Gartmore beschließt Schließung des in Jersey aufgelegten Umbrella-Fonds Gartmore Capital Strategy Fund Ltd.

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1 FondsSpotNews 1/2004 Gartmore beschließt Schließung des in Jersey aufgelegten Umbrella-Fonds Gartmore Capital Strategy Fund Ltd. Sehr geehrte Damen und Herren, die Gartmore Investment Services GmbH hat uns über die für 2005 geplante Auflösung ihres in Jersey aufgelegten Umbrella-Fonds Gartmore Capital Strategy Fund Ltd. informiert. Die uns zugeleiteten Informationsschreiben für Vermögensberater und Kunden finden Sie als Anlage zu dieser Mail. Daneben finden Sie die Auflistung der betroffenen Fonds. Bitte sprechen Sie Ihre in den betroffenen Fonds investierten Kunden auf die Problematik an - insbesondere Sparplankunden. Eine Liste der Kunden können Sie über das Frontend der Frankfurter Fondsbank (Menüpunkt: Bestandsauswertungen, Unterpunkt Fondsbestände je Kunde ) tagesaktuell erstellen lassen. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, mit Ihren Kunden unbeeinflusst Handlungsalternativen zu erörtern, werden die Anleger seitens der Frankfurter Fondsbank aufgrund der vorliegenden Vorabinformation zum jetzigen Zeitpunkt nicht angeschrieben. Mit freundlichen Grüßen FRANKFURTER FONDSBANK GmbH Marketing und Vertrieb Frankfurt am Main, 24. März 2004

2 Gartmore Capital Strategy Fund Limited PO Box La Motte Street St Helier Jersey JE4 8TF Channel Islands Telephone 44 (0) Fax 44 (0) Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber, 8. März 2004 die folgenden Informationen sind wichtig. Obwohl von Ihnen keine sofortigen Maßnahmen ergriffen werden müssen, sollten Sie sich an Ihren jeweiligen unabhängigen Berater wenden, soweit Sie in Zweifel über den Inhalt dieses Schreibens sind. Wenn Sie alle Ihre Anteile verkauft oder übertragen haben, geben Sie dieses Schreiben bitte an den Vermittler zur Weiterleitung an den Käufer oder Übertragungsempfänger. Einleitung Ich schreibe Ihnen, um Sie als Anteilinhaber in einem oder mehreren der Teilfonds der Gartmore Capital Strategy Fund Limited (der "Jersey-Fonds") über eine Möglichkeit zu informieren, die Gartmore Investment Limited ( Gartmore ) dem Verwaltungsrat vorgestellt hat und die die Zukunft des Jersey-Fonds und seiner Teilfonds betrifft. Während der letzten Jahre hat Gartmore Investment Limited ("Gartmore") die Entwicklungen in Schlüsselländern für das Investmentfondsgeschäft genau beobachtet. Als ein Ergebnis der Entwicklungen in der Fondsindustrie sowie wesentlicher Änderungen in der europäischen Fondsgesetzgebung hat sich Gartmore mit der Frage an den Verwaltungsrat gewandt, ob in Anbetracht all dessen Jersey auch künftig der beste Standort für Gartmore Capital Strategy Fund Ltd. sein wird. Gartmore ist der Auffassung, dass eine Zusammenführung der ausländischen Fondspaletten zu einem Produktangebot in Luxemburg im Interesse der Anleger ist. Seit nunmehr drei Jahren bietet Gartmore eine in zahlreichen Ländern zum öffentlichen Vertrieb registrierte Fondspalette in Luxemburg an. Deshalb hat Gartmore den Verwaltungsrat gebeten, zu prüfen, ob eine Verschmelzung des Jersey-Fonds mit dem Fondsangebot von Gartmore in Luxemburg im Interesse der Anteilinhaber sein könnte. Nachdem wir, der Verwaltungsrat, Gartmores Vorschlag sorgfältig geprüft haben, sind wir zu dem Entschluss gekommen, ein Konzept zu entwickeln, indem wir Ihnen eine Verschmelzung mit dem Gartmore Fondsangebot in Luxemburg empfehlen. Wir gehen davon aus, dass dieser Schritt einer Verschmelzung des Jersey-Fonds mit den Gartmore Fonds in Luxemburg durch eine Anteilszuweisung an einem Stichtag erzielt werden kann. Nach Zustimmung der Anteilinhaber zu diesem Vorschlag wird Gartmore die Kosten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und der Umsetzung eines solchen Konzeptes entstehen, im vollen Umfang übernehmen. Es wird erwartet, dass der Vorschlag im Februar nächsten Jahres abschließend ausgearbeitet ist und zu diesem Zeitpunkt den Anteilinhabern im Rahmen einer oder einer Abfolge von Hauptversammlungen zur Genehmigung unterbreitet wird. Der Vorschlag Wir sind der Auffassung, dass diese Verschmelzung den Anlegern im Jersey-Fonds künftig von Nutzen sein wird. Wir nennen einige der wesentlichen Vorteile im Folgenden: A Company Registered in Jersey No

