2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5a Im Wiesengrund. - Begründung - Gemeinde Himmelpforten Landkreis Stade

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1 Landkreis Stade 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5a Im Wiesengrund Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB - Begründung - Satzung/ 20. Januar 2014 Auftraggeber: Gemeinde Himmelpforten Mittelweg Himmelpforten Poststraße 27, Himmelpforten Tel , Fax info@cap-plan.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. U. Ph. Cappel, M. Hausmann

2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen der Planung Rechtsgrundlagen der Planung Geltungsbereich und Größe des Plangebietes Planungsanlass, Erfordernis der Planaufstellung und Ziele der Planung Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung 2 2 Gegenwärtige Situation im Plangebiet Belange des Umweltschutzes und der Raumordnung 3 3 Planerische Rahmenbedingungen Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Bestehendes Planrecht 5 4 Erläuterungen zu den Planinhalten Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise Überbaubare Grundstücksfläche Verkehrsflächen (privat und öffentlich) Ver- und Entsorgung Grünordnerische Festsetzungen 7 5 Maßnahmen zur Verwirklichung Bodenordnung Kosten und Finanzierung 7 6 Flächenangaben (alle Angaben gerundet) 8

3 1 Grundlagen der Planung 1.1 Rechtsgrundlagen der Planung Die Änderung des Bebauungsplans wird auf Grund folgender rechtlicher Grundlagen aufgestellt: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom (BGBl S. 1509), Für die 11, 124, 242 Abs. 8 Satz 1 und 245a BauGB gilt das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom (BGBl. I S. 1548), Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S.133), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl I S. 466), Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) vom (BGBl I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom (BGBl. I S. 1509), Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom Geltungsbereich und Größe des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Himmelpfortener Siedlungsgefüges. Es liegt nördlich der Straße Wiesengrund und ist bereits bebaut. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: nördlich durch Ackerflächen, östlich durch einen öffentlichen Spielplatz (Flurstück 26/9), westlich durch einen vorhandenen Gartenbaubetrieb, auf den übrigen Seiten durch die vorhandene Wohnbebauung. Der Bebauungsplan umfasst in der Gemeinde Himmelpforten, Gemarkung Himmelpforten, Flur 4, die Flurstücke 132/8, 17/7, 17/28, 132/9, 17/8. 17/29, 132/16, 17/34, 132/17, 17/35, 132/11, 17/11, 132/12, 17/12, 132/13 und 23/21 sowie teilweise die Flurstücke 17/13 (Im Wiesengrund) und 23/14 (Im Wiesengrund). Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 0,53 ha. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der Planzeichnung zu entnehmen. 1

4 1.3 Planungsanlass, Erfordernis der Planaufstellung und Ziele der Planung Im nördlichen Bereich des Wiesengrunds ist die Nachverdichtung der bestehenden Wohnbebauung durch eine Einzelhausbebauung geplant. Die Bebauung des Gebietes ist weitestgehend durch die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 5 A Im Wiesengrund abgeschlossen. In der ersten Änderung wurde eine öffentliche Grünfläche in eine private Grünfläche umgewandelt. Durch diese 2. Änderung werden einige Festsetzungen an den aktuellen Bestand angepasst. Durch den Wegfall der westlichen Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern wird die Fläche des allgemeinen Wohngebietes geringfügig erweitert und die Baugrenze in den westlichen Bereich des Plangebietes verschoben. Ferner sollen die öffentlichen Grünflächen des Straßenraumes zukünftig den Straßenverkehrsflächen zugeordnet werden. Durch die Änderung des Planrechts erfolgt eine Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Der nördliche Fußweg zu einem östlich des Plangebietes liegenden Spielplatzes soll planungsrechtlich weiterhin gesichert werden, um kurze Wege im Quartier zu gewährleisten. Mit dieser zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 A Im Wiesengrund werden zusammenfassend die folgenden Ziele verfolgt: Schaffung der planerischen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Weiterentwicklung, Anpassung der Festsetzungen an die tatsächlichen Verhältnisse, Sicherung der Wegeverbindung zur östlich am Plangebiet angrenzenden Spielplatzfläche, Bestandserweiterung der Wohnnutzung durch Nutzung innerörtlicher Nachverdichtungspotenziale. 1.4 Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung Mit der angestrebten Planänderung werden Nachverdichtungspotenziale im Siedlungsbestand durch die Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung genutzt. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca m². Es werden keine zusätzlichen Bauflächen einbezogen, sondern es werden lediglich 60m² straßenbegleitendes Grün in eine Straßenverkehrsfläche und knapp 530 m² privates Grün in Wohnbauflächen umgewandelt. Die Planung erfolgt über die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach 13a BauGB. Die festzusetzende zulässige Grundfläche gemäß 19 Abs. 2 BauNVO liegt deutlich unterhalb der maximal zulässigen m². Insofern kann das Verfahren gemäß 13a BauGB durchgeführt werden. Entsprechend wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen und es werden keine umweltrelevanten Informationen eingeholt. Ein Monitoring wird nicht durchgeführt. Die Eingriffsregelung ist nicht abzuarbeiten, da die Eingriffe als vor der Planung erfolgt oder zulässig anzusehen sind. 2

