WTO : Stand der Doha-Verhandlungen und Position der Schweiz

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1 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Département fédéral de l économie Dipartimento federale dell economia Kommunikationsdienst Bundeshaus Ost 3003 Bern PRESSEROHSTOFF WTO : Stand der Doha-Verhandlungen und Position der Schweiz 1. Stand der Doha-Verhandlungen In Doha, Katar, wurde am 14. November 2001 eine neue WTO-Verhandlungsrunde lanciert. Nachdem es anlässlich der Ministerkonferenz in Cancun, Mexiko, im September 2003, nicht gelang, politische Impulse für die Fortsetzung der Verhandlungen zu geben und die erforderlichen operationellen Entscheide zu treffen, konnten am 1. August 2004 die notwendigen Beschlüsse für die Fortsetzung der Verhandlungen gefasst werden. Ziel der nächsten Ministerkonferenz in Hong Kong im Dezember 2005 sollte bis vor kurzem sein, aufgrund der Rahmenabkommen Modalitäten in den Verhandlungen über die Landwirtschaft und die Industrieprodukte festzulegen, die Verhandlungen über die Handelserleichterung in Gang zu bringen, und bei den restlichen Verhandlungsthemen Fortschritte zu erzielen. Die nächste WTO-Ministerkonferenz sollte die Doha-Runde noch nicht zum Abschluss bringen. Nach dem Beschluss über die Modalitäten müssen nämlich die Länder ihre aufgrund der Modalitäten erstellten nationalen Verpflichtungslisten eingeben und diese müssen multilateral genehmigt werden. Nun ist es aber bisher nicht gelungen, die entsprechenden Fortschritte zu erzielen. Es gelang nicht, einen Konsens über die Modalitäten in den Verhandlungen über die Landwirtschaft und die Industrieprodukte zu erreichen, weil die Forderungen in beiden Verhandlungen noch immer weit auseinanderliegen und eine Annäherung der unterschiedlichen Positionen bisher erfolglos blieb. Die Minister werden in Hong Kong beschliessen müssen, wie sie die Fortsetzung der Verhandlungen gestalten wollen, damit die Runde trotzdem Ende 2006 abgeschlossen werden kann. 1

2 2. Position der Schweiz Die Schweiz setzt sich generell für eine umfassende Runde ein, die nicht nur den Marktzugang erhöht, sondern auch bestehende Regeln verbessert, wo nötig neue Regeln schafft und die Kohärenz zwischen dem multilateralen Handelssystem und anderen Politiken (Umwelt, Entwicklung, usw.) fördert. In den einzelnen Verhandlungsgremien der in Doha lancierten Runde kann die CH Position wie folgt zusammengefasst werden: Landwirtschaft: Die Schweiz ist bereit, die Liberalisierung im Agrarbereich gemäss dem Mandat von Doha fortzusetzen. Dies bedeutet, dass neben der Verbesserung des Marktzugangs auch die nichtkommerziellen Aspekte der Landwirtschaft (non-trade concerns) berücksichtigt werden müssen (Ausdehnung des höheren und effektiven Schutzes von Geographischen Angaben auch auf andere Produkte als Weine und Spirituosen, Deklaration von Produktionsmethoden, Nahrungsmittelsicherheit, Tierschutz, Anliegen der dezentralen Besiedelung, der Landschaftspflege und von Umweltqualität). Gewisse grosse Agrarexporteure wollen hingegen lediglich den Marktzutritt forcieren und die Inland- und Exportsubventionen abschaffen, und zwar über das Doha-Mandat hinaus. Diese Ignorierung der Anliegen der Schweiz und anderer friends of NTCs erschwert die Verhandlungen. Seit der Ministerkonferenz von Cancun leitet die Schweiz die G-10, eine Gruppe von WTO-Mitgliedern (Japan, Korea, Taiwan, Israel, Norwegen, Island, Liechtenstein, Mauritius und die Schweiz 1 ), die sich für eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels einsetzt, unter Berücksichtigung der NTC s. Am 1. August gelang es, ein Rahmenabkommen für die Aushandlung von Modalitäten zu beschliessen, das für die Schweiz akzeptabel ist. Die seither erfolgten Verhandlungen erlaubten es jedoch nicht, für Hong Kong Modalitäten zu erarbeiten, weil die Positionen noch zu weit