Ortsplanungsrevision Richtplan Energie Massnahmenblätter

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1 Direktion Planung und Verkehr Direktion Umwelt und Betriebe Genehmigungsexemplar Ortsplanungsrevision Richtplan Energie Massnahmenblätter Landorfstrasse Köniz Oktober 2013 # # # # # # # # # # # # #

2 Impressum Auftrag Aufraggeberin Ortsplanungsrevision Köniz, Teilpaket Richtplanung Gemeinde Köniz, Direktion Planung und Verkehr Projektleitung Gemeinde Stephan Felber (Gesamtprojektleitung ab August 2013) Thomas Furrer (Gesamtprojektleitung bis Dezember 2012) Raymond Borle (Gesamtprojektleitung Januar bis Juli 2013) Hans-Peter Schmutz (Projektleitung Modul 1.1) Beat Amsler (Projektleitung Stellvertretung Modul 1.1) Auftragnehmer Planungsteam: Markus Sommerhalder Christina Seyler Richard Meyer Roger Walther Urs Heimberg Kaya Keller Jungkunz Beat Wyler Sabine Gresch Ernst Basler + Partner Ernst Basler + Partner Ernst Basler + Partner Ernst Basler + Partner panorama AG panorama AG naturaqua PBK naturaqua PBK Datum 23. Oktober 2013 Verfasser Bericht Markus Sommerhalder Christina Seyler Hans-Peter Schmutz

3 Übersicht Massnahmen Entwicklungsplanung / Raumordnung 1 Label Energiestadt 2 Gebiete ohne Festlegungen zur Wärmeversorgung 3 Energienutzung in grösseren Überbauungen Kommunale Gebäude und Anlagen 4 Energetisch vorbildliche, öffentliche Gebäude Versorgung / Entsorgung 5 Erhöhung Bezug erneuerbare Energie 6 Wärmetechnische Sanierungen privater Gebäude 7 Stabilisierung Stromverbrauch in privaten Haushalten und Unternehmungen 8 Nahwärmenetze 9 Nahwärmenetze und WKK-Anlagen in bestehendem Erdgasnetz 10 Nahwärmenetze mit Grundwasser und Gas 11 Nahwärmenetze mit Holz 12 Energetische Nutzung biogener Abfälle 13 Thermische Nutzung Sonnenenergie 14 Elektrizität aus Sonnenenergie 15 Nutzung Geothermie (Erdwärme) 16 Wärmenutzung Grundwasser 17 Wärmenutzung Trinkwasserleitung Margelquelle Interne Organisation 18 Controlling Kommunikation / Kooperation 19 Kommunikation

4 Glossar: Abkürzungen der Verwaltungseinheiten DIREKTION PRÄSIDIALES UND FINANZEN Finanzabteilung Fachstelle Recht Fachstelle Kommunikation Fachstelle Kultur DIREKTION PLANUNG UND VERKEHR Planungsabteilung Abteilung Verkehr und Unterhalt Bauinspektorat DIREKTION BILDUNG UND SOZIALES Abteilung Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport Fachstelle Alter, Jugend und Integration Abteilung Soziales DIREKTION SICHERHEIT UND LIEGENSCHAFTEN Abteilung Sicherheit Abteilung Gemeindebauten DZ Liegenschaftsverwaltung DIREKTION UMWELT UND BETRIEBE Abteilung Gemeindebetriebe Abteilung Umwelt und Landschaft DPF FA RE KOMM KUL DPV PLAK AVU BIK DBS BSS FAJI AS DSL ASI GBAU LV DUB GBET AUL Kurze Erläuterung zum Begriff Stand der Koordination Für die jeweiligen Festlegungen der Planungsinhalte zeigt der Richtplan den Stand der Koordination auf. Die einzelnen Einträge werden wie folgt definiert: Stand der Koordination: Die Planung bzw. die Koordination unter den Beteiligten ist abgeschlossen und es liegt ein Konsens oder ein formeller Beschluss des Gemeinderats zum Vorhaben vor. en binden Behörden in der Sache und im Verfahren; sie fixieren konkret Zuständigkeiten, die Aufgaben, den Zeitrahmen und die Tätigkeit. Stand der Koordination: Zwischenergebnis Die Planung bzw. die Koordination ist im Gange und hat bereits zu Zwischenergebnissen geführt. Zur definitiven Festlegung sind jedoch noch weitere Abklärungen notwendig. Zwischenergebnisse binden die Behörden im Verfahren; der Richtplan zeigt was vorzukehren ist, um eine zeitgerechte Abstimmung zu erreichen. Stand der Koordination: Vororientierung Für das betreffende Vorhaben bestehen erste Ideen. Die konkreten Auswirkungen oder Fragen lassen sich noch nicht in genügendem Masse aufzeigen. Eine Koordination und weitere Entscheidungsprozesse sind notwendig. Kurze Erläuterung zum Begriff Wirkungsabschätzung 2035 Die Wirkung aller Massnahmen im 2035 wurde qualitativ oder bei verfügbaren Zahlen quantitativ abgeschätzt. Diese soll aufzeigen, welchen Beitrag die jeweiligen Massnahmen zur Erreichung der gesetzten Ziele leisten. Die quantitative Abschätzung weist den Endenergiebetrag in GWh der betreffenden Energiequelle im 2009 aus und wiedergibt die Ziele für 2025 und Zudem wird der Anteil der betreffenden Energiequelle am gesamten Energiebedarf im 2035 aufgezeigt. Für Strom und Wärme wird die Wirkung jeweils separat ausgewiesen.

5 Gegenstand: Nr.: 1 Label Energiestadt Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Entwicklungsplanung/Raumordnung Stand: 23. Oktober 2013 Beschrieb Die Gemeinde Köniz besitzt seit dem Jahr 2011 das Label Energiestadt Gold. Köniz betreibt eine aktive und wirksame Energiepolitik, welche einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leistet. Der Energieverbrauch soll weiterhin kontinuierlich vermindert, erneuerbare Energie optimal genutzt und nicht erneuerbare Energie geschont werden. Das Label Energiestadt ist eine wertvolle Anerkennung und zugleich ein klarer Auftrag, die eingeschlagene Energiepolitik weiterzuführen. Zielsetzung Die Gemeinde Köniz besteht 2015 das Rezertifizierungsaudit mit dem Label Energiestadt Gold. Die Gemeinde Köniz erreicht innerhalb des Labels Energiestadt immer die höchste Stufe. Wirkungsabschätzung 2035 Diese Massnahme unterstützt die gesamte Umsetzung der Massnahmenblätter. Zudem ist das Label Energiestadt ein Gradmesser für die Erreichung der Richtplanziele im 2035 und deckt zusätzlich auch die Mobilität ab. Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis Rezertifizierung 2015 Massnahmen gemäss Programm Energiestadt umsetzen, sodass Köniz im Jahr 2015 das Rezertifizierungsaudit des Labels Energiestadt Gold besteht. Kommunikation Ergebnisse und Erfolge sichtbar machen. Bevölkerung und Behörden informieren, sensibilisieren.

