Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan 12 A "Gewerbegebiet Begründung und Abwägung
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- Barbara Steinmann
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1 - Landkreis Stade Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan 12 A "Gewerbegebiet Begründung und Abwägung aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Einfügen Übersichtsplan mit Abgrenzung der erfolgten Änderungen Satzung/ 20. Januar 2014 Auftraggeber: Firma Heidemann Recycling GmbH Herrn Heidemann Schmiedestraße Himmelpforten Poststraße 27, Himmelpforten Tel , Fax info@cap-plan.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. K. Oesterling/ M. Hausmann
2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen der Planung Rechtsgrundlagen der Planung Anlass, Erfordernis und Ziele der Planaufstellung Geltungsbereich und Größe des Plangebietes Aufstellung im beschleunigten Verfahren Gegenwärtige Situation im Plangebiet Innerörtliche Lage, Verkehrserschließung Bestehende Nutzungen und Bebauung Belange des Umweltschutzes... 3 Boden... 3 Wasser... 3 Luft und Klima... 3 Orts- und Landschaftsbild... 3 Arten und Lebensgemeinschaften... 3 Artenschutz... 3 Altlasten... 4 Kultur- und Sachgüter... 4 Immissionsschutz Planerische Rahmenbedingungen Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Erläuterungen zu den Planinhalten Art der baulichen Nutzung Überbaubare Grundstücksfläche Sonstige Festsetzungen aus dem Bebauungsplanbestand Verkehr Ver- und Entsorgung Eingriffsregelung Örtliche Bauvorschriften Maßnahmen zur Verwirklichung Bodenordnung Kosten und Finanzierung Flächenangaben... 6
3 Gemeinde Himmelpforten 1 Grundlagen der Planung 1.1 Rechtsgrundlagen der Planung Der Bebauungsplan wird auf Grund folgender rechtlicher Grundlagen aufgestellt: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom (BGBl S. 1509). Für die 11, 124, 242 Abs. 8 Satz 1 und 245a BauGB gilt das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom (BGBl. I S. 1548), Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S.133), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl I S. 466), Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) vom (BGBl I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom (BGBl. I S. 1509), Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der Fassung vom mit Bekanntmachung vom (Nds. GVBl. Nr. 5/2012, 46), Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom Anlass, Erfordernis und Ziele der Planaufstellung Der Bebauungsplan Nr. 12 A, der basierend auf dem Bebauungsplan Nr. 12 erstellt wurde, erlangte 1984 Rechtskraft. In den Jahren 1990 und 1998 erfolgten zwei Änderungen. 1. Änderung 2. Änderung 1 Änderung Auszug 1. und 2. Änderung des BP 12 A "Gewerbegebiet mit Kennzeichnung des aktuellen Änderungsbereiches Resultierend aus der Ansiedlung vergleichsweise großer Betriebseinheiten konnte die Erschließungsstruktur des Gebietes geändert werden, wodurch sich der Verkehrsflächenanteil erheblich reduzierte. Im Norden des Änderungsbereiches wurde in diesem Zusammenhang eine großflächige Wendeanlage aufgelöst. Im Gegenzug wurde direkt nördlich ein zusätzlicher Stichweg ergänzt, der hier die Erschließung mehrerer kleinteiliger Betriebe sicherstellen sollte. 1
4 Der direkte Änderungsbereich stellt sich derzeit als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkflächen dar. Aufgrund des fehlenden konkreten Bedarfes an dieser Stelle wurden diese Stellplätze bislang nicht angelegt. Die kleinteilige Fläche soll nun als zusätzliche Gewerbefläche einem angrenzenden Betrieb als Lagerfläche zur Verfügung gestellt werden. Mit der Umwidmung der Straßenverkehrsfläche in eine Gewerbegebietsfläche soll der Bebauungsplan lediglich an die geplante Entwicklung angepasst werden. 