INFODOKUMENT «UNTERSTÜTZUNGSANTRAG ALS VOLLARBEITSLOSER» (mit einer Kontrollkarte C3A)

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1 INFODOKUMENT «UNTERSTÜTZUNGSANTRAG ALS VOLLARBEITSLOSER» (mit einer Kontrollkarte C3A) Dieses Infodokument bietet Ihnen eine Übersicht Ihrer Rechte und Pflichten, sowie die wichtigsten Informationen, die Sie als Arbeitsloser wissen müssen. WAS MÜSSEN SIE MACHEN? Stellen Sie einen Unterstützungsantrag bei Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit Nehmen Sie dazu unverzüglich mit der HfA Kontakt auf, selbst wenn Sie noch nicht im Besitz aller notwendigen Formulare sind. Die HfA wird Ihnen dann die nötigen Informationen geben und Ihnen eine Kontrollkarte aushändigen. Lesen Sie sorgfältig die auf Ihrer Kontrollkarte angegebenen Anweisungen durch! Schreiben Sie sich als Arbeitsuchender ein Sie müssen in den 8 Tagen nach Ihrem ersten Arbeitslosigkeitstag mit dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Kontakt aufnehmen. Der Beweis Ihrer Einschreibung wird auf Ihrer Kontrollkarte oder auf einer separaten Bescheinigung angegeben. Reichen Sie diese Bescheinigung zusammen mit Ihrer Kontrollkarte bei der (Name der Zahlstelle) ein. Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird Ihnen bei der Stellensuche helfen. Suchen Sie aktiv eine Stelle Um Unterstützungen beziehen zu dürfen, müssen Sie unfreiwilliger Arbeitsloser sein. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie sich nicht weigern dürfen, auf ein zumutbares Stellenangebot oder auf einen Ausbildungsvorschlag einzugehen. Eine Ablehnung ohne gültigen Grund kann das Ruhen Ihres Anspruchs auf Unterstützungen verursachen. Sie müssen auch auf dem Arbeitsmarkt verfügbar bleiben. Die bedeutet, dass Sie: - aktiv mitwirken müssen an den Begleit-, Ausbildungs-, Berufsausbildung-, oder Eingliederungsaktionen, die der Arbeitsvermittlungsdienst (Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft) Ihnen vorschlagen kann; - sich selbst aktiv um Arbeit bemühen müssen, idem Sie beispielsweise regelmäßig die Anzeigen nachsehen und auf Stellenangebote antworten, sich spontan bei potentiellen Arbeitgebern bewerben, sich bei Anwerbungs- oder Auswahlbüros oder bei Zeitarbeitbüros eintragen,... Das LfA wird Sie an diese Verpflichtungen in einem Brief erinnern. Nach einer bestimmten Dauer Arbeitslosigkeit, wird das LfA Sie außerdem zu einem Gespräch vorladen. In Prinzip, sind Sie dazu gezwungen, persönlich zu erscheinen. Anlässlich dieses Gesprächs, wird das LfA nachprüfen, ob Sie die notwendigen Anstrengungen unternommen haben, um eine Arbeit zu finden. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie einen Vertrag unterschreiben, durch den Sie sich verpflichten auf verschiedene abgesprochene Arten eine Stelle zu suchen. Diese Stellensuche wird dann später vom LfA bewertet. Wenn Sie den Vertrag nicht einhalten, setzen Sie sich einer Strafe aus. Je nach der Phase des Verfahrens, kann dies einen zeitweiligen Ausschluss, eine Kürzung des Tagesbetrages, oder sogar einen endgültigen Ausschluss bedeuten. Zusätzliche Auskünfte über dieses Verfahren finden Sie in einem separaten Informationsdokument. Es ist wichtig, dass Sie Beweise Ihrer Bemühungen um Arbeit aufbewahren. Vergessen Sie nicht, dass das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ihnen bei Ihrer Stellensuche beistehen kann C3A 1/7

