Flächenkulisse Landkreis Kassel nach Beschluss der Regionalversammlung vom
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- Artur Wagner
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1 Flächenkulisse Landkreis Kassel nach Beschluss der Regionalversammlung vom neu 2. Offen dazu legung KS_002 nördlich Langenthal 33,19 17,34 50,53 in Verbindung mit der Antragsfläche KS_A_002 (Hasselhof) kann die Fläche um einen WEA-Standort nach Osten erweitert werden; FFH-Prüfung (NRW) im BImSchV ebenso erforderlich wie vertiefte Rotmilan-Prüfung KS_003 Steinkopf 322,23 21,59 300,64 Ablehnung durch Kommunen/Bevölkerung, Akzeptanz seitens der Fachbehörden (Flächenreduzierung wg. kartographischer Korrektur) KS_004 Farrenplatz über Langenberg bis Staufenberg 1.079,73 158,08 921,65 Teilfläche KS_004a (Farrenplatz): Ablehnung durch Kommunen und Bevölkerung, aber Akzeptanz seitens der Fachbehörden; unter dem Aspekt "Umfassung" wird die Teilfläche im Süden (Richtung Gottsbüren) und im Osten (Richtung Wesertal) um knapp 300 ha von 525 ha auf 227 ha reduziert Teilfläche KS_004b (Langenberg ha): Ablehnung durch Kommunen, Bevölkerung, Forst, Überprüfung hins. Schwarzstorch negativ - daher auch Ergänzung einer weiteren 122 ha großen Fläche südöstlich der Sababurg möglich (KS_004c Knot-Berg) KS_006 Hölleberg 19,13 19,13 KS_007 westlich Arenborn 115,22 34,63 80,59 wegen erheblicher Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht wegen Rot- und Schwarzmilan-Brutvorkommen und -Nahrungshabitat Ablehnung durch Kommunen und Bevölkerung, Anpassung an Siedlungsbestand Arenborn und Reduzierung im N wegen Rotmilan; aus naturschutzfachlicher Sicht könnte die Fläche zwar im NW vergrößert werden, aus regionalplanerischer Sicht wird jedoch wegen der Klinik Lippoldsberg darauf verzichtet (Abstand aktuell rd m) KS_009 südöstlich Heisebeck 143,10 9,13 152,23 am ehesten Akzeptanz "vor Ort" - Vergrößerung erfolgt wegen Wegfall eines forstfachlichen Ausschluss-Tatbestandes
2 KS_010 (SR) Spieker-Berg 130,51 130,51 KS_011 östlich Hümme 175,46 9,52 184,98 KS_012 Eberschütz, Sielen 371,32 101,64 269,68 KS_014 KS_016 KS_021 nördlich Hombressen Heuberg, Westberg (neu: Heuberg) Petersholz(neu: Bratberg) 132,70 8,72 141,42 176,45 35,12 141,33 93,29 61,85 31,44 aus naturschutzfachlicher Sicht nachträglich freigegeben, da vermutete avifaunistische Probleme mit Rot- und Schwarzmilan im späteren Einzelgenehmigungsverfahren aus jetziger Sicht klärbar erscheinen (zusätzliche Information: gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Abgrenzung wird die Fläche nun unter Umfassungsaspekten in Randbereichen um gut 50 ha verkleinert) obwohl eine Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar auf Basis der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung keine Akzeptanz für dieses Gebiet wegen ihrer Lage mittig in einer Hubschrauber- Nachttiefflugstrecke (HNTS) ergeben hat, sollte das Vorranggebiet an der teilnehmen - Grund: bisher liegt keine erneute offizielle Stellungnahme der Bundeswehr vor, außer-dem haben aktuelle Abstimmungsgespräche zu anderen Flächen gezeigt, dass im konkreten Fall meist eine Lösung zu finden ist geringfügige Modifikation des Gebietszuschnitts aufgrund erneuter naturschutzfachlicher Abstimmung wegen aktueller RM-Nachweise wird das Vorranggebiet deutlich verkleinert: reich strukturierte Offenlandflächen entfallen ebenso wie ein 500 m-puffer im Wald um den nachgewiesenen Horst-Standort eine erneute naturschutzfachliche Überprüfung hat für den nördlichen Flächenteil einen modifizierten Zuschnitt bei Einbeziehung des östlichen Offenlandteiles ergeben, Differenzen bestehen weiterhin wegen der regionalplanerisch vorgesehenen Ausweisung der südlichen Offenlandbereiche um die Friedenseiche; seitens Hofgeismar wird das Gebiet abgelehnt Sachverhalt bzgl. Bundeswehr ähnlich wie bei KS_011 - das Vorranggebiet wird im Vertrauen auf eine Lösung beibehalten, da der neue Zuschnitt Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses zwischen Naturschutz, Wasserschutz und Segelfluginteressen ist naturschutzfachliche Ablehnung des Bereichs "Petersholz" wegen bestätigter Rotmilan-Vorkommen in BImSch-Verfahrensvorbereitung, Bereich "Bratberg" bleibt erhalten
