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1 Impressum: Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Information, Publikation, Redaktion Postfach 500, Bonn Stand: März 2000 (kh) Wenn Sie Bestellungen aufgeben möchten: Best.-Nr.: A 713 Telefon: 0180 / (0,24 DM/Min.) Telefax: 0180 / (0,24 DM/Min.) Schriftlich: an Herausgeber info@bma.bund400.de Internet: Gestaltung: Hentschel Design, Pulheim Satztechnische Überarbeitung: Grafischer Bereich des BMA Druck: Druckerei Scheel GmbH, Waiblingen Gedruckt auf 100% Recyclingpapier

2 Vorwort Die Berufsbildungswerke, die sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke zusammengeschlossen haben, sind für junge Menschen mit Behinderungen seit mehr als 20 Jahren ein bewährtes Instrument der beruflichen Rehabilitation. In ihnen erhalten sie, unterstützt von begleitenden Diensten und angeleitet von fachkundigen Mitarbeitern, eine qualifizierte Berufsausbildung, die ihre beruflichen und persönlichen Lebenschancen entscheidend verbessern. Die geringe Abbrecherquote, die guten Abschlussergebnisse und die hohen Vermittlungszahlen sind Zeugnisse für die hervorragende Qualität der Arbeit, die in diesen Einrichtungen geleistet wird. Den Bestand dieser Einrichtungen bei gleichbleibendem Qualitätsniveau zu bewahren, muß eine gemeinsame verpflichtende Aufgabe für alle Beteiligten sein. Nach der deutschen Vereinigung sind 8 zusätzliche leistungsfähige Berufsbildungswerke in den neuen Bundesländern errichtet worden. Das bundesweite Netz der Berufsbildungswerke besteht damit heute aus 47 Einzeleinrichtungen mit rd Ausbildungsplätzen, die durch weitere Plätze für Berufsfindungs-, Arbeitserprobungs- und Förderungslehrgänge ergänzt werden. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Einrichtungen und ihre Angebote. Als Wegweiser und Orientierungshilfe soll sie die Arbeit auf dem gesellschaftspolitisch wichtigen Gebiet der beruflichen Rehabilitation erleichtern. Walter Riester Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

3 Das Netz der Berufsbildungswerke Husum (1) Neumünster (1) Timmendorfer Strand (1) Greifswald (1) Hamburg (1) Bremen (2) Lingen (2) Hannover (2) Stendal (4) Berlin (3) Berlin (3) Potsdam (3) Bielefeld (5) Reken (5) Brakel (5) Moers (5) Dortmund (5) Soest (5) Essen (5) Wetter (5) Bad Arolsen (7) Olsberg (5) Kassel (7) Frechen (5) Hettstedt (4) Gera (4) Leipzig (6) Dresden (6) Chemnitz (6) Neuwied (8) Hof (9) Karben (7) Würzburg (9) Worms (8) Mosbach (10) Homburg (8) Neckargemünd (10) Winnenden (10) Waiblingen (10) Stuttgart (10) Offenburg (10) Ravensburg (10) Nürnberg (9) Schwarzenbruck (9) Abensberg (9) Dürrlauingen (9) Aschau am Inn (9) Augsburg (9) Kirchseeon (9)

4 Das Netz der Berufsbildungswerke nach Zuständigkeit der Landesarbeitsämter Landesarbeitsamt Nord Nr. 1 in nebenstehender Skizze Greifswald, Berufsbildungswerk Hamburg, Berufsbildungswerk Husum, Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerk Neumünster, Zweigeinrichtung der BBW Husum und Timmendorfer Strand Timmendorfer Strand, Bugenhagen Berufsbildungswerk Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen Nr. 2 in nebenstehender Skizze Bremen, Reichsbund Berufsbildungswerk Hannover, Berufsbildungswerk im Annastift e.v. Lingen, Berufsbildungswerk Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg Nr. 3 in nebenstehender Skizze Berlin, Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin, Berufsbildungswerk Rotkreuz-Institut Dr. D. Blos ggmbh Potsdam, Berufsbildungswerk im Oberlinhaus ggmbh Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt-Thüringen Nr. 4 in nebenstehender Skizze Gera, CJD-Berufsbildungswerk Gera ggmbh Hettstedt, Kolping-Berufsbildungswerk Stendal, Reichsbund Berufsbildungswerk

5 Das Netz der Berufsbildungswerke nach Zuständigkeit der Landesarbeitsämter Landesarbeitsamt Nordrhein Westfalen Nr. 5 in vorstehender Skizze Bielefeld, Berufsbildungswerk Bethel Brakel, Kolping-Berufsbildungswerk Dortmund, CJD Berufsbildungswerk Dortmund Essen, Kolping-Berufsbildungswerk Essen-Kray Frechen, CJD-Berufsbildungswerk Moers, CJD Berufsbildungswerk Niederrhein Olsberg, Berufsbildungswerk Josefsheim Bigge Reken, Berufsbildungswerk Benediktushof Maria Veen Soest, Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte Wetter, Berufsbildungswerk Volmarstein Landesarbeitsamt Sachsen Nr. 6 in vorstehender Skizze Chemnitz, Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte Dresden, Berufsbildungswerk Sachsen Leipzig, Berufsbildungswerk für Hör- und Sprachgeschädigte Landesarbeitsamt Hessen Nr. 7 in vorstehender Skizze Bad Arolsen und Kassel, Berufsbildungswerk Nordhessen Karben, Berufsbildungswerk Südhessen Landesarbeitsamt Rheinland-Pfalz-Saarland Nr. 8 in vorstehender Skizze Homburg,Saar, CJD Jugenddorf Homburg/Saar BBW ggmbh Neuwied, Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Worms, DRK-Berufsbildungswerk

6 Das Netz der Berufsbildungswerke nach Zuständigkeit der Landesarbeitsämter Landesarbeitsamt Bayern Nr. 9 in vorstehender Skizze Abensberg, Berufsbildungswerk St. Franziskus Aschau am Inn, Berufsbildungswerk Waldwinkel Augsburg, Berufsbildungswerk im Förderwerk St. Elisabeth Dürrlauingen, Berufsbildungswerk Hof (Saale), Berufsbildungswerk Hof Kirchseeon, Berufsbildungswerk Stiftung St. Zeno Nürnberg, Berufsbildungswerk für Hör- und Sprachgeschädigte Schwarzenbruck, Berufsbildungswerk Wichernhaus Rummelsberg Würzburg, Berufsbildungswerk Caritas-Don Bosco-Werk Landesarbeitsamt Baden-Württemberg Nr. 10 in vorstehender Skizze Mosbach, Berufsbildungswerk Neckargemünd, Berufsbildungswerk Offenburg, CJD-Jugenddorf-Berufsbildungswerk Ravensburg, Berufsbildungswerk Adolf Aich Stuttgart, Berufsbildungswerk Nikolauspflege Waiblingen, Berufsbildungswerk Winnenden, Berufsbildungswerk für Gehörlose, Schwerhörige und Sprachbehinderte Paulinenpflege

7 Grundsätze für Berufsbildungswerke erarbeitet von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke Gliederung I. Aufgaben und Ziele eines Berufsbildungswerks 1. Grundlagen 2. Personenkreis 3. Aufgaben und Ziele II. Gliederung eines Berufsbildungswerks 1. Berufsfindung und Arbeitserprobung, 2. Berufsausbildung 3. Sozialdienst 4. Ärztlicher Dienst 5. Psychologischer Dienst 6. Internat, Freizeit und Sport 7. Leitung eines Berufsbildungswerks III. Zusammenarbeit 1. mit Behörden und Institutionen 2. mit den Eltern 3. mit den Auszubildenden selbst 4. Zusammenarbeit der Berufsbildungswerke untereinander I. Aufgaben und Ziele der Berufsbildungswerke 1. Grundlagen Berufsbildungswerke sind Einrichtungen der beruflichen und gesellschaftlichen Rehabilitation. Die Grundsätze über Einteilung und Funktion der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind in Koordinierungsgesprächen bestimmt worden, die das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nach 62 des Arbeitsförderungsgesetzes unter Mitwirkung der Länder, der Bundesanstalt für Arbeit und der übrigen Rehabilitationsträger sowie der Organisationen der Wohlfahrtspflege auf der Grundlage des Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten durchgeführt hat. Es wird unterschieden zwischen den Berufsförderungswerken zur beruflichen Wiedereingliederung behinderter Erwachsener, den Berufsbildungswerken zur erstmaligen beruflichen Eingliederung Behinderter, vor allem Jugendlicher, und den Werkstätten für Behinderte, denen wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung der allgemeine Arbeitsmarkt nicht zu-

