Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verwaltungsverbände im Freistaat Sachsen. über Landesdirektion Sachsen Referate 21

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verwaltungsverbände im Freistaat Sachsen. über Landesdirektion Sachsen Referate 21"

Transkript

1 SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Dresden Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verwaltungsverbände im Freistaat Sachsen über Landesdirektion Sachsen Referate 21 nachrichtlich: Sächsischer Städte- und Gemeindetag e. V. Sächsischer Landkreistag e. V. Ihr Ansprechpartner Sebo Koolman Durchwahl Telefon Telefax (Abt.) smi.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) /2/5-2019/4126 Dresden, 15. Januar 2019 Kommunalwahlen 2019 Wahlerlass Hinweise zur Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) In Abstimmung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten ergehen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der regelmäßigen Kommunalwahlen 2019 folgende Hinweise: I. Wahlhelferdatei Die Gemeinden sind aufgrund Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit 10 Absatz 6 KomWG befugt, personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung als Mitglied eines Wahlvorstandes zu verarbeiten. Personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit im Wahlvorstand geeignet sind, dürfen zu diesem Zweck auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene nicht widersprochen hat. Folgende Daten dürfen erhoben und verarbeitet werden: Name, Vorname, akademischer Grad, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, -Adressen, Zahl der Berufungen als Mitglied eines Wahlvorstandes und die dabei ausgeübte Funktion. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bei Personen, die nach dem 25. Mai 2018 (Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung) neu in die Wahlhelferdatei aufgenommen werden, aufgrund dieser Verarbeitung personenbezogener Daten einer aktiven Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO unterliegt. Es wird empfohlen, dem Formular, mit dem sich Bürger als Wahlhelfer melden können, gleich ein standardisiertes Merkblatt beizufügen. Empfohlen wird das Musterformular 1 unter Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str Dresden Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. *Informationen zum Zugang für verschlüsselte / signierte s / elektronische Dokumente sowie D unter

2 II. Wahlhelferbenennung durch Behörden Für den Fall, dass der Gemeinde nicht genügend Wahlhelfer zur Verfügung stehen, enthält 10 Absatz 2 Satz 1 KomWG eine Verpflichtung der Körperschaften und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, auf Ersuchen der Gemeinde zur Sicherstellung der Wahldurchführung aus dem Kreis ihrer Bediensteten geeignete Wahlhelfer zu benennen. Dabei sind auf Ersuchen der Gemeinde die Daten derjenigen Beschäftigten unter Angabe von Namen, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift zu benennen, die im Gebiet der ersuchenden Gemeinde wohnen und volljährig sind. Die ersuchte Stelle hat die Betroffenen gemäß 10 Absatz 2 Satz 2 KomWG über die Datenübermittlung zu unterrichten. Diese Information der Bediensteten durch die benennende Dienststelle nach 10 Absatz 2 Satz 2 KomWG muss den Anforderungen des Artikel 13 Absatz 3 DSGVO entsprechen. Die ersuchende Gemeinde hat die angefragten Behörden und Körperschaften hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Auf eine gesonderte Information der Betroffenen durch die anfordernde Gemeinde kann dann gemäß Artikel 14 Absatz 5 Buchst. a DSGVO verzichtet werden. III. Wahlbenachrichtigung Für die Herstellung der Wahlbenachrichtigungen durch hierfür von der Gemeinde beauftragte Firmen gilt aus datenschutzrechtlicher Sicht Folgendes: Diese Firmen sind sogenannte Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikel 4 Nummer 8 DSGVO. Als Adressat der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte und aktiv Hinweisverpflichteter bleibt jedoch die Gemeinde in der Pflicht, den Datenschutz zu gewährleisten. Daher wird ausdrücklich auf die Vorschrift des Artikel 28 DSGVO und insbesondere auf Artikel 28 Absatz 3 DSGVO hingewiesen. Die Gemeinde hat bei Abschluss des Vertrages mit dem Hersteller der Wahlbenachrichtigungen dem Vertrag den Inhalt des Artikel 28 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe a bis h DSGVO zu geben, um so ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit gegenüber den betroffenen Personen nachzukommen. Der Vertragspartner ist dabei auch an seine Informationspflicht nach Artikel 28 Absatz 3 Satz 3 DSGVO zu erinnern. Auf das Muster für eine entsprechende Vereinbarung unter: ADV_Sachsen.docx wird verwiesen. IV. Wählerverzeichnisse 1. Erstellung von Amts wegen Bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses von Amts wegen zum Stichtag (42. Tag vor der Wahl, dem 14. April 2019) handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e DSGVO in Verbindung mit 4 KomWG, 5, 6 KomWO. Soweit die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen erfolgt ( 6 KomWO), besteht für die Gemeinde gemäß Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe c DSGVO keine gesonderte datenschutzrechtliche Informationspflicht, da die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Melderegisters für die Erstellung des Wählerverzeichnisses einschließlich der Aufbewahrungsfristen und

