Welthandelsorganisation (WTO) / Überprüfung der Handelspolitik der Schweiz (15. und 17. Dezember 2004)
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1 PRESSEROHSTOFF Welthandelsorganisation (WTO) / Überprüfung der Handelspolitik der Schweiz (15. und 17. Dezember 2004) Die Überprüfung der Handelspolitik durch die Welthandelsorganisation (WTO) hat zum Ziel, die Transparenz der Handelspolitik und -praxis der Mitgliedsländer zu verbessern, diese Politik zu verstehen und eine multilaterale Evaluation ihrer Auswirkungen auf das Welthandelssystem zu ermöglichen. Die Überprüfung wird durch das Organ zur Überprüfung der Handelspolitik der WTO auf der Grundlage von zwei Dokumenten vorgenommen: Eine Darstellung der allgemeinen Handelspolitik, die von der betreffenden Regierung vorgelegt wird, sowie ein detaillierter und unabhängiger Bericht, der vom Sekretariat der WTO erarbeitet wird. Diese beiden Dokumente werden in der Folge zusammen mit einem Bericht über die entsprechenden Diskussionen veröffentlicht. Die Handelspolitik der Schweiz wurde bereits drei Mal überprüft: Zunächst 1991 im Rahmen des GATT sowie 1996 und 2000 im Rahmen der WTO. Zum zweiten Mal werden die Schweiz und Liechtenstein gemeinsam überprüft, da die WTO die Mitglieder einer Zoll- oder Währungsunion jeweils in einem einzigen Bericht behandelt. Der aktuelle Bericht des Sekretariats der WTO konzentriert sich nach einer kurzen Übersicht des wirtschaftlichen Umfelds der Schweiz und Liechtensteins auf den Rahmen und die Ziele der Handelspolitik, und analysiert die Handelspraxis nach Art der Massnahmen und nach Wirtschaftssektor. Die WTO legt Zollpolitik und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der Landwirtschaftspolitik der Schweiz und Liechtensteins detailliert dar. Der Bericht prüft auch die anderen Gebiete, die durch WTO- Abkommen abgedeckt sind, insbesondere die Bereiche Handelsschranken, öffentliches Beschaffungswesen, geistiges Eigentum, Telekommunikation sowie die restlichen Dienstleistungen. Die Politik der Schweiz und jene Liechtensteins bezüglich Wettbewerb und Infrastrukturen sowie die Entwicklung ihrer Aussenbeziehungen durch bilaterale und regionale Abkommen, auch mit der EU und im Rahmen der EFTA, sind ebenfalls Gegenstand des Berichts. Die wichtigsten Schlussfolgerungen des Berichts des Sekretariats der WTO lauten folgendermassen: Das Wirtschaftswachstum hat sich in der Schweiz und in Liechtenstein seit 2000 unterschiedlich entwickelt. In Liechtenstein war das Wachstum stark und mit einer Ausdehnung der Beschäftigung und einer Diversifizierung der Aktivitäten verbunden. Hingegen erlebte die Schweizer Wirtschaft eine lange Phase der Stagnation und bisher hat der Aufschwung nicht zu einer Abnahme der Erwerbslosigkeit geführt. Das Sekretariat der WTO hält fest, dass die Finanzpolitik der Schweiz zur Zeit von Sparmassnahmen geprägt ist, während gleichzeitig eine stark expansionistische Geldpolitik betrieben wird. Zudem wird festgestellt, dass die Wirtschaft der beiden Länder immer stärker auf die verarbeitende Industrie im Bereich Hochtechnologie und auf Dienstleistungen ausgerichtet ist. Jedoch bleibt die Nahrungsmittelindustrie, die stark von den spezifischen Bedingungen der Landwirtschaft und des Handels profitiert, ein wichtiger Faktor in der Schweiz. Das Sekretariat stellt fest, dass die Handelspolitik der Schweiz und Liechtensteins auf Grund des Abkommens zur Zollunion von 1923 hauptsächlich durch die Schweiz bestimmt wird. Liechtenstein ist seit 1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der Beitritt zum EWR hat
