Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 30. September 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 30. September 2015"

Transkript

1 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 30. September BAU, Entsorgung und Umweltschutz, Entsorgungsverband An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein Entsorgungsverband Bezirk Stein Statutenrevision und Beitritt zum Verband KVA Thurgau Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren 1994 gründeten die Gemeinden Buch, Hemishofen, Ramsen und Stein am Rhein den Entsorgungsverband Bezirk Stein mit dem Ziel, die Abfallentsorgung im oberen Kantonsteil gemeinsam zu organisieren. Seither hat sich die Entsorgung von Abfällen stark verändert. Abfälle sind heute wertvolle Rohstoffe, die wiederverwendet oder für die Energieerzeugung genutzt werden. In Zusammenarbeit mit dem Büro Meier und Partner AG, Weinfelden, nahm der Entsorgungsverband eine sorgfältige Beurteilung der Ausgangslage vor und überprüfte die Betriebsorganisation, die Betriebsdaten und die bestehenden Entsorgungsplätze. Im Verlaufe dieser Abklärungen zeigte sich, dass bei der Entsorgung der Siedlungsabfälle ein erhebliches Optimierungspotential besteht und auch der Anschluss an den Verband KVA Thurgau als Option geprüft werden muss. Am 19. November 2013 beschlossen die Delegierten des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein die Ausarbeitung eines neuen Entsorgungskonzeptes mit dem Ziel, die Leistungen des Verbandes zu optimieren und kundenfreundliche, wirtschaftliche und ökologische Lösungen für die Bevölkerung in allen Verbandsgemeinden anzubieten. In der Folge führte der Entsorgungsverband bei allen Verbandsgemeinden eine Bedürfnisabklärung durch und nahm detaillierte Abklärungen vor. Im Rahmen dieser Abklärungen wurden auch Verhandlungen mit dem Verband KVA Thurgau geführt. Gleichzeitig wurde auch der Kläranlageverband KBA Hard Beringen dazu eingeladen, eine Offerte abzugeben. Dieses Vorgehen war mit dem Amt für Umweltschutz des Kantons Schaffhausen abgesprochen. Am 8. September 2014 teilte der Kläranlageverband KBA Hard mit, dass er nicht in der Lage sei, die Entsorgungspreise zu senken oder gewünschte Dienstleistungen wie Sammellogistik oder Erstellung und Bewirtschaftung von Sammelstellen anzubieten. Am 4. November 2014 genehmigten die Delegierten des Entsorgungsverbandes das Entsorgungskonzept sowie einen Zusatzbericht betreffend Beitritt zum Verband KVA Thurgau. Gleichzeitig beschlossen sie, die Verträge mit dem Kläranlageverband KBA Hard und weiteren Leistungserbringern zu kündigen und, vorbehältlich der Zustimmung der Verbandsgemeinden und des Regierungsrates, dem Verband KVA Thurgau auf den 1. Januar 2016 beizutreten. Stadtrat Rathausplatz Stein am Rhein 1 Tel stadtverwaltung@steinamrhein.ch

2 2 Verband KVA Thurgau Dem Verband KVA Thurgau gehören 66 Gemeinden mit rund 210'000 Einwohnerinnen und Einwohnern an. Der Verband betreibt in Weinfelden eine moderne Verwertungsanlage, in der Abfälle zur Gewinnung von Energie oder Rohstoffen thermisch oder stofflich verwertet werden. Die Stimmkraft der Delegierten bemisst sich an der Anzahl der vertretenen Einwohnerinnen und Einwohner, das heisst die Gemeinden des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein sind gegenüber den anderen Mitgliedsgemeinden nicht benachteiligt. Die Gemeinden Buch, Hemishofen, Ramsen und Stein am Rhein gehörten bis 1994 bereits dem damaligen Verband für die Kehrichtbeseitigung der Region Mittelthurgau an. Der Verband KVA Thurgau übernimmt die gesamte Sammellogistik, die Einrichtung und Bewirtschaftung der Entsorgungsplätze sowie die Kommunikation und die Information der Bevölkerung. Sein Einzugsgebiet reicht im Westen bis Diessenhofen / Schlatt. Der Beitritt zum Verband KVA Thurgau ist deshalb auch aus geografischer Sicht sinnvoll. Heute fährt das Kehrichtfahrzeug dreimal pro Woche leer von Schleitheim in den oberen Kantonsteil. Solche Leerfahrten können mit dem Beitritt dem Verband KVA Thurgau vermieden werden. Verbandsgebiet Verband KVA Thurgau: Die Delegierten des Verbandes KVA Thurgau stimmten am 17. Juni 2015 der Aufnahme des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein als Mitglied zu. Gründe für den Beitritt zum Verband KVA Thurgau Der Verband KVA Thurgau verfügt über sehr effiziente und kostengünstige Strukturen. Der Beitritt ermöglicht den Gemeinden des oberen Kantonsteils die gleichen Konditionen wie den Gemeinden des Verbandes KVA Thurgau. Dies bedeutet für die Verbandsgemeinden und die Bevölkerung im oberen Kantonsteil wesentliche Verbesserungen:

3 3 günstigere Kehrichtgebühren (z.b. 35lt-Sack neu Fr. 2.00, heute Fr. 2.50) zusätzliche Gebinde und Marken (16lt- und 110lt-Kehrichtsäcke, Jahresvignetten für Betriebscontainer) Übernahme der gesamten Sammellogistik sowie der Kommunikation und Information der Bevölkerung durch den Verband KVA Thurgau. Bisher durch die Gemeinden gestellte Belader für die Kehrichttour können sinnvoll für andere Gemeindeaufgaben eingesetzt werden. Der Verband KVA Thurgau ermöglicht die Einführung von Unterflur-Sammelstellen in den Gemeinden. Die Erstellung wird vom Verband KVA Thurgau finanziell gefördert und fachlich begleitet. Offene Sammelstellen können bei Bedarf aufgehoben werden. Der Verband KVA Thurgau betreibt in den Gemeinden Sammelstellen für Wertstoffe wie Glas, Alu, Weissblech usw. Die Gemeinden werden für den Unterhalt mit Fr pro Einwohnerin bzw. Einwohner entschädigt. Die bisherigen Entsorgungsgebühren können aufgehoben werden. Höhere Vergütungen für Papier und Karton (Fr pro Tonne, heute Fr pro Tonne). Davon profitieren auch Vereine und Schulen. Gewährleistung einer zweiten Kehrichttour pro Woche in Stein am Rhein bis Ende 2016, bei Bedarf auch länger. Die Kehrichttour erfolgt mit einem durchdachten System nach ökologischen und ökonomischen Kriterien. Dazu gehören auch die dem jeweils neuesten technischen Stand entsprechenden Kehrichtsammelfahrzeuge sowie die Möglichkeit für den Transport im kombinierten Verkehr (Bahntransport ab Frauenfeld). Das bisherige Betriebsdefizit des Entsorgungsverbandes entfällt (vorläufige Ausnahme: Grüngut). Die Gemeinden werden finanziell entlastet. Anpassung der Statuten Gemäss Art. 103 des Gemeindegesetzes können sich Gemeinden an Zweckverbänden ausserhalb des Kantons beteiligen. Diese Bestimmung gilt gleichermassen auch für Zweckverbände. Die notwendige Anpassung der Statuten wurde am 29. September 2015 durch die Delegierten des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein beschlossen. Gemäss Art. 5 der Statuten kann der Verband neu zur Erreichung des Verbandszwecks auch Aufgaben vertraglich an Dritte delegieren, sich mit anderen Verbänden zusammenschliessen und anderen Verbänden beitreten. Die Statuten enthalten ausserdem in Artikel 7 neue Bestimmungen über die Aufgaben und Kompetenzen der Verbandsgemeinden. Gemäss Art. 106 der Kantonsverfassung und Art. 106, Abs. 1, lit. g des Gemeindegesetzes sind Zweckverbände demokratisch zu organisieren und die Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten zu gewährleisten. Die Revision der Statuten, der Erlass von allgemeinverbindlichen Reglementen sowie die Beschlussfassung über Gebühren fallen gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinden. Die bisherige Verbandsbezeichnung "Entsorgungsverband Bezirk Stein" wurde durch die neue Bezeichnung "Entsorgungsverband oberer Kantonsteil SH" ersetzt. Die Bezeichnung "Bezirk Stein" gibt es seit der Aufhebung der Bezirkseinteilung im Kanton Schaffhausen nicht mehr. Die geografische Bezeichnung "oberer Kantonsteil" entspricht dem Verbandsgebiet. Ausserdem stellt die neue Bezeichnung eine Gleichwertigkeit aller Verbandsgemeinden dar. Der Zusatz "SH" schafft Klarheit im Hinblick auf die geplante Zusammenarbeit über die Kantonsgrenze hinaus. Gemäss dem Leitfaden des Bundes zur sprachlichen Gleichbehandlung sind Gesetzestexte geschlechtergerecht zu formulieren, das heisst Frauen sollen sprachlich im gleichen Mass sichtbar sein wie Männer. Ein einfacher Hinweis, wonach die männliche Form für beide Geschlechter gilt, ist ungenügend. Auch diese Vorgabe wurde bei der Revision der Statuten umgesetzt. Die vorgenommenen Anpassungen entsprechen einer sanften Statutenrevision, das heisst, bestehende Formulierungen wurden, von einigen inhaltlichen und redaktionellen Änderungen ab-

4 4 gesehen, soweit möglich unverändert übernommen. Die vorliegende Fassung zeigt in der linken Spalte die bisherige, von den Delegierten des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein und dem Regierungsrat genehmigte Version. Die mittlere Spalte enthält die revidierten Statuten gemäss dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 29. September Änderungen gegenüber der heutigen Fassung sind im Text markiert und in der rechten Spalte erläutert. Vernehmlassung bei den Gemeinden Die Verbandsgemeinden wurden dazu eingeladen, die geplante Neuausrichtung der Entsorgung im oberen Kantonsteil zu beurteilen und zur Anpassung der Statuten Stellung zu nehmen. Mit einem Fragebogen konnten folgende Fragen beantwortet werden: 1. Sind Sie mit dem Beitritt des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein zum Verband KVA Thurgau gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung vom grundsätzlich einverstanden? 2. Der Beitritt zum Verband KVA Thurgau erfordert die Anpassung der Statuten. Stimmen Sie der vorgeschlagenen Statutenrevision grundsätzlich zu (siehe auch Fragen 3 bis 6)? 3. Es ist vorgesehen, anstelle des bisherigen Namens "Entsorgungsverband Bezirk Stein" neu den Namen "Entsorgungsverband oberer Kantonsteil SH" zu verwenden. Sind Sie mit diesem Vorschlag einverstanden? 4. Es ist vorgesehen, die Finanzkompetenz der Delegiertenversammlung neu auf Fr. 100'000 festzulegen (bisher Fr. 500'000). Sind Sie mit diesem Betrag einverstanden? 5. Der Bau- und Betriebsausschuss besteht neu aus 4 Mitgliedern (1 Mitglied pro Gemeinde). Weitere Personen können bei Bedarf mit beratender Stimme beigezogen werden. Stimmen Sie diesem Vorschlag zu? 6. Jede Verbandsgemeinde stellt neu ein Mitglied der Rechnungsprüfungskommission (bisher 3 Mitglieder und 2 Ersatzleute). Die Wahl erfolgt neu durch die Delegiertenversammlung auf Antrag der Verbandsgemeinden. Stimmen Sie diesem Vorschlag zu? Die Gemeinderäte aller Verbandsgemeinden haben sich positiv zum Beitritt des Entsorgungsverbandes zum Verband KVA Thurgau geäussert und alle Fragen mit "JA" beantwortet. Information der Bevölkerung Die Bevölkerung in den Gemeinden Buch, Ramsen, Hemishofen und Stein am Rhein wurde Mitte August 2015 mit einer Informationsbroschüre in alle Haushaltungen im Detail über den geplanten Beitritt zum Verband KVA Thurgau, das Verfahren und die Auswirkungen informiert. Der Entsorgungsverband hat seither zahlreiche positive Rückmeldungen erhalten. Vorprüfung der Statuten durch den Kanton Das zuständige Amt für Justiz und Gemeinden hat die Statuten geprüft und mit Brief vom 17. August 2015 einige formelle Anpassungen vorgeschlagen. Diese sind in der vorliegenden Fassung berücksichtigt. Gemäss Art. 103, Abs. 2 des Gemeindegesetzes bedarf der Beitritt zu einem Gemeindeverband ausserhalb des Kantons der Genehmigung des Regierungsrates. Das Amt für Justiz und Gemeinden ist zur Auffassung gelangt, dass auf die Ausarbeitung eines ausgehandelten förmlichen Staatsvertrages vorliegend verzichtet werden kann, sodass vorbehältlich der Zustimmung der Verbandsgemeinden der Beitritt des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein zum Verband KVA Thurgau auf den 1. Januar 2016 erfolgen kann. Künftige Aufgaben des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein Gemäss dem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 4. November 2015 bleibt der Entsorgungsverband Bezirk Stein bestehen. Der Beitritt zum Verband KVA Thurgau erfolgt als Verband. Der Entsorgungsverband erfüllt weiterhin folgende Aufgaben für alle Verbandsgemeinden: Grüngutentsorgung Entsorgung tierischer Nebenprodukte Bewirtschaftung weiterer Wertstoffe wie Bauschutt, Altholz, Öl, Giftstoffe, Batterien usw.

