Bildung und Sport Zentrales Immobilienmanagement RBS-ZIM-N1

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1 Datum: Seite Referat 1 von für 12 Bildung und Sport Zentrales Immobilienmanagement RBS-ZIM-N1 Messestadt Riem Bildungscampus und Sportpark Technologiepark West Errichtung eines 6-zügigen Gymnasiums und einer 5-zügigen Realschule mit Sportpark im 15. Stadtbezirk Trudering-Riem 1. Bedarfsbegründung Nutzerbedarfsprogramm 1.1 Ist-Stand Mit Beschluss vom (Sitzungsvorlage Nr / V 03496) wurde festgelegt, dass auf dem Gelände des Technologieparks West Teil 2 (Bebauungsplan Nr.1728d) der Messestadt Riem ein Bildungscampus weiterverfolgt werden soll. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde gebeten, nach der konkreten Entscheidung des Stadtrats zur Standortwahl, die MRG umgehend mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für einen Bildungscampus mit einem 6-zügigen Gymnasium und einer 5-zügigen Realschule einschließlich der schulsportfachlichen Bedarfe zu beauftragen. Der Stadtrat hat in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, des Bildungsausschusses und des Kommunalausschusses am (Sitzungsvorlage Nr / V 04641) den zukünftigen Schulstandort im Umgriff des Technologieparks Teil 2 festgelegt. Grundlage für diese Standortwahl war die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragte städtebauliche Standortuntersuchung und die Standortempfehlung Variante 1.2 Realschule und Gymnasium nördlich der Joseph-Wild-Straße, Sportpark südlich. Gleichzeitig wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, den Maßnahmeträger München-Riem GmbH (MRG) zu beauftragen, eine vertiefende Machbarkeitsuntersuchung, das Bauleitplanverfahren und einen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Nach der Evaluierung der erarbeiteten Alternativen durch die betroffenen Referate und Fachstellen wurde der städtebaulich überzeugendste und flächeneffizienteste Lösungsansatz für die vertiefende 2. Phase ausgewählt: Ein kompakter Schulstandort mit allen baulichen Nutzungen (Realschule, Gymnasium, Sporthallen, Schulschwimmbad, MVHS) nördlich und dem Sportpark mit den

2 Seite 2 von 12 Betriebsräumen (wie Umkleiden) südlich der Joseph-Wild-Straße. Für die Realisierung der Schulen auf dem Campus-Gelände besteht auf Grund der derzeitigen und der mittelfristigen Bedarfssituation für die Schulen eine sehr hohe Dringlichkeit. 1.2 Soll-Konzept Aus der geplanten Bebauung und unter Berücksichtigung des Gesamt-Versorgungsbedarfs an schulischen Infrastruktureinrichtungen in München ergibt sich für die Messestadt Riem der Bedarf für ein sechszügiges Gymnasium sowie eine fünfzügige Realschule. Das Campus-Gelände, das Gegenstand dieses Nutzerbedarfsprogramms ist, soll folgende schulische und Breitensport-Infrastruktur erhalten: eine 5-zügige Realschule ein 6-zügiges Gymnasium zwei Dreifach -Sporthallen ein Schulschwimmbad Freisportanlagen mit Betriebsräumen Realschule Mit dem Beschluss Nr / V vom hat der Stadtrat das RBS beauftragt, zu untersuchen, ob und gegebenenfalls welche bestehende Realschule in die Messestadt Riem verlagert werden soll, und das Ergebnis der Überprüfung dem Stadtart zur Entscheidung vorzulegen. Das Referat für Bildung und Sport hat in der Sitzung des Bildungsausschusses am vorgeschlagen, dass die Städtische Werner-von-Siemens-Realschule von Ramersdorf-Perlach in die Messestadt Riem umziehen soll. Das neu errichtete Gebäude in der Messestadt Riem wird zukünftig 5 Züge umfassen. Am Schulzentrum Quiddestraße verbliebe eine Dependance mit einem Zug 5. bis 10. Jahrgangsstufe; zusätzlich kann als Anschlussmöglichkeit vor Ort für die Schülerinnen und Schüler der Städt. Schulartunabhängigen Orientierungsstufe die Werner-von-Siemens-Realschule ab der 7. Jahrgangsstufe besucht werden, da die Dependance ab der 7. Jahrgangsstufe 2-zügig geführt werden soll. Damit kompensiert der Neubau in der Messestadt Riem einerseits vorhandene Raumdefizite am Schulznetrum Quiddestraße und gleichzeitig wird das Realschulangebot im Münchner Osten faktisch um 3,5 Züge erweitert. Auf den Beschluss des Bildungsausschusses vom (Sitzungsvorlage Nr / V ) wird diesbezüglich verwiesen. Das Ergebnis der Beschlussfassung lag zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht vor.

