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1 Einwohnergemeindeversammlung Traktandenliste und Anträge des Gemeinderates Silenen zuhanden der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 16. Mai 2018

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3 Einwohnergemeinderat Gotthardstrasse Silenen Tel : Fax : gemeindeverwaltung@silenen.ch Homepage : Einwohnergemeindeversammlung Der Einwohnergemeinderat Silenen beruft die Einwohnergemeindeversammlung wie folgt ein: Datum: Mittwoch, 16. Mai 2018 Zeit: Uhr Ort: Turnhalle Schulhaus Amsteg Traktanden 1. Ablage der Rechnung 2017 der Einwohnergemeinde Silenen 1.1 Erfolgsrechnung a) Allgemeine Orientierung und Begründung der speziellen Positionen b) Beschlussfassung 1.2 Investitionsrechnung a) Allgemeine Orientierung und Begründung der speziellen Positionen b) Beschlussfassung 2. Einbürgerungsgesuch Muoser, Dayana, geboren am 9. Juli 1998, ukrainische Staatsangehörige, wohnhaft in 6473 Silenen, Efibach 17 Bericht und Antrag siehe Beilage 3. Abparzellierung und Überführung von 440 m 2 des Grundstücks , Reussgrund, Bristen, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen Bericht und Antrag siehe Beilage

4 4. Orientierungen (nachträgliche Änderungen / Ergänzungen sind möglich) - Reorganisation der Behördenstruktur - Wasserversorgung Silenen - Aktuelles Schule Silenen - Zustand der Bristenstrasse und geplante Massnahmen (Information durch Vertreter der Baudirektion Uri) 5. Beantwortung von Anfragen und Entgegennahme von Anregungen Die Detailunterlagen zur Rechnung 2017 können auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder von der Homepage heruntergeladen werden. Silenen, 20. April 2018 Einwohnergemeinderat Silenen

5 Einbürgerungsgesuch Dayana Muoser, geboren am 9. Juli 1998, ukrainische Staatsangehörige, wohnhaft in 6473 Silenen, Efibach 17 Dayana Muoser, geb. am 9. Juli 1998 ist ukrainische Staatsangehörige. Sie ist in der Ukraine geboren und wohnt seit dem Sommer 2003 in der Schweiz. Seit ihrer Einreise ist Dayana Muoser, unterbrochen durch einen einjährigen Aufenthalt in Brunnen SZ, in der Gemeinde Silenen wohnhaft, wo sie auch die Schule absolviert hat. Zurzeit befindet sich Dayana Muoser in der Ausbildung zur Kauffrau mit Berufsmaturität bei der Dätwyler Schweiz AG in Schattdorf. Sie wird ihre Lehrausbildung im Sommer 2018 abschliessen. Dayana Muoser ist mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten bestens vertraut und fühlt sich in der Gemeinde Silenen zuhause. Zu ihrem Heimatland hat sie nur noch eine sporadische Ferienbeziehung. Die Justizdirektion Uri, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, hat die Vollständigkeit des Gesuchs von Dayana Muoser geprüft und die Einbürgerungs- und Eignungsvoraussetzungen abgeklärt. Aufgrund des positiven Ergebnisses wurde das Gesuch mit sämtlichen Abklärungsunterlagen dem Gemeinderat Silenen zur Weiterbearbeitung und Erteilung des Gemeindebürgerrechts zugestellt. Gemäss Artikel 110 der Kantonsverfassung und Artikel 16 der Gemeindeordnung ist für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts die Einwohnergemeindeversammlung zuständig. Die Erteilung des Gemeindebürgerrechts erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern und der Erteilung des Kantonsbürgerrechts durch den Regierungsrat. Sobald der positive Einbürgerungsentscheid der Gemeinde vorliegt, wird beim SEM in Bern die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung beantragt. Nach Vorliegen der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung wird das Gesuch dem Regierungsrat unterbreitet zwecks Erteilung des Kantonsbürgerrechts. Anschliessend erfolgt die Mitteilung des Einbürgerungsentscheids unter Beilage der Gebührenrechnung an die gesuchstellende Person. Die Einbürgerungsgebühren ergeben sich anhand der kantonalen Richtlinien. Danach hat Dayana Muoser für die Einbürgerung in Silenen eine Gebühr von Fr. 1' zu bezahlen. Die Gebühr für die Erteilung des Urner Landrechts beläuft sich ebenfalls auf Fr. 1' Mit der Bezahlung der Gebührenrechnung wird die Einbürgerung rechtswirksam. Antrag Gemeinderat Gestützt auf die getroffenen Abklärungen und die vorstehenden Ausführungen wird der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Mai 2018 folgender Antrag gestellt: 1. Frau Dayana Muoser wird, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern und der Erteilung des Kantonsbürgerrechts durch den Regierungsrat, das Bürgerrecht der Gemeinde Silenen zugesichert. Das Gemeindebürgerrecht tritt mit der rechtskräftigen Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der Bezahlung der Einbürgerungsgebühren gemäss Ziffer 2 in Kraft. 2. Die Einbürgerungsgebühren für das Bürgerrecht der Gemeinde Silenen (inkl. Verwaltungskosten) betragen Fr. 1' Die Gebühr ist innert 30 Tagen nach dem Einbürgerungsbeschluss des Regierungsrates zahlbar.

