Strategische Entwicklung von Impulszentren

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1 Strategische Entwicklung von Impulszentren Leitfaden zur Erstellung eines Förderungsantrags 1. Ausschreibung Wien, September 2011

2 Inhaltsverzeichnis 1. DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK Grundlegendes zur Ausschreibung Ablauf der Einreichung und Fristen Wann, Wer und Wie viel? Die wichtigsten Fakten AUSSCHREIBUNG Welche Vorhaben werden gefördert? Ziele Wer kann Anträge einreichen? Welche Rolle haben weitere Organisationen? Laufzeit Förderung und Mitfinanzierung Welche Kosten werden gefördert? Wie hoch ist die Förderung? Wer muss wie viel mitfinanzieren? Wie viele Mittel stehen zur Verfügung? Wie wird ein Förderungsantrag geprüft? Formalvoraussetzungen Checkliste Nach welchen Kriterien werden Anträge beurteilt? Wie ist das weitere Vorgehen nach der Prüfung der Anträge? Wie erfolgt die Auszahlung der Förderungsraten? Welche Berichte und Abrechnungen sind erforderlich? UNTERSTÜTZUNG UND TIPPS Unterstützung bei der Einreichung von Förderungsanträgen Tipps zur Erstellung des Förderungsantrags HINWEISE ZUR PROJEKTBESCHREIBUNG HINWEISE ZUM KOSTENPLAN HINWEISE ZU DEN (DATEI-) ANHÄNGEN DES FÖRDERUNGSANTRAGS 24 Seite 2

3 1. Das Wichtigste im Überblick 1.1 Grundlegendes zur Ausschreibung Strategische Entwicklung von Impulszentren ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit). Rechtsgrundlage für die Ausschreibung sind die Sonderrichtlinien Strategische Entwicklung von Impulszentren in der Fassung vom September Der vorliegende Leitfaden präzisiert die Rahmenbedingungen für die einmalige Ausschreibung des Programms Strategische Entwicklung von Impulszentren und gilt vom bis Alle für die Einreichung relevanten Dokumente stehen auf der Website der FFG ( im Downloadcenter zur Verfügung. 1.2 Ablauf der Einreichung und Fristen Der Antrag ist vollständig und rechtzeitig im ecall: bis zum , 12:00:00 Uhr MEZ einzureichen. Ein Antrag gilt dann als eingereicht, wenn der Antrag im ecall abgeschlossen und abgesendet wurde. Bei erfolgreicher Einreichung erhalten Sie automatisch eine Einreichbestätigung per . Eine Nachreichung (auch von einzelnen Teilen des Antrags) ist nicht möglich! Sobald ein Antrag abgesendet wurde, kann er nicht mehr bearbeitet werden. Falls Partner vorhanden: Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag nur absenden können, wenn alle angelegten Partner ihre Partneranträge im ecall ausgefüllt und eingereicht haben. Seite 3

4 1.3 Wann, Wer und Wie viel? Die wichtigsten Fakten Die wichtigsten Termine Einreichschluss für Anträge im ecall Jurysitzung Wer reicht ein? Nachfolgend genannte Einrichtungen und Organisationen sind als mögliche FörderungswerberIn zugelassen (nähere Definition siehe Pkt. 2.3): , 12:00 Uhr April 2012 Siehe Punkt 2.3 Impulszentren (Definition in Punkt 2.3.) und Trägergesellschaften von Impulszentren in ihrer Eigenschaft als deren Eigentümer, einzeln oder in Verbünden. Landesgesellschaften, die bei Impulszentren Gesellschafterfunktion ausüben oder die strategische Steuerung von Zentren innehaben. Spezialisierte Innovationsdienstleister, die im Auftrag der Impulszentren oder deren Eigentümer ausschließlich oder überwiegend die Dienstleistungskomponente der Impulszentren darstellen. (Als AntragstellerIn zugelassen bzw. förderbar nur bei Kooperationsvertrag mit einem der in den beiden oben angeführten Punkten zugelassenen AntragstellerInnen). Von einer Förderung ausgeschlossen sind Gebietskörperschaften. Achtung: Pro Impulszentrum 1 ist die Teilnahme in nur 1 Antrag möglich (unabhängig ob als Einzelantragsteller oder Partner im Verbund). Wer kann Förderung bekommen? Alle oben genannten Einrichtungen können als FörderungswerberInnen / oder als Kooperationspartner im Vorhaben FörderungsnehmerInnen sein. Siehe Punkt 2.3 Welche Vorhaben werden gefördert? Gefördert werden konkrete strategisch ausgerichtete Vorhaben von Impulszentren in deren Funktion als Intermediäre zum Auf- und Ausbau immaterieller Infrastruktur (Aufbau von Dienstleistungen), d. h. zur Verbesserung des Angebots anwendungsbezogener Innovations- und Wissenstransferleistungen speziell für High-Tech und innovative Unternehmensgründungen sowie junge innovative Unternehmen im Wachstum. Siehe Punkt 2.1 Die Einreichung erfolgt in deutscher Sprache. - Wie lange ist die Laufzeit des Vorhabens? 1 Trägergesellschaften in ihrer Eigenschaft als Eigentümer von Impulszentren können als Förderungswerber Anträge für mehrere Impulszentren stellen. Jedoch kann jedes Impulszentrum als Organisationseinheit im Sinne der Definition 2.3. in nur einem Antrag vertreten sein und dementsprechend auch nur einmal max EUR Förderung bekommen. Seite 4

