GESCHÄFTSVERTEILUNG. des KREISSPORTGERICHTS KÖLN. für die Saison 2017 / 2018

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1 GESCHÄFTSVERTEILUNG des KREISSPORTGERICHTS KÖLN für die Saison 2017 / 2018 (Stand: ) I. Kreissportgericht Köln Das Kreissportgericht Köln setzt sich aus nachfolgenden Personen zusammen: Vorsitzender: Axel Zimmermann, 1. FC Köln Beisitzer: Dirk Mertens, Raderthal Kickers Rolf Schiefer, SC Leverkusen 2017 (zugl. stellv. Vorsitzender) Walter Schmitt, 1. FSV Köln 1899 Sven Steinhoff, SV Adler Dellbrück Oliver Thoss, SV Deutz 05 Vertr. jg. Generation: Hendrik Eberhard, SC Köln-Weiler-Volkhoven - 1 -

2 II. Allgemeine Bestimmungen 1. Zuständigkeit des Kreissportgerichts Köln: 1.1 Das Kreissportgericht Köln ist örtlich zuständig für die Sportrechtsprechung im Fußballkreis Köln ( 23 Abs. 1 RuVO/WDFV) 1.2. Sachlich zuständig ( 23 Abs. 2 RuVO/WDFV) ist das Kreissportgericht Köln a) für Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Spielverkehr der Mannschaften ergeben, die den Spielklassen des Fußballkreises Köln zugeordnet sind, b) für Rechtsangelegenheiten, aus DFB-Pokalspielen im Fußballkreis Köln, c) für Anträge auf sportgerichtliche Entscheidung gegen Entscheide des Kreisvorstands des Fußballkreises Köln. 2. Aufteilungsgrundsätze: 2.1. Die Sportrechtsangelegenheiten sind zunächst dem Vorsitzenden des Kreisportgerichts Köln per E-Post ins Postfach des Kreissportgerichts zuzuleiten ( 22 Abs. 6 RuVO/WDFV) Die Entscheidung über Verfahrensart ergeht durch unanfechtbaren Beschluss des Vorsitzenden ( 30 Abs. 3 RuVO/WDFV) Grundsätzlich sind die Sportrechtsangelgenheiten im schriftlichen Verfahren durch den im Geschäftsverteilungsplan festgelegen Einzelrichter durchzuführen. In Fällen besonderer Schwierigkeit oder grundsätzlicher Bedeutung kann das schriftliche Verfahren in Kammerbesetzung geführt werden ( 30 Abs. 1 RuVO/WDFV) Eine mündliche Verhandlung findet nur statt ( 30 Abs. 2 RuVO/WDFV): a) wenn der Beschuldigte, ein betroffener Verein, der betroffene Kreisvorstand oder das Präsidium des Landesverbandes oder des WDFV dies beantragt; b) wenn der Verdacht einer Spielmanipulation besteht; c) wenn als Strafmaß eine Sperrstrafe von mindestens einem Jahr, ein Punktabzug oder ein zeitweiser oder vollständiger Ausschluss einer Mannschaft vom Spielbetrieb droht; d) wenn eine Entscheidung ohne präsente Zeugen nicht getroffen werden kann; e) in Fällen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung, wenn das Verfahren aus sachlichen Gründen nicht schriftlich geführt werden kann; f) wenn die Durchführung einer mündlichen Verhandlung aus anderen nachvollziehbaren Gründen zur Herbeiführung einer sachgerechten Entscheidung zwingend erforderlich ist

3 III. Verteilung der Geschäfte und Besetzung des Kreissportgerichts Köln 3.1. Einzelrichterverfahren: DFB Pokalspiele (Herren & Frauen): Kreisliga A (Herren & Frauen): Kreisliga B Staffel 1: Kreisliga B Staffel 2: Kreisliga C Staffel 1: Kreisliga C Staffel 2: Kreisliga C Staffel 3: Kreisliga D Staffel 1: Kreisliga D Staffel 2: Kreisliga D Staffel 3: Kreisliga D Staffel 4: Kreisliga D Staffel 5: Freundschaftsspiele: Turnierspiele: Vertreter:, R. Schiefer Vertreter: R. Schiefer, D. Mertens Vertreter: D. Mertens, R. Schiefer Vertreter: S. Steinhoff, W. Schmitt Vertreter: R. Schiefer, W. Schmitt Vertreter:, D. Mertens S. Steinhoff R. Schiefer Vertreter: S. Steinhoff, D. Mertens Vertreter: D. Mertens, D. Mertens Vertreter:, W. Schmitt S. Steinhoff Vertreter: R. Schiefer, D. Mertens Vertreter:, W. Schmitt Vertreter: W. Schmitt, - 3 -

4 3.2. Kammerverfahren sowie mündliche Verhandlungen: In allen Fällen der schriftlichen Verfahren in Kammerbesetzung sowie bei mündlichen Verhandlungen kommen neben dem Vorsitzenden die zwei durch den Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Beisitzer hinzu; falls ein Beisitzer ausfällt oder wenn gemäß 22 Abs. 4 RuVO/WDFV ein zusätzlicher Beisitzer benötigt wird, werden die Vertreter in der genannten Reihenfolge hinzugezogen. Entfallen auch die Vertreter, so wird ein anderes Mitglied des Kreissportgerichts hinzugezogen. Im Falle des Ausfalls des Vorsitzenden tritt an seiner Stelle der gewählte stellvertretende Vorsitzende. DFB Pokalspiele (Herren & Frauen): Kreisliga A (Herren & Frauen): Kreisliga B Staffel 1: Kreisliga B Staffel 2: Kreisliga C Staffel 1: Kreisliga C Staffel 2: Kreisliga C Staffel 3: Kreisliga D Staffel 1: Kreisliga D Staffel 2: Kreisliga D Staffel 3: Kreisliga D Staffel 4: Kreisliga D Staffel 5: Freundschaftsspiele: Turnierspiele:,, R. Schiefer,, D. Mertens, W. Schmitt, O. Thoss Vertreter:, S. Steinhoff,, R. Schiefer, W. Schmitt, O. Thoss Vertreter:, R. Schiefer,, O. Thoss, R. Schiefer, W. Schmitt Vertreter:, O. Thoss,, S. Steinhoff, R. Schiefer, W. Schmitt Vertreter:, D. Mertens, D. Mertens,, O. Thoss, W. Schmitt Vertreter:, S. Steinhoff, D. Mertens,, S. Steinhoff,, O. Thoss, - 4 -

5 3.3. Besondere Verfahren: Zu besonderen Verfahren zählen: Anträge auf sportgerichtliche Entscheidung gegen Entscheide des Kreisvorstands, Sportrechtsangelegenheiten die keiner Spielklasse zu zuordnen sind, sowie allen Sportrechtsangelgenheiten, an denen Unklarheiten über Zuständigkeit oder Sachgebiet bestehen Einzelrichter: Vertreter: Mündliche Verhandlung: Vertreter: W. Schmitt,, W. Schmitt, O. Thoss, D. Mertens - 5 -

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