3 der Löschung durch 4 Absatz 1 Satz 3 KomWG in Verbindung mit 5 Absatz 1 und 2, 6, 62 Absatz 2 KomWO ausdrücklich geregelt ist. 2. Berichtigung des Wählerverzeichnisses auf Antrag Bei der Eintragung und Streichung von Personen im Wählerverzeichnis auf Antrag, dem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins sowie der Führung der mit der Wahlscheinerteilung in Zusammenhang stehenden Verzeichnisse handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e DSGVO in Verbindung mit 4 Absatz 3 KomWG und 9, 11 bis 14 KomWO und begründet datenschutzrechtliche Informationspflichten der das Wählerverzeichnis führenden Gemeinde nach Artikel 13 DSGVO. Von dieser Informationspflicht ist die Gemeinde gemäß Artikel 13 Absatz 3 DSGVO befreit, wenn sie die entsprechenden Informationen in die Bekanntmachung der Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis nach 8 Absatz 1 KomWO aufgenommen hat. Auf den entsprechenden Mustertextbaustein in Anlage 1 wird verwiesen. 3. Sonderwahlbezirke und bewegliche Wahlvorstände Soweit die Gemeinde für Krankenhäuser, Pflegeheime und vergleichbare Einrichtungen Sonderwahlbezirke ( 4 KomWO) oder bewegliche Wahlvorstände ( 23 KomWO) bildet, sind die Einrichtungsleitungen gemäß 15 Absatz 1 Satz 1 KomWO verpflichtet, auf Anforderung der Gemeinde ein Verzeichnis der wahlberechtigten Personen aus der Gemeinde, die sich in der Einrichtung befinden oder dort beschäftigt sind und die am Wahltag in der Einrichtung wählen wollen, zum Zweck der Erteilung von Wahlscheinen zu übersenden. Die Erstellung und Übersendung dieses Verzeichnisses begründet für die Einrichtungsleitung eine aktive Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO. Die Gemeinde sollte die betroffenen Einrichtungen hierauf im Rahmen ihrer Anforderung ausdrücklich hinweisen. Auf eine gesonderte Information der betroffenen Wahlberechtigten durch die anfordernde Gemeinde kann dann gemäß Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe a DSGVO verzichtet werden. 4. Löschung der Wählerverzeichnisse Während 83 Absatz 2 EuWO bei nicht angefochtenen Wahlen für die Wählerverzeichnisse eine starre Löschungsfrist von sechs Monaten nach der Wahl vorsieht, bestimmt 62 Absatz 2 KomWO die Löschung flexibel unmittelbar nach bestandkräftiger Feststellung der Gültigkeit der Wahl, im Regelfall durch Verstreichen der Wahlprüfungsfrist nach 26 Absatz 1 KomWG. Unter Berücksichtigung der kumulierten Gründe für die Verschiebung der Löschung, nämlich - entsprechende aufschiebende Anordnung des Bundeswahlleiters mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren, - noch offene (gerichtliche) Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl oder - Bedeutung für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat, ist bei dem gemeinsamen Wählerverzeichnis nach 57 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 KomWG sowie den Wahlberechtigtenverzeichnissen nach 15 Absatz 1 Satz 1 KomWO, den Wahlscheinverzeichnissen, Verzeichnissen der ungültigen Wahlscheine sowie Verzeichnissen über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine nach dem Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht eine Aufbewahrungspflicht bis sechs Monate nach der Wahl anzunehmen. Seite 3 von 5

4 V. Aufstellung der Wahlvorschläge durch die Parteien und Wählervereinigungen Bei der Erstellung des Wahlvorschlags und seiner Anlagen handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese erfolgt für die Kommunalwahl auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g DSGVO in Verbindung mit 6c KomWG sowie 16 KomWO und begründet datenschutzrechtliche Informationspflichten der den Wahlvorschlag aufstellenden Partei bzw. Wählervereinigung nach Artikel 13 DSGVO. Ihnen wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter auszuhändigen. Die Kommunen werden gebeten, in die Bekanntmachung der Durchführung der Wahl einen Textbaustein mit einem entsprechenden Hinweis für die Parteien und Wählervereinigungen nach dem Muster in Anlage 2 aufzunehmen. Der Wahlausschuss, bei dem der Wahlvorschlag eingereicht wird, ist gemäß Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe c DSGVO von seinen Informationspflichten befreit, da die Einreichung der Wahlvorschläge beim Wahlausschuss und die weitere Bearbeitung der personenbezogenen Daten durch die Wahlbehörden umfassend in KomWG und KomWO geregelt sind. VI. Unterstützungsunterschriften Bei der Erhebung der Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g DSGVO in Verbindung mit den 6a, 7, 35a, 37a, 50a KomWG und den 16 bis 19 KomWO. Für die Unterstützungsunterschriften aufnehmende Gemeinde entstehen damit aktive Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO. Es wird empfohlen, in der nach 1 Absatz 2 Nummer 7 KomWO bekanntgemachten Stelle der Gemeindeverwaltung, in der die Unterstützungsunterschriften zu leisten sind, ein Informationsblatt nach dem Muster der Anlage 3 auszuhängen und dieses den Unterschriftsleistenden auch zur Mitnahme anzubieten. Soweit die Unterstützungsunterschriften für die Kreistagswahl geleistet werden, ist der Landkreis von seiner datenschutzrechtlichen Informationspflicht gemäß Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe c DSGVO befreit, da die Verarbeitung der durch die Unterstützungsunterschrift mitgeteilten personenbezogenen Daten einschließlich der Löschung ausdrücklich durch 50a, 6b, 7 KomWG i.v.m. 17 KomWO, 62 Absatz 2 KomWO ausdrücklich geregelt ist.