2 Was das Verfahren selbst betrifft, können Sie Hilfe und Auskünfte bei Ihrer HfA- Zahlstelle erhalten. Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie - auf jedes Outplacementangebot, das Ihnen Ihr Arbeitgeber, ein Outplacementbüro, eine Beschäftigungszelle oder das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft machen könnte, eingehen. - Ihren ehemaligen Arbeitgeber in Verzug setzen, wenn dieser Ihnen kein Outplacement innerhalb von 15 Tagen nach dem Ende Ihres Arbeitsvertrages angeboten hat. Wenn Sie diesen Verpflichtungen ohne gültigen Grund nicht nachkommen, kann Ihr Anspruch auf Arbeitslosenunterstützungen ausgesetzt werden (Das Infoblatt über Ihre Rechte und Pflichten in Sachen Outplacement ist bei Ihrer Zahlstelle verfügbar). Benutzung Ihrer Kontrollkarte Führen Sie diese Karte immer bei sich, um diese bei einer eventuellen Kontrolle sofort vorzeigen zu können. Geben Sie nichts an den Tagen an (selbst den Samstagen, Sonntagen und Feiertagen), wo Sie in Arbeitslosigkeit sind. Wenn Sie arbeiten, schwärzen Sie das Kästchen des entsprechenden Tages, bevor Sie mit der Arbeit beginnen. Im Falle von Krankheit geben Sie den Buchstaben M an, wenn Sie in Urlaub sind, den Buchstaben V. Benutzen Sie dazu unauslöschliche Tinte. Wenn Sie sich beim Ausfüllen Ihrer Karte irren, bringen Sie keine Verbesserungen an, sondern nehmen Sie so schnell wie möglich mit der HfA Kontakt auf. Die durch Urlaubsgeld abgedeckten Tage müssen Sie vor dem Ende des Jahres nehmen. Wenn Sie das nicht tun, werden diese von Ihren Unterstützungen des Monats Dezember abgezogen. Reichen Sie die Karte ausgefüllt und unterschrieben frühestens am Ende des Monats bei der HfA ein. Um nachzuprüfen, ob Sie sich effektiv in Belgien aufhalten, kann das LfA Ihnen einen Brief schicken. In diesem Fall müssen Sie sich persönlich mit diesem Brief bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder beim Arbeitslosenamt von Verviers (für die DG) melden. Diese Dienststelle füllt den Brief aus. Reichen Sie ihn zusammen mit Ihrer Kontrollkarte am Ende des Monats ein Nehmen Sie unverzüglich mit der HfA Kontakt auf - im Falle von einer Änderung der familiären Situation, der Adresse, der Kontonummer; - wenn Sie einen neuen Unterstützungsantrag nach einer Unterbrechung Ihrer Arbeitslosigkeit von mindestens 4 Wochen (Krankheit, Arbeitswiederaufnahme, Ausschluss...) stellen; - bevor Sie eine Teilzeitarbeit, einen Nebenberuf oder eine ehrenamtliche Tätigkeit beginnen; - bevor Sie ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen; - wenn Sie 50 Jahre alt oder älter sind und Sie die Arbeit wieder aufnehmen: Sie können vielleicht in den Genuss eines Arbeitswiederaufnahmezuschlags kommen. Wenn Sie eine Zeit ohne Anspruch auf Arbeitslosenunterstützungen beginnen, brauchen Sie dies nur auf Ihrer Karte laut Anweisung anzugeben. Beispiel: Wiederaufnahme der Arbeit in Vollzeit, Niederlassung als Selbständiger, Krankheit, Unverfügbarkeit für die Arbeit, Aufenthalt im Ausland,... In diesem Fall sind Sie nicht dazu verpflichtet, andere Formalitäten gegenüber dem LfA zu erledigen. Sie können sich bei der HfA erkundigen, um zu erfahren, was Sie machen müssen, um anschließend wieder Arbeitslosenunterstützungen zu beziehen C3A 2/7

