Berufspraktische Studien Master-Studiengang Sonderpädagogik

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1 Berufspraktische Studien Master-Studiengang Sonderpädagogik Institut Spezielle Pädagogik und Psychologie Februar

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Praxisbezogenes Studienkonzept Professionelles Wissen und Handeln Curricularer Aufbau und Schwerpunktbildung Erfahrungsräume und Lernanlässe Sonderpädagogisches Praxisfeld Praktika im Berufsfeld Reflexionsseminare Mentorat Portfolio Praxisbegleitung durch verschiedene Fachleute Praxislehrpersonen Mentorinnen und Mentoren Leiterinnen und Leiter der Reflexionsseminare Leiterin, Leiter Berufspraktische Studien Selbstverantwortung der Studierenden für ihre Ausbildung Aufbaustruktur Leistungsbeurteilung Professionelle Entwicklung durch Aus- und Weiterbildung 10 2

3 1. Praxisbezogenes Studienkonzept Die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule FHNW, die 2009 starten, folgen einer gemeinsamen Struktur mit vier Fachbereichen, die im Bereich der Sonderpädagogik leicht variiert werden: Erziehungswissenschaften, Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Berufspraktische Studien. Die Ausbildung ist praxisbezogen und gleichzeitig wissenschaftsorientiert. Jeder der vier Fachbereiche leistet seinen spezifischen Beitrag zum Aufbau beruflicher Handlungskompetenz. Die Berufspraktischen Studien 1 haben in diesem Gefüge insofern eine besondere Stellung, als sie die Verknüpfung und Integration der Fachbereiche zu leisten haben. Erziehungswissenschaftliches, fachwissenschaftliches und fachdidaktisches Wissen und Können verbinden sich im Berufsfeld mit berufspraktischem Denken und Handeln. Studierende lernen in diesem Fachbereich das berufliche Handwerk und sie lernen gleichzeitig, ihr Handeln zu begründen und wissenschaftlich abzustützen. Zudem geht es darum, dass sie ihr biografisches Vorwissen und ihre berufsethischen Überzeugungen auf dem Hintergrund von professionellem Wissen reflektieren und alternative Handlungsperspektiven gewinnen. 2. Professionelles Wissen und Handeln Im Fachbereich Berufspraktische Studien wird professionelles Handeln aufgebaut. Gleichzeitig muss es gelingen, wissenschaftliche Erkenntnisse und wissenschaftliches Wissen für pädagogisches Handeln fruchtbar zu machen, um eine wissenschaftsbasierte Praxis zu ermöglichen. Dieser Aufbau professioneller Kompetenzen wird verstanden und gestaltet als Hochschulstudium, das sich von Konzepten des Lehrlingsmodells abgrenzt, das primär auf den Erwerb von Praktiken des Unterrichtens und der Klassenführung ausgerichtet ist. Pädagogisches Handeln unterscheidet sich von Berufsfeldern, in denen das Lehrlingsmodell gerechtfertigt ist, denn pädagogische Situationen sind immer mehrdeutig und auf mehrschichtige Ziele ausgerichtet, sie sind meistens hoch komplex und nicht vollständig planbar. Damit sind sie nicht mit einem technologischen Wissen und nicht allein mit routinierter Erfahrung zu bewältigen. Sie lassen sich aber mit Hilfe wissenschaftlicher Modelle und theoretischer Betrachtungsweisen strukturieren und verstehen und werden dadurch vermittlungsfähig und nachvollziehbar. Die Beziehung von theoretischem Wissen und praktischem Handeln ist nicht als lineares Verhältnis im Sinn von Transfer oder Anwendung zu verstehen. Es handelt sich vielmehr um eine wechselseitige Beziehung: Das Handeln im Berufsfeld regt zum Nachdenken und zur Theoriebildung an und umgekehrt eröffnet das wissenschaftliche Wissen neue Handlungsperspektiven, die im Praxisfeld überprüft werden können. Das berufliche Praxisfeld und die für das Handeln als sonderpädagogische Fachperson wesentlichen Aufgaben und Problemstellungen bilden einerseits den Ausgangspunkt für das berufsbezogene Nachdenken und die theoriegeleitete Reflexion, andererseits aber auch den Zielpunkt einer theoretisch fundierten Praxis. Die Person der zukünftigen Sonderpädagogin und des zukünftigen Sonderpädagogen mit den beiden Vertiefungsrichtungen Heilpädagogische Früherziehung und Schulische Heilpädagogik ist das zentrale Werkzeug der professionellen Tätigkeit. Lernen, im pädagogischen Kontext zu handeln, hat experimentellen Charakter und ist als forschendes Lernen auf Reflexion angewiesen. Praxiswissen und Professionswissen sind lernbar, begründbar und kommunizierbar. Darin liegt die Zielsetzung der Ausbildung sonderpädagogischer Fachpersonen als Hochschulstudium und darin liegt die Bedeutung ihrer Tertiarisierung. 1 Das ausführliche Konzept für die Berufspraktischen Studien erscheint in: Forneck, Hermann; Messner, Helmut und Vogt, Frieda (2009). Entwicklung von Professionalität in den Berufspraktischen Studien. In: Hermann J. Forneck, Albert Düggeli, Christine Künzli-David, Helmut Linneweber- Lammerskitten, Helmut Messner, Peter Metz (Hrsg.) (2009). Professionalisierung von Lehrerinnen und Lehrern. Orientierungsrahmen für die Pädagogische Hochschule FHNW. Bern: hep-verlag (in Vorbereitung). 3