3 Ein erweitertes Fondsangebot in Luxemburg dürfte Anlage- und Kostenvorteile, z. B. durch größere Fonds und eine breitere Vertriebsbasis, mit sich bringen. Im Gegensatz zu Fonds, die in Jersey aufgelegt werden, können sich luxemburger Fonds für einen Europapass nach der OGAW-Richtlinie* qualifizieren, was deren Registrierung und Vertrieb in allen EU-Mitgliedsstaaten erleichtert. Das Gartmore Fondsangebot in Luxemburg hat derzeit eine wettbewerbsstärkere Kostenstruktur als die des Jersey-Fonds. Luxemburg verfügt als Finanzplatz über eine bewährte und geregelte Rechtsordnung für ausländische Fonds und ist derzeit Sitz von Fonds mit einem verwalteten Fondsvermögen von mehr als 800 Milliarden Euro, was das der in Jersey ansässigen Fonds weit übersteigt. Im Moment beschäftigen wir uns mit den Einzelheiten der geplanten Verschmelzung. Wir sind der Ansicht, dass der Vorschlag, eine Verschmelzung durchzuführen den Anteilinhabern nicht vor Februar 2005 zur Genehmigung vorgelegt und frühestens während der letzten zehn Tage im März 2005 durchgeführt wird. Wir gehen davon aus, dass Gartmores luxemburger Fonds nach der Verschmelzung weiterhin in gleicher Weise verwaltet werden, wie die Jersey-Fonds derzeit verwaltet werden, wodurch ein hohes Maß an Kontinuität gewährleistet wird. Ein attraktives Merkmal von Gartmores luxemburger Fondsprodukten ist, dass die Direktoren derzeit die Kosten des luxemburger Fonds auf ein Niveau beschränken können, das niedriger ist als das derzeitige Kostenniveau des Jersey- Fonds. Die Kosten der neuen Fonds werden auch künftig ständig überprüft, um zu jedem Zeitpunkt eine wettbewerbsfähige Struktur zu gewährleisten. Zusätzlich zu ihren derzeitigen Registrierungen, werden Gartmores luxemburger Fonds in all den Staaten registriert werden, in denen der Jersey-Fonds derzeit registriert ist. Wir werden uns wieder schriftlich an Sie wenden, sobald wir ein endgültiges Konzept für eine Verschmelzung entwickelt haben. In der Zwischenzeit werden Ihre bestehenden Anlagen weiterhin von Gartmore wie bisher verwaltet. Zusätzlich werden wir uns der Frage annehmen, welche Verbesserungen wir im Jersey-Fondsangebot im Laufe des Jahres 2004 vornehmen können. Steuerliche Folgen Für bestimmte Anleger, im Besonderen für deutsche Anleger, die ihre Anteile innerhalb einer 12 Monatsfrist vor der geplanten Verschmelzung gekauft haben oder die ihre Anteile innerhalb von zwölf Monaten nach der geplanten Verschmelzung zurückgeben möchten, können sich steuerliche Konsequenzen ergeben. Die steuerlichen Konsequenzen sind von Fall zu Fall unterschiedlich und von den persönlichen Umständen abhängig. Anleger in Deutschland, die im Rahmen eines Sparplans anlegen, werden wir in Kürze erneut anschreiben, um die Möglichkeiten für eine Übertragung ihres Sparplans auf die luxemburger Fonds im Vorfeld, d. h. mehr als zwölf Monate vor der vorgeschlagenen Verschmelzung, zu erläutern. Wir sind nicht in der Lage, einzelnen Anlegern steuerlichen, rechtlichen oder sonstigen professionellen Rat im Hinblick auf die vorgeschlagene Verschmelzung zu erteilen. Wir raten Ihnen dringend, professionellen, steuerlichen und rechtlichen Rat im Hinblick auf die Auswirkungen der vorgeschlagenen Verschmelzung auf Ihre andauernde Beteiligung in Anteilen der Gesellschaft oder bevor Sie in irgendeiner Form mit Anteilen der Gesellschaft handeln (z.b. durch Neuinvestitionen oder durch Rückgabe Ihrer bestehenden Anteile) einzuholen und zwar auf Grundlage des Rechts des Staates, in dem Sie gebietsansässig oder dessen Staatsbürger sind oder in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auf Grundlage Ihrer persönlichen Lebensumstände. Seite 2

