Planungstipps zum Auslandsstudium für Studierende der Philosophischen Fakultät

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1 Planungstipps zum Auslandsstudium für Studierende der Philosophischen Fakultät Studiengangskoordination Dr. Christian Dölle International Day im Wintersemester 2018/ November Uhr (ITZ) R 017

2 Agenda I. Sinn und Zweck eines Auslandsstudiums II. III. Überlegungen zur Planung des Auslandsstudiums Überlegungen zur Anerkennung zentraler Module IV. Ablauf des Bewerbungsverfahrens V. Tipps zum Bewerbungsschreiben VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen VII. Kontaktdaten 2

3 I. Sinn und Zweck eines Auslandsstudiums Was sollte ich beachten? Ein Auslandsstudium bereichert Sie sowohl fachlich als auch persönlich. Nicht jeder Kurs muss unbedingt im Rahmen Ihres Passauer Curriculums anerkannt werden. Das Transcript of Records Ihrer Gastuniversität belegt ungeachtet aller späteren Anerkennungen nachweislich die Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben. Wenn Sie sich aber Leistungen in Passau anerkennen lassen wollen, sollten Sie dies im Vorfeld Ihres Auslandsstudiums umsichtig planen! Wo bekomme ich mehr Informationen? Erstberatung beim Akademischen Auslandsamt Fachstudienberatung Informationsangebot der Studiengangskoordination 3

4 II. Überlegungen zur Planung des Auslandsstudiums Was sollte ich beachten? Möchten Sie Ihre Qualifikationen vertiefen oder erweitern? Welche Fächer wollen Sie wo und warum an der Partneruni studieren? Wie sieht Ihr Studienplan für die kommenden Semester aus, d. h. wo in Ihrem Curriculum ist noch Platz für Auslandsleistungen? Lassen Sie sich deswegen rechtzeitig bewusst Lücken, insbesondere in sehr weit definierten Modulen! Wo bekomme ich mehr Informationen? Informationsraum des Akademischen Auslandsamtes Fachstudienberatung Informationsangebot der Studiengangskoordination 4

5 III. Überlegungen zur Anerkennung zentraler Module Was sollte ich beachten? Hauptseminare sind zentrale, profilbildenden Qualifikationselemente Ihres Studiums. Überlegen Sie sich also sorgfältig, ob Sie sich diese anerkennen lassen wollen, da diese Veranstaltungen eine essentielle Vorbereitung auf Ihre Abschlussarbeit in Passau darstellen! Bedenkenswert insbesondere für Studierende im B.A. ICBS, da nur ein Hauptseminar vorgesehen. Wo bekomme ich mehr Informationen? Beratung durch die zuständigen Modulverantwortlichen Fachstudienberatung 5

6 IV. Ablauf des Bewerbungsverfahrens Was sollte ich beachten? Alle Bewerbungen werden zentral beim Akademischen Auslandsamt eingereicht. Bitte beachten Sie die länderspezifischen Deadlines! Danach erfolgt eine (u.u. mehrfache) Verteilung Ihrer Unterlagen an die Programmverantwortlichen per snail mail. Bewerben Sie sich also strategisch mit einem möglichst homogenen Profil, um den Auswahlprozess zu Ihrem Vorteil zu verkürzen. Eine Zusage bezieht sich immer auf das unmittelbar folgende akademische Jahr. Wo bekomme ich mehr Informationen? Sprechstunden/Workshops des Akademischen Auslandsamts Beratung durch die jeweils zuständigen Programmverantwortlichen 6

7 V. Tipps zum Bewerbungsschreiben Was sollte ich beachten? Argumentieren Sie in Ihrer Bewerbung unbedingt kompetenzbezogen. Gibt es bereits Verbindungen zum Gastland/der Gastuniversität? Welche Lücken wollen Sie mit Ihrem Auslandsstudium schließen und wo liegen hierbei die Stärken der avisierten Gastuniversität? Inwiefern bereichert das Auslandsstudium Ihr hiesiges Qualifikationsprofil? Noch stärker als an der Wirtschaftswissenschaftlichen und Juristischen Fakultät wird der Wille zum Ausbau der Fremdsprachenkompetenzen weitestgehend bereits vorausgesetzt. Reicht als einziger Grund also nicht! Wo bekomme ich mehr Informationen? Gespräch mit dem/der zuständigen Programmverantwortlichen (passau.moveon4.de/publisher/1/deu) 7

8 VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Woher weiß ich überhaupt, was ich mir anerkennen lassen kann? Starten Sie möglichst früh mit der inhaltlichen Planung! Grundsätzlich können alle Prüfungsleistungen anerkannt werden. Ausnahme: [ ] es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) im Vergleich zu den Qualifikationszielen im Modulkatalog Ihres Passauer Studiengangs. ( 63 Abs. 1 S. 1 BayHSchG) Wichtig ist also die Äquivalenz der jeweiligen Qualifikationsziele, nicht zwangsläufig eine absolut identische ECTS-/SWS-Zahl bzw. Prüfungsform! Schließen Sie sowohl Rahmen- als auch Einzel-Learning Agreements (!) ab, damit die spätere Anerkennung reibungslos läuft. Die Umrechnung der im Ausland erzielten Noten erfolgt später durch die Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät anhand der Modifizierten Bayerischen Formel. 8

