um Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2018 zu wünschen. Im Laufe des ausklingenden Jahres sind wir uns verschiedentlich begegnet, dienstags am Sprechtag, mittwochs, 1x monatlich im Café Melange, bei Konzerten, auf der Dorfstraße, in Einwohnerversammlungen oder zu anderen Gelegenheiten. Ich denke, wir sind eine lebendige Ortschaft mit vielen Möglichkeiten des Gesprächs und der Geselligkeit. Letztlich tragen aber Sie liebe Bürgerinnen und Bürger tagtäglich dazu bei, dörfliches Leben zu gestalten. So möchte ich allen, die im Ehrenamt etwas für die vier Dörfer unserer Ortschaft leisten, ganz herzlichen Dank sagen! Da sind die drei aktiven Ortswehren, die immer mehr zusammenwachsen, gemeinsame Übungen und Schulungen absolvieren, Gefahrensituationen abwehren und auch sonst stets zur Stelle sind. Hinter den Ortswehren stehen die beiden Feuerwehrfördervereine in Späningen und Meßdorf. Besonders bei der Traditionspflege zu Fest- und Feiertagen leisten beide Vereine wertvolle Arbeit. Wie sonst gäbe es die Osterfeuer, das Feuer zum Tag der Deutschen Einheit auf dem Sportplatz in Späningen oder das traditionelle Weihnachtsbaumverbrennen nach dem Dreikönigstag in Meßdorf. Bekannt geworden ist unsere Ortschaft altmarkweit durch die Internationalen Musikfesttage, die 2017 zum 19. Male stattfanden. Im Jubiläumsjahr der Reformation, war die diesjährige Konzertreihe natürlich in Sonderheit dem 500. Jahrestag von Luthers Thesenanschlag gewidmet. Mehr als 1000 Gäste konnten wir zu den Konzerten in der Meßdorfer Konzertkirche begrüßen. Auch zu diesem Anlass waren die ehrenamtlichen Helfer zur Gewährleistung der Parkordnung, zum Ausschmücken, für den Einlassdienst u.v.a.m. unentbehrlich. Das kommende Jahr wird mit den 20. Internationalen Meßdorfer Musikfesttagen wieder ein Jubiläumsjahr werden. Im Winter haben die Vorstände und Mitglieder der Sportvereine in Späningen und Meßdorf die Skat-, Rommé- und Würfelturniere organisiert, Höhepunkte immer mit großer Teilnahme und viel Spaß. Was wäre auch das Späninger Familiensportfest ohne die vielen Stunden der ehrenamtlichen Helfer und Organisatoren? Herzlichen Dank! Gern schaue ich nach Biesenthal, hier gibt es eine neue dörfliche Veranstaltung, im Oktober fand das 3. Kürbisfest statt. Im Backhaus, auf dem kleinen Dorfplatz davor, im Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus - reges Treiben, mit diesem Höhepunkt machen sich die Bürger von Biesenthal alle Ehre. Senioren haben zwar niemals Zeit, wie der Volksmund sagt, aber es besteht doch auch immer das Bedürfnis zu Gespräch, Begegnung und Geselligkeit. Ich danke den Organisatoren und Helfern der monatlichen Seniorenkreise von ganzen Herzen. Der monatliche Frauentreff in Meßdorf, miteinander dürfen auch die Männer dabei sein, erfreut sich großer Beliebtheit, ob Vorträge, Kartenspiele oder kulinarische Genüsse, die Angebote der Organisatoren ziehen die Teilnehmerinnen an, ins Bürgerhaus zu kommen. Gemeinsam mit dem Ortschaftsrat versuche ich die Interessen der Bürger unsere vier Dörfer wahrzunehmen, das aktuellste Thema ist dabei die Wahrung dörflicher Identität durch dorftypische und traditionelle Straßennamen, dazu sind inzwischen Bürgervorschläge aus allen vier Dörfern eingegangen. Prägend für unsere Ortschaft ist das seit vier Jahren laufende Bodenordnungsverfahren, im Jahr 2017 wurden die Ortslagen neu vermessen und damit Ordnung in viele Grenzverläufe zwischen den Grundstücken gebracht. Ergänzend zu den ersten Wegebaumaßnahmen wurden Ausgleichpflanzungen vorgenommen, die die Gemarkung in den nächsten Jahren prägen werden. Die nächsten Wegebaumaßnahmen werden 2018 folgen (vgl. Bürgerkurier November 2017) Es bleibt mir nunmehr Ihnen frohe und besinnliche Weihnachten und ein glückliches Jahr 2018 zu wünschen. Ihr Ortsbürgermeister Uwe Lenz Gäste aus einem fernen Land in Meßdorf Im Zusammenhang mit einer Europa- und Deutschlandtournee konzertierte das Armenische Nagasch Ensemble in der romanischen Dorfkirche zu Meßdorf. Drei Sängerinnen und vier Instrumentalisten entführten die 100 Konzertbesucher in eine ferne Gesangs- und Klangwelt. Bekenntnisse und Überzeugungen lagen den acht Konzertstücken zugrunde, die stark meditativ orientiert ausgerichtet waren. Von den Wegen durch die Zeit und die Welt war zu hören, vom bitteren Los des Exils, von Gerechtigkeit, von Vergehen des Ruhmes auf dieser Welt und von der Klage um den Tod. Eingeführt wurden die altarmenisch vorgetragenen Lieder, durch Wiebke Zollmann in deutscher Sprache. Mit großer gesanglicher Klarheit und Anmut geprägt, wurden die Lieder von traditionellen armenischen Instrumenten (Duduk, Oud, Dhol) begleitet, nicht zuletzt von John Hodian am Piano.

