1. Was muss ich in Vorbereitung des Einzuges wissen? Ist die Finanzierung des Heimplatzes gesichert? 2

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1 Häufige Fragen 1. Was muss ich in Vorbereitung des Einzuges wissen? 2 2. Ist die Finanzierung des Heimplatzes gesichert? 2 3. Sollte eine Betreuung angeregt werden? 2 4. Was muss ich am Tag des Einzuges beachten? 3 5. Kann ich mein Zeitungsabonnement behalten? 3 6. Muss ich Rundfunkgebühren bezahlen? 3 7. Ist ein privater Telefonanschluss möglich? 4 8. Darf ich mein Haustier mitbringen? 4 9. Wie bezahle ich die Heimkosten? Was ist mit meiner ärztlichen Versorgung? Wo kann ich meine Wäsche waschen? Wie viel Taschengeld bekomme ich? Wer versorgt mir meine Hygieneartikel und Pflegemittel? Darf ich eigene Bilder mitbringen? Wird meine Familie informiert, wenn ich einmal krank sein sollte? Was bieten Sie in ihrem Haus für Leistungen an? Darf ich besucht werden? Hier noch einmal Ihre Ansprechpartner: 7 Seite 1 von 7

2 1. Was muss ich in Vorbereitung des Einzuges wissen? Bei Ihrer Anfrage nach einem Heimplatz erhalten Sie in unserem Haus bei der Hausleitung sowie in der Verwaltung und bei den Fachkräften folgende Unterlagen: - den Heimantrag - den ärztlichen Fragebogen - Informationsmaterial Wir bitten Sie, diese Antragsunterlagen auszufüllen bzw. durch den Arzt ausfüllen zu lassen und uns umgehend zurückzugeben. Ein Einzug in unser Pflegeheim ist nur möglich, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt. Wenn Sie noch keine Pflegestufe haben, stellen Sie bitte den Antrag auf Erteilung bei der zuständigen Krankenkasse (die gleichzeitig Pflegekasse ist). Der medizinische Dienst wird dann eine Begutachtung vornehmen. Wenn Sie eine Pflegestufe haben, übernimmt die Pflegekasse in Pflegestufe I ,00 Euro, Pflegestufe II ,00 Euro, Pflegestufe III ,00 Euro monatlich. Damit wird schon ein Teil der Heimkosten gedeckt. Günstig ist es, bei den zuständigen Mitarbeitern der Krankenkasse vorzusprechen und den beabsichtigten Einzug ins Heim bzw. die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege mitzuteilen. Gleichzeitig sollten Sie dort den entsprechenden Antrag auf Übernahme der Kosten für vollstationäre bzw. Kurzzeitpflege stellen. Solange keine Bestätigung der Übernahme der Pflegekosten durch die Pflegekasse vorliegt, müssen Sie die gesamten Kosten, danach den verbleibenden Teil des Heimentgeltes, selbst übernehmen. Die Pflegekasse gewährt Leistungen frühestens ab dem Tag der Antragstellung. 2. Ist die Finanzierung des Heimplatzes gesichert? Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Eigenanteil der Heimkosten sowie einen angemessenen monatlichen Barbetrag (ca. 125,00 Euro) für Sie selbst zu finanzieren, und steht auch kein Bargeldvermögen über 2.600,00 Euro zur Verfügung, empfehlen wir Ihnen, umgehend beim zuständigen Sozialamt vorzusprechen. Die Mitarbeiter/innen werden Sie über Möglichkeiten der Hilfe beraten und Ihnen entsprechend Antragsunterlagen zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass der Eigenanteil in Pflegestufe III höher liegt und auch eine kleine jährliche Steigerung eingeplant werden muss. Über die Höhe informieren wir Sie. Für das Wohnen im Heim kann in bestimmten Fällen Wohngeld beantragt werden. Unser Sozialdienst wird Sie dazu beraten. 3. Sollte eine Betreuung angeregt werden? Für Personen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können, kann als gesetzlicher Vertreter eine Betreuerin bzw. ein Betreuer gestellt werden. Die Regelung der persönlichen Angelegenheiten wird durch einen solchen Betreuer oft wesentlich erleichtert. Wir empfehlen deshalb, wenn Sie oder Ihr Angehöriger aufgrund einer körperlichen, geistigen Seite 2 von 7