3 Seite 3 von 12 Gymnasium Die im Grundsatzbeschluss zur gymnasialen Versorgung vom und die im Beschluss des gemeinsamen Ausschusses für Bildung und Sport, Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, des Bauausschusses, des Kommunalausschusses und des Finanzausschusses am und der Vollversammlung vom dargestellten Prognosen zur Schulentwicklungsplanung begründen die Errichtung eines 6-zügigen Gymnasiums. Die Gründungszusage des Gymnasiums an diesem Standort muss noch durch den Freistaat Bayern erteilt werden. Das Gymnasium und die Realschule sollen so rechtzeitig fertiggestellt sein, dass eine Inbetriebnahme zum Schuljahr 2021/22 gewährleistet ist. Sportpark Für ein 6-zügiges Gymnasium und eine 5-zügige Realschule sind standardmäßig 5 Sporthalleneinheiten erforderlich (eine Dreifachsporthalle für das Gymnasium und eine Zweifachsporthalle für die Realschule). Entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom soll über den schulsportlichen Bedarf an Sporthallen hinaus zur Sicherstellung der Breitensportversorgung eine weitere Halleneinheit für die Realschule (Dreifachsporthalle) realisiert werden. Neben den für den Schulsportbedarf zu errichtenden Freisportflächen soll außerdem ein zusätzliches normgerechtes Kunstrasenfeld mit Flutlichtbeleuchtung eingeplant werden. Dieses wird zwar schulisch mitgenutzt werden, dient aber primär dem Breitensport. Bezüglich der Errichtung eines Schulschwimmbades mit zwei Wasserbecken je mit den Maßen 12,5 m x 25 m x 0,9m bis 1,8m mit Hubboden hat das Sportamt - im Vorgriff auf das geplante Schulschwimmbadkonzept für den Gesamtbereich München - den Bedarf bestätigt. Die von einer neuen Realschule und einem Gymnasium ausgelösten Bedarfe können vom ohnehin überlasteten Schulschwimmbad an der Feldbergstraße nicht mehr bewältigt werden. Die weiteren schulsportlichen Bedarfe auf den Freisportflächen stellen sich auf dem Campus wie folgt dar: 1 Rasenspielfeld 60 m x 90 m 1 Rasenspielfeld 40 m x 60 m 2 Allwetterplätze je 28 m x 44 m 2 Allwetterplätze je 22 m x 28 m 1 Rundlaufbahn: 4 / 1,22 m x 400 m 2 multifunktionale Beachfelder je 18 m x 16 m Das Referat für Bildung und Sport hat bei der Ermittlung der erforderlichen Sportstätten am neuen Schulstandort in der Messestadt Riem die Bedarfe des Schulsports nach dem vom Stadtrat der Landeshauptstadt München am beschlossenen

4 Seite 4 von 12 Standardraumprogramm für Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien sowie Schulsportanlagen (Sitzungsvorlage-Nr /V02481) zu Grunde gelegt. Ergänzt wurden die schulischen Sportinfrastrukturbedarfe entsprechend dem Beschluss des Stadtrats der Landeshauptstadt München vom (Sitzungsvorlage-Nr /V01131) um die sportfachlich begründeten Bedarfe des Vereinssports, die anhand der Ergebnisse des Sportentwicklungsberichts für München von 2008 unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung ermittelt wurden. Der Sportentwicklungsbericht zeigt, dass es im gesamten Stadtgebiet zum Teil noch einen erheblichen Bedarf an Schwimmbädern, Sporthallen und Freisportflächen (vor allem Spielfeldern) gibt. Diese wissenschaftliche Berechnung bestätigt sich auch im Rahmen der Vergabe städtischer Sportanlagen durch das Referat für Bildung und Sport. Nicht nur, dass alle städtischen Sportanlagen ausgelastet sind, auch die Nachfrage nach Sportstätten übersteigt das Angebot zum Teil