Präsidiumsbeschluss Nr. 11/2017 zur richterlichen Geschäftsverteilung im Jahr 2017

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1 Präsidiumsbeschluss Nr. 11/2017 zur richterlichen Geschäftsverteilung im Jahr 2017 I. Mit Wirkung zum 1. Juni 2017 wird der Geschäftsverteilungsplan 2017 des Landgerichts Potsdam wie folgt geändert: Teil IV. Zuständigkeiten der Straf- und Strafvollstreckungskammern B. Regeln für die Zuweisung nach dem Turnus A und B I. Turnus A 9. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus der Division der Gesamtpunkte durch die Dezernatszahl. Die Dezernatszahl wird wie folgt festgesetzt: Dezernate 1. Strafkammer 2,6 2. Strafkammer 2,6 3. Strafkammer 2,0 4. Strafkammer 2,4 5. Strafkammer 2,0. C. Zuständigkeit und Besetzung der Strafkammern im Einzelnen 4. Strafkammer 1

2 Vorsitzender: VRiLG Gerlach (Arbeitskraftanteil 60 %, zgl. Strafkammer 6a.) 5. Strafkammer Stellvertreter: RiLG Feldmann (Arbeitskraftanteil 70 %, zgl. Kammer für Steuerberatersachen und Strafkammer 6b.) 6a. Strafkammer Vorsitzender: VRiLG Gerlach (Arbeitskraftanteil 40 %, zgl. 4. Vertretung: 7. Strafkammer 6b. Strafkammer Vorsitzender: n.n. Vertretung: für die Verfahren mit den Endziffern 0, 2, 4, 6, 8: RiLG Wermelskirchen (Arbeitskraftanteil 25 %, zgl. 1. für die Verfahren mit den Endziffern 1, 3, 5, 7, 9: RiLG Feldmann (Arbeitskraftanteil 25 %, zgl. 5. 2

3 Die Richter vertreten sich im Verhinderungsfall im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Strafkammer 6b. gegenseitig. 7. Strafkammer Zuständigkeit: c. Die nach 74 Abs. 3 GVG in Verbindung mit 76 Abs. 1 GVG zur Zuständigkeit der kleinen Strafkammer gehörenden 10 ältesten Verfahren aus dem Bestand der Strafkammer 6b., in denen bis zum noch keine Hauptverhandlung stattgefunden hat. Teil VIII. Vertretungsregelungen 4. d. kleine Strafkammern: Der Vorsitzende der kleinen Strafkammer 6a wird durch den stellvertretenden Vorsitzenden der kleinen Strafkammer 6b Herrn RiLG Wermelskirchen und die stellvertretenden Vorsitzenden der kleinen Strafkammer 6b werden durch den Vorsitzenden der kleinen Strafkammer 6a vertreten, Gründe: 3

4 1. Vertretungsregelungen für die kleinen Strafkammern Frau VRinLG Eibisch tritt zum in den Ruhestand. Da die Stelle ausgeschrieben ist und das Auswahlverfahren voraussichtlich demnächst abgeschlossen sein wird, übernimmt der Vorsitzende der 4. Strafkammer zusätzlich den Vorsitz der Strafkammer 6a) und die Strafkammer 6b) soll mit einer Vertretungsregelung fortgeführt werden, wobei die Vertretung auf mehrere Köpfe verteilt werden soll, um die höhere Belastung auf mehrere Richter zu verteilen. Herr VRiLG Gerlach übernimmt daher den Vorsitz der kleinen Strafkammer 6a mit einem AKA von 0,4. Seine Vertretung wird durch die 7. Strafkammer gewährleistet. Die Vertretung der kleinen Strafkammer 6b erfolgt durch die Beisitzer RiLG Wermelskirchen mit einem AKA von 0,25 und RiLG Feldmann ebenfalls mit einem AKA von 0,25. Zur gleichmäßigen Verteilung der Belastung übernimmt Herr RiLG Wermelskirchen die Verfahren mit den Endziffern 0, 2, 4, 6, 8 und Herr RiLG Feldmann die Verfahren mit den Endziffern 1, 3, 5, 7, 9. Gleichzeitig war die allgemeine Vertretungsregelung für die kleinen Strafkammern zu ändern. 2. Entlastung der kleinen Strafkammer 6b.) Zur Entlastung der Vertretungsrichter übernimmt die 7. Strafkammer die 10 ältesten verfahren aus dem Bestand der kleinen Strafkammer 6b.), die einen höheren Bestand aufweist als die Strafkammer 6a.). 3. Anpassung der Dezernatszahlen Angesichts der nunmehr hauptamtlichen Vertretung waren auch die Dezernatszahlen für die 1. und die 5. Strafkammer entsprechend anzupassen. Die Prognose für die 4. Strafkammer hat sich hingegen nicht geändert; insoweit war die Übernahme der Vertretungstätigkeit von Herrn VRiLG Gerlach bereits bei der Prognose zu Jahresbeginn berücksichtigt. (Ehlert) (Feldmann) 4

5 (Horstkötter) (Tiemann) (Königsmann) (Gawlas) (Sina) (Raeck) (Richter) 5

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