3 oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise bestimmte Situationen nicht mehr regeln können, sich vom zuständigen Amtsgericht/Vormundschaftsgericht beraten lassen. 4. Was muss ich am Tag des Einzuges beachten? Um uns richtig auf Sie vorbereiten zu können, bitten wir Sie oder Ihre Angehörigen, mit der zuständigen Fachkraft über alle Dinge des täglichen Lebens, Ihre Gewohnheiten, Vorlieben und Abneigungen zu sprechen. Wir möchten Ihre Bedürfnisse kennen lernen, damit wir uns auf Sie einstellen können. Das Gespräch sollte möglichst vor oder am Tage des Einzuges stattfinden. Beim Einzug in unser Haus wird ein Heimvertrag abgeschlossen, über dessen Inhalt wir Sie gern vorher informieren. Melden Sie sich bitte - bzw. Ihre Angehörigen - am Tage des Einzuges in der Verwaltung bei Frau Gruhl. Wir möchten hier gern einige notwendige Modalitäten mit Ihnen besprechen. Sollten Sie das an dem Tag des Einzuges nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Wichtig! Folgende Unterlagen benötigen wir am Tag des Einzuges: Personalausweis Krankenversichertenkarte Bonusheft (Zahnarzt) Impfausweis oder Notfallpass ggf. Ausweis der Krankenversicherung über die Befreiung von Zuzahlungen eine Kopie des letzten Bescheides der Krankenversicherung über die letzte anerkannte Pflegestufe eine Kopie des Rentenbescheides Kopie des Betreuungsausweises Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden) formlose Angabe der Bankverbindung eine Kopie der Geburts- oder Heiratsurkunde (auch Stammbuch möglich) 5. Kann ich mein Zeitungsabonnement behalten? Sie können Ihr bisheriges Abonnement gern behalten. Bitte teilen Sie der Vertriebsagentur die neue Adresse und den Tag Ihres Einzuges ins Heim mit. Sie erhalten die Zeitungen dann in Ihr Postfach oder auf Ihr Zimmer. 6. Muss ich Rundfunkgebühren bezahlen? Zweckmäßig ist die rechtzeitige Abmeldung des Rundfunk- und Fernsehgerätes bei der zuständigen Stelle. Im Heim ist privater Rundfunk- und Fernsehempfang (über Kabel) möglich. Ein Antrag auf Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren kann bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - gestellt werden. Seite 3 von 7

4 7. Ist ein privater Telefonanschluss möglich? In den Bewohnerzimmern unseres Hauses ist ein privater Telefonanschluss möglich. Einen geeigneten Telefonanbieter (z. B. Telekom, Vodafone ) können Sie selbst wählen. Bitte beachten Sie, dass für solch ein Telefon gesonderte Kosten anfallen. 8. Darf ich mein Haustier mitbringen? Kleine Tiere (Vögel oder Fische) können nach Absprache mit der Heimleitung u. U. im Haus gehalten werden. Für die Versorgung und tierärztlichen Untersuchungen ist der Bewohner jedoch selbst verantwortlich. 9. Wie bezahle ich die Heimkosten? Der Anteil der Pflegekasse wird bei einem ständigen Heimaufenthalt von der Pflegekasse direkt an das Heim überwiesen. Der Bewohner erhält monatlich eine detaillierte Rechnung. Den Eigenanteil bitten wir zu überweisen oder uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Formalitäten dazu werden mit Ihnen im Aufnahmegespräch mit Frau Gruhl/Verwaltung besprochen. 10. Was ist mit meiner ärztlichen Versorgung? Im Heim gilt das Prinzip der freien Arzt- und Apothekenwahl. Bitte sprechen Sie mit Ihrem bisherigen Hausarzt, ob er die Betreuung im Heim fortsetzen möchte oder beraten Sie gemeinsam mit der zuständigen Fachkraft, welcher Arzt bzw. welche Apotheke für Sie günstig wäre. Alle nicht rezeptpflichtigen Medikamente sind durch Sie zu bezahlen. Sind Sie nicht zuzahlungsbefreit, sind für rezeptpflichtige Medikamente 10 %, mindestens 5 jedoch höchstens 10, zu zahlen. Liegt der Preis der Medikamente niedriger, ist nicht mehr zu zahlen, als es kostet. Wir möchten Sie als Heim bei den Veränderungen unterstützen und bieten Ihnen in zwei Dingen unsere Hilfe an: Erstellung und Aktualisierung einer Übersicht über Arzt- und Zahnarztbesuche Sammlung erhaltener Zuzahlungsbelege. Allerdings haben wir an Sie die große Bitte, bereits Anfang jedes Quartals entsprechende Bargeldmittel bereitzuhalten bzw. in der Verwahrgeldkasse zu hinterlegen, damit eine reibungslose medizinische Versorgung möglich ist! Die Höhe der Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Inkontinenzmaterial) beträgt 10 % je Monatspauschale (z. B. 35,00 Euro Monatspauschale = 3,50 Euro Eigenanteil), höchstens jedoch 10,00 für den Monatsbedarf je Verordnung. Gleiches gilt für Sondennahrung und ähnliche Hilfsmittel. Seite 4 von 7

