Resümee INFORMATIONSVERANSTALTUNG. Parkraumbewirtschaftung in DU-Duissern ZONE P November Gesamtschule DU-Mitte, Falkstraße 44,

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1 Resümee INFORMATIONSVERANSTALTUNG Parkraumbewirtschaftung in DU-Duissern ZONE P1 12. November 2013 Gesamtschule DU-Mitte, Falkstraße 44, Duisburg

2 Einleitung Am Dienstag, den 12. November 2013 fand in der Aula der Gesamtschule DU-Mitte eine Informationsveranstaltung für interessierte BürgerInnen statt. Ziel der Veranstaltung war, die interessierten BürgerInnen darüber zu informieren, inwieweit die angestrebten Ziele Verbesserung der Parkraumsituation für die dort wohnhafte Bevölkerung Schutz des Wohnstandortes vor unzumutbarer Lärm- und Abgasbelästigung Bereitstellung von ausreichend freiem Parkraum für den Kunden-, Besucher- und Wirtschaftsverkehr Unterstützung der Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Straßenraum mit Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung in der ZONE P1 erreicht werden konnten. Außerdem wurden den BürgerInnen die von der Verwaltung erarbeiteten KONZEPTE 2014 für die Zonen P1+P2 vor- und zur Diskussion gestellt, deren Maßnahmen zukünftig dazu beitragen sollen, den Parkbedürfnissen der einzelnen Nutzergruppen in noch besserer Form Rechnung zu tragen und die neu entstandenen Parkprobleme zu lösen. Die Einladung zu der Veranstaltung erfolgte mittels der Medien (Presse, Funk). Die Mitglieder der BV Mitte erhielten eine schriftliche Einladung, um die Möglichkeit zu erhalten, sich ein Bild zur Meinungslage der Duisserner Bürgerschaft bezüglich der Parkraumbewirtschaftung in DU-Duissern zu verschaffen. Teilgenommen haben insgesamt ca. 40 Personen. Präsentation der Verwaltung Mitarbeiter der Verwaltung erläuterten zunächst die Grundzüge der heutigen Parkraumbewirtschaftung in der ZONE P1 und die daraus resultierenden Änderungswünsche, die von der Bürgerschaft aufgezeigt wurden. Danach wurden die Ergebnisse der Parkraumuntersuchungen vorgestellt, die nach der Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung durchgeführt wurden. Unter Heranziehung der Untersuchungsergebnisse aus dem Vorjahr wurde die Wirkungsweise der Parkraumbewirtschaftung dokumentiert. Zum besseren Verständnis wurden die BürgerInnen vor den Erläuterungen zu den geplanten Anpassungsmaßnahmen in der ZONE P1 und zu der neuen ZONE P2 über die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftung zugunsten der Bewohner eines Quartiers informiert. Deutlich wurden auch die rechtlichen Grenzen aufgezeigt, wodurch sich verschiedene Forderungen aus der Bürgerschaft grundsätzlich ausschließen. Detailliert wurde danach erläutert, welche Überlegungen und welche Rahmenbedingungen die Konzepterarbeitung für die ZONE P1 maßgeblich mitbestimmt haben und in welcher Form seitens der Verwaltung angedacht ist, den vorgebrachten Wünschen und Bedürfnissen zukünftig Rechnung zu tragen.