8 Grundsätze für Berufsbildungswerke unter Beteiligung des Bundeministeriums für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesanstalt für Arbeit gänglich ist. Aufgrund der Koordinierungsgespräche und der seitherigen Entwicklung läßt sich der Standort der Berufsbildungswerke des Systems der Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation wie folgt bestimmen: 2. Personenkreis Berufsbildungswerke dienen der erstmaligen Berufsausbildung vornehmlich jugendlicher Behinderter, die nur in einer auf ihre Behinderungsart und deren Auswirkung eingestellten Ausbildungsorganisation und bei einer auf die jeweiligen Belange ausgerichteten kontinuierlichen ausbildungsbegleitenden Betreuung durch Ärzte, Psychologen, Sonderpädagogen und andere Fachkräfte der Rehabilitation zu einem Ausbildungsabschluß nach dem Berufsausbildungsgesetz und dadurch zur Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt befähigt werden können. Behinderte, die dazu nicht die genannten umfassenden Hilfen benötigen, sollen nicht in Berufsbildungswerken, sondern in den allgemeinen Ausbildungsstätten ausgebildet oder auf andere Weise mit Hilfe regional breiter gestreuter Förderungsmaßnahmen in das Berufsleben eingegliedert werden. Berufsbildungswerke sind auch nicht für Behinderte bestimmt, die wegen der Schwere ihrer Behinderung für eine geordnete Berufsausbildung nicht geeignet sind. Sie sollen, soweit ihnen der allgemeine Arbeitsmarkt nicht zugänglich ist, in eine Werkstatt für Behinderte aufgenommen werden, wenn die dazu erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. 3. Aufgaben und Ziele Aufgaben und Ziele der Berufsbildungswerke sind durch den genannten Personenkreis, für den sie geschaffen werden, bestimmt. Die Berufsbildungswerke sind danach Stätten der beruflichen Bildung. Durch die Besonderheit des aufzunehmenden Personenkreises entstehen jedoch differenziertere und umfassendere Aufgaben als in sonstigen betrieblichen, überbetrieblichen oder

9 Grundsätze für Berufsbildungswerke schulischen Ausbildungsstätten. Als spezifische Aufgaben der Berufsbildungswerke sind insbesondere hervorzuheben: Durchführung von Maßnahmen der Berufsfindung und Arbeitserprobung für Behinderte, deren berufliche Eignung seitens der Dienste des Arbeitsamtes nicht hinreichend geklärt ist. Durchführung berufsvorbereitender Förderungsmaßnahmen für Behinderte, bei denen die Ausbildungsbzw. Berufsreife noch nicht vorhanden ist und die auf die besonderen Hilfen eines Berufsbildungswerkes angewiesen sind. Gewährung von begleitenden Hilfen während der Ausbildung und zur persönlichen Entwicklung. Vermittlung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Weise, die der Behinderung und einer dadurch gegebenenfalls entstandenen Beeinträchtigung der normalen Lernfähigkeit gerecht wird. Hieraus leitet sich auch die Aufgabe ab, dort, wo Behinderte den normalen Anforderungen eines Berufsbildes trotz optimaler Förderung nicht in vollem Umfang gerecht werden können, in Ausfüllung der Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes sowie der Handwerksordnung besondere Ausbildungsgänge zu entwickeln. Berufsbildungswerke erscheinen besonders geeignet, die allgemeinen Ausbildungsordnungen inhaltlich mit den Belangen Behinderter abzustimmen und behindertengerechte Regelungen in das System der beruflichen Bildung einzuführen. Angebot einer breiten und differenzierten Skala von arbeitsmarktpolitisch zweckmäßigen und entwicklungsfähigen Berufen, um der Vielfalt der Behinderungsauswirkungen und der individuellen Begabungen gerecht zu werden. Gewährung besonderer Hilfen zum möglichst weitgehenden Abbau von Behinderungsauswirkungen. Die Behinderten müssen lernen, mit ihrer Behinderung so zu leben, daß sie sich möglichst weitgehend in das allgemeine berufliche und gesellschaftliche Leben eingliedern können. Die Hilfen, die hier notwendig

10 Grundsätze für Berufsbildungswerke sind, richten sich nach der jeweiligen Behinderungsart. Die Vielfalt dieser Aufgaben kann qualifiziert und in einem auch wirtschaftlich noch vertretbaren Rahmen nur dann durchgeführt werden, wenn die Berufsbildungswerke eine bestimmte Mindestgröße erreichen. Diese liegt bei etwa 300 Ausbildungsplätzen. Die Ausbildung in Berufsbildungswerken ist vielfach mit einer Internatsunterbringung verbunden. Die pädagogische Betreuung und ausreichende Möglichkeiten für die Gestaltung der Freizeit müssen deshalb sichergestellt sein. Die genannten Aufgaben stellen besonders hohe Anforderungen an Träger und Personal. Bei aller Vielfalt und Bedeutung der ausbildungsbegleitenden Dienste muß sichergestellt sein, daß diese auf das Ziel der Berufsbildungswerke ausgerichtet bleiben: Die Behinderten mit Hilfe einer qualifizierten beruflichen Ausbildung zu selbständigen und freien Gliedern unserer Gesellschaft zu machen. II. Gliederung eines Berufsbildungswerks 1. Berufsfindung und Arbeitserprobung, a) Die Feststellung der Eignung für bestimmte Berufsbereiche (Berufsfindung und Arbeitserprobung) ist Aufgabe der Arbeitsämter. Wenn diese zu keinem gesicherten Eingliederungsvorschlag gelangen, sollte sie für den entsprechenden Personenkreis in einem Berufsbildungswerk erfolgen. Hierbei sollen unter Einschaltung aller Fachdienste des Berufsbildungswerkes und des Arbeitsamtes Vorschläge für bestimmte Berufsbereiche unter Angabe der voraussichtlich erreichbaren Qualifikationsstufe erarbeitet werden. Die Dauer einer Maßnahme zur Berufsfindung und Arbeitserprobung soll 3 Monate nicht überschreiten. b) Die Hinführung zur Ausbildungsbzw. Berufsreife () ist in erster Linie Aufgabe der Schulen. Wenn sie während der Schulzeit nicht erreicht werden kann, müssen die Behinderten vor Beginn der Berufsausbildung

11 Grundsätze für Berufsbildungswerke so weit gefördert werden, daß sie eine Ausbildung mit Aussicht auf Erfolg aufnehmen können. Die Durchführung von berufsvorbereitenden Maßnahmen - z. B. von Förderungslehrgängen - gehört nicht zu den eigentlichen Aufgaben eines Berufsbildungswerkes. Dafür sind in erster Linie andere, regional gestreute Einrichtungen zu nutzen. Soweit jedoch Behinderte wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung auch bei der Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen auf die besonderen Fachdienste eines Berufsbildungswerks angewiesen sind, sollen diese in den Berufsbildungswerken durchgeführt werden. Lehrgänge zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten, die nicht zur Berufsausbildung führen, sollen dagegen in der Regel nicht in Berufsbildungswerken, sondern in anderen Einrichtungen, etwa in Werkstätten für Behinderte, durchgeführt werden. 2. Berufsausbildung Die Berufsausbildung erfolgt nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung, ggf. unter Berücksichtigung der dort enthaltenen behindertenspezifischen Regelungen. Das Angebot an Ausbildungsprogrammen muß zukunftsorientiert, behindertengerecht und möglichst breit gestreut sein. Ausbildungsmethoden und Didaktik müssen den besonderen Belangen der einzelnen Behindertengruppen angepaßt sein. Soweit die Behinderten trotz optimaler Förderung den allgemeinen Ausbildungsabschluß nicht erreichen, sollen die Berufsbildungswerke daran mitwirken, besondere Ausbildungsgänge, Ausbildungsmethoden und Prüfungsverfahren zu entwickeln. Die Ausbildung soll dabei in Stufen verlaufen und auf einer möglichst breiten Grundausbildung aufbauen. Die höchstmögliche berufliche Qualifikation ist anzustreben.