4 In ihrer Orientierung am Berufsfeld fokussieren die Berufspraktischen Studien auf die verschiedenen Dimensionen des Unterrichtens, sie thematisieren aber ebenso die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen, die Beteiligung an Schulentwicklungsprojekten, die Zusammenarbeit mit Eltern sowie die Zusammenarbeit mit Behörden und Fachdiensten aus dem schulischen Umfeld. Der systematische Aufbau des Professionswissens stützt sich auf verschiedene Lernanlässe und Reflexionsgefässe, die von Lehrenden in unterschiedlichen Funktionen betreut werden. Praxislehrpersonen nehmen dabei eine zentrale Rolle ein. 3. Curricularer Aufbau und Schwerpunktbildung Um die Komplexität des beruflichen Handlungsfeldes bearbeitbar zu machen und die Studierenden auf die Bewältigung beruflicher Problemsituationen vorzubereiten, erfolgt der Aufbau von spezifischen berufsbezogenen Kompetenzen und Fähigkeiten in thematischen Praxisphasen, in denen jeweils eine bestimmte Dimension des sonderpädagogischen Handelns als Schwerpunkt bearbeitet wird. 1. Praktikum & Reflexionsseminar 1: Kind-Umfeld-Interaktion Vertiefung von Handlungs- und Beobachtungskompetenzen und mehrperspektivisches Denken und Handeln. 2. Praktikum & Reflexionsseminar 2: Bildungs- und Lernprozesse gestalten Fachbezogene Methodenkompetenz und Förderdiagnostik. 3. Praktikum & Reflexionsseminar 3: Kooperation in komplexen Systemen Kooperation, Beratung, Coaching, Analyse komplexer Systeme und Aufbau von Handlungsperspektiven. Diese thematischen Schwerpunkte finden ihren Ausdruck in der Konzeption der verschiedenen Ausbildungsgefässe und weisen je spezifische Querbezüge zur Ausbildung in den erziehungs- und handlungswissenschaftlichen Fachbereichen auf. Auf diese Weise wird die Kohärenz der Berufspraktischen Studien im Studiengang gesichert. Bei der thematischen Umsetzung der Schwerpunkte in den einzelnen Ausbildungsgefässen werden die Besonderheiten und Ziele der verschiedenen sonderpädagogischen Handlungskontexte in den beiden Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Schulische Heilpädagogik berücksichtigt. 4. Erfahrungsräume und Lernanlässe 4.1 Sonderpädagogisches Praxisfeld Die Studierenden gewinnen im Lernanlass zum sonderpädagogischen Praxisfeld einen Überblick über die unterschiedlichen Kontexte sonderpädagogischen Handelns: Integrative Schulformen, ambulante Dienste, Beratungsstellen, Sonderschulen, Kliniken, Gleichstellungseinrichtungen, Heime, besondere Zielgruppen usw. Der Überblick dient einerseits der Information, andererseits der Evaluation von Interessen und Motivationslagen der Studierenden. 4.2 Praktika im Berufsfeld Praktika sind begleitete Lehrveranstaltungen, in denen Studierende direkt mit Kindern und Jugendlichen, einer Lerngruppe oder einer Klasse arbeiten oder es sind Lernanlässe, bei denen sie mit anderen Fachpersonen, Eltern oder Dritten zusammenarbeiten. Praktika sind Gelegenheiten für problemund fallbezogenes Lernen im Berufsfeld. Auf den verschiedenen Ebenen sonderpädagogischen Handelns werden die Studierenden mit beruflichen Aufgaben und Anforderungen konfrontiert und gewin- 4