3 Ebenso wurden für den an die Bewirtschaftungszone P1 angrenzenden Bereich die Eckdaten (Parkprobleme und standortbedingte Rahmenbedingungen) erläutert und die geplanten Maßnahmen für die ZONE P2 vorgestellt. Anschließend wurde die Diskussion zu den dargestellten Themen eröffnet. Niederschrift der Diskussionsrunde Es wurde beklagt, dass in den Abend- und Nachtstunden zu wenig freier Parkraum in der ZONE P1 zur Verfügung steht. Mit einer Parkraumbewirtschaftung zugunsten aller Bewohner eines Wohnquartiers (gemäß 45 StVO) wird kein neuer Parkraum geschaffen. Vielmehr wird das vorhandene Parkplatzangebot zugunsten der Bewohner umverteilt. Die Bewohner haben mit Erwerb des Bewohnerparkausweises für die ZONE P1 die Berechtigung erworben, den Parkraum zeitlich unbeschränkt nutzen zu dürfen. Ein Anspruch auf einen bestimmten bzw. auf einen freien Parkplatz ist von dieser Ausnahmegenehmigung nicht abzuleiten. Der Umstand, dass in dem Wohnquartier das öffentliche Parkplatzangebot nicht jederzeit auf allen Straßenabschnitten ausreicht, um die Parkraumnachfrage aller Bewohner zu befriedigen, kann nicht gelöst werden, weil keine Möglichkeit besteht, das öffentliche PP-Angebot zu vergrößern oder die Kfz-Halterrate der Bewohner zu reduzieren. Somit müssen die Bewohner auch zukünftig u. U. weitere Fußwege zwischen Wohnort und Parkplatz in Kauf nehmen. Es wurden die Zählergebnisse der in 2013 durchgeführten Parkraumzählungen angezweifelt. Parkraumerhebungen werden immer nach dem gleichen Schema durchgeführt, um bei den darauf basierenden Analysen die gleichen Rahmenbedingungen voraussetzen zu können. Im Vorfeld werden die öffentlichen Parkmöglichkeiten straßenabschnittsweise ermittelt. Dann werden jeweils, angepasst an die Situation, zu bestimmten Zeiten (morgens, vormittags, nachmittags, abends und ggf. nachts) die in den einzelnen Straßenabschnitten abgestellten Fahrzeuge erfasst. Jede Zählerrunde beginnt immer am selben Startpunkt, die Erhebungsrunde hat immer den selben Ablauf und erfolgt immer innerhalb der gleichen zeitlichen Rahmensetzung. Erfasst wird die Anzahl der parkenden Fahrzeuge, und sofern möglich, zwischen Fahrzeugen der Bewohner (gekennzeichnet durch den Bewohnerparkausweis) und Fremdparker differenziert. Im Abgleich mit der PP-Kapazität kann somit der Belegungsgrad insgesamt und ggf. die Parkraumnachfrage durch die Bewohner / Fremdparker ermittelt werden.

4 Jeder Straßenabschnitt wird pro Tageszeit mindestens zweimal erhoben. Gezählt wird nur außerhalb der Ferienzeiten, in der Regel dienstags, mittwochs oder donnerstags. Davon abgewichen wird nur bei besonderen Parkraumsituationen. Wenn sich zudem durch bestimmte Umstände Besonderheiten ergeben, wie z. B. eine erhöhte Parkraumnachfrage zu Zeiten des Wochenmarktes oder wie in Duissern, eine zeitweilige Reduzierung des PP- Angebotes zugunsten einer geregelten Straßenreinigung, wird in zusätzlichen Zählintervallen die besondere Parkraumsituation dokumentiert. Anhand dieser konstanten Vorgehensweise können die Vorher-/ Nachheruntersuchungen unmittelbar verglichen werden, die jeweiligen Veränderungen bilden sich deutlich ab. Es wurde gefordert, die Bewirtschaftung samstags komplett auszusetzen und die Bewirtschaftungszeiten montags bis freitags deutlich früher zu beenden. Der öffentliche Parkraum in der ZONE P1 wird montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr bewirtschaftet. Während der Bewirtschaftungszeiten gilt für Nichtbewohner eine max. Parkdauer von 90 Minuten. Diese Bewirtschaftungszeiten decken sich mit den Bewirtschaftungszeiten in der unmittelbar angrenzenden Parkzone N1. Hier sind jedoch für die Nutzung des öffentlichen Parkplatzangebotes Parkgebühren (1 pro Stunde) zu entrichten. Die Parkraumnachfrage in der ZONE N1 wird maßgeblich neben den Bewohnern von den Besuchern der dort ansässigen Bildungseinrichtungen bestimmt. In der ersten Tageshälfte besuchen täglich ca Schüler das ansässige Berufskolleg (ZBW), in der zweiten Tageshälfte bzw. in den Abendstunden und auch samstags vormittags finden im ZBW zahlreiche Weiterbildungskurse, Sportveranstaltungen und Informationsveranstaltungen statt. Zeitgleich finden im TECTRUM Vorlesungen in der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) und in der Fachhochschule für Oekonomie und Management (FOM) statt und in der Schweißtechnischen Versuchs- und Lehranstalt (SVL) werden Lehrgänge, Seminare, Tagungen und Kolloquien angeboten. Mit einer Reduzierung der Bewirtschaftungszeit in der ZONE P1 wird der kostenlose Parkraum dort wieder sehr interessant für die v. g. Nutzergruppe, die heute das private Stellplatzangebot unter dem ZBW verbilligt nutzen kann. Es ist davon auszugehen, dass eine abweichende Bewirtschaftungszeit von der ZONE N1 wieder zu erheblichen Parkproblemen in den unmittelbar angrenzenden Straßenabschnitten führen würde. Es wurde gefordert, die zeitlichen Parkregelungen in den einzelnen Straßenabschnitten unterschiedlich zu handhaben. Sinnvoll ist es, die Grenzen für den Geltungsbereich einer Bewohnerparkzone an einer bestehenden städtebaulichen oder verkehrlichen Zäsur auszurichten, damit sich das Gebiet sowohl bei Bewohnern wie auch bei Fremdparkern leicht einprägt. Auch sollte eine möglichst einheitliche Bewirtschaftungsstruktur gewählt werden, da der Fahrzeugführer ansonsten seine Aufmerksamkeit stark auf die veränderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen aus-

