Informationen für Eltern und ArbeitgeberInnen zur Pflichtpraxis landwirtschaftlicher FachschülerInnen Gewerbe
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- Melanie Fuchs
- vor 8 Jahren
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1 Ländliche Entwicklung und Bildung Informationen für Eltern und ArbeitgeberInnen zur Pflichtpraxis landwirtschaftlicher FachschülerInnen Gewerbe An den landwirtschaftlichen Fachschulen Salzburgs kommt neben der theoretischen Ausbildung dem Erlernen von praktischen Fertigkeiten ein besonderer Stellenwert zu. Die Umsetzung dieser Fähigkeiten erfolgt neben dem praktischen Unterricht auch im Rahmen des Pflichtpraktikums. Ein solches Praktikum hat für den Praktikanten/die Praktikantin folgende positive Auswirkungen: Durch die Tätigkeit in einem anderen Betrieb lernt der Schüler/die Schülerin eine neue Arbeitswelt kennen. Die Einbindung in die Familie des Praktikumsbetriebes bringt eine persönliche Formung des/der Jugendlichen mit sich. Der Praktikant/die Praktikantin soll die Arbeitsabläufe des Praktikumsbetriebes unterstützen. Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin haben ihrerseits die Verpflichtung den Praktikanten/der Praktikantin im Sinne eines Ausbildungsbetriebes zu beschäftigen. Durch die Dreierbeziehung Schule Praktikumsbetrieb Elternbetrieb besteht ein intensiver Kontakt, der das Verhältnis der Schule mit der (Land-)Wirtschaft verstärkt. 1. Zeitpunkt und Dauer des Praktikums Das Praktikum ist in der von der Schule vorgesehenen Zeit (Sommerferien und/oder Winterpraktikum) abzuleisten. Der Praktikumsbetrieb sollte außerhalb der Wohngemeinde des Praktikanten/der Praktikantin liegen. 2. Fernbleiben vom Praktikum Die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Praktikum kann bei Vorliegen wichtiger Gründe auf Ansuchen der Erziehungsberechtigten eines Schülers/einer Schülerin (bei einem Eigenberechtigten durch diesen selbst) bis zu fünf Tage der Schulleiter/die Schulleiterin und für eine längere Dauer die Schulbehörde erteilen. Das Fernbleiben vom Praktikum ist umgehend der Schule mitzuteilen. 3. Praktikumsbetrieb: Wünschenswerte Voraussetzungen für den Praktikumsbetriebs: Fachliche Befähigung und menschliche Eignung des Arbeitgeber/der Arbeitgeberin. Möglichkeit des Familienanschlusses für den Praktikanten/die Praktikantin. Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie Postfach Salzburg Österreich Telefon * post@salzburg.gv.at DVR
2 2 Zeitgemäße Betriebseinrichtungen und Vorhandensein von entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Bereitschaft des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin zur Zusammenarbeit mit der Schule im Sinne des Ausbildungszieles. 4. Aufgaben des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin: Unterweisung des Praktikanten/der Praktikantin in den jeweiligen Arbeiten. Unfälle und Schäden, die im Zusammenhang mit dem Praktikum stehen, sind unverzüglich der Schule zu melden. Die Abwesenheit des Praktikanten/der Praktikantin ist der Schule mitzuteilen. Der Praktikant/die Praktikantin ist bei den Praktikumsaufzeichnungen zu unterstützen. Sollten Probleme im Zuge des Praktikums auftreten, so ist dies der Schule mitzuteilen. An- und Abmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse. 5. Sicherheit im Betrieb: Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin verpflichtet sich, den Praktikanten/die Praktikantin im Rahmen der für ihn/sie geltenden Arbeitsschutzbestimmungen mit Arbeiten, die den Ausbildungszwecken dienen, zu beschäftigen und ihn/sie systematisch auf praktische Weise in die Betriebsvorgänge einzuführen. Zur Vermeidung von Unfällen muss jeder Betriebsleiter/jede Betriebsleiterin bzw. jeder Arbeitgeber/jede Arbeitgeberin die entsprechenden Bestimmungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz (z.b. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Gewerbeordnung, etc.) einhalten und den Praktikanten/die Praktikantin über mögliche Gefahren aufklären. Dies gilt besonders für alle die Sicherheit und Gesundheit des Praktikanten/der Praktikantin betreffenden Arbeiten. 6. Beschäftigungszeit: Die Beschäftigungszeit im Rahmen des Praktikums beträgt im Regelfall 40 Stunden, pro Tag darf diese 8 Stunden nicht überschreiten (Ausnahme bei Spitzen). Angemessene Pausen von mindestens 30 Minuten täglich sind zu gewähren. 7. Pflichten des Praktikanten/der Praktikantin: Er/Sie hat sich gegenüber dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin und den sonstigen Familienangehörigen des Praktikumsbetriebes höflich und korrekt zu verhalten. Er/Sie hat die Ausbildungsanleitungen der Betriebsleitung zu erfüllen. Er/Sie hat die Hausordnung zu respektieren und die übertragenen Aufgaben sorgsam und gewissenhaft zu erfüllen. Er/Sie hat mit den Einrichtungen wie Maschinen und Geräten sorgsam umzugehen. 8. Praxisaufzeichnungen: Vom Praktikanten/der Praktikantin sind aufzuzeichnen: Betriebsbeschreibung wöchentliche Arbeitsschwerpunkte eine detaillierte Beschreibung eines Betriebszweiges oder -bereiches Praxiseindrücke Abgabetermin: 4 Wochen nach Beendigung der Praxis (die Abgabe ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Fachschule)