5 5 Interessenvertretung der Verbandsgemeinden im Verband KVA Thurgau, Organisation der Sammel- und Annahmestellen für alle Gemeinden, Information der Bevölkerung, Erledigung administrativer und logistischer Aufgaben, Ansprechpartner für alle Aufgaben im Bereich der Entsorgung. Weiteres Verfahren Der Terminplan sieht das folgende Vorgehen für die Genehmigung der Statuten bzw. den Beitritt des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein zum Verband KVA Thurgau vor: Genehmigung der Statuten und des Beitritts zum Verband KVA Thurgau durch die zuständig Organe der Verbandsgemeinden: Einwohnerrat Stein am Rhein 13. November 2015 Gemeindeversammlung Hemishofen 01. Dezember 2015 Gemeindeversammlung Ramsen 07. Dezember 2015 Gemeindeversammlung Buch 11. Dezember 2015 Genehmigung Statuten durch den Regierungsrat anschliessend Beitritt zum Verband KVA Thurgau 01. Januar 2016 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren * * * Der Beitritt zum Verband KVA Thurgau gemäss dem Antrag des Entsorgungsverbandes ermöglicht zahlreiche Synergien und Kosteneinsparungen im Bereich der Kehrichtentsorgung. Mit dem Beitritt zum Verband KVA Thurgau kann eine wesentliche Gemeindeaufgabe für die Gemeinden und die Bevölkerung im oberen Kantonsteil optimal gelöst werden. Der Stadtrat ersucht Sie, die vorliegenden Statuten zu genehmigen und dem Beitritt des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein zum Verband KVA Thurgau zuzustimmen. Anträge: 1. Die vorliegenden Statuten gemäss dem Beschluss der Delegiertenversammlung des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein vom 29. September 2015 werden genehmigt. 2. Dem Beitritt des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein zum Verband KVA Thurgau auf den 1. Januar 2016 wird zugestimmt. Die Beschlüsse 1. und 2. unterliegen dem fakultativen Referendum gemäss Art. 21, lit. c und lit. d der Verfassung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein. Freundlich grüsst Stadtrat Stein am Rhein Claudia Eimer Ernst Bühler Stadtpräsidentin Stadtschreiber a. i. Beilagen: Statuten Entsorgungsverband Bezirk Stein (beschlossen durch die Delegiertenversammlung am ) Informationsbroschüre

Die Statuten sind wie folgt gegliedert:

Die Statuten sind wie folgt gegliedert: Statuten des Entsorgungsverbandes oberer Kantonsteil SH vom 9. September 00 (mit Änderungen gemäss den Beschlüssen der Delegiertenversammlung vom 9. September 05) Vorbemerkung Am 4. November 04 beschlossen

Mehr

Errichtung von Unterflurcontainern für die Kehrichtentsorgung: Genehmigung Projekt und Kredit Erste Etappe

Errichtung von Unterflurcontainern für die Kehrichtentsorgung: Genehmigung Projekt und Kredit Erste Etappe Stein am Rhein, 10. Oktober 2016 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 00.40.010 BAU, Entsorgung und Umweltschutz, Entsorgung allgemein Errichtung von Unterflurcontainern für die Kehrichtentsorgung:

Mehr

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN I. Allgemeines Art. 1 Die Einwohnergemeinde Bargen ist eine selbständige Gemeinde des Kantons Schaffhausen. Einwohnergemeinde Sie ordnet ihre Angelegenheiten im

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

Gemeindeverfassung Buchberg. ab

Gemeindeverfassung Buchberg. ab 1 Gemeindeverfassung Buchberg vom 15. Dezember 2004 ab 1.1.2012 Gemeindeverfassung Buchberg vom 15. Dezember 2004 Zugunsten der guten Lesbarkeit gilt die männliche Form auch für die weibliche Form Die

Mehr

Verfassung der Einwohnergemeinde Beringen

Verfassung der Einwohnergemeinde Beringen Die Gemeinde Beringen erlässt gemäss Artikel 3 Absatz des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen () die folgende A. Allgemeines Einwohnergemeinde, Begriff Umfang Amtliche Publikation Orientierungsversammlungen

Mehr

Verfassung der Gemeinde Lohn SH

Verfassung der Gemeinde Lohn SH Verfassung der Gemeinde Lohn SH vom. Juni 00 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Lohn SH erlässt, gestützt auf Art. des Gemeindegesetzes vom 7. August 998, als Gemeindeverfassung: I. Allgemeines Art.

