Reform. ab November Broschüre. der Arbeitslosenversicherung

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1 Reform der Arbeitslosenversicherung ab November 2012 Broschüre

2 B

3 Reform der Arbeitslosenversicherung ab November 2012 Einleitung Ab November 2012 wird der Anspruch auf Unterstützung bei Vollarbeitslosigkeit grundlegend abgeändert. Die Regierung hat nämlich beschlossen: die Bedingungen des Zugangs zum Bezug der Arbeitslosenunterstützung, sowie die Bedingungen der Rückkehr zu einer höheren Unterstützung nach einer Arbeitswiederaufnahme zu lockern, die Arbeitslosenunterstützung bei Beginn der Arbeitslosigkeit aufzustocken, die Regeln der schrittweisen Senkung der Arbeitslosenunterstützung ("Degressivität") entsprechend der Dauer der Arbeitslosigkeit und unter Berücksichtigung Ihrer Berufslaufbahn als ArbeitnehmerIn auszuweiten und zu verstärken, wobei die derzeitigen Mindestbeträge der Unterstützungen jedoch garantiert bleiben. Diese Reform zielt darauf ab: die Entwicklungen am Arbeitsmarkt, die durch eine zunehmende Flexibilität und häufigere Übergänge in der Berufslaufbahn gekennzeichnet sind, besser zu berücksichtigen, die Wiedereingliederung der Arbeitsuchenden zu fördern und die Beschäftigungsrate zu erhöhen, den Versicherungsgrundsatz zu verstärken und die Höhe der Unterstützung mehr von der zurückgelegten Berufslaufbahn abhängig zu machen, den Grundsatz der Gleichbehandlung der Arbeitslosen zu verstärken, die Grundsätze unseres Arbeitslosenversicherungssystems im Besonderen den zeitlich unbefristeten Leistungsbezug und dessen finanzielle Tragfähigkeit zu sichern. 1

4 Wen betrifft diese Reform? a) Sie sind nicht von dieser Reform betroffen, wenn Sie: - zeitweilig Arbeitslose(r) oder HafenarbeiterIn sind, - Vollarbeitslose(r) sind, der/die Eingliederungszulagen (vormalige Warteunterstützungen) bezieht, - Vollarbeitslose(r) sind, der/die einen Betriebszuschlag (vormalige Frühpension) bezieht, - seit mindestens 1 Jahr arbeitslos sind und bereits im Oktober 2012 die Mindestunterstützung bezogen, - das 50. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 1 Jahr arbeitslos sind und einen Alterszuschlag beziehen, - das 50. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 1 Jahr arbeitslos sind, wenn das LfA festgestellt hat, dass Sie mindestens 20 Jahre Berufslaufbahn als ArbeitnehmerIn zurückgelegt haben, - der Feststellung des vom LfA bestellten Arztes zufolge Sozialversicherte(r) sind, der/die eine bleibende Arbeits unfähigkeit von mindestens 33 % aufweist. b) Sie sind von dieser Reform betroffen und Ihre Unterstützung wird reduziert werden können, wenn Sie sich nicht in einer der vorgenannten Kategorien oder Situationen befinden. Sind Sie Zusammenwohnender (Kategorie B), so wird diese Reduzierung (entsprechend Ihrer Berufslaufbahn und der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit) frühestens am 1. November 2012 einsetzen. Sind Sie Zusammenwohnender mit einzigem Einkommen (Kategorie A) oder Alleinstehender (Kategorie N), so wird diese Reduzierung (entsprechend Ihrer Berufslaufbahn) frühestens am 1. März 2013 einsetzen. Wenn Ihre Berufslaufbahn noch nie berechnet wurde, ist es trotzdem möglich, dass Ihre Unterstützung in Erwartung der Berechnung Ihrer Berufslaufbahn auf der Grundlage der Informationen, die von Ihrer Zahlstelle beim Pensionssektor angefordert werden vorübergehend herabgesetzt wird. Konkret bedeutet dies, dass Ihre Arbeitslosenunterstützung dem Kode 29 entsprechen wird, nämlich dem Pauschalbetrag (Näheres über den Kode 29 erfahren Sie weiter, unter dem Punkt 2) "Wie viel beträgt meine Unterstützung?"). 2

5 Sobald das Arbeitslosenamt Ihre Berufsvergangenheit berechnet hat, wird Ihre Situation rückwirkend richtig gestellt. c) Sie werden eventuell später betroffen sein, wenn Sie sich in einer der nachfolgenden Situationen befinden: - Sie befinden sich in Ihrem ersten Arbeitslosigkeitsjahr, - Sie arbeiten Teilzeit und beziehen eine Einkommensgarantie-Unterstützung, - Sie genießen den Vorteil der Vorzugsbehandlung für darstellende Künstler und Bühnentechniker, die mit Verträgen sehr kurzer Dauer beschäftigt sind. Das LfA wird die betroffenen Akten im zweiten Halbjahr 2012 einer Neuberechnung unterziehen. Ihre Zahlstelle wird Ihnen frühestens im November oder Dezember 2012 das Ergebnis dieser Berechnung mitteilen und Sie dann schriftlich vom eventuellen Absenkungsverlauf Ihrer Unterstützung benachrichtigen. Sollte die Höhe Ihrer Unterstützung sich nicht ändern, werden Sie keine Mitteilung bekommen. 3

