Fahreignung nach Amputationen Praktische Umsetzung in der Fahrschule

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1 en Praktische Umsetzung in der Fahrschule Berlin, 11. November 2016

2 Fahrerlaubnisverordnung Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr 2 Eingeschränkte Zulassung. (1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. (2) Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.

3 315c Gefährdung des Straßenverkehrs (1) Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) [ ] b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen [ ] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

4 Gespräch mit dem Facharzt Fahrerprobung in der Fahrschule Formloser Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Fahrübungen in der Fahrschule Technisches Gutachten bei DEKRA oder TÜV Vorlage des Gutachtens bei Fahrerlaubnisbehörde Zustellung des Kartenführerscheins mit Schlüsselzahlen

5 Gespräch mit dem Facharzt Fahrerprobung in der Fahrschule Formloser Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Fahrübungen in der Fahrschule Technisches Gutachten bei DEKRA oder TÜV Vorlage des Gutachtens bei Fahrerlaubnisbehörde Zustellung des Kartenführerscheins mit Schlüsselzahlen

6 Gespräch mit dem Facharzt Gespräch mit der Fahrschule Formloser Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Fahrübungen in der Fahrschule Technisches Gutachten bei DEKRA oder TÜV Vorlage des Gutachtens bei Fahrerlaubnisbehörde Zustellung des Kartenführerscheins mit Schlüsselzahlen

7 Gespräch mit dem Facharzt Gespräch mit der Fahrschule Formloser Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Fahrübungen in der Fahrschule Technisches Gutachten bei DEKRA oder TÜV Vorlage des Gutachtens bei Fahrerlaubnisbehörde Zustellung des Kartenführerscheins mit Schlüsselzahlen

8 Drehknopf Gaspedal links

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10 Auszug aus den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung: 2.3 Ausfall des linken Armes Ausfall infolge Amputation im Schultergelenk oder im Oberarm Krafträder Das Führen von Krafträdern ist nicht möglich Mehrspurige Kfz bis 3,5 t zgm ( ) Fahrprobe durch einen aasop erwägen

11 Gespräch mit dem Facharzt Gespräch mit der Fahrschule Formloser Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Fahrübungen in der Fahrschule Technisches Gutachten bei DEKRA oder TÜV Vorlage des Gutachtens bei Fahrerlaubnisbehörde Zustellung des Kartenführerscheins mit Schlüsselzahlen

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14 Gespräch mit dem Facharzt Gespräch mit der Fahrschule 1. Ohne motorische Einschränkungen 2. Mit motorischen Einschränkungen Formloser Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Fahrübungen in der Fahrschule Technisches Gutachten bei DEKRA oder TÜV Vorlage des Gutachtens bei Fahrerlaubnisbehörde Zustellung des Kartenführerscheins mit Schlüsselzahlen

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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