5 2 Gegenwärtige Situation im Plangebiet Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand eines bestehenden Wohngebietes und ist bereits weitestgehend überbaut. Das Gebiet ist geprägt von Einzelhäusern und den dazugehörigen Nebenanlagen. Diese Nebenanlagen überschreiten in einigen Bereichen die bisher festgesetzten Baugrenzen deutlich, so dass die planungsrechtlichen Festsetzungen im Änderungsbereich nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Entlang der westlichen und nördlichen Grundstücksgrenzen gibt es einen erhaltenswerten Baumbestand. 2.1 Belange des Umweltschutzes und der Raumordnung Das Plangebiet ist bereits bebaut, in starkem Maße versiegelt und als Siedlungsfläche zu werten. Eine Beeinträchtigung von Schutzgebieten ist nicht gegeben. Die Empfindlichkeit gegenüber der Planung ist im Bestand wie folgt einzuschätzen: Boden/ Wasser/ Luft und Klima Es ist davon auszugehen, dass durch die umgebende Wohnnutzung das Gefüge und chemisch-physikalische Eigenschaften des Bodens beeinträchtigt, und die Vielfalt und Zahl der Bodenlebewesen bereits eingeschränkt ist. Daher wird von einer bestehenden Beeinträchtigung ausgegangen, die durch die geplante Bestandsergänzung nur unwesentlich verschlechtert wird. Für die Luft und das Klima hat das Plangebiet auf Grund der nur geringen Größe selbst keine Bedeutung. Das Plangebiet befindet sich im Trinkwasserschutzgebiet Himmelpforten III A. Durch die Planung sind keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten. Orts- und Landschaftsbild Das Orts- und Landschaftsbild in der Umgebung des Plangebietes ist durch die bestehende Bebauung geprägt, so dass von einer geringen Empfindlichkeit gegenüber der Planung ausgegangen wird. Die bestehende Randeingrünung des Gebietes wird durch die Festsetzung zur Erhaltung von Bäumen gesichert. Die Bestandsergänzung orientiert sich in der Ausgestaltung am Bestand und hat dadurch keine wesentlichen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild. Arten und Lebensgemeinschaften Es besteht aufgrund der bereits vorhandenen Nutzung und Bebauung kein Verdacht auf einen besonderen Untersuchungsbedarf für geschützte Arten. Der innerhalb des Plangebietes befindliche erhaltenswerte Baumbestand wird planungsrechtlich gesichert. Ansonsten sind keine weiteren besonders schützenswerten Strukturen betroffen. Es befinden sich keine Naturdenkmale im Plangebiet; zudem sind keine geschützten Objekte oder geschützten Gebiete im Sinne des Naturschutzrechts durch die Planung betroffen. Die Empfindlichkeit gegenüber der Planung ist demnach als gering einzuschätzen. Gleichwohl ist den Belangen des Artenschutzes bei der Umsetzung des Bebauungsplans Rechnung zu tragen. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen gelten auch unabhängig vom Bebauungsplan. So gilt das Tötungsverbot für besonders geschützte Arten. Um auszuschließen, dass bei Bauarbeiten, z. B. Nester zerstört werden, ist als Vermeidungs- 3