deutlich. In der Messestadt Riem betrifft dies besonders den SC Arcadia Messestadt München e. V., der 2006 gegründet wurde und derzeit Fußball, Turnen, Judo, Taekwondo und Volleyball anbietet. Der Verein startete 2007 mit 72 Mitgliedern und weist seither als Folge der starken Wohnbebauung in dem Stadtteil ein rasantes Wachstum auf. Am hatte der Verein bereits 443 Mitglieder. Besonders hervorzuheben ist der stadtweit sehr hohe Anteil an Kindern und Jugendlichen (derzeit rd. 74 %) im Verein. Auf Basis dieser Berechnungsgrundlagen ergeben sich für den neuen Schulstandort in der Messestadt Riem folgende Infrastrukturbedarfe für den Schul- und Vereinssport (vgl. Raumprogramm): Die nachstehenden schulsportfachlichen Bedarfe wurden bereits mit Beschluss vom (Sitzungsvorlage Nr / V 03496) genehmigt. Die Errichtung des zusätzlichen normgerechten Kunstrasenfeldes mit Flutlichtbeleuchtung primär für den Breitensport wurde ebenfalls am beschlossen (Sitzungsvorlage Nr / V 03497). 1.1 Schwimmbad Zielsetzung ist es, dass das geplante Schwimmbad nicht nur den beiden am Schulstandort Campus Messestadt Riem neu geplanten Schulen (5-zügige Realschule und 6-zügiges Gymnasium), sondern weiteren bereits bestehenden Schulen aus der Umgebung (Grundschule Astrid-Lindgren-Straße, Förderzentrum Astrid-Lindgren- Straße, Grundschule Lehrer-Wirth-Straße und Mittelschule Lehrer-Wirth-Straße), zur Verfügung steht. Gemäß dem Standardraumprogramm ist bei einer Sportklassenzahl ab 165 eine Dreifachübungsstätte für den Sportunterricht einzuplanen. Die vorgenannten Schulen haben derzeit gemeinsam 192 Sportklassen. Damit die Schulen einen pädagogisch zeitgemäßen und sportfachlich sinnvollen Schwimmunterricht anbieten können, wird

5 Seite 5 von 12 empfohlen, das Schwimmbad mit zwei Wasserbecken (je 12,5m x 25m x 0,9m bis 1,8m mit Hubboden) auszustatten. Dies ermöglicht auch ein sinnvolles Angebot für die außerschulische Belegung des Schwimmbades durch Sportvereine. 1.2 Sporthallen Unter Berücksichtigung, dass am neuen Schulstandort ein Schwimmbad gebaut wird, ist gemäß dem Standardraumprogramm für ein 6-zügiges Gymnasium eine Dreifachsporthalle erforderlich. Für eine fünfzügige Realschule würde gerade noch eine Zweifachsporthalle ausreichen. Aus sportfachlicher Sicht wird aber empfohlen, eine zweite Dreifachsporthalle zu errichten, da sich so eine mögliche spätere Erhöhung der Züge der Schulen am Schulstandort im Hinblick auf den Sportunterricht kompensieren lässt. Auch für die außerschulische Belegung der Sporthallen und die Bedarfe des Vereinssports ist eine zweite Dreifachsporthalle sinnvoll. Um in den Hallen auch höherklassige Sportwettkämpfe zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, eine der beiden Dreifachsporthallen als Versammlungsstätte mit einer Zuschauertribüne für 500 Personen und die andere der beiden Dreifachsporthallen mit einer Zuschauertribüne für 199 Personen auszustatten.bereits mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit Bildungsausschuss und Kommunalausschuss vom ( Sitzungsvorlage Nr / V 04641) wurde entschieden, zumindest eine Dreifachsporthalle mit einer Besuchertribüne auszustatten. 