2 gemäss dem Sekretariat der WTO die Wirtschaft Liechtensteins in den letzten Jahren stark angekurbelt. Das Sekretariat hält zudem fest, dass die Schweizerische Regierung seit dem Jahr 2000 eigenständig mehrere Reformen des Aussenhandelssystems durchgeführt hat, die hauptsächlich die Transparenz erhöhen, den Wettbewerb fördern und die Konsumentenpreise senken sollten. In verschiedenen Bereichen wurden Reformvorschläge gemacht,, etwa im geistigen Eigentum oder öffentlichen Beschaffungswesen, die jedoch durch Parlament und Volk nicht in allen Fällen gutgeheissen wurden. Dies betraf insbesondere die Reform der Elektrizitätsversorgung. Das Sekretariat hält fest, dass die WTO weiterhin eine zentrale Rolle in der Schweizerischen Handelspolitik spielt, dass jedoch auch die regionalen Abkommen einen wachsenden Raum einnehmen. So haben die Bilateralen Abkommen der Schweiz mit der Europäischen Union sowie die Erweiterung der EU zu einer markanten Handelsliberalisierung zwischen beiden Partnern geführt und zur Anpassung zahlreicher technischer Regelungen der Schweiz an jene der EU geführt. Das Sekretariat erinnert daran, dass der gemeinsame Zolltarif zwischen der Schweiz und Liechtenstein, der mit Ausnahme von Erdgas und Erdölprodukten vollumfänglich konsolidiert ist, immer noch ausschliesslich aus spezifischen Zöllen besteht. Das Sekretariat hat seinerseits ausgerechnet, dass der einfache Durchschnitt des Wertäquivalents der unter Meistbegünstigungsbedingungen effektiv angewandten Zölle im Jahr ,3 Prozent beträgt, während die Zollansätze sehr unterschiedlich sind. Gemäss der Definition der WTO liegt der Durchschnitt des Wertäquivalents für Zölle auf Landwirtschaftsprodukte bei 36 Prozent, wobei der höchste Zollansatz 1'705 Prozent beträgt. Hingegen beläuft sich der Durchschnitt des Wertäquivalents der Zölle auf nichtlandwirtschaftliche Produkte lediglich auf 2,3 Prozent. Die Produkte von 18 Prozent der Tariflinien können zollfrei eingeführt werden, während für 39 Prozent der Tariflinien Zölle erhoben werden, die 2 Prozent oder weniger betragen. Das Sekretariat stellt zudem fest, dass der gemeinsame Tarif verschiedene Besonderheiten aufweist, die teilweise mit dem Schutz der Landwirtschaft zusammenhängen. So hebt das Sekretariat das System der vierteljährlichen Anpassung der Zölle für Futtermittel und verarbeitete Nahrungsmittel hervor. Hingewiesen wird weiter auf die zahlreichen Befreiunge n für Produkte, die als Inputfaktoren benutzt werden. Das Sekretariat anerkennt jedoch, dass die Zollverfahren wirksam und transparent und die meisten Vorgänge zur Zollabfertigung informatisiert sind. Weiter wird festgestellt, dass die Schweiz und Liechtenstein seit 2000 keine Antidumping- oder Schutzmassnahmen getroffen haben. Jedoch erinnert das Sekretariat daran, dass sich die beiden Länder für eine grosse Anzahl Landwirtschaftsprodukte das Recht vorbehalten haben, die spezielle Schutzklausel des WTO-Abkommens über die Landwirtschaft geltend zu machen. Das Sekretariat unterstreicht die Tatsache, dass das Schweizerische Kartellgesetz durch die Anwendung direkter Sanktionen zur Unterdrückung illegaler Absprachen verstärkt wurde; auch findet es Anwendung auf Einschränkungen der Einfuhr, die sich nicht ausschliesslich aus Rechten des geistigen Eigentums herleiten. Ab 2000 wurden der Staatshandel und die anderen ausschliesslichen Rechte abgeschafft oder eingeschränkt, mit einigen Ausnahmen wie Salzherstellung und - handel. Die Anzahl technischer Reglemente, die noch nicht mit jenen der EU 2