12 Grundsätze für Berufsbildungswerke Die Entwicklung der Ausbildungsprogramme und ihre Anpassung an strukturelle Veränderungen der Wirtschaft und der Arbeitsmarktsituation erfolgen in ständiger Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit und den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen. Wegen der vielfältigen Probleme der beruflichen Bildung Behinderter und den damit verbundenen sonderpädagogischen Aufgaben ist es erforderlich, daß jedes Berufsbildungswerk eine entsprechende zugeordnete Sonderberufschule hat. Diese Schulen sind ein integrierter Bestandteil der beruflichen Rehabilitation jugendlicher Behinderter. Die Einteilung in Klassen oder Gruppen richtet sich nach den Ausbildungsgängen im praktischen Bereich. Falls erforderlich, ist eine Differenzierung in Leistungsgruppen oder auch eine individuelle Förderung vorzunehmen. 3. Sozialdienst Zur Sicherung eines reibungslosen Verlaufs der Berufsbildung und der späteren Eingliederung bedarf es in jedem Berufsbildungswerk eines Sozialdienstes. Der Sozialdienst hat die Aufgabe, vor der Aufnahme und während des Aufenthaltes in einem Berufsbildungswerk die Behinderten in allen persönlichen Fragen zu beraten, die Rehabilitationsbemühungen zu unterstützen und die spätere berufliche und gesellschaftliche Eingliederung vorzubereiten. Er muß dabei mit den örtlichen und den für den Heimatort zuständigen Dienststellen und Organisationen (Arbeitsamt, Gesundheitsamt, Sozialamt, Behindertenorganisationen) zusammenarbeiten. Zum Sozialdienst zählt auch die Seelsorge. Sie richtet sich nach dem jeweiligen religiösen Anspruch der Auszubildenden.

13 Grundsätze für Berufsbildungswerke 4. Ärztlicher Dienst Dem ärztlichen Dienst obliegt die gesamte Gesundheitspflege unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitation. Folgende Aufgaben sind zu erfüllen: Allgemeine Gesundheitsfürsorge, fachärztliche Betreuung gemäß der jeweiligen (Mehrfach-) Behinderung, schul-, sport- und arbeitsmedizinische Betreuung, Beratung von Mitarbeitern und Eltern. Im Rahmen einer angemessenen Organisation und entsprechend der Zusammensetzung des Personenkreises müssen eigene qualifizierte Ärzte und entsprechende medizinisch-therapeutische Fachkräfte zur Verfügung stehen. 5. Psychologischer Dienst Ein eigener psychologischer Dienst ist im Interesse einer umfassenden Rehabilitation unerläßlich. Zu seinen Aufgaben gehört besonders: Die ausbildungsbegleitende diagnostische und therapeutische Betreuung, die Mitwirkung bei der - Entscheidung über die Aufnahme, - Berufsfindung und Arbeitserprobung sowie bei der Erstellung des Rehabilitationsplans, - Vorbereitung der Behinderten auf die berufliche Eingliederung, - Fortbildung der Mitarbeiter, die psychologische Beratung und Unterstützung der Angehörigen der Behinderten und der Mitarbeiter des Berufsbildungswerks sowie anderer an der Rehabilitation Beteiligter. 6. Internat, Freizeit und Sport Durch die internatsmäßige Unterbringung wird die Versorgung und persönliche Betreuung während des Aufenthaltes im Berufsbildungswerk sichergestellt. Die zahlreichen verschiedenartigen Behinderungen machen eine besonders sorgfältige Organisation des Internats erforderlich. Den Belangen von Rollstuhlfahrern, schwer Sehbe-

14 Grundsätze für Berufsbildungswerke hinderten, Hörgeschädigten u.ä. muß Rechnung getragen werden, wobei Wert darauf zu legen ist, daß sie nicht als Sondergruppen isoliert werden. Das Ziel der Rehabilitationsarbeit in Berufsbildungswerken, die Eingliederung in das Berufsleben, - die Persönlichkeitsbildung, - die soziale Integration, wird im Internatsbereich durch einen gut ausgebauten sozialpädagogischen Fachdienst unterstützt und abgesichert. Dadurch sollen die behinderungsbedingten Erschwernisse der Verselbständigung gemildert, abgebaut und überwunden werden. Sport ist ein unentbehrlicher Bestandteil moderner Rehabilitation und fördert gleichzeitig die körperliche, seelische und soziale Entwicklung. Die sportliche Betätigung wird von eigenen Fachkräften unter ärztlicher Aufsicht geleitet und muß den Grundsätzen des Behindertensports entsprechen. Die nötigen Einrichtungen (Turn- und Schwimmhalle, Außenanlagen, Sportgeräte) müssen bereitgestellt werden. 7. Leitung eines Berufbildungswerkes Die Rehabilitationsarbeit in den Berufsbildungswerken ist eine Gemeinschaftsaufgabe, in die sich alle Beteiligten unbeschadet der Eigenständigkeit eines jeden Fachgebietes einzuordnen haben. Die Zusammenarbeit soll durch ein Leitungskollegium gewährleistet sein, in dem alle in diesen Grundsätzen genannten Dienstbereiche einschließlich der Verwaltung vertreten sind. III. Zusammenarbeit 1. mit Behörden und Institutionen Die Zusammenarbeit mit den Rehabilitationspartnern soll der optimalen individuellen Rehabilitation dienen. Sie soll zunächst auf örtlicher und regionaler Basis mit Vertretern der zuständigen Behörden und der Wirtschaft sowie den am Rehabilitationsgeschehen Beteiligten angestrebt werden. Die Aufnahme in ein Berufsbildungswerk erfolgt grundsätzlich über das örtliche Arbeitsamt. Um eine reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit

15 Grundsätze für Berufsbildungswerke sicherzustellen, sollen örtlich auf der Basis einer zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke und der Bundesanstalt für Arbeit zu treffenden Rahmenvereinbarung entsprechende Absprachen getroffen werden. Darüber hinaus muß im Interesse einer überregionalen Koordinierung eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Berufsbildungswerke auch mit den dafür zuständigen überregionalen Stellen gewährleistet sein. Dies kann durch Konsultationen und durch Bildung eines Beirats beim Berufsbildungswerk geschehen, dessen Funktion im Verhältnis zu den Organen des Trägers (der Einrichtung) im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden muß. 2. mit den Eltern Die Aufgaben eines Berufsbildungswerks können nicht isoliert vom Elternhaus gesehen werden. Daher sind die Eltern in das Rehabilitationsgeschehen mit einzubeziehen. Hierzu ist ein regelmäßiger Informationsaustausch notwendig. Darüber hinaus sollte den Eltern durch geeignete, von den einzelnen Einrichtungen zu entwickelnde Maßnahmen die Möglichkeit zu aktiver Mitwirkung bei der Bildungsarbeit eingeräumt werden. 3. mit den Auszubildenden selbst Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ist den Behinderten eine geeignete Form der Mitarbeit zu geben. Dabei sind in erster Linie die Belange der beruflichen Bildung zu berücksichtigen. 4. der Berufsbildungswerke untereinander Die Berufsbildungswerke erfüllen eine eigenständige Aufgabe in der beruflichen Bildung und Rehabilitation. Gegenseitiger Erfahrungsaustausch und enge Zusammenarbeit im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke sind notwendig, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen, zu koordinieren und weiterzuentwickeln.