6 In diesem Faltblatt werden nachfolgende Fragen beantwortet: 1) Wie lange muss ich gearbeitet haben, um Anspruch auf eine Unterstützung zu haben?... S.5 2) Wie viel beträgt meine Unterstützung?... S.6 3) In welchen Fällen wird der Betrag meiner Unterstützung fixiert (was bedeutet, dass er nicht mehr sinkt)?... S.15 4) Welches ist der Betrag der Unter stützung, der der Bemessung der Einkommensgarantie- Unterstützung zugrunde gelegt wird, wenn ich Teilzeit arbeite?... S.18 5) Wie lange muss ich gearbeitet haben, um wieder eine höhere Unterstützung zu beziehen?... S.20 6) Ich bin seit einiger Zeit arbeitslos und gehöre zur Familienkategorie B (Zusammenwohnende). Wird der Betrag meiner Unterstützung sinken?... S.22 7) Ich bin seit einiger Zeit arbeitslos und gehöre zur Familienkategorie A (Zusammenwohnende mit einzigem Einkommen) oder N (Alleinstehende). Wird der Betrag meiner Unterstützung sinken?... S.24 8) Ich möchte zusätzliche Auskünfte erhalten.... S.28 Die in diesem Faltblatt angegebenen Beträge basieren auf dem ab dem 1. Februar 2012 geltenden Index. Seit dem 1. Dezember 2012 sind diese Beträge um etwa 2% erhöht worden. 4

7 1) Wie lange muss ich gearbeitet haben, um Anspruch auf eine Unterstützung zu haben? Um Anspruch auf eine Arbeitslosenunterstützung zu haben, müssen Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Sie müssen innerhalb eines Referenzzeitraums, der Ihrem Unterstützungsantrag unmittelbar vorangeht, lange genug gearbeitet haben. Der Referenzzeitraum ist ausgedehnt worden, sodass es einfacher wird, diese Bedingungen zu erfüllen. In der Tabelle 1 steht, welches die Dauer dieses Referenzzeitraums ist und wie viel Arbeitstage Sie in diesem Referenzzeitraum nachweisen müssen. Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, prüfen Sie nach, ob Ausnahmeregeln für Sie gelten. Ihr Referenzzeitraum kann um Zeiträume von Kinderbetreuung, von selbständiger Tätigkeit, usw. verlängert werden. Auch für freiwillige TeilzeitarbeitnehmerInnen sind Sonderregeln vorgesehen. Näheres zu diesem Thema erfahren Sie in den Infoblättern T31 und T34 ( > Dokumentation > Infoblätter). Tabelle 1 (Zulassungsbedingungen) mein Alter? Welches ist die Dauer des Referenzzeitraums? < 36 Jahre 21 Monate 36 < 50 Jahre 33 Monate > 50 Jahre 42 Monate Wie viel Arbeitstage oder gleichgestellte Tage (z.b. bezahlter Urlaub oder Krankengeldbezug)? 312 Tage (12 Monate) 468 Tage (18 Monate) 624 Tage (24 Monate) Wenn Sie Vollzeit gearbeitet haben, rechnet man 26 Tage für einen Arbeitsmonat und 6 Tage für eine Arbeitswoche. Bei Beschäftigungen kurzer Dauer und Teilzeitarbeit werden die Tage proportional gerechnet. Fortan wird die Arbeit im Rahmen eines Wiederbeschäftigungsprogramms (z.b. dritter Arbeitsweg, IHF, PRIME, BVA, SINE, Berufsübergangsprogramm, APE,...) ebenfalls berücksichtigt. Die Berufsausbildung (Im Vollzeit oder im Teilzeit) sowie das Einstiegpraktikum werden für höchstens 4 Monate berücksichtigt. 5

8 2) Wie viel beträgt meine Unterstützung? Hat meine familiäre Situation einen Einfluss auf die Höhe meiner Unterstützung? Der Betrag Ihrer Unterstützung sinkt schrittweise. Der Betrag hängt im ersten Jahr des Leistungsbezugs nicht von Ihrer familiären Situation ab (ausgenommen für den garantierten Mindestbetrag - siehe Tabelle 4), jedoch sehr wohl in der Folgezeit. In der Tabelle 2 sind die bestehenden Familienkategorien aufgelistet. Tabelle 2 (Familienkategorien) Kategorie A Kategorie N Kategorie B Kategorie B "bevorrechtigt Sie sind Zusammenwohnende(r), aber Ihre Unterstützung ist das einzige Einkommen Sie wohnen allein Sie sind Zusammenwohnende(r), aber es sind andere Einkommen im Haushalt vorhanden Sie leben mit einem/einer PartnerIn zusammen, der/die eine niedrige Unterstützung bezieht, und laut Formular C105, welches Sie der Kontrollkarte beifügen, sind keine anderen Berufs- oder Ersatzeinkommen im betroffenen Monat vorhanden Nähere Informationen zu den Familienkategorien finden Sie im Infoblatt T67 ( > Dokumentation > Infoblätter). 6