3 übereinstimmen, hat stark abgenommen. Das Sekretariat hält für diesen Bereich fest, dass die Harmonisierung der Regulierungen der Schweiz und Liechtensteins mit jenen von EU/EWR den Handel mit der restlichen Welt ebenfalls erleichtern wird. In allgemeiner Hinsicht ist das Sekretariat der Auffassung, dass die Schweiz und Liechtenstein eine liberales Aussenhandelsregime für industrielle Produkte und Dienstleistungen anwenden. Die Unternehmen dieser Länder sind in den meisten Fällen sehr wettbewerbsfähig, weisen einen hohen Exportanteil auf und haben sich ohne oder mit einer nur minimalen Hilfe des Staates entwickelt. Das Sekretariat hält zudem fest, dass die Schweiz und Liechtenstein die Reform ihrer Dienstleistungsmärkte weitergeführt haben. In gewissen Bereichen, namentlich bei den Finanzdienstleistungen, ist das Sekretariat der Meinung, dass die beiden Länder über ihre multilateralen Verpflichtungen hinaus liberalisiert haben. Telekommunikation und Postdienstleistungen stellen zwei Teilsektoren dar, in denen die Schweiz und Liechtenstein Gesetze und Regelungen zur Liberalisierung auf der Grundlage der Meistbegünstigungsklausel angewandt haben. Diese Reformen hatten für die Kunden konkrete positive Auswirkungen. Generell hält das Sekretariat fest, dass die Landwirtschaftspolitik weiterhin durch das in der Verfassung verankerte Prinzip der Selbstversorgung geprägt ist. Das Sekretariat ist der Meinung, dass auf Grund der hohen Ausserkontingentszollansätze für die meisten Importprodukte, die im Wettbewerb mit einheimischen Erzeugnissen stehen, die Preise für Nahrungsmittel auf dem Binnenmarkt höher sind als in der Mehrheit der anderen Länder, dies zu Lasten der Konsumenten und der anderen Wirtschaftszweige. Das Sekretariat stellt fest, dass das Niveau der finanziellen Stützung der Schweizerischen Landwirtschaft seit 2000 zwar konstant geblieben ist, der allmähliche Systemwechsel von der Preisstützung zu Direktzahlungen jedoch weitergeführt wurde. Zudem ist das Sekretariat der Meinung, dass die Exportsubventionen, die in erster Linie Käse und entrahmte Milch betreffen, höher sind als in den meisten anderen WTO-Mitgliedsländern. Schliesslich hebt das Sekretariat hervor, dass die Behörden versuchen, geographische Herkunftsbezeichnungen, Etikettierung sowie biologische Produktionsnormen zu fördern, dies im Hinblick auf die Entwicklung eines Marktes für qualitativ hochstehende Landwirtschaftsprodukte und Nahrungsmittel. Der Bericht der Schweizerischen Regierung legt seinerseits die jüngsten Entwicklungen bezüglich Innen- und Aussenpolitik sowie die Ziele der Schweiz im Rahmen der Doha-Runde der multilateralen Handelsverhandlungen dar. Es werden die bisher erfolgten und die laufenden Wirtschaftsreformen sowie die Anstrengungen im Hinblick auf eine höhere Kohärenz der Handelspolitik präsentiert. Der Bericht unterstreicht, dass die Schweizerischen Behörden auf makroökonomischer Ebene generell eine Politik zur Konsolidierung der Finanzen und zur Sicherung der Preisstabilität betreiben. Gleichzeitig haben die Schweizerischen Behörden in den letzten Jahren daran gearbeitet, das allgemeine wirtschaftliche Umfeld trotz erschwerter wirtschaftlicher Bedingungen durch strukturelle Reformen zu verbessern. Einerseits ist es der Regierung ein Anliegen, die Rahmenbedingungen für den dynamischen, produktiven und wettbewerbsfähigen Teil der Wirtschaft verbessern, dies mit dem Ziel, sowohl das Wirtschaftswachstum als auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu verstärken. Anderseits sollen im binnenorientierten Sektor die Reformen verstärkt vorangetrieben werden. Bezüglich der intern eingeführten strukturellen Reformen legt der Bericht insbesondere die Massnahmen dar, die in den letzten Jahren zur Stärkung des internen Wettbewerbs und damit zur Ankurbelung des sehr schwachen Wirtschaftswachstums der Schweiz getroffen wurden. Namentlich werden die weitreichende Revision des Kartellgesetzes im Jahr 2004, die Liberalisierung des 3