16 Anmeldung Grundsätzliche Anmeldeformalitäten Die Anmeldung erfolgt durch die Berufsberatung des für den Wohnsitz des Rehabilitanden zuständigen Arbeitsamtes über das für den Standort des jeweiligen Berufsbildungswerks zuständige Arbeitsamt. Folgende Unterlagen sind mindestens notwendig: Eingliederungsvorschlag des Arbeitsamtes (Berufsberatung) ggf. mit psychologischen/ärztlichen Gutachten, Kostenübernahmeerklärung des Rehabilitationsträgers (i.d.r. Arbeitsverwaltung), Lebenslauf, Schulzeugnisse, ggf. Unterlagen über bereits durchgeführte berufliche Maßnahmen.

17 Verzeichnis über Leistungen und Ausbildungsangebote Inhalt in alphabetischer Reihenfolge nach dem Ort des Berufsbildungswerks PLZ Ort Straße, Hausnummer Bezeichnung des Seite Berufsbildungswerks Abensberg Regensburger Straße 60 BBW St. Franziskus Abensberg Aschau Waldwinkler Straße 1 BBW Waldwinkel am Inn Augsburg Fritz-Wendel-Str. 4 BBW Augsburg Bad Arolsen Mengeringhäuser Str. 3 BBW Nordhessen Berlin Paster-Behrens-Str. 88 Annedore-Leber BBW Berlin Krampnitzer Weg BBW Rotkreuz-Institut Dr. D. Blos ggmbh Bielefeld An der Rehwiese BBW Bethel Brakel Bohenkamp 30 Kolping-BBW Brakel Bremen Universitätsallee 20 Reichsbund BBW Bremen Chemnitz Flemmingstr. 8c BBW für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz Dortmund Am Oespeler Dorney CJD BBW Dortmund Dresden Weinbergstr BBW Sachsen Dürrlauingen St.-Nikolaus-Str. 6 BBW Dürrlauingen Essen Am Zehnthof 100 Kolping-BBW Essen-Kray 48

18 Verzeichnis über Leistungen und Ausbildungsangebote PLZ Ort Straße, Hausnummer Bezeichnung des Seite Berufsbildungswerks Frechen Clarenbergweg 81 CJD BBW Frechen Gera Am Ferberturm 72 CJD BBW Gera Greifswald Pappelallee 2 BBW Greifswald Hamburg Reichsbahnstraße 53/55 BBW Hamburg Hannover Wülfeler Str. 60 BBW im Annastift e.v Walbeck Adolph-Kolping-Str. 1 Kolping-BBW Hettstedt Hof Südring 96 BBW Hof Homburg Einöder Str. 80 CJD Jugenddorf Homburg/Saar BBW Husum Theodor-Schäfer-Str. 14/26 Theodor-Schäfer BBW Karben Am Heroldsrain 1 BBW Südhessen Kirchseeon Am Hirtenfeld 11 BBW Stiftung St. Zeno Kirchseeon Leipzig Knautnaundorfer Str. 2 BBW Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte Lingen Dr.-Lindgen-Str. 5-7 BBW Lingen Moers Pestalozzistraße 1 CJD BBW Niederrhein Mosbach Neckarburkener Str. 2 BBW Mosbach 80

19 Verzeichnis über Leistungen und Ausbildungsangebote Inhalt in alphabetischer Reihenfolge nach dem Ort des Berufsbildungswerks PLZ Ort Straße, Hausnummer Bezeichnung des Seite Berufsbildungswerk Neckar- Im Spitzerfeld 25 BBW Neckargemünd gemünd Neumünster Am Hohrkamp 54 Neumünster, Zweigeinrichtung der BBW Husum und Timmendorfer Strand Neuwied Stiftsstr. 1 BBW Heinrich-Haus Neuwied Nürnberg Pommernstr. 25 BBW Nürnberg für Hörund Sprachgeschädigte Offenburg Zähringer Str CJD-Jugenddorf Offenburg-BBW Olsberg Pappelallee 3 BBW Josefsheim Bigge Potsdam Steinstr BBW im Oberlinhaus ggmbh Ravensburg Schwanenstr. 92 BBW Adolf Aich Ravensburg Reken Meisenweg 15 BBW Benediktushof Maria Veen Schwarzen- Rummelsberg 74 BBW Wichernhaus bruck Rummelsberg Soest Hattroper Weg 57 BBW für Blinde und Sehbehinderte Soest 104

20 Verzeichnis über Leistungen und Ausbildungsangebote PLZ Ort Straße, Hausnummer Bezeichnung des Seite Berufsbildungswerks Stendal Werner-Seelenbinder- Reichsbund BBW Stendal 106 Str. 2 u Stuttgart Am Kräherwald 271 BBW Nikolauspflege Stuttgart Timmendor- Strandallee 2 Bugenhagen BBW fer Strand Waiblingen Steinbeisstraße 16 BBW Waiblingen Wetter/Ruhr Am Grünewald BBW Volmarstein Winnenden Forststraße 4-18 BBW für Gehörlose, Schwerhörige und Sprachbehinderte Paulinenpflege Winnenden Worms Eckenbertstraße 60 DRK-BBW Worms Würzburg Schottenanger 15 BBW Würzburg Caritas- Don Bosco-Werk GmbH 126

21 Abensberg Berufsbildungswerk St. Franziskus Abensberg Anschrift: Regensburger Straße 60, Abensberg Telefon: / Telefax: / info@bbw-abensberg.de Träger: Kath. Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.v. Leiter: Dr. Peter Schopf Ausbildungsleiter: NN Verwaltungsleiter: Herbert Frank Ausbildungsplätze: 290 Internatsplätze: 340 (einschl. den Plätzen für Absolventen der Berufsfindungs-/ Arbeitserprobungs- und slehrgänge etc.) Personenkreis der Rehabilitanden Junge Menschen mit Lernbehinderungen sowie psychisch Behinderte Berufsfindung und Arbeitserprobung, Berufsfindung/Arbeitserprobung 10 Plätze Berufsfindung: Dauer von 6 bis zu 8 Wochen Arbeitserprobung: Dauer bis zu 4 Wochen Es werden diverse Förderlehrgänge mit Dauer von 1/2 bis zu 3 Jahren, u.a. zur Erlangung der Ausbildungsreife, angeboten. Berufsschulunterricht Der Unterricht findet in der Privaten Sonderberufsschule der Kath. Jugendfürsorge der Diözese Regensburg im Berufsbildungswerk Abensberg statt.