Mehr

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn 45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden

Mehr

Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh.

Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh. Appenzell Ausserrhoden Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh. I NAME, RECHTSFORM UND ZIEL Art. Unter dem Namen Sozialdemokratische Partei des Kantons Appenzell Ausserrhoden (SP AR) besteht

Mehr

Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n

Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach S t a t u t e n Art. 1 Unter dem Namen ZWECKVERBAND ALTERS- UND PFLEGEHEIM BAUMGARTEN besteht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

SCHIESSANLAGE HÄRDLI SPREITENBACH. (Gemeindeverband) Gemeinden Baden AG Geroldswil ZH Oetwil an der Limmat ZH Spreitenbach AG Würenlos AG

SCHIESSANLAGE HÄRDLI SPREITENBACH. (Gemeindeverband) Gemeinden Baden AG Geroldswil ZH Oetwil an der Limmat ZH Spreitenbach AG Würenlos AG SCHIESSANLAGE HÄRDLI (Gemeindeverband) SPREITENBACH Gemeinden Baden AG Geroldswil ZH Oetwil an der Limmat ZH Spreitenbach AG Würenlos AG SATZUNGEN 2010 2 I. Einleitung Die Einwohnergemeinde Spreitenbach

Mehr

Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG)

Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Vernehmlassungsfassung 171.1 Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 30 und in Ausführung von Art. 72 der

Mehr

Gemeindeverfassung Neunkirch

Gemeindeverfassung Neunkirch Gemeindeverfassung Neunkirch vom 28. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines Art. 1 Einwohnergemeinde... 1 Art. 2 Amtliche Veröffentlichungen... 1 II. III. Gemeindeorganisation Organe, Wahlen

Mehr

Statuten des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein vom

Statuten des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein vom Bezirk Stein StR 84.00 Statuten des Entsorgungsverbandes Bezirk Stein vom Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Statuten gelten für beide Geschlechter - ungeachtet der männlichen oder weiblichen

Mehr

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018 Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 08 Fassung der Kommission vom 0. März 08, zuhanden der Vernehmlassung Verfassung der Gemeinde Stetten vom.. 08 I. Allgemeine Bestimmungen Art. Einwohnergemeinde Die

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 09. Juli 2014

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 09. Juli 2014 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 09. Juli 2014 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 00.25.096 BAU, Städtische Gebäude, Parkhaus ArealHeinz/Fridau Planung einer Tiefgarage mit

Mehr

Vorschläge zur Umsetzung der Zürcher Kantonsverfassung. Gruppe A

Vorschläge zur Umsetzung der Zürcher Kantonsverfassung. Gruppe A Vorschläge zur Umsetzung der Zürcher Kantonsverfassung Art. 55 KV Abs. Der Kantonsrat nimmt zu grundlegenden Plänen der staatlichen Tätigkeit Stellung. Er äussert sich insbesondere zu den Schwerpunkten

Mehr

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013 Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative

Mehr

Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen

Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen Verfassung2001 Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen Berücksichtigung der weiblichen Form Aus Gründen der Textverständlichkeit gilt die männliche Form auch für die weibliche. Die Gemeindeversammlung

Mehr

39/12 Bericht und Antrag

39/12 Bericht und Antrag Gemeinderat 39/1 Bericht und Antrag betreffend Teilrevision des Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Emmen Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren 1 Einleitung Der Einwohnerrat

Mehr

Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden. an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO)

Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden. an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) KR.Nr. Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden von der Schätzungskommission an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) Botschaft und Entwurf des

Mehr

Gemeinde Büttenhardt. Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt

Gemeinde Büttenhardt. Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt Gemeinde Büttenhardt Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt Systematische Gliederung der Verfassung Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I Allgemeines 4 II Organe der Gemeinde Kommissionen mit besonderen

Mehr

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau STADTRAT Aktennummer Sitzung vom 18. Juni 2015 Ressort Bildung, Kultur und Sport 05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau 2016-2019 Mit der Einführung des Kulturförderungsgesetzes beteiligen sich alle Gemeinden

Mehr

Geschäft Sozialhilfereglement. der Einwohnergemeinde Engelberg

Geschäft Sozialhilfereglement. der Einwohnergemeinde Engelberg Sozialhilfereglement der Einwohnergemeinde Engelberg vom 27. Oktober 2010 I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Gleichstellung der Begriffe 3 II. Behörden 3 Art. 3 Sozialbehörden 3 Art. 4

Mehr

Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu Protokollauszug / Delegiertenversammlung vom 27. März 2013

Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu Protokollauszug / Delegiertenversammlung vom 27. März 2013 5 Statutenänderung (, 4, 5, 9,, 4, 5, 7); Genehmigung zhd der Verbandsgemeinden Bericht Ausgangslage Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist auf den. Januar 0 in Kraft getreten. Die Aufgaben der Vormundschaftsbehörde

Mehr

GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007

GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007 GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Begriff, Autonomie 3 Art. 2 Organisation 3 II. Organe 3 Art. 3 Organe 3 Art. 4 Gemeindeversammlung 3 Art. 5

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 25. September 2013 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 00.35.020 BAU, Tiefbau, Kantonsstrassen Bericht und Antrag, Sitzung vom 8. November 2013

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis Gemeindeordnung Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis Seite Gemeindeordnung 1 Protokoll der Gemeindeversammlung 3 2 Stimmenzähler 3 3 Publikationsorgan 3 4 Gesetzliche Organe

