Beanstandung durch die Vergabekammer. Beanstandung. In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren ergeht folgende Entscheidung:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beanstandung durch die Vergabekammer. Beanstandung. In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren ergeht folgende Entscheidung:"

Transkript

1 Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach Weimar Vergabekammer Freistaat Thüringen Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon Telefax tlvwa.thueringen.de Ihr Zeichen: Nachprüfungsverfahren gem. 19 ThürVgG, aufgrund der Beanstandung vom der Fa. xxx (Beschwerdeführerin) gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft xxx (Auftraggeber), betreffend das Vergabeverfahren: Sanierung Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde xxx; Abbruch- und Rohbauarbeiten Beanstandung durch die Vergabekammer Unser Zeichen: /2017-N-007-EIC Weimar Beanstandung In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren ergeht folgende Entscheidung: Das Vergabeverfahren des Auftraggebers wird als rechtswidrig beanstandet. Der Auftraggeber wird, soweit die Vergabeabsicht fortbesteht, verpflichtet, das Vergabeverfahren in den Stand vor der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zurückzuversetzen und dieses unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer durchzuführen. Seite 1 von 1 I. Der Auftraggeber hat das Vorhaben Sanierung Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde xxx; Abbruch- und Rohbauarbeiten im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2017 vom nach den Vergabebestimmungen der VOB/A öffentlich ausgeschrieben. Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgte ab dem Die Bekanntmachung sah einen Ablauf der Angebotsfrist am um Uhr vor. Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimarplatz Weimar Geschäftszeiten: Montag-Donnerstag: 08:30-12:00 Uhr 13:30-15:30 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen (HELABA) IBAN: DE SWIFT-Adresse (BIC): HELADEFF820

2 Die Vergabeunterlagen enthielten u. a. die Position Gerüstverbreiterung außen, Gebr.überl. - mit folgendem Inhalt: Gerüstverbreiterung nach außen; Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung: 4 Wochen. Eine Mengenangabe enthielt diese Position nicht, lediglich eine Einheit mwo. 6 Firmen wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit Schreiben vom wandte sich die Beschwerdeführerin an den Auftraggeber und führte aus, in Position fehle eine Mengenangabe und stellte die Frage, mit welcher Menge kalkuliert werden solle. Per Mail versandte der Auftraggeber am gleichen Tag eine entsprechende Datei an die Bewerber mit einer korrigierten Menge von 100 mwo. Eine Bitte an die Bewerber, den Erhalt der Mail gegenüber dem Auftraggeber zu bestätigen, enthielt die Mail nicht. 4 Angebote gingen rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist am um Uhr ein. Im Protokoll des Eröffnungstermins wurden folgende rechnerisch geprüfte Angebotsendsummen vermerkt: Nr. Bieter Angebotssumme Differenz 1. Fa. xxx ,07 EUR 100,00 % 2. Beschwerdeführerin ,02 EUR 109,98 % 3. Fa. xxx ,12 EUR 116,15 % 4. Fa. xxx ,44 EUR 134,94 % Mit Schreiben vom wurden die Bieter durch den Auftraggeber informiert, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt werden solle und er beabsichtige, den Zuschlag am auf das Angebot der Fa. xxx zu erteilen. Zudem wurde mitgeteilt, dass der Zuschlag auf die Angebote nicht erteilt werden könne, weil ein niedrigeres Hauptangebot vorliege. Mit Schreiben vom beanstandete die Beschwerdeführerin beim Auftraggeber das Vergabeverfahren. Zur Begründung führte sie aus, dass sie dem Auftraggeber am , also vor Ablauf der Angebotsfrist am eine Rückfrage mit der Bitte um Klarstellung übersandt habe. Hierbei sei auf eine fehlende Mengenangabe in Position aufmerksam gemacht und um Angabe des hier zu berücksichtigenden Mengenansatzes gebeten worden. Gemäß 7 Nr. 1 VOB/A sei der Auftraggeber zur Erstellung klarer und eindeutiger Vergabeunterlagen verpflichtet. Hiergegen habe dieser auf Grund der fehlenden Mengenangabe verstoßen. Als Bieter sei sie gehalten, bei Unklarheiten in Seite 2 von 2