5 In der Regel 12 Monate Max. 18 Monate Der Abschluss aller geförderten Vorhaben hat bis spätestens zu erfolgen. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt pro Impulszentrum absolut maximal EUR ,-. Die Förderungsintensität beträgt maximal 80% der förderbaren Projektkosten. Vorhaben im Rahmen dieses Programms werden hinsichtlich des EU- Beihilfenrechts unter der De-minimis Regelung gefördert. Die Impulszentren bestätigen in einem Formular, dass ihre Beihilfen aus "De-minimis"- Programmen in den letzten 3 Steuerjahren die Obergrenze von insgesamt EUR ,-- nicht überschritten haben. Die verbleibenden mindestens 20% sind als Eigenanteil vom Förderungswerber einzubringen (Cash und/oder In Kind). In kooperativen Projekten mehrerer Impulszentren, kann jedes einzelne Impulszentrum eine Förderung von maximal EUR ,- und eine Förderungsquote von maximal 80% erhalten. Insgesamt stehen ,- EUR Bundesförderung für diese Ausschreibung zur Verfügung. Welche Kosten werden gefördert? Es können nur projektbezogene förderbare Kosten gemäß Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten in Förderungsansuchen und Berichten in der Version 1.2 anerkannt werden. Siehe Punkt 2.5 Siehe Punkt Siehe Punkt Seite 5

6 2. 1. Ausschreibung 2.1 Welche Vorhaben werden gefördert? Resultierend aus dem Programmziel werden im Rahmen des gegenständlichen Programms konkrete Innovationsvorhaben von Impulszentren in deren Funktion als Intermediäre zum Aufund Ausbau immaterieller Infrastruktur (Aufbau von Dienstleistungen), d. h. zur Verbesserung des Angebots anwendungsbezogener Innovations- und Wissenstransferleistungen speziell für High-Tech- und innovative Unternehmensgründungen sowie junge innovative Unternehmen im Wachstum gefördert. Mit diesem Programm werden strategisch ausgerichtete Vorhaben mit mittel- bis längerfristiger Wirkung gefördert, die deutlich und messbar die Innovations-Kompetenz und -Kapazität der Impulszentren unter Berücksichtigung ihrer langfristigen wirtschaftlichen Situation erhöhen. Dazu zählen (verpflichtende Darstellung im Antrag): Die Entwicklung eines strategischen Detailkonzepts und Business Planes für die Umsetzung neuer ertragsschaffender Dienstleistungen. Dieses Detailkonzept muss sich in ein strategisches Gesamtkonzept der Zentren einfügen und zu einer Verbesserung der Eigenfinanzierung der Zentren beitragen. Darüber hinaus (optional) kann die Entwicklung von Pilotprojekten zur Umsetzung des jeweiligen Businessplanes durchgeführt werden. können Qualifizierungsmaßnahmen von Impulszentren-ManagerInnen mitentwickelt werden, die diese in die Lage versetzen, Planung, Organisation, Management und Umsetzung der Innovationsvorhaben durchzuführen. Diese Dienstleistungen sollen einer Strategie folgen, die aus der Region heraus entwickelt wird, mit konkreten Zielen bezüglich Innovation und Technologietransfer. Seite 6

7 Teilnahmevoraussetzungen: Bestätigung über eine vom jeweiligen Träger der FörderungswerberIn akzeptierten und autorisierten Strategie mit mittel- bis längerfristiger Wirkung (das Hochladen der Strategie selbst ist hier nicht erforderlich). Kommitment (Bestätigung) des Trägers der FörderungswerberIn zur Profilbildung und zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Dienstleistungen unter Bedachtnahme des Marktrisikos und der Marktakzeptanz. Bestätigung über die Trennung von Immobilie und Dienstleistung in Form einer Sparten- bzw. Kostenrechnung. Bei Landesgesellschaften als FörderungswerberIn: Bestätigung über die strategische Steuerung der Zentren. Bei spezialisierten Innovationsdienstleistern als FörderungswerberIn: Vorliegen des unterschriebenen Kooperationsvertrages (mit dem Impulszentrum bzw. mit der Trägergesellschaft des Impulszentrums; siehe dazu auch Pkt. 2.3). 2.2 Ziele Zielsetzung des Programms ist die Entwicklung und Stärkung zentraler Innovations-Kompetenzen und -Funktionen der Impulszentren im Innovationssystem mit dem Fokus auf High-Tech- und innovative Unternehmensgründungen sowie junge innovative Unternehmen im Wachstum. 2.3 Wer kann Anträge einreichen? Nachfolgend genannte Einrichtungen und Organisationen sind als mögliche FörderungswerberInnen zugelassen: Impulszentren und Trägergesellschaften von Impulszentren in ihrer Eigenschaft als deren Eigentümer, einzeln oder in Verbünden. Landesgesellschaften, die bei Impulszentren Gesellschafterfunktion ausüben oder die strategische Steuerung von Zentren innehaben. Seite 7

8 Spezialisierte Innovationsdienstleister, die im Auftrag der Impulszentren oder deren Eigentümer ausschließlich oder überwiegend die Dienstleistungskomponente der Impulszentren darstellen. (Als AntragstellerIn zugelassen bzw. förderbar nur bei Nachweis eines Kooperationsvertrags mit einem der in den beiden oben angeführten Punkten zugelassenen AntragstellerInnen). Von einer Förderung ausgeschlossen sind Gebietskörperschaften. Die Vorhaben können in verschiedenen Konstellationen aufgesetzt sein: Als Innovations-Vorhaben eines einzelnen Impulszentrums. Als Innovations-Vorhaben in Form einer Kooperation zwischen Impulszentren. Der Sammelbegriff Impulszentrum umfasst im engeren Sinn - unabhängig von der Finanzierungs- und Eigentümerstruktur - Zentren mit regionsbezogenen, regionalwirtschaftlichen Aufgaben, von denen vielfach auch Impulse zur Hebung des regionalen Innovationsklimas ausgehen. In solchen Impulszentren werden einer konzentriert angesiedelten Standortgemeinschaft 2 von Unternehmen, deren betriebliche Tätigkeit vorwiegend in der Entwicklung, Produktion oder Vermarktung neuer oder weiterentwickelter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen besteht, gemeinsame hochwertige infrastrukturelle Einrichtungen sowie Dienstleistungen durch ein Zentrumsmanagement angeboten. Impulszentren im Sinne dieser Sonderrichtlinien umfassen somit Gründer- und Technologiezentren, Technologietransferzentren sowie Innovationszentren, die den oben angeführten Anforderungen gerecht werden. Vom Begriff Impulszentrum nicht umfasst sind reine Immobilienprojekte, d.h. Büro-, Labor- oder Produktionsräumlichkeiten ohne gemeinsames Management und als Standortgemeinschaft ohne Verflechtungen und ohne gemeinsame regionsbezogene wirtschaftliche oder sozioökonomische Ziele. Weiters fallen nicht unter den Begriff Impulszentrum virtuelle Impulszentren sowie AplusB-Zentren. Achtung: Pro Impulszentrum (siehe auch Fußnote 1) ist die Teilnahme in nur 1 Antrag möglich (unabhängig ob als Einzelantragsteller oder Partner im Verbund). 2 Als Standortgemeinschaft wird hier eine Gruppe von Betrieben unterschiedlicher oder auch gleichartiger Branchen innerhalb einer baulichen Einheit mit sachlichen oder organisatorischen Verflechtungen bezeichnet. Aufgrund der Konzeption als Standortgemeinschaften unterscheiden sich Impulszentren förderungspolitisch wesentlich von diversen Instrumenten der einzelbetrieblichen Förderung. Seite 8