5 nen so eine wichtige Erfahrungsbasis für die theoretische Reflexion und den Aufbau von Handlungsalternativen. Die Praktika weisen im Verlauf des Studiums jeweils unterschiedliche thematische Schwerpunkte auf (vgl. Abschn. 3.). In der berufsbegleitenden Ausbildung können maximal zwei Praktika in der Form von Praxisbegleitung in der beruflichen Tätigkeit absolviert werden. 4.3 Reflexionsseminare Die begleitenden Reflexionsseminare sind Veranstaltungen, welche die Möglichkeit bieten, das biografisch geprägte und häufig implizite Handlungs- bzw. Erfahrungswissen der Studierenden zu den verschiedenen Themenschwerpunkten bewusst und damit auch bearbeitbar zu machen, mit wissenschaftlichem Wissen zu konfrontieren und anzureichern sowie alternative Handlungspläne zu erarbeiten, die wiederum in der Praxis erprobt werden können. Sie werden als Fallwerkstätten organisiert, in denen Situationen und Fallbeispiele aus der Praxis reflektiert, Aufgaben forschenden Lernens geplant und ausgewertet und relevante theoretische Bezüge herausgearbeitet oder in denen Lernarrangements und Unterrichtsreihen systematisch konstruiert und evaluiert werden. In den Reflexionsseminaren werden die beiden Ebenen der Wissenschaft und Praxis bewusst verknüpft und integriert. Dabei werden die jeweiligen thematischen Schwerpunkte unter Bezugnahme auf erfahrungsbezogene und theoretische Hintergründe der erziehungs- und handlungswissenschaftlichen Ausbildung reflektiert und bearbeitet. 4.4 Mentorat Professionelles Lernen ist wesentlich ein individueller Entwicklungsprozess, der in der Ausbildung zwar angeleitet und vorstrukturiert, aber selbständig gesteuert und vollzogen werden muss. Der Mentor oder die Mentorin begleitet und unterstützt diesen Entwicklungsprozess im Verlauf der Ausbildung, indem er oder sie mit den betreuten Studierenden diesen Prozess reflektiert und persönliche Entwicklungsziele definiert und auswertet. Dabei ist das Herstellen von Verbindungen zwischen den Themen und Inhalten der Lehrveranstaltungen und den Erfahrungen im Berufsfeld zentral. Eine Mentoratsgruppe umfasst bis ca. 14 Studierende und trifft sich regelmässig unter der Leitung des Mentors oder der Mentorin. Die Modulgruppe «Mentorat» wird für die Dauer von zwei Semestern gebucht. Die Studierenden melden sich wie bei den übrigen Studienleistungen individuell für das Mentorat an. Der Mentor oder die Mentorin ist verantwortlich für eine regelmässige Besprechung des Portfolios der Studierenden und gibt selber auch Aufträge für Einträge. 4.5 Portfolio Das Portfolio ist eine systematische Sammlung von Dokumentationen und Reflexionen zur eigenen berufspraktischen Entwicklung und Professionalisierung, die praktische Lernprozesse dokumentieren und stimulieren soll. Einträge ins Portfolio erfolgen aufgrund der Arbeit in den Reflexionsseminaren sowie im Mentorat. Das Portfolio wird regelmässig mit der Mentorin / dem Mentor besprochen und ist ein Instrument im Rahmen der individuellen Begleitung und Beratung. Daher wird es nicht selektiv beurteilt. 5

