EU-Strategie zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum in Drittländern Fakten und Zahlen - Brüssel, den 10. November 2004

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1 EU-Strategie zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum in Drittländern Fakten und Zahlen - Brüssel, den 10. November 2004 Wie schwerwiegend ist das Problem? Von 1998 bis 2002 war ein Anstieg der an den EU-Außengrenzen beschlagnahmten gefälschten oder nachgeahmten Waren um mehr als 800 % zu verzeichnen. Laut den von der Europäischen Kommission im November 2003 veröffentlichten Zahlen 1 wurden im Jahr 2002 fast 85 Millionen und im ersten Halbjahr des darauf folgenden Jahres 50 Millionen Produktfälschungen und Nachahmungen an den EU-Außengrenzen beschlagnahmt. Dieser illegale Handel bedeutet einen Verlust in Höhe von 2 Mrd. EUR auf dem regulären Gemeinschaftsmarkt. Die Zahlen geben jedoch lediglich Aufschluss über die Waren, die an den Gemeinschaftsgrenzen abgefangen werden. Wie im Falle anderer Arten illegalen Handels stellt dies nur die Spitze des Eisbergs dar, während über die Anzahl und den Wert der Waren, die weltweit illegal auf Märkten oder Straßen gehandelt werden, nur wenig bekannt ist. Deshalb ist es extrem schwierig, den genauen Wert der im internationalen Handel kursierenden Produktfälschungen zu beziffern. Schätzungen zufolge macht dieser zwischen 3 % und 9 % des gesamten Welthandels aus, d. h. 120 Mrd. bis 370 Mrd. EUR pro Jahr. In ihren Studien von 1997 bzw schätzten die OECD und die Internationale Handelskammer diesen Wert auf 5 % bis 7 % des Welthandels und führten auch den Verlust von Arbeitsplätzen in Europa direkt auf dieses Problem zurück. Welche Rechte an geistigem Eigentum (RGE) werden verletzt und welche Wirtschaftszweige sind davon am meisten betroffen? Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass vor allem Luxus-, Sport- und Bekleidungsmarken sowie Musik- und Software-CD/DVD von Produkt- und Markenpiraterie betroffen sind und andere Produkte so gut wie gar nicht. Die Realität sieht anders aus: Praktisch jedes RGE wird in erheblichem Maße verletzt. Nachgeahmt wird alles, von Cornflakesschachteln bis zu Pflanzen und Saatgut, von Flugzeugteilen bis zu Sonnenbrillen, von Zigaretten bis zu Arzneimitteln, von AA-Batterien bis zu ganzen Tankstellen. Große Softwarehersteller laufen genauso Gefahr, geschädigt zu werden, wie kleine Hersteller z. B. einer bestimmten Teesorte. Die Jahresstatistiken der Zolldienststellen der Kommission über Anzahl und Art der beschlagnahmten gefälschten und nachgeahmten Waren mit Ursprung in Drittländern enthalten detaillierte und zuverlässige Informationen über das Ausmaß und die zunehmende Schwere des Problems 2. Warum liegt der Schwerpunkt nun auf Drittländern? Mit dem TRIPS-Übereinkommen wurde erstmals ein einziger, umfassender und multilateraler Rechtsrahmen geschaffen, der alle RGE-Arten abdeckt. Das Übereinkommen umfasst auch ein ausführliches Kapitel, in dem Mindeststandards für die Durchsetzung von RGE festgelegt sind, die von allen WTO-Mitgliedern übernommen werden müssen

2 Obwohl inzwischen die meisten WTO-Mitglieder Rechtsvorschriften zur Einführung dieser Mindeststandards 3 erlassen haben, nehmen Produkt- und Markenpiraterie weiterhin von Jahr zu Jahr zu. Diese Praktiken haben in den letzten Jahren ein ungeheures Ausmaß erreicht, weil sie beträchtliche Profite ermöglichen und das Risiko für die Täter häufig gering ist. In den letzten zehn Jahren wurde innerhalb der Gemeinschaft und an ihren Außengrenzen eine Reihe wichtiger Initiativen ergriffen erließ die EG die Zollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates), die Kontrollen der Einfuhren gefälschter oder nachgeahmter Waren an den Grenzen ermöglicht. Später (1998) veröffentlichte die Kommission dann ihr Grünbuch über die Bekämpfung von Fälschungen und Piraterie im Binnenmarkt. Auf die Reaktionen auf das Grünbuch hin legte die Kommission am 30. November 2000 einen Aktionsplan vor. Dieser Aktionsplan mündete in eine Richtlinie 4 zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum innerhalb der Gemeinschaft, die im April dieses Jahres veröffentlicht wurde, eine Verordnung 5 zur Verbesserung der den Zollbehörden für Maßnahmen gegen gefälschte oder nachgeahmte Waren zur Verfügung stehenden Mechanismen, die mit der zuvor erlassenen Zollverordnung eingeführt worden waren, die Ausweitung der Befugnisse Europols auf den Bereich der Produkt- und Markenpiraterie usw. Außerhalb der Gemeinschaft sieht es jedoch anders aus. Die internen Instrumente, die RGE- Inhabern in der Gemeinschaft im Fall von Verletzungen ihrer Rechte innerhalb der Gemeinschaft oder bei Einfuhren gefälschter oder nachgeahmter Waren in die EU zur Verfügung stehen, können nicht zur Anwendung gebracht werden, wenn diese Verletzungen in Drittländern stattfinden und die jeweiligen Waren entweder in diesen Ländern verbraucht oder in andere Drittländer ausgeführt werden. Diese Verletzungen finden zwar außerhalb der Gemeinschaft statt, betreffen aber unmittelbar Rechteinhaber in der Gemeinschaft. Daher die Notwendigkeit einer Durchsetzungsstrategie mit Schwerpunkt auf Drittländern. Warum sollten die Entwicklungsländer ihre ohnehin schon begrenzten Ressourcen in den Bereichen Justiz, Polizei und Zoll für die Bekämpfung des Handels mit Produkt- und Markenfälschungen aufwenden, deren Rechteinhaber aus reichen Industrieländern stammen? Der Handel mit Produktfälschungen beschränkt sich schon längst nicht mehr auf Billigkopien von Luxusmarken und Raubkopien von Musik und Filmen, die hauptsächlich von Touristen auf der Suche nach einem billigen Souvenir gekauft werden. Heutzutage wird nahezu jede erdenkliche Ware kopiert: von Lebens- und Arzneimitteln über Spielzeug bis hin zu Auto- und Flugzeugteilen, von Toastern bis Mineralwasser. Die Risiken für die öffentliche Gesundheit und die Verbrauchersicherheit, die die Käufer oft unwissentlich eingehen, liegen auf der Hand. Opfer des Handels mit diesen gefährlichen Waren sind vor allem Verbraucher in den ärmsten Ländern. Dieses Problem geht alle Länder an, egal ob reich oder arm, denn die wichtige Rolle der organisierten Kriminalität bei der Verbreitung gefälschter und nachgeahmter Waren ist nicht von der Hand zu weisen. Solange diese Art des Handels als risikoarm und gewinnbringend gilt, werden die kriminellen Organisationen mit der Verbreitung der Waren fortfahren und weiterhin ganze Wirtschaftszweige unter ihre Kontrolle bringen. Es geht also auch um öffentliche Ordnung, Sicherheit und verantwortungsvolle Regierungsführung. 3 4 Den am wenigsten entwickelten Ländern wurde eine Frist bis mindestens 2006 eingeräumt, um ihre Rechtsvorschriften an die TRIPS-Vorschriften anzupassen. Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli

3 Auch für ausländische Investoren und den Transfer von Technologie und Know-how ist die wirksame Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum von wesentlicher Bedeutung, ebenso wie für die Rechteinhaber in den Entwicklungsländern. Die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum ist darüber hinaus ein Indikator für internationale Glaubwürdigkeit und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit. Auf mittlere bis lange Sicht werden dadurch auch mehr einheimische Autoren, Erfinder und Investoren ermutigt und können so zur Entwicklung dieser Länder beitragen. Warum geht die Kommission dieses Problem in Drittländern an, obwohl die gefälschten und nachgeahmten Waren in der EU so leicht erhältlich sind? Es ist