9 2.4 Welche Rolle haben weitere Organisationen? Organisationen, die nicht als geförderte Kooperationspartner im Vorhaben zugelassen sind, können als Drittleister in das Vorhaben eingebunden werden, sofern es sich bei den durch die Drittleistungen anfallenden Kosten um projektbezogene förderbare Kosten gemäß Punkt des Leitfadens handelt. 2.5 Wie lange ist die Laufzeit des Vorhabens? Die Laufzeit beträgt in der Regel 12 Monate, maximal 18 Monate. Der Abschluss aller geförderten Vorhaben hat bis spätestens zu erfolgen. 2.6 Förderung und Mitfinanzierung In den nachfolgenden Punkten finden Sie alle Informationen zu den förderbaren Kosten, der Höhe der Förderung und Ihrem Mitfinanzierungsanteil Welche Kosten werden gefördert? Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Innovationstätigkeit entstanden sind. Drittleistungen sind möglich (siehe 2.4.). Der frühest mögliche Zeitpunkt für den Projektstart ist nach Ausschreibungsende. Der Zeitraum der Kostenanerkennung entspricht der vertraglich festgelegten Laufzeit des Vorhabens, die mit dem Datum des Projektstarts beginnt und dem Datum des Projektendes endet. Detailinformationen zu anerkennbaren und nicht anerkennbaren Kosten sind im Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten in Förderungsansuchen und Berichten Version 1.2 kurz Kostenleitfaden - unter der Webadresse in der jeweils gültigen Version festgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung nicht anerkennbare Kosten sind: Investitionen für den Erwerb von Liegenschaften und unbeweglichem Vermögen Investitionen in Anlagen und Betriebsmittel (Ankauf von Soft- und Hardware etc.) Informationen zur Darstellung der Kosten im Kostenplan finden Sie im ecall. Seite 9

10 2.6.2 Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderung beträgt pro Impulszentrum absolut maximal EUR ,-. Die Förderungsintensität beträgt maximal 80% der förderbaren Projektkosten. In kooperativen Projekten mehrerer Impulszentren, kann jedes einzelne Impulszentrum eine Förderung von maximal EUR ,- und eine Förderungsquote von maximal 80% erhalten. Vorhaben im Rahmen dieses Programms werden hinsichtlich des EU-Beihilfenrechts unter der De-minimis Regelung 3 gefördert. Die Impulszentren bestätigen in einem Formular (siehe Downloadcenter), dass ihre Beihilfen aus "De minimis"-programmen in den letzten 3 Steuerjahren die Obergrenze von insgesamt EUR ,- nicht überschritten haben. Falls Partner im Vorhaben vorhanden sind, ist sowohl das Einzelformular (Formular 1) pro Partner als auch die Gesamtliste (Formular 2) auszufüllen und zu unterschreiben Wer muss wie viel mitfinanzieren? Die verbleibenden mindestens 20% sind als Eigenmittel (Cash und/oder In-Kind) von der/dem FörderungswerberIn bzw. von allen Partnern (bei Konsortien) einzubringen Wie viele Mittel stehen zur Verfügung? Insgesamt stehen für diese Ausschreibung ,- EUR EUR Bundesförderung des BMWFJ und bmvit zur Verfügung Wie wird ein Förderungsantrag geprüft? 1. Formalprüfung durch die FFG Die Formalvoraussetzungen werden für jeden Antrag durch die FFG nach Ende der Einreichfrist geprüft. Bei der Formalprüfung werden Ihre Angaben nicht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft. Dies geschieht in der inhaltlichen Überprüfung des Antrags. Sollte sich im Zuge dieser inhaltlichen 3 Die EU-beihilfenrechtliche Basis für die Förderungsfähigkeit der Projekte im Rahmen der gegenständlichen Sonderrichtlinie bildet die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt Nr. 379 vom , S 5-10). Siehe Downloadcenter: 4 Eigenanteil ist dabei als "Eigenleistung" im Sinne der ARR (Allgemeine Rahmenrichtlinien) zu verstehen. Eigenleistungen des Förderungswerbers sind sowohl Eigenmittel im engeren Sinn als auch eigene Sach- und Arbeitsleistungen, Kredite oder Beiträge Dritter, wobei diese keine Förderungen anderer Gebietskörperschaften für das gegenständliche Projekt sein dürfen. Seite 10

