Fahrerlaubniswesen. Alles rund um den Führerschein. Regierungspräsidium Gießen. Dezernat 33 Postfach Gießen

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1 Regierungspräsidium Gießen Fahrerlaubniswesen Alles rund um den Führerschein Regierungspräsidium Gießen Dezernat 33 Postfach Gießen Telefon: Fax: Internet:

2 Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind Das Auto, sagt man, ist des Deutschen liebstes Kind. Wenn dem so ist, dann sollte der Führerschein ein mindestens genauso geliebtes Kind sein, denn ohne den begehrten Lappen darf man sein Auto nicht fahren. Dem Regierungspräsidium Gießen obliegt in Mittelhessen unter anderem die Fach- und Rechtsaufsicht über die Fahrerlaubnisbehörden in den Landkreisen Vogelsberg, Marburg- Biedenkopf, Gießen, Lahn-Dill und Limburg-Weilburg. Es ist auch zentraler Ansprechpartner für alle Fragen, die das Fahrlehrer- und das Fahrschulrecht betreffen. Daneben sind die Mitarbeiter des RP-Verkehrsdezernates auch hessenweit zuständig für die Anerkennung von Kursprogrammen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Das Führerscheinrecht hat sich seit dem Jahr 1999 entscheidend verändert. Grund war die Umsetzung der 2. EU-Führerscheinrichtlinie. Mit dieser Umsetzung ist eine Vielzahl an Änderungen erfolgt. Eine ganz offensichtliche Änderung stellt die geänderte Bezeichnung der einzelnen Fahrerlaubnisklassen dar. Wurden diese bis 1998 noch mit Nummern gekennzeichnet, bezeichnen nun Buchstaben die einzelnen Klassen.

3 Daneben wurden aber auch Änderungen eingeführt, die nur bestimmte Gruppen von Kraftfahrern betreffen. So müssen sich z. B. LKW- und Busfahrer alle fünf Jahre einer gesundheitlichen Untersuchung unterziehen. Grund: Diese Fahrerlaubnisse werden jeweils nur noch für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Erfolgt eine Verlängerung nicht, wird diese Fahrerlaubnisklasse automatisch ungültig. Das Führerscheinrecht unterliegt auch weiterhin einem stetigen Wandel. Auf europäischer Ebene wurde schon die 3. EU-Führerscheinrichtlinie verabschiedet. Diese ist auch die Grundlage für das Fahrerlaubnisrecht in Deutschland. Sämtliche Vorschriften stehen unter der Prämisse, den Straßenverkehr sicherer zu machen und die Unfallzahlen zu senken. Jüngste Maßnahme, die Unfallzahlen gerade im Bereich jugendlicher Fahranfänger zu senken, ist das begleitete Fahren ab 17 Jahre (oft bekannt als bf 17 ). Führerschein mit 17 Junge Fahranfänger sollen nach Erwerb der Fahrerlaubnis zunächst nur mit Begleitern fahren dürfen, die zwar nicht mit Tat, dafür aber mit Rat jederzeit zur Verfügung stehen sollen. Die Idee, die dahinter steckt: Wenn ein Mensch sich ein bestimmtes Verhaltensmuster angewöhnt und er keine schlechten Erfahrungen damit macht, wird er sich immer wieder dieses Musters bedienen. Dieses Prinzip macht man sich hier zu Nutze: Der Fahranfänger lernt zunächst in der Fahrschule, sich verkehrsgerecht, partnerschaftlich und rücksichtsvoll zu verhalten. Nach Erwerb der Fahrberechtigung soll der Begleiter dafür sorgen, dass diese defensive Fahrweise weiter eingehalten wird. Wenn der Fahranfänger dann über ein Jahr so trainiert wurde, ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass dieses Verhaltensmuster sich so eingeprägt hat, dass es der Fahranfänger dann auch weiterhin nutzt. In einigen europäischen Ländern, aber auch z.b. in Kanada, hat man so die Unfallzahlen bei jugendlichen Fahranfängern deutlich verringern können.

4 So funktioniert das begleitete Fahren Ein Jugendlicher begibt sich zunächst in eine Fahrschule seines Vertrauens und durchläuft die Fahrausbildung wie jeder andere auch. Drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf er frühestens die theoretische Prüfung, einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf er frühestens die praktische Prüfung ablegen. Nach bestandener praktischer Prüfung erhält er aber keinen Führerschein, sondern nur eine Prüfungsbescheinigung. Diese berechtigt zum PKW- Fahren im Inland allerdings nur in Begleitung eines Erwachsenen; in der Regel dürften dies die Eltern sein. Begleiter darf nur sein, wer in die Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein und darf höchstens 1 Punkt in Flensburg gesammelt haben. Außerdem muss der Begleiter seit mindestens fünf Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B (früher Klasse III) sein. Die Anzahl der eingetragenen Begleiter ist unbegrenzt. Ein Alkohol- und Drogenverbot gilt für beide gleichermaßen, also auch der Begleiter darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Fährt ein Jugendlicher ohne Begleiter wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Da es sich um einen schwerwiegenden Verstoß handelt, muss er darüber hinaus vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein Aufbauseminar absolvieren.