27 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Bewegend dann das Zusatzstück: Ein feste Burg ist unser Gott das Leitlied, der diesjährigen und dem Reformationsjubiläum gewidmeten Musikfesttage. Und dann Ständig Ovationen - langanhaltend! John Hodian, künstlerischer Leiter des Ensembles und Komponist erheiterte das Konzertpublikum mit dem Satz: Ja, wir treten in Paris, New-York und Amsterdam auf, heute, ja heute auch in Meßdorf, herzlichen Dank für die Einladung! In diesem Zusammenhang ist es am Platze die Länderpartnerschaft zwischen Armenien und Sachsen-Anhalt zu erwähnen und der Staatskanzlei in Magdeburg Dank zu sagen für die Förderung des Konzertes. Wir danken dem Gasthaus Schmidt für die sehr gute Bewirtung an der festlich geschmückten Tafel und allen Helfern aus der Ortschaft für die Ausschmückung des Saales. Am Donnerstag, d. 07. Dezember, zu abendlicher Stunde, versammelten sich zahlreiche Zuhörer in der schon weihnachtlich geschmückten romanischen Dorfkirche zu Meßdorf. Geladen waren alle Zuhörer zum diesjährigen Adventskonzert unter dem Titel: Bereitet doch fein tüchtig den Weg dem großen Gast. Eröffnet wurde der Konzertabend von Pfarrer Norbert Lazay mit einem Choralvorspiel. Mit dem Grußwort und der Lesung nach Lukas durch den Ortsbürgermeister traten die Konzertbesucher dann eine musikalische Reise durch die Adventszeit an. Auch selbst konnten die Gäste des Adventskonzertes den Abend mitgestalten, drei Strophen des Liedes: Mit Ernst, o Menschenkinder wurden mit Orgelbegleitung gesungen. Ein besonderen Höhepunkt hatte der Konzertabend am 18. November zusätzlich dadurch, dass die Besucherin der diesjährigen Konzertsaison begrüßt werden konnte, Frau Elfriede Lange, 85 Jahr alt, aus Meßdorf, eine langjährige, treue Besucherin der Meßdorfer Musikfesttage. Uwe Lenz Ortsbürgermeister Rückblick auf ausgefüllte Tage Zwischen dem 1. und 2. Advent gab es für die Bürger unserer Ortschaft gleich mehrere Angebote für ein festliches Beisammensein: Dann gestalteten abwechselnd der Kirchenchor und der Posaunenchor Gladigau das Programm. Lieder von der Erwartung, Hoffnung und der Ankunft brachte der vierstimmige Chor in hoher Klangqualität zu Gehör, und der mit 10 Instrumenten besetzte Posaunenchor blies Stücke, die erfreuten, berührten und vorweihnachtlich einstimmten. Am Ende des Konzertes langanhaltender Beifall der Zuhörer, Dankesworte und als abschließende Zugabe, der Choral Stille Nacht, heilige Nacht, dargeboten vom Posaunenchor. Das Konzert wurde vom MDR-Fernsehstudio Leipzig aufgezeichnet und wird im Jahr 2018 in das Programm des MDR aufgenommen. Als Gastgeber bedankten wir uns bei unseren Gladigauer Freunden und Nachbarn mit heißer Suppe und Schnittchen, gesponsert von dem Gut Priemern ggmbh, im Bürgerhaus. Alljährlich am Samstag vor dem 2. Advent bereitet der Förderverein der FFW - Feuerwehr Meßdorf den dörflichen Weihnachtsmarkt vor. Zelte und Baldachine, Holzbuden - winterlich geschmückt, das Adventscafé im Bürgerhaus, die Bastel- und Märchenstube, all das gehört dazu. Gegen 15:00 Uhr fand die Eröffnung statt, zu der auch die Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Stadt Bismark, Frau Annegret Schwarz, begrüßt werden konnte. Sie stellte in ihrer kurzen Ansprache den Tourismusflyer der vier Dörfer unserer Ortschaft vor. Bratwurst und Leberkäse, Plätzchen und Kuchen, Pommes und viele andere Leckerbissen, dazu Glühwein und andere wärmende Getränke, sorgten für das leibliche Wohl der zahlreichen Gäste und gaben dem Weihnachtsmarkt seinen typischen Duft. Rund 100 Bürgerinnen und Bürger im Seniorenalter trafen sich am Mittwoch, d. 06. Dezember, um einen Nikolaustag für Fortgeschrittene zu feiern. Auf dem Gemeindesaal in Meßdorf erwarteten alle Gäste drei festliche Tafeln, ein geschmückter Tannenbaum und ein adventliches Unterhaltungsprogramm. Nach der Begrüßung gab es dann Kaffee und Kuchen bei weihnachtlicher Musik. Das anschließende Programm Peer Reppert und der Weihnachtsmann bot gute Unterhaltung und es blieb vor dem Abendessen noch genügend Zeit für Gespräche und Gedankenaustausch.