4 Postmarktes und des Schienengüterverkehrs, die Weiterführung der Liberalisierung der Telekommunikation, die Revision des Zollgesetzes, die fortlaufenden Reformen in der Landwirtschaft, die Revision des Nationalbankgesetzes sowie die Änderungen bei der Regulierung der Finanzdienstleistungen erwähnt. Weiter verweist der Bericht auf die erfolgten Entwicklungen in den Bereichen geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen und Einsatz von genetisch veränderten Organismen. Angeführt werden auch die Weiterführung der Anpassung der technischen Regulierungen und Normen an jene der EU, der Abbau technischer Handelsschranken, die Vereinfachung administrativer Verfahren und die erfolgten Massnahmen zur Reduzierung der Bedeutung des Staatshandels. Zudem werden in knapper Form die anderen Prioritäten der Schweizerischen Innenpolitik vorgestellt, insbesondere bezüglich Umweltschutz und grundlegender Arbeitsnormen. Schliesslich legt der Bericht die wichtigsten Bestandteile des neuen Pakets struktureller Reformen dar, das der Bundesrat Anfang 2004 mit dem Ziel lancierte, das Wachstum durch eine Dynamisierung der Binnenwirtschaft anzukurbeln. Auf der externen Ebene betont der Bericht, dass die wirtschaftliche Öffnung und die Weiterführung der Liberalisierung des internationa len Handels auf multilateraler, regionaler und bilateraler Basis eine wichtige Priorität der Schweiz bleiben. Festgehalten wird auch, dass die zunehmende Interdependenz weiterhin eine Verstärkung der multilateralen Zusammenarbeit und ihrer Institutionen erfordert. In diesem Zusammenhang hält der Bericht fest, dass die WTO bezüglich schrittweiser Liberalisierung des internationalen Handelsverkehrs, bezüglich Festlegung von Regeln, Rechten und Verpflichtungen im Rahmen des internationalen Handels sowie bezüglich Streitbeilegung eine grundlegende Rolle spielen muss. Ebenfalls unterstrichen wird die Bedeutung der Förderung der Kohärenz zwischen der Aussenwirtschaftspolitik und der restlichen Politik der Regierungen auf nationaler wie auf multilateraler Ebene. Au s all diesen Gründen legt die Schweiz grossen Wert auf einen Erfolg bei den laufenden Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde. Der Bericht ruft in Erinnerung, dass die Schweiz mit der Umsetzung der ersten bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union begonnen hat und kürzlich eine weitere Reihe sektorieller Abkommen mit der EU unterzeichnet hat, welche verschiedene Bereiche betreffen: Justiz, Polizei, Asyl und Migration (im Rahmen der Abkommen von Schengen und Dublin), Besteuerung von Sparguthaben und Bekämpfung von Steuerhinterziehung bei der indirekten Steuer (Zollhinterziehung) sowie Gebiete, die von den Bilateralen Abkommen I nicht abgedeckt werden konnten. Zudem stellt der Bericht fest, dass die Schweiz im Rahmen der EFTA ihr Netzwerk von Freihandelsabkommen im Mittelmeerraum, in Süd-Ost-Europa und kürzlich mit mehreren aussereuropäischen Ländern erweitert hat. Der Bericht stellt zudem fest, dass die Schweiz die Integration der Entwicklungs - und Transitionsländer sowie der ärmsten Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft durch Handel und Investitionen aktiv unterstützt. In