6 maßnahme der Umbruch der Grünfläche in die Zeit außerhalb der Brutzeit und der Aufzuchtzeit der Jungen (Anfang März bis Ende August) zu legen. Alternativ kann vorher eine Begehung durch einen Fachkundigen erfolgen. Bei der Umsetzung des Bebauungsplans ist sicherzustellen, dass Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützter Arten nicht betroffen sind. Ggf. ist ein sachgerechter künstlicher Ersatz im Nahbereich zu schaffen. Altlasten Angaben oder Hinweise über Altlasten, Altstandorte und Altablagerungen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht bekannt. Kultur- und Sachgüter Beeinträchtigungen geschützter Baudenkmale nach 3 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) gehen von der Planänderung nicht aus. Baudenkmale sind im Plangebiet oder seiner näheren Umgebung nicht bekannt. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass ur- und frühgeschichtliche Bodenfunde, die im Zuge von Bau- und Erdarbeiten gemacht werden, unverzüglich dem Landkreis Stade, Untere Denkmalschutzbehörde, mitzuteilen sind. Maßnahmen, die zur Beeinträchtigung oder Zerstörung von Fundstellen führen, sind zu unterlassen. 3 Planerische Rahmenbedingungen 3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Es handelt sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme innerhalb eines bestehenden Baugebietes. Die Planung ist bereits im vorangegangenen Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 A mit den grundsätzlichen Zielen der Raumordnung und Landesplanung abgestimmt worden. Durch die Planung werden innerörtliche Nachverdichtungspotenziale aktiviert. Es bestehen generell keine Anhaltspunkte, dass die Planung im Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung stehen könnte. 3.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Himmelpforten ist auf dem Stand der 33 Änderung. Für den Geltungsbereich sind Wohnbauflächen (W) dargestellt. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird mit der Aufstellung dieser Änderung des Bebauungsplanes fortgeführt. 4

7 3.3 Bestehendes Planrecht Für den Änderungsbereich dieser 2. Änderung gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 5 A Im Wiesengrund aus dem Jahr Dieser wird durch die 2. Änderung teilweise ersetzt. Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 A bleibt von dieser Planung ebenso unberührt wie die an das Plangebiet angrenzenden Bebauungspläne der 1. Änderung BP Nr. 11 und der Bebauungsplan Nr. 10a. Ausschnitt des Bebauungsplans Nr. 5 A Im Wiesengrund (ohne Maßstab) 4 Erläuterungen zu den Planinhalten Das Plangebiet ist vollständig mit Einzelhäusern und den dazugehörigen Nebenanlagen bebaut. Der im Westen des Plangebiets vorhandene Grünstreifen wird durch Wohngebietsflächen überlagert, um eine größere Grundstücksausnutzung zu erreichen. Der vorhandene Baumbestand im Westen wie im Norden des Wohngebietes wird auch zukünftig als erhaltenswerte Baumbestand festgesetzt und so langfristig gesichert. Die Festsetzungen übernehmen weitestgehend die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5 A Im Wiesengrund. Eine Ausnahme bilden die textlichen Festsetzungen zur Straßenraumgestaltung, da es sich um eine Bestandsüberplanung handelt und die Straßenprofile bzw. -raumgestaltung bereits angelegt wurden. Der separat ausgewiesene öffentliche Grünstreifen ist derzeit bereits durch Grundstückszufahrten beeinträchtigt. Er wird deshalb der Straßenverkehrsfläche zugeschlagen, so dass eine zusätzliche Grundstückserschließung über die Straße Im Wiesengrund problemlos erfolgen und ein zusätzliches Baugrundstück entstehen kann. 5