28 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 28 Nr. 11/2017 Zu später Stunde dann Kinderprogramm, der Besuch des Weihnachtsmannes, der all die erwartungsvollen Kinder erfreute und dann im abendlichen Lichterglanz der Auftritt der Gladigauer Posaunenbläser unterm Weihnachtsbaum. Dank allen die halfen, im Bürgerhaus und auf dem Festplatz, Dank allen Kuchenspenderinnen und den Frauen und Männern im Adventscafé, am Glühwein- oder Bratwurststand, an den Buden und Ständen. Fröhliche Weinachten Ihnen/euch allen. Das Schicksal unseres Bahnhofes zeigt ganz deutlich, was Steinfeld und Kläden, Dörfer - unserer Einheitsgemeinde, mit ihren Bahnhöfen erwartet. Paradox erscheint uns allen dagegen die Pressemitteilung, dass im Landkreis Lüchow-Dannenberg die Bahnhöfe für den Regionalverkehr saniert werden sollen. Wer versteht das? Bahnhöfe an ein- und derselben Bahnlinie, wie die Unsrige, nur die Niedersachsen, nicht in unserem Bundesland, Sachsen-Anhalt, gelegen. Darüber würden wir gern mit dem Betreiber des Regionalverkehres und mit verkehrspolitisch Verantwortlichen diskutieren. Aber unser Verkehrsminister, Thomas Webel, hat ja den Dialog mit uns gescheut, er hat vielmehr einen stillen Besuch an der hiesigen Baustelle abgehalten. Uwe Lenz Ortsbürgermeister Abschied vom Meßdorfer Bahnhof Der Kampf um die Erhaltung des Bahnhaltepunktes Meßdorf ging verloren, alle unsere Proteste und Einwände, Vorschläge und Argumente verhallten ungehört: Bei den Vertretern der Deutschen Bahn, der NASA und auch der Politik. Mit Ausnahme bei dem MDL Dorothea Frederking Bündnis 90/ Die Grünen. Wie viel Arroganz und Ignoranz sind wir bei den Gesprächen und Protestaktionen begegnet! Wieder einmal bestimmte das Geld die Entscheidung, überstimmte es die Worte der Bürger. Der ländliche Raum wird abgehängt, entgegen aller Beteuerungen der Politiker. So auch in der Rede des Bundespräsidenten bei seiner Amtseinführung. Nach 1870 erkämpften sich mutige und weitsichtige Meßdorfer Bürger diesen Bahnhof, vorher gab es nur einen Bedarfshaltepunkt. Fast 150 Jahre gehörte der Bahnhof zum Bild unseres Dorfes. Ein Gebäude in kaiserzeitlichen roten Klinkern, einst mit zwei Wartesälen, Fahrkartenverkaufsschalter, einem Schalter für die Gepäckaufgabe, Toiletten und der Dienstwohnung für den Stationsvorsteher und seine Familie. Daneben entstanden eine Gastwirtschaft und zwei florierende Landhandelsunternehmen. Menschen gingen auf Reisen, per Schiene. Es wurden Kartoffeln und Rüben, Getreide und Vieh ver- und entladen und versendet - per Schiene, nicht auf der Straße, wie es heute üblich ist, obwohl die Politik immer beteuert: Weg von der Straße - hin auf die Schiene. Unser heutiges Treffen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unser Abschied von der Teilhabe am regionalen und überregionalen Zugverkehr soll allen Verantwortlichen zeigen, wir sind mündige Bürger, die Gedanken haben und Worte finden, um auch deutlich zu sagen: Das war eine falsche Entscheidung, eine falsche Entscheidung für Meßdorf, für die Altmark und die ländliche Region überhaupt! Uwe Lenz Ortsbürgermeister Erster Frauennachmittag 2018 in Meßdorf am Am Montag, dem findet im Bürgerhaus Meßdorf der erste Frauennachmittag statt. Wir treffen uns um 14:00 Uhr zu Kaffee und Kuchen und lassen den Nachmittag mit einem gemütlichen Beisammensein ausklingen. Weihnachtsmarktpremiere in Schorstedt Anfang Dezember fand in diesem Jahr in Schorstedt zum ersten Mal am Sportplatz ein Weihnachtsmarkt statt. Heute haben wir noch einmal Gelegenheit bekommen, unseren Protest Ausdruck zu verleihen, mutig in unserer Traurigkeit, dass hier nun keine Züge mehr halten werden, vielmehr durch - oder vorbeirauschen und an den Schranken lange Wartezeiten zu Lasten der Bürger verursachen, auch Lärm. Wer aber die wiederholten Umbauten an den fehlgeplanten und unsachgemäß ausgeführten Bahnübergangen in Meßdorf und Beese verfolgt hat, kann sich ausrechnen, wie viel Geld dadurch verbrannt wurde, für dieses Geld hätte es gut und gerne, wenn es verkehrspolitisch gewollt wäre, einen Bahnsteig für den Regionalverkehr an unserem Bahnhof (Bahnhofshaltepunkt) gegeben.

29 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Die Schorstedter Frauen haben in Zusammenarbeit mit der Ortschaft und dem Sportverein dieses Jahr einen kleinen Weihnachtsmarkt organisiert und damit die alljährliche Tradition der Kinderweihnachtsfeier durchbrochen. Ganz zur Freude der Organisatoren ist dies auch auf sehr große Resonanz der vielen Gäste getroffen. Es gab einen Stand mit selbstgebastelten Weihnachtsdekorationen, einen Kinderflohmarkt mit Spielsachen und zusätzlich eine Bastelstation für alle. Die Schorstedter Frauen hatten für das leibliche Wohl selbstgebackenen Kuchen und Plätzchen, Erbsensuppe und natürlich Glühwein und Kinderpunsch vorbereitet. Zur fortgeschrittenen Stunde gab es auch einen Besuch vom Weihnachtsmann, der für alle Kinder eine Kleinigkeit mitgebracht hatte. Am Lagerfeuer mit Stockbrot und Würstchen machten sich alle Beteiligten einen schönen Nachmittag. Da die Premiere so gut gelungen ist, schreit es regelrecht nach einer Wiederholung. 11. Februar 2018

