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1 3204 E 1 Beschluss Frau Richterin Wolter (0,8 AKA) und Herr Richter Dr. Wehage (1,0 AKA) werden ab dem Amtsgericht zur Verfügung stehen. Herr Schanz verlässt das Amtsgericht am Frau Richterin Liebeskind soll mit Blick auf den absehbaren Weggang von Richter am Amtsgericht Dr. Zapf die Gelegenheit zur Einarbeitung in Familiensachen gegeben werden. Folgende Änderungen der Geschäftsverteilung sind daher erforderlich: A. Allgemeine Bestimmungen I. Ungeachtet der nachfolgenden Bestimmungen tritt Frau Richterin Wolter an die Stelle von Herrn Schanz. Soweit Herr Schanz als Vertreter in Betreuungssachen bestimmt ist, tritt Herr Dr. Wehage an seine Stelle, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. II. Allgemeiner Teil des Geschäftsverteilungsplans 1. In Abschnitt A. I. 5. c) aa) wird die Aufzählung wie folgt neu gefasst: Frau Wolter Herr Brennenstuhl Herr Gedeon Herr Pompe Frau Eikenberg Frau Spier Herr Dr. Lau 2. Die Tabelle in Abschnitt A. V. 1. wird wie folgt geändert: Richter / Turnusziffer Deumler x x Dr. Ehrhorn x x x Lietz x x x Loose x x x x x x x Mahnkopf x x x x x Dr. Zapf x x x Liebeskind x x x nicht vergeben

2 Richter / Turnusziffer Summe pro Richter Deumler x 3 Dr. Ehrhorn x x x x 7 Lietz x x x 6 Loose x x x x x 12 Mahnkopf x x x 8 Dr. Zapf x x x x x x 9 Liebeskind 3 nicht vergeben 0 Summe (Kontrolle) 48 B. Einzelne Dezernate I. Dezernatsübersicht Dezernatsnummer I II III IV V VI VII VIII IX X XI XII XIII XIV XV XVI XVII XVIII XIX XX XXI XXII XXIII <Name des Richters, Dienstbezeichnung> Richter Meier-Böke Richter Al Hares Richter am Amtsgericht Lietz Richterin Oppermann Richterin Liebeskind Richter Brennenstuhl Richter am Amtsgericht Dr. Krämer Richter am Amtsgericht Petzold Direktor des Amtsgerichts Hesse Richterin am Amtsgericht Dr. Geis Richter am Amtsgericht Loose Richterin am Amtsgericht Deumler Richter am Amtsgericht Dr. Zapf Richterin am Amtsgericht Mahnkopf Richter am Amtsgericht Dr. Lau Richterin am Amtsgericht Eikenberg Richterin am Amtsgericht Spier Richterin Dr. Ehrhorn Richterin Wolter Richter am Amtsgericht Gedeon Richter am Amtsgericht Pompe Richterin am Amtsgericht Twesten Richter Dr. Wehage

3 II. 1. II Richter Al Hares Vertreter: a) unverändert zu a) unverändert b) Bußgeldsachen gegen Erwachsene, soweit es sich nur zu b) um Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften oder 1. Wolter straßenverkehrsbezogene Ordnungs- oder 2. Spier Sozialvorschriften (z. B. Verordnung (EG) Nr. 3. Pompe 561/20061) handelt. A - K sowie Bestände der Abteilung 111, soweit nicht die Zuständigkeit des Dezernats XXIII begründet ist. 2. V Richterin Liebeskind Vertreter: a) Familien- und Familienstreitsachen einschließlich Rechtshilfeersuchen in Familiensachen auch aus dem Ausland (außer Unterbringungs- und Adoptionssachen) gemäß den allgemeinen Bestimmungen Ziffer V. zu a): 1. Dr. Zapf 2. Loose 3. Dr. Ehrhorn 4. Mahnkopf b) Betreuungs-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen jeweils ohne Abschiebehaftsachen und ohne Entscheidungen nach 19 NdsSOG bei Erwachsenen, - mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Gemeinden des Postleitzahlenbereichs Hildesheim, - mit gewöhnlichem (voraussichtlich länger als 3 Monate dauerndem) Aufenthalt in der Klinik im Postleitzahlenbereich Hildesheim (St. Bernward Krankenhaus); - mit vorübergehendem Aufenthalt (stationäre Behandlung) in der Klinik im Postleitzahlenbereich zu b): 1. Brennenstuhl 2. Gedeon 3. Deumler