11 Prüfung herausstellen, dass formale Angaben nicht richtig bzw. unvollständig sind, kann der Antrag auch noch zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Verfahren ausgeschieden werden. Die Formalvoraussetzungen sind im vorliegenden Leitfaden im Punkt dargestellt. Das Ergebnis der Formalprüfung wird innerhalb von 2 Wochen via ecall-nachricht kommuniziert. Die Formalvoraussetzungen müssen erfüllt sein, sonst wird der Antrag aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden! 2. Förderungsempfehlung Anträge, welche die formalen Anforderungen erfüllt haben, werden durch ein unabhängiges Bewertungsgremium (ExpertInnenjury) fachlich evaluiert und beurteilt. Die ExpertInnenjury wird durch die BundesministerIn für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) und durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) eingerichtet. Sie bewertet die Anträge hinsichtlich ihrer Qualität der Auswahlkriterien (siehe Punkt 2.6.7). Auf Basis dieser Bewertung wird durch die ExpertInnenjury eine Förderungsempfehlung einschließlich allfälliger Auflagen und/oder Empfehlungen an die BundesministerIn für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) und den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) ausgesprochen. Seite 11

12 2.6.6 Formalvoraussetzungen Checkliste Checkliste FörderungswerberIn o Antragsberechtigt lt. Punkt 2.3 o 1 Antrag pro Impulszentrum(unabhängig ob als Einzelantragsteller oder Partner im Verbund), siehe auch Fußnote 1 Formalvoraussetzungen Antrag Vollständigkeit des Antrags Sprache Höhe der Bundesförderung Höhe der Eigenmittel Gesamtkosten Laufzeit o Projektbeschreibung (Upload als.pdf-dokument) o Kostenplan (Upload als xls.dokument) o Anhang (Upload als.pdf-dokument) o Deutsch o Förderungsquote: max. 80 % der förderbaren Kosten (absolut maximal EUR pro Impulszentrum) o Eigenmittel mind. 20 % der förderbaren Gesamtkosten o Max EUR pro Impulszentrum o In der Regel 12 Monate o Max. 18 Monate o Der Abschluss aller geförderten Vorhaben hat bis spätestens zu erfolgen Beschränkung der Seitenanzahl Schriftgröße, Zeilenabstand o Projektbeschreibung: max. 20 Seiten (exklusive Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) o Mind. 11 Punkt o Zeilenabstand mind. 1,3 zeilig o Die Seiten sind nummeriert CV o CV der Projektleitung und des Schlüsselpersonals (Upload als.pdf-dokument) Formalvoraussetzungen Anhang Falls Partner vorhanden: Absichtserklärungen zur Finanzierung der Eigenmittel der Partner Falls der Gemeinkostenzuschlagsatz über 20 % o Absichtserklärungen aller Partner liegen vor (Upload als.pdf-dokument) eine Absichtserklärung des Antragstellers ist nicht erforderlich o Entsprechen den Anforderungen der Vorlage und sind firmenmäßig gezeichnet o Stimmen mit der Finanzierung im Kostenplan kumuliert überein o Gemeinkostenzuschlagskalkulation beilegen (Upload als.pdf-dokument) De-minimis o Bestätigung, dass die Beihilfen aus "De minimis"- Programmen in den letzten 3 Steuerjahren die Obergrenze von insgesamt EUR ,- nicht überschritten haben (Formular 1). o Falls Partner vorhanden sind, ist sowohl das Einzelformular (Formular 1) pro Partner als auch die Gesamtliste (Formular 2) auszufüllen (Upload als.pdf-dokument). Seite 12

13 Teilnahmevoraussetzung o Bestätigung über eine vom jeweiligen Träger der FörderungswerberIn akzeptierten und autorisierten Strategie mit mittel- bis längerfristiger Wirkung (das Hochladen der Strategie selbst ist hier nicht erforderlich) (Upload als.pdf-dokument). o Kommitment (Bestätigung) des Trägers der FörderungswerberIn zur Profilbildung und zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Dienstleistungen unter Bedachtnahme des Marktrisikos und der Marktakzeptanz. (Upload als.pdf-dokument). o Bestätigung über die Trennung von Immobilie und Dienstleistung in Form einer Sparten- bzw. Kostenrechnung (Upload als.pdf-dokument). o Bei Landesgesellschaften als FörderungswerberIn: Bestätigung über die strategische Steuerung der Zentren (Upload als.pdf-dokument). o Bei spezialisierten Innovationsdienstleistern als FörderungswerberIn: Vorliegen des unterschriebenen Kooperationsvertrages (mit dem Impulszentrum bzw. mit der Trägergesellschaft des Impulszentrums) (Upload als pdf-dokument). Beschränkung der Seitenanzahl o Anhang: max. 30 Seiten Alle Vorlagen sind im Downloadcenter zur Ausschreibung unter verfügbar Nach welchen Kriterien werden Anträge beurteilt? Qualität des Vorhabens Qualität des Projektes zur strukturellen Verbesserung von Impulszentren: Qualitäts- und Innovationssprung bei Aufbau und Vertiefung der Innovationsmanagement- Kompetenz zur Stärkung des Impulszentrums bei kooperativen Projekten aller beteiligten Impulszentren - als Regionaler Innovator und Technologiemanager Qualität der Projektplanung Klare Ziele, Arbeitsplan, Angemessenheit von Kosten/Finanzierung Sicherstellung der Ausfinanzierung des Projekts Seite 13