5 Die Zahlungen werden wir Ihnen mit der monatlichen Heimrechnung rückwirkend in Rechnung stellen, da es uns nicht möglich ist, diese in einer andern Form einzusammeln. Die Rückerstattung durch die Krankenkassen ist bei Erreichung von 2 % des Jahreseinkommens bzw. bei chronisch Kranken von 1 % möglich. Darum bitten wir Sie, sich selbst zu bemühen. 11. Wo kann ich meine Wäsche waschen? Bettwäsche wird vom Haus gestellt. Die anderen notwendigen Sachen entnehmen Sie bitte unserer Übersicht Was sollte beim Einzug ins Heim mitgebracht werden?. Natürlich können Sie Ihre Gewohnheiten dabei beibehalten und liebgewordene Stücke mitbringen. Die Kennzeichnung der Wäsche erfolgt durch die Wäscherei gegen ein kleines Entgelt. Wir bitten Sie daher, diese mit einem Namenszettel dem zuständigen Pflegepersonal zu übergeben. Dies gilt auch jeweils für neue Stücke. Bitte beachten Sie, dass die Wäsche waschmaschinenfest und trocknergeeignet sein muss, da andere Verfahren nicht möglich sind. Sollten Sie empfindliche Wäschestücke haben, bitten wir Sie, diese mit nach Hause bzw. in die chemische Reinigung zu geben. 12. Wie viel Taschengeld bekomme ich? Über die Höhe und Verfügung von Bargeld entscheiden selbstverständlich Sie selbst, gemeinsam mit Ihren Angehörigen. Wir bitten jedoch, in den Zimmern keine hohen Beträge aufzubewahren, da das Heim dafür keine Haftung übernimmt. Für den Fall, dass ein sicherer Umgang mit Bargeld aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gegeben ist, bietet das Heim seine Hilfe an. Es wird ein sogenanntes Verwahrgeldkonto in der Verwaltung für den Bewohner eingerichtet. Bitte denken Sie daran, dass für den Bewohner von Beginn an ein angemessener Betrag zur Verfügung stehen sollte, da erfahrungsgemäß Kosten für z. B. Medikamentenzuzahlung, Fußpflege, Friseur u. ä. bald zu begleichen sind. 13. Wer versorgt mir meine Hygieneartikel und Pflegemittel? Bitte bringen Sie Artikel der persönlichen Hygiene, wie Duschbad, Haarwäsche, Zahnpasta, Prothesenreiniger, Körperlotion und Hautpflegemittel selbst mit. Diese persönlichen Artikel müssen Sie auch künftig selbst kaufen bzw. durch Ihre Angehörigen besorgen lassen, da sie nicht im Heimentgelt enthalten sind. Bei der Auswahl geeigneter Produkte können Sie sich gern von unseren Mitarbeiterin in den Wohngruppen beraten lassen. Auf ein gepflegtes Äußeres unserer Bewohner legen wir viel Wert. Termine mit Friseur bzw. Fußpflege können durch unser Personal gern vereinbart werden. Seite 5 von 7