1.3 Geltungsbereich und Größe des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Ortslage Himmelpforten inmitten eines bestehenden Gewerbegebietes am Ortsausgang Richtung Oldendorf. Der Änderungsbereich umfasst lediglich eine Fläche von knapp 270 m². 1.4 Aufstellung im beschleunigten Verfahren Ziel und Inhalt der Planung sind Maßnahmen der Innenentwicklung. Es handelt sich um die Umwandlung einer ca. 270 m² großen Verkehrsfläche zu einer Gewerbegebietsfläche. Die festzusetzende Grundfläche gemäß 19 Abs. 2 BauNVO liegt demnach deutlich unter m². Die Grundzüge der Planung werden nicht verändert. Insofern kann das Verfahren gemäß 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung bzw. Nachverdichtung durchgeführt werden. Demnach sind etwaige Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig ( 13 a BauGB) anzusehen. Entsprechend wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen, und es werden keine umweltrelevanten Informationen eingeholt. Ein Monitoring wird nicht durchgeführt. Die Eingriffsregelung ist nicht abzuarbeiten, da die Eingriffe als vor der Planung erfolgt oder zulässig anzusehen sind. 2 Gegenwärtige Situation im Plangebiet 2.1 Innerörtliche Lage, Verkehrserschließung Das Plangebiet befindet sich im nördlichen, weitestgehend bereits bebauten Teil des Gewerbegebietes und ist Teil der der Wendeanlage Schmiedestraße. 2.2 Bestehende Nutzungen und Bebauung Die vorgesehenen Stellplätze wurden bislang nicht errichtet. Entsprechend wurden auch zwei geplante Bäume, welche die Stellplätze flankieren sollten, nicht gepflanzt. Es handelt sich um eine ungepflegte, verwilderte Grünfläche. 2
5 2.3 Belange des Umweltschutzes Boden Es ist davon auszugehen, dass durch die erfolgten Bautätigkeiten und die umgebende Nutzung das Gefüge und chemisch-physikalische Eigenschaften des Bodens beeinträchtigt, und die Vielfalt und Zahl der Bodenlebewesen bereits eingeschränkt ist. Daher wird von einer bestehenden Beeinträchtigung ausgegangen. Wasser Das Plangebiet befindet sich im Wasserschutzgebiet Himmelpforten III B. Dort ist das Behandeln, Sortieren und Zwischenlagern von Abfällen zur Verwertung nur unter bestimmten Auflagen genehmigungsfähig. Diese Auflagen müssen anhand der konkreten Bauvorlage erarbeitet und bestimmt werden. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nach der Wasserschutzzonen-Verordnung neben der Baugenehmigung gesondert zu beantragen. Das Plangebiet hat durch die bestehende gewerbliche Nutzung für den Funktionsbereich Wasser nur eine geringe Bedeutung. Luft und Klima Für die Luft und das Klima haben die Änderungen im Plangebiet keine erheblichen Auswirkungen. Orts- und Landschaftsbild Die Änderungen betreffen Bereiche im inmitten eines bestehenden Gewerbegebietes, so dass keine negativen Einflüsse auf das Orts-und Landschaftsbild zu erwarten sind. Die zwei im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Bäume zum Anpflanzen sind für das Landschaftsbild ohne Bedeutung, da sie nicht innerhalb der Randeingrünung liegen. Arten und Lebensgemeinschaften Es befinden sich keine Naturdenkmäler im Plangebiet, auch sind keine geschützten Objekte oder geschützten Gebiete im Sinne des Naturschutzrechts durch die Planung betroffen. Die ursprünglich geplanten Bäume waren als gestalterischen Maßnahmen zur Eingrünung der Stellplätze vorgesehen und sind nicht Teil der der Kompensationsmaßnahmen. Zudem ist textlich festgesetzt, dass die Gliederung der Straßen, Wege, Parkflächen und Grünflächen im Zuge des Ausbaus der Straßen geringfügig von den Darstellungen des Bebauungsplans abweichen kann. Die bislang geplanten Bäume sind somit hinsichtlich Eingriff und Ausgleich als nicht relevant anzusehen. Artenschutz Diese Änderung findet im beplanten Innenbereich statt, der keine höherwertige Strukturen aufweist. Für die Betroffenheit besonders geschützter Arten besteht auf Grundlage der vorhandenen Biotopstrukturen und Unterlagen kein Verdacht. Es liegen auch sonst keine Hinweise auf Vorkommen besonders zu schützender Arten vor. Das Beeinträchtigungspotenzial besteht schon auf der Grundlage des vorhandenen Bebauungsplans und wir bei einem angenommenen Versiegelungsgrad für die Straßenverkehrsfläche von 75% und einer geplanten GRZ von 0,8 nicht wesentlich vergrößert. 3