22 Ausbildungsangebot Bezeichnung Beginn der Ausbildung Ausbildungs- Abschlußdauer (Mon.) prüfung 1. September. Bautechnik Maurer/-in 36 HwK Textiltechnik und Bekleidung Modenäher/-in 25 BBiG 24 IHK Elektrotechnik Elektrowerker/-in 48 BBiG 24 IHK Elektroinstallateur/-in 42 HwK Ernährung und Hauswirtschaft Beikoch/Beiköchin 48 BBiG 36 IHK Koch/Köchin 36 IHK Fleischer/-in 36 HwK Bäcker/-in 36 HwK Hauswirtschaftstechn. Helfer/-in 48 BBiG 36 Reg. Städt. Hauswirtschafter/-in 36 Reg. Fachkraft im Gastgewerbe 48 BBiG 36 IHK Restaurantfachmann/-frau 36 IHK Farbtechnik und Raumgestaltung Maler- und Lackiererfachwerker/-in 42b HwO 36 HwK Maler- und Lackierer/-in 36 HwK Agrarwirtschaft Fachwerker/-in im Gartenbau 48 BBiG FR Landschaftsbau 36 Reg. Landschaftsgärtner/-in 36 Reg. Holztechnik Holzfachwerker/-in 42 b HwO 36 HwK Tischler/-in 36 HwK Wirtschaft und Verwaltung Verkäufer/-in 24 IHK Kaufmann/-frau im Einzelhandel 36 IHK Informatikkaufmann/-frau 36 IHK Metalltechnik Metallfachwerker/-in 42 b HwO 36 HwK Werkzeugmaschinenspaner/-in FR Drehen 48 BBiG 36 IHK FR Fräsen 48 BBiG 36 IHK Maschinenbaumechaniker/-in FR Allg. Maschinenbau 42 HwK Metallbauer/-in FR Konstruktionstechnik 42 HwK Zerspanungsmechaniker/-in FR Drehtechnik 42 IHK Recyclingmonteur 48 BBiG 24 IHK

23 Aschau am Inn Berufsbildungswerk Waldwinkel Anschrift: Waldwinkler Straße 1, Aschau am Inn Telefon: / 64-0 Telefax: / info@bbw-aschau.de Internet: Träger: Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos, Körperschaft des öffentlichen Rechts, München Leiter: Hans Schoch Ausbildungsleiter: Gerhard Hack Verwaltungsleiter: Leonhard Dietrich Gesamtplätze: 330 (davon 266 Ausbildung, 52 Förderlehrgang, 12 Arbeitserprobung u. Berufsfindung) Internatsplätze: 320 (einschl. Plätzen für Absolventen der Berufsfindungs-/Arbeitserprobungs- und slehrgänge etc.) Personenkreis der Rehabilitanden Junge Menschen mit Körper- und körperlichen Behinderungen und/oder seelisch bedingten Leistungs- und Anpassungsstörungen Berufsfindung und Arbeitserprobung, Berufsfindung/Arbeitserprobung Berufsfindung: 12 Plätze, Dauer: 60 Arbeitstage Arbeitserprobung: 12 Plätze, Dauer: 20 Arbeitstage 52 Förderlehrgangsplätze zur Erlangung der Ausbildungsreife bzw. Arbeitsreife. Dauer: 1 Jahr. Darüber hinaus werden weitere Förderlehrgänge der Zielgruppen 1, 2, 3 und 4 angeboten (Dauer 1/2 bis 3 Jahre). Berufsschulunterricht Der Unterricht findet in der staatlich anerkannten privaten Berufsschule für Körperbehinderte im Berufsbildungswerk Waldwinkel statt.

24 Ausbildungsangebot Bezeichnung Ausbildungsdauer (Mon.) Abschluß- prüfung Wirtschaft und Verwaltung Bürokaufmann/-frau 36 IHK. Bürokraft 48 BBiG 36 IHK. Metalltechnik Zerspanungsmechaniker/-in FR Drehtechnik 42 IHK. Werkzeugmaschinenspaner/-in FR Drehen 48 BBiG 36 IHK. Industriemechaniker/-in FR Geräte- und Feinwerktechnik 42 IHK. Metallfeinbearbeiter/-in 48 BBiG 36 IHK. Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin FR Maschinen- und Anlagetechnik 42 IHK. Elektrotechnik Industrieelektroniker/-in FR Gerätetechnik 42 IHK. Elektrogerätemechaniker/-in 48 BBiG 24 IHK. Kommunikationselektroniker/-in FR Informationstechnik 42 IHK. Nachrichtengerätemechaniker/-in 48 BBiG 24 IHK. Holztechnik Holzmechaniker/-in FR Möbel- und Gehäuseindustrie 36 IHK. Holzbearbeiter/-in 48 BBiG 36 IHK. Farbtechnik und Raumgestaltung Maler/-in und Lackierer/-in 36 HwK Fachwerker/-in im Maler- und Lackiererhandwerk 42 b HWO 36 HwK Agrarwirtschaft Gärtner/-in (Zierpflanzenbau) 36 Reg. Werker/-in im Gartenbau 48 b BBiG 36 Reg. Florist/-in 36 IHK Ernährung und Hauswirtschaft Hauswirtschafter/-in (städt.) 36 Reg. Hauswirtschaftstechn. Helfer/-in 36 Reg. Bäcker/-in (Einzelmaßnahme) 36 HwK Koch/Köchin (Einzelmaßnahme) 36 IHK Textiltechnik Modenäher/-in 24 IHK. Modeschneider/-in 36 IHK. Sonstige: Handelsfachpacker/-in 24 IHK. Fachkraft für Lagerwirtschaft 36 IHK.

25 Augsburg Berufsbildungswerk Augsburg Anschrift: Fritz-Wendel-Str. 4, Augsburg Telefon: 0821 / Telefax: 0821 / foew.st.elisabeth@t-online.de Träger: Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.v. Schaezlerstr. 34, Augsburg Leiter: Dr. Wolfgang Asam Ausbildungsleiter: Jörg Gässl, Dipl.-Ing. Ausbildungsplätze: 124 Internatsplätze: 96 Personenkreis der Rehabilitanden Junge Menschen mit Lern- und Mehrfachbehinderungen Berufsfindung und Arbeitserprobung, Berufsfindung/Arbeitserprobung Arbeitserprobungs- und Berufsfindungslehrgänge werden laufend angeboten. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 24 Förderlehrgangsplätze für die Dauer von 1 Jahr, 12 Förderlehrgangsplätze für die Dauer von 2 Jahren Berufsschulunterricht Der Unterricht findet in der Prälat-Schilcher-Berufsschule zur individuellen Lernförderung des Berufsbildungswerkes Augsburg statt.

26 Ausbildungsangebot Bezeichnung Ausbildungs- Abschlußdauer prüfung (in Monaten) Metalltechnik Metallbauer/-in FR Konstruktionstechnik 42 HwK Metallbearbeiter/-in 42 HwK Werkzeugmaschinenspaner/-in FR Fräsen 42 HwK Holztechnik Tischler/-in 36 HwK Holzbearbeiter/-in 36 HwK Farbtechnik und Raumgestaltung Raumausstatter/-in 36 HwK Maler und Lackierer/-in 36 HwK Bau- und Metallmaler/-in 36 HwK Textiltechnik und Bekleidung Modenäher/-in 24 IHK Modefertiger/-in 24 IHK Modeschneider/-in 36 IHK Agrarwirtschaft Fachwerker/-in im Gartenbau FR Blumen und Zierpflanzen 36 Reg. FR Gemüsebau 36 Reg. Gärtner/-in FR Blumen und Zierplanzen 36 Reg. FR Gemüsebau 36 Reg. Ernährung und Hauswirtschaft Hauswirtschaftstechnische(r) Helfer/-in 36 Reg. Koch/Köchin 36 IHK Beikoch/Beiköchin 36 IHK Fachkraft im Gastgewerbe 24 IHK Wirtschaft und Verwaltung Verkäufer/-in im Einzelhandel 24 IHK Sonstige Textilreiniger/-in 36 HwK

27 Bad Arolsen Berufsbildungswerk Nordhessen (einschließlich Zweigeinrichtung in Kassel) Adresse: Mengeringhäuser Str. 3, Bad Arolsen Anschrift: Postfach 15 10, Bad Arolsen Telefon: / Telefax: / Leitung@bbw-nordhessen.de Träger: Bathildisheim e.v. Leiter: Klaus Winger Ausbildungsleiter: Friedrich Wiesemann (Bad Arolsen), Walter Schumacher (Kassel) Verwaltungsleiter: Wilfried Görgl Ausbildungsplätze: 411 Internatsplätze: 240 Personenkreis der Rehabilitanden Junge Menschen mit Lern- und Körperbehinderungen Berufsfindung und Arbeitserprobung, Berufsfindung 8 Plätze für die Dauer von jeweils bis zu 3 Monaten 14 gewerbliche und 14 kaufmännische Förderlehrgangsplätze zur Erlangung der Ausbildungsreife Dauer: 12 Monate Berufsschulunterricht Der Unterricht findet in der Staatlichen Berufsschule des Hessischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Sozialordnung im Berufsbildungswerk Nordhessen, Arolsen, statt.