3 DIE ZULASSUNG ZUM RECHT AUF UNTERSTÜTZUNGEN Das Recht auf Unterstützungen nach dem Studium Wenn Sie den Mittelschulunterricht, zum Beispiel die Unterstufe des technischen oder berufsbildenden Sekundarunterrichts, die Oberstufe des allgemeinbildenden Sekundarunterrichts, eine Lehre zu einem selbständigen Beruf,..., beendet haben, dann können Sie nach einer Berufseingliederungszeit von 310 Tagen (Sonntage nicht mitgerechnet) Anspruch auf eine Eingliederungszulage haben. Sie müssen während der Berufseingliederungszeit als Arbeitsuchende(r) eingetragen sein, auf jedes Angebot einer zumutbaren Arbeit oder einer beruflichen Ausbildung eingehen und am individuellen Eingliederungsweg, der Ihnen angeboten wird, teilnehmen. Auch die Arbeit als Lohn- oder Gehaltsempfänger oder als hauptberuflich Selbständiger wird mitgerechnet. Das Datum Ihres ersten Antrages muss vor Ihrem dreißigsten Geburtstag liegen außer im Falle von höherer Gewalt oder wegen einer Beschäftigung. Sie können die Eingliederungszulagen im Prinzip nur während maximal 36 Monaten beziehen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Anspruchsdauer allerdings verlängert werden oder Sie können einen Zusatzanspruch erwerben. Das Recht auf Arbeitslosenunterstützungen Wenn Sie lang genug als Arbeitnehmer gearbeitet haben, können Sie Anspruch auf eine Arbeitslosenunterstützung haben, die auf der Grundlage Ihres Arbeitsentgelts berechnet wird. Ihre Unterstützung kann jedoch ausgesetzt werden, falls Sie aus eigenem Verschulden arbeitslos geworden sind. Alter verlangte Arbeitstage in der Referenzperiode 21 Monate weniger als 36 Jahre 1 Jahr (312 Arbeitstage) 33 Monate zwischen 36 und 49 Jahre 1,5 Jahre (468 Arbeitstage) 42 Monate mindestens 50 Jahre 2 Jahre (624 Arbeitstage) Bestimmte nicht gearbeitete Tage werden mit Arbeitstagen gleichgestellt (z.b. die Tage bezahlten Urlaub,...). Verschiedene Umstände können die Referenzperiode verlängern, z.b. eine selbständige Tätigkeit, ein unbezahlter Urlaub wegen Erziehung eines Kindes... Sie werden auch zugelassen, wenn sie die bedingungen einer höheren Altersgruppe erfüllen. Es gibt besondere günstigere Regeln, z.b. für Personen über 36 Jahre. Derjenige, der in freiwilliger Teilzeit gearbeitet hat, muss die gleiche Anzahl von halben Arbeitstagen in der um 6 Monate verlängerten obengenannten Referenzperiode belegen. Die Regelung sieht Ausnahmen vor, die es bestimmten freiwilligen Teilzeitarbeitnehmern erlauben, einem Vollzeitarbeitnehmer gleichgestellt zu werden. Das Recht auf Arbeitslosenunterstützungen nach einer Unterbrechung Wenn Sie in den 3 Jahren nach Ihrem letzten entschädigten Tag wieder Arbeitslosenunterstützungen beantragen, werden Sie ohne eine neue Wartezeit einhalten oder Arbeitszeit belegen zu müssen, wieder zugelassen. Die Periode von 3 Jahren kann aus den gleichen Gründen wie die im vorigen Abschnitt bezeichnete Referenzperiode verlängert werden. DER BETRAG DER UNTERSTÜTZUNG Einfluss der familiären Situation Die Höhe der Eingliederungszulage oder der Arbeitslosenunterstützung hängt insbesondere von Ihrer familiären Situation ab. Es gibt 3 Kategorien : C3A 3/7

