Inverkehrbringung und Betrieb von Aufzugsanlagen Neubau Modernisierung - Wartung Reparatur

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1 Ingenieurbüro für Aufzugsmanagement Herstellerunabhängig und Bundesweit 1. Inverkehrbringung und Betrieb von Aufzugsanlagen Neubau Modernisierung - Wartung Reparatur FKT NRW, Fachtagung Arnsberg 18. September 2014

2 Agenda Was ist eine Aufzugsanlage? Wie muss sie errichtet und betrieben werden? Paragrafen Dschungel Deutschland und EU Aufzug als Arbeitsmittel TRBS & Betriebssicherheitsverordnung Beauftragte Person, Wöchentliche Prüfung Unfall- und Schadensanzeigepflicht Nachweispflichtige Dokumentation Gefährdungsbeurteilung, Qualitätsbewertung Wartungsbeispiele, Kontrolle durch den Betreiber Leistungen zur Erfüllung der Vorschriften Seite 2

3 Die W&S besteht seit 8 Jahren und ist ein herstellerunabhängiges sowie bundesweit agierendes Ingenieurbüro für das Management von Aufzugsanlagen. Wir bietet Ihnen als Errichter oder Betreiber mehr als 50 Jahre praktische Berufserfahrung. Achim.Werner@Aufzugmanager.com Harald.Schwark@Aufzugmanager.com Frank.Stauch@Aufzugmanager.com Wennigsen bei Hannover Kaarst bei Düsseldorf Seite 3

4 Was ist eine Aufzugsanlage?... eine überwachungsbedürftige Anlage, deshalb gilt die Betriebssicherheitsverordnung! Eine Aufzugsanlage muss nach dem Stand der Technik errichtet und betrieben werden. Der Aufzug muss bestimmungsgemäß genutzt werden. Der Aufzug muss für die sichere und bestimmungsgemäße Funktion überwacht und instand gehalten werden. Der Zweck der Wartung ist die Werterhaltung der Aufzugsanlagen. Notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind unverzüglich vorzunehmen.

5 Wie muss eine Aufzugsanlage errichtet werden? Was benötige ich wirklich und was bietet der Markt? Welche Inhalte sollte ein Leistungsverzeichnis haben? Wie genau muss ich das LV ausformulieren? Wie erfülle ich den Stand der Technik? Wie erfülle ich diverse DIN und EN Vorschriften? (Behindertengerecht, Feuerwehraufzug, bestimmungsgemäßer Betrieb, Hygiene usw.) Wann darf ich den Aufzug nutzen? (Mängelfrei; Konformität muss bestehen; sowohl vom Hersteller als auch vom Betreiber)

6 Wie muss eine Aufzugsanlage betrieben werden?... im mängelfreien Zustand nach dem Stand der Technik unter Einhaltung der rechtlichen Pflichten des Betreibers (Aufzug als Arbeitsmittel) - Anmelden der Aufzugsanlage - Gefährdungsbeurteilung ( 2 Jahre) - Festlegung Prüffristen (NEU: durch Betreiber) - Wiederkehrende Prüfungen TÜV / Befähigte Person - Benennung und Unterweisung Aufzugswärter - wöchentliche Anlagenprüfungen - vorschriftengerechte Anlagendokumentation ZÜS 1234

7 Hersteller und Betreiberpflichten Betrieb Seite 7 DIN EN 81-1 A3 95 / 16 / EG Errichtung / Inbetriebnahme - AufzVO, 12.ProdSV - DIN EN 81-1 A3 - BGI 779, BGV C22 - DIN EN 81-70, 72 - DIN EN Konformität - DIN TRBS TRBS EN 81-1 A3 - BetrSichV (2015) - Gefährdungsbeurteilung - BGV A3 - ZÜS Prüfung - Notruf EN VDI ArbmittV, ArbSchG - EN ISO VDI VDI ArbmittV, ArbSchG DIN EN BetrSichV 12 Abs. 1,3,4 und 5 Allgemeine Pflichten - Bestimmungsgemäßer Betrieb - Nutzungsänderung - Wiederkehrende Prüfungen - Aufzugs-/Anlagendokumente - Wöchentliche Prüfungen - Aufzugswärter/ Beauftragte Person - TRBS Festlegung der Prüffristen Wartung Modernisierung - TRBS Notruf EN /16/EG - EN 81-21

8 Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten nur Arbeitsmittel (Aufzug) zur Verfügung gestellt werden, die geeignet sind und deren Benutzung die Sicherheit und den Gesundheitsschutz gewährleisten! Fußboden: Stolperkante (Nachregeln) Maschinenraum: Schutz vor beweglichen Teilen (Treibscheibe,...) Kabine: Schachtabschlusstüre Notruf: Einbau bidirektionale Notrufanlage 2020 Ist die Sicherheit gefährdet, ist die Aufzugsanlage abzuschalten!

