Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom (ausgeg
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- Uwe Walter
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1 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom (ausgeg ) Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung Die Vorschriften treten nach drei Monaten, also am 29. Oktober 2008, in Kraft 2 Eingeschränkte Zulassung Begriffliche Änderungen Der Begriff Mängel wird durch den Begriff Beeinträchtigungen ersetzt, da es in der FeV um Menschen und nicht um Sachen geht. Nicht nur blinde, sondern auch wesentlich sehbehinderte Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten kenntlich machen. 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung Mofa-Prüfbescheinigung Nach Untersagung der Berechtigung, auf öffentlichen Straßen ein Mofa zu führen, muss die Prüfbescheinigung unverzüglich bei der entscheidenden Behörde abgeliefert werden. 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen internationaler Führerschein Die Mitführungs- und Aushändigungspflicht nach 4 gilt auch für den internationalen Führerschein und den nationalen ausländischen Führerschein und eine mit diesem verbundene Übersetzung. 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen Klasse L Die Kennzeichnung des Anhängers nach 58 StVZO mit einem Geschwindigkeitsschild als Voraussetzung für die nationale Klasse L entfällt. 9 Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen Falls das Strafgericht die Fahrerlaubnis hinsichtlich aller Klassen entzieht, jedoch bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen (z. B. Klasse D) von der Sperre gemäß 69a Abs. 2 StGB ausnimmt, darf eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1 nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.v. / Dr. Walter Weißmann 1
2 11 Eignung Nicht nur Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1, sondern auch Bewerber um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß 48 müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Die Voraussetzungen, unter denen eine MPU angeordnet werden kann, sind neu gegliedert und ergänzt. 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik Eine frühere Drogenabhängigkeit und eine frühere Alkoholabhängigkeit werden gleichgesetzt. Eine MPU als Eignungsuntersuchung ist in beiden Fällen angezeigt, um eine hinreichend klare Entscheidungsgrundlage für die Fahrerlaubnisbehörde zu erhalten. 16 Ausbildungsbescheinigung Bei der Vorlage der Ausbildungsbescheinigung ist nicht mehr das Ausstellungsdatum maßgeblich, sondern es darf der Abschluss der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Ausbildungsbescheinigungen in den Anlagen 7.1, 7.2 und 7.3 (zu 6 Abs. 2 FahrschAusbO) werden entsprechend angepasst mit dem Satz: Die Ausbildung wurde am (Datum) abgeschlossen 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung Die Wartefrist von drei Monaten für eine Prüfung nach dreimaligem Nichtbestehen (zweimaligem Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung) wird gestrichen. 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis Das Lichtbild im Führerschein muss den Bestimmungen der Passverordnung vom entsprechen ( 21). Das bedeutet, dass für den Führerschein ein Passbild verwendet werden muss. Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.v. / Dr. Walter Weißmann 2
3 Geltungsdauer von Fahrerlaubnissen ( 23 und 24) Ersterteilung Neuerteilung Verlängerung vor Ablauf der Geltungsdauer Verlängerung nach Ablauf der Geltungsdauer Bemessungsgrundlage der Geltungsdauer Tag, an dem die zu verlängernde FE endet Quelle 24 Abs. 1 Satz 2 24 Abs. 2 i.v. mit Ablauf Geltungsdauer der vorherigen FE Beispiele für die C- und D-Klassen Neue FE gültig von Neue FE gültig bis Ersterteilung entfällt Neuerteilung entfällt Verlängerung vor Ablauf der Geltungsdauer Verlängerung nach Ablauf der Geltungsdauer Ausfertigung des Führerscheins Ist ein Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, muss der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Wegfall von Zweijahresfristen Nach vorangegangener Entziehung oder vorangegangenem Verzicht kann eine Fahrerlaubnis auch dann prüfungsfrei erteilt werden, wenn seit der Entziehung oder dem Verzicht ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren vergangen ist ( 20). Sind seit dem Ablauf der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis mehr als zwei Jahre vergangen, kann diese prüfungsfrei verlängert werden ( 24). Eine nicht mehr gültige Dienstfahrerlaubnis kann auch dann neu erteilt werden, wenn seit Ablauf der Geltungsdauer mehr als zwei Jahre vergangen sind ( 26). Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.v. / Dr. Walter Weißmann 3