4 Kategorie A Zusammenwohnender mit Familie zu Lasten : Sie wohnen mit einem Partner ohne Einkünfte zusammen oder Sie wohnen mit anderen Mitgliedern Ihrer Familie ohne Einkünfte zusammen oder Sie wohnen alleine und müssen Unterhaltsleistungen zahlen. Kategorie N 'Alleinstehender : Sie wohnen alleine und zahlen keine Unterhaltsleistungen. Kategorie B Zusammenwohnender ohne Familie zu Lasten : in allen anderen Fällen. Die Änderung der Unterstützung mit der Zeit - Basisschema Die Eingliederungszulage (nach dem Studium) wird entsprechend Ihrer familiären Situation und Ihres Alters pauschal festgelegt. Der Betrag der Arbeitslosenunterstützung (nach Arbeitsleistungen) dagegen sinkt stufenweise mit der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit. Die Linie hier unten veranschaulicht die maximale Anzahl Stufen. Die Anzahl Stufen, die Sie zwischen den Klammern durchlaufen, hängt von der Dauer Ihrer Berufslaufbahn ab. - über der Linie steht der Kode, der vom LfA und von den Zahlstellen gebraucht wird. Die Stufen 11, 12 und 13 nennen wir die Phasen der ersten Entschädigungsperiode, die Stufen 2A-2B, 21, 22, 23 und 24 nennen wir die Phasen der zweiten Entschädigungsperiode. - die Zahl unter der Linie entspricht der Anzahl Monate, in denen Ihre Unterstützung auf diesem Niveau bleibt. Der Betrag der Arbeitslosenunterstützung stimmt mit einem Prozentsatz Ihrer Bruttoentlohnung überein. Bei einem Erstantrag wird im Prinzip die auf 2.466,59 Euro begrenzte letzte Bruttomonatsentlohnung berücksichtigt. Der Unterstützungsbetrag einer jeden Stufe wird wie folgt festgelegt : % Ihrer auf die höhere Entgeltobergrenze begrenzte Entlohnung 60% höhere Entgeltobergrenze 60% intermediäre Entgeltobergrenze 2A und 2B Kat. A: 60% Kat. N: 55% Kat. B: 40% Basisentgeltobergrenze 21 bis 24 voriges Feld, jeweils gekürzt um 1/5 der Differenz zwischen diesem vorigen Feld und der Pauschalunterstützung - siehe Tabelle 4 Pau-schale + Alterszuschlag ab vollendetem 55. Lebensjahr, wenn Sie 20 Jahre Berufslaufbahn zurückgelegt haben Wenn Sie noch vor 2013 Unterstützungen beantragen, dann erhalten Sie für die Phase 11 den (niedrigeren) Betrag der Phase 12. Wenn Sie den Mindest- und Höchstbetrag für eine jede familiäre Situation in den verschiedenen Phasen erfahren möchten, lesen Sie das Infoblatt T C3A 4/7

5 Die Änderung der Unterstützung mit der Zeit Ausführung des Basisschemas Der Verlauf Ihrer Unterstützungen wird in vielen Fällen vom obenstehenden Schema abweichen. Die hauptsächlichen Gründe dafür sind: Die Dauer der zweiten Entschädigungsperiode ab 2B (2B bis 2.4) hängt von Ihrer Berufslaufbahn ab. Für jedes Jahr Berufslaufbahn werden 2 Monate in dieser Periode hinzugefügt. Beispiel 1: Sie haben lediglich 1 Jahr Berufslaufbahn. Sie bekommen also 2 Monate hinzugefügt (Phase 2B). Nach 16 Monaten Arbeitslosigkeit ( A+2B) sinkt der Betrag auf die Pauschale ab. Beispiel 2: Sie haben 15 Jahre Berufslaufbahn. Sie bekommen also 30 Monate (15 