6 2 Richtplan Energie Umsetzung Planungsstand Laufend Realisierungshorizont Daueraufgabe Nächste Schritte Massnahmenumsetzung gemäss Energiestadt Programm Rezertifizierung 2015 Abhängigkeiten/Koordination Massnahmenblatt 18 Controlling und 19 Kommunikation Zuständigkeiten Federführung Abteilung Umwelt und Landschaft, Fachstelle Energie Beteiligte Gemeinde DPF DPV DBS DSL DUB FA RE KOMM KUL PLAK AVU BIK FAJI AS BSS ASI GBAU LV AUL GBET Weitere Beteiligte Finanzierung Gesamtaufwand: Bemerkungen: Kostenträger Gemeinde: Laufende Rechnung: bereits budgetiert Investitionsrechnung: Im Finanzplan eingestellt: MB 1

7 Richtplan Energie 3 Grundlagen Unterlagen Energiestadt der Gemeinde Köniz. Controlling Punktezahl Energiestadtaudit. MB 1

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9 Gegenstand: Nr.: 2 Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Entwicklungsplanung/Raumordnung Stand: 23. Oktober 2013 Gebiete ohne Festlegungen zur Wärmeversorgung Beschrieb Der Energiebedarf in der Gemeinde Köniz wird heute grösstenteils mit fossilen Energieträgern gedeckt. Die Richtplankarte zeigt auf, in welchen Gebieten grosse Nutzungspotenziale für erneuerbare Energien bestehen. Diese Energieträger sollen prioritär genutzt werden. Ausserhalb von Gebieten mit Festlegung für die Nutzung von bestimmten Energieträgern gilt unten stehende Priorisierung gemäss kantonaler Energieverordnung (in Kraft seit ), wenn mehrere Energieträger zur Wahl stehen. Zielsetzung Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie. Koordination von Erdgasversorgung und Nahwärmenetzen. Gewährleistung von Planungssicherheit. Wirkungsabschätzung 2035 Diese Massnahme dient insbesondere in ländlich geprägten Gebieten mit vergleichsweise geringem Energieverbrauch als Orientierungshilfe und stellt durch die Vorgabe der prioritär zu nutzenden Energieträger sicher, dass der Anteil erneuerbarer Energieträger kontinuierlich zunimmt. Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis Gebiete ohne Festlegung Ausserhalb von Gebieten mit Festlegung für die Nutzung von bestimmten Energieträgern gilt nachfolgende Priorisierung: 1. Ortsgebundene hochwertige Abwärme. 2. Ortsgebundene niederwertige Abwärme und Umweltwärme. 3. Bestehende erneuerbare leitungsgebundene Energieträger. 4. Regional verfügbare, erneuerbare Energieträger. 5. Örtlich ungebundene Umweltwärme. Kommunikation und Beratung Die Einwohnerinnen und Einwohner werden auf der Grundlage des Richtplans Energie über die Nutzung der Energieträger informiert und beraten.

10 2 Richtplan Energie Umsetzung Planungsstand Abgeschlossen Realisierungshorizont Kurzfristig Nächste Schritte Beratung und Kommunikation weiterführen Abhängigkeiten/Koordination Zuständigkeiten Federführung Abteilung Umwelt und Landschaft, Fachstelle Energie Beteiligte Gemeinde DPF DPV DBS DSL DUB FA RE KOMM KUL PLAK AVU BIK FAJI AS BSS ASI GBAU LV AUL GBET Weitere Beteiligte Finanzierung Gesamtaufwand: 0.- Bemerkungen: Kostenträger Gemeinde: Laufende Rechnung: Investitionsrechnung: Im Finanzplan eingestellt: MB 2

11 Richtplan Energie 3 Grundlagen Richtplankarte. Controlling Vgl. Controllingliste Energiestrategie der Gemeinde Köniz: Wärme aus erneuerbaren Energien Gemeindegebiet. MB 2

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13 Gegenstand: Nr.: 3 Energienutzung in grösseren Überbauungen Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Entwicklungsplanung/Raumordnung Stand: 23. Oktober 2013 Beschrieb Grössere Überbauungen können in Zonen mit Planungspflicht (ZPP), in Interventionsgebieten (vgl. Raumentwicklungsplan), in Siedlungserweiterungsgebieten und auch bei Umzonungen bzw. Umnutzungen sowie beim Abbruch oder Neubau von Liegenschaften entstehen. Die Energienutzung umfasst einerseits die Energieversorgung und nutzung von Gebäuden und berücksichtigt andererseits auch die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV Güteklasse). Die weitergehenden Forderungen bezüglich Energieversorgung können im Gegenzug mit einem Bonus auf dem Mass der Nutzung belohnt werden. Die Gemeinde hat aufgrund des kantonalen Energiegesetzes nicht die Möglichkeit, das Bauen gemäss den Prinzipien der 2000-Watt-Gesellschaft vorzuschreiben. Grundsätzlich sind zur Entwicklung in Richtung Watt-Gesellschaft die Prinzipien des nachhaltigen Bauens gemäss neustem Stand der Technik wegleitend. Sie umfassen die Materialwahl, den Betrieb und Unterhalt sowie den Rückbau der Gebäude und Anlagen. Handlungsspielraum besteht für Gemeinde beispielsweise im Bereich der Nutzungsplanung. Gemäss dem kantonalen Energiegesetz kann eine Gemeinde bei Neubauten für den zulässigen Wärmebedarf einen tieferen Anteil an nicht-erneuerbaren Energien vorschreiben als dies der Kanton tut (Kanton: höchstens 80% nicht-erneuerbare Energien). Zielsetzung Bei grösseren Überbauungen soll eine energetisch fortschrittliche Energieversorgung und -nutzung erreicht werden, insbesondere: Sehr gute Energiestandards von Gebäuden erreichen, bzw. tiefen Wärmeenergiebedarf. Erhöhung des Anteils erneuerbare Energie. Sehr gute Energieeffizienz im Planungsperimeter sicherstellen. Wirkungsabschätzung 2035 Durch diese Massnahme bestehen bei Sondernutzungsplanungen unmittelbare Einflussmöglichkeiten auf die Energieversorgung und -nutzung grösserer Gebäudeflächen. Diese Massnahme hat somit eine grosse Hebelwirkung bei der gesamten Umsetzung der Massnahmenblätter. Dadurch wird längerfristig sichergestellt, dass der Wärmeverbrauch in der Gemeinde Köniz abnimmt und der Anteil an erneuerbaren Energieträger zunimmt.

14 2 Richtplan Energie Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis ZPP und Siedlungserweiterungsgebiete Jede ZPP und jedes Siedlungserweiterungsgebiet erhält spezifische Vorgaben zur umweltfreundlichen und effizienten Energieversorgung. Die Richtplankarte zeigt die für diese Gebiete geeigneten Energieträger. Diese Energieträger sind prioritär zu nutzen. Kann damit der Wärmeleistungsbedarf eines geplanten Bauobjekts nicht gedeckt werden, kann ausnahmsweise ein anderer, erneuerbarer Energieträger eingesetzt werden. Interventionsgebiete (vgl. Raumentwicklungsplan) In den Interventionsgebieten ist im Rahmen der Nutzungsplanung zwingend zu prüfen, ob ein Anschluss an ein Nahwärmenetz vorgeschrieben und/oder der Anteil erneuerbare Energie erhöht werden kann. Einzonungen Bei der Eignungsprüfung von Einzonungen> 0.5 ha sind die Kriterien gemäss Richtplan Raumentwicklung Gesamtgemeinde (RP REGG) / Siedlungserweiterungsgebiete S2 massgebend. Dazu ist zu berücksichtigen: - Hohe Wahrscheinlichkeit, das Zone mit erneuerbarer Energie versorgt werden kann, d.h. betreffende Zone befindet sich in einem Gebiet mit Festlegung des Energieträgers oder grenzt daran an (vgl. Richtplankarte Energie). - Durch eine Planungsvorgabe kann eine überdurchschnittliche Energieeffizienz erreicht werden. Ausnutzung der Gemeindeautonomie Ausnutzung des durch das kantonale Energiegesetz eingeräumten Handlungsspielraums auf Gemeindeebene. In diesem Rahmen soll in der Gemeinde Köniz der zulässige Anteil an Wärme für Neubauten aus nicht-erneuerbaren Energien auf 20% begrenzt werden. Bonus auf dem Mass der Nutzung Die Gebäude, welche die gesetzlichen Minimalanforderungen deutlich übertreffen, werden im Gegenzug mit einem Bonus auf dem Mass der Nutzung belohnt (gemäss KEnG und KEnV). MB 3