3 den Ausschreibungsunterlagen auf Klarstellung hinzuwirken. Leider habe sie eine entsprechende Klarstellung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht erhalten. Es sei aus ihrer Sicht also zweifelhaft, mit welchem Mengenansatz die betreffende Position in die Wertung eingeflossen sei. Gleichzeitig sei anzuzweifeln, dass anderen Bietern die fehlende Menge nicht aufgefallen sei und ggf. Anfragen an den Auftraggeber gerichtet worden seien. Grundsätzlich seien in solchen Fällen alle Bieter gleichermaßen über entsprechende Klarstellungen rechtzeitig und nachweislich zu informieren. Mit Schreiben vom teilte der Auftraggeber der Beschwerdeführerin mit, dass der Sachverhalt nochmals geprüft worden sei. Im Zuge der Ausschreibung hätten insgesamt 6 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgefordert. Zur Submission am hätten 4 Angebote vorgelegen. Von den Bietern hätten alle Bieter, außer die Beschwerdeführerin, in der Position die ergänzte Mengenangabe berücksichtigt und entsprechend verpreist. Aufgrund der Information der Beschwerdeführerin zur fehlenden Mengenangabe vom , Eingang 8.33 Uhr, sei seinerseits am um Uhr an die Beschwerdeführerin per Mail die Seite 6 des Leistungsverzeichnisses mit der korrigierten Mengenangabe gesandt worden (siehe Nachweis). Für ihn sei es daher unverständlich, weshalb bei allen andren Bietern dieses problemlos funktioniert habe, bei der Beschwerdeführerin aber nicht. Da die Möglichkeit einer vollständigen Angebotsabgabe für alle Bieter bestanden habe, weise sie die Beschwerde gegen die vorgesehene Vergabe zurück. Mit Schreiben vom führte die Beschwerdeführerin gegenüber dem Auftraggeber aus, dem Schreiben vom sei zu entnehmen, dass die anderen Bieter offenbar über die Mengenänderung/Ergänzung in der Position informiert gewesen seien. Ihr sei eine Information über die Änderung am Leistungsverzeichnis vor Ablauf der Angebotsfrist jedoch nicht zugegangen, daher habe sie kein Angebot auf gleicher Grundlage wie die anderen Bieter abgeben können. Die Beanstandung halte sie daher weiter für berechtigt. Mit Schreiben vom hat der Auftraggeber der Vergabekammer die Vergabeakte übergeben. Hinsichtlich des vollständigen Wortlautes der einzelnen Schriftsätze und der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeakte in Gestalt der bei der Vergabekammer vorliegenden Nachprüfungsakte Bezug genommen. Seite 3 von 3

4 II. Die Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt ist gemäß 19 Abs. 2 und 3 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) vom 18. April 2011 (GVBl. S. 69) als Nachprüfungsbehörde zur Überprüfung des o. g. Vergabeverfahrens aufgrund der Beanstandung der Beschwerdeführerin zuständig. Der Auftraggeber ist als öffentlicher Auftraggeber i. S. d. 2 Abs. 1 und 2 ThürVgG gemäß 1 Abs. 2 ThürVgG verpflichtet, bei der Vergabe von Bauleistungen die einschlägigen Vergabebestimmungen anzuwenden, die VOB/A und das zum in Thüringen in Kraft getretene ThürVgG, ebenso ist die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom zu beachten. Die Beanstandung der Beschwerdeführerin ist zulässig und im Ergebnis begründet, da die Ausschreibung unter Verstoß gegen geltende Vergabebestimmungen durchgeführt wurde. Es liegt ein Verstoß des Auftraggebers gegen die Verpflichtung des 12a Abs. 4 VOB/A vor. Das Vergabeverfahren ist aus diesem Grund rechtswidrig. Dem Auftraggeber obliegt gemäß 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A die Verpflichtung, eindeutige Vergabeunterlagen zu erstellen, damit die Bewerber in die Lage versetzt sind, miteinander vergleichbare, wertungsfähige Angebote zu erstellen. Die Vergabeunterlagen sind den Bewerbern in einer einheitlichen Fassung zu versenden. Gemäß 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A sind Änderungen an den Vergabeunterlagen unzulässig. Gemäß 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A sind Angebote, die den Bestimmungen des 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 VOB/A nicht entsprechen, auszuschließen. Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt regelmäßig dann vor, wenn ein Bieter die vom Auftraggeber vorgegebenen Leistungsparameter abändert. Eine unzulässige Änderung liegt auch dann vor, wenn durch einen Auftraggeber nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzungen oder Korrekturen der Leistungsbeschreibung vorgenommen bzw. sachdienliche Auskünfte erteilt, diese aber von einem Bieter in seinem Angebot nicht berücksichtigt werden. 12a Abs. 4 VOB/A verpflichtet einen Auftraggeber, nach Anfrage durch einen Bewerber zusätzliche sachdienliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen allen Unternehmen unverzüglich in gleicher Weise zu erteilen. Seite 4 von 4

