Die amtliche Futtermittelkontrolle

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1 Agroscope Liebefeld-Posieux ALP Die amtliche Futtermittelkontrolle Jahresbericht 2009 Die Kontrollen helfen mit zu verhindern, dass keine toxischen oder unerwünschten Substanzen via Lebensmittel tierischen Ursprungs auf die Teller von Konsumentinnen und Konsumenten gelangen. Im Dienst gesunder Lebensmittel Die Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld- Posieux ALP führt im Mandat des Bundesamts für Landwirtschaft BLW die Kontrolle der Produktion und des Handels von Nutztier- und Heimtierfuttermittel durch und lässt neue für die Tierfütterung bestimmte Substanzen zu. Ein wichtiges Ziel dieser Tätigkeit ist zu verhindern, dass toxische oder unerwünschte Substanzen an Tiere verfüttert werden und via Lebensmittel tierischen Ursprungs auf die Teller von Konsumentinnen und Konsumenten gelangen. Die Kontrollen tragen auch dazu bei, Tierhalterinnen und Tierhalter vor Täuschung zu schützen und bei der Verwendung von Futtermitteln Tiergesundheit und Umwelt zu respektieren. Im folgenden Bericht sind die Aktivitäten des Jahres 2009 sowie deren Resultate zusammengestellt.

2 Die Kontrolle der Anforderungen an die Betriebe Im Jahr 2009 wurden mehr als 630 Inspektionen in über 570 Betrieben durchgeführt. Die Auswahl der zu inspizierenden Betriebe erfolgt risikobasiert, wie auch nach Grösse, Art der Aktivitäten und Vorgeschichte. Tabelle 1: Anzahl Betriebe und Anzahl inspizierte Betriebe je nach Kategorie im Jahr 2009 Art der Betriebe Zulassungspflichtige Produktionsbetriebe von Vormischungen und Mischfuttermitteln (Art. 20a der Futtermittel- Verordnung FMV) Registrierungspflichtige Produktionsbetriebe von Vormischungen und Mischfuttermittel (FMV Art. 20) Zulassungspflichtige Inverkehrbringer von Futtermitteln (FMV Art. 20a) Registrierungspflichtige Inverkehrbringer von Futtermitteln (FMV Art 20) Anzahl Betriebe am Anzahl inspizierte Betriebe (82.4%) (54.9%) (52%) (38.9%) Bei den Kontrollen werden verschiedene Punkte überprüft: Konformität der gelagerten Produkte Konformität der Transportmittel (LKW oder Behälter) Abgabeberechtigung Konformität des Betriebes o Sauberkeit und Eignung der Räumlichkeiten und Ausrüstungen o Ausbildung, Organisation und Anzahl Mitarbeiter o Fehlerfreie, kontaminationsfreie und rückverfolgbare Herstellung o Qualitätskontrollplan o Gute Lagerungs- und Beförderungspraxis o Dokumentation (zur Rückverfolgbarkeit) o Beanstandungen und Produkterückruf Anwendung eines Konzeptes nach den HACCP-Grundsätzen Trennung der Warenflüsse in Betrieben, welche Futtermittel für Heimtiere (mit tierischen Produkten) und für Nutztiere herstellen Im Jahr 2009 wurden im Gegensatz zu den Vorjahren relativ viele Inspektionen durchgeführt. Dies, weil überprüft werden sollte, wie die Betriebe die Konzepte nach den HACCP-Grundsätzen implementiert haben. Diese Anforderung wurde Anfang 2007 eingeführt und erst ab 2008 umgesetzt. Obwohl bei 46% der Betriebe Pendenzen bemängelt wurden, kann gesagt werden, dass die Betriebe die gesetzlichen Anforderungen generell gut erfüllen. Bei den meisten Betrieben sind es nur einzelne Punkte (z.b. fehlendes Reinigungsprotokoll), welche als Pendenz erfasst werden. Bei vier Betrieben musste ALP jedoch Verwaltungsmassnahmen ergreifen. Besonders erfreulich war 2009, dass die Betriebe die Konzepte nach den HACCP-Grundsätzen gut verstanden und umgesetzt haben. Dies wohl nicht zuletzt auch aufgrund der zwei halbtägigen Schulungen, welche im April und im Mai 2009 stattfanden. Bei den Inspektionen werden die Ausrüstungen überprüft : Die amtliche Futtermittelkontrolle