1.3 Freisportflächen Unter Berücksichtigung, dass am neuen Schulstandort in der Messestadt Riem ein Schwimmbad geplant ist, sind für den Sportunterricht der beiden Schulen nach dem Standardraumprogramm fünf Übungseinheiten im Freisportflächenbereich erforderlich. Im Einzelnen sind dies ein Rasenspielfeld 60m x 90m, ein Rasenspielfeld 40m x 60m, eine 4-bahnige Rundlaufbahn mit einer 4-bahnigen 130m-Laufgeraden, zwei Allwetterplätze 28m x 44m mit angebundener Weit- und Hochsprunganlage, zwei Allwetterplätze 22m x 28m mit angebundener Weitsprunganlage und zwei multifunktionale Beachfelder 16m x 18m mit integrierter Kugelstoßanlage. In der Messestadt Riem sind für den Vereinssport (besonders im Freisportflächenbereich) aktuell zu wenig Sportstätten zur Deckung der Nachfrage vorhanden sind, Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren sicher noch verschärfen, wenn hier nicht adäquat entgegen gesteuert wird. Aus sportfachlicher Sicht wird dringend empfohlen,mögliche Synergieeffekte im Zusammenhang mit dem Bau der erforderlichen

6 Seite 6 von 12 Sportstätten für das neue Schulzentrum in der Messestadt Riem zu nutzen und die vorgenannten Freisportflächen nach dem Standardraumprogramm für die Schule wie folgt zu modifizieren und zu ergänzen: Das große Rasenspielfeld (60m x 90m) wird als Sportrasen hergestellt werden. Das kleine Rasenspielfeld (40m x 60m) wird als Kunstrasen hergestellt werden. Zusätzlich wird ein großes Kunstrasenspielfeld (60m x 90 m) gebaut ( Beschluss vom , Sitzungsvorlage Nr / V 03497). Alle drei Spielfelder benötigen eine automatische Beregnungsanlage und die beiden Kunstrasenspielfelder zudem eine Flutlichtanlage. Damit die Schulfreisportanlage auch sinnvoll für den Vereinssport genutzt werden kann, sind außerdem Betriebsräume (Umkleiden und Sanitärräume, Abstellräume,Besprechungsraum etc.) für die außerschulische Nutzung erforderlich. Mit den vorgeschlagenen Sportinfrastrukturmaßnahmen für den neuen Schulstandort in der Messestadt Riem ist ein pädagogisch zeitgemäßer und sportfachlich sinnvoller Sportunterricht für die geplanten Schulen (Gymnasium und Realschule) gesichert. Zudem verbessert sich durch das geplante Schwimmbad auch das Sportangebot weiterer bestehender Schulen in der Umgebung. Außerdem erhält der Vereinssport in der Messestadt Riem die seit Jahren von verschiedenen Seiten (vgl. Ziffer 1.2) geforderte und sportfachlich begründete Verbesserung der Sportinfrastruktur in diesem Stadtviertel. Schließlich ist die vorgeschlagene Planung im Sinne einer bestmöglichen Auslastung der Sportflächen nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll. Anforderungen an den inklusiven Schulbau Grundlage für die Inklusion im Bildungsbereich ist Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Danach haben Menschen mit Behinderung auf Grundlage der Chancengleichheit ein Recht auf Bildung ohne Diskriminierung. Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, bedarf es im Bildungsbereich verschiedener Anpassungen. Neben dem barrierefreien Zugang zu den Gebäuden und der schwellenlosen Erreichbarkeit aller Räumlichkeiten, sind die räumlichen und personellen Voraussetzungen für einen inklusiven Unterricht zu schaffen. In einem ersten Schritt hat das Referat für Bildung und Sport für den Aktionsplan Maßnahmen definiert, die aus Sicht der jeweiligen Fachabteilungen notwendig sind, um Kinder und Jugendliche mit verschiedensten Formen von Beeinträchtigungen in die Einrichtungen des Elementarbereichs oder in den Schulalltag aufzunehmen und dort entsprechend ihrer Bedürfnisse zu fördern.