5 Sicherheit im Straßenverkehr Das begleitete Fahren ist allerdings nicht das einzige Programm, das die Unfallzahlen senken soll. Zahlreiche weitere Maßnahmen sollen den Verkehr sicherer machen, gleichzeitig aber auch die Mobilität der Bevölkerung erhöhen. Ein nicht immer ganz einfaches Unterfangen. Dies ist auch der Grund, warum dieses Rechtsgebiet eines der sensibelsten ist. Sicherheit im Straßenverkehr fängt bereits bei der Ausbildung in den Fahrschulen an. Nur wer gut ausgebildet ist, wird auch ein guter Verkehrsteilnehmer. Aber nicht nur von Fahranfängern sondern auch von älteren Kraftfahrern kann ein erhöhtes Gefahrenpotential ausgehen. Die Unfallstatistik zeigt dies deutlich. Die körperliche Eignung ist daher ein Schlagwort, das auch aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland eine immer größere Bedeutung annimmt. Das Gefährliche ist, dass körperliche Beeinträchtigungen oftmals Ergebnis eines schleichenden Prozesses sind. Daher fällt es den Betroffenen kaum auf, dass beispielsweise das Sehvermögen dramatisch abgenommen hat. Noch gravierender sind Veränderungen im Bereich der geistigen Leistungsfähigkeit. Sinkt das Reaktionsvermögen, so fällt dies in der Regel überhaupt nicht auf. Darüber hinaus denkt man bei bestimmten Erkrankungen zunächst nicht daran, dass es Auswirkungen auf die Kraftfahreigung haben könnte. Auch fühlt man sich nicht krank im landläufigen Sinne. Bluthochdruck oder Diabetes etwa können unter Umständen sehr gefährlich beim Autofahren werden, obwohl möglicherweise noch nicht einmal bekannt ist, dass man an einer solchen Erkrankung leidet. Das deutsche Führerscheinrecht bietet praktisch einen ganzen Katalog an Maßnahmen, wie die Kraftfahreignung geprüft werden kann und wie man am Verkehr trotz eines Handicaps weiterhin teilnehmen kann. Doch so gut die Vorschriften auch sein mögen, letztlich obliegt es Ihnen dem Kraftfahrer, die Sicherheit im Straßenverkehr durch ein rücksichtsvolles und defensives Verhalten und ärztliche

6 Untersuchungen sicherzustellen. Auch wenn der Führerschein gerade im ländlichen Bereich nahezu unverzichtbarer Bestandteil des Lebens ist, sollte man trotzdem den eigenen Fähigkeiten Rechnung tragen. Mobilität ist eine Sache, ein Verkehrsunfall mit Personenschaden eine gravierend andere. Im Jahr 2014 haben in Deutschland polizeiliche erfasste Unfälle (Quelle: Statistisches Bundesamt) stattgefunden; die tatsächliche Zahl dürfte noch um einiges höher liegen. Auch wenn es sich oft nur um Bagatellschäden handeln mag: Jeder Unfall, der hätte vermieden werden können, wiegt doppelt schwer. Wir alle nehmen täglich am Straßenverkehr teil, insofern sind wir auch alle an einer größtmöglichen Sicherheit auf diesem Terrain interessiert. Daher sollte sich jeder von uns seiner ganz persönlichen besonderen Verantwortung bewusst sein. Gesetze und Verordnungen mögen viel zur Sicherheit beitragen, die Verantwortung für unser Handeln nehmen sie uns aber nicht. Weitere Informationen und Kontakte Dies ist nur ein kleiner Überblick über das umfassende Fahrerlaubnisrecht. Für weitere Fragen und Hilfestellung im konkreten Einzelfall können Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Landkreise, Kreisfreie Städte) und selbstverständlich gerne an die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums wenden. Weitere ausführliche und interessante Informationen rund um das Fahrerlaubniswesen und das Regierungspräsidium Gießen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter 17, Fotos: RP Gießen Daneben stehen Ihnen für Fragen zur Kraftfahreignung auch speziell ausgebildete Verkehrsmedizinier zur Ver- fügung. Ihre Fahrerlaubnisbehörde nennt Ihnen gerne Ansprechpartner. ember 20 Impressum: RP Gießen, Sept

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