9 TRBS 3121 Der Betrieb von Aufzugsanlagen (Technische Regel für Betriebssicherheit) Die Technischen Regeln konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bei der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie bei der Ableitung geeigneter Maßnahmen (Maßnahmekonzept) Betreiberpflichten Beauftragte Person Bestimmungsgemäßer Betrieb Instandhaltung Personenbefreiung

10 Beauftragte Person muss mindestens 18 Jahre sein muss an der Aufzugsanlage unterwiesen sein (Befähigung zur fachgerecht Personenbefreiung) Unterweisung nachweisbar Unterweisung soll regelmäßig wiederholt werden Der Betreiber legt den Zeitraum der Wiederholung fest Welche Aufgabe hat eine beauftragte Person? Hat regelmäßige Kontrollen durchzuführen - wöchentlich Hat eingeschlossene Personen zu befreien

11 Was muss wöchentlichen geprüft werden? Freier Zugang zu den Fahrschachttüren Keine aufzugsfremden Gegenstände im Triebwerksraum Kein Anfahren der Aufzugsanlage bei geöffneten Türen Kein Öffnen der Schachttüren, ohne dass der Fahrkorb hinter der Tür steht Testen der Notrufanlage, Tür-Auf-Taster und Not Stopp Test der Türrücklaufschalter, der Lichtschranke/Fotozelle Überprüfung Fahrkorbbeleuchtung, Notbeleuchtung Die Bündigkeit des Fahrkorbes

12 Unfall- und Schadensanzeige Der Betreiber hat der zuständigen Behörde unverzüglich jeden Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder verletzt wurde, jeden Schadenfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben oder beschädigt worden sind, anzuzeigen!

13 Welche Dokumente gehören zu einem Aufzug? 1. Berichte der ZÜS, Mängelabschreibungen 2. Prüfberichte (wöchentlich) nach TRBS 3. Unterweisung der Aufzugwärter (Beauftragte Person) 4. Checklisten Wartungen 5. Prüfung der Elektrischen Anlage nach BGV A3 6. Gefährdungsbeurteilung (AG, EN 81-80, Hersteller) 7. Maßnahmen zur Personenbefreiung 8. Beschreibung der Aufzugsanlage 9. Anweisungen für den Betrieb von Aufzügen

14 Welche Dokumente gehören zu einem Aufzug? NEU! Zu jeder Aufzugsanlage ist ein Notfallplan anzufertigen und dem Notdienst zur Verfügung zu stellen. 12 Der Notfallplan muss mindestens enthalten: a) Standort der Aufzugsanlage, b) verantwortlicher Arbeitgeber, c) Personen, die Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage haben, d) Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können, e) Kontaktdaten der Personen, die erste Hilfe leisten können (zum Beispiel Notarzt oder Feuerwehr) f) Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung.

15 Was ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU)? GBU nach 5 ArbSchG Arbeitgeberpflicht Zusammenwirkung der Arbeitgeber GBU dürfen von Fachkundigen durchgeführt werden Veränderungsbedarf aus GBU mündet in ein Maßnahme Konzept Arbeitgeber muss Ausführung kontrollieren Gefährdungen Erkennen Gefährdungen Bewerten Massnahmen festlegen Massnahmen umsetzen Kontrolle der Umsetzung Maßnahmekonzept

16 Was ist eine Qualitätsbewertung der Aufzugsanlage? Fachkundige Begehung der Aufzugsanlagen zur technischen Bewertung Neutrale Bewertung der Wartungsleistung Schriftlicher Bericht inkl. Fotos Vorschläge und Empfehlungen zur Optimierung nach Auswertung aller relevanten Daten Bei Bedarf erfolgt eine weitere Unterstützung für eine Projektdurchführung: Entwurf eines Maßnahme Konzeptes Anpassungen für die Wartungsleistungserbringung Reparaturen, Modernisierung oder Neubau Oder die komplette Übernahme der Wartungsleistung!

17 W&S Aufzugmanager GmbH Protokoll zur Qualitätsbewertung Seite 17

18 W&S Aufzugmanager GmbH Wartungsbeispiele wie sie nicht sein sollten Betreiber von Aufzugsanlagen übernehmen immer mehr Eigenverantwortung. Wartungsleistung müssen den Vorgaben der EN entsprechen, damit sind diese regelmäßig zu überprüfen und ggf. Korrekturmaßnahmen einzuleiten!

19 Wie kann der Betreiber feststellen, ob eine Wartung fachgerecht ausgeführt wurde? Ordentliche Maschinenräume (Kein Lager) Keine ölverschmierten Antriebe Kein Seilabrieb unter der Antriebsmaschine Ruhiger Lauf der Aufzugsanlage in Auf- und Abwärtsfahrt Keine Geräusche während der Fahrt Anzeigen und Signallampen sind in Funktion Keine Stufenbildung in den Etagen Keine Störungen direkt nach der Wartung Keine oder wenig Mängel nach einer ZÜS Prüfung Bei Vollwartungsanlagen keine Mängelliste nach Durchführung einer ZÜS Prüfung

20 Umsetzung der Betreiberverantwortung Werterhalt Qualitätsbewertung Gefährdungsbeurteilung Budgetplanung inkl. interner Eskalation Massnahmekonzept: Kurz-, mittel, -langfristig Seite 20 & Sicherheit

21 W&S Aufzugmanager GmbH Angepasster Wartungsvertrag oder Start von Neubau, Modernisierung Anlagendokumentation Gefährdungsbeurteilung Abnahme Qualitätsbewertung Wartung, Reparatur Ausführungsbetreuung Maßnahmekonzept Ausschreibung Seite 21

22 Bedarfs- und anlagengerechter Wartungsvertrag Management der Wartung und Reparatur Planung Anlagendokumentation Neubau, Modernisierung Ausschreibung Abnahme Ausführungsbetreuung Seite 22

23 Ihr Ansprechpartner: W&S Aufzugmanager GmbH W&S Aufzugmanager GmbH Ø Wennigsen, Hauptstraße 41 Hans-Joachim Werner Achim.Werner@Aufzugmanager.com Ø Niederlassung NRW, Kaarst, Azaleenweg 3, Harald Schwark Harald.Schwark@Aufzugmanager.com Frank Stauch Frank.Stauch@Aufzugmanager.com Seite 23

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