Förderung von Selbsthilfeorganisationen durch die gesetzliche Krankenversicherung
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1 SELBSTHILFE BRANDENBURG Zusammenschluss von Behinderten-Selbsthilfevereinigungen im Land Brandenburg Förderung von Selbsthilfeorganisationen durch die gesetzliche Krankenversicherung 1
2 Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg e.v. Beratungsstelle: Handelsstraße 11 D Schwedt/Oder Telefon: Telefax: Ehrenamtlicher Vorsitzender: Heinz Strüwing Spendenkonto: LAG-SH Brandenburg e.v. Deutsche Bank AG Schwedt/Oder IBAN: DE BIC: DEUT DE DB In eigener Sache Um Missverständnisse zu vermeiden: Das LAG-SH-Info-Heft soll keine Broschüre sein, die höchsten journalistischen Ansprüchen gerecht wird, sondern soll behindertenrelevante Informationen vermitteln. Herausgeber: Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg e.v. Internet: Mit freundlicher Unterstützung der 2
3 Inhaltsverzeichnis Leitfaden zur Selbsthilfeförderung 4 Neutralität und Unabhängigkeit in der Selbsthilfe 5 Gesetzliche Grundlagen in der Selbsthilfe-Förderung 5 Wer kann gefördert werden? 6 Arten der Förderung 8 Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) 8 Kontaktdaten für die Antragstellung 10 Gemeinsamer Arbeitskreis GKV-Selbsthilfeförderung Brandenburg Musterantrag Pauschalförderung 12 Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung) 26 Ansprechpartner/innen im Land Brandenburg 27 Musterantrag Projektförderung an vdek-kassen 29 Allgemeine Nebenbestimmungen für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln
4 Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfeförderung den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung entwickelt. In dem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen verbindlich geregelt. Mit der Neufassung soll die Selbsthilfeförderung in Deutschland transparenter werden, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfeeinrichtungen und den Krankenkassen weiter zu stärken. 4
5 Neutralität und Unabhängigkeit in der Selbsthilfe Die Selbsthilfe kann ihre Aufgaben nur dann glaubwürdig vertreten, wenn sie ihre Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber den anderen Akteuren im Gesundheitswesen wahrt. Aus diesem Grund haben die BAG SELBSTHILFE und das FORUM im PARITÄTISCHEN schon 2005 verbindliche Leitsätze für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen verabschiedet. Diese Leitsätze wurden seitdem immer wieder aktualisiert. Der Empfänger von Fördermitteln hat die Unabhängigkeit seiner Selbsthilfeaktivitäten von wirtschaftlichen Interessen und seine fachliche und politische Arbeit ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen von chronisch kranken und behinderten Menschen und deren Angehörigen auszurichten. Er hat die vollständige Kontrolle über die Inhalte seiner Arbeit, deren Umsetzungen sowie die Verwendung der Fördermittel zu behalten. Jegliche Kooperation mit und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen ist transparent zu gestalten. Gesetzliche Grundlagen der Selbsthilfe-Förderung Die Selbsthilfe-Förderung nach Paragraph 20c des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) Bereits seit 1992 gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Nach der Neufassung der gesetzlichen Grundlagen zur Selbsthilfeförderung durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) wurden zum 1. Januar 2008 die Pauschalförderung und die Projektförderung eingeführt. 5
6 Wer kann gefördert werden? Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen und organisationen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben. Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe muss sich auf Krankheiten beziehen, die im Verzeichnis der Krankheitsbilder aufgeführt sind. Krankheitsverzeichnis nach 20c SGB V Die Förderung der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen nach 20c SGB V soll in folgenden Bereichen erfolgen: Krankheiten des Kreislaufsystems / Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.b. chronische Herzkrankheiten, Infarkt, Schlaganfall, chronisch pulmonale Herzkrankheit) Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems, der Gelenke und des Bindegewebes (z.b. rheumatische Erkrankungen, Morbus Bechterew, Sklerose, Myasthenie, Sklerodermie, Skoliose, Fibromyalgei, Osteoporose, chronische Osteomyelitis) Bösartige Neubildungen/ Tumorerkrankungen (z.b. Kehlkopf, Haut, Brust, Genitalorgane, Leukämie) Allergische und asthmatische Erkrankungen / Krankheiten des Atmungssystems Krankheiten der Verdauungsorgane und des Urogenitaltraktes (z.b. chronische Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, chronische Pankreatitis, chronische Nierenerkrankung) Lebererkrankungen (z.b. Leberzirrhose) Hauterkrankungen / chronische Krankheiten des Hautanhanggebildes und der Unterhaut (z.b. Psoriasis, chronisches atopisches Ekzem, Epidermolysis Bullosa, Lupus erythematodes, Sklerodomie) Suchterkrankungen (z.b. Medikamenten-, Alkohol-, Drogenabhängigkeit, Essstörungen: Anorexie und Bulemie) 6