15 Richtplan Energie 3 Umsetzung Planungsstand Abgeschlossen Realisierungshorizont Kurzfristig Nächste Schritte Prüfung der laufenden bzw. anstehenden neuen Überbauungen im Hinblick auf die Energieversorgung gemäss obigen Zielsetzungen und Aktivitäten. Überführung der Massnahme in die baurechtliche Grundordnung. Abhängigkeiten/Koordination Massnahmenblatt 8 Nahwärmenetze Zuständigkeiten Federführung Beteiligte Gemeinde Abteilung Umwelt und Landschaft, Fachstelle Energie DPF DPV DBS DSL DUB FA RE KOMM KUL PLAK AVU BIK FAJI AS BSS ASI GBAU LV AUL GBET Weitere Beteiligte Finanzierung Gesamtaufwand: Bemerkungen: Kostenträger Gemeinde: 0.- Laufende Rechnung: Investitionsrechnung: Im Finanzplan eingestellt: MB 3

16 4 Richtplan Energie Grundlagen Unterlagen Energiestadt der Gemeinde Köniz. Controlling Vgl. Controllingliste Energiestrategie der Gemeinde Köniz: Wärme aus erneuerbaren Energien Gemeindegebiet. MB 3

17 Gegenstand: Nr.: 4 Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Kommunale Gebäude und Anlagen Stand: 23. Oktober 2013 Energetisch vorbildliche, öffentliche Gebäude Beschrieb Die Gemeinde Köniz besitzt einen grossen Gebäudepark. Bei diesem kann sie als Besitzerin und Bauherrin selber über den Energiestandard entscheiden. Als Standard Stand November gilt der Gebäudestandard Mit energetisch und architektonisch vorbildlichen sowie benutzerfreundlichen Gebäuden realisiert Köniz Anschauungsobjekte für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie für das lokale Gewerbe. Zielsetzung Die Energiestrategie der Gemeinde Köniz setzt quantitative Ziele zur Senkung des Wärme- und Strombedarfs für öffentliche Bauten sowie zum Anteil erneuerbare Energien: Die gemeindeeigenen Neubauten und sanierte Gebäude erreichen die Energieverbrauchswerte der Ziele der kommunalen Energiestrategie. Für die Strom- und Wärmeversorgung entspricht der Anteil der erneuerbaren Energie den Zielwerten der kommunalen Energiestrategie. Der Strombedarf soll bis im 2035 um 10% gegenüber dem Jahr 2009 reduziert werden. Der Strombedarf wird bis im 2035 zu 100% aus erneuerbaren Energien gedeckt. Der Wärmebedarf soll bis im 2035 um 25% gegenüber dem Jahr 2009 reduziert werden. Der Wärmebedarf wird bis im 2035 zu mindestens 80% aus erneuerbaren Energien gedeckt. Wirkungsabschätzung 2035 Gebäude und Anlagen der öffentlichen Hand beziehen in der Gemeinde Köniz rund 3% des Wärme- und 4% des Strombedarfs. Mit dieser Massnahme setzt die Gemeinde somit einen kleinen Anteil der Gesamtziele um. Durch die Wahrnehmung einer Vorbildfunktion der Verwaltung gibt diese Massnahme jedoch eine wichtige Signalwirkung.

18 2 Richtplan Energie Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis Sanierung bestehende Gebäude Sanierungsstrategie für gemeindeeigene Gebäude erarbeiten (Bestandesaufnahmen, Zustand Gebäude, Energieverbrauch, Ziele, Massnahmenplanung, Ressourcen). Neubauten Planervorgaben bei der Ausschreibung für die gemeindeeigenen Neubauten. Energieverbrauchsaspekt frühzeitig in der Planung berücksichtigen, beispielsweise aufgrund der Energiebuchhaltung. Kommunikation Mit öffentlichen Veranstaltungen, Vorträgen, Artikel etc. die Erfahrungen anhand konkreter Anschauungsobjekte der lokalen Bevölkerung, dem Gewerbe bekannt machen. Umsetzung Planungsstand Projektvorschlag Realisierungshorizont mittelfristig Nächste Schritte Erstellen bzw. Fertigstellen der Sanierungsstrategie für die kommunalen Gebäude Abhängigkeiten/Koordination MB 4

19 Richtplan Energie 3 Zuständigkeiten Federführung Abteilung Gemeindebauten, in Zusammenarbeit mit Abteilung Umwelt und Landschaft, Fachstelle Energie Beteiligte Gemeinde DPF DPV DBS DSL DUB FA RE KOMM KUL PLAK AVU BIK FAJI AS BSS ASI GBAU LV AUL GBET Weitere Beteiligte Finanzierung Gesamtaufwand: offen Bemerkungen: Einmaliger Beitrag zur Umsetzung erster Massnahmen Kostenträger Gemeinde: Laufende Rechnung: Investitionsrechnung: Im Finanzplan eingestellt: Grundlagen Controlling Vgl. Controllingliste Energiestrategie der Gemeinde Köniz: Wärmebedarf Verwaltung, Wärme aus erneuerbaren Energien Verwaltung, Strombedarf Verwaltung, Strom aus erneuerbaren Energien Verwaltung. Vgl. Energiestadtaudit: Punktezahl Massnahme Behördenverbindliche Instrumente. MB 4

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21 Gegenstand: Nr.: 5 Erhöhung Bezug erneuerbare Energie Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Versorgung / Entsorgung Stand: 23. Oktober 2013 Beschrieb Die Gemeinde Köniz hat auf dem Gemeindegebiet ein begrenztes Potenzial an erneuerbaren Energieträgern und Abwärme. Um die Ziele der Energiestrategie erreichen zu können, muss der Anteil erneuerbarer Energie in der bezogenen Energie vergrössert werden. Dies kann durch eine Beteiligung der Gemeinde an zentralen Produktionsanlagen für erneuerbare Energie ausserhalb der Gemeindegrenzen oder durch den Bezug von zertifiziertem Strom bzw. Biogas erreicht werden. Zielsetzung Erhöhung des Stromanteils aus erneuerbaren Energien im Strombezugs-Mix. Erhöhung des Biogasanteils im Erdgasnetz (Wärmeversorgung). Wirkungsabschätzung 2035 Ein grosser Teil des Energiebedarfs kann nicht lokal produziert werden und muss von ausserhalb der Gemeinde Köniz bezogen werden. Diese Massnahme ist von grosser Wichtigkeit bei der Umsetzung der gesetzten Ziele insbesondere bei der Elektrizitätsversorgung. Veränderung ab Referenz (2009): Bezug von erneuerbaren Strom Anteil vom gesamten Strombedarf (2035) 71.2 GWh GWh GWh 74.2% Veränderung ab Referenz (2009): Bezug von erneuerbarer Wärme Anteil vom gesamten Wärmebedarf (2035) 0.0 GWh 21.0 GWh 45.0 GWh 13.7%