7 Seite 7 von 12 Die Maßnahmen reichen vom Erarbeiten räumlicher Konzepte über die Notwendigkeit von ausreichendem Fachpersonal bis hin zur Bereitstellung von geeigneten Fortbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten. Eine wichtige Rolle, den Anforderungen für inklusiven Unterricht gerecht zu werden, spielt dabei das Lernhauskonzept, das flexible Unterrichtsformen ermöglicht. Daneben sind in jedem Cluster ein bzw. zwei kleine Raumeinheiten eingeplant, in denen differenzierter Unterricht (z. B. Sprachförderung) statt findet, besondere Prüfungssituationen (z. B. für seh- bzw. hörbehinderte Kinder und Jugendliche) erfolgen können und die auch Rückzugsmöglichkeiten (z. B. für Kinder mit autistischen Merkmalen) bieten. Insgesamt bietet der Bildungscampus Messestadt Riem die Möglichkeit, inklusive Standards anzuwenden. Um eine langfristige flexible Nutzung der Gebäude sicherstellen zu können, werden die für einen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten errichtet, die auch den Anforderungen der Inklusion an Schulen entsprechen. Das Referat für Bildung und Sport hat hierfür ein Raumkonzept entwickelt, das sich an den Bedürfnissen eines zeitgemäßen Unterrichts unter Berücksichtigung eines Ganztagsbetriebs orientiert und mit einem entsprechenden pädagogischen Konzept hinterlegt ist. Übergreifende Unterrichtsbereiche sollen zusammengefasst werden und die Lernhaus-strukturen der Schulen flexibel durch die Schulen bedarfsabhängig genutzt werden können. Eine Verbindung nur durch verglaste Brücken oder Übergänge ist für den Gedanken der gemeinsamen wechselseitigen Nutzungen nicht ausreichend. Um die erforderliche Methodenvielfalt des Unterrichts sicherzustellen, die neben den klassischen Lerninhalten auch die Vermittlung von Teamfähigkeit, Arbeit in Gruppen selbständiges Arbeiten, Recherchekompetenz etc. ermöglichen soll, werden innerhalb des Gebäudes funktionale Unterrichtseinheiten mit dazugehörigen Differenzierungsräumen und Lehrerbereich gebildet, die sich jeweils um ein zentrales Forum gruppieren. Diese Foren, die als erweiterte Flurzone möblierbar sind, können sowohl für Differenzierungen, als auch für klassenübergreifendes Arbeiten genutzt werden und dienen der intensiven Kommunikation der Schülerinnen und Schüler untereinander, sowie der Schülerinnen und Schüler mit den Lehrkräften. Sie sind ebenso Aufenthaltsbereiche und Schülertreffpunkte in Pausenzeiten und dienen somit den unterschiedlichen Anforderungen an eine rhythmisierte Ganztagsschule. Dieses integrierte Raumkonzept hat den Vorteil, dass alle Unterrichtsräume (Ausnahme: Fachräume, Personalräume) den Schülerinnen und Schülern den gesamten Tag zur Verfügung stehen und nicht für jede Funktion (Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Ruhephase, Unterricht, Hausaufgaben, Kleinveranstaltungen, Pausen) additiv weitere besondere Räume bereitgestellt werden müssen. Es hat damit eine pädagogische und wirtschaftliche Relevanz. Durch die Gestaltung der Zwischenwände (transparente Elemente), die Zuordnung von kleineren

8 Seite 8 von 12 Toiletteneinheiten, sowie die dezentralen Lehrerteamräume wird die Selbstverantwortung für die Räume unterstützt und ein Gemeinschaftsgefühl gefördert. Das Raumkonzept ermöglicht ganztägig modernes Lehren und Lernen. Für die Naturwissenschaften und die künstlerisch-kreativen Fächer sollen auf dem Gelände zentrale schulartunabhängige Räumlichkeiten geschaffen werden, die von allen Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Hierdurch entstehen Raumsynergien, die zu Einsparungen bei der Anzahl der Fachlehrsäle führen. Ebenso sollen die Schulen eine gemeinsame Mitte