30 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 30 Nr. 11/2017 Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für wiederkehrende Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Bismark (Altmark) - Ortschaft Bismark 1 - Änderungen (1) Der 7 Abs. 2 - Umlagesatz - erhält folgende Fassung. Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2018 zur Umlage des Flächenbeitrages für den Unterhaltungsverband Milde/Biese 9, EUR/ha und für den Unterhaltungsverband Uchte 13,6860 EUR/ha 2 - In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am in Kraft. Beitragssatzsatzung Aufgrund der 5, 8 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG-LSA) vom 01. Juli 2014 i. V. m. den 2 und 6a des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405) jeweils in den zuletzt geänderten Fassungen sowie des 7 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Bismark vom hat der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) in seiner Sitzung am folgende Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für wiederkehrende Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Bismark (Altmark) - Ortschaft Bismark - beschlossen: 1 - Beitragssatz 1) Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Bismark (Altmark) aus den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt. 2) Der wiederkehrende Beitrag für das Jahr 2017 gilt für folgendes Vorhaben: Ausbau K1069 Bahnhofstraße/Bahnhofchaussee, Nebenanlagen Ausbau L28 Kirchhofstraße/Holzhausener Straße, Kreuzung/Nebenanlagen 3) Der Beitragssatz für das Jahr 2017 beträgt je Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche: 0, /qm 2 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 3. Änderungssatzung der Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Milde/Biese und Uchte Auf Grund des 56 des Wassergesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBI. LSA S. 492) in der derzeit geltenden Fassung, der 2, 5, 8, 11, 36, 45 und 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung und der 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bismark (Altmark) in seiner Sitzung am folgende Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Milde/ Biese und Uchte beschlossen. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund der 5, 8 und 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 266) und der 2 und 4 Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) vom 18. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 17. Juni 2016 (GVBl. LSA S. 202), hat der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) am folgende Satzung beschlossen: 1 - Allgemeines 1) Als Gegenleistung für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten - im nachfolgenden: Verwaltungstätigkeiten - im eigenen Wirkungskreis der Einheitsgemeinde werden nach dieser Satzung Gebühren und Auslagen - im nachfolgenden: Kosten - erhoben, wenn die Beteiligten hierzu Anlass gegeben haben. Verwaltungstätigkeiten sind auch Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe. 2) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird. 3) Die Erhebung von Kosten aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt. 2 - Höhe der Kosten - Kostentarif 1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. 2) Auslagen nach 6 werden grundsätzlich in der Höhe erhoben, in der sie tatsächlich entstanden sind; in den Fällen des 6 Abs. 2 Nr. 8 ist die Höhe der Auslagen an Hand des Kostentarifs, der Bestandteil dieser Satzung ist zu ermitteln. 3 - Bemessungsgrundsätze 1) Ist für den Ansatz einer Gebühr durch den Kostentarif ein Rahmen (Mindest- und Höchstsatz) bestimmt, so sind bei der Festsetzung der Gebühr das Maß des Verwaltungsaufwandes sowie der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit oder die Bedeutung der Verwaltungstätigkeit für den Gebührenschuldner zu berücksichtigen. 2) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Verwaltungstätigkeit eine Gebühr zu erheben. 3) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit a) ganz oder teilweise abgelehnt oder b) zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist, so kann die Gebühr bis auf ein Viertel des vollen Betrages ermäßigt werden. 4) Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt oder beruht er auf unverschuldeter Unkenntnis, so kann die Gebühr außer Ansatz bleiben.