9 Wie wird der Betrag meiner Unterstützung schrittweise sinken? Schema 1 (die Leistungsbezugsperioden und -phasen) 11 3M. 12 3M. 13 6M. 2A 2B 2M. + max. 10M. 21 max. 6M. 22 max. 6M. 23 max. 6M. 24 max. 6M. Pauschale Die absteigende Linie im Schema 1 veranschaulicht den Verlauf Ihrer Arbeitslosenunterstützung. Die Anzahl Monate, in denen dieser Unterstützungsbetrag gilt, steht darunter (in Schwarz). Die zweite Periode (ab 2A) umfasst einen festen Teil von zwei Monaten, gefolgt von einer bestimmten Anzahl Monate "Hinzufügung nach Berufslaufbahn", auf die ein fester Pauschalbetrag folgt. Darüber (in Rot) steht der vom LfA und von den Zahlstellen verwendete Kode. 1x steht für die erste Entschädigungsperiode. 2x steht für die zweite Entschädigungsperiode. Die zwei Perioden sind in Phasen unterteilt. Im Prinzip sinkt die Unterstützung bei jeder Phase weiter ab, entweder weil die Entgeltobergrenze, auf die die Unterstützung berechnet wird, sinkt, oder weil der Unterstützungssatz herabgesetzt wird (siehe Schema 2). Außerdem bestehen in all diesen Phasen Mindestbeträge, die Ihre Unterstützung nicht unterschreiten darf (siehe Tabellen 3 und 4). Haben Sie eine geringe Entlohnung erzielt, so kann es sein, dass Ihre Unterstützung in all diesen Phasen nicht sinkt. 7

10 Wie wird der Betrag Ihrer Unterstützung berechnet? Der Betrag Ihrer Unterstützung entspricht einem Prozentsatz der als Entlohnungsgrundlage dienenden Bruttoentlohnung (siehe Schema 2), welche auf die geltende Entgeltobergrenze (siehe Tabelle 3) nach oben begrenzt ist. Die Unterstützung i.h.v. 65 %, die in der Phase 11 gilt, wird nur anwendbar sein, wenn Sie ab 2013 eine Unterstützung beantragen. Wenn Sie vor diesem Datum eine Unterstützung beantragen, werden Sie während dieser Phase den Betrag der "Phase 12" beziehen. Schema 2A (Unterstützungssätze Hypothese, in der Ihre Berufslaufbahn noch nicht berechnet wurde) A 65 % Ihrer auf die höhere Entgeltobergrenze begrenzte Entlohnung 60 % höhere Entgeltobergrenze 60 % intermediäre Entgeltobergrenze Kat. A: 60 % Kat. N: 55 % Kat. B: 40 % Basisentgeltobergrenze 29* der Pauschalunterstützung entsprechender Betrag + Alterszuschlag ab vollendetem 55. Lebensjahr, wenn Sie 20 Jahre Berufslaufbahn zurückgelegt haben *Der Kode 29 gilt sofort nach der Phase 2A, in Erwartung der Berechnung Ihrer Berufslaufbahn auf der Grundlage der beim Pensionssektor angeforderten Daten. Der Betrag dieses Kodes entspricht der Pauschalunterstützung. Sobald Ihre Berufslaufbahn ausgerechnet wurde, wird Ihre Situation richtig gestellt. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt b) der Einleitung. 8

11 Schema 2B (Unterstützungssätze Hypothese, in der Ihre Berufslaufbahn bereits berechnet wurde) % Ihrer auf die höhere Entgeltobergrenze begrenzte Entlohnung 60 % höhere Entgeltobergrenze 60 % intermediäre Entgeltobergrenze 2A und 2B Kat. A: 60 % Kat. N: 55 % Kat. B: 40 % Basisentgeltobergrenze 21 bis 24 voriges Feld, jeweils gekürzt um 1/5 der Differenz zwischen diesem vorigen Feld und der Pauschalunterstützung - siehe Tabelle 4B + Alterszuschlag Pauschale ab vollendetem 55. Lebensjahr, wenn Sie 20 Jahre Berufslaufbahn zurückgelegt haben Tabelle 3 (monatliche Bruttoentgeltobergrenzen) höhere Bruttoentgeltobergrenze intermediäre Bruttoentgeltobergrenze Basisbruttoentgeltobergrenze Kat. N ohne Alterszuschlag Basisbruttoentgeltobergrenze in den anderen Situationen 2 370, , , ,81 9