6 5. Praxisbegleitung durch verschiedene Fachleute Aufgrund der doppelten Referenz der Berufspraktischen Studien berufliche Praxis und berufswissenschaftliche Ausbildung sind verschiedene Personen in unterschiedlichen Rollen und Funktionen in diesem Ausbildungsbereich beteiligt: Praxislehrpersonen Mentoren und Mentorinnen Leiterinnen und Leiter der Reflexionsseminare Vertreterinnen und Vertreter der Fachdidaktik und der Erziehungswissenschaften Leiterinnen und Leiter der Berufspraktischen Studien Wichtig für den Erfolg der Berufspraktischen Studien sind die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Personen und die Ausrichtung an gemeinsamen Zielen. Die Praxislehrpersonen sind ebenso wie die Dozierenden der verschiedenen Fachbereiche verantwortliche Ausbildnerinnen und Ausbildner an der Pädagogischen Hochschule Praxislehrpersonen Die Praxislehrpersonen verfügen über eine mehrjährige Berufspraxis, eine stufenspezifische fachdidaktische und sowie eine allgemeine beraterische Kompetenz, die im Rahmen einer Grundausbildung gemäss EDK-Richtlinien erworben wird. Praxislehrpersonen unterstützen und begleiten Studierende in den Praktika beim Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen im Bereich der Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Settings. Sie stützen sich dabei auf Konzepte und Instrumente der Pädagogischen Hochschule, die für die Berufspraktischen Studien berufsfeldspezifisch entwickelt werden. Die Praxislehrpersonen treffen mit den Studierenden individuelle Lernvereinbarungen; bieten gezielte Hilfestellungen an; reflektieren mit den Studierenden die der Planung zugrunde liegenden Handlungskonzepte (Ziele, Annahmen); geben den Studierenden gezielte Rückmeldungen zu den Wirkungen ihres Tuns; thematisieren pädagogische Werte und Überzeugungen; beurteilen allgemeine und fachbezogene Handlungskompetenzen der Studierenden an bestimmten Schnittstellen; bilden sich in ihrer Funktion als Ausbildnerinnen und Ausbildner weiter. Praxislehrpersonen kommen in verschiedenen Phasen der Ausbildung von Studierenden zum Einsatz. Ihre Aufgaben sind je nach Ausbildungsphase und Praktikum unterschiedlich und werden in Wegleitungen zu den einzelnen Praktika beschrieben. 5.2 Mentorinnen und Mentoren Die Mentorin, der Mentor begleitet und berät eine Gruppe von Studierenden während des Studienverlaufs. Sie fungiert als zentrale institutionelle Ansprechperson der Studierenden zu Fragen der individuellen Studiengestaltung sowie zu Querbezügen zwischen den verschiedenen Fachbereichen und vermittelt zwischen den individuellen und institutionellen Ansprüchen. Die Mentorin, der Mentor führt mit Studierenden einzeln oder in Gruppen Standortgespräche durch; betreut die Portfolio-Arbeit der Studierenden und leitet den Erfahrungsaustausch darüber im Rahmen von regelmässigen Treffen der Mentoratsgruppe; unterstützt und berät die Studierenden bei Fragen des Studienverlaufs; 6

7 besucht die Studierenden insbesondere in der Praxisphase 1 und gibt ihnen gezielt schriftlich oder mündlich Rückmeldungen; wirkt bei der Weiterentwicklung der Berufspraktischen Studien mit bildet sich für diese Funktion speziell weiter. Die Funktion eines Mentors, einer Mentorin in den Berufspraktischen Studien wird von Dozierenden wahrgenommen, die im erziehungs- oder handlungswissenschaftlichen Ausbildungsbereich tätig sind. 5.3 Leiterinnen und Leiter der Reflexionsseminare Die Leiterinnen und Leiter der Reflexionsseminare bearbeiten und reflektieren mit den Studierenden biografische und berufspraktische Erfahrungen zu zentralen Fragen des beruflichen Handelns und stellen Verknüpfungen mit erziehungs- oder handlungswissenschaftlichem Wissen her. Der Leiter, die Leiterin der Reflexionsseminare moderiert den Erfahrungsaustausch unter den Studierenden; stellt relevante Bezüge zu berufswissenschaftlichen Konzepten und Theorien her; führt Fallbesprechungen durch; koordiniert und unterstützt die Studierenden bei ihren Projekten zum Forschenden Lernen; unterstützt die berufliche Problemlösekompetenz der Studierenden. Die Reflexionsseminare sind auf die verschiedenen Praxisphasen und ihre jeweiligen thematischen Schwerpunkte abgestimmt. Sie werden je nach Thematik von Dozierenden des erziehungs- oder handlungswissenschaftlichen Fachbereichs geleitet. Die Gruppengrösse ist auf ca. 14 Studierende beschränkt, um einen intensiven Austausch zu ermöglichen. 5.4 Leiterin, Leiter Berufspraktische Studien Der Leiter, die Leiterin Berufspraktische Studien ist in fachlicher und organisatorischer Hinsicht verantwortlich für die Qualität der Berufspraktischen Studien im Studiengang Sonderpädagogik. Er, sie sorgt für die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts des Fachbereichs sowie seiner verschiedenen Veranstaltungsformen und koordiniert die Aktivitäten mit den Leiterinnen, den Leitern der Berufspraktischen Studien der anderen Institute. Die Leiterin, der Leiter der Berufspraktischen Studien stellt die Qualität des Studienangebots und Veranstaltungen im Bereich der Berufspraktischen Studien sicher; hat die fachliche Verantwortung gegenüber Mentorinnen und Mentoren und gegenüber den Leitenden der Reflexionsseminare; ist verantwortlich für das Budget des Ausbildungsbereichs; ist zuständig für die Gewinnung und kontinuierliche Weiterbildung der Praxislehrpersonen und koordiniert diese Aktivitäten mit den Leiterinnen und Leitern der Berufspraktischen Studien der anderen Institute; erteilt in Absprache mit den Professorinnen und Professoren allfällige fachliche Entwicklungsaufträge an Mitarbeitende und koordiniert diese Aktivitäten mit den Leiterinnen und Leitern der Berufspraktischen Studien der anderen Institute. 7