6 14. Darf ich eigene Bilder mitbringen? Natürlich können Sie Kleinmöbel, Radio, Fernseher, Bilder, Spiegel und ähnliche Gegenstände mitbringen. Ihr Zimmer ist Ihr zu Hause und soll Sie mit angenehmen Dingen umgeben. Dazu beraten wir Sie gern. Das Anbringen von Bildern, Regalen u. ä. Gegenständen erfolgt ausschließlich durch unsere Mitarbeiter. 15. Wird meine Familie informiert, wenn ich einmal krank sein sollte? Wenn Sie einmal sehr krank sein sollten oder Ihr Leben zu Ende geht, so informieren wir Ihre nächsten Angehörigen, damit Sie Ihnen in den schweren Stunden zur Seite stehen. Im Heimvertrag wird auch geregelt, wer im Todesfall benachrichtigt werden soll. Bitte besprechen Sie mit diesen Angehörigen Ihre Wünsche und teilen Sie diese unserem Sozialdienst mit. 16. Was bieten Sie in ihrem Haus für Leistungen an? Die genaue Beschreibung unserer Leistungen entnehmen Sie bitte dem Heimvertrag. Wir möchten Ihnen jedoch schon eine kurze Übersicht geben: Zu unseren Leistungen gehören: - allgemeine Pflegeleistungen der Grund- und Behandlungspflege, - die Gewährung von Unterkunft und voller Verpflegung (daneben zusätzliche Getränke im Angebot), - soziale Betreuung (Unterstützung bei sozialen Angelegenheiten, ein kulturelles und beschäftigungstherapeutisches Angebot), - Zusatzleistungen, wie Gästeübernachtung, Gästeessen oder Fahrdienst. Diese Leistungen sind gesondert zu bezahlen. Die Außenanlage mit Kräutergarten und Bänken sowie der nah gelegene Stadtpark mit Teich bilden eine angenehme Umgebung. Sollte Ihnen das Laufen schwer fallen, stellen wir Ihnen Gehwagen bzw. Standardrollstühle zur Verfügung. Unsere Küche bietet Ihnen eine abwechslungsreiche, frisch gekochte Hausmannskost. Sollten Sie spezielle Diätkost benötigen, stellen wir Ihnen diese nach ärztlicher Verordnung ohne Mehrkosten zur Verfügung. Ein monatliches kulturelles Programm sorgt durch verschiedene Veranstaltungen, Fahrten oder Spielrunden für vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Chorsingen, Handarbeiten, Gedächtnistraining u. a. erhalten und wecken Ihre Fähigkeiten und bereiten in der Gemeinschaft viel Freude. Einmal im Vierteljahr erscheint unsere Hauszeitung. Verschiedene Tiere (Katzen, Kaninchen) bereichern unser Leben. Evangelische und Katholische Gottesdienste finden regelmäßig im Hause statt. Bewohnerversammlungen und Angehörigenabende führen wir in größeren Abständen durch. Zu unseren Feierlichkeiten, wie Sommerfest oder Herbstfest sind Gäste und Angehörige jederzeit willkommen. Seite 6 von 7

7 17. Darf ich besucht werden? Angehörige sind im Haus jederzeit gern gesehen. Eine kurze Anmeldung und Nachfrage bei unseren Mitarbeitern ist günstig, da manchmal Dinge zu besprechen sind. Liebe Bewohner/innen und Angehörige, wir hoffen, Ihnen mit dieser Übersicht erste wichtige Informationen geben zu können. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen Ihnen alles Gute! 18. Hier noch einmal Ihre Ansprechpartner: im Seniorenwohnhaus Am Belmsdorfer Berg in Bischofswerda Geschäftsführerin, Frau Dr. Konstanze Clemens Tel.: / Sozialdienstleiter, Herr André Neumann Tel.: / im Seniorenzentrum Am Stadtpark in Elstra Hausleitung und Pflegedienstleitung, Frau Daniela Gnauck Tel.: / stellv. Pflegedienstleitung, Frau Katja Müller Tel.: / Verwaltung, Frau Mandy Gruhl Tel.: / Seite 7 von 7

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