12 Welches sind die Höchst- und Mindestunterstützungsbeträge? Bemerkung: Sie finden die gemäß dem derzeitigen Index geltenden Beträge im Infoblatt T67 Wie viel beträgt Ihre Unterstützung nach einer Beschäftigung?. In den Tabellen 4A und 4B finden Sie die Höchst- und Mindestbeträge in den verschiedenen Phasen (Monatsbetrag bei 26 Tagesunterstützungen). Der Betrag Ihrer Unterstützung kann gleich diesen Beträgen sein oder dazwischen liegen. In den Tabellen wird der Alterszuschlag für Über-55-Jährige nicht berücksichtigt. Der/die Arbeitslose ab 50 Jahren, der/ die diesen Zuschlag vor November 2012 bezog, behält diesen Zuschlag und bezieht zudem eine fixierte Unterstützung (siehe Punkt 3), die nicht mehr absinkt. Tabelle 4A (erste Entschädigungsperiode - Durchschnittlicher monatlicher Bruttobetrag in ) 11 (Beginn der Arbeitslosigkeit ab 2013) Kat. A Max , , ,74 Min , , ,70 Kat. N Max , , ,74 Min. 916,24 916,24 916,24 Kat. B (bevorrechtigt oder nicht) Max , , ,74 Min. 686,92 686,92 686,92 10

13 Tabelle 4B (nach der ersten Entschädigungsperiode - Durchschnittlicher monatlicher Bruttobetrag in ) 2A und 2B Pauschale oder 29* Kat. A Max , , , , , ,70 Min , , , , ,70 Kat. N Max , , ,98 994,24 955,24 Min. 916,24 916,24 916,24 916,24 916,24 916,24 Kat. B Max. 826,02 757,64 689,26 620,62 552,24 Min. 686,92 646,36 605,80 564,98 524,42 483,86 Kat. B Max. 826,02 757,64 689,26 bevorrechtigt Min. 686,92 646,36 635,44 635,44 635,44 635,44 *Der Kode 29 gilt sofort nach der Phase 2A, in Erwartung der Berechnung Ihrer Berufslaufbahn auf der Grundlage der beim Pensionssektor angeforderten Daten. Der Betrag dieses Kodes entspricht der Pauschalunterstützung. Sobald Ihre Berufslaufbahn ausgerechnet wurde, wird Ihre Situation richtig gestellt. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt b) der Einleitung. 11

14 Wie lange dauert die zweite Entschädigungsperiode? Der feste Teil (Phase 2A) von zwei Monaten ist gefolgt von einer bestimmten Anzahl Monate von "Hinzufügung nach Berufslaufbahn". Die Anzahl hinzugefügter Monate [die Klammer 2B, 21, 22, 23 und 24] im Schema 1 hängt von Ihrer Berufslaufbahn ab. Für jedes Jahr Berufslaufbahn wird ein Abschnitt von 2 Monaten hinzugefügt. Nach den ersten zehn Monaten Hinzufügung (Phase 2B), sinkt die Unterstützung alle sechs Monate ab (Phasen 21 bis 24). Haben Sie weniger als 6 Jahre Berufslaufbahn zurückgelegt, so gehen Sie sofort von der Phase 2B zum Pauschalbetrag über. Beispiel 1 Sie haben 6 Jahre Berufslaufbahn. Im Anschluss an den festen Teil von 2 Monaten erhalten Sie 12 Monate (6 x 2 Monate) Hinzufügung: 10 Monate Phase 2B und 2 Monate Phase 21. Anschließend beziehen Sie den Pauschalbetrag. Beispiel 2 Sie haben 15 Jahre Berufslaufbahn. Im Anschluss an den festen Teil von 2 Monaten erhalten Sie 30 Monate (15 x 2 Monate) Hinzufügung: 10 Monate Phase 2B, 6 Monate Phase 21, 6 Monate Phase 22, 6 Monate Phase 23 und 2 Monate Phase 24. Anschließend beziehen Sie den Pauschalbetrag. 12

15 Wie wird meine Berufslaufbahn berechnet? Wenn Sie Vollzeit als ArbeitnehmerIn gearbeitet haben, wird für ein Jahr Arbeit ein Jahr Berufslaufbahn gerechnet. Bei Beschäftigungen kurzer Dauer und Teilzeitarbeit werden die Jahre proportional gerechnet. Die Berufslaufbahnzeit, die in einem vorigen Arbeitslosigkeitszeitraum bereits eine Hinzufügung veranlasst hat, wird nicht mehr berücksichtigt (ausgenommen in einer Übergangsphase für die Kategorien A und N - siehe Punkt 7). 13