14 Spezifische Programmziele Regionale Verankerung Entwicklungsstrategie, die im regionalen Umfeld des Impulszentrums verankert ist bzw. die auf die regionale Ausrichtung des Impulszentrums abgestimmt ist. Eignung der FörderungswerberIn/Partner Kompetenz und Qualifikation des Impulszentrumsmanagements hinsichtlich der Weiterentwicklung bestehender Dienstleistungen bzw. der Entwicklung neuer Dienstleistungen sowie hinsichtlich zur Umsetzung des Businessplanes im Zuge von Pilotprojekten. Ökonomisches Potenzial und Verwertung Marktrelevanz und Anwendungsbezogenheit der verbesserten Kompetenz und der neuen oder weiterentwickelten Dienstleistungen Konkreter Nutzen in der Anwendung für die Nachfrager aus der Wirtschaft, insbesondere für High-Tech- und innovative Unternehmensgründer sowie junge innovative Unternehmen im Wachstum; Verwertungsmöglichkeiten, Demonstrationscharakter. Längerfristige Perspektive, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftliche Situation des Impulszentrums Längerfristige Wirkung des Projektes und der entwickelten Dienstleistungen auf die wirtschaftliche Situation des Impulszentrums, Eignung des Dienstleistungsportfolios für eine entsprechende Eigenfinanzierung des Zentrums Wie ist das weitere Vorgehen nach der Prüfung der Anträge? Förderungsentscheidung Die Förderungsentscheidung obliegt dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend und der BundesministerIn für Verkehr, Innovation und Technologie und wird auf Grundlage der Empfehlung der ExpertInnenjury einschließlich allfälliger Auflagen und/oder Empfehlungen getroffen. Förderungsanbot Förderungsvertrag Danach wird den FörderungswerberInnen der ausgewählten Vorhaben durch die FFG ein zeitlich befristetes Förderungsanbot übermittelt. Nach Annahme des Anbots und Vorlage der erforderlichen Vertragsunterlagen wird ein Förderungsvertrag abgeschlossen. Bis zum Abschluss des Vertrags besteht kein Anspruch auf Förderung. Seite 14

15 2.6.9 Wie erfolgt die Auszahlung der Förderungsraten? Nach der Unterzeichnung des Förderungsvertrages sowie der Erfüllung von Auflagen erfolgt die Auszahlung der ersten Rate in Höhe von 50% der maximalen Förderung laut Vertrag. Vor Auszahlung der Endrate in Höhe von 50% der maximalen Förderung laut Vertrag erfolgt die Prüfung des Endberichtes und der Endabrechnung. Die Kostenanerkennung auf Basis der IST- Kosten erfolgt mit der Entlastung des Projektes nach der Rechnungsprüfung durch Projektcontrolling & Audit der FFG Welche Berichte und Abrechnungen sind erforderlich? Innerhalb von 2 Monaten nach Projektende sind ein fachlicher Endbericht und eine Endabrechnung via ecall zu legen. Seite 15

16 3. Unterstützung und Tipps 3.1 Unterstützung bei der Einreichung von Förderungsanträgen Bei Fragen können Sie sich gerne an folgende ExpertInnen der FFG wenden: Programmmanagement DI Martin Reishofer +43 (0) Mag. a Barbara Klimon barbara.klimon@ffg.at +43 (0) Sonja Kopic sonja.kopic@ffg.at +43 (0) Projektcontrolling & Audit Mag. a Martina Jilka martina.jilka@ffg.at +43 (0) Ernst Frischmann ernst.frischmann@ffg.at +43 (0) Tipps zur Erstellung des Förderungsantrags Bitte verschaffen Sie sich möglichst frühzeitig einen Überblick über die zur Einreichung eines Förderungsantrags erforderlichen Daten und über die Bedienung des ecalls. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im ecall unter Tutorial. Bitte registrieren Sie sich ehestens! Bei technischen Problemen, die möglicherweise durch Browsereinstellungen zustande kommen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig. Sollten Sie Konsortialpartner im Projekt haben, müssen Sie über den ecall Einladungen zur Teilnahme am Förderungsantrag versenden. Hilfe dazu finden Sie im Tutorial auf der Startseite des ecalls. Der/Die FörderungswerberIn kann den gesamten Förderungsantrag nur abschicken, wenn die Konsortialpartner ihre Partneranträge eingereicht haben! Die Dateigröße pro File im ecall soll 5 MB nicht überschreiten. Verwenden Sie die Checklisten im Punkt Formalvoraussetzungen und im Punkt 5 Hinweise zum Kostenplan. Gehen Sie das Formular für den Antrag Punkt für Punkt unter Verwendung des vorliegenden Leitfadens durch. Die Seiten des Antrags sind zu nummerieren. Nach Fertigstellung des Inhaltlichen Förderungsantrags ist das Inhaltsverzeichnis zu aktualisieren. Arbeiten Sie Ihre spezifischen Stärken heraus und bedenken Sie, dass die Auswahl der zu fördernden Vorhaben im Wettbewerb erfolgt. Seite 16

17 Vermitteln Sie die wesentlichen Inhalte in übersichtlicher Art und Weise. Führen Sie Ihre Angaben so detailliert und konkret wie möglich aus, damit sich die begutachtenden Personen ein Bild zu Ihrem geplanten Vorhaben machen können. Versuchen Sie trotzdem, knapp und präzise zu formulieren. Beschreiben Sie kurz und prägnant die Ausgangssituation und den durch das Vorhaben angestrebten Sollzustand. Formulieren Sie die damit verbundenen Maßnahmen, die zur Zielerreichung (entsprechend der Entwicklungsstrategie) durchgeführt werden sollen. Versetzen Sie sich in die Rolle und Funktion eines/r Experten/Expertin, die Ihren Antrag begutachten soll und lesen Sie Ihren Antrag nochmals mit den Augen eines/r Experten/Expertin. Lassen Sie sich zu Ihrem Antrag von einer oder mehreren fachkundigen Person/en Feedback geben: Dies erlaubt Ihnen Schwachstellen in der Darstellung zu identifizieren und Verbesserungspotenzial aufzuzeigen, etwaige Betriebsblindheit wird verhindert und ermöglicht eine zusätzliche Sichtweise auf die Darstellung des Vorhabens. Sie könnten z.b. auf folgende Fragen zusätzliche Hinweise erhalten: Sind alle dargestellten Punkte leicht erfassbar und in sich schlüssig? Welche Aspekte, die Ihnen wichtig sind und die auch zentral sind für die Erfassung der wesentlichen Aspekte Ihres Vorhabens, sollten noch stärker herausgearbeitet werden? Und welche Aspekte sind eher unnötig dafür? Die Angabe der maximalen Seitenanzahl ist NICHT als Aufforderung zu verstehen, diesen Wert auch erreichen zu müssen. Verfassen Sie den Antrag so, dass für die prüfenden ExpertInnen der Gehalt und Nutzen Ihres geplanten Vorhabens erkennbar wird. Qualität vor Quantität! Seite 17