31 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 5) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung erhobene Gebühr angerechnet. 4 - Rechtsbehelfsgebühren 1) Soweit ein Rechtsbehelf erfolglos bleibt, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf das Eineinhalbfache der Gebühr die für die angefochtene Verwaltungstätigkeit anzusetzen war, mindestens jedoch 15,00 EURO. War für die angefochtene Entscheidung keine Gebühr anzusetzen, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf 15,00 bis 500,00 Euro. Die Höhe richtet sich nach lfd. Nr. 12 des Kostentarifes. 2) Für die Zurückweisung eines Widerspruches wird keine Gebühr erhoben, wenn die Anfechtung des Verwaltungsaktes durch höherrangiges Recht gebührenbefreit ist. 3) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben, so ermäßigt sich die aus Abs. 1 ergebende Gebühr nach dem Umfang der Zurückweisung. 4) Wird der Rechtsbehelfsbescheid ganz oder teilweise aufgehoben oder zurückgenommen, so sind die gezahlten Rechtsbehelfskosten ganz oder teilweise zu erstatten, es sei denn, dass die Aufhebung allein auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben desjenigen beruht, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. 5 - Gebührenbefreiungen 1) Gebühren werden nicht erhoben für 1. mündliche Auskünfte, soweit damit kein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist, 2. Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten: a) Arbeits- und Dienstleistungssachen, b) Besuch von Schulen, c) Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen, d) Nachweise der Bedürftigkeit, 3. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten, die die Stundung, Niederschlagung oder den Erlass von Verwaltungskosten betreffen, 4. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge, 5. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten, zu denen in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behörde im Lande, eine Behörde des Bundes oder die Behörde eines anderen Bundeslandes Anlass gegeben hat, es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist, 6. Maßnahmen der Amtshilfe. 2) Von der Erhebung einer Gebühr kann über die, in Abs. 1 genannten Fällen hinaus ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. 6 - Auslagen 1) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme von Amtshandlungen oder sonstigen Verwaltungstätigkeiten Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner sie zu erstatten. Dies gilt auch, wenn eine Gebühr nicht zu entrichten ist. Auslagen hat der Kostenschuldner auch dann zu erstatten, wenn sie bei einer anderen am Verfahren beteiligten Behörde entstanden sind. 2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben: 1. Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen sowie für die Ladung von Zeugen und Sachverständigen. Wird durch Bedienstete der Einheitsgemeinde zugestellt, so werden die für die Zustellungen durch die Post mit Zustellungsurkunde entstehenden Postgebühren erhoben, 2. Telegraphen-, Fernschreib- und Telefaxgebühren sowie Gebühren für Ferngespräche, 3. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, 4. Zeugen- und Sachverständigengebühren, 5. bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten, 6. Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zu zahlen sind, 7. Kosten der Beförderung oder Verwahrung von Sachen, 8. Schreibgebühren für weitere Ausfertigungen, Abschriften, Durchschriften, Auszüge, Kosten für Fotokopien, Lichtpausen und Vervielfältigungen nach den im Kostentarif vorgesehenen Sätzen. 3) Bei Verwaltungstätigkeiten mit den Behörden des Landes und den Gebietskörperschaften (einschl. Einheitsgemeinden) im Lande untereinander werden Auslagen nur erhoben, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25,00 EURO übersteigen. 7 - Kostenschuldner 1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, 1. wer zu einer Verwaltungstätigkeit Anlass gegeben hat, 2. wer die Kosten durch eine der Ortschaften bzw. Einheitsgemeinde gegenüber abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat, 3. wer für die Kostenschuld eines anderen Kraft Gesetzes haftet. 2) Kostenpflichtiger nach 4 ist derjenige, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. 3) Mehrere Kostenschuldner sind Gesamtschuldner. 8 - Entstehung der Kostenschuld 1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit oder mit der Rücknahme des Antrages. 2) Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. 9 - Festsetzung, Fälligkeit und Vollstreckung 1) Gebühren und Auslagen werden durch Bescheid festgesetzt. Sie werden mit Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht der Bescheid einen anderen Zeitpunkt bestimmt. 2) Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten können von der vorherigen Zahlung der Kosten oder von der Zahlung oder Sicherstellung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuss die endgültige Kostenschuld übersteigt, ist er zu erstatten. 3) Gebühren und Auslagen werden im Verwaltungszwangsverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom (GVBI. LSA S. 50) in der jeweils geltenden Fassung vollstreckt Billigkeitsmaßnahmen Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entsprechend 13 a KAG-LSA ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden Anwendung des Verwaltungskostengesetzes Die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gelten sinngemäß, soweit die Regelungen des KAG- LSA nicht ausdrücklich entgegenstehen In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt an dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) (Verwaltungskostensatzung) vom außer Kraft.

32 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 32 Nr. 11/2017 Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung ( 2) der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) vom... Gebühr/ Pauschalbetrag Lfd. Nr. Gegenstand Euro Allgemeine Verwaltungskosten 1. Abschriften und Ausfertigungen Abschriften und Ausfertigungen sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt werden je angefangene Seite 1.1. im Format DIN A5 3, im Format DIN A4 5,00 2. Fotokopien, Lichtpausen und Drucke 2.1. Fotokopien und Lichtpausen, schwarz-weiß bis zum Format DIN A4 je Seite 0,80 ab 10 Seiten je Seite 0,40 ab 50 Seiten je Seite 0,20 ab 100 Seiten je Seite 0, bis zum Format DIN A3 je Seite 1,90 ab 10 Seiten je Seite 1,00 ab 50 Seiten je Seite 0,47 ab 100 Seiten je Seite 0, Fotokopien farbig bis zum Format DIN A3 je Seite 3,85 ab 10 Seiten je Seite 1,90 ab 50 Seiten je Seite 1,00 ab 100 Seiten je Seite 0, Anfertigung von Fotokopien für den Unterrichtsbedarf in den Grundschulen bis zum Format DIN A 4 je Seite 0,05 3. Amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen und Ausweise 3.1. Beglaubigungen Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen je Seite der Erstausfertigung 5, je Seite der Mehrausfertigung 2, Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 5, Bescheinigungen, Ausweise, Zeugnisse Ausstellung von Bescheinigungen, Ausweisen und Zeugnissen auf Antrag 10, Bescheinigung der Echtheit einer Urkunde zur Verwendung im Ausland (Legalisation) je Urkunde 10,00 4. Akteneinsicht/Aktenüberlassung 4.1. Einsichtgewährung in Akten und amtlichen Unterlagen, außerhalb eines anhängigen Verfahrens wenn die Einsicht beaufsichtigt werden muss, je angefangene Stunde 7, in anderen Fällen je Akte oder Unterlage 5, Einsichtgewährung in Akten und amtlichen Unterlagen, soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind und sich nach einer anderen Tarifnummer keine andere Gebühr ergibt je Akte oder Unterlage 3, Überlassung von Akten für die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche oder Interessen oder über abgeschlossene Verfahren 18,00 5. Auskünfte 5.1. mündliche Auskünfte aus amtlichen Unterlagen, soweit damit ein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist (Archivunterlagen) 6, schriftliche Auskünfte aus Register und Karteien, soweit die Anfrage nicht ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann 10, aus Register und Karteien, soweit die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann 5, zum Besoldungs- und Versorgungsrecht, soweit die Auskunft nicht auf Grund eines bestehenden oder früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in eigener Besoldungs- oder Versorgungsangelegenheit ersucht wird 10, Schriftliche Auskunft zu Marktforschung und für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen Grundgebühr 10, zzgl. je angefangene Seite 2, sonstige Auskünfte aus amtlichen Unterlagen, soweit damit ein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist, 6,00 soweit ein Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen oder Bürocomputer erforderlich wird zusätzlich je Maschinenstunde 6, Nachforschung nach dem Verbleib einer Überweisung, soweit die Nachforschung ergeben hat, dass der in Frage stehende Betrag dem Empfänger gutgeschrieben beziehungsweise an ihn abgeführt worden ist (1) 6, Feststellung aus Konten und Akten nach Zeitaufwand je angefangene halbe Arbeitsstunde 10,00 6. Abgabe von Druckstücken und ähnlichen 6.1. Ortssatzungen, Tarifen, Straßenund Wahlbezirksverzeichnisse und der gleichen für jede angefangene Seite 0,25 jedoch mindestens 2,50 (1 ) Der Betrag, der von der Einheitsgemeinde für die Nachforschung an das kontoführende Kreditinstitut zu zahlen ist, ist in der Gebühr nicht enthalten und wird gesondert als Auslage erhoben. 7. Aufnahme von Verhandlungen Schriftliche Aufnahme von Verhandlungen, eines Antrages oder einer Erklärung (Niederschrift), die von Privatpersonen zu deren Nutzen beantragt wird; ausgenommen die Niederschrift über die Erhebung von Rechtsbehelfen nach Zeitaufwand je angefangene halbe Stunde 20,00 8. Sonstige Verwaltungstätigkeiten die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können und die mit einem erheblichem Zeitaufwand verbunden sind je angefangene halbe Arbeitsstunde 10,00 9. Haupt- und Finanzverwaltung 9.1. Aufstellung über den Stand des Steuerkontos für jedes Haushaltsjahr 3, Zweitausfertigungen von Steuer- oder sonstigen Quittungen 3, Ersatzstücke für verloren gegangene Hundesteuermarken 2, Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre für jedes Jahr 3, Vermögens- und Bauverwaltung Vorrangseinräumungs-, Pfandentlassungsund sonstige Erklärungen zu Gunsten von Grundpfandrechten Dritter, insbesondere gegenüber Auflassungsvormerkungen und Vorverkaufsrechten sowie Belastungsgenehmigungen