16 Wie verhält es sich mit diesen Phasen, wenn ich die Arbeit wieder aufnehme? Wenn Sie mindestens 3 Monate Vollzeit oder Teilzeit (ohne Einkommensgarantie-Unterstützung) arbeiten oder eine vollzeitige Berufsausbildung absolvieren, werden die Enddaten der laufenden und zukünftigen Phasen aufgeschoben. Dies ist im Besonderen auch der Fall, wenn Sie mindestens 6 Monate als Selbständige(r) arbeiten. Beispiel 3 Angenommen, Ihre Berufslaufbahn berechtigt Sie im Anschluss an den festen Teil von 2 Monaten zu einer Hinzufügung von 12 Monaten (6 x 2 Monaten): 10 Monate Phase 2B und 2 Monate Phase 21. Anschließend beziehen Sie den Pauschalbetrag. Wenn Sie am Anfang der Phase 2B 4,5 Monate arbeiten, werden die Beginndaten der Phase 21 und des Pauschalbetrages um 4 Monate aufgeschoben. Wenn Sie lange genug als ArbeitnehmerIn arbeiten, haben Sie Recht auf eine Rückkehr (siehe Punkt 5). 14

17 3) In welchen Fällen wird der Betrag meiner Unterstützung fixiert (was bedeutet, dass er nicht mehr sinkt)? Die vorübergehende Fixierung meiner Unterstützung Der Betrag Ihrer Unterstützung wird in der ersten oder in der zweiten Entschädigungsperiode vorübergehend fixiert, wenn Sie eine vollzeitige Berufsausbildung absolvieren. Während der gesamten Dauer der Berufsausbildung beziehen Sie den gleichen Betrag, wie den, der am ersten Tag der Ausbildung galt (sofern keine Indexanpassung vorgenommen wird und Ihre familiäre Situation sich nicht ändert). Die zeitliche Beibehaltung des Betrags der Unterstützungen bei bestimmten Studien Es gilt ein Sondersystem für die Bestimmung Ihrer Unterstützungen während: der Freistellungszeit um eine Ausbildung zu einem selbständigen Beruf zu belegen (Formular C92), um ein Vollzeitstudium für einen Beruf, für den ein Fachkräftemangel herrscht, nachzugehen (Formular C93) und eine Ausbildung über eine Aktivitätsgenossenschaft (Formular C94.5) zu machen; eines Zeitraums von 6 Monaten (6-monatiger Bonus) nach dieser Freistellungszeit falls Sie das Studium oder die Ausbildung mit Erfolg beendet haben. Wenn Sie die Ausbildung oder das Studium aufnehmen, bevor Sie den Pauschalbetrag beziehen, wird Ihre Unterstützung nicht mehr absinken während der Freistellungszeit und während des Zeitraums von 6 Monaten (6-monatiger Bonus), wenn die zweite Entschädigungsperiode erreicht werden wird. Falls Sie noch immer Arbeitsloser sind nach dem Zeitraum von 6 Monaten (6-monatiger Bonus), beziehen Sie ab diesem Moment einen Unterstützungsbetrag, der den vorher bezogene Vorteil nicht berücksichtigt und der sich also auf der gesamten Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit basiert. 15

18 Die dauerhafte Fixierung meiner Unterstützung Der Betrag Ihrer Unterstützung wird in der zweiten Entschädigungsperiode dauerhaft fixiert, ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie: nach Oktober 2012 das 55. Lebensjahr vollenden, den Feststellungen des vom LfA bestellten Arztes zufolge eine bleibende Arbeitsunfähigkeit von 33 % aufweisen, eine ausreichend lange Berufslaufbahn nachweisen (siehe Tabelle 5). Tabelle 5 Beginndatum der Phase 2A für die Fixierung erforderliche Anzahl Jahre Berufslaufbahn vor dem 1/11/ von November 2013 bis Oktober von November 2014 bis Oktober von November 2015 bis Oktober von November 2016 bis Oktober ab November Die dauerhafte Fixierung hat zur Folge, dass Sie (bei gleichbleibendem Index und gleichbleibender familiären Situation und sofern Ihnen kein Alterszuschlag zugesprochen wird) während des Rests Ihrer Arbeitslosigkeit den gleichen Betrag beziehen werden. 16

19 Dabei handelt es sich um: den Betrag der Phase 2A, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine der vorgenannten Bedingungen erfüllen, den Betrag einer späteren Phase, wenn Sie eine dieser Bedingungen zum ersten Mal während des Laufes dieser späteren Phase erfüllen. Beispiel 4 Dauerhafte Fixierung aufgrund der Tatsache, dass das 55. Lebensjahr vor dem Beginn der zweiten Entschädigungsperiode vollendet wurde. Schema M. 3M. 13 6M. 2A 17

20 4) Welches ist der Betrag der Unterstützung, der der Bemessung der Einkommensgarantie-Unterstützung zugrunde gelegt wird, wenn ich Teilzeit arbeite? Prinzip: Wenn Sie entschädigter Vollarbeitsloser sind und Sie eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, können Sie eine Einkommensgarantie-Unterstützung (EGU) zur Ergänzung Ihrer Teilzeitentlohnung beanspruchen. Die EGU wird berechnet durch Vergleichung Ihrer Teilzeitentlohnung mit der Unterstützung, auf die Sie bei Arbeitslosigkeit theoretisch Anspruch haben, wobei diese also degressiv ist, sofern sie nicht fixiert wurde (siehe Punkt 3). 18

