Die internationale Zusammenarbeit der USA und Europas im geistigen Eigentum: Erfolge und Herausforderungen

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1 Harvard MIT Leibniz University Alumni Die internationale Zusammenarbeit der USA und Europas im geistigen Eigentum: Erfolge und Herausforderungen Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) Lehrstuhl für Zivilrecht, Geistiges Eigentum, IT Recht und Internationales Privatrecht

2 Ausgangslage im 19. Jahrh. Zwei Prinzipien * Territorialität Trotz Abschaffung des Privilegienwesens D, F, UK, USA * Schutz eigener Staatsangehöriger D, UK, USA, anders aber F Bilaterale Staatsverträge Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika von 1892

3 Berner Übereinkunft von 1886 Zeitalter des Protektionismus RBÜ als Avantgarde des Einheitsrechts * Seerecht: Erste Konventionen 1910 * Einheitliche Scheck & Wechselgesetze 1930/31 Erstunterzeichner: D, B, ES, F, I, UK, CH und Haiti, Liberia, Tunesien USA: Erst 1989

4 Revidierte Berner Übereinkunft Grundsätze der Berner Übereinkunft * Inländerbehandlung Tradition der bilateralen Verträge 1896: Erstveröffentlichung in Mitgliedstaat 1908: Ohne Registrierung 1967: Gewöhnlicher Aufenthalt * Mindestrechte Angehörige der anderen Vertragsstaaten 1886: Übersetzungsrecht 1971: Zahlreiche Verwertungsrechte; Urheberpersönlichkeitsrecht; Schutzdauer

5 Revidierte Berner Übereinkunft Sonderrolle der USA: * Registrierung * Urheberpersönlichkeitsrechte * Welturheberrechtsabkommen 1952 Förmlichkeiten Niedrigeres Schutzniveau * Beitritt 1989 Berne Convention Implementation Act 1988 * Kein Beitritt zum Rom Abkommen 1961 Interpreten, Tonträger, Sendeunternehmen Schutzlücken für US Staatsangehörige

6 BGH GRUR 1986, 454 Bob Dylan BVerfGE 81, 208 Bob Dylan

7 RBÜ Mitgliedstaaten 1899: 1949: 1970: 1990: 2000: 2011:

8 Mitglieder der RBÜ Quelle: Wikimedia

9 TRIPS Abkommen von 1994 WTO Abkommen: 153 Mitglieder Geistiges Eigentum als Welthandelsrecht Bern Plus Ansatz Art. 9 TRIPS * Erweiterung der Mindestrechte: Vermietrecht Art. 11 * Rechtsdurchsetzung Art. 41 ff. * WTO Dispute Settlement

10 Revidierte Berner Übereinkunft 164 Mitgliedstaaten: Reform unmöglich WIPO Copyright Treaty 1996 * Erweiterung der Mindestrechte: Verbreitung, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung * Technische Schutzmaßnahmen: Kopierschutz, Verschlüssung, Zugangskontrollen etc. * 89 Mitgliedstaaten (inkl. USA und EU!)

11 WIPO Performances/Phonograms Treaty 1996 * Interpreten und Tonträgerhersteller (nicht Sendeunternehmen) * Inländerbehandlung * Mindestrechte: Persönlichkeitsrecht + Verwertungsrechte * Keine Formalitäten * 89 Mitgliedstaaten (inkl. USA und EU!)

12 Rückkehr der bilateralen Abkommen im geistigen Eigentum US Korea ( KORUS ) 2007 EU CARIFORUM (2008) Japan Indonesia (2007) * Aktuelle FTAs enthalten oft umfangreiche Kapitel zum geistigen Eigentum * Typisch sind Mindeststandards und Durchsetzungsregeln

13

14 ACTA Anti Counterfeiting Trade Agreement Geheime Verhandlungen seit 2008 zwischen: * Australien, EU, Japan, Kanada, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Schweiz, Singapur, Südkorea, USA Text verabschiedet am Offen für Unterzeichnung bis Bislang nicht in Kraft: Mexico ( ), EU? Opinion of European Academics

15 ACTA Civil enforcement Art Border measures Art Criminal enforcement Art Digital environment Art. 27

16 Fazit Stärkung der Rechte bedeutet nicht automatisch Fortschritt Interessenausgleich im geistigen Eigentum erfordert Beachtung von Nutzerinteressen Abkehr von einseitiger Standardsetzung durch USA, EU und andere Industriestaaten Rückkehr zu Multilateralismus im Rahmen von WIPO und WTO erforderlich

17 Harvard MIT Leibniz University Alumni Die internationale Zusammenarbeit der USA und Europas im geistigen Eigentum: Erfolge und Herausforderungen Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) Lehrstuhl für Zivilrecht, Geistiges Eigentum, IT Recht und Internationales Privatrecht

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