Der Weg zum Führerschein

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1 Regierungspräsidium Gießen Der Weg zum Führerschein Welche Fahrschule passt zu mir? Regierungspräsidium Gießen Dezernat 33 Postfach Gießen Telefon: Fax: Internet:

2 Der Weg zum Führerschein Den Führerschein zu erwerben, ist keine einfache Sache. Zahlreiche Fragen sind zu beantworten, zahlreiche Rahmenbedingungen zu beachten. Vor allem aber: Es muß schnell gehen! Wer geht schon gerne in den Unterricht, und schließlich will man schnell eigenständig mobil und nicht immer auf andere angewiesen sein. Doch es gibt ein paar Dinge, die eingehalten werden müssen. Der Gesetzgeber hat an den Führerschein, aber auch an die Ausbildung der Fahrschüler einige Regeln geknüpft. Schließlich hat er für einen sicheren Straßenverkehr zu sorgen, und dazu gehören eben auch gut ausgebildete Fahranfänger. Deshalb hat der Gesetzgeber beschlosen, dass Menschen mit einer bestimmten Qualifikation Fahrschüler ausbilden dürfen: Seitdem haben Tausende von Fahrlehrern Millionen von Fahrschülern ausgebildet. Die Fahrschulen und Fahrlehrer geben sich größte Mühe, die jungen Menschen so auszubilden, dass sie sichere und verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer werden. Für den Fahrschüler stellt sich als erstes die Frage, welche Fahrschule denn am ehesten in Frage kommt? Natürlich spielt der Preis eine Rolle. Aber auch Durchfallquoten, Freundlichkeit und ansprechende Fahrzeuge und Räumlichkeiten sind sicherlich Faktoren, die Beachtung finden. Die Wahl der richtigen Fahrschule sollte daher nicht Hals über Kopf erfolgen. Überlegen sollten sich Eltern und Fahrschüler gemeinsam, welche Schule für sie in Frage kommt. Der Preis allein sollte dabei allerdings nicht die ausschlaggebend sein.

3 Vergleichen Sie zudem niemals nur einzele Preisbestandteile, sondern machen Sie eine Beispielrechnung: Für den Ersterwerb der Klasse B müssen mindestens 12 sog. Sonderfahrten durchgeführt werden. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und insofern verbindlich. Dann kalkulieren Sie mit durchschnittlich weiteren 10 normalen Übungsstunden. Diese werden zwar voraussichtlich nicht ausreichen, zum Preisvergleich aber reicht es allemal. Hinzu werden nun die Kosten der Grundgebühr, Vorstellung zu den Prüfungen und ggf. Lehrmaterial addiert. Nur dann, wenn von einzelnen Fahrschulen diese Angaben vorliegen, können Sie selbst errechnen, wer das günstigste Angebot hat. Geiz mag vielleicht geil sein, aber manchmal lohnt es sich, nicht das billigste, sondern das günstigste Angebot anzunehmen. Am Besten ist, man führt zunächst Gespräche mit verschiedenen Fahrschulen. Fragen Sie danach, wie die Ausbildung abläuft, was im theoretischen und im praktischen Unterricht geschieht, wie lange die Ausbildung etwa dauern wird. Besuchen Sie einfach mal eine Unterrichtseinheit. So kann man viel besser beurteilen, ob man sich in der Fahrschule gut aufgehoben fühlt. Schließlich wird man im Rahmen der Ausbildung mindestens 14 Unterrichte besuchen müssen. Und letztlich muss es auch im zwischenmenschlichen Bereich stimmen. Es mag alles sehr verlockend klingen, aber wenn Fahrschüler und Fahrlehrer nicht miteinander auskommen können, wird die Ausbildung schnell zur Qual.