5 Die Bestimmung des 12a Abs. 4 VOB/A fordert ausdrücklich, dass die Informationen allen Bewerbern zu übermitteln sind. Der Auftraggeber muss im Falle eines Zweifels am Zugang der Informationen bei einem Bewerber den eindeutigen Nachweis führen können, dass alle Bewerber gleichermaßen die Ergänzung bzw. Korrektur der Leistungsbeschreibung erhalten haben. Es gilt daher die grundsätzliche Empfehlung an einen Auftraggeber, sich des Einganges der Informationen bei den Bewerbern bis zu einem festgesetzten Termin durch die Forderung nach Rücksendung einer entsprechenden Empfangsbestätigung zu versichern. Eine vom Auftraggeber für verbindlich erklärte, nachträglich korrigierte Leistungsbeschreibung ist die Grundlage für die Erarbeitung der Angebote. Ein Bewerber, der sein Angebot auf Grundlage der ursprünglichen Fassung der Leistungsbeschreibung erstellt, weicht damit von der nunmehr für verbindlich erklärten Fassung ab. Dies ist einer Änderung an den Vergabeunterlagen gleichzusetzen. Der Ausschluss eines Angebotes wegen einer unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen im Falle einer Nichtberücksichtigung der Ergänzungen, Korrekturen oder Auskünfte kann jedoch durch einen Auftraggeber nur dann vorgenommen werden, wenn er den Nachweis führen kann, dass allen Bewerbern die entsprechenden Mitteilungen auch tatsächlich zugegangen sind und damit allen Bewerbern die Möglichkeit eröffnet war, diese bei der Erarbeitung ihres Angebotes entsprechend zu berücksichtigen. Im vorliegenden Sachverhalt kann der Auftraggeber den Nachweis, dass die Beschwerdeführerin das Nachschreiben per vom erhalten hat, jedoch nicht erbringen. Die Beschwerdeführerin selbst hat gegenüber dem Auftraggeber die fehlende Mengenangabe in der Position angezeigt. Veranlasst durch diese Anzeige, hat der Auftraggeber den Bewerbern am eine entsprechende zugesandt. Durch die Beschwerdeführerin wurde in ihrem Angebot die in der an die Bewerber versandte Mitteilung, dass in dieser Position eine Menge von 100 mwo gelte, nicht berücksichtigt. Sie hat ihr Angebot ohne eine Mengenangabe in der betreffenden Position kalkuliert. Damit liegt im Angebot der Beschwerdeführerin in den Positionen eine zwingend zum Ausschluss führende unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen vor. Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Beanstandung jedoch aus, sie habe das entsprechende Nachschreiben bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht erhalten. Seite 5 von 5

6 Der Auftraggeber hat das Nachschreiben ausweislich der vorgelegten Vergabeakte am um Uhr per an die Beschwerdeführerin gesendet. In der Vergabeakte liegen Unterlagen vor, auf denen die betreffende an die Beschwerdeführerin dokumentiert ist. Als Adressat der ist die Beschwerdeführerin ausgewiesen, als Sendestatus ist Gesendet: Montag, 29. Mai :08 vermerkt. Es mangelt jedoch an einem Nachweis des Zuganges der bei dem Empfänger, der Beschwerdeführerin. Der Ausdruck dient nicht als Beleg des Zugangs der beim Empfänger, sondern lediglich als Nachweis, dass eine vom Absender, dem Auftraggeber, versendet wurde. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg führt hinsichtlich des Nachweises des Zugangs einer beim Empfänger folgendes aus: Ein Ausdruck der ohne Eingangs- oder Lesebestätigung reicht für den Anscheinsbeweis nicht aus (AG Bremen C 494/06 juris Rn. 34). Ein Beweis des ersten Anscheins für den Eingang in die Mailbox des Empfängers ergibt sich auch nicht bereits dann, wenn der Erklärende die Absendung der beweisen kann (OLG Köln, U 167/05 juris Rn. 5). (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom Ta 2066/12). Die Absendung einer bietet keinerlei Gewähr dafür, dass die Nachricht den Empfänger auch wirklich erreicht; es liegt kein Anscheinsbeweis für den Eingang der in dessen Mailbox vor. Dagegen kann den Eingangs- oder Lesebestätigungen ein Anscheinsbeweis für den Zugang zugebilligt werden (jurispk-bgb, 8. Aufl. / Reichold). Eingangs- oder Lesebestätigungen der Beschwerdeführerin oder andere Unterlagen, die den Zugang der des Auftraggebers bei der Beschwerdeführerin eindeutig belegen, liegen der vorgelegten Vergabeakte nicht bei. Für die Vergabekammer ist damit nicht nachzuvollziehen, ob die Beschwerdeführerin die ergänzenden Informationen tatsächlich erhalten hat. Die Antwort auf die Frage, ob die Beschwerdeführerin die Informationen tatsächlich nicht erhalten hat oder diese Aussage lediglich eine Schutzbehauptung innerhalb des Vergabeverfahrens ist, kann offenbleiben. Maßgeblich ist, dass der Auftraggeber einen eindeutigen Nachweis des Zugangs dieser Informationen bei einem Bewerber, der Beschwerdeführerin, nicht führen kann. Das Vergabeverfahren ist aus diesem Grund rechtswidrig. Seite 6 von 6