auseinanderliegen. Dienstleistungen: Die Verhandlungen über die Dienstleistungen bilden eine hohe Priorität für die Schweiz. Die Haltung der Schweiz kennzeichnet sich grundsätzlich dadurch, dass sie bereit ist, alle erhaltenen Begehren zu prüfen. Sie examiniert vorrangig jene Begehren, welche die Standortpolitik des Bundes, der Kantone und der Städte und Regionen unterstützen. In zweiter Linie ist die Schweiz bereit zu prüfen, in welchen privaten Bereichen Beschränkungen des Marktzugangs und der Inländerbehandlung durch keine ordnungspolitischen Gründe legitimiert sind und deshalb gelockert werden könnten. Im Bereich des Service public hält die Schweiz weiterhin daran fest, dass sie die geltende Gesetzgebung vollständig berücksichtigen wird. Die Schweizer Begehren an andere Mitglieder konzentrieren sich auf Dienstleistungen mit hohem technischem Niveau bzw. hoher Wertschöpfung (z.b. Rückversicherungen), und auf jene, die als Input für alle Marktteilnehmer eine wichtige Rolle spielen (z.b. Finanzdienstleistungen, Logistik). Die Reichweite der Begehren ist nach Entwicklungsgrad der Partnerländer und der Bedeutung der Märkte abgestuft. Betreffend das weitere Vorgehen, wird die Schweiz insbesondere dafür plädieren, dass die Dienstleistungsverhandlungen kontinuierlich vorangetrieben werden, und dass dort ein hohes qualitatives Niveau angestrebt wird. In Hong Kong soll auch diesen Verhandlungen der nötige politische und operationelle Impuls gegeben werden. 1 Seit Mai 2005 (Unterzeichnung des EU-Beitrittsprotokolls Bulgariens) sind es noch neun Mitglieder. 2

3 Industriegüter: Die Schweiz hat sehr tiefe Zölle im Industriebereich. Sie ist interessiert, den Marktzugang auch in anderen Ländern, und insbesondere in Schwellenländern zu verbessern. Die Schweiz befürwortet die Anwendung einer griffigen Formel für die Zollreduktion sowie sektorielle Nullzollverhandlungen. Neben den Zollverhandlungen ist es auch wichtig, sicherzustellen, dass nicht-tarifäre Handelshemmnisse (unnötige Zertifikate und Prüfungen, usw.) abgebaut werden, was ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen ist. Wie in den Landwirtschaftsverhandlungen konnte auch in den Verhandlungen über Industriegüter am 1. August 2004 ein Rahmenabkommen im Hinblick auf die Aushandlung von Modalitäten abgeschlossen werden. Wie in den Verhandlungen über die Landwirtschaft ist es auch hier nicht möglich, in Hong Kong Modalitäten zu verabschieden, weil die Positionen allzu weit auseinanderliegen und weil zahlreiche Agrarexporteure ein Resultat in den Agrarverhandlungen von einem Resultat bei den Industrieprodukten abhängig machen. Handel/Umwelt: Die Verbesserung der Kohärenz zwischen den WTO-Regeln und Umweltabkommen ist ein Anliegen, das die Schweiz zusammen mit der EU in der WTO verfolgt. Hauptgegenstand dieser Verhandlungen ist die Erarbeitung eines Mechanismus für den Fall, dass Handelsregeln und Umweltregeln miteinander in Konflikt geraten. Die grosse Mehrzahl der anderen WTO-Mitglieder erachtet es nicht als nötig, solche Fragen in der WTO zu behandeln. Die Doha-Erklärung enthält indessen hierzu das Mandat, diese Frage im Rahmen der Doha- Verhandlungen zu lösen. Ebenfalls ein Mandat der Doha-Verhandlung ist der Abbau von Zöllen und nicht-tarifarischen Massnahmen auf Umweltgüter. Eine Liste derartiger Umweltgüter soll erstellt werden; diese Liste soll sowohl Umwelttechnologien enthalten, wie auch Güter, die von Exportinteresse für Entwicklungsländer sind. Regeln: Die Schweiz hatte vor Doha gewünscht, dass alle bestehenden WTO-Abkommen überprüft werden, um überall allfällige Verbesserungen und Stärkungen der Regeln zu ermöglichen. In Doha konnten indessen nur drei Abkommen einer solchen Prüfung unterworfen werden: das Antidumping-Abkommen, das Subventionsabkommen und die Regeln betreffend regionale Abkommen. Die Schweiz erhebt weder