Schleswig-Holstein Der echte Norden

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1 Schleswig-Holstein Der echte Norden Projekt ejustiz SH Der elektronische Rechtsverkehr mit Behörden 6. September 2018 Dr. Geelke Otten

2 Themen 1 Zeitplan des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) 2 Welche Postfächer müssen die Behörden bereithalten? Was ist ein bebpo? Was ist mit D ? 3 Was kann man an die Justiz im Wege des ERV schicken? 4 Das eeb 5 Ihre Fragen Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 2

3 Zeitplan und Rechtslage ERV Art. 14 Absatz 2 LVerf SH : Das Land sichert im Rahmen seiner Kompetenzen einen persönlichen, schriftlichen und elektronischen Zugang zu seinen Behörden und Gerichten. Opt-Out Opt-In Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 3

4 Zeitplan ERV für Behörden Seit dem 1. Januar 2018 müssen Behörden für OSCI-Nachrichten und DE- Mails* empfangsbereit sein. Evtl. ab , spätestens ab müssen Behörden elektronisch bei Gericht einreichen. Schon jetzt können bei Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronische Dokumente eingereicht werden. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 4

5 Wer hat s erfunden? Der Bund: 174 Abs. 3 ZPO An die [Behörden und jur. Pers ör] kann auch ein elektronisches Dokument zugestellt werden. [ ] Die [Behörden und jur. Pers ör] haben einen* sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 5

6 Wer hat s erfunden? Das Land: 52 b Abs. 3 LVwG Jede Behörde eröffnet einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder über einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des 55 a Absatz 4 Nummer 2 und Nummer 3 VwGO übermittelt werden. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 6

7 Der sichere Übermittlungsweg gem. 55 a Abs. 4 VwGO Sichere Übermittlungswege sind 1. der Postfach- und Versanddienst eines D -Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des 4 Absatz 1 Satz 2 des D -Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß 5 Absatz 5 des D -Gesetzes bestätigen lässt, 2. der Übermittlungsweg zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung oder einem entsprechenden, auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach und der elektronischen Poststelle des Gerichts, 3.der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten Postfach einer Behörde oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und der elektronischen Poststelle des Gerichts; das Nähere regelt die Verordnung nach Absatz 2 Satz 2, 4.sonstige bundeseinheitliche Übermittlungswege ( ). * Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 7

8 Sicherer Übermittlungsweg für Behörden: Das bebpo gem. 55 a Abs. 3 VwGO Das besondere Behörden-Postfach ist ein durch die ERVV (Rechtsverordnung des Bundes) definiertes EGVP-Postfach. EGVP + OK der Prüfstelle = bebpo bebpo = EGVP + bebpo-rolle EGVP + Bürgerrolle = Problem! Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 8

9 Was ist mit meinen anderen EGVP (mit Behördenrolle)? der Kommunikation mit dem Zentralen Vollstreckungsgericht? Verwaltungsverfahren, die bisher in Papier geführt werden, muss ich jetzt immer elektronisch mit anderen Behörden kommunizieren? der qualifizierten elektronischen Signatur? Und was soll das alles überhaupt? Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 9

10 * D 52 b Abs. 2 LVwG Zusätzlich eröffnet jede Behörde den elektronischen Zugang durch eine D -Adresse im Sinne des D -Gesetzes, es sei denn die Behörde stellt den Empfang und den Versand von D -Nachrichten auf andere Weise sicher oder die Behörde hat keinen Zugang zu dem zentral für die öffentlichen Verwaltungen des Landes angebotenen Basisdienst, über den D -Dienste angeboten werden. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 10

11 Zusammengefasst: Sichere Übermittlungswege für Behörden Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 11

12 52a LVwG - Elektronische Kommunikation (1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit die Empfängerin hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz vom (BGBL. I. S. 876), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. August 2013 (BGBL I S. 3154), versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Schriftform kann auch ersetzt werden 1. durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird. * 2. bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach 5 Abs. 5 des D -Gesetzes; * 3. bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer D -Nachricht nach 5 Abs. 5 des D -Gesetzes, bei der die Bestätigung des akkreditierten Dienstanbieters die erlassende Behörde als Nutzer des D -Kontos erkennen lässt. 3. a) durch eine Übersendung an die Behörde über einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des 55a Abs. 4 Nr. 2 und 3 VwGO. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 12

13 Komponenten der EGVP-Infrastruktur Erforderlich für den Versand und Empfang von Nachrichten sind: Sende- und Empfangssoftware Sicheres Adressbuch = sichere Verzeichnisdienste nach dem SAFE- Standard Nachrichtenspeicher = Intermediär (betreibt Dataport für SH ) Für BeBPo zusätzlich: VHN = Vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis zum Ausschluss gefälschter SAFE-IDs Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 13

14 Der Nutzen des sicheren Übermittlungsweges Oder auch: Wozu ist das alles gut? Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 14

15 55 a Abs. 3 VwGO Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 15

16 Nutzen des sicheren Übermittlungsweges 1. Die Kommunikation auf dem sicheren Übermittlungsweg spart die qualifizierte elektronische Signatur (qes), für welche eine Signaturkarte und ein Zertifikat benötigt wird. 2. Die Justiz hat ein Postfach, an das sie Zustellungen im rechtlichen Sinne vornehmen kann. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 16

17 Was kann an die Justiz geschickt werden? 55a Abs. 1 VwGO: - Vorbereitende Schriftsätze - und deren Anlagen - Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten - Sowie schriftliche einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter. Nähere Regelungen zum elektronischen Dokument: 2 ERV - PDF, ausnahmsweise TIFF - mit X-Justiz-Datensatz Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 17

18 174 Abs. 3 ZPO - eeb 174 Abs. 4 ZPO n.f. Die [elektronische] Zustellung [an die Behörde] wird durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis nachgewiesen. Das elektronische Empfangsbekenntnis ist in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln. Hierfür ist ein vom Gericht mit der Zustellung zur Verfügung gestellter strukturierter Datensatz zu nutzen. X-Justiz-Datensatz Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 18

19 ERV für Behörden - Zusammenfassung Seit dem 1. Januar 2018 müssen Behörden für OSCI-Nachrichten und DE- Mails empfangsbereit sein. Bereits jetzt können, spätestens ab müssen Behörden elektronisch bei Gericht einreichen. Eingereicht werden können elektronische Dokumente (PDF + X-Justiz- Datensatz). Bei Einreichung über das bebpo entfällt die qes. Bei Zustellungen ist ein eeb zurückzusenden. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 19

20 ERV für Behörden die wichtigen Normen 174 ZPO: Regelt die Zustellung für alle Gerichtsbarkeiten einschließlich der Pflicht zu bebpo oder D . 55a VwGO: Regelung über elektronische Dokumente und den sicheren Übermittlungsweg Gleichlautende Normen in allen anderen Verfahrensordnungen (ZPO, SGG, StPO etc.) 52 b LVwG: Regelt, wie eine Behörde im Verwaltungsverfahren erreichbar sein muss Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 20

21 Was ist mit meinen anderen EGVP (mit Behördenrolle)? der Kommunikation mit dem Zentralen Vollstreckungsgericht? Verwaltungsverfahren, die bisher in Papier geführt werden, muss ich jetzt elektronischen mit anderen Behörden kommunizieren? Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 21

22 Nützliche Links linke Menüleiste: Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 22

23 Noch Fragen zum elektronischen Rechtsverkehr? Dr. Geelke Otten Projekt ejustiz SH Tel. 0431/

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