9 VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Woher kenne ich die Qualifikationsziele eines Moduls? Die Planung Ihres Auslandsaufenthaltes setzt die intensive Beschäftigung mit StuPO/FStuPO und insbesondere Modulkatalog Ihres Studiengangs voraus. Modulkataloge regeln Inhalte und Qualifikationsziele Ihres Curriculums und sind somit für die Planung von Anerkennungen unverzichtbar! Anerkennungen beruhen auf der Äquivalenz materieller Qualifikationsziele und vermittelter Kompetenzen, nicht rein auf formeller Gleichartigkeit. 9

10 VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Welche Learning Agreements muss ich ausfüllen? Rahmen-Learning Agreement (bei allen Partneruniversitäten) Einzel-Learning Agreement (bei allen Gastuniversitäten) An der jeweiligen Partneruniversität sind (ungeachtet späterer Anerkennungen) Kurse im Gegenwert von ca ECTS-Credits zu absolvieren! 10

11 VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Warum brauche ich zwei Arten von Learning Agreements? Rahmen-Learning Agreement (bei allen Partneruniversitäten) Einzel-Learning Agreement (bei allen Gastuniversitäten) Dokumentiert Ihre im Ausland belegten (oder angestrebten) Kurse und deren Änderungen. Ist von beiden am Austausch beteiligten Hochschulen zu unterzeichnen. Ist beim Akademischen Auslandsamt einzureichen. Garantiert Ihnen die problemlose Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen. Ist von dem/der zuständigen Modulverantwortlichen zu prüfen und zu unterzeichnen. Verbleibt im Original bis zur Vorlage bei Ihnen. Notwendig für Ihre Auslandsförderung! Notwendig für die spätere Anerkennung von Leistungen! 11

12 VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Wie sieht mein Einzel-Learning Agreement aus? 12

13 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Wie sieht mein Einzel-Learning Agreement aus? 13

14 VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Wie sieht mein späteres Anerkennungsformular aus? 14

15 VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Wie sieht mein späteres Anerkennungsformular aus? 15

16 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Wie sieht mein Anerkennungsformular aus? 16

17 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Wie sieht mein Anerkennungsformular aus? 17

18 VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Notenumrechnung: 18

19 VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Fazit: Der Weg vom Learning Agreement zur Noteneintragung 1. Intensive Beratung mit den jeweiligen Beteiligten zur Vorbereitung. 2. Abschluss von Einzel-Learning Agreements mit den Verantwortlichen und Abschluss von Rahmen-Learning Agreements (Erasmus+ etc.). 3. Aufnahme des Studiums an der Gastuniversität. 4. Wenn notwendig, Aktualisierung aller Learning Agreements aus dem Auslandsstudium heraus. 5. Rückkehr aus dem Ausland mit einem gültigen Transcript of Records. 6. Notenumrechnung und finale Anerkennung durch die Studiengangskoordination (nur bei Vorlage gültiger Einzel-Learning Agreements möglich). 7. Eintragung der Noten in HISQIS durch das Prüfungssekretariat (pro 25 ECTS-Credits erfolgt eine Hochstufung um ein Fachsemester). Während jeder Phase des Auslandsstudiums: Einreichen der aktuellen Learning Agreements beim Akademischen Auslandsamt zur Archivierung. 19

20 VI. Anerkennung von Prüfungsleistungen Wo bekomme ich mehr Informationen? anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html outgoings/erasmus/learning_agreement/leitfadenup_ausfuellen- LA_PHIL.pdf passau.moveon4.de/publisher/1/deu Gesonderte Informationen zu integrierten Doppelabschlussprogrammen: 20

21 VII. Kontaktdaten der Studiengangskoordination PHILF Für Studierende der Philosophischen Fakultät: Dr. Christian Dölle Dipl.-Kulturwirt Univ. Telefon: +49 (0) Mail: Web: Sprechzeiten: Di Uhr Do Uhr im (NK) R 217 Offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe Dorothea Will B.A., MSt Telefon: +49 (0) Mail: dorothea.will@uni-passau.de Web: Sprechzeiten: Di 9-11 Uhr Do Uhr im (NK) R 218 Terminvergabe über Aushang an der Bürotür 21

22 VII. Kontaktdaten der Studiengangskoordination ZLF Für Lehramtsstudierende bzw. Studierende im B.Ed. und M.Ed.: Matthias Fuchs M.A. Telefon: +49 (0) Mail: Web: Sprechzeiten: n.v. im (IG) R 401 Terminvergabe nach persönlicher Absprache Isabella Karasek Telefon: +49 (0) Mail: stuko.lehramt@uni-passau.de Web: Sprechzeiten: Di 8-10 Uhr Do 8-10 Uhr und n.v. im (IG) R 401 Terminvergabe über Stud.IP 22

23 Noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und go out!

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