4 In allen Staaten, in denen die Gesellschaft formal zum Vertrieb registriert oder anerkannt ist, wurde der Verwaltungsrat über einige steuerliche Kernpunkte für Anleger im Hinblick auf die Ausgabe von Anteilen in Luxemburg informiert, sollte die mögliche Verschmelzung wie oben beschrieben umgesetzt werden. Die folgenden Absätze illustrieren diese Kernpunkte für die jeweilige Rechtsordnung. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Absätze nur als ein erster Überblick über diese Kernpunkte gedacht sind und weder erschöpfenden Rat darstellen noch als Ersatz dafür betrachtet werden sollten, sich in Ihrer persönlichen Situation Rat einzuholen. Die in jedem der nachstehenden Absätze dargestellte Information ist eine Zusammenfassung des Verständnisses des Verwaltungsrats der derzeitigen Gesetzeslage und Verwaltungspraxis und kann Änderungen zwischen dem Datum dieser Ergänzung und dem Datum der möglichen Verschmelzung unterliegen. Die steuerlichen und sonstigen Auswirkungen der vorgeschlagenen Verschmelzung können variieren und zwar in Abhängigkeit von den Gesetzen und Bestimmungen des Landes, in dem Sie gebietsansässig oder dessen Staatsbürger sind oder in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. (a) Österreich/Chile/Irland/UK Die Verschmelzung mit einem luxemburgischen Fonds sollte zu steuerlichen Zwecken als ein Tausch von Anteilen und nicht als ein Verkauf zu qualifizieren sein. Folglich würden die Anschaffungskosten auf die Anteile an dem luxemburger Fonds übertragen, als würden alte und neue Anteile ein und dasselbe Wirtschaftsgut darstellen. Es ist die Absicht Gartmores, den luxemburgischen Fonds als ausschüttenden Fonds im Sinne der anwendbaren irischen und englischen Gesetze zu qualifizieren, so dass davon ausgegangen wird, dass die besonderen Regeln zur Besteuerung von ausländischen thesaurierenden Fonds auf irische und englische Anleger keine Anwendung finden. (b) Deutschland Zum Datum dieser Ergänzung ist die steuerliche Behandlung von Verschmelzungen ausländischer Fonds nicht ausdrücklich im neuen deutschen Investmentsteuergesetz geregelt. Eine Umschichtung der Anteile in Anteile eines luxemburger Fonds wird wahrscheinlich als Veräußerung im Sinne des deutschen Steuerrechts angesehen und unterliegt daher möglicherweise der Besteuerung, wenn die Anteile für weniger als zwölf Monate gehalten wurden. Aufgrund dessen können einzelne Anleger in Deutschland, die Anteile innerhalb von zwölf Monaten vor einer Verschmelzung erwerben, der Kapitalertragssteuer ("Spekulationssteuer") bei jeder Wertsteigerung der Anteile bis zu dem Datum, an dem die Verschmelzung stattfindet, unterliegen. Anteile in einem luxemburger Fonds, die in Folge einer Verschmelzung erworben werden, werden als neues Vermögen im Sinne des deutschen Steuerrechts angesehen; in Folge dessen können einzelne Anleger in Deutschland, die die Anteile an dem luxemburger Fonds innerhalb von zwölf Monaten nach der Verschmelzung wieder veräußern, der Kapitalertragssteuer ("Spekulationssteuer") nach jeder Wertsteigerung der Anteile zwischen dem Datum der Verschmelzung und dem Datum der Veräußerung unterliegen. Sollte eine derartige Verschmelzung stattfinden, kann diese, wie oben beschrieben, bestimmte steuerliche Konsequenzen für Anteilinhaber mit sich bringen, insbesondere für Anteilinhaber in Deutschland, die in regelmäßigen monatlichen Beiträgen anlegen, soweit sie auch weiterhin Anteile in den zwölf Monaten vor einer solchen Verschmelzung erwerben. Diese Anteilinhaber sollten daher in Betracht ziehen, ihre zukünftigen Anlagen direkt in Gartmore Fonds in Luxemburg vorzunehmen. Einzelheiten darüber, welche Fonds alternativ verfügbar sind und wie die Anlage umgestellt werden kann, werden diesen Anteilinhabern separat zugesandt. (c) Jersey/Guernsey/Isle of Man Es gibt keine Kapitalertragssteuer auf Jersey, Guernsey oder der Isle of Man und die vorgeschlagene Verschmelzung sollte daher keine Auswirkungen im Hinblick auf Kapitalertragssteuer für Gebietsansässige in diesen Rechtsordnungen haben. Seite 3

