So beteiligen Sie das Finanzamt an Pflege- und
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- Catrin Esser
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1 1 So beteiligen Sie das Finanzamt an Pflege- und Betreuungskosten Pflege und Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen kosten viel Zeit und gehen ins Geld. Grund genug, das Finanzamt zumindest teilweise an den Ausgaben zu beteiligen. Pflegende Angehörige haben zudem Anspruch auf eine Pflegepauschale. Wir zeigen, wie Sie die Pauschale bekommen und Ihre Kosten für Heimunterbringung, ambulante Pflegedienste und häusliche Pflegekräfte mit der WISO steuer:software steuerlich geltend machen. Ein plötzlicher Pflegefall wirft eine Menge zeitlicher, organisatorischer und finanzieller Fragen auf: Kann der Angehörige in seiner Wohnung bleiben? Wer kümmert sich tagsüber und nachts um ihn? Habe ich Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber? Wo finde ich eine ambulante Pflegekraft oder einen zuverlässigen Pflegedienst? Ist eine Heimunterbringung unumgänglich? Reicht dafür die Rente? Müssen Kinder oder andere Verwandte für den Unterhalt aufkommen? Lektüretipp Ausführliche Informationen zur steuerlichen Berücksichtigung von Pflegekosten finden Sie im aktuellen steuer:magazin auf den Seiten 40 bis 43. Passende Steuertipps bietet auch die WISO-Hilfe, die Sie im Menüband Einkommensteuer 2018 per Mausklick auf die Schaltfläche Hilfe (oder mit der Funktionstaste F1 ) aufrufen. Kompliziertes Steuerrecht Pflege- und Betreuungsleistungen werden auf sehr unterschiedlichen Wegen steuerlich berücksichtigt. Angefangen beim Pflege-Pauschbetrag über Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse bis hin zur Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen. Leider lässt sich nicht jede Abzugsmöglichkeit mit allen anderen kombinieren. Die Ermittlung der günstigsten Kombination ist zudem kompliziert und die Datenerfassung in unterschiedlichen Steuerformularen umständlich.
2 2 Pflege-leichte Steuer-Software! Deshalb sorgt die WISO steuer:software automatisch für den optimalen steuerlichen Ansatz und trägt die notwendigen Angaben im passenden Steuerformular ein. Den zentralen Eingabedialog finden Sie im Bereich 2 Daten erfassen bei den Allgemeinen Ausgaben unter Pflege- und Betreuungsleistungen : Hier wählen Sie zunächst, welche persönliche Leistung oder Ausgabenart steuerlich berücksichtigt werden soll. Zur Auswahl stehen die folgenden Alternativen: Persönliche und unentgeltliche Pflege einer hilflosen Person : Sofern es sich um einen nahen Angehörigen handelt, können Sie bei Nachweis der Hilfebedürftigkeit einen Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro in Anspruch nehmen. Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen : Je nach Ausgabenart können die von Ihnen übernommenen Kosten in Form von Steuerermäßigungen und / oder außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden. Klingt kompliziert doch keine Sorge: Die WISO steuer:software führt Sie Schritt für Schritt durch den Kombinations-Dialog und erklärt die einzelnen Abfragen. Außerdem informiert Sie das Programm abschließend darüber, in welcher Form die Leistung oder Ausgabe letztlich in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt wird.
3 3 1. Der Pflege-Pauschbetrag Um die 924-Euro-Pauschale für die Persönliche und unentgeltliche Pflege einer hilflosen Person (ab Pflegegrad 4 oder Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H ) in Anspruch zu nehmen, sind im Abschnitt Allgemeine Angaben zunächst folgende Informationen und Nachweise erforderlich: Ort der Pflege, Name und Anschrift des betreuten Angehörigen, Verwandtschaftsverhältnis und Name der pflegenden Person: Falls die hilfsbedürftige Person auch noch von anderen Angehörigen unentgeltlich gepflegt wurde, geben Sie im Abschnitt Angaben zum Pflege-Pauschbetrag die Namen der anderen Pflegenden an. Der Pauschbetrag wird dann unter den Pflegenden aufgeteilt:
4 4 2. Steuerermäßigungen und außergewöhnliche Belastungen Wenn Sie im Bereich 2 Daten erfassen bei den Allgemeinen Ausgaben unter Pflege- und Betreuungsleistungen als Art der Leistung Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen auswählen, sind zunächst wieder die folgenden Angaben erforderlich: Name und Anschrift des betreuten Angehörigen, Verwandtschaftsverhältnis und Name der pflegenden Person. Außerdem tragen Sie ein, ob für die gepflegte Person ein festgestellter Pflegegrad 2 bis 5 bestand. Wenn nicht, können Pflege- und Betreuungskosten nur als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden (mehr dazu weiter unten): Den Bescheid über die Pflegegrad-Bewilligung fügen Sie Ihrer Steuererklärung bei, sofern das in der Vergangenheit nicht bereits geschehen ist. Zwischenzeitliche Änderungen teilen Sie dem Finanzamt ebenfalls unaufgefordert mit.