8 Die Planung orientiert sich eng am Bestand und übernimmt die bestehenden Festsetzungen, dort, wo es sinnvoll ist. 4.1 Art der baulichen Nutzung Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 A setzt für den Änderungsbereich die bereits angrenzende und für den Planänderungsbereich festgesetzte Nutzungsart Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß 4 BauNVO fest. Ergänzend wird festgesetzt, dass in den allgemeinen Wohngebieten die Ausnahmen im Sinne von 4 Abs. 3 Nr. 1 (Betriebe des Beherbergungsbetriebes), Nr. 2 (sonstige nicht störende Gewerbebetriebe), Nr. 3 (Anlagen für Verwaltungen) und Nr. 4 (Gartenbaubetriebe) BauNVO Gegenstand des Bebauungsplans und somit allgemein zulässig sind. Diese Festsetzung wurde ebenfalls aus dem Bestandsplan übernommen, aber an die für diese Änderung gültige BauNVO von 1990 angepasst. Hierdurch soll der derzeitige Charakter des allgemeinen Wohngebietes gewahrt bleiben. Durch die Erweiterung der westlichen Teilfläche des allgemeinen Wohngebietes und den Wegfall der privaten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern vergrößert sich die Fläche des allgemeinen Wohngebietes geringfügig. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Die Festsetzung der Bebauungsdichte wird unverändert auf den geänderten Teilflächen aus dem Bestandsplan übernommen. Die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,4 gem. 17 BauNVO festgelegt. Die maximal zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt unverändert 0,4. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird bei zwei Vollgeschossen (I) belassen. Entsprechend 19 der aktuellen BauNVO aus dem Jahr 1990, die künftig für den Änderungsbereich anzuwenden ist, darf die zulässige Grundfläche durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO um bis zu 50% überschritten werden. In den umliegenden Bereichen gilt diese Regelung nicht, da dort die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans geltende Baunutzungsverordnung anzuwenden ist, wonach die Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO nicht eingeschränkt ist. Daher werden Ausnahmen in Bezug auf die Grundflächenzahl zugelassen, um eine Gleichbehandlung mit Vorhaben außerhalb des Geltungsbereichs der 2. Änderung zu gewährleisten. Für den Änderungsbereich wird daher folgende Ausnahmeregelung getroffen: Ausnahmsweise ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO in größerem Umfang als 50% zulässig, um eine Gleichbehandlung von Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs des BP 5 A Im Wiesengrund zu gewährleisten. 4.3 Bauweise Als Bauweise wird wie bisher eine offene Bauweise festgesetzt. Weiterhin sind wie bisher in dem Planänderungsbereich nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. 6

9 4.4 Überbaubare Grundstücksfläche Mit dem Ziel des Bebauungsplans, die Festsetzungen an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen, werden die überbaubaren Grundstücksflächen am tatsächlich vorhandenen Gebäudebestand ausgerichtet. Im nördlichen und westlichen Bereich sowie entlang des Fußweges zum angrenzenden Spielplatz erfolgt eine Anpassung der Baugrenzen an den Gebäudebestand. Zum westlich angrenzenden Grundstück und zum Fußweg wird die Baugrenze mit einem Abstand von drei Meter festgelegt. Die sonstigen Baugrenzen sind aus dem Bestand übernommen oder werden aus diesem fortgeführt. 4.5 Verkehrsflächen (privat und öffentlich) Die Festsetzungen der Straßenverkehrsflächen werden aus dem bestehenden Bebauungsplan übernommen. Es wird somit im westlichen Teil des Plangebietes eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, hier: private Verkehrsfläche, festgesetzt. Zur Sicherung kurzer Wege im Quartier wird der Fußweg zur östlich angrenzenden Spielplatzfläche weiterhin planungsrechtlich gesichert. Die Änderung des Bebauungsplans bringt keine Veränderung der verkehrlichen Verhältnisse. 4.6 Ver- und Entsorgung Das Plangebiet ist bereits voll erschlossen. Die Änderung des Bebauungsplans bringt keine Veränderung in Bezug auf die Belange der Ver- und Entsorgung. 4.7 Grünordnerische Festsetzungen Das Plangebiet ist bereits bebaut und weitgehend versiegelt. Die bestehenden Bau- sowie Strauchstrukturen sollen gesichert werden, indem in den dortigen Bereichen die Erhaltung von Bäumen festgesetzt wird. Die flächenhaften Darstellungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entfallen. Weiterhin werden die Bereiche der öffentlichen Grünfläche, welche im Bebauungsplan Nr. 5 A entlang der Straßenverkehrsfläche verläuft, im Änderungsbereich aus den vorgenannten Gründen der Straßenverkehrsfläche zugewiesen. 5 Maßnahmen zur Verwirklichung 5.1 Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. 5.2 Kosten und Finanzierung Durch die Änderung dieses Bebauungsplanes entstehen Planungskosten. Weitergehende Kosten fallen nicht an. 7

10 6 Flächenangaben (alle Angaben gerundet) Bestand Neuplanung Allgemeines Wohngebiet ca.: m² Verkehrsflächen (öffentlich) ca.: 412 m² 472 m² Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (privat) ca.: 60 m² 60 m² Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (privat) ca.: 438 m² --- m² Flächen zum Erhalten von Sträuchern (privat) ca.: 68 m² --- m² Grünfläche (öffentlich) ca.: 82 m² --- m² Gesamtfläche Plangebiet ca.: m² m² Der Plan wurde ausgearbeitet von Büro Himmelpforten im Einvernehmen mit der Gemeinde Himmelpforten. 8

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