Zweck und Schema der zu begutachtenden Prozesse

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1 Bereitstellung von Geodaten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte anhand des Datenclusters Denkmalschutz der öffentlichen Verwaltung für die Wirtschaft Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Gutachten im Auftrag der GIW-Kommission Präsentation am 6. Mai 2010 durch Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD Zweck und Schema der zu begutachtenden Prozesse Dr. Thilo Weichert (Dr. Moritz Karg)

2 Schema der zu begutachtenden Prozesse Nutzer Datenschutzrechtlicher Entscheidungsprozess GDV / ZÜRS x y x? y x y z ZÜRS Datenschutzrechtlicher Entscheidungsprozess z Nutzergruppen/ Geschäftsprozesse Verband / Vermittler Datenbereitsteller Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi Zweck der zu begutachtenden Prozesse GDV Nutzung und Verarbeitung für den Abschluss und Durchführung (Schadenregulierung) von Gebäudeversicherungsverträgen ( 19 VVG) Nutzung für die Portfoliobewertung (Solvency II) und Tarifierung Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi

3 Zweck der zu begutachtenden Prozesse Rohstoffwirtschaft (SES GmbH) GISInfoService Erkundung, Planung und Beantragung neuer Abbaugebiete z.b. Erfüllung der Vorgaben des BBergG (ca. 10 % der angeschlossenen Unternehmen) Planungsvorbereitung und Durchführung (Rahmenbetriebspläne/ Planfeststellungsverfahren) Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi Ergebnis Gutachten Vertragsmodell Datenschutzrechtliche Zulässigkeit muss u.a. durch Nutzungsvereinbarungen sichergestellt werden Vorteil: kurzfristige Umsetzung möglich Geringer Umsetzungsaufwand Flexibilität in Hinblick auf sich ändernde Rahmenbedingungen Nachteil: Geringere Rechtssicherheit, weil keine Beteiligung der Aufsichtsbehörde erforderlich (könnte durch Gütesiegel ausgeglichen werden) Begrenzter inhaltlicher Spielraum wegen gesetzlicher Vorgaben Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi

4 Ergebnis Gutachten Code of Conduct Modell Datenschutzrechtliche Zulässigkeit wird durch freiwillige Selbstbindung sichergestellt Vorteil: Hohe Rechtssicherheit weil Beteiligung der Aufsichtsbehörden erforderlich inhaltlicher Gestaltungsspielraum Nachteil bisher keine Praxisbeispiele Langwieriger Umsetzungsprozess weil Beteiligung der Aufsichtsbehörden erforderlich Geringere Flexibilität bei sich ändernden Rahmenbedingungen Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit Basisprozess - Dienstanbieter 1. Dienstanbieter (Bay. Landesdenkmalbehörde) Eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für Datenübermittlung Zulässigkeit aufgrund bayerischen Denkmal- und Datenschutzgesetzes (Art. 19 Abs. 1 Nr. 1, Art. 17 Abs. 2 Nr. 8 BayDSG i.v.m. Art. 2 Abs. 1 S. 5 DSchG) Besonderheit: Denkmalliste ist allgemein zugänglich Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi

5 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit Basisprozess - Dienstvermittler 2. Vermittler / Dienstverzeichnis (Web Map Server GDV / Rohstoffwirtschaft [SES]) Tätigwerden im Auftrag der Mitgliedsunternehmen Auftragsdatenverarbeitung, 4 Abs. 7; 11 BDSG Keine eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit Gestaltung des Systems für die Mitgliedsunternehmen nur datenschutzrechtlich zulässige Verwendung der Daten wird technisch unterstützt GDV und SES GmbH übernehmen für Mitgliedsunternehmen gegenüber Denkmalbehörde Garantie für datenschutzkonforme Nutzung der Daten Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit Basisprozess - Dienstvermittler 3. Dienstnutzer (Mitgliedsunternehmen der Verbände) eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für Verarbeitung und Nutzung der Daten Mitglieder GDV: Vertragsausgestaltung: Rechtsgrundlage 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG Tarifierung und Portfoliobewertung: Berechtigtes Interesse - 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG Rohstoffwirtschaft (GISInforService) Planung- und Management: Berechtigtes Interesse - 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi

6 Ergebnis GDV Basismodell + ZÜRS GDV / ZÜRS ZÜRS Daten aus Denkmal- Liste- Daten aus Denkmalliste Vertragsabschluss bzw durchführung 28 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Tariffierung/ Portofoliobewertung 28 Abs 1 Nr. 2 BDSG Mitglieder des GDV Datenschutzrechtlicher Entscheidungsprozess im Auftrag der Mitglieder des GDV 11 i.v.m. 28 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 BDSG + eigene Entscheidung 29 Abs. 2 BDSG GDV Art. 19 Abs. 1 Nr. 1, Art. 17 Abs. 2 Nr. 8 BayDSG i.v.m. Art. 2 Abs. 1 S. 5 DSchG Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi Ergebnis GISInfoService Basismodell + Plus und Server SES GmbH x x Daten aus Denkmal- Liste- Daten aus Denkmalliste y Datenschutzrechtlicher Entscheidungsprozess 28 Abs 1 Nr 2 BDSG Nutzer 28 Abs 1 Nr. 2 BDSG Nutzer/innen Datenschutzrechtlicher Entscheidungsprozess im Auftrag der Nutzer 11 i.v.m. 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG + eigene Entscheidung 29 Abs. 2 BDSG GISInfoService Art. 19 Abs. 1 Nr. 1, Art. 17 Abs. 2 Nr. 8 BayDSG i.v.m. Art. 2 Abs. 1 S. 5 DSchG Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi

7 To Do Liste Web Map Service (GDV und GISInfoService) Lizenzvereinbarung zwischen Denkmalschutzbehörde und GDV bzw. Rohstoffwirtschaft (SES GmbH) Inhalte Weitergabe evtl. berechtigter Interessen an Dienstanbieter (Garantiefunktion/Zusicherung) 3a BDSG technische Gestaltung des Systems auf Datensparsamkeit Technische und organisatorische Maßnahmen (Datensicherheit) Datensicherheit ->derzeit kein Standard ISO27001, ISO27002, BSI-Grundschutz (BSI bis 100-4), CoBit, TOGAF, Jericho Web Map Service mit Zusatzdaten (GDV + ZÜRS / GISInfoService Plus und Server) 29 BDSG volle datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Vermittler Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi To Do Liste Basisprozess Lizenzvereinbarung zwischen Denkmalschutzbehörde und Vermittler mit datenschutzrechtlichen Inhalt Weiterleitung der Begrenzungen des Nutzungsumfangs der übermittelten Daten (Garantiefunktion) Zivilrechtliches Sanktionssystem für Verstöße Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi

8 To Do Liste Lizenzvereinbarung zwischen Datenvermittler und Nutzer Art und Umfang der vermittelten Datenbestände; Beschreibung der zulässigen Verarbeitungs- und Nutzungsmaßnahmen (z.b. Übermittlungsverbot) und Zweck der Verarbeitung und Nutzung sowie Nennung der datenschutzrechtlichen Ermächtigungsgrundlage; Dauer der Datenverarbeitung bzw. Regellöschfristen; Zuordnung der Verantwortung für die Erteilung von Auskünften und die Benachrichtigung Betroffener; Technisch und organisatorische Maßnahmen der Datensicherheit ( 9 BDSG und Anlage, Verpflichtung auf das Datengeheimnis etc.); Kontrollrechte des Auftraggebers und des Datenlieferanten; Maßnahmen der Verfahrensdokumentation und ggfs. Protokollierung (soweit nicht im Rahmen der Datensicherheit); Haftungsregeln bei Verstößen gegen vertragliche und ggfs. gesetzliche datenschutzrechtliche Vorgaben, Beweisregeln und Gewährung von Schadensersatz Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi Rechtmäßigkeitsprüfung / Abwägungsprozess

9 Risikoanalyse der Verschneidung des Merkmals Denkmal mit anderen Geodaten/Informationen Kasuistik & abstrakte Kriterien für Verschneidungsanalyse Kriterien für schutzwürdige Interessen Lokalisierung und unmittelbarer Personenbezug Profilbildung Grundrechtsschutz Diskriminierungspotential Betroffenenbeteiligung & Transparenz Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi Risikoanalyse der Verschneidung des Merkmals Denkmal mit anderen Geodaten/Informationen Fallgruppen für die Realisierung des berechtigten Interesses Erforderlichkeitsprinzip Fallgruppe Transparenz Fallgruppe Planungsentscheidung Fallgruppe gesetzliche Anforderung Ergebnis des Abwägungsprozess ist immer abhängig von konkreten Zweck der Nutzung Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi

10 Beeinflussung des Abwägungsprozesses durch technisch und organisatorische Maßnahmen Beeinflussung des Abwägungsprozesses zugunsten der Zulässigkeit der Verarbeitung Pseudonymisierung Anonymisierung Inhaltliche Veränderungen Maßstabsänderung Verringerung des Aussagegehaltes Einsatz von PET Digitale Signatur Verschlüsselung Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi Datenschutzsiegel-Voraussetzungen SH Gütesiegel oder EuroPrise Inhaltliche Vorgaben Konformität mit dem deutschen (bzw. schleswigholsteinischen Datenschutzrecht) oder europäischen Datenschutzrecht Datenschutzfreundliches Produkt bzw. Verfahren Verfahren 2-stufiges Verfahren Technisches und rechtliches Gutachten (extern) Qualitätssicherung und Verleihung Siegel durch ULD bzw. Europrise Partner Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi

11 Geodatengutachten III Dr. Thilo Weichert Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Telefon: Weichert/Karg - Geodatengutachten III - Berlin BMWi

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