5 VII. Rechtsfolgen Das Wahlverfahren ist kein übliches Verwaltungsverfahren, sondern ein Selbstorganisationsakt der Bürger als örtlicher Teilgruppe des Staatsvolks. Die demokratische Legitimierung der kommunalen Organe setzt u. a. eine ordnungsgemäße und transparente Vorbereitung und Durchführung der Wahl voraus. Für diese ordnungsgemäße Vorbereitung ist ein streng formalisiertes Verfahren notwendig, da nur dann sichergestellt ist, dass innerhalb der vorgegebenen Zeit einheitlich die notwendigen Verfahrensschritte erfüllt werden. Der datenschutzrechtliche Anspruch auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Berichtigung und Löschung (Artikel 16 bis 18 DSGVO) kann daher nur innerhalb der durch das Wahlrecht bestimmten Verfahren und Fristen materiell Wirkung entfalten. Im Übrigen sind sie wahlrechtlich unbeachtlich. Von der wahlrechtlichen Unbeachtlichkeit unbeschadet bleiben Schadensersatzforderungen oder Geldbußen (Artikel 82 f. DSGVO). Eine mangelhafte oder fehlende datenschutzrechtliche Information der Wahlbewerber bei der Aufstellung der Wahlvorschläge durch die Parteien und Wählervereinigungen stellt damit keinen wahlrechtlich relevanten Fehler dar. Den eingereichten Wahlvorschlag können gemäß 6d Absatz 1 Satz 1 KomWG nur noch die beiden Vertrauenspersonen zurücknehmen oder ändern. Ein einseitiger Widerruf der Zustimmungserklärung durch den Wahlbewerber ist nicht möglich ( 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG). Die Zustimmungserklärung bleibt damit trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig. Entsprechendes gilt für die Unterstützungsunterschrift, auch diese kann nicht einseitig durch den Wahlberechtigten zurückgenommen werden ( 17 Absatz 4 Satz 4 Kom- WO). Dementsprechend dürfen gemäß 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KomWG durch den Wahlausschuss auch nur solche Wahlvorschläge zurückgewiesen werden, die gegen die Sächsische Gemeindeordnung bzw. die Sächsische Landkreisordnung, das Kommunalwahlgesetz oder die Kommunalwahlordnung verstoßen, Verstöße gegen das Datenschutzrecht sind bei der Zulassungsentscheidung unbeachtlich. gez. Dr. Saskia Tietje Referatsleiterin Kommunales Verfassungs- und Dienstrecht Anlagen: 3 Seite 5 von 5

6 Anlage 1 Textbaustein Datenschutz für die öffentliche Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ( 8 Absatz 1 KomWO) Informationen zum Datenschutz Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung über die für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahlscheins verarbeiteten personenbezogenen Daten: 1. a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i.v.m. 4 des Europawahlgesetzes, 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes und den 14 bis 17b, 20 bis 22 der Europawahlordnung sowie i.v.m. 4 des Kommunalwahlgesetzes und 9 der Kommunalwahlordnung. b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz- Grundverordnung i.v.m. 4 des Europawahlgesetzes, 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und den 24 bis 29 der Europawahlordnung sowie i.v.m. 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes und den 12 und 13 der Kommunalwahlordnung. c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von Ihnen und dem Bevollmächtigten in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung der Bevollmächtigung und der Berechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i.v.m. mit 4 des Europawahlgesetzes, 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und 26 Absatz 3 27 Absatz 5 der Europawahlordnung sowie i.v.m. 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes und den 13 Absatz 2, 14 Absatz 4 und 6 der Kommunalwahlordnung. d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, 27 Absatz 6 der Europawahlordnung, 14 Absatz 8 der Kommunalwahlordnung, ein Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, 27 Absatz 8 der Europawahlordnung, 14 Absatz 11 der Kommunalwahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine, 14 Absatz 4 Satz 5 der Kommunalwahlordnung i. 2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich. 3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind: (Postanschrift: ) 4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung

7 des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezogenen Daten für die Europawahl der Kreiswahlleiter (Postanschrift: ), für die Kommunalwahlen das 1 Landratsamt (Postanschrift: ) / die 1 Landesdirektion Sachsen (Standort, Postanschrift: ) als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein. 5. Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse der ungültigen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, soweit nicht gemäß 83 Absatz 2 der Europawahlordnung, 62 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung - der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet, - die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl noch angefochten ist oder - sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. 6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung) Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung) Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz- Grundverordnung) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung) Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt einer Kopie, 4 des Europawahlgesetzes, 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i.v.m. 20 der Europawahlordnung; 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes i.v.m. 8 Absatz 2 und 3 der Kommunalwahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und die Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, 4 des Europawahlgesetzes, 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i.v.m. 21 und 22 der Europawahlordnung; 4 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung i.v.m. 9 Absatz 1 der Kommunalwahlwahlordnung und die Löschungsfristen (siehe Punkt 5). 7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Ihre Beschwerde an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach , Dresden; saechsdsb@slt.sachsen.de) richten. 1 Nicht Zutreffendes streichen 2

8 Anlage 2 Textbaustein Datenschutz bei Aufstellung Wahlvorschlag für die öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl ( 1 Absatz 4 KomWG, 1 Absatz 1 KomWO) Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung) und soweit sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind eine Versicherung an Eides statt gemäß 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz- Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt ( 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).