6 Gleichwohl ist den Belangen des Artenschutzes bei der Umsetzung des Bebauungsplans Rechnung zu tragen. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen gelten auch unabhängig vom Bebauungsplan. So gilt das Tötungsverbot für besonders geschützte Arten. Um auszuschließen, dass bei Bauarbeiten, z. B. Nester zerstört werden, ist als Vermeidungsmaßnahme der Umbruch der Grünfläche in die Zeit außerhalb der Brutzeit und der Aufzuchtzeit der Jungen (Anfang März bis Ende August) zu legen. Alternativ kann vorher eine Begehung durch einen Fachkundigen erfolgen. Bei der Umsetzung des Bebauungsplans ist sicherzustellen, dass Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützter Arten nicht betroffen sind. Ggf. ist ein sachgerechter künstlicher Ersatz im Nahbereich zu schaffen. Altlasten Angaben oder Hinweise über Altlasten, Altstandorte und Altablagerungen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht bekannt. Kultur- und Sachgüter Beeinträchtigungen geschützter Baudenkmale nach 3 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) gehen von der Planänderung nicht aus. Ein Verdacht auf Bodenfunde ist ebenfalls nicht bekannt. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass ur- und frühgeschichtliche Bodenfunde, die im Zuge von Bau- und Erdarbeiten gemacht werden, unverzüglich dem Landkreis Stade, Untere Denkmalschutzbehörde, mitzuteilen sind. Maßnahmen, die zur Beeinträchtigung oder Zerstörung von Fundstellen führen, sind zu unterlassen. Immissionsschutz Die Schutzansprüche der bestehenden Nutzungen im Umfeld des Gebietes sind unverändert zu beachten. 3 Planerische Rahmenbedingungen 3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Die Planung ist bereits im vorangegangenen Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 A mit den grundsätzlichen Zielen der Raumordnung und Landesplanung abgestimmt worden. Es handelt sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme innerhalb eines bestehenden Baugebietes. Durch die Schaffung zusätzlicher Lagerflächen wird der Innenentwicklung Vorrang vor der Inanspruchnahme weitere Flächen im Außenbereich gegeben, so dass die Planung auch dem allgemeinen städtebaulichen Grundsatz nach einem schonenden Umgang mit Grund und Boden entspricht. 3.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Himmelpforten stellt die gesamte Änderungsfläche als gewerbliche Baufläche dar. Die Planung ist demnach aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 4
7 4 Erläuterungen zu den Planinhalten Dem Anlass und den Zielen der Planung entsprechend wird ein Teil der bisherigen Straßenverkehrsfläche in eine Gewerbegebietsfläche umgewandelt. Dabei wird die Planung an die direkt angrenzenden, bestehenden Gewerbeflächen angepasst. 4.1 Art der baulichen Nutzung Die Art der baulichen Nutzung wird, entsprechend der unmittelbar angrenzenden Gewerbeflächen, als Gewerbegebiet (GE) entsprechend 8 BauNVO festgesetzt. Die Ausnahmen im Sinne des 8 (3) BauNVO sind gem. der bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans auch weiterhin zulässig. 4.2 Überbaubare Grundstücksfläche Es müssen keine Baugrenzen verändert werden, da keine bauliche Erweiterung erfolgen soll, sondern lediglich zusätzliche Betriebsflächen für Abstell- und ggf. temporäre Lagerzwecke erforderlich sind. Die überbaubaren Grundstücksflächen ändern sich durch die Planung nicht. 4.3 Sonstige Festsetzungen aus dem Bebauungsplanbestand Die sonstigen textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12 A gelten, soweit zutreffend, entsprechend unverändert fort. 4.4 Verkehr Die Planänderung hat keine Auswirkungen auf die verkehrlichen Verhältnisse und die bestehende Erschließung. 4.5 Ver- und Entsorgung Die Planänderung hat keine Auswirkungen auf die bestehende Ver- und Entsorgungsanlagen. 4.6 Eingriffsregelung Mit der Bebauungsplanänderung sind keine erheblichen Eingriffe verbunden. 4.7 Örtliche Bauvorschriften Die Planänderung hat keine Auswirkungen auf die bestehenden örtlichen Bauvorschriften. 5 Maßnahmen zur Verwirklichung 5.1 Bodenordnung Die Fläche befindet sich im Eigentum des Auftraggebers. Bodenordnerische Maßnahmen sind nicht erforderlich. 5
8 5.2 Kosten und Finanzierung Für die Gemeinde fallen im Zusammenhang mit dieser Bebauungsplan-Aufstellung keine Kosten an. 6 Flächenangaben Baugebiete Bestand B-Plan Planung Differenz = Neuplanung Gewerbegebiete ca. 270 m² +270 m² Verkehrsflächen Straßenverkehrsflächen ca. 270 m² -270 m² Geltungsbereich des B-Plans 270 m² 270 m² 0 Plan und Begründung wurden ausgearbeitet von Büro Himmelpforten im Auftrag der Firma Heidemann Recycling GmbH und Einvernehmen mit der Gemeinde Himmelpforten 6
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