22 2 Richtplan Energie Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis Zentrale Produktionsanlagen Möglichkeiten für die gemeinsame Verwertung organischer Abfälle prüfen. Beteiligung an Produktionsanlagen für erneuerbaren Strom, z.b. Windkraft, Wasserkraft sowie an Biogasanlagen identifizieren. Partner und Kooperationen Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden prüfen, welche über grösseres, ungenutztes Potenzial an erneuerbaren Energien verfügen, z.b. Gantrischgebiet als Energieholzlieferant. Energie Bezugsmix Der Dialog mit dem heutigen Strom- und Erdgasversorger hat hohe Priorität. Die Gemeinde Köniz wirkt als wichtige Kundin aktiv auf einen grösseren Anteil erneuerbare Energie im Liefermix bei der Strom- und Erdgasversorgung hin. Für die gemeindeeigenen Gebäude soll ein Energiemix mit grösstmöglichem Anteil erneuerbarer Energie bestellt werden. Umsetzung Planungsstand Projektvorschlag Realisierungshorizont Mittelfristig Nächste Schritte Beteiligungen, Kooperationen und Veränderungen beim Energiebezugsmix prüfen Abhängigkeiten/Koordination Massnahmenblatt 4 Energetisch vorbildliche, öffentliche Gebäude MB 5

23 Richtplan Energie 3 Zuständigkeiten Federführung Abteilung Umwelt und Landschaft, Fachstelle Energie Beteiligte Gemeinde DPF DPV DBS DSL DUB FA RE KOMM KUL PLAK AVU BIK FAJI AS BSS ASI GBAU LV AUL GBET Weitere Beteiligte Finanzierung Gesamtaufwand: offen Bemerkungen: Einmaliger Beitrag zur Umsetzung erster Massnahmen Kostenträger Gemeinde: Laufende Rechnung: Investitionsrechnung: Im Finanzplan eingestellt: Grundlagen Controlling Vgl. Controllingliste Energiestrategie der Gemeinde Köniz: Wärme aus erneuerbaren Energien Gemeindegebiet, Strom aus erneuerbaren Energien Gemeindegebiet, Ökostromanteil. MB 5

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25 Gegenstand: Nr.: 6 Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Versorgung / Entsorgung Stand: 23. Oktober 2013 Wärmetechnische Sanierungen privater Gebäude Beschrieb Der bestehende Gebäudepark im Privatbesitz ist für den Grossteil des totalen Wärmeverbrauchs verantwortlich und wird diesen noch über Jahrzehnte bestimmen. Die grossen Energie-Einsparpotenziale bei den privaten Gebäuden sollen ausgeschöpft und damit ein unverzichtbarer Beitrag zur Zielerreichung geleistet werden. Dabei ist die Sanierung des bestehenden Gebäudebestandes von herausragender Bedeutung. Über 67 % der Gebäude in Köniz wurden vor 1970 erbaut (BfS Volkszählung 2000) und weisen einen entsprechend hohen Sanierungsbedarf auf. Zielsetzung Im Sinne der Richtplanziele werden beim privaten Gebäudepark folgende Ziele angestrebt: Reduktion des Wärmebedarfs des privaten Gebäudeparks bis 2025 gegenüber 2009um 13%. Reduktion des Wärmebedarfs des privaten Gebäudeparks bis 2035 gegenüber 2009 um 20%. Wirkungsabschätzung 2035 Durch wärmetechnische Sanierung von Gebäuden können auf dem gesamten Gemeindegebiet bis 2025 rund 36.9 GWh und bis 2035 rund 61.4 GWh eingespart werden. Dieser Massnahme kommt daher eine Schlüsselrolle in der Senkung des Wärmeverbrauchs zu.

26 2 Richtplan Energie Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis Gebäudesanierungsstrategie Erarbeiten einer Gebäudesanierungstrategie: Vorgehensweise, Schwerpunkte, Sanierungsmassnahmen und Standards ausarbeiten. Lobbyarbeit Die wichtigsten Akteure bezüglich der Gebäudepolitik sind die Kantone. Aus diesem Grund müssten insbesondere auf kantonaler Ebene die notwendigen Instrumente geschaffen werden, um Anreize hinsichtlich einer Erhöhung der Sanierungsrate zu schaffen. Die Energiestadt Köniz setzt sichfür diese Zielsetzung ein. Die Lobbyarbeit erfolgt auf zwei Ebenen: strategisch und operativ. Die strategische Lobbyarbeit erfolgt im Grossen Rat und weiteren politischen Gremien, die operative Lobbyarbeit erfolgt in regionalen, kantonalen und nationalen Fachgremien (Städteverband etc.). Beratung/ Information Ausbau und Koordination der Energieberatung: Informationsveranstaltungen für Hauseigentümer, Einführung eines Energie-Coachingprogramms, Sanierungskurse- und Schulungen für Planer und Architekten. Der Schwerpunkt soll insbesondere auf das Energie- Coachingprogramm gelegt werden, in welchem die Liegenschaftsbesitzer im Umgang mit den Amtsstellen und deren Bewilligungspraxis (Stichwort Formulare ausfüllen ) unterstützt werden. Die Beratungskapazitäten und das Beratungsdienstleistungsangebot sollen zudem zielgruppenspezifisch überprüft und bei Bedarf angepasst bzw., ausgebaut werden. Alle Beratungsangebote sollen komplementär und subsidiär zu den bestehenden Angeboten erfolgen. Finanzielle Anreize Bekanntmachung Neuerungen bezüglich den Förderprogrammen, Prüfen von zusätzlichen finanziellen Anreizen. MB 6

27 Richtplan Energie 3 Umsetzung Planungsstand Projektvorschlag Realisierungshorizont Mittelfristig Nächste Schritte Erheben Sanierungsstand Gebäude. Identifikation von prioritären Gebieten. Abhängigkeiten/Koordination Massnahmenblatt 8 Nahwärmenetze Zuständigkeiten Federführung Beteiligte Gemeinde Abteilung Umwelt und Landschaft, Fachstelle Energie, in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Kommunikation DPF DPV DBS DSL DUB FA RE KOMM KUL PLAK AVU BIK FAJI AS BSS ASI GBAU LV AUL GBET Weitere Beteiligte Finanzierung Gesamtaufwand: offen Bemerkungen: Einmaliger Betrag zur Umsetzung erster Massnahmen Kostenträger Gemeinde: Laufende Rechnung: Investitionsrechnung: Im Finanzplan eingestellt: MB 6

28 4 Richtplan Energie Grundlagen Zu erarbeiten. Controlling Vgl. Controllingliste Energiestrategie der Gemeinde Köniz: Wärmebedarf Gemeindegebiet. MB 6

29 Gegenstand: Nr.: 7 Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Versorgung / Entsorgung Stand: 23. Oktober 2013 Stabilisierung Stromverbrauch in privaten Haushalten und Unternehmungen Beschrieb Die Gemeinde hat sich in ihrer Energiestrategie die Stabilisierung des Stromverbrauchs auf dem Niveau von 2009 bis 2035 als Ziel gesetzt. Die Gemeinde Köniz schafft Anreize zur Reduktion des Strombedarfs und den vermehrten Einsatz stromeffizienter Geräte und Anlagen in privaten Haushalten und privaten Unternehmungen. Zielsetzung Stabilisierung des Elektrizitätsverbrauchs bis 2035 auf dem Niveau von Wirkungsabschätzung 2035 Die privaten Haushalte und Unternehmungen machen einen Grossteil des Stromverbrauchs des Gebäudeparks aus. Diese Massnahme ist eine grosse Herausforderung, da nur indirekt - über Information und Anreize - Einflussnahme auf die privaten Strombezüger genommen werden kann.