6 Abparzellierung und Überführung von 440 m 2 des Grundstücks , Reussgrund, Bristen, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen Der Ortsteil «Schattigmatt», Bristen, wurde im August 2005 von starken Unwettern heimgesucht. Der Chärstelenbach zerstörte viele Gebäude und die grossen Wassermassen veränderten den Bachlauf. Mit verschiedenen Notmassnahmen wurde ein provisorischer Hochwasserschutz, eine neue Erschliessungsstrasse inkl. Notbrücke, Ersatzbauten etc. wieder aufgebaut. Die Realisierung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Amtsstellen, aber ohne Berücksichtigung des rechtskräftigen Zonenplans. Mit dem «Teilzonenplan Schattigmatt» wurde die Zonenplanung im Gebiet der Unwetterschäden an das definitive Hochwasserschutzprojekt und an die erstellten Notmassnahmen angepasst. Der vom Regierungsrat am 7. Juli 2009 genehmigte «Teilzonenplan Schattigmatt» belegte unter anderem den Bereich um die Talstation der Luftseilbahn Golzern mit einer Quartiergestaltungspflicht. Die Gemeinde Silenen ist Eigentümerin der Liegenschaft 1858 und hat im Rahmen der Quartiergestaltungsplanung die raumplanerischen Voraussetzungen für den Bau der Kraftwerkzentrale der KW Bristen AG sowie für die Realisierung eines sogenannten «Alpenkiosks» geschaffen. Der Standort ist aufgrund seiner zentralen Lage optimal geeignet, um einheimische Produkte aus der Region zu verkaufen. Aus Sicht des Gemeinderates steigert die Umsetzung des Projektes «Alpenkiosk» die touristische Attraktivität nachhaltig. Gleichzeitig werden neue Einkommensquellen erschlossen, bestehende Arbeitsplätze gesichert und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Aus den genannten Gründen hat der Gemeinderat in den vergangenen Jahren stets signalisiert, dass die Gemeinde bei der Umsetzung eines allfälligen Projektes Hand bieten, einen «Alpenkiosk» aber nicht selber bauen oder betreiben wird. Mittlerweile hat sich die Seilbahngenossenschaft Golzern, unter Miteinbezug der Alpgenossenschaften Stössi und Etzli, entschieden, auf der Parzelle 1858 einen «Alpenkiosk» mit zwei Wohnungen zu erstellen und möchte die benötigte Landparzelle von der Gemeinde Silenen käuflich erwerben. Nach Abwägen sämtlicher Vor- und Nachteile hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2017 beschlossen, das entsprechende Baufeld abzuparzellieren und zu marktüblichen Konditionen zu verkaufen. Aus diesem Grund will er das abparzellierte Grundstück vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen überführen. Dazu ist gemäss Artikel 82 c der Gemeindeordnung die Zustimmung der Gemeindeversammlung erforderlich. Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission Silenen erachtet das Projekt sowie die Vorgehensweise im Rahmen des Gesamtkontextes als sinnvoll und empfiehlt der Gemeindeversammlung dem Landverkauf zuzustimmen.

7 Antrag Gemeinderat Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen wird der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Mai 2018 folgender Antrag gestellt: 1. Der Abparzellierung und Überführung von 440 m2 des Grundstücks 1858 vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat wird ermächtigt, das abparzellierte Grundstück zu marktüblichen Konditionen zu verkaufen.

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