Mehr

Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden

Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden 18.019 Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden vom 14. Februar 2018 Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte

Mehr

Winterthur, 20. Februar 2008 GGR-Nr. 2008/012

Winterthur, 20. Februar 2008 GGR-Nr. 2008/012 Winterthur, 20. Februar 2008 GGR-Nr. 2008/012 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Erdgas Ostschweiz AG (EGO), Genehmigung des Nachtrags zum Aktionärsbindungsvertrag (ABV) vom 5. September 2002

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 06. November 2013

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 06. November 2013 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 06. November 2013 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 03.35.005 INNERES, Gesetze, Gemeinde Bericht und Antrag, Sitzung vom 13.12.2013 Feuerwehrordnung:

Mehr

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand ) 46.5 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom 0.0.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung der Artikel e ff. des Bundesgesetzes vom. Juli 966

Mehr

Statuten. Gemeindezweckverband. SPITEX Thurgau Nordwest

Statuten. Gemeindezweckverband. SPITEX Thurgau Nordwest Statuten Gemeindezweckverband SPITEX Thurgau Nordwest Inhaltsverzeichnis Seite I. Name, Sitz, Zweck und örtlicher Umfang 2 II. Mitgliedschaft, Ein- und Austritt 2 III. Organisation 3 1. Die Verbandsgemeinden

Mehr

Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission

Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab

Mehr

Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg

Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg Seite 2 von 7 INHALTSVERZEICHNIS SEITE Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg 1 Name und Sitz 3 2 Zweck 3 3

Mehr

Das Projekt "Chance Nord Kreuzlingen" wurde in der Zwischenzeit umgesetzt und im Herbst 2009 in Betrieb genommen.

Das Projekt Chance Nord Kreuzlingen wurde in der Zwischenzeit umgesetzt und im Herbst 2009 in Betrieb genommen. Stadtrat Sperrfrist für alle Medien eröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Zonenplanänderung Bahnhofstrasse Sehr geehrter Herr Präsident Sehr

Mehr

Einladung zur Gemeindeversammlung

Einladung zur Gemeindeversammlung Donnerstag, 14. Dezember 2017, 20.00 Uhr Gemeindesaal Schinzenhof Einladung zur Gemeindeversammlung Im Rahmen der Eingemeindung der Gemeinde Hirzel in die Gemeinde Horgen sind erstmals alle Stimmberechtigten

Mehr

PFLICHTENHEFT RESSORT ENTSORGUNG

PFLICHTENHEFT RESSORT ENTSORGUNG Politische Gemeinde Thundorf Gemeinderatskanzlei Hauptstrasse 10 8512 Thundorf 058 346 12 00 058 346 12 01 gemeinde-thundorf@thundorf.ch PFLICHTENHEFT RESSORT ENTSORGUNG Juni 2015 Juni 2015, Seite 2/5

Mehr

In der Diskussion im Einwohnerrat stellte sich heraus, dass wahrscheinlich eine Kombination der beiden Varianten am sinnvollsten ist.

In der Diskussion im Einwohnerrat stellte sich heraus, dass wahrscheinlich eine Kombination der beiden Varianten am sinnvollsten ist. Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 19. Juni 2017 Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision des Personalreglements der Gemeinde Beringen (Entschädigung Einwohnerrat

Mehr

Einwohnergemeinde Fislisbach

Einwohnergemeinde Fislisbach Einwohnergemeinde Fislisbach gültig ab 1. Januar 2016 2 Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Fislisbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom

Mehr

Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision der Verordnung über die Erhebung von Anschlussgebühren

Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision der Verordnung über die Erhebung von Anschlussgebühren Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 8. Mai 2017 Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision der Verordnung über die Erhebung von Anschlussgebühren Sehr geehrter Herr

Mehr

[Geschäftsnummer] Der Erlass Gesetz über die Abfälle vom (Abfallgesetz, AbfG) (Stand ) wird wie folgt geändert:

[Geschäftsnummer] Der Erlass Gesetz über die Abfälle vom (Abfallgesetz, AbfG) (Stand ) wird wie folgt geändert: Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) (Änderung) Änderung vom [Datum] Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert:. 8. 90. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates,

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Die Einwohnergemeinde Oberentfelden erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende GEMEINDEORDNUNG Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

Neue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt (Kirchliche Gleichstellungsinitiative)

Neue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt (Kirchliche Gleichstellungsinitiative) Römisch- Synode vom 25. März 2014 Trakt. 13 Nr. 522 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n betreffend Neue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten

Mehr

Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement. vom 27. Mai 2003

Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement. vom 27. Mai 2003 Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement vom 27. Mai 2003 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Kehrichtabfuhr Kehrichtgebinde Bereitstellung der Gebinde Haushalt-Sperrgut

Mehr

Verfassung. der Gemeinde. Stetten SH

Verfassung. der Gemeinde. Stetten SH Verfassung der Gemeinde Stetten SH 2 Systematische Gliederung der Verfassung Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I Allgemeines 1 5 4 5 II Organe der Gemeinde 6 13 5 8 Kommissionen mit besonderen Verwaltungsbefugnissen

Mehr

Reglement über die Abfallentsorgung

Reglement über die Abfallentsorgung Reglement über die Abfallentsorgung 1. Allgemeines 2. Bereitstellung der Entsorgungsgüter 3. Separatsammlungen 4. Gebühren 5. Schlussbestimmungen 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Allgemeines

Mehr

Einwohnergemeinde Schöftland. Gemeindeordnung

Einwohnergemeinde Schöftland. Gemeindeordnung Einwohnergemeinde Schöftland Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Schöftland erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende Gemeindeordnung Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE STEIN AM RHEIN

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE STEIN AM RHEIN Stadt Stein am Rhein StR 101.000 VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE STEIN AM RHEIN vom 21.03.2003 mit Änderungen vom 24.02.2008 Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINES 4 Einwohnergemeinde, Begriff 4 Umfang 4 Amtliche