x 2Monate) hinzugefügt: 10 Monate Phase 2B, 6 Monate Phase 21, 6 Monate Phase 22, 6 Monate Phase 23 und 2 Monate Phase 24. Eine dauerhafte Fixierung Ihres Unterstützungsbetrags in der zweiten Entschädigungsperiode ist möglich. Sie genießen diesen Vorteil, ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie: - nach Oktober 2012 das Alter von 55 Jahren erreichen, - eine Berufslaufbahn von 20 Jahren nachweisen, - einem vom LfA bestellten Arzt zufolge mindestens zu 33% bleibend arbeitsunfähig sind. Die dauerhafte Fixierung hat zur Folge, dass Sie (bei gleichbleibendem Index, wenn sich Ihre familiäre Situation nicht ändert und vorausgesetzt, dass Ihnen kein Alterszuschlag zugesprochen wird) während des weiteren Verlaufs der Arbeitslosigkeit den selben Betrag erhalten werden. Dabei handelt es sich entweder um den Betrag der Phase 2A, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine der vorerwähnten Bedingungen erfüllen, oder um den Betrag einer späteren Phase, wenn Sie eine dieser Bedingungen zum ersten Mal im Laufe dieser späteren Phase erfüllen. Beispiel: Dauerhafte Fixierung infolge der Vollendung des 55. Lebensjahres vor dem Beginn der zweiten Entschädigungsperiode. Im untenstehenden Schema wird die betroffene Person im Laufe der Phase 13, also vor dem Beginn der zweiten Periode (2A-24), 55 Jahre alt. Sobald die betroffene Person die Phase 2A erreicht, wird dieser Betrag fixiert. Beispiel: Dauerhafte Fixierung infolge der Vollendung des 55. Lebensjahres vor dem Beginn der zweiten Entschädigungsperiode. Im untenstehenden Schema wird die betroffene Person im Laufe der Phase 13, also vor dem Beginn der zweiten Periode (2A-24), 55 Jahre alt. Sobald die betroffene Person die Phase 2A erreicht, wird dieser Betrag fixiert. Nach einer oder mehreren ausreichend langen Arbeitswiederaufnahmen, genießen Sie den Vorteil einer Rückkehr zur ersten Entschädigungsperiode. Dies bedeutet, dass Sie wieder die höheren Unterstützungen erhalten werden, die ab der Phase 11 gelten. In der Tabelle hier unten steht wie lange innerhalb welches Zeitraums Sie arbeiten müssen, um zur ersten Entschädigungsperiode zurückzukehren. Vollzeit- oder Teilzeitarbeit? Welches ist die Dauer des Referenzzeitraums? Wie viel Monate Arbeit? Vollzeit (oder Teilzeit mit einer Entlohnung, die mindestens der Referenzentlohnung ,82 brutto/monat - gleich ist), oder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit, die mindestens einer 4/5-Zeit entspricht) 18 Monate 12 Monate Arbeit mindestens Halbzeit "mit Aufrechterhaltung der Rechte" mit oder ohne Ausgleich (EGU) 33 Monate 24 Monate Arbeit mindestens 1/3-Zeit "mit Aufrechterhaltung der Rechte" ohne Ausgleich (EGU) 45 Monate 36 Monate Arbeit In anderen Fällen wird das Enddatum der laufenden und zukünftigen Phasen um die Dauer der zwischen des Leistungsbezugs auftretenden Ereignisse aufgeschoben. So sinkt Ihre C3A 5/7