9 Anlage 3 Muster für einen Aushang / einen Handzettel in der für die Leistung der Unterstützungsunterschrift nach 1 Absatz 2 Nummer 7 KomWO bekannt gemachten Stelle Informationen zum Datenschutz bei Unterstützungsunterschriften nach dem Kommunalwahlrecht Dieser Hinweis ist zugleich die datenschutzrechtliche Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung über die bei der Sammlung der Unterstützungsunterschriften verarbeiteten personenbezogenen Daten. Für die mit Ihrer Unterstützungsunterschrift auf dem Unterschriftsblatt zum Unterstützungsverzeichnis angegebenen personenbezogenen Daten gilt: 1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, die erforderliche Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl nach 6b Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes, zu den Ortschaftsratswahlen nach 35a Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes, zu den Stadtbezirksbeiratswahlen nach 37a in Verbindung mit 35a Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes und zur Kreistagswahl nach 50a in Verbindung mit 6b des Kommunalwahlgesetzes nachzuweisen 1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g der EU-Datenschutz- Grundverordnung in Verbindung mit den 1 6a, 7, 35a, 37a und 50a des Kommunalwahlgesetzes und den 16 bis 19 der Kommunalwahlordnung. 2. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre Unterstützungsunterschrift für den Wahlvorschlag der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung ist jedoch nur mit diesen Angaben gültig. 3. Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten ist die Gemeindeverwaltung, bei der nach 1 6b Absatz 1 Satz 2, 35a, 37a und 50a des Kommunalwahlgesetzes die Unterstützungsunterschrift zu leisten ist. Nach Schließung des Unterstützungsverzeichnisses am Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge um Uhr ist der Gemeindewahlausschuss für Unterstützungen zu ii Gemeinderats-, Ortschaftsrats- bzw. Stadtbezirksbeiratswahlen (Postanschrift:...) 1 der Kreiswahlausschuss für Unterstützungen zu Kreistagswahlen (Postanschrift:...). für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich. Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei der Erstellung der Wahlrechtsbescheinigung ist die Gemeindeverwaltung, bei der Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. 4. Empfänger der personenbezogenen Daten ist der Gemeindewahlausschuss im Falle einer Unterstützung zu Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Stadtbezirksratswahlen und der Kreiswahlausschuss im Falle einer Unterstützung zu den Kreistagswahlen (Postanschriften: siehe Nummer 3). 1 Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im

10 Fall von Wahlstraftaten auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein. 5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten bei den Kommunalwahlen richtet sich nach 62 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung: Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sind nach der rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zu vernichten, wenn sie nicht für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. 6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung) Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogene Daten (Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung) Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 der Datenschutz- Grundverordnung) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung) Durch einen Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung wird Ihre Unterstützungsunterschrift nicht zurückgenommen ( 17 Absatz 4 Satz 4 der Kommunalwahlordnung). 7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Ihre Beschwerde an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach , Dresden; saechsdsb@slt.sachsen.de) richten. i Nicht Zutreffendes streichen 2

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung der Bürgermeister- und Landratswahlen 2015 Vom 20.

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung der Bürgermeister- und Landratswahlen 2015 Vom 20. Vorbemerkungen Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung der Bürgermeister- und Landratswahlen 2015 Vom 20. November 2014 Die e, n und ihre Organe sowie die Wahlvorschlagsträger

Mehr

Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008

Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Vorbemerkungen Die n und ihre Organe sowie die Wahlvorschlagsträger treffen vielfältige Pflichten zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahlen.

Mehr

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 Stadt Zwickau Wahlamt Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 1. Grundlagen des Wahlrechts Wer ist zur Ortschaftsratswahl wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind

Mehr

Die Landesdirektion Sachsen erhebt von Ihnen personenbezogene Daten. Deshalb informieren wir Sie wie folgt: Landesdirektion Sachsen Chemnitz

Die Landesdirektion Sachsen erhebt von Ihnen personenbezogene Daten. Deshalb informieren wir Sie wie folgt: Landesdirektion Sachsen Chemnitz Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1und 2 Datenschutz-Grundverordnung für Planfeststellungsverfahren der Referate 32 Die Landesdirektion Sachsen

Mehr

Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu)

Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu) Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu) Ab dem 25. Mai 2018 gilt innerhalb der gesamten Europäischen Union ein neues, einheitliches Datenschutzrecht.