5 5 Bitte beachten Sie: Ist noch kein Pflegegrad 2 bis 5 festgestellt worden, können Pflege- und Betreuungsaufwendungen hilfsweise als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Voraussetzung: Die Pflege oder Betreuung erfolgte krankheitsbedingt, aufgrund einer Behinderung oder aufgrund einer kurzfristigen Pflegebedürftigkeit (z. B. nach einem Unfall). Ganz gleich, welcher Pflegegrad, Einschränkung oder akute Pflegebedürftigkeit vorliegt die Angaben zu den Aufwendungen unterscheiden sich nicht: Sie tragen die Art der Tätigkeit, die gezahlten Aufwendungen sowie eventuelle Erstattungen ein: Die Höhe Ihrer Ausgaben (abzüglich eventueller Erstattungen und Pflegegelder) können Sie dabei wie üblich direkt in einer Summe eingeben oder als Einzelwerte in einer Tabelle. Die rufen Sie bei Bedarf per Mausklick auf das Stiftsymbol am rechten Seitenrand auf.
6 6 Nachdem Sie alle Eingaben gemacht und mit OK abgeschlossen haben, zeigt das Programm die Höhe der resultierenden Pflege-Pauschbeträge und die Summe der zu berücksichtigenden Pflege- und Betreuungskosten: Zumutbare Eigenbelastung ignorieren! Soweit Ihre Pflege- und Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, gilt grundsätzlich folgende Einschränkung: Erst wenn die Gesamtsumme der Ausgaben je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ein bis sieben Prozent aller Einkünfte übersteigt, betrachtet der Fiskus sie als unzumutbar. Erst dann sinkt das zu versteuernde Einkommen. Bitte beachten Sie: Ob die Finanzämter Krankheits- und Pflegekosten auch ohne vorherigen Abzug einer zumutbaren Belastung anerkennen müssen, ist nach wie vor umstritten. Selbst wenn Sie die zumutbare Eigenbelastung nicht erreichen, sind Sie gut beraten, alle Krankheits- und Pflegekosten einzutragen! Nebenkosten nicht vergessen! Und gleich noch ein Hinweis hinterher: Viele Steuerzahler vergessen die indirekten finanziellen Folgen außergewöhnlicher Belastungen. Das ist vor allem dann ärgerlich, wenn Sie knapp unter Ihrer persönlichen Abzugsgrenze liegen. Haben Sie zum Beispiel daran gedacht, alle notwendigen Fahrtkosten anzusetzen oder auch die Schuldzinsen für Darlehen aufgrund steuerlich absetzbarer außergewöhnlicher Belastungen?
7 7 Im Bereich 2 Daten erfassen Allgemeine Ausgaben finden Sie unter Krankheitskosten und andere Besonderheiten im Abschnitt Schuldzinsen und Fahrtkosten für solche Nebenkosten spezielle Eingabedialoge: Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln geben Sie die tatsächlichen Fahrpreise an. Falls Sie Erstattungen erhalten haben, tragen Sie auch die ein. Bitte beachten Sie: Bei den Fahrtkosten mit dem eigenen Fahrzeug haben Sie Anspruch auf die steuerliche Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem (!) Kilometer. Die Software unterstützt Sie bei der Aufwandsermittlung mit einem praktischen Rechentool: Sie brauchen nur eine kurze Beschreibung des Fahrtanlasses, das genutzte Fahrzeug, die Anzahl der Fahrten und die Zurückgelegte Strecke einzutragen.
8 8 Daraufhin weist das Programm automatisch die richtige Höhe der Gesamt-Fahrtkosten aus. Falls Sie Fahrtkosten- Erstattungen erhalten haben, tragen Sie die in der Zeile darunter ein:
9 9 Zusatztipp Wenn Sie die Länge der Fahrtstrecke im Einzelfall einmal nicht notiert haben, ermitteln Sie die Angabe ganz bequem mithilfe der eingebauten Google Maps -Schnittstelle. Dazu klicken Sie auf das Routensymbol rechts neben der Eingabezelle Zurückgelegte Strecke, kontrollieren die Start- und Zielpunkte Ihrer Fahrten in den Feldern Von und Nach, aktivieren die Option Hin- und Rückfahrt, klicken auf die Schaltfläche Berechnen und dann auf Übernehmen : Bitte beachten Sie: Falls der Entfernungsrechner mehrere Strecken ausweist, müssen Sie nicht unbedingt die kürzeste wählen. Eine längere Wegstrecke wird anerkannt, wenn die betreffende Straßenverbindung offensichtlich verkehrsgünstiger ist und auch tatsächlich gefahren wurde. Als offensichtlich verkehrsgünstiger gilt eine Strecke immer dann, wenn das Fahrziel schneller und pünktlicher erreicht werden kann als auf dem kürzesten Weg. Auch Baustellen, Ampelschaltungen und andere Umstände des Einzelfalls werden dabei berücksichtigt. Nachdem Sie eventuelle Fahrtkostenerstattungen eingetragen haben, schließen Sie Ihre Eingaben mit OK ab.
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