5 (d) Schweden Eine Umschichtung der Anteile in Anteile eines luxemburger Fonds wird als eine Veräußerung der Anteile zum Zwecke der Kapitalertragsbesteuerung angesehen und zwar basierend auf dem Wert der Anteile zum Zeitpunkt der Transaktion. Umgekehrt wird dieser Wert die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile in dem luxemburger Fonds darstellen, die als neues Vermögen im Sinne der Kapitalertragsbesteuerung gelten werden. Zusammenfassung Die wesentlichen Inhalte dieses Schreibens möchten wir an dieser Stelle nochmals für Sie zusammenfassen: Der Verwaltungsrat wurde von Gartmore gebeten, zu prüfen, ob es im Interesse der Anteilinhaber sein könnte, den Jersey-Fonds mit dem Gartmore Fondsangebot in Luxemburg zu verschmelzen. Wir sind der Auffassung, dass dieser Vorschlag in Ihrem Interesse sein wird und informieren Sie nun darüber. Wir sind dabei, ein Konzept zu entwickeln, das wir den Anteilinhabern in abschließender Form im Februar nächsten Jahres zur Genehmigung vorlegen werden. Wir gehen davon aus, dass die Ausarbeitung dieses Vorschlags den größten Teil des Jahres 2004 in Anspruch nehmen wird. Die Kosten hierfür werden von Gartmore getragen. In der Zwischenzeit werden Ihre Anlagen weiterhin unverändert von Gartmore verwaltet und zudem werden Verbesserungen der Fondspalette geprüft. Wir empfehlen Ihnen dringend, die steuerlichen Angaben in diesem Schreiben und alle Fragen, die aus den Verschmelzungsvorschlägen entstehen, mit einem professionellen Berater zu besprechen. Der Verwaltungsrat ist einer erfolgreichen Führung des Jersey-Fonds auch künftig verpflichtet. Sollten Sie weitere Fragen hinsichtlich dieses Schreibens haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermögensberater oder Gartmore Investment Services GmbH in Frankfurt unter der Rufnummer + 49 (0)69/ in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass Ihnen von Gartmore keine Anlageberatung erteilt werden kann. Wenn Sie Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen unabhängigen Vermögensberater. Mit freundlichen Grüßen Peter Pearson Für und im Auftrag des Verwaltungsrats * OGAW steht für Organismus für die gemeinschaftliche Anlage in Wertpapieren. Es handelt sich dabei um die EU- Richtlinie für gemeinschaftliche Anlagevehikel oder offene Investmentfonds. Alle Investmentfonds in EU- Mitgliedsstaaten, einschließlich Luxemburg, die unter die OGAW-Richtlinie fallen, unterliegen einer umfassenden EU-weiten Regulierung. Die Struktur des OGAW ist die Struktur, in der die meisten europäischen Retail-Fonds verwaltet werden (mit einem Vermögen von derzeit mehr als EUR Milliarden). Seite 4

6 ID Codes FUND TITLE Die unten aufgeführten Teilfonds unserer Luxemburger Fondspalette Gartmore SICAV bitte von nun an als einziges Produkt in Ihr Angebot aufnehmen Gartmore SICAV - (Anteilsklasse A) ISIN VALOREN NO. (Telekurs) WKN Common Code Bloomberg Gartmore SICAV Continental European Fund - Class A LU TK GAEUFUA LX Gartmore SICAV Emerging Markets Fund - Class A LU TK GAEMMAA LX Gartmore SICAV European Bond Fund - Class A LU TK GAREUBA LX Gartmore SICAV European Corporate Bond Fund - Class A LU TK GAREUCA LX Gartmore SICAV European Smaller Companies Fund - Class A LU TK GASMCOA LX Gartmore SICAV Japanese Fund - Class A LU TK