Mehr

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 (Der Terminkalender berücksichtigt bereits die vom Verordnungsgebers des Bundes geplanten

Mehr

Datenschutzerklärung zu Bewerbungen der

Datenschutzerklärung zu Bewerbungen der Datenschutzerklärung zu Bewerbungen der Kessler & Comp. GmbH & co.kg Königswinterer Str. 11-21 53227 Bonn Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, - im Folgenden wir bezeichnet wir freuen uns,

Mehr

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"

Mehr

Datenschutzerklärung für Bewerbungsverfahren

Datenschutzerklärung für Bewerbungsverfahren Datenschutzerklärung für Bewerbungsverfahren Wir freuen uns, dass Sie sich bei der uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten

Mehr

Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg

Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg einschließlich des Regionalwahlrechts von Werner Sixt Erster Beigeordneter a. D. des Gemeindetags Baden-Württemberg 6., überarbeitete Auflage, 2004 RICHARD BOORBERG

Mehr

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten Im Zusammenhang mit [ Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ] werden bei Ihnen personenbezogenen

Mehr

Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013

Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013 Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013 Aktuelle Änderungen in der Bundeswahlordnung (BWO) Änderungen basieren auf der 10. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13. Mai 2013 5 Tätigkeit

Mehr

Terminkalender. für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am

Terminkalender. für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am Terminkalender für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am 13. 03. 2016 Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin

Mehr

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten Erhebung personenbezogener Daten bei Kontaktaufnahme Wenn Sie uns über eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten eine Mitteilung zukommen lassen, verwenden wir Ihre uns mitgeteilten

Mehr

2

2 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ MUSTER FÜR IHRE PRAXIS Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns

Mehr

Beiblatt Informationspflichten nach Art. 12 und 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Auszubildende/Umschüler(-in)

Beiblatt Informationspflichten nach Art. 12 und 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Auszubildende/Umschüler(-in) Beiblatt Informationspflichten nach Art. 12 und 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Auszubildende/Umschüler(-in) Verantwortliche Stelle: IHK Magdeburg Alter Markt 8 Tel.: 0391 56930 E-Mail: kammer@magdeburg.ihk.de

Mehr

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen.

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen. Einreichung der Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl beim zuständigen Bürgermeisteramt (bei Gemeindewahlen) oder Landratsamt (bei Kreistagswahlen) spätestens am

Mehr

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Geschäftspartnern

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Geschäftspartnern Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Geschäftspartnern gültig ab Mai 2018 Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird in allen unseren Geschäftsprozessen berücksichtigt. Im Folgenden

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 04 26. März 2018 ;..j~~ - y - s 4 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1701. Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl

Mehr

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unseren Gewinnspielen,

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unseren Gewinnspielen, Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unseren Gewinnspielen, Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 6. März 2017 - IV 3112-115.21 - BW 17-9 Aufgrund des 32 der Bundeswahlordnung

Mehr

A-s Informationspflicht gegenüber Kunden

A-s Informationspflicht gegenüber Kunden UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die

Mehr

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen Vorbemerkung

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen Vorbemerkung Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen Vorbemerkung Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

Mehr

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl am

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl am Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl am 25.05.2014 Abkürzungen: BWA LWA KWA StWA EU WahlprG BWG V.v.25.3.1994 Bundeswahlleiter Landeswahlleiter Kreiswahlleiter Stadtwahlleiter

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern Die Landeswahlleiterin Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar 2014 - LWL - Tel.: 90 21-36 31, intern 9 21-36 31 Gemäß 31 Abs. 1 Europawahlordnung

Mehr

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:

Mehr

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl am

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl am Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl am 26.05.2019 Abkürzungen: KWL StWL BWA LWA KWA StWA EU WahlprG EuWG BWG V.v.25.3.1994 Bundeswahlleiter Landeswahlleiter Kreiswahlleiter

Mehr

Büro des Landeswahlleiters Stand: Terminkalender. für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl am

Büro des Landeswahlleiters Stand: Terminkalender. für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl am Büro des Landeswahlleiters Stand: 16.10.2013 Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahl am 25. 05. 2014 Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch,

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September 2017 Aufforderung

Mehr

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen Version: final; Stand: 29.03.18 Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen Vorbemerkung Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb

Mehr

Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017

Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017 Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017 Aufgrund einer Anfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.v. hat sich die Landeswahlleitung mit den nachstehenden Ausführungen zu Fragen

Mehr

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen eingereicht werden. Das Parteiengesetz definiert Parteien als Vereinigungen

Mehr

Bewerbung für ein Baugrundstück der Stadt Forchheim im Rahmen des Forchheimer Baulandmodells

Bewerbung für ein Baugrundstück der Stadt Forchheim im Rahmen des Forchheimer Baulandmodells An Stadt Forchheim -Liegenschaftsamt- Schulstr. 2 91301 Forchheim Bewerbung für ein Baugrundstück der Stadt Forchheim im Rahmen des Forchheimer Baulandmodells (Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen)

Mehr

Informationen gemäß Artikel 14 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Informationen gemäß Artikel 14 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten Informationen gemäß Artikel 14 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten Im Zusammenhang mit [ Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ] wurden Ihre personenbezogenen

Mehr

Muster-Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO (Datenerhebung direkt beim Betroffen) und nach Art. 14 DSGVO (Datenerhebung über Dritte)