21 Es bestehen jedoch einige Ausnahmen: Tabelle 6 (Ausnahmen für die Berechnung der EGU) Wenn die "theoretische" Unterstützung eine Unterstützung der Phasen 21, 22, 23 oder 24 oder eine Pauschalunterstützung ist, dann ist die Referenzunterstützung, die der Bemessung der EGU zugrunde gelegt wird, gleich dem Betrag der Phase 2A (rote Linie). Kategorie A oder N Schema M. 3M. 13 6M. 2A 2B Beispiel 5 Sie nehmen bei Beginn der Phase 22 eine Teilzeitbeschäftigung auf. Die EGU wird berechnet, als ob Sie eine Unterstützung 2A beziehen würden. Dies bleibt so während der ganzen Dauer der Beschäftigung (sofern Ihre familiäre Situation sich nicht ändert) Pauschale Wenn die "theoretische" Unterstützung eine Unterstützung der Phasen 21, 22, 23 oder 24 ist, dann ist die Referenzunterstützung gleich dem Betrag der Phase 2A (rote Linie). Kategorie B Schema M. 3M. 13 6M. 2A 2B 21 Beispiel 6 Sie nehmen bei Beginn der Phase 22 eine Teilzeitbeschäftigung auf. Die EGU wird berechnet, als ob Sie eine Unterstützung 2A beziehen würden. Allerdings wird ab dem Zeitpunkt, wo Sie als Vollarbeitsloser den Pauschalbetrag beziehen würden, der Berechnung der EGU dieser Pauschalbetrag zugrunde gelegt. Dies kann zur Folge haben, dass Sie keine EGU mehr erhalten. 22 Pauschale Wenn Sie derzeit bereits eine EGU beziehen, wird Ihr Anspruch auf die EGU sich ab November 2012 nicht ändern. 19

22 5) Wie lange muss ich gearbeitet haben, um wieder eine höhere Unterstützung zu beziehen? Nach einer langen Arbeitslosigkeitsdauer beziehen Sie eine niedrigere Unterstützung. Wenn Sie aber die Arbeit lang genug wieder aufnehmen und dann erneut arbeitslos werden, kommen Sie wieder in den Genuss einer höheren Unterstützung. Das nennt man die "Rückkehr zur ersten Entschädigungsperiode". Um zur ersten Entschädigungsperiode zurückzukehren, müssen Sie in einem Referenzzeitraum, der Ihrem Unterstützungsantrag unmittelbar vorangeht, eine genügende Anzahl Arbeitstage oder gleichgestellter Tage (z.b. Tage bezahlten Urlaubs) nachweisen. Dieser Referenzzeitraum wird für Unterstützungsanträge ab November 2012 ausgedehnt, sodass die Bedingungen einfacher erfüllt werden können. In der Tabelle hiernach finden Sie die Dauer dieses Referenzzeitraums und die Anzahl Tage, die Sie innerhalb dieses Zeitraums nachweisen müssen. Was sich ebenfalls ändert, ist, dass die Arbeit im Rahmen eines Wiederbeschäftigungsprogramms (z.b. dritter Arbeitsweg, IHF, PRIME, BVA, SINE, Berufsübergangsprogramm, APE,...) jetzt immer berücksichtigt wird. 20

23 Tabelle 7 (Rückkehrbedingungen) Vollzeit- oder Teilzeitarbeit? Vollzeit (oder Teilzeit mit einer Entlohnung, die mindestens der Referenzentlohnung gleich ist (1 472,40 brutto/monat), oder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit, die mehr als einer 4/5-Zeit entspricht) Welches ist die Dauer des Referenzzeitraums? 18 Monate Wie viel Monate Arbeit? 12 Monate Arbeit mindestens Halbzeit mit Aufrechterhaltung der Rechte mit oder ohne Ausgleich (EGU) mindestens 1/3-Zeit mit Aufrechterhaltung der Rechte ohne Ausgleich (EGU) 33 Monate 45 Monate 24 Monate Arbeit 36 Monate Arbeit Nähere Erklärungen finden Sie in den Infoblättern T27, 28, 29, 30, 70 und 71 ( > Dokumentation > Infoblätter). 21