18 4. Hinweise zur Projektbeschreibung Das Word-Dokument Projektbeschreibung steht im Downloadcenter unter zur Verfügung. A0 KURZZUSAMMENFASSUNG Stellen Sie den Projektinhalt auf maximal einer A4 Seite zusammengefasst und aussagekräftig dar. A1 INHALTSVERZEICHNIS Aktualisieren Sie bitte das Inhaltsverzeichnis für die Projektbeschreibung nach Abschluss aller Arbeiten. A2 INHALTLICHE BESCHREIBUNG A2.1 Ausgangslage und Motivation Stellen Sie in Bezug auf die geplanten Inhalte und die erwarteten Ergebnisse Ihres Vorhabens konkret den Ist-Zustand dar. Welches Problem/Defizit adressieren Sie mit Ihrem geplanten Vorhaben? Wie begründen Sie die Relevanz Ihres Projekts? Beschreiben Sie gegebenenfalls die für das geplante Projekt relevante bereits bestehende personelle Kapazität, Ausstattung und Infrastruktur sowie deren Nutzungsmöglichkeiten für das geplante Vorhaben. A2.2 Ziele Stellen Sie konkret die Ziele Ihres Projekts dar. Die Ziele müssen überprüfbar und soweit wie möglich quantifizierbar sein. Um Ihr Projekt besser steuerbar und abgrenzbar zu machen, empfiehlt sich auch die Definition von Nicht-Zielen. Sie können Haupt- und Zusatzziele definieren. A2.3 Projektinhalt Beschreiben Sie wie Ihr Projekt zur Verbesserung des Angebots anwendungsbezogener Innovationsleistungen speziell für High-Tech und innovative Unternehmensgründungen sowie junge innovative Unternehmen im Wachstum beiträgt. Stellen Sie Ihr strategisches Detailkonzept und Ihren Business-Plan für die Umsetzung neuer ertragsschaffender Dienstleistungen dar. Dieses Detailkonzept muss sich in ein strategisches Gesamtkonzept der Zentren einfügen und zu einer Verbesserung der Eigenfinanzierung der Zentren beitragen. Dieses Konzept ist verpflichtend und daher jedenfalls darzustellen. Seite 18

19 Darüberhinaus (optional) können folgende Maßnahmen gefördert werden nehmen Sie ggf. dazu Stellung: Entwicklung und Darstellung von konkreten Pilotprojekten zur Umsetzung des jeweiligen Businessplanes. Entwicklung und Darstellung der geplanten Qualifizierungsmaßnahmen von Impulszentren- ManagerInnen, die diese in die Lage versetzen, Planung, Organisation, Management und Umsetzung der Innovationsvorhaben durchzuführen. Nehmen Sie dabei auch Bezug auf den Stand der Technik und die wichtigsten Trends. Arbeiten Sie die neuen/innovativen Ansätze Ihres Projektes heraus, stellen Sie gegebenenfalls Methoden dar. Zeigen Sie, wie das Projekt zur Erweiterung der Wissensbasis im Impulszentrum und/oder in der Region beitragen kann. Zeigen Sie gegebenenfalls auf, wie mit dem Projekt zu einer verbesserten Nutzung vorhandener Ergebnisse beigetragen werden kann. Was ist der Mehrwert Ihres Vorhabens? Stellen Sie Ihr Vorhaben auch anhand einzelner Arbeitspakete dar (benutzen Sie dazu die vorgegebene Tabelle im Formular Projektbeschreibung ). Gehen Sie dabei auf die inhaltlichen und zeitlichen Abhängigkeiten ein. Das Arbeitspaket Projektmanagement ist in der Vorlage definiert und verpflichtend. A2.4 Ergebnisse Stellen Sie mit Bezug auf die Ziele bzw. Arbeitspakete Ihres Vorhabens die erwarteten Ergebnisse detailliert dar. Formulieren Sie diese so, dass sie überprüft werden können. Soweit dies möglich ist, geben Sie auch messbare Ergebnisse an. Führen Sie die in A2.3. dargestellten geplanten Ergebnisse der einzelnen Arbeitspakte näher aus. Achten Sie auf die Abstimmung mit den im Punkt A2.5 dargestellten Meilensteinen; die Ergebnisse des Vorhabens gehen über die Definition von Meilensteinen hinaus. A2.5 Meilensteine und Zeitplan Stellen Sie grafisch den Zeitplan der Arbeitspakete dar. Erstellen Sie weiters eine chronologische Liste der Meilensteine und stellen Sie den Zusammenhang der einzelnen Meilensteine zu den individuellen Arbeitspaketen dar (benutzen Sie dazu die vorgegebene Tabelle im Formular Projektbeschreibung ). Zentrale Meilensteine sind beispielsweise geplante Ergebnisse (abzustimmen mit A2.4), die am Ende von Arbeitsschritten vorliegen, aber auch wichtige Ereignisse wie Veranstaltungen, Workshops usw. Seite 19