28 Ausbildungsangebot Bezeichnung Ausbildungs- Abschlußdauer prüfung (in Monaten) Wirtschaft und Verwaltung Bürokaufmann/-frau 36 IHK Bürokraft 36 IHK Verwaltungsfachangest. 36 Regierungspräsidium Gießen Metalltechnik Industriemechaniker/-in FR Betriebstechnik 42 IHK Zerspanungsmechaniker/-in FR Drehtechnik 42 IHK FR Frästechnik 42 IHK Metallbearbeiter/-in 36 IHK Werkzeugmaschinenspaner/-in FR Drehen 42 IHK FR Fräsen 42 IHK Technischer Zeichner/ Technische Zeichnerin 42 IHK Holztechnik Tischler/-in 36 HwK Holzbearbeiter/-in 36 HwK Textiltechnik und Bekleidung Damenschneider/-in 36 HwK Wäscheschneider/-in 36 HwK Änderungsnäher/-in 36 HwK Ernährung und Hauswirtschaft Hauswirtschaftshelfer/-in 36 LaRL* Hauswirtschafter/-in im städtischen Bereich 36 LaRL* Beginn der Ausbildung nach den Sommerferien *Hessisches Landesamt für Regionalentwicklung

29 Berlin Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin Anschrift: Paster-Behrens-Str. 88, Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 / BBW-Berlin@t-online.de Träger: Berufsbildungswerk Berlin e.v. Geschäftsführerin: Gabriele D heil Hülse Ausbildungsleiter: Ingo Drechsler Verwaltungsleiter Axel Lober Ausbildungsplätze: 345 Internatsplätze: 163 (einschließlich Wohngruppen) Personenkreis der Rehabilitanden Junge Menschen mit Körper-, Lern- und Mehrfachbehinderungen Berufsfindung und Arbeitserprobung, Arbeitserprobung 8 Plätze für die Dauer von jeweils bis zu 20 Tagen 75 Förderlehrgangsplätze zur Erlangung der Ausbildungsreife Dauer: 1 Jahr Berufsschulunterricht Der Berufsschulunterricht findet in der Annedore-Leber-Oberschule, Paster-Behrens-Str. 88, Berlin, einer staatlichen Berufsschule des Landes Berlin (Bezirksamt Neukölln), statt.

30 Ausbildungsangebot Bezeichnung Ausbildungsdauer (in Monaten) Metalltechnik Werkzeugmaschinenspaner/-in 1) 36 Zerspanungsmechaniker/-in FR Drehtechnik 42 Metallfeinbearbeiter/-in 1) 36 Industriemechaniker/-in FR Geräte- und Feinwerktechnik 42 Technischer Zeichner/ Technische Zeichnerin 36 Elektrotechnik Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/-in 36 Kommunikationselektroniker/-in Fachrichtung Informationstechnik 2) 42 Holztechnik Tischler/-in 36 Holzbearbeiter/-in 1) 36 Farbtechnik und Raumgestaltung Maler und Lackierer/-in 36 Wirtschaft und Verwaltung Informatikkaufmann/frau 36 Bürokauffrau/Bürokaufmann 36 Bürokraft 1) 36 Ernährung und Hauswirtschaft Hauswirtschafter/-in 36 Hauswirtschaftshelfer/-in im städtischen Bereich 1) 36 Fachgehilfe/-gehilfin im Gastgewerbe 3) 24 Helfer/-in im Gastgewerbe 1) 24 Beikoch/Beiköchin 1)3) 36 Textiltechnik und Bekleidung Modenäher/-in 24 Beginn der Ausbildung 1. September 1) Ausbildungsbedarf gem. 48 BBiG bzw. 42 HwO 2) Nach Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin besteht für leistungsschwächere Auszubildende nach 3 1/2 Jahren die Möglichkeit, eine Abschlußprüfung zum Nachrichtengerätemechaniker abzulegen. 3) Ausbildungsort ist das Ausbildungshotel am Zeuthener See in Zeuthen, Fontaneallee 10.

31 Berlin Berufsbildungswerk Rotkreuz-Institut Dr. Dietrich Blos ggmbh Berlin Anschrift: Krampnitzer Weg 83-87, Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 / RKIBBW@drk-berlin.de Träger: Rotkreuz-Institut Dr. Dietrich Blos, Einrichtung der beruflichen und sozialen Rehabilitation ggmbh Gesellschafter: Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.v. Geschäftsführer: Volker Billhardt Ausbildungsleiter: Bernd Lorbeer Verwaltungsleiter: Klaus Francke Ausbildungsplätze: 200 Internatsplätze: 252 Personenkreis der Rehabilitanden Junge Erwachsene (18 bis ca. 30 Jahre) mit psychischen Behinderungen wie Psychosen, neurotischen Fehlentwicklungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, psychosomatischen Störungen, Borderline-Störungen, autistischen Störungen, hirnorganischem Psychosyndrom Junge Erwachsene (18 bis ca. 30 Jahre) mit Mehrfachbehinderungen als Verbindung vorwiegend psychischer Beeinträchtigung mit: Lernbehinderungen, Anfallsleiden mit medikamentöser Einstellung, Körper- und Sinnesbehinderungen, sofern diese keine besonderen Hilfen erforderlich machen. Berufsfindung/Arbeitserprobung, Berufsfindung/Arbeitserprobung 6 Plätze für die Dauer von jeweils bis zu 20 Tagen. Förderlehrgangsplätze zur Erlangung der Ausbildungsreife in zwei verschiedenen Zielgruppen, Dauer: 6 bis 12 Monate Berufsschulunterricht Die staatlich anerkannte private Berufsschule des Rotkreuz-Institutes (Berufsschule mit sonderpäd. Aufgabe) befindet sich im Berufsbildungswerk.

32 Ausbildungsangebot Bezeichnung Ausbildungs- Abschlußdauer prüfung (in Monaten) Wirtschaft und Verwaltung Bürokaufmann/-frau 36 IHK Kaufmann/-frau für Bürokommunikation 36 IHK Bürokraft gem. 48 BBiG 36 IHK Metalltechnik Konstruktionsmechaniker/-in FR Ausrüstungstechnik 42 IHK Metallbearbeiter/-in gem. 48 BBiG 36 IHK Werkzeugmaschinenspaner/-in FR Drehen gem. 48 BBiG 36 IHK FR Fräsen gem. 48 BBiG 36 IHK Zerspanungsmechaniker/-in FR Drehtechnik 42 IHK Farbtechnik und Raumgestaltung Maler/-in und Lackierer/-in 36 HwK Oberflächenbeschichter/-in Schwerpunkt Fahrzeuglackierer/-in 36 IHK Ernährung und Hauswirtschaft Hauswirtschafter/-in 36 ZSt* Hauswirtschaftshelfer/-in gem. 48 BBiG 36 ZSt* Agrarwirtschaft Fachwerker/-in Fachrichtung Zierpflanzenbau gem. 48 BBiG 36 ZSt* Gärtner/-in FR Zierpflanzenbau 36 ZSt* Sonstige Textilreiniger/-in 36 IHK Beginn der Ausbildung 1.3. / 1.9. * Zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Landwirtschaft bzw. Hauswirtschaft der Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport des Landes Berlin

33 Bielefeld Berufsbildungswerk Bethel Adresse: An der Rehwiese 57-63, Bielefeld Anschrift: Postfach , Bielefeld Telefon: 0521 / Telefax: 0521 / BBWBethel@aol.com Träger: v. Bodelschwinghsche Anstalten Bethel, Königsweg 1, Bielefeld Leitung: Ottokar Baum, Wolfgang Becker, Ulrich Schütte Ausbildungsleiter: Wolfgang Becker Verwaltungsleiter: Detlef Reimers Ausbildungsplätze: 126 Internatsplätze: 156 (einschließlich Plätzen für Absolventen der Berufsfindungs-/Arbeitserprobungs- und slehrgänge etc.) Personenkreis der Rehabilitanden Junge Menschen mit Epilepsie und hirnorganischen Störungen Berufsfindung und Arbeitserprobung, Berufsfindung/Arbeitserprobung/ 30 Plätze werden insgesamt angeboten Berufsschulunterricht Der Unterricht findet in der Berufssonderschule im BBW, Kerschensteiner Schule, Kükenshove 1, Bielefeld, einer staatlich anerkannten Ersatzschule, statt.