30 2 Richtplan Energie Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis Energieeffiziente Prozesse bei privaten Unternehmungen Einführung eines Bonussystems bzw. Reduktion des Stromtarifs bei verbindlicher Vereinbarung und nachgewiesener Begrenzung des Stromverbrauchs prüfen (KMU-Modell). Dazu ist die Kooperation der Energieversorgungsunternehmen zwingend. Energieberatung Es werden - neben der Zielgruppe private Haushalte - Beratungsdienstleistungen für Gewerbe und Industrie zur Verfügung gestellt. Die bestehenden Beratungskapazitäten und Beratungsdienstleistungsangebote werden zielgruppenspezifisch überprüft und bei Bedarf angepasst. Kommunikation Private Personen und Unternehmen werden über Möglichkeiten zum Stromsparen, Förderprogramme, und Energieberatungsangebote aktiv informiert und zu konkreten Taten motiviert. Umsetzung Planungsstand Projektvorschlag Realisierungshorizont Mittelfristig Nächste Schritte Besprechung mit BKW bezüglich Angebote für private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Gewerbe und Industrie im Hinblick auf Stromverbrauchsreduktion und Effizienzsteigerung. Prüfen und Festlegen von Massnahmen, die den Stromverbrauch senken. Abhängigkeiten/Koordination Massnahmenblatt 18 Controlling und 19 Kommunikation MB 7

31 Richtplan Energie 3 Zuständigkeiten Federführung Beteiligte Gemeinde Abteilung Umwelt und Landschaft, Fachstelle Energie DPF DPV DBS DSL DUB FA RE KOMM KUL PLAK AVU BIK FAJI AS BSS ASI GBAU LV AUL GBET Weitere Beteiligte Finanzierung Gesamtaufwand: offen Bemerkungen: Einmaliger Beitrag zur Umsetzung erster Massnahmen Kostenträger Gemeinde: Laufende Rechnung: Investitionsrechnung: Im Finanzplan eingestellt: Grundlagen Controlling Vgl. Controllingliste Energiestrategie der Gemeinde Köniz:Strombedarf Gemeindegebiet. Vgl. Energiestadtaudit: Punktezahl Massnahmen Produktepalette, Verbrauchsentwicklung für Kundschaft, Tarifstrukturen, Abgabe. MB 7

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33 Gegenstand: Nahwärmenetze Nr.: 8 Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Versorgung / Entsorgung Stand: 23. Oktober 2013 Beschrieb Nahwärmenetze eignen sich in Gebieten mit genügend hoher Wärmebedarfsdichte und bieten gute Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energie. In einem Nahwärmenetz werden mehrere Gebäude aus einer Energiezentrale mit Wärmeenergie versorgt. Als Mindestkriterium für ein Wärmenetz muss die geschätzte Wärmenachfrage 700 MWh pro ha und Jahr übersteigen. Liegen diese Gebiete in 50 Meter Distanz einer bestehenden Heizzentrale von mind. 200 kw, besteht Potential für ein neues Netz. Potential für eine Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen liegt vor, wenn diese Gebiete in einer Distanz von 200 m zu einer Heizzentrale von mind. 200 kw liegen, sofern diese mit erneuerbarer Energie betrieben wird. Zielsetzung Nutzung von lokal und regional verfügbaren, erneuerbaren Energieträgern. Umstellung bestehender Wärmeverbunde auf einen möglichst hohen Anteil erneuerbarer Energie. Verdichtung und Erweiterung bestehender Wärmeverbünde. Wirkungsabschätzung 2035 Nahwärmenetze eignen sich für die effiziente Nutzung von erneuerbaren Energiequellen. Diese Massnahme ist daher für die Erfüllung der Ziele zur Deckung des Wärmeverbrauchs mit erneuerbaren Energien äusserst wichtig.

34 2 Richtplan Energie Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis Detailanalyse, Machbarkeit Die Voraussetzungen und Möglichkeiten für neue Nahwärmenetze, bzw. die Erweiterung von bestehenden Nahwärmenetzen in den identifizierten Gebieten detailliert untersuchen. Koordination Ein Nahwärmeverbund braucht die Bereitschaft und Akzeptanz von mehreren Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern, sich zu beteiligen. Die Gebäudebesitzenden werden, basierend auf den Ergebnissen aus obiger Detailanalyse, kontaktiert, informiert, motiviert und das Vorgehen besprochen und koordiniert. Träger- und Betreibermodelle Träger- und Betreibermodelle prüfen, z.b. Contracting. Ein Contractor plant, errichtet und betreibt ein Nahwärmenetz (Anlagencontracting). Gebäudesanierungen Im Zusammenhang mit einem Nahwärmenetz sind auch Gebäudesanierungen zu prüfen, was die Energienachfrage deutlich reduzieren kann. Gemeindeautonomie Die Gemeinde Köniz schreibt in der baurechtlichen Grundordnung oder in Überbauungsordnungen für Gesamtüberbauungen und Neubaugebiete vor, dass ein gemeinsames Heizwerk oder Heizkraftwerk erstellt werden soll. MB 8

35 Richtplan Energie 3 Umsetzung Planungsstand Projektvorschlag Realisierungshorizont Mittelfristig Nächste Schritte In den identifizierten Prioritätsgebieten soll die Machbarkeit von neuen sowie die Erweiterung von bestehenden Nahwärmenetzen geprüft werden. Überführung der Massnahme in die baurechtliche Grundordnung. Abhängigkeiten/Koordination Massnahmenblatt 8 Nahwärmenetze Zuständigkeiten Federführung Beteiligte Gemeinde Abteilung Umwelt und Landschaft, Fachstelle Energie DPF DPV DBS DSL DUB FA RE KOMM KUL PLAK AVU BIK FAJI AS BSS ASI GBAU LV AUL GBET Weitere Beteiligte Waldbesitzerverband Finanzierung Gesamtaufwand: offen Bemerkungen: Einmaliger Beitrag zur Umsetzung erster Massnahmen Kostenträger Gemeinde: Laufende Rechnung: Investitionsrechnung: Im Finanzplan eingestellt: MB 8

36 4 Richtplan Energie Grundlagen Controlling Vgl. Controllingliste Energiestrategie der Gemeinde Köniz: Wärme aus erneuerbaren Energien Gemeindegebiet. MB 8

37 Gegenstand: Nr.: 9 Nahwärmenetze und WKK- Anlagen in bestehendem Erdgasnetz Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Versorgung / Entsorgung Stand: 23. Oktober 2013 Beschrieb Die Gemeinde Köniz ist im Norden mit einem Erdgasleitungsnetz erschlossen. In Objekten mit genügend hoher Wärmeleistung kann durch die Installation von Wärme-Kraftkopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen) die Effizienz der Erdgasnutzung erhöht werden. Gleichzeitig kann in Gebieten mit genügend hoher Wärmebedarfsdichte die Abwärme der WKK-Anlage in ein Nahwärmenetz eingespeist werden. Bei Ersatz einer bestehenden Erdgasheizung von > 500 kw Feuerungswärmeleistung soll geprüft werden, ob der Bau einer WKK-Anlage technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist. Zielsetzung Effiziente Nutzung des fossilen Energieträgers Erdgas. Wirkungsabschätzung GWh oder 21.4% der gesamten Wärmeversorgung im 2035 soll über den fossilen Energieträger Erdgas zu Verfügung gestellt werden. Der Anteil an nutzbarer Abwärme durch WKK Anlagen ist nicht bekannt. Durch den Einsatz der Wärmekraftkopplung zur Produktion von Wärme und Strom wird der fossile Energieträger Erdgas effizienter genutzt. Diese Massnahme ist daher für die Senkung des Strombedarfs wichtig.