Antidumpingzölle noch ergreift sie Ausgleichsmassnahmen im Subventionsbereich. Angesichts der Zunahme der Fälle in diesen beiden Bereichen ist sie aber an einer Stärkung der entsprechenden Regeln sehr interessiert. Im Bereich Freihandelsabkommen und Zollunionen geht es um die Kohärenz dieser Abkommen mit den WTO-Regeln. Die Schweiz setzt sich auch für eine Präzisierung der Regeln bei den Regionalabkommen ein, mit dem Ziel die Rechtssicherheit und die Transparenz zu erhöhen. Dadurch soll jedoch unser Handlungsspielraum beim Abschluss von Freihandelsabkommen nicht eingeschränkt werden, so dass es weiterhin möglich ist, den Besonderheiten unserer Aussenhandelspolitik wie z.b. im Bereich der Landwirtschaft angemessen Rechnung zu tragen. 3

4 Geographische Herkunftsangaben: Hier geht es um zweierlei: - einerseits um die von der Schweiz und zahlreichen anderen auch Entwicklungsländern gewünschte Ausdehnung des höheren und effektiven Schutzes von geographischen Angaben, wie er heute für Weine und Spirituosen gilt, auf andere Agrar- und Industrieprodukte (Käse, Uhren "Swiss made", usw.). In Doha konnten diesbezüglich keine Verhandlungen beschlossen werden, weil zahlreiche Länder, insbesondere Agrarexporteure, sich gegen die Ausdehnung wehren (kein Parmesan mehr aus Argentinien!). Die Schweiz und zahlreiche andere WTO-Mitglieder, unter anderem die EU und viele Entwicklungsländer, setzen sich nach wie vor für Verhandlungen in diesem Bereich ein, das auch einen engen Bezug zu den Agrarverhandlungen aufweist. - Andererseits konnten in Doha Verhandlungen betreffend die Errichtung eines multilateralen Registers für Weine und Spirituosen beschlossen werden, in welchem die geographischen Angaben der entsprechenden Weine und Spirituosen aufgeführt werden sollen. Das Hauptproblem bei dieser Verhandlung ist die Frage, ob dieses Register rechtliche Wirkungen entfalten oder lediglich informativ sein soll. Die Schweiz befürwortet ein Register mit rechtlicher Wirkung, damit ein effektiver Schutz der darin enthaltenen geographischen Angaben gewährleistet werden kann. Die Priorität der Schweiz in den Verhandlungen betreffend geographische Angaben ist aber die Ausdehnung des höheren und effektiven Schutzes auf andere Produkte als Weine und Spirituosen. Streitbeilegung: Schon vor der Ministerkonferenz von Seattle im Jahre 1999 war man sich einig geworden, dass das Streitbeilegungsverfahren gewisse Lücken enthält, die geschlossen werden müssten. In Doha wurde beschlossen, das Streitbeilegungsverfahren einer Überprüfung zu unterziehen. Zahlreiche Vorschläge sind eingegangen, unter anderem auch zur Erhöhung der Transparenz des Verfahrens. Die Schweiz hat grosses Interesse an einem effizienten und gut funktionierenden Verfahren. Sie hat im Jahre 2002 erstmals ein solches Verfahren eingeleitet, und zwar gegen die USA, wo sie sich zusammen mit der EU, Japan, Korea, Brasilien, Neuseeland, China und Norwegen gegen die Stahlimportmassnahmen der USA zur Wehr setzte. Der Entscheid der WTO-Instanzen kam zum Schluss, dass die US-Massnahmen nicht WTO-konform waren. Die USA hoben daraufhin im Dezember 2003 ihre Massnahmen auf. "Singapur Themen" Bei diesen anlässlich der ersten WTO-Ministerkonferenz in Singapur 1996 zum ersten Mal aufgenommenen Themen geht es um vier Bereiche: Investitionen, Wettbewerbspolitik, Handelserleichterungen und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen. In Doha konnten infolge des Widerstandes insbesondere von Indien trotz positivem Grundsatzentscheid noch keine formellen Verhandlungen in diesen Bereichen lanciert werden. Am 1. August wurden Verhandlungen lanciert, aber nur im Bereich Handelserleichterungen. Für die Schweiz und die Schweizer Wirtschaft sind Verhandlungen in diesem Bereich (KMU's!) prioritär. Sie setzte sich aber auch für Verhandlungen in den Bereichen Investitionen, Wettbewerbspolitik