diesem Zusammenhang erinnert der Bericht an die befürwortende Haltung der Schweizer Behörden bezüglich der Öffnung der Märkte für Produkte aus den ärmsten Entwicklungsländern (Least developed Countries LDC), bezüglich Aktionen zu Gunsten von Ländern, die im Begriff sind, der WTO beizutreten sowie bezüglich verstärkter technischer Hilfe für Entwicklungsländer, damit sich diese in das multilaterale System integrieren und ihre Kapazitäten entwickeln können, um von diesem System zu profitieren. Im letzten Teil legt der Bericht der Schweizerischen Regierung die Ziele dar, welche die Schweiz für die verschiedenen Verhandlungen der Doha -Runde definiert hat: Zutritt zum nichtlandwirtschaftlichen Markt: Die Schweiz wünscht einen besseren Zugang zu den Märkten der andern Mitgliedstaaten, insbesondere zu den Märkten 4
5 der Schwellenländer ausserhalb Europas, mit denen sie keine Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Dienstleistungen: Die Schweiz hat sich stark für die Verbesserung des Marktzutritts im Bereich Dienstleistungen eingesetzt und im April 2003 ein erstes Verhandlungsangebot eingereicht. Dieses Angebot umfasst horizontale Verpflichtungen, freiberufliche Tätigkeiten, Postdienstleistungen, Telekommunikation, Dienstleistungen im Baugewerbe, Bildungsdienstleistungen, Tourismus sowie Schiffs -, Luft- und Strassenverkehr. Die Schweiz prüft alle an sie eingegangenen Verhandlungsforderungen. Insbesondere werden Forderungen geprüft, welche die Schweizerische Wachstumspolitik stützen und die Möglichkeiten von Marktzutritt und Inländerbehandlung verbessern. Bezüglich der öffentlichen Dienste geht die Schweiz keine Verpflichtungen ein, die geltenden (eidgenössischen und kantonalen) Gesetzen widersprechen. Die Schweiz hat im Übrigen vor, im Mai 2005 ein revidiertes Verhandlungsangebot einzureichen. Die Schweiz hat ein systemisches Interesse an der Verstärkung der Regeln der WTO. Diese Regeln müssen regelmässig angepasst werden, um den Entwicklungen der Weltwirtschaft Rechnung zu tragen. Die Schweiz befürwortet die Verstärkung der Regeln im Bereich Antidumping sowie Ausgleichsmassnahmen, welche die übermässigen Auswirkungen dieser Regeln auffangen sollen. Gleichzeitig wünscht die Schweiz eine Klärung der Regeln bezüglich Zollunionen und Freihandelsabkommen, um Sicherheit und Transparenz zu erhöhen sowie die Vereinbarkeit und gegenseitige Unterstützung zwischen regionalen Handelsabkommen und multilateralem Handelssystem zu garantieren. Bezüglich der Singapur-Fragen zeigt sich die Schweiz erfreut darüber, dass die Mitglieder anlässlich der Entscheidung des Generalrats vom 1. August 2004 beschlossen haben, Verhandlungen zur Handelserleichterung aufzunehmen, was einem wichtigen Anliegen der Schweizer Wirtschaftskreise entspricht. Die Schweiz erwartet von diesen Verhandlungen vereinfachte und kulantere Zollverfahren, die eine beträchtliche Steigerung der Effizienz bedeuten, wovon wiederum alle Ökonomien profitieren werden. Im Bereich Landwirtschaft strebt die Schweiz, wie auch die anderen G10-Länder, ein Abkommen an, das zusätzlich zur Weiterführung der schrittweisen Liberalisierung des Marktzutritts, zur graduellen Senkung der inländischen Stützung, welche Handelsverzerrungen verursacht, sowie zur Abschaffung aller Instrumente, die sich in Form von Exportsubventionen auswirken, auch die nichtkommerziellen Aspekte der Landwirtschaft (Ernährungssicherheit, Umwelt- und Landschaftsschutz, Wohlbefinden der Tiere, Information der Konsumenten über Produktionsmethoden und Schutz der geographischen