erhalten, in welcher die Essensverpflegung, Bibliothek und Ruhe- und Bewegungsbereiche geschaffen werden sollen. Dieses Gebäude soll gleichberechtigt von beiden Schulen nutzbar sein und eine zusammenführende Funktion erhalten. Ob dieses Gebäude an ein Schulgebäude angeschlossen werden kann oder einen Solitär darstellen soll, muss der durchzuführende Realisierungswettbewerb ergeben. Hier muss besonderes Augenmerk auf schallschützende Bebauung, aber auch auf die Situierung der Unterrichts- und Aufenthaltsbereiche von Schüler/innen und Lehrer/innen gelegt werden. Versorgungskonzept Aus der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler errechnet sich für den Campus eine zu erwartende Anzahl von rund 1900 Essensteilnehmerinnen und -teilnehmern. Hierbei sind die zu versorgenden Schularten jeweils prozentual berücksichtigt. Wegen dieser hohen Essensanzahl bietet es sich an, den gesamten Schulcampus mit Frischkost zu versorgen. Durch verschiedene Fachstudien ist belegt, dass bei einer Versorgungsküche dieser Größenordnung eine Verpflegung auf der Basis von 100 % Frischkost (cook & serve) auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertreten werden kann. Die insgesamt erforderliche Küchengröße ist im Raumprogramm enthalten. Weiterhin ist ein besonderes Augenmerk auf die Ausgabebereiche zu legen. Auf Grund der Anzahl der Essensteilnehmerinnen und -teilnehmern ist von einem Free-Flow-System auszugehen (Free-Flow-Speisenausgabe bedeutet, dass frei stehende Ausgabeeinheiten an Stelle von Ausgabetheken vor allem bei hohen Essensteilnehmerzahlen eingesetzt werden, um die Flexibilität bei der Auswahl der Komponenten zu erhöhen und die Bildung von Warteschlangen zu vermeiden). Dadurch wird gewährleistet, dass in der Zeit von Uhr bis ca. 14 Uhr alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte so versorgt werden, dass keine langen Wartezeiten entstehen. Entsprechend große Ausgabebereiche müssen vorgehalten werden. 1.3 Alternative Lösungsmöglichkeiten scheiden unter Berücksichtigung der Gesamtsituation aus.

9 Seite 9 von Bedarfsdarstellung 2.1 Räumliche Anforderungen Teilprojekte Eine Gliederung in Teilprojekte ist auf Grund der schulartübergreifenden Nutzungen von Räumlichkeiten in verschiedenen Gebäudeteilen nicht sinnvoll Nutzeinheiten Es werden für alle Schularten die erforderlichen Unterrichtsbereiche mit den nach Lehrplan erforderlichen Fachlehrsaalbereichen, sowie die für den Schulbetrieb insbesondere auch ausgerichtet auf einen möglichen Ganztagsbetrieb erforderlichen Lehrer- und Verwaltungsbereiche errichtet. Die Allgemeinen Unterrichtsbereiche von Gymnasium und Realschule sind gleich aufgebaut, so dass diese jeweils bedarfsabhängig wechselseitig von beiden Schularten unproblematisch genutzt werden können. Daher sollen auch Gymnasium und Realschule eine bauliche Einheit bilden. Die schulartübergreifenden Fachlehrsaal-Bereiche für die MINT-Fächer und die Kreativ-Fächer sollen beiden Schularten zur Verfügung stehen. Die Verpflegung soll in einem zentralen Mensabau untergebracht werden; dort sollen auch die Bibliotheken der Schulen zusammengefasst werden. Es müssen PKW- und Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl gemäß der jeweiligen Stellplatzsatzung untergebracht werden Raumprogramm siehe Anlage 2.2. Funktionelle Anforderungen Organisatorische und betriebliche Anforderungen Das Zentrum des Schulcampus bildet der Versorgungsbereich mit Bibliothek und Mehrzweckräumen. Die Speisesäle sollen mit mobilen Wänden zu einer Einheit zusammenschaltbar sein und Raum für Veranstaltungen bieten. Entsprechende lichttechnische und elektroakustische Anlagen und Bühne sind vorzusehen. Die Mehrzweckräume sind Unterrichtsräume der jeweiligen Schulen. Der Allgemeine Unterrichtsbereich von Realschule und Sekundarstufe Gymnasium (Jahrgangsstufen 5-10) ist in Einheiten mit je