GAJAPFA LX Gartmore SICAV North American Fund - Class A LU TK GANOAMA LX Gartmore SICAV Pan European Fund - Class A LU TK GAPAEUA LX Die unten aufgeführten Teilfonds unserer Jersey Fondspalette Gartmore Capital Strategy Fund Ltd. bitte ab 1. April 2004 nicht mehr vertreiben Gartmore Capital Strategy Fund Ltd. VALOREN NO. (Telekurs) Common Code FUND TITLE ISIN WKN Bloomberg GCSF ASIA PACIFIC FUND GB GARAPFI GCSF CONTINENTAL EUROPE FUND GB GAREUFI GCSF CONTINENTAL EUROPEAN SMALLER COS FUND GB GARCESI GCSF EMERGING MARKETS FUND GB GAREMKI GCSF EURO MONEY FUND GB GARDMDI GCSF EUROBLOC FUND GB GAREBLI GCSF EUROPEAN BOND FUND GB GAREUBI GCSF EUROPEWIDE FUND GB GARERPI GCSF GLOBAL BOND FUND GB GARIBFI GCSF GLOBAL EQUITY FUND GB GARGLBI GCSF JAPAN FUND GB GARJPFI GCSF JAPAN SMALLER COMPANIES FUND GB GARJSCI GCSF LATIN AMERICA FUND GB GARLAFI GCSF NORTH AMERICA FUND GB GARAMFI GCSF STERLING BOND FUND GB GARSBFI GCSF STERLING MONEY FUND GB GARSDFI GCSF UK SMALLER COMPANIES FUND GB GARUKSI GCSF UNITED KINGDOM FUND GB GARBRFI GCSF US DOLLAR BOND FUND GB GARDLBI GCSF US DOLLAR MONEY FUND GB GARDDFI GCSF US SMALLER COMPANIES FUND GB GARUSCI

7 Gartmore Investment Services GmbH Oberlindau D Frankfurt am Main Telefon +49 (0)69 / Telefax +49 (0)69 / info.de@gartmore.com Internet März 2004 Sehr geehrter Vermögensberater, das Unternehmen Gartmore möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir beschlossen haben, unseren in Jersey aufgelegten Umbrella-Fonds Gartmore Capital Strategy Fund Ltd. mit unserer Luxemburger Fondspalette Gartmore SICAV zu verschmelzen. Wir sind der Auffassung, dass dieser Schritt im Interesse der Anleger ist, da Luxemburg ein anerkanntes und etabliertes rechtliches Umfeld für ausländische Fonds bietet und luxemburgische Fonds zudem einen Europapass nach der OGAW-Richtlinie erhalten können, der die Registrierung und den Vertrieb in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erleichtert. Eine grenzüberschreitende Verschmelzung von Fonds wird nach momentaner Gesetzeslage als Veräußerung im Sinne des deutschen Steuerrechts angesehen und unterliegt daher möglicherweise der Besteuerung, wenn die Anteile für weniger als zwölf Monate gehalten wurden. Aufgrund dessen können einzelne Anleger in Deutschland, die Anteile innerhalb von zwölf Monaten vor einer Verschmelzung erwerben, der Kapitalertragssteuer ("Spekulationssteuer") bei jeder Wertsteigerung der Anteile bis zu dem Datum, an dem die Verschmelzung stattfindet, unterliegen. Aus den oben genannten Gründen plant Gartmore den Schritt der Verschmelzung frühestens am 24. März 2005 zu vollziehen. Um eine steuerliche Benachteiligung für Ihre deutschen Privatkunden zu vermeiden, sollten Sie daher ab dem 23. März dieses Jahres Neuinvestitionen ausschließlich in die Teilfonds der Luxemburger Fondspalette von Gartmore (Gartmore SICAV) lenken. Um diese Steuerung zu unterstützen, wäre es wahrscheinlich am Besten, die Teilfonds des Gartmore Capital Strategy Fund Ltd. in Jersey ab diesem Datum nicht mehr anzubieten und ausschließlich auf die Gartmore SICAV Fonds zu verweisen. Unser in Luxemburg aufgelegter Umbrella-Fonds ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Paragraph 15c des Auslandinvestmentgesetzes zum öffentlichen Vertrieb seiner Anteile in Deutschland berechtigt. Derzeit stehen Ihnen für Ihre Anlage 6 Aktienfonds und 2 Rentenfonds zur Verfügung. Gartmore beabsichtigt zudem das Fondsangebot in Luxemburg in den nächsten Monaten zu erweitern. Informationen zu unseren Luxemburger Gartmore SICAV Fonds finden Sie unter Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Kerstin Behnke Geschäftsführerin Geschäftsführung: Kerstin Behnke (Sprecherin) Claudia Otremba HRB Amtsgericht FFM Bankverbindung: Commerzbank AG (BLZ ) Kontonummer

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