4 Die Ausbildung Für die Ausbildung von Fahrschülern gibt es relativ genaue Vorschriften. Eine Fahrschule kann also nicht einfach so ausbilden, sondern muss sich an gewisse rechtliche Vorgaben halten. Daneben gibt es für die praktische Ausbildung z. B. einen von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.v. ausgearbeiteten Ausbildungs-Leitfaden. Dieser beschreibt, wie die Ausbildung, in einzelne Phasen untergliedert, idealerweise ablaufen sollte. Daneben gilt auch für die theoretische Ausbildung, dass die Inhalte vorgegeben sind. Allerdings ist der Fahrlehrer in dem Unterricht relativ frei: Mit welchen Methoden und Materialien er den Unterrichtsstoff vermittelt, bleibt weitestgehend ihm überlassen. Nur eins ist keinesfalls erlaubt: Ausfüllen von Fragebögen während des Unterrichts! Die Fahrschüler sollen etwas lernen. Durch schematisches Ausfüllen der Fragebögen ist dies aber nicht effektiv. Erinnern Sie sich noch an Ihre Schulzeit? Hat es Ihnen etwas gebracht zu wissen, von wann bis wann der 30jährige Krieg tobte? Wäre es nicht besser zu wissen, was dessen Ursachen und Folgen waren? Die Dauer der Ausbildung kann niemand vorab vorhersagen: Schließlich weiß man nie, wie schnell ein Fahrschüler lernt. Doch von heute auf morgen geht es auf keinen Fall. Es gibt eine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungszeit. Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse B müssen z. B. mindestens 14 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten besuchen. Außerdem müssen mindestens 12 Sonderfahrten (Nacht-, Überland- und Autobahnfahrten) absolviert werden. In der Regel sollte man mit 3-4 Monaten Ausbildungsdauer rechnen.

5 Unsere Aufgabe Neben diesem kurzen Abriss der Fahrausbildung gibt es noch viel mehr zu sagen. Zum Beispiel, was eigentlich ein Regierungspräsidium mit Fahrschulen zu tun hat? Die Mitarbeiter des RP-Verkehrsdezernates erteilen u. a. Lizenzen und ziehen sie auch wieder ein. Sie überwachen die Ausbildung der Fahrschüler und tragen dafür Sorge, dass die Fahrlehrer ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Zu diesem Zweck werden Fahrschulen überwacht, d.h. es werden die Ausbildungsunterlagen der Fahrschüler geprüft. Sollte die Ausbildung nicht dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen, wird dies beanstandet. Um den theoretischen Unterricht beurteilen zu können, besuchen die Mitarbeiter des RP die Fahrschulen auch in den Abendstunden. Sollte also einmal eine unbekannte Person mit einer Schreibmappe bewaffnet im Unterricht auftauchen, handelt es sich wahrscheinlich um einen Beobachter. Hier geht es aber in erster Linie nicht um Sanktionen. Vielmehr wird der Unterricht beobachtet und dem Fahrlehrer anschließend mitgeteilt, wie der Unterricht auf einen Zuhörer gewirkt hat. Natürlich werden dem Fahrlehrer auch Ratschläge an die Hand gegeben, wie das eine oder andere noch verfeinert werden kann. Darüber hinaus versuchen wir in Streitfällen zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer ein wenig zu vermitteln, sofern uns dies möglich ist. Denn auch Verbraucherschutz ist eine der umfassenden Aufgaben, die von dem Regierungspräsidium Gießen wahrgenommen wird. Wir wünschen Gute Fahrt!

6 Ansprechpartner Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: Regierungspräsidium Gießen Dezernat 33 - Verkehr Postfach Gießen Roland Koch Roland.Koch@rpgi.hessen.de Marita Birkholz Marita.Birkholz@rpgi.hessen.de Darüber hinaus erhalten Sie hier ebenfalls Informationen: Landesverband der Hessischen Fahrlehrer Bert-Brecht-Str Offenbach buero@fahrlehrerverband-hessen.de Interessenverband Deutscher Fahrlehrer Süd e. V. Landesgeschäftsstelle Hessen c/o Roger Kluge Eckstraße Groß-Bieberau Weitere ausführliche und interessante Informationen rund um das Führerscheinwesen und das RP Gießen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter Denken Sie daran: Ausbildungsqualität ist oberstes Gebot! 17 ember 20 Impressum: RP Gießen, Sept

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