3 KS_022 zwischen Hombressen und Udenhausen 24,90 24,90 KS_024 am Kaiserteich 37,82 37,82 KS_025 Butzbach 29,09 29,09 KS_026 am Gahrenberg 612,87 61,39 551,48 KS_027 KS_028 (SR) Nordwestlich Niederlistingen Wolfsloh KS_029 (SR) am Röder Holz 3,46 3,46 KS_030 KS_031 nordwestlich Breuna nordöstlich Niederelsungen erhebliche naturschutzfachliche Bedenken wg. Rot- und Schwarzmilan-Brutvorkommen und Funktion der Offenlandbereiche als Rastgebiet (Kiebitz u.a.) führen zur Aufgabe des Vorranggebietes vor allem aus zivilen luftverkehrsrechtlichen Gründen und wegen natur-schutzfachlicher Bedenken hinsichtlich Schwarzstorch- Nahrungshabitat, auch wenn hinsichtlich eines Brutvorkommens noch Unklarheiten bestehen erhebliche naturschutzfachliche Bedenken wg. Rotmilan- Brutvorkommen und Funktion der Offenlandbereiche als Rastgebiet (Kiebitz u.a.) führen zur Aufgabe des Vorranggebietes das Vorranggebiet wird komplett neu abgegrenzt - so der westliche Teil wegen der Funktionsbeziehungen des Schwarzstorchs zu den Nahrungshabitaten südlich des Gahrenbergs, während der östliche Teil am Nordostrand um weitere Teilflächen ergänzt wird - wobei entgegen ersten Überlegungen auf ins Wesertal vorspringende Teilflächen verzichtet wird 43,98 43,98 Bestandserweiterung, aber Ablehnung durch Kommune da die zwischenzeitlich zurückgestellten naturschutzfachlichen Bedenken sich nun erneut bestätigt haben, wird der Vorschlag zur Neuausweisung (30 ha) nunmehr zurückgezogen kleine Anschlussfläche an Vorranggebiet in Volkmarsen; Begründung für Aufnahme s. dort unter KB_014 14,72 0,79 15,51 Bestandserweiterung, aber Ablehnung durch Kommune 21,57 s. KS_033 - Begründung für zukünftige gemeinsame Ausweisung als KS _31/33
4 KS_033 Escheberg (neu: am Escheberg) 41,49 5,65 68,71 für den Bereich der beiden Flächen liegt neben einem belastbaren Windgutachten zu deren Verbindung auch ein Schwarzstorch-Gutachten vor, das ebenso wie die Vogelschutzwarte den südlichen Horst an der A 44 nicht bestätigt, daher wird das Gebiet trotz der naturschutzfachlichen Bedenken aufgenommen und die Schwarzstorchfrage im anstehenden Genehmigungsverfahren geklärt KS_034 Hegeholz 20,11 20,11 aus zivilen luftverkehrsrechtlichen Gründen KS_043 Warpel / westlich Wellerode KS_044 Buchberg 29,55 29,55 254,16 35,25 289,41 KS_045 Bielstein 122,39 18,87 103,52 das Vorranggebiet ist im nördlichen Teil (176 ha) inzwischen bebaut; für den südlichen Teilbereich (114 ha) hat die Bundeswehr zwischenzeitlich ihre Bedenken wegen einer Hubschrauber- Nachttiefflugstrecke zurückgenommen, aus naturschutzfachlicher Sicht ist eine Erweiterung im SW möglich wegen nachträglich legalisierter Wochenendhäuser wird das bisherige Vorranggebiet durch Berücksichtigung des 600 m-abstandes für eine Ausweisung zu klein, auf eine zwischenzeitlich vorgesehene Verschiebung des Gebietes wird verzichtet, da neben den noch offenen Fragen hinsichtlich Schwarzstorch- und Fledermaus-Schutz auch die Zuwegung aktuell erhebliche Probleme bereitet kleiner nördlicher Teilbereich liegt in Nachttiefflugstrecke und soll weiterhin aus fliegerischen Gründen entfallen (keine Verschiebemöglichkeit aus siedlungsstrukturellen und topographischen Gründen); naturschutzfachlich im Wesentlichen abgestimmt, da der Schwarzstorch auch durch die aktuellen Daten der Vogel-schutzwarte nicht bestätigt wird; Bürgerprotest vor Ort - unter Berücksichtigung des Umfassungsaspektes geringfügige Reduzierung (ca. 5 ha) im Süden KS_046 Hirschberg 4,76 4,76 zu sehen in Verbindung mit ESW_018, Begründung für Streichung dort KS_047 Schwengeberg / Schutzhütte KS_048 Großer Belgerkopf 83,25 83,25 2,69 2,69 zu sehen in Verbindung mit HR_001 - Begründung dort naturschutzfachlich im Wesentlichen abgestimmt, aber Bürgerprotest (s.o.)