Herkunftsbezeichnungen) berücksichtigt. Die Schweiz fordert zudem, dass die Modalitäten der Umsetzung der Reformen einen Rhythmus erlauben, der durchgehalten werden kann und eine ausreichende Flexibilität bietet, dies angesichts des zusätzlichen wirtschaftlichen Drucks, der auf den Bauern lasten wird. In diesem Zusammenhang zeigt sich die Schweiz darüber erfreut, dass die WTO-Mitglieder im Rahmen der Verhandlungen die Notwendigkeit ausdrücklich anerkennen, sensible Produkte zu berücksichtigen. Im Bereich Handel und Umweltschutz stellt die Klärung der Beziehung zwischen den Bestimmungen der WTO und den multilateralen Umweltabkommen eine Priorität der Schweiz dar, um die Kohärenz zwischen beiden Systemen bei Streitigkeiten zu sichern. Zudem strebt die Schweiz eine vorteilhaftere Behandlung der Umweltgüter an. 5
6 Die Schweiz beteiligt sich auch aktiv an den Verhandlungen zur Verbesserung der Verfahren zur Streitbeilegung. Nach Meinung der Schweiz ist dieser Mechanismus für kleine und mittlere WTO-Mitglieder die Garantie dafür, dass Recht über Macht steht und die eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. Zur differenzierten Sonderbehandlung ist die Schweiz der Meinung, dass die entsprechenden Bestimmungen besser an die Bedürfnisse spezifischer Gruppen von Entwicklungsländern angepasst werden sollten. So sollten die ärmsten Entwicklungsländer und Länder mit ähnlichen Wirtschaftsstrukturen mehr Vorteile daraus ziehen können als weiter fortgeschrittene Entwicklungsländer. Daher spricht sich die Schweiz für die Festlegung objektiver und relevanter Kriterien aus, so dass das System transparent und voraussehbar wird. Zudem sollte ein Überwachungssystem eingerichtet werden, das die Besonderheiten der verschiedenen Länder berücksichtigt, damit die Vorteile aus der differenzierten Sonderbehandlung und aus dem gesamten multilateralen Handelssystem für die einzelnen Länder optimiert werden. Schliesslich unterstützt die Schweiz die von den Westafrikanischen Ländern im Jahr 2003 lancierte Baumwoll-Initiative. Abschliessend betont der Bericht der Schweizerischen Regierung, dass die Schweiz sich im Verlauf der nächsten Verhandlungsphase der Doha -Runde aktiv an der Festlegung der Modalitäten, an den Verhandlungen über Handelserleichterung sowie an der Weiterführung der Verhandlungen über alle anderen Bereiche beteiligen will. Die WTO steht vor grossen Herausforderungen: Die Globalisierung der Beziehungen zwischen und innerhalb der Unternehmen sowie das sehr schnelle Wachstum der Märkte erfordern eine entsprechende Entwicklung der Regeln des internationalen Handels. Die Ergebnisse der Verhandlungen sollten daher nicht nur Zahlen festlegen, sondern auch Regeln definieren, die von allen Akteuren des internationalen Handels korrekt angewendet werden. Die Schweiz wünscht auch mehr Transparenz im Verlauf der Verhandlungen. Alle Sensibilitäten, die unter den 148 WTO-Mitgliedsländer vertreten sind, sollten zum Ausdruck kommen, so dass sich jedes Land die Verhandlungsresultate aneignen kann, welche im Zeichen der Ausgewogenheit stehen müssen. Dies bedingt, dass die Anstrengungen für einen besseren Dialog mit und zwischen den Parlamenten sowie mit und zwischen den Nicht-Regierungsorganisationen verstärkt werden müssen. Auf dieser Ebene sind für die Umsetzung der Ziele der gesamten aktuellen Handelspolitik signifikante Fortschritte notwendig. Auskünfte: Staatssekretariat für Wirtschaft, Leistungsbereich Welthandel, Ministerin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Tel. +41 (0)
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