Erste Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Gerichtsvollzieherdienst des Amtsgerichts Salzwedel 2016

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1 Amtsgerichts Salzwedel Der Direktor Gesch.-Nr.: 320 GV Salzwedel, 23. März 2016 Erste Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Gerichtsvollzieherdienst des Amtsgerichts Salzwedel 2016 Vorbemerkungen: Der Geschäftsverteilungsplan 2016 in der Fassung vom 17. Dez wird wie folgt geändert und ersetzt mit In-kraft-Treten die bisherige Fassung: Dieser Geschäftsverteilungsplan besteht aus den Teilen A bis E und den Anlagen I bis IV. Teil A: Geschäftsverteilung und Gliederung Der Amtsgerichtsbezirk Salzwedel gliedert sich in 4 Gerichtsvollzieherbezirke, die Bezirke I bis IV. Im Bezirk des Amtsgerichts Salzwedel sind als Gerichtsvollzieher für die folgenden Gerichtsvollzieherbezirke zuständig: Gerichtsvollzieherbezirk I siehe Anlage I OGV. Pierre Schulz Vertreter: OGV in. Ilona Kapahnke \\sawags0301\sawag_home$\holtkampj\eigene Dateien\GVP\2016\GVP GV 2016_1_Änderg_barriefreie Vorlage_last_ docx

2 2 Gerichtsvollzieherbezirk II siehe Anlage II OGV in. Ilona Kapahnke Vertreter: OGV. Pierre Schulz Gerichtsvollzieherbezirk III siehe Anlage III GV. Michael Klemp Vertreter: GV. Rathmann Gerichtsvollzieherbezirk IV siehe Anlage IV OGV. Remo Kirpeit Vertreter für die Orte und Ortsteile der Hansestadt Salzwedel: Vertreter für die Straßenzüge der Stadt Salzwedel: OGV'in. Kapahnke OGV. Schulz Teil B: Ergänzende Bestimmungen 1. Gerichtsvollzieherbezirk Eine Mehrheit von Orten bzw. Straßenzügen eines Ortes in der Zuständigkeit einer Gerichtsvollzieherin/ eines Gerichtsvollziehers bildet einen Gerichtsvollzieherbezirk. 2. Zuständigkeit für Gerichtsvollzieherdienstgeschäfte Die Zuständigkeit für Gerichtsvollzieherdienstgeschäfte richtet sich nach dem Wohnort (Gemeinde bzw. Ortsteil) des Schuldners bzw. Zustellungsempfängers und ggf. zusätzlich

3 3 nach dem Straßennamen, soweit eine Zuweisung von Straßen bzw. Straßenzügen der Stadt Salzwedel erfolgt ist und Teil C nicht abweichende Bestimmungen trifft. 3. Vertretungsregelung Ist innerhalb der Gerichtsvollzieherbezirke die originäre Vertretung nicht gewährleistet, übernimmt die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher mit dem Zunamen die Vertretung, deren/dessen erster Buchstabe nach dem (verhinderten) originären Vertreter zuerst im Alphabet erscheint, oder ein(e) zur Übernahme bereite/r Gerichtsvollzieher/-in. Sollte eine einvernehmliche Regelung nicht möglich sein, ist der Direktor zu informieren. Gleiches gilt für besondere Ausnahmesituationen, in denen eine Vertretung nicht gewährleistet ist. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Direktors möglich. Teil C: Abweichende Bestimmungen Abweichend von der Regelung gemäß Teil B Ziffer 2 sind die Gerichtsvollzieher wie folgt zuständig: 1. OGV'in. Kapahnke und OGV. Schulz im monatlichen Wechsel, beginnend ab 01. April 2016, für Zustellungen an die Sparkasse Altmark West, Wallstr. 1 in Salzwedel a) in den ungeraden Monaten (Jan., März, Mai, Juli, Sept., Nov.) OGV'in. Kapahnke b) in den geraden Monaten (Febr., April, Juni, Aug., Okt. Dez.) OGV. Schulz 2. Herr OGV. Schulz auch für die Zustellungen von einstweiligen Anordnungen des Amtsgerichts Salzwedel im Gerichtsvollzieherbezirk III 3. Frau OGV'in. Kapahnke auch für die Zustellungen von einstweiligen Anordnungen des Amtsgerichts Salzwedel im Gerichtsvollzieherbezirk IV

4 4 Die Vertretung (bezogen auf die abweichenden Bestimmungen) erfolgt gegenseitig durch Frau OGV in. Kapahnke bzw. Herrn OGV. Schulz. Teil D: Schlussbestimmung Die jeweiligen Straßenzüge und Straßennamen von Ortsteilen der Städte und Gemeinden ergeben sich aus der Anlage IV, welche Bestandteil dieses Geschäftsverteilungsplans ist. Die im Zuge der Gemeindegebietsreform geänderten bzw. jetzt aktuellen Straßennamen sind hierin berücksichtigt (soweit Änderungen bereits wirksam geworden sind). Dieser Geschäftsverteilungsplan tritt mit Wirkung vom 01. April 2016 in Kraft. Teil E: Büroanschriften der Gerichtsvollzieher/-innen Ilona Kapahnke, Obergerichtsvollzieherin: Pierre Schulz, Obergerichtsvollzieher: Michael Klemp, Gerichtsvollzieher: Remo Kirpeit, Obergerichtsvollzieher: Büroanschrift Schäferstegel 37 A, Salzwedel Schäferstegel 37 A, Salzwedel Ballerstedter Str. 2, Osterburg Wüste Worth 6, Stendal Telefon ( ) ( ) Telefax ( ) ( ) gvin.kapahnke.salzwedel mx.de ( ) oder ( ) oder ( ) ( ) oder ( ) gv.remo.kirpeit.stendal@g mx.de Dr. Hüttermann Direktor des Amtsgerichts

5 5 Anlage I: Gerichtsvollzieherbezirk I_Stand Anlage II: Gerichtsvollzieherbezirk II_Stand Anlage III: Gerichtsvollzieherbezirk III_Stand Anlage IV: Übersicht der Städte und Gemeinden, Ortsteile und Straßennamen_Stand

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