6 Unterstützung nicht weiter ab, solange Sie sie nicht beziehen. Dies ist unter anderem der Fall bei: - Vollzeitarbeit oder Teilzeitarbeit ohne Einkommensgarantieunterstützung während mindestens 3 Monaten - Arbeit als Selbständiger während mindestens 6 Monaten - Wiederaufnahme eines Vollzeitstudiums (ohne Unterstützung) während mindestens 6 Monaten Beispiel: Ihnen wurden aufgrund einer sechsjährigen Berufslaufbahn 10 Monate Phase 2B, gefolgt von 2 Monaten Phase 21, gefolgt vom Pauschalbetrag zugesprochen. Wenn Sie zu Beginn der Phase 2B 4,5 Monate arbeiten, dann wird der Beginn der Phase 21 und des Pauschalbetrags um 4 Monate aufgeschoben. Die Entlohnung, die bei Ihrem Erstantrag der Bemessung Ihrer Unterstützung zugrunde lag (siehe Prozentsätze in der Tabelle weiter oben), bleibt anwendbar, es sei denn, Sie haben mindestens 2 Jahre keine Unterstützung mehr erhalten. In einem solchen Fall wird Ihre Unterstützung im Prinzip nach ihrer zuletzt verdienten Entlohnung neubemessen. Wer jedoch nach Vollendung des 45. Lebensjahres die Arbeit wieder aufnimmt oder die Arbeit wechselt und daraufhin weniger verdient, wird von einer solchen Neubemessung nicht benachteiligt werden, wenn er arbeitslos wird: Die vorher verdiente höhere Entlohnung bleibt die Bemessungsgrundlage. Bei Teilzeitbeschäftigung oder Beschäftigung in besonderen Berufen (z.b. Künstler) gelten Sonderregeln. Alterszuschlag - Arbeitswiederaufnahmezuschlag Wenn Sie bereits den Alterszuschlag erhalten haben und wieder arbeitslos werden, beziehen Sie diesen Alterszuschlag weiter. Wenn Sie diesen Zuschlag noch nie früher bezogen haben, mindestens 55 Jahre alt sind, 20 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer zurückgelegt haben und seit mindestens einem Jahr arbeitslos sind mit anderen Worten, sich nicht mehr in der ersten Entschädigungsperiode (11-13) befinden dann wird Ihnen zusätzlich ein Alterszuschlag gezahlt. Wenn Sie mindestens 55 Jahre alt sind und 20 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer haben, können Sie, wenn Sie die Arbeit wieder aufnehmen, einen pauschal festgelegten Arbeitswiederaufnahmezuschlag von 197,93 Euro pro Monat beantragen. Sie können die Arbeit als Arbeitnehmer, als Beamter oder als Selbständiger wiederaufnehmen. Jedoch darf es sich nicht um eine Arbeitswiederaufnahme bei einem Arbeitnehmer handeln, für den Sie in den letzten 6 Monaten bereits gearbeitet haben. Der Zuschlag ist nicht abhängig von Ihrem Arbeitsstundenplan, von Ihrer Entlohnung oder von der Art Ihres Vertrages. Der Zuschlag ist mittels eines Antrages, der jährlich erneuert werden muss, einfach zu erhalten oder wiederzuerhalten, und zwar solange die Arbeitswiederaufnahme dauert und Sie das Pensionsalter nicht erreicht haben. Sie können unter den selben Bedingungen einen vorübergehenden Arbeitswiederaufnahmezuschlag erhalten, wenn Sie die Bedingung der 20 Jahre Berufslaufbahn nicht erfüllen. Dieser beträgt in den ersten 12 Monaten 197,93, in den folgenden 12 Monaten 131,95 und in den letzten 12 Monaten 65,98 Euro pro Monat DIE BERECHNUNG DER MONATLICHEN UNTERSTÜTZUNG Sie können eine Tagesunterstützung für alle Tage der Woche, außer den Sonntagen, beziehen. Sie erhalten jedoch keine Unterstützung für die Tage, an denen Sie gearbeitet haben oder krank gewesen sind, für die durch Urlaubsgeld abgedeckten Urlaubstage und für die auf Ihrer Kontrollkarte mit dem Buchstaben A vermerkten Tage. Manchmal wird der Samstag vollständig oder