Muster-Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO (Datenerhebung direkt beim Betroffen) und nach Art. 14 DSGVO (Datenerhebung über Dritte) Muster-Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO (Datenerhebung direkt beim Betroffen) und nach Art. 14 DSGVO (Datenerhebung über Dritte) Das vorliegende Muster enthält alle Angaben, die Sie der betroffenen

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

Datenschutzhinweise LBG (Ludewig, Busch, Gloe)

Datenschutzhinweise LBG (Ludewig, Busch, Gloe) Datenschutzhinweise LBG (Ludewig, Busch, Gloe) Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem

Mehr

Fragen und Antworten zur Kandidatenaufstellung

Fragen und Antworten zur Kandidatenaufstellung Fragen und Antworten zur Kandidatenaufstellung 1. Unter welchen Bedingungen ist es möglich, sich mit einer noch zu gründenden Wählervereinigung an den Kommunalwahlen zu beteiligen? 2. Wie werden die Bewerber

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014 Bekanntmachung der Stadt Erkrath Kommunalwahlen 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die im Jahr 2014 stattfindende Wahl der Vertretung der Stadt Erkrath Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung

Mehr

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen Version: Nordrhein-Westfalen - Stand: 11.05.18 Hinweis: nachstehende Informationen können sowohl schriftlich als auch nur elektronisch auf der Homepage der Meldebehörde zur Verfügung gestellt werden. Information

Mehr

Anlage 1 Informationspflicht nach DSGVO justizielle Verfahren. Gesetzestexte

Anlage 1 Informationspflicht nach DSGVO justizielle Verfahren. Gesetzestexte Anlage 1 Informationspflicht nach DSGVO justizielle Verfahren Gesetzestexte Die im Folgenden genannten Gesetze finden Sie unter http://www.gesetze#im#internet.de (Bundesrecht), https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/

Mehr

Satzung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Arnsberg

Satzung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Arnsberg Satzung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Arnsberg Aufgrund 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in

Mehr

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die

Mehr

Ihr Firmenname MITTEILUNG

Ihr Firmenname MITTEILUNG Ihr Firmenname Straße und Hausnummer Recht I Fair Play (VVR) Olgastr. 97-101 IHK-Mitgliedsnummer PLZ Ort MITTEILUNG Ergänzung weiterer EU-Staaten oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen

Mehr

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR 1 Heidelberg, den 24.05.2018 Datenschutzerklärung Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für Mitglieder und Fördermitglieder des Zungenschlag e.v. Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die

Mehr

Terminkalender für die Bundestagswahl am 24. September 2017 Stand:

Terminkalender für die Bundestagswahl am 24. September 2017 Stand: kalender für die Bundestagswahl am 24 September 2017 Stand: 09052017 1 Abkürzungen: BVerfG: Bundesverfassungsgericht BWL: Bundeswahlleiter LWL: Landeswahlleiter : Kreiswahlleiter BWA: Bundeswahlausschuss

Mehr

Aufstellung von Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2009

Aufstellung von Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2009 Aufstellung von Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2009 Merkblatt für nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen Inhalt 1. Begriff der nicht mitgliedschaftlich

Mehr

Mitteilung über Änderung der Registerdaten

Mitteilung über Änderung der Registerdaten Firma Firmenanschrift IHK Ulm Recht I Fair Play (VVR) Olgastr. 97-101 89073 Ulm IHK-Mitgliedsnummer Mitteilung über Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register

Mehr

1. Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?

1. Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch das Beschaffungsmanagement der Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft (HSKA) bei der

Mehr

Welche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen?

Welche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen? Datenschutz-Grundverordnung und die Rechte der Bürger Einleitung Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte Landratsamt Fürstenfeldbruck Referat 51 Hans-Sachs-Straße 9 Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte Erstantrag Verlängerung Erweiterung befristet bis unbefristet für Selbständige 1. Antragsteller/Antragstellerin

Mehr

Hinweise zur Datenverarbeitung

Hinweise zur Datenverarbeitung Hinweise zur Datenverarbeitung 1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung

Mehr

Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen Merkblatt für Parteien

Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen Merkblatt für Parteien Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2014 Merkblatt für Parteien Inhalt 1. Begriff der Partei... 3 2. Bewerberaufstellung für die Gemeinderats-/Ortschaftsratswahl

Mehr

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Guben im Zusammenhang mit folgender Serviceleistung:

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Guben im Zusammenhang mit folgender Serviceleistung: Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Guben im Zusammenhang mit folgender Serviceleistung: Melderegister 1. Kontaktdaten 1.1 Verantwortliche Verantwortliche im Sinne des

Mehr

Datenschutzhinweise gem. Art. 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO)

Datenschutzhinweise gem. Art. 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO) Information zum Datenschutz Hinweisblatt Stand 1.11.2018 Datenschutzhinweise gem. Art. 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO) Auf der Grundlage von Art. 13 und 14 der EU-DSGVO informieren

Mehr

Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Bereich der justiziellen (rechtsprechenden) Tätigkeit

Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Bereich der justiziellen (rechtsprechenden) Tätigkeit Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Bereich der justiziellen (rechtsprechenden) Tätigkeit Das Gericht verarbeitet personenbezogene Daten u.a. in gesetzlich