5 richten muss. In Duissern verursachen die verkehrsrechtlichen Anordnungen zugunsten einer geregelten Straßenreinigung bereits einen hohen Verkehrszeichenbedarf, so dass zudem bei der Vielzahl der Verkehrszeichen straßenabschnittsweise differierende Bewirtschaftungszeiten sehr unübersichtlich würden und insbesondere im Vorbeifahren nicht mehr wahrgenommen würden. Auch mit der Umsetzung der geplanten Anpassungsmaßnahmen gilt somit zukünftig auf dem überwiegenden Anteil der öffentlichen Parkplätze für Fremdparker einheitlich eine Höchstparkdauer von 90 Minuten montags bis freitags von 8 20 Uhr und samstags von 8 14 Uhr. Dennoch soll es zukünftig eine zeitlich differierende Parkregelung geben, die dann aber über die Parkscheinregelung ohnehin einer besonderen Aufmerksamkeit durch die Nutzer unterliegt. Es wurde darauf verwiesen, dass andere Städte Besucherparkkarten oder Gästevignetten mit einer Laufzeit von einem Tag bis zu mehreren Monaten erteilen, um die Besucher von den Bewohnern von der Bewirtschaftung in der jeweiligen Bewohnerparkzone auszunehmen. Eine vergleichbare Lösung wird auch für die ZONE P1 gefordert. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen in der ZONE P1 erlauben jedermann das Parken im öffentlichen Straßenraum montags bis freitags von 8 20 Uhr und samstags von 8 14 Uhr mit einer Höchstparkdauer von 90 Minuten. Die StVO erlaubt, die Parkscheibe jeweils auf die volle bzw. halbe Stunde vorzustellen, die der tatsächlichen Ankunftszeit folgt. Dies bedeutet, dass die tatsächlich erlaubte Parkdauer in der ZONE P1 nahezu 2 Stunden entsprechen kann. Demnach können Fahrzeuge, die 1 Minute nach 18 Uhr in der ZONE P1 abgestellt werden, bis zum nächsten Tag um 8 Uhr in der ZONE P1 verbleiben, weil die Parkscheibe auf 18:30 Uhr vorgestellt werden darf. Für samstags gilt analog, dass Fahrzeuge, die 1 Minute nach 12 Uhr abgestellt werden, uneingeschränkt bis zum nächsten Montagmorgen um 8 Uhr in der ZONE P1 parken können. Für darüber hinausgehenden Parkbedarf der Besucher/ Nichtbewohner beabsichtigt die Verwaltung, an diversen Stellen in der Parkzone kostenpflichtige Langzeitparkplatzangebote bereitzustellen. Besteht darüber hinaus besonderer Parkbedarf durch Nichtbewohner kann die Straßenverkehrsbehörde in begründeten Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung gemäß 46 StVO erteilen. Es wurde die Zonengröße kritisiert. Gebiete mit Sonderparkregelungen für Bewohner sollten mindestens so groß sein, dass die ferngehaltenen Nachfragegruppen nicht in benachbarte Straßen, in denen keine Sonderparkberechtigung oder andere Bewirtschaftungsformen besteht, abgedrängt werden und sich dort störend auswirken. Die heutige Parkraumsituation auf dem unbefestigten Seitenstreifen der Blumenthalstraße dokumentiert deutlich, dass viele Berufspendler nicht bereit oder in der Lage sind, ihr Mobili-