7 Aus den genannten Gründen war das Vergabeverfahren des Auftraggebers als rechtswidrig zu beanstanden und dieser, soweit die Vergabeabsicht fortbesteht, zu verpflichten, das Vergabeverfahren in den Stand vor der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zurückzuversetzen und dieses unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer durchzuführen. Eine andere, weniger schwerwiegende Maßnahme zur Herstellung rechtmäßiger Zustände kommt nicht in Betracht. Gemäß 19 Abs. 2, 2. Halbsatz, ThürVgG hat der Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Der Auftraggeber hat daher seine Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung der Vergabekammer durch die Übersendung der entsprechenden Unterlagen bis zum nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass von dem Auftraggeber gemäß 19 Abs. 5 ThürVgG die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde erhoben werden, weil er das Vergabeverfahren fehlerhaft durchgeführt hat und dieses daher zu beanstanden war. Der Auftraggeber ist jedoch gemäß 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürVwKostG persönlich gebührenbefreit. Den Erhalt dieses Schreibens bitten wir mit dem beiliegenden Empfangsbekenntnis per Fax zu bestätigen. Scheid Vorsitzender Seite 7 von 7

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen.

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen. Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde Vergabekammer Freistaat Thüringen xxx Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254

Mehr

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt:

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Per Fax: Mit Zustellungsurkunde Vergabekammer Freistaat Thüringen Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254 Telefax 0361 37-739354

Mehr

Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon Telefax

Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon Telefax Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Vergabekammer Freistaat Thüringen Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254

Mehr

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen.

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen. Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Vergabekammer Freistaat Thüringen Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254

Mehr

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61) Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF 22 49 99403 Weimar Telefon: (03 61) 37 73 72 54 Per Fax: xxx Mit Postzustellungsurkunde xxx Unser Zeichen Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Datum 250-4003-5188/2012-N-003-J

Mehr

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61) Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF 22 49 99403 Weimar Telefon: (03 61) 37 73 72 54 Per Fax: xxx Mit Postzustellungsurkunde xxx Unser Zeichen Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Datum 250-4002.10-4109/2011-N-025-GTH

Mehr

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen.

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen. Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Vergabekammer Freistaat Thüringen Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon 0361 57 332

Mehr

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61) Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF 22 49 99403 Weimar Telefon: (03 61) 37 73 72 54 Per Fax: Mit Postzustellungsurkunde Unser Zeichen Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Datum 250-4002-3547/2013-N-023-SOK

Mehr

xxx Beanstandung durch die Vergabekammer Beanstandung In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren ergeht folgende Entscheidung:

xxx Beanstandung durch die Vergabekammer Beanstandung In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren ergeht folgende Entscheidung: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Vergabekammer Freistaat Thüringen Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254

Mehr

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt:

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt: Vergabekammer Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Per Fax: Mit Zustellungsurkunde xxxxx Durchwahl: Telefon 0361 37-737254 Telefax 0361 37-739354 vergabekammer@

Mehr

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen.

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen. Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Vorab per Telefax: xxx Mit Empfangsbekenntnis xxx Vergabekammer Freistaat Thüringen Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254

Mehr

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt:

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Per Fax: Mit Zustellungsurkunde Vergabekammer Freistaat Thüringen Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254 Telefax 0361 37-739354

Mehr

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt:

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Per Fax: Mit Zustellungsurkunde Vergabekammer Freistaat Thüringen Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254 Telefax 0361 37-739354

Mehr

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61) Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF 22 49 99403 Weimar Telefon: (03 61) 37 73 72 54 Per Fax: Mit Postzustellungsurkunde Unser Zeichen Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Datum 250-4002-7230/2013-N-032-EF

Mehr

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt:

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt: Vergabekammer Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Per Fax: Mit Zustellungsurkunde Durchwahl: Telefon 0361 37-737254 Telefax 0361 37-739354 vergabekammer@ tlvwa.thueringen.de

Mehr

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen.

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen. Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Vergabekammer Freistaat Thüringen Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon 0361 57 332

Mehr

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61) Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF 22 49 99403 Weimar Telefon: (03 61) 37 73 72 54 Per Fax: Mit Postzustellungsurkunde Unser Zeichen Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Datum 250-4002-3511/2013-N-009-GRZ

Mehr

Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon Telefax

Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon Telefax Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Vergabekammer Freistaat Thüringen Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon 0361 57 332

Mehr

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren ergeht folgende Entscheidung:

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren ergeht folgende Entscheidung: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Vergabekammer Freistaat Thüringen Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254

Mehr

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt:

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Per Fax: Mit Zustellungsurkunde Vergabekammer Freistaat Thüringen Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254 Telefax 0361 37-739354

Mehr

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen.