38 2 Richtplan Energie Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis Anwendungsbereiche, Standorte der Anlagen Detailauswertung von möglichen Anlagestandorten, z.b. in Industrie, Gewerbe, Hotels, Altersheime, Hallenbäder aber auch im Zusammenhang mit Nahwärmeverbünden. Detailanalyse, Nahwärmenetze Die Voraussetzungen und Möglichkeiten für Nahwärmenetze in den identifizierten Gebieten detailliert untersuchen. Koordination Ein Nahwärmeverbund braucht die Bereitschaft und Akzeptanz von mehreren Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern, sich zu beteiligen. Die Gebäudebesitzenden werden, basierend auf den Ergebnissen aus obiger Detailanalyse, kontaktiert, informiert, motiviert und das Vorgehen koordiniert. Träger- und Betreibermodelle Träger- und Betreibermodelle prüfen, z.b. Contracting. Ein Contractor plant, errichtet und betreibt die WKK-Anlage bzw. das Nahwärmenetz. Die Anlage wird üblicherweise über den vereinbarten Wärmepreis mitfinanziert. Gebäudesanierungen Im Zusammenhang mit einem Nahwärmenetz sind auch Gebäudesanierungen zu prüfen, was die Energienachfrage (deutlich) reduzieren kann. MB 9

39 Richtplan Energie 3 Umsetzung Planungsstand Projektvorschlag Realisierungshorizont mittel Nächste Schritte Priorisierung der möglichen Anlagestandorte und Machbarkeit der vielversprechendsten Standorte für Gas Wärme-Kraftkopplungsanlagen prüfen. Überführung der Massnahme in die baurechtliche Grundordnung. Abhängigkeiten/Koordination Massnahmenblatt 8 Nahwärmenetze Zuständigkeiten Federführung Beteiligte Gemeinde Abteilung Umwelt und Landschaft, Fachstelle Energie DPF DPV DBS DSL DUB FA RE KOMM KUL PLAK AVU BIK FAJI AS BSS ASI GBAU LV AUL GBET Weitere Beteiligte Finanzierung Gesamtaufwand: offen Bemerkungen: Einmaliger Beitrag zur Umsetzung erster Massnahmen Kostenträger Gemeinde: Laufende Rechnung: Investitionsrechnung: Im Finanzplan eingestellt: MB 9

40 4 Richtplan Energie Grundlagen Controlling Vgl. Controllingliste Energiestrategie der Gemeinde Köniz: Stromproduktion aus WKK-Anlagen. Vgl. Energiestadtaudit: Punktezahl Massnahme Wärmekraftkopplung. MB 9

41 Richtplan Energie 5 Konzeptpläne Potenzieller Standort WKK-Anlagen ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( (( (( ( ( ( ( ((( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( (( ( ( ( ( ( (( ( ( ( ( ( ( ( ( ( Potenzieller Standort WKK-Anlage [kw]!( !( > 500 Erdgasnetz Wärmenetz Kilometer Datengrundlagen: PK25 / GG25 swisstopo, Feuerungsstatistik Gemeinde Köniz, 2008 und Volksszählung 2000 BFS Geostat CH, MB 9

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43 Gegenstand: Nr.: 10 Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Versorgung / Entsorgung Stand: 23. Oktober 2013 Nahwärmenetze mit Grundwasser und Gas Beschrieb Diese Massnahme betrifft Gebiete, wo die Nutzung des Grundwassers zur Wärmeversorgung grundsätzlich erlaubt ist und ein gut ausgebautes Erdgasnetz vorliegt. Der Grundlastbedarf wird mit Wärme aus Grundwasser und der Spitzenbedarf mit Erdgas/Biogas gedeckt (bivalente Systeme). Die Wärmeversorgung aus Grundwasser erfolgt durch Nahwärmenetze. Im Liebefeld und Köniz sowie im Wangental ist die Nutzung von Grundwasser zur Wärmeversorgung grundsätzlich erlaubt. Das effektive Grundwasser-Nutzungspotenzial ist jedoch nicht klar. Zudem sind manche dieser Gebiete als prioritäre Arbeitsschwerpunkte ausgeschieden, d.h. die Areale können in den kommenden Jahren im Vergleich zu heute stark umgenutzt werden und damit kann sich auch der Energiebedarf stark ändern. In diesen Gebieten muss die Entwicklung des Energiebedarfs verfolgt sowie der Energieverbrauch bei Umnutzungen und Neubauten möglichst optimiert werden. Die Nutzung von Grundwasser für die Wärmegewinnung ist in jedem Fall konzessionspflichtig. Für das Konzessionsverfahren müssen vorgängig hydrogeologische Untersuchungen zur Machbarkeit durchgeführt und in einem Bericht zuhanden des Amts für Wasser und Abfall des Kantons (AWA) dokumentiert werden. Zielsetzung Ersatz von fossil befeuerten Heizungen und Reduktion des CO2-Ausstosses. Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie bei der Deckung der Wärmenachfrage. Nutzung des Grundwassers zur Wärmeversorgung als erneuerbarer, lokaler Energieträger sicherstellen. Planungssicherheit gewährleisten. Wirkungsabschätzung GWh oder 3.7% sollen im 2035 durch Grundwasserwärme bereitgestellt werden. Durch die prioritäre Nutzung von Grundwasserwärme in Erdgasgebieten trägt diese Massnahme zur Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie bei.

44 2 Richtplan Energie Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis Detailanalyse, Machbarkeit Das effektive Nutzungspotenzial des Grundwassers mittels Messungen und Modellierungen klären. Koordination Ein Nahwärmeverbund braucht die Bereitschaft und Akzeptanz von mehreren Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern, sich zu beteiligen. Die Gebäudebesitzenden werden, basierend auf den Ergebnissen aus obiger Detailanalyse, kontaktiert, informiert, motiviert und das Vorgehen besprochen und koordiniert. Träger- und Betreibermodelle Träger- und Betreibermodelle prüfen, z.b. Contracting. Ein Contractor plant, errichtet und betreibt ein Nahwärmenetz (Anlagencontracting). Gebäudesanierungen Im Zusammenhang mit einem Nahwärmenetz sind auch Gebäudesanierungen zu prüfen, was die Energienachfrage (deutlich) reduzieren kann. Gemeindeautonomie Die Gemeinde Köniz schreibt in der baurechtlichen Grundordnung oder in Überbauungsordnungen für Gesamtüberbauungen und Neubaugebiete vor, dass ein gemeinsames Heizwerk oder Heizkraftwerk erstellt werden soll. MB 10

45 Richtplan Energie 3 Umsetzung Planungsstand Projektvorschlag Realisierungshorizont Nächste Schritte Wärmenutzungspotenzial Grundwasser klären Abhängigkeiten/Koordination Massnahmenblatt 8 Nahwärmenetze Massnahmenblatt 9 Nahwärmenetze und WKK-Anlagen in bestehendem Erdgasnetz Zuständigkeiten Federführung Beteiligte Gemeinde Abteilung Umwelt und Landschaft, Fachstelle Energie DPF DPV DBS DSL DUB FA RE KOMM KUL PLAK AVU BIK FAJI AS BSS ASI GBAU LV AUL GBET Weitere Beteiligte Finanzierung Gesamtaufwand: offen Bemerkungen: Einmaliger Beitrag zur Umsetzung erster Massnahmen Kostenträger Gemeinde: Laufende Rechnung: Investitionsrechnung: Im Finanzplan eingestellt: MB 10