7 Krankheiten des Nervensystems (z.b. Multiple Sklerose, Parkinson, Epilepsie, Hydrocephalus, Chorea Huntington, Muskelatrophie, Muskeldystrophie, Zerebralparese/Lähmungen, Narkolepsie, Schädigung des zentralen Nervensystems, Minimale Cerebrale Dysfunktion, Alzheimer Krankheit, Hereditäre Ataxie, Guillain- Barré-Syndrom, Stiff-man-Syndrom, Recklinghausensche Krankheit) Hirnbeschädigungen (z.b. appallisches Syndrom, Aphasie, Apoplexie, Schädel- Hirn-Verletzungen) Endokrine Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (z.b. Diabetis mellitus, Zystische Fibrose, Mukoviszidose, Zöliakie, Phenylketonurie, Marfan-Syndrom) Krankheiten des Blutes, des Immunsystems / Immundefekte (z.b. Hämophilie, AIDS, HIV-Krankheit, Sarkoidose) Krankheiten der Sinnesorgane / Hör-, Seh- und Sprachbehinderungen (z.b. Tinnitus, Méniére, Schwerhörigkeit, Taubheit, Taubstummheit, Gehörlosigkeit, Retinitis Pigmentosa, Stottern) Infektiöse Krankheiten (z.b. Poliomyelitis / Kinderlähmung) Psychische und Verhaltensstörungen / Psychische Erkrankungen (z.b. psychische und Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Suizidalität, Hyperkinetische Störungen, Angststörungen, Zwangserkrankungen, Autismus, Rett-Syndrom, Depression) Angeborene Fehlbildungen / Deformitäten / Chromosmenanomalien (z.b. Spina bifida, Hydrozephalus, Lippen- und Gaumenspalte, Down-Syndrom, Turner- Syndrom, Klinefelter-Syndrom, Körperbehinderungen, Kleinwuchs, geistige Behinderungen) Chronische Schmerzen Organtransplantationen 7
8 Arten der Förderung Die Förderung der Selbsthilfe ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an der sich die öffentliche Hand, die Sozialversicherungsträger und die private Krankenversicherung beteiligen sollen. Viele Krankenkassen fördern seit Jahren die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen im Gesundheitsbereich. Mit der Novellierung der gesetzlichen Grundlagen zur Selbsthilfeförderung nach 20c SGB V gibt es: Pauschalförderung Projektförderung Pauschalförderung Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für: Regelmäßige Gruppentreffen Büroausstattung und Sachkosten (z.b. PC, Drucker, Büromöbel, Porto, Telefonkosten, Gebühren für Online-Dienste) Fortbildungen oder Schulungen, die auf die Befähigung zur Verbandsarbeit und auf administrative Tätigkeiten abzielen (z.b. kaufmännische Weiterbildungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht) 8
9 Durchführung von Gremiensitzungen gemäß Satzung (z.b. Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen) Regelmäßig erscheinende Verbandsmedien (z.b. Mitgliederzeitschriften und Flyer einschließlich deren Verteilung) Pflege des Internetauftritts/Homepage Raumkosten und Miete Tagungs- und Kongressbesuche, Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen Nicht gefördert werden: Ausgaben, die sich nicht auf gesundheitsbezogene Maßnahmen und Aktivitäten ausrichten (z.b. selbsthilfeferne Freizeitaktivitäten oder Angebote, die sich an den sozialen Belangen bestimmter Personenkreise ausrichten wie Alleinerziehende oder Senioren, Bürger-, Stadtteil-, Verkehrs- und Umweltinitiativen). Finanzierung von Studien, die ausschließlich der Erforschung von Krankheiten und ihrer Ursachen dienen (Grundlagenforschung), Pauschale Aufwandsentschädigungen und Bezuschussung von Beiratstätigkeiten Anteilige Raum- und Mietkosten von Privaträumen Angebote, die zu den Leistungen der GKV nach anderen Rechtsgrundlagen gehören, wie z.b.: Patientenschulungsmaßnahmen Funktionstraining und Rehabilitationssport Nachsorgemaßnahmen gemäß 43 SGB V Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung ( 30 SGB IX) Soziotherapie ( 37a SGB V) Therapiegruppen gemäß 27 ff. SGB V Primärpräventive Maßnahmen/Präventionskurse ( 20 SGB V) 9
10 Selbsthilfeorganisationen im Land Brandenburg stellen nur jeweils einen Gesamtantrag auf kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Der Gesamtantrag für 2015 z.b. wird gemeinsam mit dem ausführlichen Jahrestätigkeitsbericht 2014 bis spätestens zum bei der IKK eingereicht. Die Antragsteller erhalten nach der gemeinsamen und einvernehmlichen Entscheidung der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Brandenburg einen Förderbescheid. Die Antragstellung hat ausschließlich in dem Bundesland zu erfolgen, in dem die Selbsthilfeorganisation ihren Sitz hat. Der jährlich veröffentlichte Transparenzbericht gibt Auskunft über die an die Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ausgeschütteten Pauschalförderungen im Land Brandenburg. Einzusehen ist der Transparanzbericht im Internet unter: Kontaktdaten für die Antragstellung IKK Brandenburg und Berlin Ulrike Beyer Keithstr. 9/ Berlin Tel.: (0 30) Fax: (0 30) Gemeinsamer Arbeitskreis GKV Selbsthilfeförderung Brandenburg Die finanzielle Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände erfolgt unter Berücksichtigung des 1 SGB V Solidarität und Eigen- 10