20 A3 Rahmenbedingungen und Ressourcen Fassen Sie in den Punkten A3.1 bzw. A3.2 kurz die Kompetenzen und Qualifikation des/der Förderungswerbers/in und gegebenenfalls seiner Projektpartner zur Erreichung der Projektziele zusammen. A3.1 Kurzdarstellung der FörderungswerberIn Stellen Sie den strukturellen Aufbau und gegebenenfalls die inhaltliche Ausrichtung des Impulszentrums sowie Ihre Kompetenzen als FörderungswerberIn dar. Geben sie - soweit möglich - einen Überblick über Daten wie Bestandsjahre des Impulszentrums, Anzahl der Unternehmen im Impulszentrum, Anzahl der MitarbeiterInnen des Zentrums bzw. Beschäftigte in den eingemieteten Unternehmen des Zentrums, etc. an. Machen Sie konkrete Angaben zur Person des Projektleiters/der Projektleiterin. Zusätzlich ist ein Lebenslauf des Projektleiters/der Projektleiterin im Anhang darzustellen. A3.2 Kurzdarstellung von Partnern Wenn Sie mit anderen Impulszentren im Projekt zusammenarbeiten, stellen Sie deren Beitrag zum Vorhaben dar und begründen Sie deren Auswahl. Stellen Sie dar, wie die Zusammenarbeit organisiert ist. Welche Kompetenzen bringen die Partner ein? Führen Sie aus, in welcher Form welche Leistungen von den Partnern eingebracht werden (als Sach- und/oder Personalleistung?). Führen Sie auch den Nutzen an, den die Partner aus der Zusammenarbeit in dem geplanten Vorhaben haben. Bezeichnung Partner Kompetenzbereich Inhaltlicher Beitrag zum Vorhaben Nutzen des Partners Haben Sie keine Partner, entfällt dieser Punkt! Bitte diese Überschrift nicht löschen. A3.3 Einbettung in die Entwicklungsstrategie Beschreiben Sie die spezifische regionale Ausgangssituation sowie den regionalwirtschaftlichen Handlungsbedarf und wie Sie darauf mit dem eingereichten Projekt reagieren wollen. Beschreiben Sie grob das Umfeld, in dem die geplanten Aktivitäten eingebettet sind. Stellen Sie Ihre Positionierung innerhalb der regionalen Akteure in der Innovationslandschaft (z. B. AplusB-Zentren) dar. IST-Situation Beschreiben Sie konkret und klar nachvollziehbar die aktuelle Entwicklungsstrategie der FörderungswerberIn/Partner. PLAN-Situation Welchen Beitrag und Mehrwert leistet das Projekt zur Umsetzung Ihrer Entwicklungsstrategie? Beschreiben Sie im Detail mit welchen Maßnahmen Sie dies erreichen? Zeigen Sie, wie das Seite 20

21 Projekt das/die betroffene(n) Impulszentren und das jeweilige Umfeld gegenüber der Ausgangssituation in eine wesentlich bessere Position bringen kann. Wie trägt das Projekt zur strukturellen Verbesserung des/r Impulszentren bei (Qualitäts- und Innovationssprung)? A3.4 Finanzierung Geben Sie einen Überblick über die Finanzierungsstruktur der FörderungswerberIn/PartnerInnen und gegebenenfalls über eine inkludierte (öffentliche) Basisfinanzierung (siehe Punkt 1.5.3). A4 ÖKONOMISCHES POTENTIAL UND VERWERTUNG A4.1 Marktrelevanz und Anwendungsbezogenheit Beschreiben Sie den konkreten Nutzen in der Anwendung für die Nachfrager aus der Wirtschaft, insbesondere für High-Tech- und innovative Unternehmensgründer sowie junge innovative Unternehmen im Wachstum. Gehen Sie dabei auch konkret auf Verwertungsmöglichkeiten und Demonstrationscharakter ein. A4.2 Längerfristige Perspektive Stellen Sie die längerfristige Wirkung des Projektes und der entwickelten Dienstleistungen in Hinblick auf die wirtschaftliche Situation des Impulszentrums dar. Beschreiben Sie dabei auch Eignung des Dienstleistungsportfolios für eine entsprechende Eigenfinanzierung des Impulszentrums. A5 ERLÄUTERUNGEN ZUM KOSTENPLAN Erläutern Sie die im Kostenplan angeführten Positionen: F&E&I-Infrastruktur Nutzung, Sach- und Materialkosten, Drittkosten (Kosten für Leistungen Dritter) - Umfang, Reisekosten u. a. Zweck der Reisen. Erläutern Sie die Relevanz der geplanten Kosten für das Projekt. Seite 21

22 5. Hinweise zum Kostenplan Informationen und Ausfüllhilfen: Die Excel-Dokumente für den Kostenplan stehen im ecall bzw. unter Foerderung zur Verfügung. Die Ausfüllhilfe finden Sie direkt im jeweiligen Excel-Dokument. Den Kostenleitfaden finden Sie unter Die Checkliste für PartnerInnen: Der Konsortialführung obliegt das Projektmanagement sowie die Kommunikation mit der Förderungsstelle und den ProjektpartnerInnen. Dazu gehören die Prüfung der Kostenpläne aller PartnerInnen im Hinblick auf Projektrelevanz, genehmigungskonforme Kostenhöhe, genehmigungskonforme Projektentwicklung und vorgabengetreue (Förderungsrichtlinien, Leitfaden) Förderungsansuchen der PartnerInnen anhand der von den PartnerInnen bekannt gegebenen Daten und Angaben. Beim Feststellen von Mängeln (lt. Checkliste) bei den Förderungsansuchen der PartnerInnen sind diese im Kostenplan vom/von der jeweilige/n PartnerIn zu korrigieren und die korrekte Version der Konsortialführung zu übermitteln. Seite 22