46 4 Richtplan Energie Grundlagen Controlling Vgl. Controllingliste Energiestrategie der Gemeinde Köniz: Wärme aus erneuerbaren Energien Gemeindegebiet. Datenbank AWA. MB 10

47 Gegenstand: Nr.: 11 Nahwärmenetze mit Holz Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Versorgung / Entsorgung Stand: 23. Oktober 2013 Beschrieb Energieholz soll als Brennstoff zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden. Dieses soll wenn möglich in Grossanlagen (500kW) verbrannt werden, um den Feinstaub und Stickoxidausstoss im Siedlungsgebiet zu begrenzen. Die Wärmeversorgung aus Holz erfolgt durch Nahwärmenetze. Dazu sind die regional verfügbaren und heute ungenutzten Holzreserven in den Waldflächen und das Holz aus der Landschaftspflege in der Gemeinde Köniz zu mobilisieren. Zurzeit werden die 560 ha Waldflächen in der Gemeinde Köniz nur wenig genutzt. Der Anteil an privaten Waldeigentümerinnen und -eigentümern ist gross. Im Rahmen des Projektes Holzmobilisierung im Berner Wald hat das Kantonale Amt für Wald (KAWA) im Jahr 2008 die privaten Waldeigentümer identifiziert. Viele haben kein Interesse an der Holznutzung und besitzen nur sehr kleine Waldflächen. Zusätzlich ist ein bedeutendes Potenzial an Energieholz in der Region vorhanden, das es zu nutzen gilt, aber auch sinnvoll eingesetzt (Wärmeversorgung) und vermarktet werden soll. Zielsetzung Erschliessung und Nutzung des Energieholzpotenzials auf den 560 ha Waldflächen in der Gemeinde Köniz. Max. mögliche Nutzung des regional vorhandenen, zusätzlichen Energieholzpotenzials für die Wärmeversorgung der Gemeinde Köniz. Das Kosten-Nutzenverhältnis muss fürdie Waldbesitzenden stimmen. Wintersichere und raumplanerisch verträgliche Zwischenlagerung der Holzreserven. Wirkungsabschätzung 2035 Veränderung ab Referenz (2009): Wärme aus Energieholz Anteil vom gesamten Wärmebedarf (2035) 4.7 GWh 8.3 GWh 9.9 GWh 3%

48 2 Richtplan Energie Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis Anwendungsbereiche, Standorte der Anlagen Detailauswertung von möglichen Anlagestandorten, z.b. in Industrie, Gewerbe, Hotels, Altersheime, aber auch im Zusammenhang mit Nahwärmeverbünden. Detailanalyse, Nahwärmenetze Die Voraussetzungen und Möglichkeiten für Nahwärmenetze in den identifizierten Gebieten detailliert untersuchen. Koordination Ein Nahwärmeverbund braucht die Bereitschaft und Akzeptanz von mehreren Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern, sich zu beteiligen. Die Gebäudebesitzenden werden, basierend auf den Ergebnissen aus obiger Detailanalyse, kontaktiert, informiert, motiviert und das Vorgehen koordiniert. Träger- und Betreibermodelle Träger- und Betreibermodelle prüfen, z.b. Contracting. Ein Contractor plant, errichtet und betreibt das Nahwärmenetz. Die Anlage wird üblicherweise über den vereinbarten Wärmepreis mitfinanziert. Gebäudesanierungen Im Zusammenhang mit einem Nahwärmenetz sind auch Gebäudesanierungen zu prüfen, was die Energienachfrage (deutlich) reduzieren kann. Sensibilisierung und Motivierung Der Waldbesitzerverband steht in Kontakt mit den regionalen Försterinnen und Förstern, die über die lokalen Verhältnisse Bescheid wissen. Diese sollen daher die erste Kontaktstelle für eine Nutzung der Holzreserven sein und erst in zweiter Linie die Waldbesitzenden. Es wird mit dem Waldbesitzerverband und den zuständigen Försterinnen und Förstern eine Veranstaltung organisiert, an der über die Vorteile der energetischen Holznutzung informiert wird insofern eine Holznutzung überhaupt finanziell sinnvoll ist. Die privaten Waldeigentümerinnen werden anschliessend von den Försterinnen und Förstern oder vom Waldbesitzerverband weiter informiert. Vereinbarungen Schriftliche Vereinbarungen zur Lieferung und zur Annahme von definierten Energieholzmengen und qualitäten abschliessen. Lagerplätze Holz In Köniz sollen wintersichere und raumplanerisch verträglichen (Zwischen-) Lagerplätze durch die privaten Waldeigentümer gesichert werden. Die Gemeinde unterstützt die privaten Waldeigentümer bei der Suche nach geeigneten Orten. MB 11

49 Richtplan Energie 3 Umsetzung Planungsstand Projektvorschlag Realisierungshorizont Mittelfristig Nächste Schritte Prüfen des Angebots und Absatzkanäle an Energieholz und Erstellung eines Nutzungskonzeptes. Abhängigkeiten/Koordination Massnahmenblatt 8 Nahwärmenetze Zuständigkeiten Federführung Beteiligte Gemeinde Abteilung Umwelt und Landschaft, Fachstelle Energie DPF DPV DBS DSL DUB FA RE KOMM KUL PLAK AVU BIK FAJI AS BSS ASI GBAU LV AUL GBET Weitere Beteiligte Finanzierung Gesamtaufwand: offen Bemerkungen: Einmaliger Beitrag zur Umsetzung erster Massnahmen Kostenträger Gemeinde: Laufende Rechnung: Investitionsrechnung: Im Finanzplan eingestellt: MB 11

50 4 Richtplan Energie Grundlagen Unterlagen des Projektes Holzmobilisierung im Berner Wald des Kantonale Amts für Wald (KAWA), Controlling Vgl. Controllingliste Energiestrategie der Gemeinde Köniz: Wärme aus erneuerbaren Energien Gemeindegebiet. MB 11

51 Gegenstand: Nr.: 12 Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Versorgung / Entsorgung Stand: 23. Oktober 2013 Energetische Nutzung biogener Abfälle Beschrieb Auf dem Gemeindegebiet Köniz fallen jährlich t Grüngut an, die gehäckselt oder auf Kompostierplätzen verarbeitet werden. Davon werden t Grüngut zentral gesammelt und durch Feldrandkompostierung verarbeitet. Anstelle der Kompostierung kann aus dem grössten Teil des gesammelten Grünguts mittels Vergärung Biogas gewonnen werden. Mit dem Biogas wird Strom und Wärme produziert. Zielsetzung Energetische Verwertung der organischen Abfälle in einer Biogasanlage. Wirkungsabschätzung 2035 Veränderung ab Referenz (2009): Wärme aus biogenen Abfällen Anteil vom gesamten Wärmebedarf (2035) GWh 0.6 GWh 0.2% Veränderung ab Referenz (2009): Strom aus aus biogenen Abfällen Anteil vom gesamten Strombedarf (2035) GWh 0.7 GWh 0.3%

