Fahrerlaubnis wiedererteilen
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- Markus Adenauer
- vor 6 Jahren
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1 Fahrerlaubnis wiedererteilen Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen. Basisinformationen Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag neu erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Voraussetzungen Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse neuerteilt, wenn der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet ist und die Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweist. Mit Ausnahme der Prüfungsregelungen gelten die identischen Voraussetzungen der Ersterteilung. Der Antrag kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Welche Unterlagen benötige ich? Lichtbild nach der Fotomustertafel Personalausweis oder Reisepass Strafbefehl oder Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk, Entziehungsverfügung Führungszeugnis der Belegart O
2 kann bei der Fahrerlaubnisbehörde mit beantragt werden Sehtestbescheinigung für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T. Ist der Sehtest nicht bestanden, so ist eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 1.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung vorzulegen. nicht älter als 2 Jahre. Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen - für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. - nicht älter als 2 Jahre. Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung - für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. - nicht älter als 1 Jahr. Gutachten über besondere Anforderungen - für die Klassen D1, D1E, D und DE. - nicht älter als 1 Jahr. Verfahren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde. Bitte beachten Sie, dass nach Antragstellung ein weiterer Beratungstermin erforderlich werden kann. Prüfung der Unterlagen durch die Behörde Einholung von Registerauskünften (Verkehrszentralregister), Führungszeugnis
3 Anforderung von Entscheidungshilfen (z.b. ärztliches Gutachten, medizinischpsychologisches Gutachten) Rechtsgrundlagen 2, 2a, 6a Straßenverkehrsgesetz (StVG): BJNR html Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): , 15-19, Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): fev_2010/ Weitere Hinweise Der Führerscheinstelle ist es untersagt, vor Ablauf der gerichtlich verhängten Sperrzeit eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Bei einem behördlichen Entzug wird zwar keine Sperre verhängt; dennoch gilt, dass solange kein Kraftfahrzeug mehr geführt werden darf, bis die Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis erteilt hat. Nach Ablauf der Sperre besteht kein Anspruch auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Allein die Behörde entscheidet, ob und unter welchen Voraussetzungen eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Bei Eignungszweifeln wird die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder einer fachärztlichen Untersuchung angeordnet. Bei zusätzlichen Befähigungsbedenken muss eine praktische Prüfung abgelegt werden. Führen eines Fahrzeuges mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr: MPU zwingend erforderlich. Abhängig vom Ergebnis der Begutachtung kann eine Neuerteilung ggf. erst nach Absolvierung eines Nachschulungskurses erfolgen Bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen der Nichtteilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar: Teilnahme hieran ist Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Bei der örtlich zuständigen Führerscheinstelle vorsprechen und die
4 Neuerteilungsvoraussetzungen erkunden Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Weitergehende Informationen erteilt die Fahrerlaubnisbehörde. Zusätzliche Informationen: Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, B, S, BE, L, M und T werden unbefristet erteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E werden bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers bei Vorliegen entsprechender Eignungsnachweise jeweils für weitere fünf Jahre. Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E werden bei Vorliegen entsprechender Eignungsnachweise jeweils für fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich die Erfüllung der "besonderen Anforderungen" nachweist. Kosten und Fristen Welche Fristen sind zu beachten? 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist ist die Antragstellung möglich. Wie lange dauert die Bearbeitung 1-4 Monate Welche Gebühren/Kosten fallen an? 120,00 EUR Antragsgebühren 13,00 EUR Führungszeugnis Zuständige Stellen Fahrerlaubnisse: Termin buchen:
5 mdt=2&loc=1&cnc-32=1&date= &time=10:00 Frühestmöglicher Termin Di um 10:00 Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Di um 10:00: termine-reservieren.de/termine/bremen/directentry? mdt=2&loc=1&cnc-32=1&date= &time=10:00
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