8 6. Selbstverantwortung der Studierenden für ihre Ausbildung Pädagogische und sonderpädagogische Berufe erfordern eine hohe Selbstverantwortung und Selbststeuerung. Diese soll bereits in der Ausbildung aufgebaut und unterstützt werden. Ein wichtiger konzeptioneller Eckpfeiler ist dabei, dass sich die Studierenden ihren Praktikumsplatz aus einer definierten Liste von Praxislehrpersonen und im Rahmen von Vorgaben der Institute (z.b. Berücksichtigung bestimmter Schultypen) selber auswählen. Studierende nehmen aufgrund von Angaben in einer Datenbank individuell mit einer Praxislehrperson Kontakt auf und schliessen mit ihr einen Ausbildungsvertrag ab. Nach Beendigung des Praktikums formulieren sie und die Praxislehrpersonen eine Rückmeldung zur Praktikumsqualität zuhanden der Leitung Berufspraktische Studien. Damit Praxislehrpersonen nicht unnötig mit Anfragen konfrontiert werden, wenn sie aktuell keinen Praxisplatz anbieten können oder bereits eine Ausbildungsvereinbarung eingegangen sind, wird die entsprechende Datenbank sehr sorgfältig gepflegt. 7. Aufbaustruktur Für die Berufspraktischen Studien stehen insgesamt 20 ECTS-Punkte zur Verfügung, welche sich folgendermassen aufteilen: Einführung 1 Kind-Umfeld-Interaktion Sonderpädagogisches Praxisfeld (2 ECTS-Punkte) Praktikum 1 Reflexionsseminar 1 (3 ECTS-Punkte) (2 ECTS-Punkte) 2 Praktikum 2 Reflexionsseminar 2 Mentoratsgruppe Bildungs- und Lernprozesse (3 ECTS-Punkte) (2 ECTS-Punkte) (über zwei gestalten Semester) 3 Praktikum 3 Reflexionsseminar 3 Kooperation in komplexen Sys- (3 ECTS-Punkte) (2 ECTS-Punkte) (3 ECTS-Punkte) temen Total: 20 ECTS-Punkte Erläuterungen a) Sonderpädagogisches Praxisfeld Lehrveranstaltung zu 2 Semesterwochenstunden und 60 Arbeitsstunden b) Praktika Pro Praktikum stehen je 3 ECTS-P. zur Verfügung. Die damit zur Verfügung stehenden 3 x 90 Arbeitsstunden (total 270 Arbeitsstunden) werden in mindestens zwei verschiedenen sonderpädagogischen Kontexten erbracht. Eine Hälfte der Arbeitszeit wird für die individuelle Vor- und Nachbereitung der Praktika sowie für die Vor- und Nachbesprechungen mit der Praxislehrperson und/oder einem Vertreter, einer Vertreterin der Pädagogischen Hochschule genutzt, die andere Hälfte für Präsenzzeit am Praxisort (sonderpädagogische Tätigkeit, Unterrichtsbesuche, Beratungsgespräche mit Eltern und Fachpersonen, Teilnahme an Konferenzen und Veranstaltungen). Die Praktika werden sowohl tagesweise während des Studiensemesters als auch blockweise im Anschluss an ein Studiensemester absolviert. 8