34 Ausbildungsangebot Bezeichnung Ausbildungs- Abschlußdauer prüfung (in Monaten) Metalltechnik Metallbearbeiter/-in 36 HwK Metallfeinbearbeiter/-in 36 HwK Werkzeugmaschinenspaner/-in FR Drehen 36 IHK FR Fräsen 36 IHK Fräser/-in 24 IHK Zerspanungsmechaniker/-in FR Drehtechnik 42 IHK FR Fräsetechnik 42 IHK Metallbauer/-in 42 HwK Ernährung und Hauswirtschaft Hauswirtschaftshelfer/-in 36 LwK Hauswirtschafter/-in 36 LwK Koch/Köchin 36 IHK Beikoch/Beiköchin 36 IHK Fachkraft im Gastgewerbe 24 IHK Restaurantfachfrau/mann 36 IHK Agrarwirtschaft Fachwerker/-in im Gartenbau FR Stauden 36 LwK FR Baumschule 36 LwK Gärtner/-in FR Stauden 36 LwK FR Baumschule 36 LwK Textiltechnik und Bekleidung Damenschneider/-in 36 HwK Näher/-in im Damenschneiderhandwerk 36 HwK Sonstige Teilezurichter/-in 24 IHK Beginn der Ausbildung Febr. / Aug. / Sept.

35 Brakel Kolping-Berufsbildungswerk Brakel Adresse: Bohenkamp 30, Brakel Anschrift: Postfach 12 54, Brakel Telefon: / Telefax: / Träger: Kolping-Berufsbildungswerk Brakel Gemeinnützige GmbH Gesellschafter: Deutsche Kolpingsfamilie e.v., Köln Geschäftsführer: Dieter Hölscher Ausbildungsleiter: Günter Bartscht Verwaltungsleiter: Alfred Middeke Ausbildungsplätze: 247 (z.zt.) Internatsplätze: 250 (einschl. Plätzen für Absolventen der Berufsfindungs-/Arbeitserprobungs- und slehrgänge etc.) Personenkreis der Rehabilitanden Junge Menschen mit Lernbehinderungen, auch mit zusätzlichen psychischen und/oder physischen Beeinträchtigungen. Berufsfindung und Arbeitserprobung, Berufsfindung/Arbeitserprobung 3 Plätze für die Dauer von jeweils 1-12 Monaten Berufsschulunterricht Der Unterricht findet im Berufskolleg des Kolping-Berufsbildungswerks Brakel - Private Schule für Lernbehinderte und Erziehungshilfe - (Sonderschule im berufsbildenden Bereich) statt.

36 Ausbildungsangebot Bezeichnung Beginn der Ausbildung Ausbildungs- Abschlußdauer prüfung Februar und Sommer (in Monaten) Metalltechnik Metallbearbeiter/-in 36 IHK Teilezurichter/-in 24 IHK Schweißwerker/-in 24 IHK Fräser/-in 24 IHK Konstruktionsmechaniker/-in (KMAU) 42 IHK Fertigungsmechaniker/-in 36 IHK Recyclingwerker/-in 24 IHK Bautechnik Zimmerer/-in 36 HwK Ausbaufacharbeiter/-in 24 HwK Holztechnik Holzbearbeiter/-in 36 IHK Holzmechaniker/-in 36 IHK Agrarwirtschaft Fachwerker/-in im Gartenbau 36 LwK Gärtner/-in im Zierpflanzenbau 36 LwK Wirtschaft und Verwaltung Fachverkäufer/-in im Nahrungsmittelhandwerk 36 HwK Fachgehilfe/-in im Nahrungsmittelverkauf 36 HwK Kaufmann/-frau für Bürokommunikation 36 IHK Bürokraft 36 IHK Ernährung und Hauswirtschaft Hauswirtschaftshelfer/-in 36 LwK Hauswirtschafter/-in 36 LwK Beikoch/Beiköchin 36 IHK Koch/Köchin 36 IHK Bäckerfachwerker/-in 36 HwK Textilreinigerwerker/-in 36 HwK Farbtechnik und Raumgestaltung Bau- und Metallmaler/-in 36 HwK Maler/-in, Lackierer/-in 36 HwK

37 Bremen Reichsbund Berufsbildungswerk Bremen Adresse: Universitätsallee 20, Bremen Anschrift: Postfach , Bremen Telefon: 0421 / Telefax: 0421 / RBBW-Meyer-Rockstedt@t-online.de Träger: Reichsbund Berufsbildungswerk GmbH Bremen Gesellschafter: Sozialverband Reichsbund e.v. Geschäftsführer: Gerd Meyer-Rockstedt Ausbildungsleiter: Eckard Hasselmann Verwaltung: Dieter Eymold Ausbildungsplätze: 310 Internatsplätze: 300 Personenkreis der Rehabilitanden Junge Menschen mit Lern- und/oder Körperbehinderungen Berufsfindung und Arbeitserprobung, Berufsfindung/Arbeitserprobung 24 Plätze für die Dauer von jeweils bis zu 3 Monaten 55 Förderlehrgangsplätze zur Erlangung der Ausbildungsreife Dauer: 1 Jahr Berufsschulunterricht Der Unterricht findet in der Berufsschule der Reichsbund Berufsbildungswerk GmbH im Berufsbildungswerk Bremen, einer privaten Ergänzungsschule, statt.

38 Ausbildungsangebot Bezeichnung Ausbildungs- Abschlußdauer prüfung (in Monaten) Metalltechnik Metallbauer/-in FR Konstruktionstechnik 42 HwK Metallbearbeiter/-in 36 HwK Holztechnik Tischler/-in 36 HwK Holzbearbeiter/-in 36 HwK Wirtschaft und Verwaltung Bürokaufmann/-frau 36 HK Bürokraft 36 HK Kaufmann/-frau für Bürokommunikation 36 HK Ernährung und Hauswirtschaft Fachkraft im Gastgewerbe 36 HK Hauswirtschaftstechn. Betriebshelfer/-in* 24 Staatl.Abschlußprüf. Farbtechnik und Raumgestaltung Raumausstatter/-in 36 HwK Polster- und Dekorationsnäher/-in 24 HwK Agrarwirtschaft Werker/-in im Gartenbau FR Garten- und Landschaftsbau 36 LW Gärtner/-in FR Garten- und Landschafts- und Sportplatzbau 36 LW Sonstige Zahntechniker/-in 42 HK Beginn der Ausbildung: nach den Sommerferien in Bremen *mit Möglichkeit zur Aufstockung zum/zur Hauswirtschafter/-in im RBBW

39 Chemnitz Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz Anschrift: Flemmingstr. 8c, Chemnitz Telefon: 0371 / Telefax: 0371 / bbw.chemnitz@abo.freiepresse.de Träger: Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz GmbH Gesellschafter: Internationaler Bund für Sozialarbeit- Jugendsozialwerk e.v., Nikolauspflege Stuttgart Geschäftsführer: Thomas Holzapfel Ausbildungsleiter: Wolfgang Neumann Verwaltungsleiterin: Gabriele Schröer Ausbildungsplätze: 154 (zusätzlich 6 Plätze für blindentechnische Grundausbildung) Internatsplätze: 160 Personenkreis der Rehabilitanden Junge blinde und sehbehinderte Menschen, auch mit zusätzlichen Beeinträchtigungen Berufsfindung und Arbeitserprobung, Berufsfindung/Arbeitserprobung Berufsfindung: Dauer bis maximal 12 Wochen Arbeitserprobung: Dauer bis maximal 20 Tage Es werden Förderlehrgänge zur Erlangung der Ausbildungsreife mit einer Dauer von bis zu 12 Monaten angeboten. Berufsschulunterricht Der Unterricht findet im Berufsschulzentrum für Blinde und Sehbehinderte am Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz statt.