10 Seite 10 von 12 6 Unterrichtsräumen (Jahrgangsstufe 5-10), einem multifunktionalen Klassenraum, einem Ausweichraum, einem Gruppenraum Inklusion einem Teamraum, sowie Abstellraum und Toiletteneinheit gegliedert. Die Räume gruppieren sich um einen multifunktionalen Mehrzweckbereich, der ein Forum darstellt und sowohl zur Differenzierung des Unterrichts in Klein- und Kleinstgruppen, als auch zur klassenübergreifenden Kommunikation und für die ganztägige Betreuung dient. Eine Szenenfläche im Forum integriert soll Präsentationsmöglichkeiten bieten. Der multifunktionale Klassenraum muss diesem Forum über eine mobile Wand zugeschaltet werden können. Eine Einheit der Qualifikationsphase Gymnasium ist für die Unterbringung von 6 Klassen (z. B. je 3 Klassenzimmer 11. und 12. Jahrgangsstufe) konzipiert und beinhaltet neben den 6 Klassenzimmern (davon 2 für Inklusion) einen multifunktionalen Klassenraum, einen Teamraum, sowie einen Abstellraum und eine Toiletteneinheit. Die Räume gruppieren sich um den multifunktionalen Mehrzweckbereich der ein Forum darstellt und sowohl zur Differenzierung des Unterrichts in Klein- und Kleinstgruppen, als auch zur klassenübergreifenden Kommunikation und für die ganztägige Betreuung dient. Eine Szenenfläche im Forum integriert soll Präsentationsmöglichkeiten bieten. Die multifunktionalen Klassenräume müssen diesem Forum über eine mobile Wand zugeschaltet werden können. Im Bereich der Fachlehrsäle soll für Gymnasium und Realschule ein gemeinsamer MINT-Bereich vorgesehen werden, der die Fachlehrsäle Physik/ Chemie/ Biologie/ Natur und Technik für beide Schularten zusammenfasst. Im Kreativ-Bereich sollen ebenfalls die Fachlehrsäle der beiden Schularten zusammengefasst werden. Dieser Bereich enthält alle Musik-Fachlehrsäle der Realschule und des Gymnasiums, sowie Kunsträume. Die EDV-Fachlehrsäle im Gymnasium und in der Realschule werden zwischen den Lernhäusern situiert. Die Schullehrküche der Realschule soll in die Nähe der Pausenhalle situiert werden. Anmerkungen zu den einzelnen Räumen des Raumprogramms: 1. Die Teamräume sind für das pädagogische Personal in den Einheiten vorgesehen. 2. Der zentrale Lehrerbereich/ Multifunktionsraum dient vorrangig der Kommunikation. Er soll sowohl offene Bereiche, als auch Rückzugsmöglichkeiten beinhalten. Es sind eine Teeküche und ein separater Kopierraum vorzusehen. 3. Die Toiletteneinheit in den Lernhäusern sollen folgende Ausstattung erhalten: Damen-WC mit 1 WC und 1 Waschbecken

11 Seite 11 von 12 Herren-WC mit 1 WC und 1 Waschbecken in jedem 2. Lernhaus ein Behinderten-WC mit Wickelmöglichkeit Schülerinnen: 4 WC und 2 Waschbecken Schüler: 2 WC, 4 Urinale und 2 Waschbecken 4. Die Kunsträume müssen gut belichtet sein; der Kreativ-Bereich soll auch eine Möglichkeit zur Arbeit im Freien bieten. 5. Die Verwaltungsräume müssen leicht auffindbar sein. 6. Der Erste-Hilfe- / Schularztraum ist in der Nähe der Verwaltungsräume / Sekretariat zu situieren. 