9 Die zeitliche Anlage der Praktika wird so gewählt, dass die kontextrelevanten Erfahrungen gemacht werden können (z.b. Blockpraktika in Heimen, Tages- und Halbtagespraktika in ambulanten Settings). Studierende, die während des Studiums mit einem Pensum von mindestens 30% im sonderpädagogischen Praxisfeld arbeiten, können zwei der drei Praktika mit einer von der Pädagogischen Hochschule eingesetzten Praxisbegleitung im eigenen Arbeitsbereich absolvieren. c) Reflexionsseminare (inkl. Projekte forschenden Lernens) Für ein Reflexionsseminar stehen pro Modulgruppe 2 ECTS-P. oder 60 Arbeitsstunden zur Verfügung. Davon werden 28 Stunden für Präsenzveranstaltungen und 32 Arbeitsstunden für Vor- und Nachbereitung sowie für die Durchführung und Dokumentation der Projekte des Forschenden Lernens genutzt. d) Mentorat Für das Mentorat stehen insgesamt 3 ECTS-P. oder 90 Arbeitsstunden zur Verfügung. Davon werden ca. 30 Stunden für Einzel- und Gruppengespräche sowie ca. 60 Stunden für Portfolio- Einträge eingesetzt. 8. Leistungsbeurteilung Um als sonderpädagogische Fachperson erfolgreich zu sein, sind spezifische Fach- und Methodenkompetenzen, aber auch spezifische Selbst- und Sozialkompetenzen notwendig. Dazu gehören: Selbstkompetenzen (Fähigkeiten und Einstellungen, die dazu befähigen, reflexiv selbstorganisiert zu handeln und sich zu entwickeln) Flexibilität (auf unterschiedliche Situationen und unterschiedliche Handlungspartner adäquat reagieren). Belastbarkeit (auch unter sozialem Druck und Zeitdruck konstruktiv handlungsfähig sein). Strukturierte Reflexions-, Handlungs- und Darlegungsfähigkeiten (strukturiert denken und handeln sowie fähig sein, komplexe Zusammenhänge und Wechselwirkungen zu verstehen und zu erklären). Sozialkompetenzen (Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die dazu befähigen, in den Beziehungen zu anderen Menschen situationsadäquat kommunikativ und kooperativ selbstorganisiert zu handeln) Kontakt und Kommunikationsfähigkeit (adäquat mit unterschiedlichen Situationen und Menschen umgehen) sowie Kooperationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit. Die berufspraktische Qualifizierung erfolgt in allen drei Modulgruppen der Berufspraktischen Studien. Verantwortlich dafür sind die Leitenden der Reflexionsseminare. Sie ziehen dafür die Praktikumslehrpersonen des jeweiligen Praktikums bei. Die Praktikumsbesuche durch Dozierende des ISP dienen der fachlichen Zusammenarbeit mit der Praktikumslehrpersonen, welche den Lernprozess der Studierenden begleitet, sowie der fachlichen Rückmeldung an die Studentin, den Studenten. Diesen Personen wird ein Kriterienraster zur Verfügung gestellt, welcher auch die Datenbasis deutlich macht, auf die sich die Qualifizierung abstützt. Die Leitenden der Reflexionsseminare sind in Absprache mit der Praktikumslehrperson für die Beurteilung zuständig, welche mit der Studentin oder dem Studenten besprochen wird. Die Beurteilung erfolgt kriteriengestützt aufgrund der je spezifischen Anforderungen an die Praktika und die Reflexionsseminare. 9

10 Wird ein Praktikum oder ein Projekt des forschenden Lernens innerhalb eines Reflexionsseminars nicht bestanden, muss das entsprechende Ausbildungselement wiederholt werden. Es gilt das Reglement über die Leistungsüberprüfung an der Pädagogischen Hochschule FHNW. 9. Professionelle Entwicklung durch Aus- und Weiterbildung Die Berufspraktischen Studien sind eine Phase der Professionalisierung, welcher für die weiteren beruflichen Entwicklungsschritte grundlegende Bedeutung zukommt. Wichtig dabei ist, dass dabei eine experimentelle Grundhaltung im Sinne einer wissenschaftsgestützten Problemlösekompetenz aufgebaut oder vertieft wird, die sich auf eine Analyse der Situation und der Ziele abstützt und damit von wechselnden «pädagogischen Moden» weitgehend unabhängig ist. Der Aufbau von praktischen Handlungsschemata, das Entwickeln und Erproben von Lernumgebungen, die theoriegestützte Reflexion von Handlungskonzepten und Erfahrungen sind wichtige Schritte auf dem Weg zu diesem Ziel. 10

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