Mehr

Nachtrag zur Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR)

Nachtrag zur Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) Nachtrag zur Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) Nachtrag zur Vereinbarung Wasserwerk Mittelrheintal (WMR) vom 8. Januar 2015 1 Die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Au, Balgach, Berneck,

Mehr

Abfallreglement. Einwohnergemeinde Huttwil

Abfallreglement. Einwohnergemeinde Huttwil Abfallreglement Einwohnergemeinde Huttwil vom 03. Dezember 2008 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 Grundsätze 3 Gemeindeaufgabe 3 Organisation, Kompetenzen 3 Benützungspflicht 4 Illegale Entsorgung 4

Mehr

Geschäftsreglement des Stadtrates vom 4. Dezember 2013

Geschäftsreglement des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Stadt Stein am Rhein StR 7.0 Geschäftsreglement des Stadtrates vom 4. Dezember 0 Änderung vom 7. Mai 05 6.April 06 0. Januar 08 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Geschäftsordnung gelten

Mehr

Beleuchtender Bericht

Beleuchtender Bericht Politische Gemeinde Ellikon an der Thur Volksabstimmung vom Sonntag, 21. Mai 2017 Beleuchtender Bericht Neue Gemeindeordnung Politische Gemeinde Ellikon an der Thur Neues Kantonales Gemeindegesetz tritt

Mehr

Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden

Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden [Signature] [QR Code] 18.xxx Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden vom Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr

Mehr

Kreisschule Bünzen. Satzungen. des Gemeindeverbandes Kreisschule Bünz über die gemeinsame Führung des Kindergartens und der Primarschule

Kreisschule Bünzen. Satzungen. des Gemeindeverbandes Kreisschule Bünz über die gemeinsame Führung des Kindergartens und der Primarschule Kreisschule Bünz Besenbüren Bünzen Satzungen des Gemeindeverbandes Kreisschule Bünz über die gemeinsame Führung des Kindergartens und der Primarschule Ausgabe 005 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINES Seite

Mehr

GEMEINDEORDNUNG DER BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI

GEMEINDEORDNUNG DER BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI GEMEINDEORDNUNG DER BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI vom. Dezember 07 Die Bürgergemeinde Oberägeri gibt sich gestützt auf 69 Ziff. a des Gemeindegesetzes vom 4. September 980 folgende Gemeindeordnung: I. ALLGEMEINES

Mehr

Der Gemeindeverband ÜMS ist eine aus verschiedenen Einwohnergemeinden bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck:

Der Gemeindeverband ÜMS ist eine aus verschiedenen Einwohnergemeinden bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck: SATZUNGEN 1. ALLGEMEIN 1.1 Name und Sitz Unter dem Namen Überregionale Musikschule Surbtal, nachfolgend ÜMS genannt, besteht mit Sitz in Lengnau ein Gemeindeverband im Sinne der 74 bis 82 des Gemeindegesetzes.

Mehr

Wie schreibe ich einen Stadtrat von Kriens

Wie schreibe ich einen Stadtrat von Kriens Besoldungsreglement Stadtrat Kriens Synopse für die. Lesung im Einwohnerrat Heute gültige Fassung Art. Dienstverhältnis 4 Die Mitglieder des Stadtrates stehen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

Mehr

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

über die interkantonalen Verträge (VertragsG) . Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und

Mehr

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement)

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) 814.3.2 Stadt Frauenfeld Reglement über die Abfallbewirtschaftung vom 2. Oktober 2013 I INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Allgemeine

Mehr

Stadt Stein am Rhein. StR

Stadt Stein am Rhein. StR Stadt Stein am Rhein StR 810.203 Botschaft des Stadtrates über den Beitritt zum Gemeindeverband Leichenhalle auf Burg und die Erstellung einer Leichenhalle auf Burg Gemarkung Stein am Rhein vom 31.08.1971

Mehr

Antrag. an die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2009 betreffend Genehmigung der Statuten des neuen Zweckverbandes "Region Zürcher Oberland RZO"

Antrag. an die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2009 betreffend Genehmigung der Statuten des neuen Zweckverbandes Region Zürcher Oberland RZO Gemeinderat Gemeinde Wila liebenswert - lebenswert Antrag an die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2009 betreffend Genehmigung der Statuten des neuen Zweckverbandes "Region Zürcher Oberland RZO" Der Gemeinderat

Mehr

Reglement zur Nutzung von städtischen Bauten und Anlagen

Reglement zur Nutzung von städtischen Bauten und Anlagen Bericht und Antrag vom 3. Januar 2012 an das Stadtparlament Reglement zur Nutzung von städtischen Bauten und Anlagen 1. Ausgangslage Das Reglement zur Benutzung von städtischen Bauten und Anlagen wurde

Mehr

GEMEINDE HORNUSSEN. Gemeindeordnung

GEMEINDE HORNUSSEN. Gemeindeordnung GEMEINDE HORNUSSEN Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Hornussen erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Geetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978 folgende GEMEINDEORDNUNG

Mehr

Vortrag Jürg Meyer an Sitzung Verwaltungsrat Kewu AG

Vortrag Jürg Meyer an Sitzung Verwaltungsrat Kewu AG Die Zusammenarbeit in der Abfallbewirtschaftung in der Region Luzern Persönlicher Bezug zu REAL 1997-2008 Geschäftsführer KVA Luzern / ARA Luzern Konzept neue KVA «Renergia» Ausbau ARA Luzern Fusionierung

Mehr

Schulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden

Schulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden Schulpflegereglement der Gemeinde Hildisrieden vom 23. August 2000 rev. am 11. Dezember 2003 Gestützt auf das Gesetz über die Volksschulbildung vom 22. März 1999 (VBG), das Projekt Schulen mit Profil sowie