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen. Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Vergabekammer Freistaat Thüringen Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254

Mehr

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt:

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt Postfach 22 49, 99403 Weimar Vergabekammer Freistaat Thüringen Per Fax: Mit Zustellungsurkunde Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254 Telefax 0361 37-739354

Mehr

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen.

Der Auftraggeber hat die Kosten der Amtshandlung der Nachprüfungsbehörde zu tragen. Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Vergabekammer Freistaat Thüringen Vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde xxx Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254

Mehr

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61) Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF 22 49 99403 Weimar Telefon: (03 61) 37 73 72 54 Per Fax: ( Mit Postzustellungsurkunde Unser Zeichen Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Datum 250-4002-17411/2012-N-014-IK

Mehr

Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes

Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes Öffentliche Auftragsvergabe Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes Aus aktuellem Anlaß weisen wir auf folgendes hin: 1. Vergabe von Leistungen

Mehr

122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Vergabestelle

122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Vergabestelle 122 Vergabestelle Datum Vergabenummer Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme Leistung Anlage Bekanntmachungstext Sehr

Mehr

Anlage V. Muster Checkliste Vergabeprüfung. I. Allgemeine Angaben zur Vergabe. II. Vergabeprüfung. Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer:

Anlage V. Muster Checkliste Vergabeprüfung. I. Allgemeine Angaben zur Vergabe. II. Vergabeprüfung. Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer: Muster Checkliste Vergabeprüfung I. Allgemeine Angaben zur Vergabe Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer: Vorhabenbezeichnung: Antragsteller: Gegenstand der Vergabe: Nummer des Vertrages: II. Vergabeprüfung

Mehr

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010,

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010, Fristen bei Vergabeverfahren Thomas J. Ferber, Juli 2010, http://www.ferber-scientific.com Berechnung der Fristen Die Berechnung der Fristen erfolgt nach der Verordnung EWG/-Euratom Nr. 1182/71 vom 3.

Mehr

Beschluss /2016-E-006-J

Beschluss /2016-E-006-J Beschluss 250-4003-5317/2016-E-006-J I. Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB; aufgrund des Antrages vom 01.07.2016, 1. der Xxx Bürosysteme GmbH, Xxx./. 2. Yyy Yyy, betreffend das Vergabeverfahren "Lose Zivile

Mehr

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Schloßgraben 3, Postfach 17 54, 92207 Amberg Eine Kooperation des Landkreises Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg Geschäftsstelle:

Mehr

Auftragsbekanntmachung

Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2017 Bauauftrag a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Straße, Hausnummer: Lindenaustraße 9 Postleitzahl

Mehr

VHB-Bbg Formular 1.8. ungeöffnet Angebote (Anzahl)

VHB-Bbg Formular 1.8. ungeöffnet Angebote (Anzahl) Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe- Kurzbezeichnung Ende der Angebotsfrist Dokumentation der Öffnung und Wertung der 1. Sammlung schriftlich eingegangener (durch eine nicht mit der Vergabe befasste

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 44/15 Halle, 16.06.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 10 Abs. 3 LVG LSA, 13 Abs. 3 VOL/A und 16 Abs. 3 lit. a VOL/A. - unvollständige Erklärung

Mehr

VK Thüringen, Beanstandung vom , / N WAK

VK Thüringen, Beanstandung vom , / N WAK VERIS - Entscheidungen > Vergabekammern > Thüringen > VK Thüringen > 2018 > 16.01.2018-250 - 4002-9936 / 2017 - N - 001 - WAK VK Thüringen, Beanstandung vom 16.01.2018, 250-4002 - 9936 / 2017 - N - 001

Mehr

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt:

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt: Vergabekammer Freistaat Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Per Fax: Mit Zustellungsurkunde xxxxx Durchwahl: Telefon 0361 37-737254 Telefax 0361 37-739354 vergabekammer@

Mehr

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF Weimar Telefon: (03 61) Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt PF 22 49 99403 Weimar Telefon: (03 61) 37 73 72 54 Per Fax: Mit Postzustellungsurkunde Unser Zeichen Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Datum 250-4002-5981/2013-N-010-SHK

Mehr

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2

Vergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2 Stand: 29.07.2014 Vergabe-Leitfaden Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen 2 1.1 Einführung 2 1.2 Form des Angebotes 2 1.3 Nebenangebote 2 1.4 Übersendung des Angebotes 3 1.5 Zustelladresse 3 1.6