40 Ausbildungsangebot Bezeichnung Ausbildungs- Abschlußdauer prüfung (in Monaten) Wirtschaft und Verwaltung Fachinformatiker/-in 36 IHK Kaufmann/-frau für Bürokommunikation 36 IHK Bürokraft 36 IHK Metalltechnik Werkzeugmaschinenspaner/-in FR Drehen 36 IHK FR Fräsen 36 IHK Ernährung und Hauswirtschaft Hauswirtschaftstechnische(r) Helfer/-in 36 RP Hauswirtschafter/-in 36 RP Agrarwirtschaft Gartenbaufachwerker/-in 36 RP Gärtner/-in 36 RP Sonstige Korbmacher/-in 36 HwK Korb- und Flechtwerker/-in 36 HwK Klavierstimmer/-in 36 HwK Fachkraft für Textverarbeitung 24 IHK Telefonist/-in 12 IHK Beginn der Ausbildung: September

41 Dortmund CJD Berufsbildungswerk Dortmund Anschrift: Am Oespeler Dorney 41-65, Dortmund Telefon: 0231 / Telefax: 0231 / Jugenddorf_do@t-online.de Träger: Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands Gemeinnütziger Verband e.v. Leiter: Dr. Horst Röhr Verwaltungsleiter: Horst-Dieter Bentmann Ausbildungsplätze: 250 Internatsplätze: 250 Personenkreis der Rehabilitanden Junge Menschen mit Lernbehinderungen und psychischen Behinderungen Berufsfindung und Arbeitserprobung, Berufsfindung/Arbeitserprobung Für Arbeitserprobung und Berufsfindungsmaßnahmen stehen 6 Plätze zur Verfügung. Arbeitserprobung: Dauer bis zu 20 Arbeitstagen Berufsfindung: Dauer bis zu 60 Arbeitstagen 6 Förderlehrgangsplätze für psychisch Behinderte Berufsschulunterricht Der Unterricht findet in der integrierten Berufsschule im Jugenddorf Dortmund-Berufsbildungswerk, einer staatlich anerkannten Ersatzschule, statt.

42 Ausbildungsangebot Bezeichnung Ausbildungs- Abschlußdauer prüfung (in Monaten) Bautechnik Hochbaufacharbeiter/-in 24 IHK Maurer/-in 36 IHK Ernährung und Hauswirtschaft Hauswirtschafter/-in 36 IHK Hauswirtschaftshelfer/-in 36 IHK Koch/Köchin 36 IHK Beikoch/Beiköchin 36 IHK Agrarwirtschaft Gärtner/-in FR Zierpflanzenbau 36 LwK FR Garten- und Landschaftsbau 36 LwK Florist/-in 36 IHK Fachwerker/-in im Gartenbau FR Garten- und Landschaftsbau 36 LwK FR Zierpflanzenbau 36 LwK Verkäufer/-in Blumen/Sämereien 24 IHK Farbtechnik und Raumgestaltung Maler- und Lackierer/-in 36 HwK Bau- und Metallmaler/-in 36 HwK Holztechnik Tischler/-in 24 HwK Holzbearbeiter/-in 36 HwK Körperpflege Friseur/-in 36 HwK Metalltechnik Konstruktionsmechaniker/-in FR Ausrüstungstechnik 42 IHK FR Schweißtechnik 42 IHK Metallbauer/-in FR Konstruktionstechnik 42 HwK Metallbearbeiter/-in 36 HwK Werkzeugmaschinenspaner/-in FR Drehen 36 IHK Zerspanungsmechaniker/-in FR Drehtechnik 42 IHK

43 Dresden Berufsbildungswerk Sachsen in Dresden Anschrift: Weinbergstr , Dresden Telefon: 0351 / Telefax: 0351 / info@bbwsachsen.srh.de Internet: Träger: Berufsbildungswerk Sachsen ggmbh Gesellschafter: SRH Holding Diakonische Gesellschaft zur Förderung der beruflichen Bildung ggmbh, Dresden Geschäftsführer: Gudrun Morgenstern, Hans-Joachim Eucker Ausbildungsleiter: Eberhard Degenkolbe Verwaltungsleiterin: Ines Lindner Ausbildungsplätze: 341 Internatsplätze: 289 Personenkreis der Rehabilitanden Junge Menschen mit Körperbehinderungen Berufsfindung und Arbeitserprobung, Berufsfindung/Arbeitserprobung 18 Plätze 36 Förderlehrgangsplätze zur Erlangung der Ausbildungsreife Dauer: 12 Monate Berufsschulunterricht Der Unterricht findet im Beruflichen Schulzentrum für Technik und Wirtschaft der Stadt Dresden auf dem Gelände des Berufsbildungswerks Sachsen statt

44 Ausbildungsangebot Bezeichnung Ausbildungs- Abschlußdauer prüfung (in Monaten) Elektrotechnik Elektrogerätefachkraft 36 IHK Industrieelektroniker/-in FR Gerätetechnik 42 IHK IT-Systemelektroniker 36 IHK Metalltechnik Werkzeugmaschinenspaner/-in FR Drehen 36 IHK FR Fräsen 36 IHK Zerspanungsmechaniker/-in FR Drehen 42 IHK FR Fräsen 42 IHK Mechatroniker/-in 42 IHK Technische(r) Zeichner/-in FR Maschinenbau 42 IHK Bautechnik Bauzeichner/-in 36 IHK Wirtschaft und Verwaltung Kaufmann/-frau für Bürokommunikation 36 IHK Bürokaufmann/-frau 36 IHK Verwaltungsfachangestellte/r (allgemeine innere Verwaltung des Landes und Kommunalverwaltung) 36 Reg. Steuerfachangestellte/r 36 Steuerb.- kammer Informatikkaufmann/frau 36 IHK Beginn der Ausbildung: August

45 Dürrlauingen Berufsbildungswerk Dürrlauingen Anschrift: St.-Nikolaus-Str. 6, Dürrlauingen (Krs. Günzburg) Telefon: / Telefax: / bbw.duerrl@bnv-gz.baynet.de Träger: Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.v. Schaezlerstr. 34, Augsburg Leiter: Karl-Heinz Eser, Dipl.-Psychologe Ausbildungsleiter: Manfred Ruf, Dipl.-Ing. (TU) Verwaltungsleiter: Anton Schmid Ausbildungsplätze: 320 Internatsplätze: 320 Personenkreis der Rehabilitanden Junge Frauen und Männer mit Lernbehinderungen, auch mit zusätzlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen Berufsfindung und Arbeitserprobung, Berufsfindung/Arbeitserprobung 4 Plätze für die Dauer von bis zu 60 bzw. 20 Arbeitstagen 64 Förderlehrgangsplätze zur Erlangung der Ausbildungsreife Dauer: bis zu 12 Monaten Berufsschulunterricht Der Unterricht findet in der Berufsschule zur individuellen Lernförderung im Berufsbildungswerk Dürrlauingen statt.

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