23 Checkliste für PartnerInnen Kostenplan Allgemein: Der Kostenplan ist formal korrekt & vollständig befüllt (Anforderungen laut gültigem Kostenleitfaden) Alle Bezeichnungen von Kostenpositionen sind aussagekräftig. Wenn der/die Konsortialpartner/In angegeben hat vorsteuerabzugs-berechtigt zu sein, dann sind die Kosten netto anzugeben. Wurden Leistungen von einem/r Konsortialpartner/In zugekauft? Wenn ja Korrektur des Kostenplans die Kosten sind bei jenem/r Konsortialpartner/In anzugeben, bei dem sie anfallen werden. Personalkosten: Die max. verrechenbaren Stunden pro Jahr pro Mitarbeiter (bei 40 h/woche Vertrag) liegen bei h, bzw. aliquot bei kürzeren Berichtszeiträumen. Stundensatzüberprüfung: Die Überprüfung des Gemeinkostenzuschlagssatzes (Gkz) ist durch den Konsortialführer im Detail nicht möglich. o Es ist kein Gkz angegeben (Konsortialpartner/In legt den Gkz gegenüber der Konsortialführung nicht offen Stundensatz ist jedoch inkl. Gkz angegeben): Plausibilitätsprüfung geschieht unter der Annahme von 20 % Gkz: Überprüfung ob Stundensatz exkl. 20 % Gkz unter dem Höchstsatz liegt. o Beträgt der angegebene Gkz bis 20 %: Plausibilitätsprüfung ob der Stundensatz exkl. des angegebenen Gkz unter dem maximal anerkannten Höchstsatz liegt. o Liegt der angegebene Gkz über 20 %: Einforderung der Gkz-Berechnung. Die Gkz Berechnung ist als Anhang des Antrags hochzuladen. Plausibilitätsprüfung ob der Stundensatz exkl. des angegebenen Gkz unter dem maximal anerkannten Höchstsatz liegt. F&E Infrastruktur Nutzung Plausibilitätsprüfung: Die Anzahl der Nutzungsmonate kann max. der Summe der Monate der beantragten Projektlaufzeit entsprechen. Ist die F&E Infrastrukturnutzung projektrelevant Hinweis in der Projektbeschreibung für Förderungsansuchen. Sach- und Materialkosten Sind die beantragten Sach- und Materialkosten projektrelevant Hinweis in der Projektbeschreibung für Förderungsansuchen. Drittkosten / Kosten für Leistungen Dritter Sind die beantragten Drittkosten projektrelevant Hinweis in der Projektbeschreibung für Förderungsansuchen. Reisekosten Sind die Personen, die in den Reisekosten angeführt sind, in den Personalkosten aufgelistet. Wenn Nein ist dies in der Projektbeschreibung zu erklären. Sind die beantragten Reisekosten projektrelevant Hinweis in der Projektbeschreibung. Seite 23

24 6. Hinweise zu den (Datei-) Anhängen des Förderungsantrags Für einen formal gültigen und vollständigen Förderungsantrag sind die unter Punkt dieses Leitfadens aufgelisteten Formalvoraussetzungen zu erfüllen. Alle erforderlichen Dokumente müssen dazu bei den Dateianhängen im ecall hochgeladen werden. Die Vorlagen sind unter im Downloadcenter zu finden. Der Menüpunkt DATEIANHÄNGE im ecall setzt sich aus folgenden Unterpunkten zusammen: Antragsbeschreibung: 1. Projektbeschreibung: Die Projektbeschreibung muss als.pdf-datei hochgeladen werden. 2. Kostenplan: Der Kostenplan muss als.xls-datei hochgeladen werden. 3. Anhang zum Antrag: Der Anhang zum Antrag ist als.pdf-datei hochzuladen und ist mit 30 Seiten beschränkt. Klicken Sie auf das "Neu"-Symbol, um einen neuen Datensatz anzulegen. Die max. 30 Seiten setzen sich wie folgt zusammen - folgende Dokumente MÜSSEN im Anhang enthalten sein: Falls Partner vorhanden: Absichtserklärungen der mitfinanzierenden Unternehmenspartner (Uploadbereich: DATEI-ANHÄNGE ABSICHTSERKLÄRUNGEN ) Eine Vorlage für die Absichtserklärung finden Sie im Downloadcenter unter Absichtserklärung. Eine Absichtserklärung der AntragstellerIn ist nicht erforderlich. Die Absichtserklärungen müssen firmenmäßig gezeichnet sein und mit der Finanzierung im Kostenplan kumuliert übereinstimmen. CV (Uploadbereich: DATEI-ANHÄNGE CV UND PUBLIKATIONSLISTEN ) CV der Projektleitung und des Schlüsselpersonals. De-minimis (Uploadbereich: DATEI-ANHÄNGE ANTRAGSBESCHREIBUNG Weiteren Anhang erstellen ) Falls Partner vorhanden sind, ist sowohl das Einzelformular (Formular 1) pro Partner als auch die Gesamtliste (Formular 2) auszufüllen. Teilnahmevoraussetzung (Uploadbereich: DATEI-ANHÄNGE ANTRAGSBESCHREIBUNG Weiteren Anhang erstellen ) Seite 24

25 o Bestätigung über eine vom jeweiligen Träger der FörderungsnehmerIn akzeptierten und autorisierten Strategie mit mittel- bis längerfristiger Wirkung (das Hochladen der Strategie selbst ist hier nicht erforderlich). o Kommittment (Bestätigung) des Trägers der FörderungsnehmerIn zur Profilbildung und zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Dienstleistungen unter Bedachtnahme des Marktrisikos und der Marktakzeptanz o Bestätigung über der Trennung von Immobilie und Dienstleistung in Form einer Sparten- bzw. Kostenrechnung o Bei Landesgesellschaften als FörderungsnehmerIn: Bestätigung über die strategische Steuerung der Zentren. o Bei spezialisierten Innovationsdienstleistern als FörderungsnehmerIn: Vorliegen des unterschriebenen Kooperationsvertrages. Falls der Gemeinkostenzuschlagsatz über 20 % beträgt ist die Gemeinkostenzuschlagskalkulation hochzuladen. (Uploadbereich: DATEI-ANHÄNGE ANTRAGSBESCHREIBUNG Weiteren Anhang erstellen ) Weiters KÖNNEN folgende Dokumente enthalten sein: Etwaige Vereinbarungen zwischen den Partnern hinsichtlich Verwertungsrechte. Weitere Zusätze, Übersichten, graphische Darstellungen etc. Seite 25

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