teilweise einem Arbeitstag gleichgestellt. Die Anzahl Unterstützungen kann ebenfalls infolge einer Sonntagsarbeit, einer verspäteten Eintragung als Arbeitsuchender,... vermindert werden. Für die Personen, die freiwillig Teilzeit gearbeitet haben, wird eine bestimmte Anzahl von halben Tagesunterstützungen im Verhältnis zu ihrer Arbeitszeit bewilligt. Der Betrag der Tagesunterstützung wird vom Arbeitslosenamt des LfA festgelegt. Sobald die (Name der Zahlstelle) von dieser Entscheidung in Kenntnis gesetzt worden ist, wird sie Sie davon benachrichtigen. In gewissen Fällen wird ein Berufssteuervorabzug einbehalten. Dieser steht im Moment der Zahlung auf Ihrem Kontoauszug neben dem Tagesbetrag, der Anzahl entschädigter Tage und den anderen etwaigen Abzügen. Die aufgeführten Angaben werden folgende sein : - ein Kode, der angibt, das der Betrag, der auf Ihr Girokonto überwiesen wird, gewissermaßen gegen Pfändungen geschützt ist: /B/ (ab 11/12/2006); - Ihre Erkennungsnummer der sozialen Sicherheit (oben rechts auf der SIS-Karte); - der Arbeitslosigkeitsmonat (Beispiel 11/2012) ; - die Anzahl bezahlter Tage gefolgt vom Buchstaben J (z.b. 26 J) ; C3A 6/7

7 - der Tagesbetrag, auf den Sie Anrecht haben; - dann der Bruttogesamtbetrag; - wenn Sie Anspruch auf eine zusätzliche Existenzsicherungsentschädigung haben, sind die Buchstaben FSE gefolgt vom Bruttogesamtbetrag dieser Entschädigung ebenfalls vermerkt ; - danach kommen die eventuellen Abzüge : der Kode FIS steht für den Berufsvorsteuerabzug, der Kode RET für alle anderen Abzüge (Pfändungen, Beiträge, Rückforderungen). Beispiel :/B/ /12 26JX50,99: 1325,74 FSE: 60 FIS: 139,82 RET: 50 Wenn im Laufe eines selben Monats verschiedene Tagesbeträge angewendet werden müssen, wird der Bruttogesamtbetrag nach der Angabe BRUT vermerkt. Die Anzahl Tage und die Tagesbeträge werden nicht mitgeteilt. Näheres über diese Zahlung können Sie bei der HfA erfahren. Ihre Unterstützung ist abtretbar und pfändbar. Wenn Sie eine Zusatzentschädigung von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten, werden im Prinzip Sozialsicherheitsabzüge ab dem Alter von 50 Jahren vorgenommen. Einzelheiten über die Berechnung sind bei Ihrer HfA-Zahlstelle einzuholen. Falls Sie Zweifel über die Genauigkeit einer Zahlung haben, nehmen Sie mit der HfA Kontakt auf. Wenn Sie trotz der erteilten Erklärungen noch immer nicht mit der Zahlung einverstanden sind, können Sie den Direktor des Arbeitslosenamtes bitten, das Problem zu überprüfen. Zu diesem Zweck benutzen Sie das Formular C 167.3, das bei der HfA verfügbar ist WÜNSCHEN SIE WEITERE INFOMATIONEN? Die obengenannten Beträge sind zum unten angegebenen Datum gültig. Sie können infolge der Änderung des Preisindexes angepasst werden. Die vorangehenden Erklärungen betreffen nur die allgemeinen Regeln. Für ausführlichere Erklärungen können Sie sich an die (Name ZS) wenden (siehe Anschrift oben auf der ersten Seite). Sie können Infoblätter erhalten, in denen die verschiedenen Punkte ausführlich erklärt werden. Sie können ebenfalls Informationen auf der Website des LfA finden ( oder auf der Website der HfA : C3A 7/7

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