Mehr

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen Version: Nordrhein-Westfalen - Stand: 11.05.18 Hinweis: nachstehende Informationen können sowohl schriftlich als auch nur elektronisch auf der Homepage der Meldebehörde zur Verfügung gestellt werden. Information

Mehr

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Nutzer der Internet- und Social-Media-Angebote, Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO über die

Mehr

Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald

Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald - 1 - Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald Aufgrund des 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt

Mehr

Anlage zum Personalbogen Kinder

Anlage zum Personalbogen Kinder Anlage zum Personalbogen Kinder (Bitte an die Landesfamilienkasse übersenden) Landesfamilienkasse Postfach 100264 95402 Bayreuth Angaben zum Beschäftigten Familienname Vorname wohnhaft in PLZ, Ort Straße

Mehr

Handakte. Dr. Roland Müller-Jena. Rechtsanwalt. Angaben des Auftraggebers

Handakte. Dr. Roland Müller-Jena. Rechtsanwalt. Angaben des Auftraggebers Rechtsanwalt Dr. Roland Müller-Jena Handakte Hohe Straße 15 40213 Düsseldorf Tel. 0211/322233 Fax 0211/322223 Angaben des Auftraggebers Name Vorname Straße/Haus-Nr. PLZ/Ort Telefon Mobiltelefon Fax E-Mail

Mehr

PVU Energienetze GmbH, Feldstraße 27a, Perleberg, Tel.: 03876/ , Fax: 03876/ ,

PVU Energienetze GmbH, Feldstraße 27a, Perleberg, Tel.: 03876/ , Fax: 03876/ , PVU Energienetze GmbH, Feldstraße 27a, 19348 Perleberg, Tel.: 03876/782-400, Fax: 03876/782-499, energienetze@pvu-netze.de Musterinformation Datenschutz für sonstige betroffene Personen - Die Datenschutz-Grundverordnung

Mehr

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen. 1 Grundsatz

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen. 1 Grundsatz Landesverordnung über die gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen und Bürgerentscheide mit der Europawahl am 26. Mai 2019 vom 17. September 2018 (GVBl. S. 365) Aufgrund des 76 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes

Mehr

Wash-Card Vorteile. Firma: Vorname: Nachname: Geburtstag (Optional für eine Geburtstagswäsche) Straße: PLZ/Ort: Mobil (Optional)

Wash-Card Vorteile. Firma: Vorname: Nachname: Geburtstag (Optional für eine Geburtstagswäsche) Straße: PLZ/Ort: Mobil (Optional) Wash-Card Vorteile Ja, ich will alle Vorteile in Anspruch nehmen und beantrage hiermit die kostenlose Jantzon-Wash-Card. Sie können diese Formular an Ihrem PC ausfüllen (bitte Speichern unter ) und dann

Mehr

Zeitplan für die Durchführung der Wahl des 17. Landtags am 14. Mai 2017

Zeitplan für die Durchführung der Wahl des 17. Landtags am 14. Mai 2017 Anlage 2 Zeitplan für die Durchführung der Wahl des 17. Landtags am 14. Mai 2017 18 Jahre vor dem Wahltag 14.05.1999 Letzter Geburtstermin a) für die Wahlberechtigung b) für die Wählbarkeit 1 Nr. 2 LWahlG

Mehr

ANMELDUNG ZUR HEIMAUFNAHME

ANMELDUNG ZUR HEIMAUFNAHME Salmdorfer Str. 2 85540 Haar 089 46002 512 info@msh haar.de www.msh haar.de ANMELDUNG ZUR HEIMAUFNAHME Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen EINZUG Einzelzimmer Doppelzimmer hohe Dringlichkeit PFLEGEGRAD

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 Stadt Künzelsau Hohenlohekreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und

Mehr

Anmeldung für die Aktion: am:

Anmeldung für die Aktion: am: Freizeitstätten Aschheim und Dornach Sonnenstraße 51 85609 Aschheim Tel.: 089-9036447 Fax: 089-94467494 E-Mail: bodermo@gmail.com Anmeldung für die Aktion: am: Hiermit möchte ich mein Kind verbindlich

Mehr

Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO IHK Karlsruhe Geschäftsbereich 5 - Recht Postfach 3440 76020 Karlsruhe Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:

Mehr

Wahlvorschläge Gemeinderatswahl

Wahlvorschläge Gemeinderatswahl Wahlvorschläge Gemeinderatswahl Die folgende Darstellung muss sich auf die wesentlichen Grundsätze für die Aufstellung von Wahlvorschlägen beschränken. Das ganze Verfahren ist sehr komplex. Je nach Konstellation

Mehr

KulturInitiative Windeck e.v. Beschlossen durch den Vorstand am 24. Mai GELTUNGSBEREICH, ERLASS, ÄNDERUNG, AUFHEBUNG UND INKRAFTTRETEN

KulturInitiative Windeck e.v. Beschlossen durch den Vorstand am 24. Mai GELTUNGSBEREICH, ERLASS, ÄNDERUNG, AUFHEBUNG UND INKRAFTTRETEN KulturInitiative Windeck e.v. DATENSCHUTZORDNUNG Beschlossen durch den Vorstand am 24. Mai 2018 1. GELTUNGSBEREICH, ERLASS, ÄNDERUNG, AUFHEBUNG UND INKRAFTTRETEN 1.1. Diese Datenschutzordnung gilt für