24 6) Ich bin seit einiger Zeit arbeitslos und gehöre zur Familienkategorie B (Zusammenwohnende). Wird der Betrag meiner Unterstützung sinken? Lesen Sie zuerst die Erklärungen über das neue System unter den Punkten 2 und 3. Wenn Sie zum 1. November 2012 mehr als ein Jahr Arbeitslosigkeit zurückgelegt haben, dann lesen Sie ebenfalls diesen Punkt. Ab November 2012 wird der Betrag Ihrer Unterstützung der neuen zweiten Entschädigungsperiode angepasst (siehe Schema 1). Das LfA rechnet dann von Neuem aus, in welcher Phase Sie sich zum 1. November 2012 befinden und berücksichtigt dabei 2 Monate Hinzufügung pro Jahr Berufslaufbahn (siehe Punkt 2). Wenn Sie länger als 18 Monate arbeitslos gewesen sind und kein Recht auf eine Fixierung haben (siehe Punkt 3), dann kann Ihre Unterstützung frühestens ab dem Monat November auf den Betrag der Phase 21, 22, 23 oder 24 (siehe Tabelle 8) reduziert werden. Wenn Sie bereits 55 Jahre alt sind, wird der kraft der neuen Regelung ab dem 1. November geltende Betrag (siehe Tabelle 8) fixiert werden. Wenn das Einsetzungsdatum des Pauschalbetrages (unter Berücksichtigung Ihrer Berufslaufbahn) bereits den ehemaligen Regeln entsprechend festgelegt wurde, dann beziehen Sie bis zu diesem Datum die Unterstützung gemäß der neuen Regelung (z.b. Phase 2A, 2B, 21, 22, 23, 24). 22

25 Tabelle 8 (Durchschnittlicher monatlicher Bruttobetrag in der Unterstützung der Kategorie B) Min. Max. Betrag, den Sie im Oktober 2012 beziehen (2. Entschädigungsperiode) 2A, 2B 686,92 826, ,36 757, ,80 689, ,98 620, ,42 552,24 PAUSCHALE 483,86 483,86 oder 29* neuer Betrag? 686,92 826,02 *Der Kode 29 gilt sofort nach der Phase 2A, in Erwartung der Berechnung Ihrer Berufslaufbahn auf der Grundlage der beim Pensionssektor angeforderten Daten. Der Betrag dieses Kodes entspricht der Pauschalunterstützung. Sobald Ihre Berufslaufbahn ausgerechnet wurde, wird Ihre Situation richtig gestellt. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt b) der Einleitung. Sind Sie "bevorrechtigter" Zusammenwohnende(r) (siehe Punkt 2), so haben Sie Anspruch auf einen durchschnittlichen Monatsbetrag von mindestens 635,44. Jedoch müssen Sie Ihrer Kontrollkarte jeden Monat ein Formular C105 beifügen, in dem Sie bestätigen, dass Sie und Ihr(e) ParterIn im Laufe dieses Monats kein Berufs- oder Ersatzeinkommen erzielt haben. Von den nachfolgenden Unterstützungen wird ein Berufssteuervorabzug von 10,09 % abgezogen: Unterstützungen Phasen 11, 12 und 13 Unterstützungen Phase 2x, wenn (Ehe)partnerIn des/der Arbeitslosen über ein Berufseinkommen verfügt. Wenn Ihre Familienkategorie A oder N wird, fallen Sie unter die im Punkt 7 erläuterte Regelung. Die Entschädigungsperioden werden dann von Neuem festgelegt, wobei die ein Jahr übersteigende Arbeitslosigkeitsdauer, die vor November 2012 liegt, neutralisiert wird und die Berufslaufbahnzeiten, die zuvor bereits verwertet wurden, nicht mehr abgerechnet werden. In diesem Fall wird der eventuelle Vorteil der Fixierung (siehe Punkt 3) vielleicht ab einer früheren Phase gelten. 23

26 7) Ich bin seit einiger Zeit arbeitslos und gehöre zur Familienkategorie A (Zusammenwohnende mit einzigem Einkommen) oder N (Alleinstehende). Wird der Betrag meiner Unterstützung sinken? Lesen Sie zuerst die Erklärungen über das neue System unter den Punkten 2 und 3. Wenn Sie zum 1. November mehr als ein Jahr Arbeitslosigkeit zurückgelegt haben, dann lesen Sie ebenfalls diesen Punkt. Ab November 2012 wird der Betrag Ihrer Unterstützung der neuen zweiten Entschädigungsperiode angepasst (siehe Schema 1). Wenn Ihre Unterstützung im Oktober 2012 bereits dem Pauschalbetrag gleich ist (siehe Tabelle 9 hiernach) oder wenn Sie Recht auf eine Fixierung haben (siehe Punkt 3), dann wird Ihre Unterstützung nicht mehr absinken. Ansonsten wird das LfA Ihre Unterstützung neuberechnen. Sie genießen jedoch den Vorteil einer Übergangsbestimmung, die die Wirkung der neuen Regelung aufschiebt. Wenn Sie zum 1. November 2012 mehr als 12 Monate Arbeitslosigkeit haben, wird das LfA vorgehen, als hätten Sie nur 12 Monate Arbeitslosigkeit zurückgelegt. Die zweimonatige Phase 2A (mit gleichbleibendem Betrag) setzt am 1. November ein. Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Sie für jedes Jahr Berufslaufbahn 2 Monate "Hinzufügung nach Berufslaufbahn". Es wird die gesamte Berufslaufbahn berücksichtigt, selbst wenn Sie zuvor bereits langzeitarbeitslos waren. Wenn Sie nur ein Jahr Berufslaufbahn zurückgelegt haben, kann Ihre Unterstützung bereits ab März 2013 reduziert werden. Wenn Sie eine längere Berufslaufbahn nachweisen können, wird Ihre Unterstützung erst später reduziert. Wenn Sie Ihre Anzahl Jahre Berufslaufbahn kennen, sehen Sie in der Tabelle 9 den Verlauf Ihres Unterstützungsbetrags ab