5 KS_049 Trieschkopf 42,23 42,23 KS_A_001 (neu: KS 52) KS_A_002 (neu: KS 02a) KS_A_003 (neu: KS 53) Gut Windhausen 52,63 52,63 Hasselhof 70,26 70,26 Sandkopf / Netzer Berg 102,99 102,99 auch wenn ein Schwarzstorch-Vorkommen durch die aktuellen Daten der Vogelschutzwarte nicht bestätigt wird, soll dennoch wegen schwieriger Standort-/ Bodenverhältnisse (Staunässe) auf eine Ausweisung verzichtet werden Antragsfläche HLG mit bestätigtem Windgutachten, Abgrenzung unter Berücksichtigung aktueller Rotmilan-Vorkommen, Klärung der Problematik "Nahrungshabitat" und "Weltkulturerbe" im BImSchV erforderlich Antragsfläche Bad Karlshafen mit bestätigtem Windgutachten, naturschutzfachlich vorerst akzeptiert Antragsfläche Naumburg von ca. 130 ha, Windgutachten ist durch IWES bis auf den nördlichen Flächenteil, der auch naturschutzfachlich kritisch ist, bestätigt worden, für restliche Fläche vorerst keine avifaunistischen Hinderungsgründe erkennbar; trotz vorläufig formulierter Bedenken der Bundeswehr (Bereich liegt direkt in instrumentenbasierter Anflugverfahren-Strecke auf den Heeresflugplatz Fritzlar, ggf. Höhenbeschränkung für WEA auf max. 150 m) sollte der Bereich an der teilnehmen, um eine abschließende Klärung herbeiführen zu können, da die Bedenken der Bundeswehr andernorts (z.b. Felsberg) eine Lösung mit dieser nicht verhindert haben KS_B_01 Langenthal 21,86 21,86 Unterschreitung des 1000 m-abstands KS_B_02 (neu: KS 12) KS_B_03 Eberschütz, Sielen nördlich Anhaltsberg 72,21 60,60 11,61 49,07 49,07 Abgrenzung unter Berücksichtigung des 1000 m-abstand sowie des Gips-Abbaus, Rotmilan-Problematik auf Restfläche und der angrenzenden KS_012 - beide werden zukünftig zu einer Fläche unter deren Kennziffer zusammengefasst aus zivilen luftverkehrsrechtlichen Gründen (Pflichtmeldepunkt Calden)
6 KS_B_04 Haueda 15,10 15,10 Unterschreitung des 1000 m-abstands KS_B_05 Udenhausen 10,43 10,43 Unterschreitung des 600 m-abstands, mögliche Restfläche ginge in KS_025 auf - Begründung für Nicht-Berücksichtigung dort KS_B_06 Grimelsheim 11,99 11,99 Unterschreitung des 1000 m-abstands KS_B_07 (neu: KS 27) KS_B_08 (neu: KS 54) KS_B_09 (neu: KS 30) KS_B_10 (neu: KS 37) KS_B_11 (neu: KS 40) KS_B_12 (neu: KS 55) KS_B_13 (neu: KS 56) Niederlistingen 16,49 10,00 6,49 südlich Wettesingen 42,43 17,46 24,97 an der A ,89 28,54 86,35 Rödeser Berg (auch KS 037) Teilfläche unterschreitet 1000 m, Restfläche wird zukünftig mit dem neuen Vorranggebiet KS_027 zu einer Fläche zusammengefasst Teilfläche unterschreitet 1000 m-abstand, außerdem ist Abstand zu Freileitung zu berücksichtigen Abstände zu Autobahn und Freileitung sind zu berücksichtigen, Fläche befindet sich in der Umsetzung und wird zukünftig mit dem nördlich angrenzenden Gebiet KS_030 verbunden 41,96 41,96 Fläche befindet sich in der Umsetzung Schanze/A 7 42,93 7,29 35,64 Lindenberg 106,95 9,96 97,01 Abstand zu Freileitung ist zu berücksichtigen, Fläche ist inzwischen bebaut Abstand zu Bundesstraße ist zu berücksichtigen, Fläche befindet sich in der Umsetzung Istha 190,84 8,44 182,40 Fläche wird an den 1000 m-abstand angepasst, geringe Reduzierung KS_B_14 Martinhagen 17,70 17, ,25 969,20 446, ,32 268,44 Teilfläche unterschreitet 1000 m-abstand, Restfläche bei Berücksichtigung des Bundesstraßen-Abstands nicht mehr darstellungsfähig Verlust beim Bestand durch 1000 m-regelung sowie Berücksichtigung weiterer Abstände (etwa ein gutes Drittel)
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