4 31134 Hildesheim (St. Bernward Krankenhaus); soweit keine Betreuung besteht oder eine Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahme nicht von einem Vorsorgebevollmächtigten beantragt wird. Im Falle eines vorübergehenden Aufenthalts (stationäre Behandlung) in der Klinik endet die Zuständigkeit, wenn der Erwachsene aus der Klinik entlassen wird und bestimmt sich dann nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. c) Am schon angesetzte Termine zur Verkündung einer Entscheidung in Zivilprozesssachen der Zivilprozessabteilungen: 46, 78, 81, 83, XIX Richterin Wolter Vertreter: a) Strafrichtersachen ohne Zoll- und Steuerstrafsachen sowie Erzwingungshaftsachen gegen Erwachsene, soweit sie nicht anderen Dezernaten zugewiesen sind, nach folgender Maßgabe: Strafrichtersachen, M, N, O, Q, U, V, W, X, Y, Z Erzwingungshaftsachen gegen Erwachsene, M, N, O, Q, U, V, W, X, Y, Z sowie die Bestände der Abteilung 106. zu a) bis e): 1. Gedeon 2. Spier 3. Pompe b) Schöffengerichtssachen ohne Zoll- und Steuerstrafsachen sowie Erzwingungshaftsachen gegen Erwachsene, soweit sie nicht anderen Dezernaten zugewiesen sind, nach folgender Maßgabe: M, N, O, Q, U, V, W, X, Y, Z sowie die Bestände der Abteilung 107, soweit nicht die Zuständigkeit des Dezernats XX begründet ist.

5 c) Schöffengerichtssachen (Bestand) gegen Erwachsene aus dem Dezernat XV (Dr. Lau), soweit diese dort per anhängig waren, es sei denn, die Zuständigkeit des Dezernats XX ist begründet. d) Aufgaben des Richters beim Amtsgericht für Angelegenheiten der Auswahl und Auslosung von Schöffen e) Entscheidungen gemäß 27 Abs. 3, 30 StPO in allen Straf- und Bußgeldsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende f) frei zu f): frei g) Bußgeldsachen gegen Erwachsene, soweit es sich nur um Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften oder straßenverkehrsbezogene Ordnungs- oder Sozialvorschriften (z. B. Verordnung (EG) Nr. 561/20061) handelt. L - Z sowie die Bestände der Abteilung 112, soweit nicht die Zuständigkeit des Dezernats XXIII begründet ist. zu g): 1. Gedeon 2. Al Hares 3. Spier 4. XX Richter am Amtsgericht Gedeon Vertreter: a) unverändert zu a): unverändert b) unverändert zu b) unverändert c) Schöffengerichtssachen (Bestand) gegen Erwachsene aus dem Dezernat XIX, soweit diese dort per anhängig gewesen sind und für diese am Termin zur Hauptverhandlung auf einen Zeitpunkt nach dem bestimmt worden ist. 5. XXIII Richter Dr. Wehage Vertreter:

6 a) Betreuungs-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen jeweils ohne Abschiebehaftsachen und ohne Entscheidungen nach 19 NdsSOG bei Erwachsenen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Gemeinde des Postleitzahlenbereichs Hildesheim, soweit es sich nicht um eine Heimunterbringung handelt b) Betreuungs-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen jeweils ohne Abschiebehaftsachen und ohne Entscheidungen nach 19 NdsSOG bei Erwachsenen, mit gewöhnlichem Aufenthalt sowie der Unterbringung in den Heimen und Diakonischen Werken der Gemeinden der Postleitzahlenbereiche Hildesheim c) Bußgeldsachen gegen Erwachsene, soweit es sich nur um Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften oder straßenverkehrsbezogene Ordnungs- oder Sozialvorschriften (z. B. Verordnung (EG) Nr. 561/20061) handelt, der Dezernate II (Al Hares) und XIX (Wolter), soweit für diese am Termin zur Hauptverhandlung auf einen Zeitpunkt zwischen dem und bestimmt worden ist. zu a): 1. Dr. Ehrhorn 2. Liebeskind 3. Al Hares zu b): 1. Brennenstuhl 2. Gedeon 3. Deumler zu c): 1. Gedeon 2. Wolter 3. Spier Hildesheim, Das Präsidium des Amtsgerichts Mahnkopf Twesten Dr. Lau Loose Eikenberg Dr. Krämer Hesse Frau Richterin am Amtsgericht Eikenberg ist urlaubsbedingt an der Unterschriftsleistung gehindert.

Folgende Änderungen der Geschäftsverteilung sind daher erforderlich:

Folgende Änderungen der Geschäftsverteilung sind daher erforderlich: 3204 E 1 Beschluss Frau Richterin Scheftel, Frau Richterin Dr. Ehrhorn und Frau Richterin Nähring sowie Frau Richterin Oppermann werden dem Amtsgericht ab 01.05.2017 mit jeweils 0,5 AKA zur Verfügung stehen.

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