Mehr

- 1 - GEMEINDE BIBERSTEIN ABFALLREGLEMENT. Inhaltsübersicht

- 1 - GEMEINDE BIBERSTEIN ABFALLREGLEMENT. Inhaltsübersicht - - GEMEINDE BIBERSTEIN ABFALLREGLEMENT 00 Inhaltsübersicht - - I. Allgemeine Bestimmungen Zweck 3 Geltungsbereich 3 3 Verantwortlichkeiten 3 II. Organisation, Entsorgungsdienst 4 Allgemeines 4 5 Sammelstellen

Mehr

Botschaft. Der Stiftungsrat an den Gemeinderat. Pensionskasse der Stadt Frauenfeld. Datum 20. September 2016

Botschaft. Der Stiftungsrat an den Gemeinderat. Pensionskasse der Stadt Frauenfeld. Datum 20. September 2016 Pensionskasse der Stadt Frauenfeld Der Stiftungsrat an den Gemeinderat Botschaft Datum 20. September 2016 Pensionskasse der Stadt Frauenfeld; Genehmigung Anschluss der politischen Gemeinde Gachnang Frau

Mehr

ENTSORGUNGSREGLEMENT KLINGNAU

ENTSORGUNGSREGLEMENT KLINGNAU ENTSORGUNGSREGLEMENT KLINGNAU Beschluss Gemeindeversammlung 21.6.1991 Änderung Gemeindeversammlung vom 25.11.1994-1 - Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck 2 2 Geltungsbereich 2 3

Mehr

Gesetzesentwurf über die Agglomerationen

Gesetzesentwurf über die Agglomerationen Gesetzesentwurf über die Agglomerationen vom Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen Artikel 86 Absatz Buchstabe b bis der Bundesverfassung; eingesehen die Artikel,, und 8 der Kantonsverfassung; eingesehen

Mehr

Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen

Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen Beilage 1 Gemeindevertrag Gemeindevertrag zwischen den Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen für die Koordination und Subventionierung der Kindertagesstätten für Vorschul- und Kindergartenkinder

Mehr

Gemeindevertrag. zwischen den. Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen. für die Koordination und Subventionierung

Gemeindevertrag. zwischen den. Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen. für die Koordination und Subventionierung Gemeindevertrag zwischen den Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen für die Koordination und Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung gültig ab 1. Januar 2005 Gemeindevertrag

Mehr

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement)

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) Reglement über die Abfallbewirtschaftung Gestützt auf die 6 Abs., Abs. und 5 des kantonalen Abfallgesetzes sowie das Organisationsreglement des

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN

EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN Gemeindeordnung Laufen 1 / 7 EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN GEMEINDEORDNUNG Gemeindeordnung Laufen 2 / 7 Gemeindeordnung Laufen 3 / 7 Inhaltsverzeichnis A. Organisation...4 B. Wahlen...5 1. Urnenwahl...5 2.

Mehr

Vollzugsverordnung Abfallentsorgungs-Reglement Gemeinde Rain

Vollzugsverordnung Abfallentsorgungs-Reglement Gemeinde Rain Vollzugsverordnung Abfallentsorgungs-Reglement Gemeinde Rain Inhaltsverzeichnis Art. 1 Kehrichtabfuhr Art. 2 Kehrichtgebinde Art. 3 Bereitstellung der Gebinde Art. 4 Haushalt-Sperrgut Art. 5 Separatabfuhren

Mehr

Spitex Oberthurgau. Statuten

Spitex Oberthurgau. Statuten Spitex Oberthurgau Statuten Name und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen: Spitex Oberthurgau besteht ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell neutraler Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Mehr

CH-8212 Neuhausen am Rheinfall zur Gemeindeabstimmung vom 22. September 2013 betreffend

CH-8212 Neuhausen am Rheinfall   zur Gemeindeabstimmung vom 22. September 2013 betreffend CH-8212 Neuhausen am Rheinfall www.neuhausen.ch An die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Neuhausen am Rheinfall Botschaft zur Gemeindeabstimmung vom 22. September 2013 betreffend Verordnung für die

Mehr

Reglement über die Organisation der Volksschule der

Reglement über die Organisation der Volksschule der Gemeinderat BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS 28. November 2007 Nr. 230/2007 Nr./Jahr Reglement über die Organisation der Volksschule der Gemeinde Kriens Seite 2 Sehr geehrter Herr Präsident

Mehr

Grundlage der GO ist neben dem Gemeindegesetz auch die kantonale Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden vom

Grundlage der GO ist neben dem Gemeindegesetz auch die kantonale Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden vom REVISION DER GEMEINDEORDNUNG HORW Kommentar zum Revisionsentwurf Einleitung Mit dem Gemeindegesetz vom 4. Mai 2004 (GG), in Kraft seit 1. Januar 2005, sind die Gemeinden bedeutend autonomer und weniger

Mehr

Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt Totalrevision

Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt Totalrevision sverordnung Behörden Verordnung über die en der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt A N T R A G 1. Die Gemeindeversammlung genehmigt: Die Verordnung über die en der Behörden, Kommissionen

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Therwil. vom 25. März 1999 (überarbeitete Fassung vom 17. September 2003) Grundsätze und Organisation

Gemeindeordnung der Gemeinde Therwil. vom 25. März 1999 (überarbeitete Fassung vom 17. September 2003) Grundsätze und Organisation Gemeinde Therwil Gemeindeordnung der Gemeinde Therwil vom 25. März 1999 (überarbeitete Fassung vom 17. September 2003) Die Einwohnergemeinde Therwil gibt sich, gestützt auf 45 Abs. 1 des Gemeindegesetzes

Mehr

vom 13. September 1994 (Stand 1. Januar 2015)

vom 13. September 1994 (Stand 1. Januar 2015) Nr. 40 Kulturförderungsgesetz vom. September 994 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 4. Februar 994, beschliesst: Grundsätze Der

Mehr

Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG) Vernehmlassungsfassung

Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG) Vernehmlassungsfassung Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG) Vernehmlassungsfassung Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage...1 2 Bemerkung betreffend Motion Schori...1 3 Bemerkungen