7. Für Veranstaltungen gemäß VStättV müssen die Speisesäle durch mobile Wände zusammenschaltbar sein. Aus akustischen Gründen und um ein angenehmes Raumgefühl zu erzeugen sollen die Speisesäle zoniert werden können. Für die zusammengefassten Bereiche ist auch eine feste Bühne mit entsprechender elektroakustischer und lichttechnischer Ausstattung vorzusehen. Ein zweiter Standort für eine mobile Bühne mit der entsprechenden elektroakustischen und lichttechnischen Ausstattung für kleinere Veranstaltungen gem. VStättV ist ggf. vorzusehen, abhängig von der tatsächlichen Situierung der Räume. Die Nutzung durch die Öffentlichkeit muss unabhängig und getrennt von den übrigen Schulgebäuden möglich sein (Toilettenanlage etc.) Das Stuhllager ist in der Nähe dieser Räume vorzusehen und muss barrierefrei erreichbar sein. 8. Die Versorgungsküche versorgt alle Nutzungseinheiten auf dem Campus-Gelände. Sie ist mit ausreichend breiten Ausgabetheken auszustatten. Für ca Schüler/innen müssen sowohl der Pausenverkauf, als auch die Mittagsverpflegung über diese Ausgabetheke abgewickelt werden. (siehe auch Punkt 1.2 Versorgungskonzept ) 9. Im Realschul- und Gymnasial- Bereich müssen zusätzliche Aufstellflächen für die Spinde für Schülermaterialien vorgesehen werden. 10. Sporthallen Wegen der außerschulischen Sportnutzung wird ein von der Schule unabhängiger, separater Eingang benötigt. Bei außerschulischer Sportnutzung muss das Schulgebäude gegenüber den Sporteinrichtungen abgesperrt werden können. Der Konditionsraum ist auf Hallenniveau zu situieren. Die Sanitärbereiche müssen in der Mitte teilbar und dann jeweils einem Umkleideraum zugeschaltet und dem Hallenteil zugeordnet sein. Die Sportlehrerzimmer sind mit Dusche und Handwaschbecken auszustatten und dem jeweiligen Hallenteil zugeordnet sein. Die Geräteräume müssen über Schwingtore von jedem Hallenteil zugänglich sein Es sind in ausreichender Zahl Toilettenanlagen erforderlich, insbesondere unter Beachtung der Anzahl der Tribünenplätze. An der Tribüne sind Anschlüsse für die Presse vorzusehen. Die Tribüne erstreckt sich

12 Seite 12 von 12 über alle Halleneinheiten. Die Verkaufsstelle wird ausschließlich von außerschulischen Veranstaltern genutzt. 11. Sportpark Das Schwimmbecken kann unter einer Sporthalle situiert werden. Rasenhauptspielfeld: 400m-Rundlaufbahn, vierbahnig Kunstrasenspielfeld mit Flutlichtanlage Rasenspielfeld 40m x 60m Allwetterplätze mit Weit- und Hochsprunganlage Multifunktionale Beachfelder Anforderungen an Standard und Ausstattung SchulbauV, analog ASBE, Richtlinien der Unfallkasse und einschlägige Richtlinien für den Sportstättenbau, LebensmittelhygieneV weitere Anforderungen: Im Forum der einzelnen Einheiten muss die Beleuchtung unterrichtsgeeignet sein. Die Foren der Einheiten müssen möblierbar sein; das Brandschutzkonzept muss darauf abgestimmt sein. Die Teamräume erhalten eine kleine Teeküche, PC-Arbeitsplätze, Schränke und einen Besprechungstisch. Es werden dort jeweils ca. 12 Lehrkräfte unterzubringen sein Anforderungen an die Freiflächen der Schulen Die Schulhöfe der einzelnen Schularten sollen gegebenenfalls nach Altersklassen auch gemischt genutzt werden können. Sie dienen ganztägig den aktiven Pausen. Sie sind überschaubar anzulegen und nach den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler nach ihren persönlichen Bedürfnissen und ihrer Altersstruktur in verschiedene Bereiche zu gliedern (Spiel-, Ruhe- und Spielgerätebereiche). Eine Öffnung der Freibereiche außerhalb der Schulzeiten muss möglich sein Besondere Anforderungen Der Bildungs- und Sportcampus ist barrierefrei auszubilden Die Auslobung wird konkrete städtebauliche Anforderungen enthalten, die im Einzelnen noch festgelegt werden müssen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der Schulcampus sich in die stadträumliche Struktur der Messestadt Riem, mit einer qualitätsvollen städtebaulichen und architektonischen Lösung einfügen soll. 3. Zeitliche Dringlichkeit Die Fertigstellung des gesamten Campus-Bereichs soll so rechtzeitig sein, dass eine Inbetriebnahme zum Schuljahr 2021/22 gewährleistet ist.

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