Mehr

Die folgenden Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz erhalten Sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der

Die folgenden Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz erhalten Sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der Transparenzerklärung der PVS zur Verarbeitung von Patientendaten in gemeinsamer Verantwortung mit dem behandelnden Arzt Praxis Krankenhaus (Art. 12 ff, 26 DSGVO i.v.m. 32 ff BDSG neu - BDSG -) Sehr geehrte

Mehr

:--7-: , I _:.-. ~_'_.~ _ ~ _._... Rechtsamt - Wahlbüro

:--7-: , I _:.-. ~_'_.~ _ ~ _._... Rechtsamt - Wahlbüro t.j' j -i ~I~;- -,r-- j ij:":----~?( "" ; (. r r:.; -. ~. l. " ' ~,L I. _. '-'.I ~. I Die Kreiswahlleiterin ';jif/ 3 I- ;;:'F" ~ I 1...L.. :--7-:--+--- -, I _:.-. ~_'_.~ _ ~ _._... Rechtsamt - Wahlbüro

Mehr

Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2014

Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2014 Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2014 Merkblatt für nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen Inhalt 1. Begriff der

Mehr

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO Mit dieser Anlage informiert die Medizintechnik Rostock GmbH Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bestellung, Einweisung und Nutzung von Medizinprodukten der Medizintechnik

Mehr

Datenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO

Datenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO Datenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Mehr

Information gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

Information gemäß Art. 13 und 14 DSGVO Information gemäß Art. 13 und 14 DSGVO Die Marktgemeinde Draßmarkt informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten, deren Weitergabe, die Speicherdauer und die Rechte betroffener Personen. 1 Verantwortlicher

Mehr

Gemeinde Bördeland. Wahlen 2019

Gemeinde Bördeland. Wahlen 2019 -Kurier, Jahrgang 2019, Nr.01, 18.01.2019, S. 3 Gemeinde Bördeland Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde [Hinweis: Sollten an dieser Stelle Beschlüsse nicht im vollen Wortlaut veröffentlicht sein, so

Mehr

Datenschutzhinweise für Interessenten von Werkbesichtigungen

Datenschutzhinweise für Interessenten von Werkbesichtigungen . Datenschutzhinweise für Interessenten von Werkbesichtigungen DAIMLER AG DATENSCHUTZHINWEISE FÜR INTERESSENTEN VON WERKBESICHTIGUNGEN 1 Datenschutzhinweise für Interessenten von Werkbesichtigungen Diese

Mehr

Wahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt.

Wahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt. Bekanntmachung des Wahltags der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Marpingen und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Mehr

Datenschutzhinweise der ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG (Gültig ab )

Datenschutzhinweise der ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG (Gültig ab ) Datenschutzhinweise der (Gültig ab 25.05.2018) Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten. Wir von nehmen ihre Privatsphäre sehr ernst. Wir

Mehr

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung des Landeswahlleiters des Freistaates

Mehr

1. Verantwortliche Stelle und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

1. Verantwortliche Stelle und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Vertragspartner oder Interessent an unseren Dienstleistungen und Produkten und

Mehr

Datenschutzinformation zur Erfüllung der Transparenzpflichten und Einwilligungserklärung nach der DSGVO

Datenschutzinformation zur Erfüllung der Transparenzpflichten und Einwilligungserklärung nach der DSGVO Datenschutzinformation zur Erfüllung der Transparenzpflichten und Einwilligungserklärung nach der DSGVO Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher

Mehr

(Personalien der natürlichen Person oder des gesetzlichen Vertreters der juristischen Person*)

(Personalien der natürlichen Person oder des gesetzlichen Vertreters der juristischen Person*) Absender/Antragsteller Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Fachdienst Recht, Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten - Ordnungs- und Gewerberecht - Friedloser Str. 12 36251 Bad Hersfeld Zutreffendes

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 03-21. Jahrgang 26. Februar 2015 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

Persönliche Daten: Nachname: Telefon (privat): Vorname: Handy: Straße: Telefon (geschäftlich): PLZ/Wohnort: Geburtsdatum:

Persönliche Daten: Nachname: Telefon (privat): Vorname: Handy: Straße: Telefon (geschäftlich): PLZ/Wohnort:   Geburtsdatum: Mandanten-Fragebogen Persönliche Daten: Nachname: Telefon (privat): Vorname: Handy: Straße: Telefon (geschäftlich): PLZ/Wohnort: E-Mail: Geburtsdatum: Bitte nur die Daten angeben, auf deren Art Sie informiert

Mehr

Datenschutzhinweise des Landesamtes für Steuern und Finanzen - Bereich Bezüge -

Datenschutzhinweise des Landesamtes für Steuern und Finanzen - Bereich Bezüge - Datenschutzhinweise des Landesamtes für Steuern und Finanzen - Bereich Bezüge - 1 Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte/ r Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist dem Landesamt für Steuern

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages des Kreises Düren im Jahr 2014 Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr