Anhang zum Praktikantenvertrag Fachoberschule Klasse 11

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1 Anhang zum Praktikantenvertrag Fachoberschule Klasse 11 Grundsätzliche Bemerkungen Das Praktikum im Bereich Metall- und Fahrzeugtechnik sowie Elektrotechnik dauert 40 Wochen und umfasst. 960 Stunden im Schuljahr. Das Praktikum soll in einschlägigen Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen (auch Verbundlösungen sind möglich) auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden und muss geeignet sein, einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln. Die Auswahl der Praktikumsstelle obliegt der Schülerin / dem Schüler. Die Unfallversicherung erfolgt über die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Betriebes. Es sind wöchentlich Berichte (Berichtsheft) anzufertigen, die von dem Praktikumsbetrieb gegengezeichnet werden. Die weiter unten aufgelisteten Punkte sind eine grobe Richtschnur für die inhaltliche Ausgestaltung des Praktikums. Die inhaltliche und zeitliche Schwerpunktsetzung erfolgt in den Praktikumsbetrieben entsprechend der fachpraktischen und betrieblichen Ausrichtung. Während des Praktikums werden die notwendigen Arbeitssicherheits- und Umweltbestimmungen berücksichtigt und angewandt. Fachrichtung Elektrotechnik Grundpraktikum (ca. 20 Wochen) Manuelle Arbeitstechniken an Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen Maschinelle Arbeitstechniken Zerspanungsmaschinen Maschinen der spanlosen Formgebung Verbindungstechniken Grundausbildung in der Elektrotechnik (z. B. Elektroinstallation, elektrische Maschinen, Schalt- und Messgeräte ) Fachpraktikum (ca. 20 Wochen) Montage und Wartung von Maschinen und Anlagen Messen und Prüfen (Fehleranalyse) Steuer- und Regeltechnik (z. B. Schützschaltungen, SPS, Regelkreise) Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs

2 Fachrichtung Metalltechnik Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen Die Praktikanten und Praktikantinnen fertigen berufstypische Bauelemente mit handgeführten Werkzeugen an. Dazu werten sie Anordnungspläne und einfache technische Zeichnungen aus. Auf der Basis der theoretischen Grundlagen der anzuwendenden Technologien planen sie die Arbeitsschritte mit den erforderlichen Werkzeugen, Werkstoffen, Halbzeugen und Hilfsmitteln. Sie bestimmen die notwendigen technologischen Daten und führen die erforderlichen Berechnungen durch. Bearbeiten und Fertigen von Bauelementen mit Maschinen Die Praktikanten und Praktikantinnen fertigen berufstypische Bauelemente bzw. Einbauteile mit Maschinen nach Montagezeichungen und Maßskizzen. Dabei legen sie Maschinen und Werkzeuge nach verschiedenen Gesichtspunkten fest. Sie rüsten die Maschinen und planen Arbeitsschritte. Sie fertigen Werkstücke und Anlagenteile entsprechend der Qualitätsanforderungen und prüfen die Arbeitsergebnisse. Herstellen einfacher Baugruppen Die Praktikanten und Praktikantinnen stellen einfache Baugruppen her. Sie lesen dazu Skizzen und Anordnungspläne. Sie richten den Arbeitsplatz entsprechend des Bauteiles ein und beschaffen und prüfen die erforderlichen Bauteile. Sie montieren Baugruppen. Sie nehmen Kundenwünsche auf und besprechen ihre Durchführbarkeit. Sie organisieren einfache Montage- und Herstellungsverfahren im Team. Warten technischer Systeme Die Praktikanten und Praktikantinnen warten technische Systeme, bzw. bereiten die Wartung und Inspektion technischer Systeme vor. Sie beschaffen und lesen Wartungspläne. Sie überprüfen technische Systeme nach verschiedenen Kriterien. Dabei berücksichtigen sie besonders die Sicherheitsvorschriften für elektrische Betriebsmittel. Bearbeiten von Kundenaufträgen Die Praktikanten und Praktikantinnen bearbeiten ausgewählte Kleinaufträge. Sie verschaffen sich einen Überblick über die gesamte Auftragsbearbeitung innerhalb des Betriebes. Sie lernen Regeln für den Umgang mit Kunden. Sie bearbeiten den Kundenauftrag in allen Phasen der Auftragsabwicklung. Sie ermitteln die Schnittstellen der Arbeitsteilung im Betrieb und bekommen grundlegende Kenntnis der Betriebsorganisation. Fachrichtung Fahrzeugtechnik Grundlagen der Metallbearbeitung im Kfz-Betrieb Grundlagen der Elektrik und Elektronik. Elektrische Bauteile im Kfz; Fehlersuche in der Beleuchtungsanlage Steuerungs- und Regelungssysteme am Kfz analysieren, Umgang mit Testgeräten bei der Fehlersuche Wartung und Pflege von Fahrzeugen und Systemen, Bearbeiten von Kundenaufträgen, Ablauf von Inspektionen nach Wartungsplänen, Qualitätsmanagement im Kfz-Betrieb Montage und Instandsetzung von kfz-spezifischen Baugruppen mit Hilfe von Herstellerangaben