4 Dem Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis kann bei Vorlage einer Bescheinigung nach 26 Abs. 3 auch dann eine allgemeine Fahrerlaubnis erteilt werden, wenn das Dienstverhältnis seit mehr als zwei Jahren beendet ist ( 27). Eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis kann auch dann prüfungsfrei erteilt werden, wenn seit der Begründung des Wohnsitzes im Inland mehr als zwei Jahre verstrichen sind. Das gilt auch, wenn die Geltungsdauer bereits vor Begründung des ordentlichen Wohnsitzes abgelaufen ist ( 30). Wegfall von Dreijahresfristen Dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat erteilt wurde, kann nach Ablauf von drei Jahren seit der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes unter denselben Voraussetzungen erteilt werden wie vor Ablauf dieser Zeit (Befähigungsprüfung nach Maßgabe der Anlage 11) ( 31). Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem nicht in Anlage 11 aufgeführten Staat eine Fahrerlaubnis, kann die entsprechende Klasse auch dann ohne Anwendung der Vorschriften über die Ausbildung erteilt werden, wenn seit Begründung des Wohnsitzes mehr als drei Jahre verstrichen sind ( 31). Internationaler Führerschein Durch die 25a, 25b, 29 und 29a, die Ergänzung des 75 und die Einfügung der Anlage 8 b und c werden die Vorschriften der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO) in die FeV übernommen. Internationale Führerscheine, die nach den gem. IntKfzVO gültigen Mustern gefertigt wurden, behalten ihre Gültigkeit. 47 Verfahrensregelungen Ist eine EU/EWR-Fahrerlaubnis bestandskräftig entzogen, wird die Ungültigkeit auf dem Führerschein durch Anbringung eines roten schräg durchgestrichenen D vermerkt (auf dem EU-Kartenführerschein in Feld 13). Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.v. / Dr. Walter Weißmann 4
5 Änderungen der Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 8a Das Muster der Prüfungsbescheinigung für Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B im Rahmen des Modellversuchs Begleitetes Fahren ab 17 wird neu gefasst. Der Satz Die Fahrerlaubnisinhaberin/Der Fahrerlaubnisinhaber darf bis zum... (Datum der Vollendung des 18. Lebensjahres) Kraftfahrzeuge der Klassen B und BE nur in Begleitung einer der nachfolgend benannten Personen führen wird gestrichen und ersetzt durch Schlüsselzahlen nach Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung: Anlage 9 (zu 25 Abs. 3) Die neu eingeführte Schlüsselzahl 184 beschreibt die Auflage nur in Begleitung einer namentlich benannten Person fahren zu dürfen und die Voraussetzungen für die Begleitperson. Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz Inkrafttreten: Wegfall der Aufbewahrungspflicht von Schaublättern und Ausdrucken Bei der Ausbildung kann ein analoges oder digitales EU-Kontrollgerät verwendet werden. 5 Abs. 3 Satz wird ersatzlos gestrichen. Damit entfällt die Aufbewahrungspflicht für Schaublätter und Ausdrucke. In der amtlichen Begründung heißt es hierzu: Die für die Überwachung der Fahrschulen wichtigen Informationen, wie z. B. die Dauer und Umstände einer Autobahn- oder einer Belastungsfahrt, sind daraus nicht erkennbar. Materiell macht es keinen Sinn, diese Ausdrucke über vier Jahre aufzubewahren, zumal die Erfahrung zeigt, dass die Dauerhalt- und Lesbarkeit der Thermo-Ausdrucke zeitlich begrenzt ist. Aus diesen Gründen und aus Gründen der Gleichbehandlung innerhalb der Aufzeichnungspflichten für Lkw- und Busausbildung sollten daher auch die Pflichten für die Erstellung und Aufbewahrung von Schaublättern entfallen. Vergleichbare Überprüfungsmöglichkeiten sind bei der Pkw- und Motorradausbildung ebenfalls nicht vorgesehen, so dass die Streichung auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau darstellt. Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.v. / Dr. Walter Weißmann 5
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