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11

Leitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11 Leitsatz: Lassen die Ausschreibungsunterlagen die Abgabe eines Angebots zu, so wird ein Bieter hieran nicht dadurch gehindert, dass das ausgeschriebene Leistungsprofil nicht den anerkannten Regeln der

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 48/15 Halle, 28.07.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 17 Abs. 1 lit. b und c VOL/A sowie gegen 20 VOL/A - Aufhebung rechtswidrig - unzureichende

Mehr

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss Az: 3 VK LSA 60/2015 Halle, 07.09.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 3 Abs. 4 i.v. mit 16 Abs. 5 VOL/A - Eignung der Bieter ist bei der Beschränkten Ausschreibung

Mehr

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Schloßgraben 3, Postfach 17 54, 92207 Amberg Eine Kooperation des Landkreises Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg Geschäftsstelle:

Mehr

wir möchten Sie über die Änderung der Zuständigkeit für Vergabenachprüfungsverfahren in der Landesdirektion Sachsen informieren.

wir möchten Sie über die Änderung der Zuständigkeit für Vergabenachprüfungsverfahren in der Landesdirektion Sachsen informieren. LANDESDIREKTION SACHSEN 09105 Chemnitz Per E-Mail an Landkreise Kreisfreie Städte kreisübergreifende Zweckverbände Ihr/-e Ansprechpartner/-in Annett Oertel Durchwahl Telefon +49 351 825-3300 Telefax +49

Mehr

Auftragsbekanntmachung

Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2017 Bauauftrag a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Straße, Hausnummer: Lindenaustraße 9 Postleitzahl

Mehr

Deutschland-Eisenberg: Bau von Parkhäusern 2017/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Eisenberg: Bau von Parkhäusern 2017/S Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:6209-2017:text:de:html -Eisenberg: Bau von Parkhäusern 2017/S 005-006209 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag Richtlinie

Mehr

Beanstandung: In dem o.g. Nachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt:

Beanstandung: In dem o.g. Nachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar vorab per Telefax: xxx Mit Zustellungsurkunde XXX Vergabekammer Freistaat Thüringen Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254

Mehr

interessierte Bewerber

interessierte Bewerber Abteilung C: Referat C/2 ESF-Verwaltungsbehörde An interessierte Bewerber Bearbeiter: Hubertus Stoll Tel.: +49681 501 3184 Fax: +49681 501 3403 E-Mail: h.stoll@wirtschaft.saarland.de Datum: Az: 29.07.2015

Mehr

Bekanntmachung (national)

Bekanntmachung (national) Hinweis: Hinweis: Enthaltener Kursivtext dient der Erläuterung und ist im Bekanntmachungstext nicht darzustellen. Bei EU-weiten Vergaben im Oberschwellenbereich sind zwingend die EU-Bekanntmachungsmuster

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 31.05.2017 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-06/17 Leitsatz: Nach 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften,

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 39/16 Halle, 21.11.2016 3 Abs. 1 Satz 4 und 17 Abs. 1 lit. c) VOL/A, 18 Abs. 1 VOL/A i.v.m. 8 LVG LSA Beschränkte Ausschreibung zulässig

Mehr

Vergabekammer Freistaat Thüringen

Vergabekammer Freistaat Thüringen Vergabekammer Freistaat Thüringen Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren, 155 ff. GWB; aufgr. des Antrages vom 08.12.2016 der Xxx GmbH & Co. KG, xxx./. Universitätsklinikum Yyy, betreffend die Beschaffung

Mehr

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Körperschaft des öffentlichen Rechts Schloßgraben 3, Postfach 17 54, 92207 Amberg Eine Kooperation des Landkreises Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg Geschäftsstelle:

Mehr

Leitsätze: 2. Für Feststellungen besteht regelmäßig kein Feststellungsinteresse.

Leitsätze: 2. Für Feststellungen besteht regelmäßig kein Feststellungsinteresse. Leitsätze: 1. Primärrechtsschutz bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen kann jedenfalls dann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn der Auftrag bereits erteilt ist. 2. Für Feststellungen besteht

Mehr

Deutschland-Gera: Schneeräumung 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Gera: Schneeräumung 2017/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1 / 11 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:272176-2017:text:de:html Deutschland-Gera: Schneeräumung 2017/S 133-272176 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE 1:Grunddaten des Vertrages 1. Zuwendungsempfänger: 2. Beschreibung der Leistung: 3. Bezeichnung des Gewerks (bei Bauleistungen): 4. Bei Aufteilung

Mehr

Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung. Beschaffungsvorhaben: Luminex FlexMap 3D

Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung. Beschaffungsvorhaben: Luminex FlexMap 3D Vergabeunterlagen Seite 1 / 8 Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung NMI Naturwissenschaftliches und Medizinisches Institut an der Universität Tübingen Tel. 07121-51530- 0 Fax. 07121-51530-16

Mehr

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom , 3 VK LSA 67 / 17

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom , 3 VK LSA 67 / 17 VERIS - Entscheidungen > Vergabekammern > Sachsen-Anhalt > VK Sachsen-Anhalt > 2017 > 01.09.2017-3 VK LSA 67 / 17 VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.09.2017, 3 VK LSA 67 / 17 Normen: 19 Abs. 2 Satz 4

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII -Verg 24/06 Verkündet laut Protokoll am 21. Juni 2006 R., Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp.