52 2 Richtplan Energie Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis Kooperation Eine Kooperation für den gemeinsamen Bau und Betrieb einer Biogasanlage mit den umliegenden Gemeinden prüfen bzw. befinden. Die Vergärungsanlage würde in diesem Falle sehr wahrscheinlich ausserhalb des Gemeindegebiets von Köniz erstellt werden. Mobilisierung, Sicherung Abfälle Separatsammlung von Küchenabfällen aus privaten Haushaltungen, zusammen mit Gartenabfällen prüfen. Betreiber- und Finanzierungsmodelle Ausarbeitung von unterschiedlichen Modellen, um Rohstofflieferantinnen und -lieferanten im Partnerwerk einzubeziehen. Kommunikation Potenzielle Abfallinhaberinnen und -inhaber informieren und für Separierung und Bereitstellung der organischen Abfälle anleiten. Nutzen und Funktion einer Vergärungsanlage aufzeigen. Umsetzung Planungsstand Projektvorschlag Realisierungshorizont Mittelfristig Nächste Schritte Bestgeeignetes Kooperationsmodell für Bau und Betrieb der Biogasanlage ermitteln Logistik Abfallsammlung und Transport überprüfen, insbesondere zusätzliches Sammeln von Küchenabfällen Abhängigkeiten/Koordination MB 12

53 Richtplan Energie 3 Zuständigkeiten Federführung Abteilung Umwelt und Landschaft, Fachstelle Energie Beteiligte Gemeinde DPF DPV DBS DSL DUB FA RE KOMM KUL PLAK AVU BIK FAJI AS BSS ASI GBAU LV AUL GBET Weitere Beteiligte Finanzierung Gesamtaufwand: offen Bemerkungen: Einmaliger Beitrag zur Umsetzung erster Massnahmen Kostenträger Gemeinde: Laufende Rechnung: Investitionsrechnung: Im Finanzplan eingestellt: Grundlagen Controlling Vgl. Controllingliste Energiestrategie der Gemeinde Köniz: Wärme aus erneuerbaren Energien Gemeindegebiet, Strom aus erneuerbaren Energien Gemeindegebiet. Anlagenbetreiber. MB 12

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55 Gegenstand: Nr.: 13 Thermische Nutzung Sonnenenergie Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Versorgung / Entsorgung Stand: 23. Oktober 2013 Beschrieb Auf Dächern (Flach- und Steildächern) von Wohnbauten und Gebäudenutzungen mit genügend hohem Warmwasserbedarf soll der Bau von Sonnenkollektoranlagen gefördert werden (vgl.bestehender Solarkataster der Gemeinde Köniz). Die thermische Nutzung der Sonnenenergie dient der Warmwassererwärmung und der Heizungsunterstützung. Zielsetzung Fossile Energieträger und Elektrizität ersetzen. Ausgewiesenes Potenzial Sonnenenergie in der Gemeinde Köniz ausschöpfen. Wirkungsabschätzung 2035 Veränderung ab Referenz (2009): Wärme aus Sonnenenergie Anteil vom gesamten Wärmebedarf (2035) 0.9 GWh 27.5 GWh 38.9 GWh 11.9%

56 2 Richtplan Energie Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis Informationskampagne An Informationsveranstaltungen werden die Multiplikatoren (u.a. aus den Bereichen Architektur, Sanitär- und Heizungsinstallation, Energieberatung) und Gebäudebesitzende über die Möglichkeiten der thermischen Sonnenergie informiert. Eine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und dem Kanton ist zu prüfen. Bewilligungspraxis Hierzu verbindliche Grundlagen liefern die Richtlinien für baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (Juni 2012) im Kanton Bern. Diese legen verbindlich fest, welche Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von der Bewilligungspflicht befreit sind. Betreiber- und Finanzierungsmodelle Beratung interessierter Bauwilligensowie unabhängige, fachliche Unterstützung bei der Planung. Umsetzung Planungsstand Projektvorschlag Realisierungshorizont Mittelfristig Nächste Schritte Informationskampagne planen Bewilligungspraxis prüfen Abhängigkeiten/Koordination Massnahmenblatt 14 Elektrizität aus Sonnenenergie MB 13

57 Richtplan Energie 3 Zuständigkeiten Federführung Abteilung Umwelt und Landschaft, Fachstelle Energie Beteiligte Gemeinde DPF DPV DBS DSL DUB FA RE KOMM KUL PLAK AVU BIK FAJI AS BSS ASI GBAU LV AUL GBET Weitere Beteiligte Finanzierung Gesamtaufwand: offen Bemerkungen: Einmaliger Beitrag zur Umsetzung erster Massnahmen Kostenträger Gemeinde: Laufende Rechnung: Investitionsrechnung: Im Finanzplan eingestellt: Grundlagen Controlling Vgl. Controllingliste Energiestrategie der Gemeinde Köniz: Installierte Sonnenkollektoren. MB 13

58

59 Gegenstand: Nr.: 14 Massnahmenblatt Bereich: Energie Themengruppe: Versorgung / Entsorgung Stand: 23. Oktober 2013 Elektrizität aus Sonnenenergie Beschrieb Die Abklärungen im Bereich Strom aus erneuerbaren Energien ergaben, dass die Photovoltaik das grösste Potenzial in Köniz aufweist (vgl.bestehender Solarkataster der Gemeinde Köniz). Dessen Nutzung bzw. Ausschöpfung ist deshalb äusserst wichtig. Auf bestehenden Dächern, an Gebäudefassaden und anderen geeigneten Orten (z.b. Überdachung Parkplätze, Lärmschutzwände) werden Photovoltaikanlagen installiert. Zielsetzung Massgeblicher Beitrag zur lokalen, erneuerbaren Stromproduktion. Wirkungsabschätzung 2035 Veränderung ab Referenz (2009): Strom aus Sonnenenergie Anteil vom gesamten Strombedarf (2035) 0.1 GWh 7.7 GWh 11.0 GWh 5.4%

60 2 Richtplan Energie Planungsinhalte Stand der Koordination Zwischenergebnis Programm Solardach Neben gemeindeeigenen Gebäuden geeignete Dachflächen für Sonnenenergienutzung identifizieren. (vgl.bestehender Solarkataster der Gemeinde Köniz). Auch Fassaden (baubewilligungspflichtig) sowie bestehende oder künftige Infrastrukturbauten (z.b. Lärmschutzwände) sind für die Sonnenenergienutzung zu prüfen. Strategie und Programm für Photovoltaik-Anlagen (Trade-off, d.h. Abwägung mit Sonnenkollektoren). Informationskampagne An Informationsveranstaltungen werden die Multiplikatoren (u.a. aus den Bereichen Architektur, Sanitär- und Heizungsinstallation, Energieberatung) und Gebäudebesitzende über die Möglichkeiten von Photovoltaikanlagen informiert. Eine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und dem Kanton ist zu prüfen. Bewilligungspraxis Verbindliche Grundlagen hierzu liefern die Richtlinien für baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (Juni 2012) im Kanton Bern. Diese legen verbindlich fest, welche Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von der Bewilligungspflicht befreit sind. Energieberatung Beratung interessierter Bauwilligensowie unabhängige, fachliche Unterstützung bei der Planung und Begleitung bei Projektierung, Bau und Abnahme der Photovoltaikanlagen. Hinweise auf finanzielle Förderungsprogramme, z.b. kostendeckende Einspeisevergütung oder Absatz als Ökostrom. Freiflächenanlagen Anforderungen bzw. Kriterienraster für die Standortbeurteilung von Freiflächenanlagen zur Stromproduktion erarbeiten. Stellungnahmen von den betroffenen Ämtern (AUE, LANAT und AGR) sind dabei einzuholen. MB 14

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