33 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) bis zu 5.000,00 des Nominalbetrages des vortretenden, höchstens jedoch des zurücktretenden Grundpfandrechts oder des betroffenen Teilbetrages 15, für jede weiteren angefangenen 5.000,00 7, Löschungsbewilligungen zu Gunsten von Grundpfandrechten Dritter bis zu 5.000,00 des Nominalbetrages des vortretenden, höchstens jedoch des zurücktretenden Grundpfandrechts 15, für jede weiteren angefangenen 5.000,00 7, Löschungsbewilligungen, Vorrangseinräumungs-, Pfandentlassungsund sonstige Erklärungen für Rechte, die nicht unter Tarifnummer und fallen 15, Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorverkaufsrechts (Negativzeugnis) nach 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB 25, Gebühren für Ausweise und Reisepässe Die Höhe der Verwaltungskosten für Ausweise, Reisepässe usw. richtet sich nach den dafür gültigen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen Die Höhe der Verwaltungskosten für Auskünfte aus dem Melderegister richtet sich nach den dafür gültigen gesetzlichen Bestimmungen. 12. Rechtsbehelfe Rechtsbehelfsgebühren nach 4 Abs bis zu 250,00 Streitwert 15, ,00-500,00 25, , ,00 35, , ,00 50, Ab einem Streitwert von 2501,00 und mehr, erfolgt eine Aufrundung auf volle 500,00, mit einer Steigerung der Gebühr um jeweils 5, Die Obergrenze der Gebühr beträgt 500, Archiv für familiengeschichtliche Auskünfte je angefangene halbe Arbeitsstunde 10, schriftliche Auskunft aus Urkunden und alten Akten je Seite 10,00 für jede weitere Ausfertigung, wenn sie im gleichen Arbeitsgang gefertigt wird 2, Benutzung des Archivs für einen Tag 5, für eine Woche 15, für längere Zeit bis zu 50,00