11 verantwortung und des 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anzahl der eingegangenen Förderanträge und dem nachvollziehbaren Förderbedarf der Antragsteller. Die Fördermittel stellen generell einen Zuschuss für die Vorhaben der gesundheitsbezogenen Selbsthilf gemäß 20c SGB V dar. Eine Vollfinanzierung der Aktivitäten von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ist ausgeschlossen. Die Beratung und Entscheidung über die eingehenden Anträge auf finanzielle Förderung im Rahmen der Pauschalförderung erfolgt durch die Krankenkassen und ihre Verbände gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe im Gemeinsamen Arbeitskreis GKV-Selbsthilfeförderung Brandenburg. Folgende Institutionen sind in dem Arbeitskreis vertreten: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Berlin/Brandenburg AOK Nordost Die Gesundheitskasse BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Berlin-Brandenburg IKK Brandenburg und Berlin Knappschaft, Regionaldirektion Cottbus Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e. V. Der Paritätische, Landesverband Brandenburg e. V. LAG-SH Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Brandenburg e. V. LAGS Landesarbeitsgemeinschaft für Selbsthilfeförderung Brandenburg e. V Die LAG-SH wird in dem Arbeitskreis vertreten durch ihren Vorsitzenden Heinz Strüwing. 11
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26 Projektförderung Neben der Pauschalförderung fördern die einzelnen landesweiten Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Rahmen der konkreten Projektförderung. Die Krankenkassen unterstützen hier besondere Vorhaben bzw. Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich klar begrenzt sind. Es werden solche Aktivitäten gefördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Diese Förderform bietet sowohl den Krankenkassen als auch der Selbsthilfe die Möglichkeit, gemeinsame Ziele der Selbsthilfe aufzugreifen und umzusetzen. Hierdurch wird die inhaltliche Zusammenarbeit gestärkt und weiter ausgebaut. Es wird daher empfohlen, sich direkt bei den einzelnen Krankenkassen über die jeweiligen Förderschwerpunkte und Fördermöglichkeiten im Vorfeld der schriftlichen Antragstellung zu informieren. Die Projektförderung erstreckt sich auf die zeitlich begrenzte Förderung einzelner, inhaltlich abgegrenzter Vorhaben wie z.b.: Veranstaltungen Veröffentlichung von Broschüren und Büchern Selbsthilfetage Fachvorträge Bei der kassenindividuellen Projektförderung sind keine Antragsfristen vorgesehen. Anträge auf Projektförderung können im Laufe des Förderjahres gestellt werden. Da die Kassen aber nur begrenzte Finanzen für diese Art der Förderung haben, ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam. Die Mitgliedskassen des vdek (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK Gesundheit, KKH, HEK, hkk) haben einheitliche Antragsformulare, welche auf der Homepage des vdek verfügbar sind. Alle anderen Krankenkassen besitzen eigene Formulare, die von ihrer Homepage herunter geladen bzw. per Post angefordert werden können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der entsprechenden Krankenkasse über das Verfahren und eventuelle Förderschwer- 26
27 punkte zu informieren. Die Prüfung der Anträge und die Entscheidungsfindung erfolgen grundsätzlich durch die jeweils fördernden Krankenkassen. Das Formular für den Verwendungsnachweis kommt mit dem Förderbescheid. Ansprechpartner /innen im Land Brandenburg Krankenkasse Ansprechpartner Telefonnummer AOK Nordost Die Gesundheitskasse Potsdamer Str Teltow BKK Landesverband Ost Landesvertretung Berlin-Brandenburg Mohrernstr Berlin Knappschaft Dredener Straße Spremberg IKK Brandenburg und Berlin Keithstra. 9/ Berlin Herr Fronhöfer Herr Vogel Frau Hartstock Frau Beyer Barmer GEK Landesgeschäftsstelle Berlin-Brandenburg Axel-Springer-Str Berlin KKH -Allianz Karl-Wiechert-Allee Hannover Sabine Kuntzschmann Katharina Reich TK Landesvertretung Berlin und Brandenburg Alte Jakobstr Berlin Dr. Gudrun Borchardt 030/
28 DAK Regionalzentrum Potdam Lindenstr Potsdam Kornelia Greupner kornelia.greupner@dak.de DAK Regionalzentrum Cottbus Vetschauer Str. 11b Cottbus Kerstin Kramer Kerstin.Kramer@dak.de
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43 Ich möchte zusätzliche Informationen über die Landesarbeitsgemeinschaft / über die Mitgliedsverbände Name, Vorname... Straße, Haus-Nr.... PLZ, Wohnort N o t i z e n : 43
44 Absender Straße, Hausnummer PLZ, Ort Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg e.v. Handelsstraße 11 D Schwedt/Oder "Nichtbehindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann." Richard von Weizsäcker Behinderte Menschen wollen kein Mitleid, sondern fordern vielmehr gesellschaftliche Anerkennung. 44
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