6 tätsverhalten zu verändern und unter Umständen auch deutlich weitere Fußwege in Kauf nehmen. Bei einer Grenzziehung ohne Einbeziehung der Straßenabschnitte nördlich der Königsberger Allee oder östlich der Moltkestraße hätte sich der Pendlerverkehr unmittelbar in diese Bereiche verlagert und dort zu einer erheblichen Verschlechterung der Parkraumsituation für die Bewohner beigetragen. Auch wenn heute tagsüber zahlreiche Parkmöglichkeiten ungenutzt bleiben und der Wunsch der Bewohner verständlich ist, vor diesem Hintergrund die Parkraumsituation für ihre Besucher zu verbessern, besteht rechtlich keine Möglichkeit, die Nutzung dieser freien Parkplätze nur den Besuchern der Bewohner zu gestatten. Die gewählte Bewirtschaftungsform wurde als rechtlich nicht haltbar beanstandet, weil die 50%-Regelung nicht berücksichtigt wurde Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV StVO) dürfen Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) in zwei Formen angeordnet werden: 1. Innerhalb einer Bewohnerparkzone dürfen werktags von 9 bis 18 Uhr max. 50% der öffentlichen Parkplätze ausschließlich für Bewohner reserviert werden. Alle übrigen Parkplätze dürfen weiterhin von jedermann genutzt werden. Diese Regelung schließt sich in der ZONE P1 grundsätzlich aus, weil auf vielen Straßenabschnitten zeitweilig ein absolutes Haltverbot zugunsten einer geregelten Straßenreinigung gilt. 2. In Bereichen mit angeordneter Parkraumbewirtschaftung (kostenpflichtig und/ oder Parkdauerbegrenzung) können die Bewohner von der Pflicht, die Parkscheibe auszulegen oder den Parkscheinautomat zu bedienen, befreit werden. Diese Regelung, die heute für die ZONE P1 gilt, erlaubt, wie bisher, jedermann die Nutzung des gesamten öffentlichen Parkplatzangebotes. Somit entfällt eine Anwendung der prozentualen Vorgabe für die Parkplatzverteilung, die bei der starren Verteilung des öffentlichen Parkraumes sicherstellen soll, dass der Gemeingebrauch an Parkplätzen ausreichend berücksichtigt wird. Resümee Es wurde versucht, verschiedene der angeregten Punkte, die der Verwaltung bereits vor der Veranstaltung durch zahlreiche Schreiben aus der Bürgerschaft bekannt waren, in der Überarbeitung der Konzeption zu berücksichtigen. So wurde z. B. dem Wunsch nach längeren Parkmöglichkeiten für die Besucher der Bewohner mit der zukünftigen Bereitstellung von Langzeitparkplatzangeboten in der ZONE P1 Rechnung getragen. Wie zuvor detailliert beschrieben, konnten jedoch nicht alle von der Bürgerschaft vorgetragenen Punkte in die Überarbeitung der Konzeption aufgenommen werden. Somit wird die Verwaltung die Konzepte 2014 für die ZONE P1 und P2, wie in der Informationsveranstaltung präsentiert, der BV Mitte Anfang 2014 zur Beschlussfassung vorlegen.

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