34 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 34 Nr. 11/2017

35 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

36 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 36 Nr. 11/2017

37 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Öffentliche Bekanntmachung Ausführungsanordnung In dem Bodenordnungsverfahren Roxförde, Altmarkkreis Salzwedel, wird hiermit gemäß 61 Landwirtschaftsanpassungsgesetz die Ausführung des Bodenordnungsplanes Roxförde mit Wirkung vom angeordnet. Mit dem oben genannten Zeitpunkt tritt der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes und das Eigentum an den neuen Grundstücken geht an die Empfänger über. Die Teilnehmer können von diesem Zeitpunkt an über ihre neuen Grundstücke verfügen. Die in das Bodenordnungsverfahren Roxförde eingebrachten alten Grundstücke gehen rechtlich unter. Der Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung der Grundstücke wurde bereits durch die Überleitungsbestimmungen zu der vorläufigen Besitzregelung geregelt. Soweit die im Bodenordnungsplan und im Nachtrag 1 zugeteilten Grundstücke geändert worden sind, wird hiermit angeordnet, dass gemäß 62 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz Besitz, Verwaltung und Nutzung der geänderten neuen Grundstücke mit dem Tage der Ausführungsanordnung auf die Empfänger übergehen. Hierfür gelten die Überleitungsbestimmungen sinngemäß. Die rechtlichen Wirkungen der Anordnung der vorläufigen Besitzregelung und deren Änderungen enden mit dieser Anordnung. Anträge auf Festsetzungen von Leistungen und Ausgleichen nach 70 Flurbereinigungsgesetz bezüglich der Pachtverhältnisse müssen gemäß 71 Flurbereinigungsgesetz innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Erlass dieser Anordnung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark gestellt werden. Gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben. Gründe: Die Voraussetzungen für den Erlass der Ausführungsanordnung nach 61 Landwirtschaftsanpassungsgesetz liegen vor. Der Bodenordnungsplan ist den Beteiligten durch Auslegung bekannt gegeben worden. Der Anhörungstermin fand statt. Der Bodenordnungsplan wurde mit dem Nachtrag 1 geändert. Die Änderungen wurden den hiervon Betroffenen mitgeteilt. Die Unterlagen des Nachtrages lagen zur Einsichtnahme aus. Der Anhörungstermin zum Nachtrag 1 wurde durchgeführt. Gegen den Bodenordnungsplan und den Nachtrag 1 sind keine Rechtsbehelfe anhängig. Der Bodenordnungsplan und der Nachtrag sind unanfechtbar. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß 61 Landwirtschaftsanpassungsgesetz erfüllt. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist sowohl aus Gründen des öffentlichen Interesses als auch im Interesse der überwiegenden Mehrheit der Beteiligten geboten, da andernfalls eine reibungslose Abwicklung des Bodenordnungsverfahrens gefährdet und der durch die Neuordnung bewirkte landeskulturelle Erfolg verzögert würde. Der bisherige, lediglich auf Besitz beruhende und nur für eine Übergangszeit vorgesehene Zustand, kann nicht mehr länger bestehen bleiben. Es muss nunmehr durch diese Ausführungsanordnung auch in rechtlicher Hinsicht der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand herbeigeführt und den Teilnehmern das Eigentum an ihren neuen Grundstücken verschafft werden. Durch einen längeren Aufschub des Eintritts der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes würden voraussichtlich erhebliche Behinderungen im Grundstücksverkehr auftreten. Aufgrund der Anordnung dieser sofortigen Vollziehung der Ausführungsanordnung kann die Berichtigung der öffentlichen Bücher unmittelbar eingeleitet werden. Diese Interessen überwiegen das Interesse einzelner Beteiligter an der aufschiebenden Wirkung von Ihnen gegebenenfalls eingeleiteten Rechtsbehelfe. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Goethestraße 3 und 5, Salzwedel bzw. Akazienweg 25, Stendal erhoben werden. Rechtsbehelfe gegen diese Anordnung haben wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist bei dem Gericht der Hauptsache - dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg , Magdeburg, 8. Senat (Flurbereinigungssenat) - der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ( 80 Abs. 5 VwGO) zulässig. Im Auftrag Thomas Wagner Dienstsiegel

38 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 38 Nr. 11/2017 Bodenordnungsverfahren Vienau-Dolchau- Mehrin Feldlage - Verf.-Nr. SAW Schlussfeststellung In dem Bodenordnungsverfahren Vienau-Dolchau-Mehrin Feldlage wird hiermit nach 149 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.v.m. 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes die Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt: 1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Verfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. Gründe: Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach 149 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt. Die gemeinschaftlichen Anlagen sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung in dem festgelegten Umfang ordnungsgemäß ausgebaut. Ihre laufende Unterhaltung ist auf die Unterhaltungspflichtigen übergegangen. Verbindlichkeiten der Teilnehmer bestehen nicht mehr. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Akazienweg 25, Stendal oder bei der Außenstelle des Amtes, Goethestraße 3+5, Salzwedel erhoben werden. Im Auftrag gez. Rateischak DS Landesverwaltungsamt Obere Flurbereinigungsbehörde Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale) Flurbereinigung: A14 - Möringen Landkreis: Stendal Verfahrens-Nr.: SDL041 - Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss Halle, den A. Verfügender Teil I. Entscheidung Gemäß 87ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2794), wird hiermit das Flurbereinigungsverfahren A14 - Möringen im Landkreis Stendal angeordnet. Das Flurbereinigungsverfahren wird nach den 87ff FlurbG vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Akazienweg 25, Stendal, als Flurbereinigungsbehörde durchgeführt. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst im Landkreis Stendal - in der Gemarkung Möringen Teile der Flur 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10 und 14 - in der Gemarkung Tornau die Fluren 1 und 3 und Teile der Flur 2 - in der Gemarkung Uenglingen Teile der Flur 4, 5 und 6 sowie - in der Gemarkung Steinfeld Teile der Flur 1. Dem Verfahren unterliegen die im Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke - aufgeführten Flurstücke. Das Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke - ist Anlage dieses Beschlusses. Als weitere Anlagen dieses Beschlusses sind die Gebietskarte, in der die Grenze des Flurbereinigungsgebietes dargestellt ist, sowie die Begründung dieses Beschlusses beigefügt. Das Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens umfasst eine Fläche von ca ha und ist mit dem Einwirkungsbereich des Unternehmens identisch. II. Sofortige Vollziehung Gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3546), wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Flurbereinigung keine aufschiebende Wirkung haben. III. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. 10 FlurbG beteiligt: 1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten; 2. als Nebenbeteiligte: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden; b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten ( 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden ( 58 Abs. 2 FlurbG); c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes ( 61 Satz 2 FlurbG); f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird ( 42 Abs. 3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben ( 56 FlurbG). IV. Teilnehmergemeinschaft und Unternehmensträger Gemäß 16 FlurbG bilden die Teilnehmer die Teilnehmergemeinschaft. Sie entsteht mit diesem Beschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens führt den Namen Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung A14 - Möringen. Sie hat ihren Sitz in der Einheitsgemeinde der Hansestadt Stendal, OT Möringen, im Landkreis Stendal. Träger des Unternehmens Lückenschluss BAB14 Magdeburg- Wittenberge-Schwerin, VKE AS Lüderitz (L30) bis AS Uenglingen (L15) im Flurbereinigungsverfahren ist die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd. Der Unternehmensträger ist gemäß 88 Nr. 2 FlurbG Nebenbeteiligter im Sinne von 10 Nr. 2 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren. V. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Akazienweg 25, Stendal, anzumelden ( 14 Abs. 1 FlurbG).