3 Praktikantenvertrag Zwischen in und dem /der Fachoberschüler/in geboren am: in wohnhaft in: und dem/der mitunterzeichnenden gesetzlichen Vertreter/in bzw. Unterhaltspflichtigen wird nachstehender Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der Klasse 11 der Fachoberschule - Technik - an den BBS Diepholz geschlossen. 1 Dauer des Praktikums Das Praktikum läuft während des Schuljahres in der Zeit vom bis. Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile jederzeit vom Vertrag zurücktreten können. Das Praktikum muss 960 Stunden beinhalten und wird an drei Tagen in der Woche (24 Std. pro Woche) durchgeführt. 2 Pflichten des Praktikumsbetriebes 2.1 Der Praktikumsbetrieb übernimmt es, den Praktikanten/die Praktikantin entsprechend den geltenden Bestimmungen für die Fachoberschule Technik praktisch auszubilden. 2.2 In den Schulferien gewährt der Betrieb den Schülern Urlaub. Der Praktikant/die Praktikantin verpflichtet sich, 3 Pflichten des Praktikanten / der Praktikantin 1. alle ihm/ihr gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen; 2. die ihm/ihr übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen; 3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln; 4. die Interessen des Ausbildungsbetriebes zu beachten und über Betriebsvorgänge Stillschweigen zu wahren; 5. bei Fernbleiben von der Arbeit oder sonstigen Ausbildungsmaßnahmen den Betrieb unverzüglich zu benachrichtigen; 6. bei Erkrankung spätestens am dritten Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 4 Auflösung des Praktikumsvertrages Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist; 2. vom Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Praktikantenausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

4 5 Praktikumsbescheinigung Nach Ablauf der praktischen Ausbildung stellt der Praktikumsbetrieb eine Praktikumsbescheinigung als Nachweis der ordnungsgemäßen praktischen Ausbildung aus. 7 Unfallversicherung Für Schülerinnen und Schüler der Klasse 11 der Fachoberschule besteht während der Ableistung des Praktikums in Betrieben Versicherungsschutz nach RVO. Versicherungspflichtig ist nach Eintritt eines eventuellen Unfalles die jeweils für den Praktikumsbetrieb zuständige Berufsgenossenschaft. 8 Regelung von Streitigkeiten Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Schulleitung der BBS Diepholz zu versuchen. 9 Sonstige Vereinbarungen, den Der Praktikumsbetrieb: Stempel und Der Praktikant / Die Praktikantin Gesetzlicher Vertreter (Unterhaltspflichtiger) des/der Praktikanten/in _

5 Praktikantenvertrag Zwischen in und dem /der Fachoberschüler/in geboren am: in wohnhaft in: und dem/der mitunterzeichnenden gesetzlichen Vertreter/in bzw. Unterhaltspflichtigen wird nachstehender Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der Klasse 11 der Fachoberschule - Wirtschaft - an den BBS Diepholz geschlossen. 1 Dauer des Praktikums Die Praktikum läuft während des Schuljahres in der Zeit vom bis. Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile jederzeit vom Vertrag zurücktreten können. Das Praktikum muss 960 Stunden beinhalten und wird an drei Tagen in der Woche (24 Std. pro Woche) durchgeführt. 2 Pflichten des Praktikumsbetriebes 2.1 Der Praktikumsbetrieb übernimmt es, den Praktikanten/die Praktikantin entsprechend den geltenden Bestimmungen für die Fachoberschule Wirtschaft praktisch auszubilden. 2.2 In den Schulferien gewährt der Betrieb den Schülern Urlaub. Der Praktikant/die Praktikantin verpflichtet sich, 3 Pflichten des Praktikanten / der Praktikantin 1. alle ihm/ihr gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen; 2. die ihm/ihr übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen; 3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln; 4. die Interessen des Ausbildungsbetriebes zu beachten und über Betriebsvorgänge Stillschweigen zu wahren; 5. bei Fernbleiben von der Arbeit oder sonstigen Ausbildungsmaßnahmen den Betrieb unverzüglich zu benachrichtigen; 6. bei Erkrankung spätestens am dritten Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 4 Auflösung des Praktikumsvertrages Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist; 2. vom Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Praktikantenausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

6 5 Praktikumsbescheinigung Nach Ablauf der praktischen Ausbildung stellt der Praktikumsbetrieb eine Praktikumsbescheinigung als Nachweis der ordnungsgemäßen praktischen Ausbildung aus. 7 Unfallversicherung Für Schülerinnen und Schüler der Klasse 11 der Fachoberschule besteht während der Ableistung des Praktikums in Betrieben Versicherungsschutz nach RVO. Versicherungspflichtig ist nach Eintritt eines eventuellen Unfalles die jeweils für den Praktikumsbetrieb zuständige Berufsgenossenschaft. 8 Regelung von Streitigkeiten Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Schulleitung der BBS Diepholz zu versuchen. 9 Sonstige Vereinbarungen, den Der Praktikumsbetrieb: Stempel und Der Praktikant / Die Praktikantin Gesetzlicher Vertreter (Unterhaltspflichtiger) des/der Praktikanten/in _

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