3 Die Kontrolle der Nutztierfuttermittel Bei den meisten von ALP durchgeführten Inspektionen werden auch Futtermittel bemustert, welche anschliessend bei ALP oder bei auswärtigen akkreditierten Labors untersucht werden. Die Resultate werden in 3 Kategorien geteilt: Konform, mit leichten Nicht-Konformitäten und nicht konform. Die Resultate werden wie folgt ausgewertet: Konform: Die Deklaration (Etikettierung) ist vollständig und die Gehalte entsprechen den Vorschriften (innerhalb der amtlichen Toleranzen gemäss Anhang 7 der Futtermittelbuch-Verordnung FMBV). Leichte Nicht-Konformitäten: Unvollständige Deklaration (betrifft die meisten Fälle dieser Kategorie) oder falsch deklarierte Gehalte, welche aber der Formulierung entsprechen. Ebenfalls als "leichte Nicht-Konformität" eingestuft wird die Überschreitung der Höchstgehalte (gemäss Anhang 2 der FMBV), wobei die analysierten Gehalte noch in der amtlichen Toleranz liegen. Nicht-konform: Produkte bei welchen die amtlichen Toleranzen überschritten werden oder bei welchen Enzyme oder Probiotika zwar deklariert sind aber nicht nachgewiesen werden können. Nicht konform sind auch Futtermittel, welche verbotene oder unerwünschte Substanzen (gemäss Anhang 10 der FMBV) enthalten. Diese Nicht-Konformitäten werden gemäss Gebührenverordnung des BLW mit finanziellen Konsequenzen bestraft. Tabelle 2: Anzahl Proben und Resultate bei den Nutztierfuttermitteln im Jahr 2009 Resultat Anzahl Proben Total 1460 Konform 784 (53.7%) Mit leichten Nicht-Konformitäten 391 (26.8%) Nicht konform 285 (19.5%) In einem einzigen Fall musste Strafanzeige eingereicht werden, da das ALP-Labor in einer Probe Antibiotika nachgewiesen hatte. ALP geht davon aus, dass nicht in allen Fällen von Nicht-Konformität mutwilliger Betrug vorliegt, stellt jedoch auch fest, dass die Unternehmen aus Gründen der wirtschaftlichen Rentabilität oftmals im Grenzbereich der geltenden Normen arbeiten. Die erhöhte Anzahl an Beanstandungen ist auch darauf zurück zu führen, dass im Rahmen einer risikobasierten Organisation der Kontrollen ein grösserer Druck auf diejenigen Unternehmen ausgeübt wurde, die bereits in den Vorjahren Anlass zu Beanstandungen gegeben hatten. Ausser die Kontrolle der deklarierten Gehalte führt ALP viele Untersuchungen auf unerlaubte oder unerwünschte Substanzen durch. Es ist erfreulich festzustellen, dass sämtliche Resultate negativ ausfielen. Somit kann trotz der relativ hohen Anzahl nicht konformer Proben gesagt werden, dass die Futtermittel gesund und sicher sind. Tabelle 3: Untersuchte Parameter bezüglich unerwünschte Substanzen bei den Nutztierfuttermitteln im Jahr 2009 Parameter Anzahl untersuchte Proben Schwermetalle 130 Arsen 41 Quecksilber 22 Blei 130 Cadmium 130 Salmonellen 303 Dioxine und PCB 27 Antibiotika 461 (1 Strafanzeige) Aflatoxine 232 Harnstoff 23 (Überprüfung der Deklaration) Substanzen Ursprungs Landtiere 362 GVO 337 Ausgangsprodukte 96 Mischfuttermittel 241 Inspektionen sind in den meisten Fällen mit Probennahmen verbunden 2009: Die amtliche Futtermittelkontrolle 3