Mehr

Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren

Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:146442-2015:text:de:html Deutschland-Greifswald: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 2015/S 082-146442

Mehr

Auftragsbekanntmachung

Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2017 Bauauftrag a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Straße, Hausnummer: Lindenaustraße 9 Postleitzahl

Mehr

Thüringer. Freistaat. An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes stehende Zweckverbände

Thüringer. Freistaat. An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes stehende Zweckverbände Freistaat Thüringen Landesverwaltungsamt Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes

Mehr

Auftragsbekanntmachung

Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Formular 121 - VHB-Bund 2008 - Stand April 2016 a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Stadt Annaburg Straße, Hausnr.: Torgauer Straße

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 35/16 Halle, 26.10.2016 13 Abs. 4 Satz 1 VOL/A, 16 Abs. 3 lit. d) VOL/A - nicht erbrachte Spezifikation aus dem Leistungsverzeichnis -

Mehr

ungeöffnet Angebote (Anzahl)

ungeöffnet Angebote (Anzahl) Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe- Kurzbezeichnung Ende der Angebotsfrist Dokumentation der Öffnung und Wertung der 1. Sammlung schriftlich eingegangener (durch eine nicht mit der Vergabe befasste

Mehr

121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung

121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung 10_KYF_05-2019-0001 121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Landratsamt Kyffhäuserkreis Straße: Markt 8 Postleitzahl: 99706 Sondershausen Telefon:

Mehr

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42 Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach VOB/ A 1.) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Straße PLZ; Ort Telefon Telefax E-Mail Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o

Mehr

6/ne Vergabekammer Nordbayern

6/ne Vergabekammer Nordbayern Verg 8/02 320.VK - 3194-05/02 6/ne Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie des Richters Zwirlein und

Mehr

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt:

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar Per Fax: xxxxx Mit Zustellungsurkunde xxxx Vergabekammer Freistaat Thüringen Geschäftsstelle: Telefon 0361 37-737254 Telefax

Mehr

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt:

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt Postfach 22 49, 99403 Weimar Vergabekammer Freistaat Thüringen Per Fax: Mit Zustellungsurkunde Geschäftsstelle: Telefon 0361 57 332-1254 Telefax 0361 57

Mehr

Thüringen. Freistaat. An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes stehende Zweckverbände

Thüringen. Freistaat. An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes stehende Zweckverbände Freistaat Thüringen Landesverwaltungsamt Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes

Mehr

Auftragsbekanntmachung

Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Formular 121 - VHB-Bund 2008 - Stand April 2016 a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Stadt Annaburg Straße, Hausnr.: Torgauer Straße

Mehr

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an Die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an Die oben genannten Kontaktstellen Vergabebekanntmachung Dienstleistungsvertrag Offenes Verfahren Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adresse und Kontaktstellen: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Greiz Postanschrift: Dr.-Rathenau-Platz

Mehr

121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung

121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung 121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Stadt Aschersleben Straße: Markt 1 Postleitzahl: 06449 Aschersleben Telefon: +49 3473958635 Fax: +49 3473958920

Mehr

Auftragsbekanntmachung

Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Formular 121 - VHB-Bund 2008 - Stand April 2016 a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Stadt Aschersleben Straße, Hausnummer: Markt

Mehr

Vorblatt übrige EU-Vergabeverfahren

Vorblatt übrige EU-Vergabeverfahren Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr. Vorblatt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (I) Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (II) Wettbewerblicher Dialog (III) Innovationspartnerschaft

Mehr

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

3. Vergabekammer. beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 3 VK LSA 43/14 Halle, 24.06.2014 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA - fehlerhafter Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin -

Mehr

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle Vergabestelle Datum Vergabenummer Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme Leistung Anlage Bekanntmachungstext Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte die

Mehr

96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb

96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb 96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb Aufruf zum Wettbewerb 1. (1) Ein Aufruf zum Wettbewerb kann erfolgen a) durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005,

Mehr

Der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung (VOL) Nr. LAG ODL-1 Natur 2017