und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen ein, letzteres insbesondere weil dem schon existierenden WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen bis heute lediglich 28 WTO-Mitglieder (ab 1. Mai 2005 sind es infolge der EU-Erweiterung 38) beigetreten sind. Es war allerdings am 1. August 2004 nicht möglich, auch in diesen drei Themen Verhandlungen zu lancieren. Man wird hier lediglich die Diskussionen weiterführen. Im Bereich Handelserleichterung gelang es hingegen in den letzten Monaten, Fortschritte zu erzielen und diejenigen Fragen anzugehen, die ein zukünftiges Abkommen abdecken sollte. Die Ministerkonferenz in Hong Kong soll aufgrund dieser Arbeiten Impulse für die Fortsetzung der Verhandlungen geben. 4

5 Umsetzung der Abkommen und Sonderbehandlung der Entwicklungsländer (Special and Differential Treatment, S&D): Unter dem Stichwort "Implementation" finden Verhandlungen statt über Bestimmungen der WTO-Abkommen, die gemäss einigen Entwicklungsländern in der Umsetzung problematisch sind. (Bsp: einige Bestimmungen im Immaterialgüterrecht, welche den Aufbau einer Marken- oder Patentabteilung erfordern). Bei der Sonderbehandlung der Entwicklungsländer geht es um die Verbesserung der besonderen Bestimmungen, die in den WTO- Abkommen zu Gunsten der Entwicklungsländer vorgesehen sind. Diese seien zu wenig griffig bzw. gegenüber Industrieländern juristisch nicht durchsetzbar (Bsp: technische Hilfe in zahlreichen Abkommen). Je länger jedoch die Entwicklungsländer als Einheit betrachtet werden wollen, desto schwieriger wird es, hier handfeste Konzessionen zu machen (wenn Hong Kong, Mexiko oder Brasilien davon profitieren, die ärmeren WTO-Mitglieder hingegen nicht). Die Schweiz setzt sich deshalb dafür ein, dass für spezifische Probleme einzelner Länder oder Ländergruppen massgeschneiderte Lösungen gefunden werden. Ein Vorgehen nach dem Prinzip one size fits all dürfte kaum zum Erfolge führen. TRIPS/Access to drugs: In Doha wurde eine besondere Erklärung verabschiedet betreffend das Verhältnis zwischen dem Abkommen über gewisse kommerzielle Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen) und der öffentlichen Gesundheit. Eine Frage konnte damals (noch) nicht gelöst werden: da Zwangslizenzen nur für das nationale Territorium gelten, wie können Entwicklungsländer, die keine oder ungenügende Produktionskapazitäten im Pharmabereich haben, von solchen Zwangslizenzen Gebrauch machen? Lange konnte diesbezüglich kein Konsens gefunden werden, weil Länder wie Brasilien und Indien die Interessen ihrer generischen Industrie vor die Interessen von armen Entwicklungsländern mit akuten Aids-, Malaria- und Tuberkuloseprobleme stellten und eine zu weitgehende Aushöhlung des Patentrechts verlangten. Die Schweiz setzte sich insbesondere für griffige Schutzklauseln ein, damit die für die Bedürftigen bestimmten Medikamente letztlich auch zu diesen gelangen und nicht wieder in die Industrieländer reexportiert werden. Am 30. August 2003 konnte, kurz vor der Ministerkonferenz in Cancun, eine Lösung gefunden werden. Diese musste dann ins TRIPS-Abkommen übernommen werden, was am 6. Dezember 2005 nach langen Verhandlungen schliesslich auch gelang. Die diesbezüglichen Verhandlungen waren schwierig, weil es WTO- Mitglieder gab, die mit dem Entscheid vom 30. August nicht zufrieden waren und diesen im Rahmen der Änderung des TRIPS-Abkommens in ihrem Sinne modifizieren wollten. Die Schweiz wollte keine Änderung des Entscheids vom 30. August, weil damit das Gleichgewicht der gefundenen Lösung gefährdet worden wäre. Bern, 8. Dezember 2005 Für weitere Auskünfte: Christophe Hans, Leiter Kommunikationsdienst des EVD, Tel Ministerin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, seco, Tel Jacques Chavaz, Stellvertretender Direktor des BLW, Tel

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