4 Die Kontrolle der Heimtierfuttermittel Seit 2003 ist auch der Petfood-Bereich der amtlichen Futtermittelkontrolle unterstellt und wird seit 2005 systematisch überprüft. Im Gegensatz zu den Nutztierfuttermitteln wiesen viele Proben leichte Nicht-Konformitäten auf. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es in diesem Bereich viel Importware gibt, bei welcher die Deklarationen den schweizerischen Vorschriften nicht entsprechen. Der deutliche Rückgang von 4.2% in diesem Bereich zeigt jedoch, dass sich die Unternehmen bemühen, die Etikettierungen den gesetzlichen Vorschriften anzupassen. Tabelle 4: Anzahl Proben und Resultate bei den Heimtierfuttermitteln im Jahr 2009 Resultat Anzahl Proben Total 267 Konform 76 (28.5%) Mit leichten Nicht-Konformitäten 119 (44.6%) Nicht konform 72 (27.0%) Beim Petfood stellt die Deklaration der Produkte ein grösseres Problem dar Beim Petfood werden weniger Analysen auf unerwünschte Substanzen durchgeführt, die GVO-Analytik und die mikroskopische Untersuchung auf Samen von Ambrosia artemisiifolia stellen jedoch 2 wichtige Punkte dar. Tabelle 5: Untersuchte Parameter bezüglich unerwünschte Substanzen bei den Heimtierfuttermitteln im Jahr 2009 Parameter Anzahl untersuchte Proben GVO 138 Ambrosia 19 Bei den GVO-Analysen wurden 8 Proben gefunden, welche ein deklarationspflichtiges Ausgangsprodukt enthielten, welches mehr als die tolerierten 0.9% gentechnisch veränderte Organismen aufwies, ohne deklariert zu werden. Keine auf Ambrosia untersuchte Körnermischung gab Anlass zu Beanstandungen. Besondere Aktivitäten Kontrolle der importierten Futtermittel ALP führt in Zusammenhang mit den Zollbehörden verschiedene Kampagnen durch, um ein besonderes Augenmerk auf die importierten Futtermittel zu richten. Gewisse Produkte werden in den Produktions- und Handelsbetrieben beprobt, aber um die Direktlieferungen an die Kunden ebenfalls zu kontrollieren, werden regelmässig Proben bei den Zollstellen gezogen. Es werden 2 Arten von Kampagnen durchgeführt: Die "Mischfuttermittel-Kampagnen", bei welchen alle Arten Mischfuttermittel kontrolliert werden und die GVO-Kampagnen, bei welchen Maiskleber und Sojaextraktionsschrot in Hinsicht auf eine GVO- Verunreinigung bemustert werden. Die Resultate dieser Kampagnen sind in den Tabellen 2 und 4 bereits enthalten. Es ist jedoch interessant zu vermerken, dass es sich bei den 70 Mischfuttermittelproben hauptsächlich um Ergänzungs- (30) und Mineralfuttermittel (26) handelte. 22 Proben (31.4%) erwiesen sich als nicht konform, insbesondere aufgrund von zu tiefen Zusatzstoffgehalten gegenüber der Deklaration und Abweichungen bei den Mineralstoffgehalten. Es wurden 39 Proben von Sojaextraktionsschrot und 12 von Maiskleber sowie eine von Sojabohnen gezogen. Da alle Produkte einen GVO-Gehalt unterhalb des Grenzwertes für die Deklarationspflicht (0.9%) aufwiesen, wurde keine dieser Proben beanstandet : Die amtliche Futtermittelkontrolle

