Geschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2017

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1 Geschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für Nachtrag A. 1. Mit Wirkung vom 1. Mai 2017 wurde a) Richterin am Landgericht Marion Schmidt zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Bamberg ernannt; b) Richterin Dr. Brons an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth versetzt. 2. Mit Wirkung vom 1. Juni 2017 wird a) Richterin am Landgericht Lochmiller an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof abgeordnet; b) Staatsanwältin Turczyn zur Richterin am Landgericht Nürnberg-Fürth ernannt; c) Richter am Amtsgericht Krüger, Amtsgericht Ansbach, als an das Landgericht Nürnberg-Fürth versetzt. 3. Mit Wirkung vom 16. Juni 2017 wird Richter am Oberlandesgericht Dr. Beisenwenger als Vorsitzender an das Landgericht Nürnberg-Fürth versetzt. 4. Mit Wirkung vom 16. Juli 2017 wird Richter Fichtner dem Landgericht Nürnberg- Fürth zugewiesen. 5. Vorsitzender Dr. Dannreuther ist verstorben.

2 2 B. I. Das Präsidium beschließt mit Wirkung vom 1. Juni 2017: 1. Vorsitzender Richterin am Landgericht Dr. Bierlein wird unter gleichzeitigem Ausscheiden aus der 19. Zivilkammer der Vorsitz der 3. Kammer für Handelssachen übertragen. Zugleich tritt sie hinsichtlich der Vertretung in den anderen Kammern für Handelssachen an die Stelle von Vorsitzendem Dr. Dannreuther. Ferner übernimmt sie an Stelle von Vorsitzendem Sello zusätzlich den Vorsitz in der 18. Zivilkammer. 2. Die mit Ablauf des 31. Mai 2017 in der 5. Zivilkammer im Referat, das vormals Vorsitzender Dr. Dannreuther geführt hat, anhängigen und noch nicht abgetragenen Verfahren werden in die 18. Zivilkammer übertragen. 3. Richterin am Landgericht Schroeter wird unter gleichzeitigem Ausscheiden aus der 16. Zivilkammer mit 25 % ihrer Arbeitskraft der 18. Zivilkammer als weitere Beisitzerin zugewiesen. 4. Dr. Rogoz wird zum Vertreter des Vorsitzenden der 16. Zivilkammer bestellt. 5. Richterin am Landgericht Turczyn wird mit 75 % ihrer Arbeitskraft der Jugendkammer I und mit 25 % ihrer Arbeitskraft der 16. Zivilkammer als weitere Beisitzerin zugewiesen. Sie wird ferner zur Vertreterin des Vorsitzenden der 6. Strafkammer bestellt. 6. Krüger wird der 9. Zivilkammer als weiterer Beisitzer zugewiesen. 7. Bei der 9. Zivilkammer werden 60 Boni gestrichen. 8. Dr. Weber wird zusätzlich der 7. Zivilkammer als weiterer Beisitzer zugewiesen.

3 3 9. Richterin am Landgericht Beckmann wird unter gleichzeitigem Ausscheiden aus der 6. Zivilkammer der 10. Zivilkammer als weitere Beisitzerin zugewiesen. 10. Die im Referat von Richterin am Landgericht Beckmann in der 6. Zivilkammer mit Ablauf des 31. Mai 2017 anhängigen und noch nicht abgetragenen Verfahren werden in die 10. Zivilkammer übertragen. 11. Aus der 10. Zivilkammer wird die Hälfte der mit Ablauf des 31. Mai 2017 in den Referaten von Richterin am Landgericht Eckert und (ehemals) Richterin Dr. Brons anhängigen und noch nicht abgetragenen Bank-, Finanz- und Kapitalanlagesachen in die 6. Zivilkammer übertragen. Zu diesem Zweck werden alle zum Stichtag in den beiden Referaten anhängigen und noch nicht abgetragenen Bank-, Finanz- und Kapitalanlagesachen in einer gemeinsamen Liste erfasst und vom nach dem Aktenzeichen ältesten zum jüngsten Verfahren in aufsteigender Reihenfolge mit Ordnungsnummern versehen. Die Verfahren mit ungeraden Ordnungsnummern werden in die 6. Zivilkammer übertragen. 12. Die 6. und 10. Zivilkammer erhalten im Turnus für O-Sachen jeweils einmalig 30 Boni. 13. Anlage Z1 zur Geschäftsverteilung wird entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss neu gefasst. Die Turni für O- und OH-Sachen beginnen bei der Ordnungsnummer 1. Mit Ablauf des 31. Mai 2017 im Turnus für O-Sachen nicht verbrauchte Boni und Mali werden auf den neu gebildeten Turnus angerechnet. II. Das Präsidium beschließt mit Wirkung vom 16. Juni 2017: Richter am Oberlandesgericht Dr. Beisenwenger wird der Vorsitz der 19. Zivilkammer übertragen. Er wird ferner zum Güterichter bestellt und in die Liste der Güterichter entsprechend seiner Stellung in der alphabetischen Reihenfolge der Nachnamen aufgenommen.

4 4 III. Das Präsidium beschließt mit Wirkung vom 16. Juli 2017: 1. Richter Fichtner wird der 7. Zivilkammer als weiterer Beisitzer zugewiesen. 2. Dr. Weber scheidet aus der 7. Zivilkammer aus. Nürnberg, den 23. Mai 2017 Das Präsidium des Landgerichts Nürnberg-Fürth Glass Präsident des Landgerichts Armbruster Richterin am Landgericht Ehrhardt Eschenbacher Vorsitzender Richter am Landgericht (wauri) Fuchs Richterin am Landgericht Seyb Vorsitzender Richter am Landgericht Wiesinger-Kleinlein Zaar Vorsitzende Richterinnen am Landgericht Richter-Zeininger und Dr. Schmechtig-Wolf sowie Vorsitzender Dycke sind an der Mitwirkung bei der Beschlussfassung verhindert. Nürnberg, den 23. Mai 2017 Glass Präsident des Landgerichts

5 Anlage Z1: Verteilungsschema O - bzw. OH - Sachen 1. Zivilkammer 2. Zivilkammer 3. Zivilkammer 4. Zivilkammer 6. Zivilkammer 7. Zivilkammer 8. Zivilkammer 9. Zivilkammer 10. Zivilkammer 11. Zivilkammer Ordnungsnummer 12. Zivilkammer 13. Zivilkammer 14. Zivilkammer 17. Zivilkammer 18. Zivilkammer 19. Zivilkammer , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,000 4,125 4,250 4,375 4,500 4,625 4,750 Stand:

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