Der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung (VOL) Nr. LAG ODL-1 Natur 2017 Bekanntmachung Der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung (VOL) Nr. LAG ODL-1 Natur 2017 Erbringung von Leistungen für ein strategisches Marketing nach Innen in

Mehr

Angebotsaufforderung. im europaweiten offenen Verfahren der Gemeinde Herscheid zum Neubau der Aula Bildungszentrum Rahlenberg

Angebotsaufforderung. im europaweiten offenen Verfahren der Gemeinde Herscheid zum Neubau der Aula Bildungszentrum Rahlenberg Angebotsaufforderung im europaweiten offenen Verfahren der Gemeinde Herscheid zum Neubau der Aula Bildungszentrum Rahlenberg Fachlos 051 Elektro-Installation 1 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Fr. Denstorff TELEFON

Mehr

Vorblatt offenes Verfahren

Vorblatt offenes Verfahren Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr. 1. elektronische Vergabeunterlagen und Bekanntmachung 1.1 Vergabeunterlagen im Projektraum des Vergabemarktplatzes Bbg (VMP Bbg) eingestellt: Ja. Die Vergabeunterlagen

Mehr

e121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Stand April 2016 Vergabestelle:

e121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Stand April 2016 Vergabestelle: Vergabestelle: Gemeinde Noer vertreten durch das Amt Dänischenhagen Sturenhagener Weg 14 24229 Dänischenhagen Tel.: 04349 809 305 Fax: 04349 809 925 email: info@amt-daenischenhagen.de Datum: 13.09.2016

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 82/17 Halle, 19.10.2017 19 Abs. 2 LVG LSA, 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A - fehlende Fabrikats- und Herstellerangaben führen

Mehr

121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung

121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung 121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Stadt Aschersleben Straße: Markt 1 Postleitzahl: 06449 Aschersleben Telefon: +49 3473958635 Fax: +49 3473958920

Mehr

Geschäftsordnung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz

Geschäftsordnung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Geschäftsordnung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz hat sich gemäß 2 Abs. 6 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten der Nachprüfungsbehörden für öffentliche Aufträge

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 22.09.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-34/10 Leitsätze: 1. Nach 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ( 2009 ) ist ein Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012

Inhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten

Mehr

Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung AZ: 02/2017 DIMR Printerzeugnisse. Leistung: Öffentliche Ausschreibung gemäß 3 Abs.

Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung AZ: 02/2017 DIMR Printerzeugnisse. Leistung: Öffentliche Ausschreibung gemäß 3 Abs. Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung AZ: 02/2017 DIMR Printerzeugnisse Leistung: Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) veröffentlicht im Eigenverlag regelmäßig Print-Publikationen. Um

Mehr

Auftragsbekanntmachung

Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2017 Bauauftrag a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Landratsamt Altenburger Land, Fachbereich

Mehr

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42 Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach VOB/ A 1.) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Straße PLZ; Ort Telefon Telefax E-Mail Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Vorwort 5 2.1. Zivilrechtliche Verträge 17 2.1.1. Bindefrist 17 2.1.2. Kalkulationsfehler 18 2.1.3. Können Angebote zurückgezogen werden? 19 2.2. Grundprinzipien des Vergaberechts 20 2.2.1. Wettbewerbsgrundsatz

Mehr

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 18/10 Z3-3-3194-1-41-06/10 Vergabekammer Südbayern Im Namen des Volkes! Beschluss verkündet am 23.9.2010 die Urkungdsbeamtin Justizangestellte Der Vergabesenat

Mehr

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages

Mehr

Auftragsbekanntmachung

Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Formular 121 - VHB-Bund 2008 - Stand April 2016 a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Stadt Aschersleben Straße, Hausnr.: Markt

Mehr

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt:

In dem o. g. Vergabenachprüfungsverfahren wird durch die Vergabekammer Freistaat Thüringen Folgendes festgestellt: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt Postfach 22 49, 99403 Weimar Vergabekammer Freistaat Thüringen Per Fax: Mit Zustellungsurkunde Geschäftsstelle: Telefon 0361 57 332-1254 Telefax 0361 57

Mehr

121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung

121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung 121 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Stadt Leinefelde-Worbis Straße: Bahnhofstraße 43 Postleitzahl: 37327 Ort: Land: Leinefelde-Worbis Deutschland

Mehr

Regierung von Mittelfranken Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern-

Regierung von Mittelfranken Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern- Regierung von Mittelfranken Beschluss vom 03.04.2002 -Vergabekammer Nordbayern- Az. 320.VK-3194-07/02 Stichwort: Rüge gem. 107 Abs. 3 GWB muss vor Antragstellung bei der Vergabekammer erfolgen. Nachprüfungsantrag:

Mehr