5 Kontrolle der Fütterungsarzneimittel Seit 2008 führt ALP zusammen mit dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic auch Untersuchungen bei den Fütterungsarzneimittel durch. Diese werden auf die herkömmlichen Parameter untersucht, während eine zweite Probe an Swissmedic gesandt wird, um den Gehalt an Wirkstoff (zugelassenes Tierarzneimittel) zu analysieren. Da die meisten Fütterungsarzneimittel nur auf Bestellung produziert werden, ist es eher selten, dass die ALP-Inspektoren derartige Produkte bemustern konnten dennoch 18 Proben gezogen werden, wovon zwei Proben aufgrund von zu hohen Zink- Gehalten als nicht konform eingestuft wurden. Mykotoxin-Kampagne Jährlich führt ALP Untersuchungen bei den 30 grössten Sammelstellen der Schweiz durch, um die allfällige Belastung des Futtergetreides an Mykotoxine zu erheben. Diese Resultate werden in 2 Schritten mitgeteilt: Nach dem Sommer für das Halmgetreide und im Winter für den Körnermais. Generell kann zusammengefasst werden, dass 2009 kein Problemjahr darstellte. Tabelle 6: Anzahl Proben und Zusammenfassung der Resultate der Mykotoxin-Umfrage im Jahr 2009 Getreide Anzahl Proben Resultat Gerste 82 Sehr leichte Belastung mit Deoxynivalenol DON Futterweizen 64 Leichte Belastung mit DON Triticale 48 12% der Proben mit DON Hafer 14 Sehr leichte Belastung mit DON, leichte Belastung mit T-2 Toxin Mais 56 Leichte Belastung mit DON Zulassung neuer Produkte für die Tierernährung Eine wichtige Aktivität von ALP ist auch die Zulassung neuer Produkte für die Tierernährung. Diese werden in Absprache mit dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW überprüft und entsprechend zugelassen. Aufgrund der im Agrarabkommen erzielten Äquivalenz gilt die Regel, dass Ausgangsprodukte oder Zusatzstoffe in der Schweiz nur zugelassen werden, wenn diese in der EU zugelassen oder zumindest bereits in fortgeschrittener Prüfung sind. Somit wurden im 2009 verschiedene Produktzulassungen erteilt (neue Produkte oder Erweiterung von bestehenden Zulassungen). Administrative Arbeiten stellen einen grossen Teil der Aktivitäten dar Zollerleichterungen und Exportzertifikate Importierte Futtermittel, welche einen vernachlässigbaren energetischen Nährwert aufweisen, können zu einem günstigeren Zolltarif eingeführt werden. Als zuständige Behörde erteilt ALP jährlich viele Zollerleichterungen, welche jedoch lediglich produkt- und nicht chargenspezifisch sind. Für den Export müssen die Schweizer Firmen oftmals Zertifikate für Ihre Produkte mitliefern. Als Kontrollbehörde stellt ALP jährlich auch eine Vielzahl derartiger Dokumente aus, welche den internationalen Handel ermöglichen oder erleichtern. Besondere Ereignisse Im Oktober 2009 wurde ALP über eine Meldung des europäischen Schnellwarnsystem RASFF informiert, dass Leinsamen aus Kanada mit einem unzulässigen GVO importiert wurden. Nach den umgehend durch ALP unternommenen Abklärungen konnte das BLW für mehr als 350 Tonnen Lein gemäss Artikel 21b der Futtermittel-Verordnung eine Sonderbewilligung erteilen. Für einen Posten von 23 Tonnen musste jedoch aufgrund von zu hohen Gehalten an GVO die Vernichtung oder die Zurückweisung verfügt werden. 2009: Die amtliche Futtermittelkontrolle 5

6 Auf der internationalen Szene Aufgrund der bilateralen Abkommen mit der Europäische Union, welche die Äquivalenz im Futtermittelbereich erzielen, wie auch dem zunehmenden internationalen Verkehr, pflegt ALP enge Kontakte mit den deutschen und österreichischen Futtermittel-Kontrollbehörden. Auf informeller Basis wurden deshalb im Jahre 2008 die sog. DACH-Gespräche etabliert. Dieses Gremium hat sich 2009 erneut getroffen und weitere Gespräche sind im Herbst 2010 geplant. Diese Kontakte erlauben ALP, sich über die Neuigkeiten der EU-Gesetzgebung und deren Konsequenzen zu informieren und Antworten auf viele Grundsatz- oder Detailfragen betreffend Produktebeurteilungen oder Organisation der Kontrollaktivitäten zu erhalten. Zusammenarbeit mit Schweizer Behörden Die amtliche Futtermittelkontrolle ist auch in diversen Arbeitsgruppen beteiligt, unter anderem für die Erstellung des nationalen Kontrollplans oder bei den ALP-Foren "Rote Linie" und "Weisse Linie". Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW, mit welchem unter anderem regelmässig Koordinationssitzungen "CoordiALP" oder Diskussion zu gesetzlich relevanten Themen stattfinden. ALP arbeitet auch eng mit dem schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zusammen, wo die amtliche Futtermittelkontrolle sowohl in der Fachkommission Tierarzneimittel als auch im sog. VetICC Einsitz nimmt. In der Fachkommission Tierarzneimittel werden grundlegende Fragestellungen erörtert, welche nicht durch die jeweiligen Behörden oder Institutionen allein bearbeitbar sind. Das VetICC (Veterinary Inspectorate Coordinating Commitee) wurde ins Leben gerufen, um die Koordination der Kontrollen und den Informationsaustausch unter den Vollzugsbehörden zu gewährleisten. Auf dieser Plattform können insbesondere Fragen zur Abgrenzung von Futtermitteln zu Tierarzneimitteln oder anderen Stoffklassen effizient geklärt werden : Die amtliche Futtermittelkontrolle

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