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen

REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen 10.104 REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN Gestützt auf Art. 49 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung von Samedan erlassen am 16. September 2008 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Dieses

Mehr

Reglement über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Muotathal

Reglement über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Muotathal Reglement über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Muotathal vom 30. April 1999 Die Gemeindeversammlung von Muotathal, gestützt auf 20 der kantonalen Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über den Schutz

Mehr

Ratschlag betreffend die Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen im Grossen Rat zustehenden

Ratschlag betreffend die Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen im Grossen Rat zustehenden An den Grossen Rat 15.1998.01 PD/P151998 Basel, 23. Dezember 2015 Regierungsratsbeschluss vom 22. Dezember 2015 Ratschlag betreffend die Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den Gemeinden Bettingen und

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 22. Oktober 2014 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 00.50.020 BAU, Wasserversorgung, Wasserversorgung Ersatz Wasserleitung und Kanalsanierung,

Mehr

Urnenabstimmung 3. März 2013

Urnenabstimmung 3. März 2013 GEMEINDERAT Urnenabstimmung 3. März 2013 Geschäft Gemeindeordnung Teilrevision Vormundschafts- und Schulwesen Alte Landstrasse 112, Postfach, 8800 Thalwil Seite 1 von 6 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Mehr

Gemeindeordnung EINWOHNERGEMEINDE SISSACH

Gemeindeordnung EINWOHNERGEMEINDE SISSACH EINWOHNERGEMEINDE SISSACH Gemeindeordnung Beschluss der Einwohnergemeinde-Versammlung vom. Dezember 00 Von der Finanz- und Kirchendirektion BL genehmigt am 7. März 00 Bestätigt durch Urnenabstimmung vom

Mehr

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung; Umsetzung Kinderbetreuungsgesetz; von Beiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung; Umsetzung Kinderbetreuungsgesetz; von Beiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Botschaft des Gemeinderats an den Einwohnerrat vom 15. Mai 2018 Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung; Umsetzung Kinderbetreuungsgesetz; Erlass des Reglements für die Ausrichtung von Beiträgen

Mehr

Artikel 1 Name, Sitz und Zweck

Artikel 1 Name, Sitz und Zweck Gegründet 23. Juli 1901 S T A T U T E N Artikel 1 Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen Bernischer Fleckviehzuchtverband besteht ein Verein gemäss Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Zollikofen, der die Förderung

Mehr

Spitalverband Limmattal

Spitalverband Limmattal Spitalverband Limmattal Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 in den Gemeinden des Spitalverbandes Limmattal über die Totalrevision der Statuten Genehmigung der revidierten Statuten des Spitalverbandes Limmattal.

Mehr

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 17. August 2018

Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 17. August 2018 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 17. August 2018 00.35.020 BAU, Tiefbau, Kantonsstrassen An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein Sanierung Hemishoferstrasse Untertorparkplatz bis

Mehr

Zweckverband Schulpsychologischer Dienst des Bezirks Horgen (SPD), Revision der Verbandsstatuten

Zweckverband Schulpsychologischer Dienst des Bezirks Horgen (SPD), Revision der Verbandsstatuten 5 Zweckverband Schulpsychologischer Dienst des Bezirks Horgen (SPD), Revision der Verbandsstatuten Antrag Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten gestützt auf Art. 14 Ziff. 3 der Gemeindeordnung

Mehr

Statuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e

Statuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau A u s g a b e 2 0 0 8 1 Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau Einfachheitshalber wird in diesen Statuten auf weibliche Textformen verzichtet. I. Name,

Mehr

Weisung. Urnenabstimmung vom 24. September Erlass einer neuen Schulgemeindeordnung. betreffend

Weisung. Urnenabstimmung vom 24. September Erlass einer neuen Schulgemeindeordnung. betreffend Weisung Urnenabstimmung vom 24. September 2017 betreffend Erlass einer neuen Schulgemeindeordnung Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Die Sekundarschulpflege unterbreitet Ihnen für die Urnenabstimmung

Mehr

Ergänzung der Statuten des Zweckverbands Sozialdienste Bezirk Dielsdorf vom (In Kraft ab )

Ergänzung der Statuten des Zweckverbands Sozialdienste Bezirk Dielsdorf vom (In Kraft ab ) Ergänzung der Statuten des Zweckverbands Sozialdienste Bezirk Dielsdorf vom 28.01.2009 (In Kraft ab 01.01.2010) Gestützt auf die 3 und 76 des vom Kantonsrat noch zu erlassenden Einführungsgesetzes zum

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Wir machen Dampf für eine saubere Umwelt! KVA Thurgau > Herzlich willkommen «Abfall vermeiden, vermindern, verwerten Unter diesem Motto steht das ganze Tun und Handeln der KVA Thurgau

Mehr

BAZ. Statuten. Bernische AHV-Zweigstellenleiterinnen und -leiter. Gegründet Stand dieser Ausgabe Seite 1 von 6

BAZ. Statuten. Bernische AHV-Zweigstellenleiterinnen und -leiter. Gegründet Stand dieser Ausgabe Seite 1 von 6 BAZ Statuten Bernische AHV-Zweigstellenleiterinnen und -leiter Gegründet 1947 Stand dieser Ausgabe 2005 Seite 1 von 6 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 ZWECK 3 ARTIKEL 1 NAME, SITZ 3 ARTIKEL 2 ZIEL, MITTEL 3

Mehr

In Ausführung der Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 17. August 1998 und Art. Art. 25 lit. d 4) der Stadtverfassung,

In Ausführung der Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 17. August 1998 und Art. Art. 25 lit. d 4) der Stadtverfassung, Einbürgerungsverordnung 5. Einbürgerungsverordnung der Stadt Schaffhausen vom. April 000 Der Grosse Stadtrat Schaffhausen, In Ausführung der Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 7. August 998 und Art.

Mehr