27 Beispiel 7 Sie sind im November 2012 seit mindestens einem Jahr arbeitslos und haben 10 Jahre Berufslaufbahn zurückgelegt. Ihre Unterstützung entspricht den Feldern, die sich in der Tabelle 9 direkt unter der roten Linie befinden. Sie haben Anspruch auf nachfolgende Unterstützungen: Phase 2B, bis Ende Oktober 2013 Phase 21, bis Ende April 2014 Phase 22, bis Ende August 2014 Pauschalbetrag ab September 2014 Wenn Sie Mai 2014 das 55. Lebensjahr vollenden, dann wird Ihre Unterstützung in der Phase 22 fixiert (siehe Punkt 3), sodass sie nicht mehr bis zum Pauschalbetrag absinkt. Gehen Sie zur Familienkategorie B über, so wird die Regelung des Punkts 6 angewendet. Die Entschädigungszeiträume werden dann von Neuem festgelegt, wobei die ein Jahr übersteigende Arbeitslosigkeitsdauer, die vor November 2012 liegt, nicht mehr neutralisiert wird. In diesem Fall wird der eventuelle Vorteil der Fixierung vielleicht ab einer späteren Phase gelten. Beispiel 8 Im November 2012 waren Sie seit 3 Jahren arbeitslos und Ihr Leistungsbezug verhielt sich wie im Beispiel 7. Ab Mai 2014 wurde Ihre Unterstützung in der Phase 22 fixiert. Im Juni 2014 fallen Sie unter die Familienkategorie B. Angesichts Ihrer Arbeitslosigkeitsdauer, hätten Sie als Arbeitslose(r) der Kategorie B theoretisch im Monat Ihres 55. Geburtstags (Mai 2014) die Pauschalunterstützung bekommen (siehe Punkt 6). Demzufolge werden Sie ab Juni 2014 den Pauschalbetrag beziehen und nicht mehr den Vorteil der Fixierung genießen, und zwar solange Sie zur Kategorie B gehören. 25

28 Tabelle 9 (Höhe der Unterstützung der Kategorie A oder N - Durchschnittlicher monatlicher Bruttobetrag in ) Anzahl Jahre Berufslaufbahn Betrag ab... 11/ / / / / / / / /2014 Phase 2A 2B 21 A Max , ,26 Min , ,70 N Max , ,98 Min. 916,24 916,24 Jedes farbige Feld entspricht einer zweimonatigen Phase. 26

29 Pauschale ab... 03/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / Pauschale/ , , , , , , , , ,98 994,24 955,24 916,24 916,24 916,24 916,24 916,24 27

30 8) Ich möchte zusätzliche Auskünfte erhalten Wenn Sie von der Reform betroffen sind, wird das LfA Ihre Akte einer Neuberechnung unterziehen. Das Ergebnis dieser Neuberechnung teilt Ihnen frühestens im November oder Dezember 2012 Ihre Zahlstelle mit. Sollte die Höhe Ihrer Unterstützung sich nicht ändern, werden Sie keine Mitteilung bekommen. Auf der Internetsite des LfA finden Sie Infoblätter, in denen gewisse Themen, die in dieser Broschüre aufgegriffen werden, eingehender besprochen werden. Die vor November 2012 verfügbaren Infoblätter müssen noch der neuen Gesetzgebung angepasst werden. Die Informationen, die Sie in diesen Infoblättern finden, stimmen, sofern in der vorliegenden Broschüre keine anderslautenden Informationen gegeben werden. > Dokumentation > Infoblätter > Nach Gegenstand: Infoblätter Arbeitnehmer > Vollarbeitslosigkeit (die Infoblätter T31 und T67 müssen grundlegend abgeändert werden). Achtung: Dieses Faltblatt geht nicht ins Einzelne. In Sonderfällen kann es sein, dass die Gesetzgebung einen anderen Unterstützungsbetrag vorsieht. Sollte dies der Fall sein, können Sie Ihre Zahlstelle oder den Infodienst des Arbeitslosenamtes des LfA um eine schriftliche Erklärung bitten, nachdem Sie die schriftliche Mitteilung erhalten haben. 28

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32 Layout und Druck: LfA - Direktion Kommunikation Verantwortlicher Herausgeber: LfA - Generalverwalter Bld de l'empereur Brüssel /

Infoblatt Unterstützungsantrag als Vollarbeitsloser ab 50, der die minimale Freistellung erhalten hat. (mit einer Kontrollkarte C3D-Mini)

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