3 3 9. Praktikanten-Vereinbarung: Der Praktikant/die Praktikantin erhält von der Schule eine Praktikanten-Vereinbarung in 3- facher Ausfertigung (für den Praxisbetrieb, für die Erziehungsberechtigten und für die Schule). Die Praktikanten-Vereinbarung ist vier Wochen vor Praktikumsbeginn unterschrieben an die Schule weiterzuleiten. 10. Praktikantenentschädigung: Das Pflichtpraktikum begründet in der Regel ein Dienstverhältnis. Der Praktikant/die Praktikantin hat Anspruch auf Entgelt in der Höhe der jeweils geltenden Lehrlingsentschädigung für das mit dem Schuljahr korrespondierende Lehrjahr. Der entsprechende Kollektivvertrag ist anzuwenden. 11. Haftpflichtversicherung Das Amt der Salzburger Landesregierung hat für seine Schüler/Schülerinnen eine subsidiäre Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch die Zeit der Pflichtpraxis einschließt Beilage Haftpflichtversicherung - Bedingungen Hier sei noch besonders darauf hingewiesen, dass der Praktikant/die Praktikantin in einem dienstnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis steht und daher von diesem/dieser verursachte Schäden an Einrichtungen des Ausbildungsbetriebes in dessen Haftung liegen. Daher führt der Bestand der Haftpflichtversicherung nicht automatisch zu einer Entschädigungspflicht. Der Versicherer hat im Sinne seiner Aufgabe die Haftung zu prüfen und allenfalls auch eine Abwehr von Anspruchstellungen zu übernehmen. Der anfallende Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlen. Insbesondere wird auf die Verpflichtung seitens des Praktikumsbetriebes zur sorgfältigen Einschulung und Aufklärung über Gefahrenquellen, insbesondere beim Lenken von Fahrzeugen hingewiesen. 12. Allgemeines: Praktikanten/Praktikantinnen sind Schüler/Schülerinnen, die eine im Rahmen des Lehrplanes vorgeschriebene praktische Tätigkeit in einem Betrieb nachweisen müssen. Diese praktische Tätigkeit dient der Ergänzung der schulischen Ausbildung. Im Vordergrund der Tätigkeit steht also der Lernzweck.
4 4 Administrative Aufgaben des Praktikumsbetriebes und Betriebsleiters/Betriebsleiterin Wir sind Ihnen sehr dankbar, dass Sie im heurigen Schuljahr einem Schüler/einer Schülerin an Ihrem Betrieb die Absolvierung des lehrplanmäßig vorgeschriebenen Pflichtpraktikums ermöglichen. Mit der Aufnahme eines Praktikanten/einer Praktikantin müssen Sie einigen organisatorischen Aufgaben nachgehen. 1. Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse: Sie müssen den Praktikanten/die Praktikantin bei der Gebietskrankenkasse unbedingt anmelden Anmeldeformular 2. Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse: Sie müssen den Praktikanten/die Praktikantin bei der Gebietskrankenkasse nach Beendigung des Praktikums wieder abmelden Abmeldeformular 3. Betriebliche Vorsorgekasse: Sie müssen den Praktikanten/die Praktikantenin, der Dienstnehmereigenschaft hat, bei einer Betrieblichen Vorsorgekasse (Beilage) anmelden, wenn das Praktikum länger als ein Monat dauert. Der Vorsorgeanteil ist vom Dienstgeber zu leisten. 4. Praktikumsbestätigung (Zeugnis): Nach Beendigung des Praktikums müssen Sie dem Praktikanten/der Praktikantin eine Bestätigung über die in Ihrem Betrieb tatsächlich abgeleistete Praxis ausstellen und unterfertigen. Der Schüler/die Schülerin muss diese Bestätigung der Schule unmittelbar nach Beendigung der Praxis vorlegen. Zur Bestätigung des Fremdpraktikums können Sie das beigefügte Musterformblatt verwenden.
5 5 PRAKTIKUMSBESTÄTIGUNG BETRIEBSLEITER/BETRIEBSLEITERIN: Name: Telefon: PLZ: Wohnort: Straße: DIE BETRIEBSLEITUNG BESTÄTIGT, DASS DER SCHÜLER / DIE SCHÜLERIN Name: PLZ: Wohnort: Straße: Telefon Schüler/in: Telefon Eltern: DAS VON DER SCHULE VORGESCHRIEBENE PFLICHTPRAKTIKUM ordnungsgemäß absolviert hat. Besondere Bemerkungen der Betriebsleitung zum Praktikanten/zur Praktikantin:..., am... Unterschrift der Betriebsleitung
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