allgemein anerkannt, dass die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten den Schutz und die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum nach sehr hohen Standards gewährleisten. Berichte über die Praxis wie der Jahresbericht der Europäischen Kommission geben einen klaren Überblick über die Ergebnisse, die die einzelnen Mitgliedstaaten durch die Beschlagnahme von gefälschten und nachgeahmten Waren an den Grenzen erzielen. Zwischen 1998 und 2002 war bereits ein Anstieg der Menge an beschlagnahmten Waren um 800 % zu verzeichnen (von 10 Millionen auf mehr als 85 Millionen Waren). Die kürzlich erlassene Richtlinie zur Harmonisierung der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum innerhalb der Gemeinschaft wird nicht nur zur Verbesserung der Lage beitragen, sondern dient den Drittländern auch als Beispiel für Maßnahmen, die in einigen Mitgliedstaaten erfolgreich waren und nun auf die gesamte Gemeinschaft ausgedehnt werden. Es gilt nun zu gewährleisten, dass die RGE auch außerhalb der Gemeinschaftsgrenzen in Drittländern durchgesetzt werden. Worin besteht die Strategie zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum? Die Strategie der Kommission Ermittlung von Prioritäten sowie optimaler Einsatz der Ressourcen zur Erzielung eines möglichst guten Ergebnisses bei der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum in Drittländern ist in einer Mitteilung der Kommission dargelegt. Die Strategie im Detail: - 1) Ermittlung prioritärer Länder: Der EU-Aktionsplan konzentriert sich auf die problematischsten Länder in diesem Bereich, die in regelmäßigen Umfragen der Kommission unter allen Beteiligten ermittelt werden. Die Liste der prioritären Länder wird auf der Grundlage dieser Umfragen für den darauf folgenden Zeitraum aktualisiert. - 2) RGE-Mechanismen in multilateralen (u. a. TRIPS), biregionalen und bilateralen Übereinkommen: systematischere Sensibilisierung für Durchsetzungsprobleme im Rahmen dieser Übereinkommen; Konsultation der Handelspartner mit dem Ziel, im TRIPS-Rat der WTO eine Initiative ins Leben zu rufen, in deren Rahmen auf das wachsende Ausmaß des Problems aufmerksam gemacht, die Ursachen erforscht und Vorschläge unterbreitet werden und auf eine Stärkung der einschlägigen Durchsetzungsklauseln in bilateralen Übereinkommen hingearbeitet wird. - 3) Politischer Dialog: In diesem Rahmen sollen die Handelspartner unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass ein wirksamer, möglichst noch über das TRIPS- 3

4 Übereinkommen hinausgehender Schutz der Rechte an geistigem Eigentum von wesentlicher Bedeutung ist; es sollen gemeinsame Initiativen mit Ländern auf den Weg gebracht werden, die mit denselben oder ähnlichen Problemen konfrontiert sind; des Weiteren: Veranstaltung von Fortbildungen für Beamte in EU-Delegationen in Drittländern, die bei der Durchsetzung der RGE auf Probleme stoßen, Networking-Mechanismen. - 4) Anreize und technische Zusammenarbeit: In diesem Zusammenhang wird sichergestellt, dass sich die technische Hilfe für Drittländer auf die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum konzentriert, insbesondere in prioritären Ländern; Austausch von Ideen und Informationen mit anderen wichtigen Gebern im Bereich der technischen Zusammenarbeit wie der WIPO (World Intellectual Property Organisation), den USA oder Japan mit dem Ziel, doppelte Arbeit zu vermeiden und bewährte Praktiken zu verbreiten. - 5) Streitbeilegung Sanktionen: In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass den Rechteinhabern im Falle einer erwiesenen Verletzung des TRIPS-Übereinkommens der Rückgriff auf die Verordnung über Handelshemmnisse oder bilaterale Übereinkommen offen steht; falls der RGE-Schutz nicht den geltenden Standards entspricht: Rückgriff von Amts wegen auf die Streitbeilegungsmechanismen in multilateralen und/oder bilateralen Übereinkommen. - 6) Öffentlich-private Partnerschaften: Unterstützung der einschlägigen örtlichen Netzwerke in den betroffenen Drittländern und Beteiligung an diesen Netzwerken; Inanspruchnahme der von den Kommissionsdienststellen eingerichteten Mechanismen (IPR-Help Desk und Verbindungsbüros für Forschung und Technologie) für den Informationsaustausch mit den Rechteinhabern und Verbänden; Ausbau der Zusammenarbeit mit Unternehmen und Verbänden, die sich aktiv gegen Produkt- und Markenpiraterie engagieren. - 7) Sensibilisierung Aufbau auf bisherigen Erfahrungen: Stärkere Einbeziehung von Informationen zur Aufklärung über die Folgen von Produktfälschungen (Verlust an Auslandsinvestitionen und Technologietransfer, Gesundheitsrisiken, Verbindung mit organisierter Kriminalität usw.) in Programme über technische Zusammenarbeit und in öffentlich-private Partnerschaftsinitiativen. Aufklärung der Rechteinhaber in der Gemeinschaft über die Risiken, mit denen sie in problematischen Ländern, in denen sie Geschäfte führen, zu rechnen haben; Bereitstellung eines Leitfadens über die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum für die Bevölkerung und Behörden der betroffenen Drittländer. - 8) Institutionelle Zusammenarbeit: Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den für die verschiedenen Aspekte der Durchsetzung von RGE zuständigen Dienststellen; Vereinfachung der Erkennung und des Zugangs Externer (Rechteinhaber, Behörden von Drittländern usw.) zu den für sie zuständigen Dienststellen. Soll mit dieser Strategie den armen Ländern ein TRIPS plus oder eine Art Universalanleitung zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum auferlegt werden? Oder handelt es sich um eine Verschwörung der Industrieländer gegen die Entwicklungsländer? Beide Fragen sind mit Nein zu beantworten. Das Strategiepapier erlegt den Entwicklungsländern keine über TRIPS hinausgehenden Verpflichtungen auf. Es beschränkt sich auf die Durchsetzung der bestehenden Vorschriften. Wir versuchen auch nicht, uns mit anderen Ländern, die dieselben Probleme haben, zu verschwören oder sie nachzuahmen. Wir sind jedoch der Auffassung, dass wir in Bereichen 4

5 wie der technischen Hilfe Synergien schaffen und Kräfte bündeln können, wenn wir mit Partnern zusammenarbeiten, die das Problem ebenfalls auf diesem Wege angehen. Vorgefertigte Lösungen sind jedoch nicht was wir brauchen. Notwendig ist ein flexibler Ansatz, bei dem den unterschiedlichen Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand, einer eventuellen Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) und den wichtigsten Problemen bei der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum (Herstellung, Durchgangsverkehr oder Verbrauch von Produktfälschungen) des jeweiligen Landes Rechnung getragen wird. Unserer Auffassung nach können die vorgeschlagenen Lösungen nur Erfolg haben, wenn darin Prioritäten gesetzt werden und sie im Empfängerland als wichtig wahrgenommen werden. Welche sind die problematischsten Länder? Im Juli 2003 veröffentlichte die Europäische Kommission die Ergebnisse einer Umfrage über die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum 6 mit dem Ziel, einen möglichst detaillierten Überblick über die Situation in Drittländern zu erhalten. Den Ergebnissen der Umfrage zufolge gelten China, Thailand, die Ukraine, Russland, Indonesien, Brasilien, die Türkei und Südkorea als besonders problematisch. Die Befragten waren der Ansicht, dass in diesen Ländern die Herstellung von gefälschten und nachgeahmten Waren sowohl für den Verbrauch im Inland als auch für den Export beunruhigende Ausmaße annimmt. Die Ergebnisse der Umfrage im Überblick: - China: Verletzung von Urheberrechten bei allen Formaten (CD, VCD, Kassetten, DVD). Außerdem illegale digitale Downloads in großem Umfang und Verbreitung von Filmen, Musik und Software. Bezüglich der Handelsmarken wird davon ausgegangen, dass es sich bei rund 15 % bis 20 % aller in China verkauften Markenprodukte um Nachahmungen handelt. Dieser Anteil hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Die Informationen bezogen sich auf Fälschungen von Kleidung, Schuhen, Lederwaren, Uhren, Spielzeug, Zigaretten, Arzneimitteln, Kfz-Teilen und ganzen Fahrzeugen, elektronischen Geräten, Leuchten und Lampen, Haushaltsgeräten (Haartrockner, Bügeleisen, Wasserkocher), Halbleitern, industriellen Maschinen, Schmiermitteln und sogar ganzen Tankstellen. Es wurden u. a. Patente auf Arzneimittel, elektrische Haushaltsgeräte und industrielle Maschinen verletzt. - Thailand: Urheberrechte Raubkopien von Musik, Filmen, Firmen- und Spielesoftware auf CD, DVD und VCD. Handelsmarken Markenfälschung ist in Thailand besonders bei den renommierten Kleidungsmarken weit verbreitet. - Ukraine: Urheberrechte Herstellung und Verbreitung von audio-visuellen Trägern (vor allem CD) sowie Kopie und Verbreitung nicht lizenzierter Software. Man geht davon aus, dass ungefähr 95 % der Software auf ukrainischen Rechnern illegal installiert wurden. Handelsmarken Kleidung, Alkohol, Zigaretten, Düngemittel, Agrochemikalien und zunehmend auch Nahrungsmittel. Die RGE-Verletzungen in diesem Bereich reichen von der illegalen Verwendung von Handelsmarken bzw. der missbräuchlichen Verwendung dieser Handelsmarken im Zusammenhang mit einer anderen Handelsmarke bis hin zur illegalen Verwendung von Firmennamen und der Enthüllung von Geschäftsgeheimnissen. Patente Arzneimittel. - Russland: Insbesondere Musikpiraterie (mehr als 60 % des Marktes im Jahr 2002). Betroffen sind jedoch auch andere Bereiche wie Video und Film sowie die 6 5

6 Softwareindustrie. Piraterie im Internet ist ebenfalls weit verbreitet. Produktfälschungen vor allem bei Arzneimitteln (rund 12 % des russischen Marktes für Arzneimittel), Getränken, Nahrungsmitteln und anderen Konsumgütern mit hoher Umschlaggeschwindigkeit. - Brasilien: Copyright-Piraterie: Die Verluste der Industrie aufgrund der Copyright- Piraterie beliefen sich im Jahr 2001 auf über 300 Mio. EUR. Das entspricht 55 % der Musikaufnahmen in Brasilien. Im selben Zeitraum musste die Softwareindustrie Verluste in Höhe von rund 300 Mio. EUR (58 % der verkauften Computersoftwareprogramme) hinnehmen. Markenfälschung: hauptsächlich Kleidung, Sportartikel, Spielzeug, Parfum, Tabakwaren usw. (150 Mio. EUR im Jahr 2001). Aufgrund von Markenfälschungen büßt die Kleidungsindustrie jährlich 1,5 Mio. EUR ein. - Türkei: Urheberrechte Besonders die Musikindustrie (Kassetten und CD) ist von dem Problem der Piraterie betroffen. Der Anteil der Raubkopien auf dem türkischen Markt beläuft sich auf 50 % bis 75 % (inkl. internationaler Musiksparten). Handelsmarken Systematische Markenfälschungen im großen Stil bei Kleidung, Schuhen, Lederwaren, Kfz-Teilen usw. - Südkorea: Handelsmarken und Design Nachahmungen hochwertiger Luxusgüter. In Bezug auf die Herstellung von Markenfälschungen stand Korea im Jahr 2002 Schätzungen zufolge weltweit an dritter Stelle. Urheberrechte Musikpiraterie bei allen Formaten (CD, VCD, Kassetten), illegale digitale Downloads und Verbreitung von Raubkopien. Industrielles Design Berichtet wurde auch über Design-Fälschungen bei Sportartikeln (hauptsächlich Schuhen). - Indonesien: Handelsmarken und industrielles Design: Fälschungen insbesondere bei Kleidung und Produkten für den Automobilsektor. Verletzung von Urheberrechten bei Musik, Filmen und Software. 6

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