39 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Es kommen in Betracht: a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte ( 10 Nr. 2d FlurbG); b) Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hutungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw. die vor dem begründet sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften; c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen sind. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen ( 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines gem. 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist ( 14 Abs. 3 FlurbG). Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen. VI. Einschränkungen Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. 34 Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören. 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen ( 34 Abs. 3 FlurbG). Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde ( 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat ( 85 Ziff. 6 FlurbG). Gemäß 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. B. Auslegung Dieser Beschluss mit - Begründung, - Flurbereinigungsverzeichnis - Verfahrensflurstücke und - Gebietskarte liegt gemäß 6 Abs. 3 FlurbG nach dessen öffentlicher Bekanntmachung in den Gemeinden, in denen beteiligte Grundstücke liegen (Flurbereinigungsgemeinden), und, soweit erforderlich ( 110 FlurbG), in den angrenzenden Gemeinden zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Darüber hinaus kann dieser Beschluss auch - im Landesverwaltungsamt, Referat 409, Zimmer 234, Dessauer Straße 70, Halle (Saale), und - im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Sachgebiet 13, Akazienweg 25, Stendal, während der Dienststunden eingesehen werden. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach seiner Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein. C. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, Halle (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß 80 Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg , Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Im Auftrag gez. Teichmann 2. Ausfertigung Hinweis: Der Inhalt der oben aufgeführten Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Flurneuordnungsbehörde veröffentlicht unter: unter Flurneuordnung -> Flurbereinigungsverfahren im Landkreis Stendal -> Möringen DER PREISHAMMER Festwerbung stark reduziert Paket L 5000 Flyer 250 Plakate 99 nu nur 85 Paket M 2500 Flyer 100 Plakate 89 nur 75 Paket S 1000 Flyer 50 Plakate 79 nur 49 Weitere Informationen unter Preise gelten bei druckfertigen Daten, die per Onlinebestellung übermittelt werden -flyerdruck.de LINUS WITTICH Medien KG Peter Henlein Str Forchheim

40 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 40 Nr. 11/2017

41 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)

42 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 42 Nr. 11/2017

43 Nr. 11/ Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Designed by kjpargeter/freepik designed by Kjpargeter - Freepik Fröhliche Weihnachten & ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr wünscht Ihnen Uwe Forkmann Ich danke allen Inserenten für das mir entgegengebrachte Vertrauen und werde auch im kommenden Jahr wieder für Sie da sein! Danke sagen wir... allen Lesern, Kunden, Geschäftsfreunden, Zustellern und Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen für das Jahr Wir wünschen Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr 2018.

44 Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) 44 Nr. 11/2017 Ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2018 wünschen wir unserer verehrten Kundschaft, allen Freunden und Bekannten, verbunden mit dem Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. SKS GmbH Gewinnung und Verkauf von Kiesen und Sanden Annahme, Aufbereitung von Beton- und Ziegelbruch Verkauf von Recycling und gebrochenem Naturstein Erdbewegungen Abrisse Container und Transporte Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Werk Steinfeld Zur Sandgrube Bismark OT Steinfeld Tel.: /450 & shop.hhb-lt.com Werk Bühne Waldstraße Kalbe/M. OT Bühne Tel.: / Reiner Meutsch, Gründer der Stiftung FLY & HELP pro Person ab Hubschrauber-Rundflug 50.- Erleben Sie Ihre Heimat von oben für einen guten Zweck! Helfen Sie mit! Abflugorte und Termine 2018 Datum Tag Flugplatz Fr Celle Sa Braunschweig Veranstalter: Prime Promotion GmbH, Änderungen vorbehalten Der Hubschrauber kein anderes Fluggerät weckt so viel Leidenschaft und Faszination in Menschen. Kaufen Sie einen Gutschein füreinen Mitflug im Hubschrauber undtun Sie damit auch noch Gutes. Denn 20% des Flugpreiseswerdenfür denbau vonschulen in Entwicklungsländernandie Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP gespendet. Ob als besonderes Geschenk für einen lieben Menschen oder einfach aus Spaß und Begeisterung am Fliegen: Diese einzigartigen Momente und Bilder werden Sie so schnell nicht vergessen! Sie haben die Wahl zwischen 10Minuten ( 50.- p. P.) und 20 Minuten ( p. P.) Flugzeit und 45 Minuten ( p. P.) Flugzeit. Neu Ideal als Geschenk! Bestellen Sie jetzt! oder unter Telefon: / Buchungscode: WV18-07 Unter dieser Rufnummer sind wir Montag bis Freitag von 10 bis 17 Uhr für Sie erreichbar. Die Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP: Mit dem Kaufeines Gutscheinsschenken Sie Kindern eine Zukunft.Esfließen jenachgutscheinwert 10 bzw. 20 in diebildungsprojekteder ReinerMeutschStiftung FLY &HELP. Die Spenden werden 1:1 ohne Abzug von Verwaltungskosten für den Bau von Schulen in Entwicklungsländern eingesetzt. Erfahren Sie mehr über FLY & HELP unter

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